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   Empfehlung - die Top 5 Grundbuchauszug Flurkarte Teilungserklärung
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   bescheinigung Aufteilungsplan Eintragungsbewilligung Grundbuch
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GrundbuchauszugDer Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem
Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden
und Hypotheken.

Nach Erstellung und Übergabe Ihres Antrages an die zuständige Behörde, erhalten
Sie Ihren Grundbuchauszug per Post.

Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet und betragen pro
Grundbuch 10,- Euro. 25,90 €
Flurkarte / Kataster-/ LiegenschaftskarteDie Flurkarte (Liegenschaftskarte,
Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften
(Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben
1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt.

Vorzugsweise erhalten Sie Ihre Flurkarte online zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren. 25,90 €
Wohnflächen-BerechnungSie erhalten die korrekte Wohnflächenberechnung gemäß
Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit
Nutzungsflächen und Verkehrsflächen erstellt von einem deutschem Ingenieur- und
Sachverständigenbüro mit Stempel eines Bauingenieurs oder eines Architekten.
Grundlage der Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan oder
Handskizzen.

Vorzugsweise erhalten Sie Ihre Wohnflächen-Berechnung online zur Verfügung
gestellt.

Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder
fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich
werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen.
49,00 €
★ Denkmalschutz-Auskunft ★★★★ Advents-Angebot ★★★

Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile
eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte
ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls
aus der Auskunft hervor.

Nach Erstellung und Übergabe Ihres Antrages an die zuständige Behörde erhalten
Sie Ihre Dokumente per Post.

Hinweis: Möglicherweise fallen hier noch Gebühren der Behörde an. 16,90 €
★ Bodenrichtwert-Auskunft ★★★★ Advents-Angebot ★★★

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für Grundstücke in einer bestimmten
Richtwertzone. Sie erhalten je nach Verfügbarkeit die Bodenrichtwertkarte oder
die Bodenrichtwertinformation ermittelt vom Gutachterausschuss für das
angegebene Objekt / Grundstück oder Immobilie. Vorzugsweise erhalten Sie den
Bodenrichtwert online zur Verfügung gestellt.

Möglicherweise fallen hier noch Gebühren der Behörde an, diese werden separat
berechnet. Gerne beraten wir Sie dazu. 15,90 €

+ weitere Produkte

BaulastenverzeichnisDas Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die
auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche
Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach
denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder
dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn).

Nach Erstellung und Übergabe Ihres Antrages an die zuständige Behörde erhalten
Sie Ihre Dokumente per Post. Insofern keine Baulasten für das Grundstück
vorhanden sind, wird ein entsprechender Negativbescheid bereitgestellt.

Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. 25,90 €
AltlastenverzeichnisAltlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)
sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche
Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die
Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der
Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der
gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten
identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als
Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt.

Insbesondere die finanzielle Belastung, die im Zusammenhang mit der Aufbereitung
kontaminierter Flächen entstehen, sorgen für die dringende Notwendigkeit einer
Altlastenauskunft vor jedem Grundstücks-/ Immobilienerwerb, um notwendige
Maßnahmen in der Wirtschaftlichkeitsanalyse berücksichtigen zu können.

Nach Erstellung und Übergabe Ihres Antrages an die zuständige Behörde erhalten
Sie Ihre Dokumente per Post. Insofern keine Altlasten für das Grundstück
vorhanden sind, wird ein entsprechender Negativbescheid bereitgestellt.

Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. 25,90 €
LiegenschaftsbuchDas Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des
Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der
Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Sie erhalten den
Flurstücksnachweis mit Eigentümerangaben, sowie Informationen zum Flurstück mit
Angaben zur Lage und Nutzung. Der Auszug stellt den Stand des
Liegenschaftsbuches zum aktuellen Datum dar.

Nach Erstellung und Übergabe Ihres Antrages an die zuständige Behörde erhalten
Sie Ihre Dokumente per Post.

Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet.
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Berechtigtes Interesse-Ich bin (wir sind) EigentümerIch bin kein Eigentümer
Name Eigentümer/Geburtsdatum/-name
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AnredeFrauHerrFirma
Vorname
Nachname
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Straße und Hausnummer

PLZ
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Rechnunganschrift Vorname
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Rechnunganschrift Straße
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THEMEN- UND PRODUKTAUSWAHL

Grundbuchauszug

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Kundenmeinungen können Sie Hier lesen.

Schneller Versand

Unser Antrag ist formalisiert und wird auf die Richtigkeit der Angaben durch
Experten überprüft. Somit kann sichergestellt werden, dass der Antrag
schnellstmöglich dem zuständigen Amt vorliegt und fehlerfrei bearbeitet werden
kann.

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Das grundbuch24.de-Team ist für Sie da.
Bei uns erhalten Sie werktags eine Antwortgarantie innerhalb von 24 Stunden.
Erhalten Sie Statusupdates und profitieren Sie von einem erprobten und
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Assistenten. Das Formular ist schnell und einfach ausgefüllt. Ihre Daten sind
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SCHNELL UND EINFACH - RUND UM DIE UHR

Wir kümmern uns deutschlandweit um die Grundbucheinsicht. Sparen Sie bares Geld
und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug. Ein Auszug aus dem
Grundbuch ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder
verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und Ihren
Grundbuchauszug zu erhalten und was der Grundbuchauszug kostet.


Ansprechpartner

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Beratung

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beraten Sie gern.

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Wir kümmern uns deutschlandweit um die Grundbucheinsicht. Sparen Sie bares Geld
und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug.


FAQ


HÄUFIGE FRAGEN

Was ist das Grundbuch?

Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein amtliches
Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der
Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht
um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes
Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen
immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des
Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie
Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige
Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes
einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer
laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das
eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im
Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen
zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei
einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt
wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den
Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist.
Wenn Sie mehr erfahren wollen zum Thema Grundbuch und Flurkarten, besuchen Sie
diesen Ratgeber.
https://www.deingrundbuch.de/ratgeber/

Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?

Wir ermöglichen die einfach Beantragung von Grundbuchauszügen und
immobiliennahen Dokumenten online. Sie geben Ihre Daten und Wunschdokumente an
und wir kümmern uns um den Rest.

Für Sie bedeutet das konkret:



keine Behördengänge





kein Papierkram



kein Drucker erforderlich





keine Behördendeutsch





kein FAX





bequeme digitale Signatur





wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Amt



Wie funktioniert die Beantragung des Grundbuchs?

Sie geben Ihre Daten in unser Online-Formular ein, wählen eine bevorzugte
Zahlungsmethode und senden die Bestellung ab.

Gleich danach bestätigen wir Ihre Bestellung via Mail und Sie erhalten den
Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenportal. Da können Sie Ihre Rechnung, den
Status der Bestellung und Ihre Sachbearbeiter:in einsehen. Auch die digitale
Signatur des Antrags und zusätzliche Dokumentuploads (wie einen
Eigentümernachweis) können Sie hier hochladen oder uns via WhatsApp schicken.

Wann und wofür brauche ich einen Grundbuchauszug?
Immoblienkauf

Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler,
muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn
Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus
dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und
zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber
dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem
erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter
Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt
werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.

Beleihungsprüfung

Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen
Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank
vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld
abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht
die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor
der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers
geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im
ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer
Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.

Erbfall

Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall
einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die
Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten
und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Wie wird mein Dokument/ Grundbuchauszug zugestellt?

Zu jedem Dokument gibt es eine, in der Produktbeschreibung vermerkte,
Standardzustellungsart. Jedoch ist es Ihnen überlassen, ob Sie das Dokument
postalisch oder digital erhalten wollen. Bei Abweichung der
Standardzustellungsart, geben Sie die Alternative einfach in dem Bemerkungsfeld
der Bestellung an oder wählen Sie direkt eines unserer vorgefertigen
Alternativen (z.B. Grundbuchauszug digital).

Was ist das berechtigte Interesse?

Das berechtigte Interesse wird benötigt, wenn ein Dokument mit
personenbezogenen, sensiblen Daten beantragt werden soll.
Anhand der folgenden kurzen Checkliste können Sie Ihr berechtigtes Interesse
überprüfen.

Ein berechtigtes Interesse hat:

der Eigentümer der Immobilie

Erbe einer Immobilie, welcher Informationen zur Immobilie benötigt um über eine
Erbantritt zu entscheiden.

Gläubiger des Eigentümers einer Immobilie ist

Wegerechte hat

Mieter, welcher erfahren will ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer der
Immobilie ist (erklärungsbedürftig)

Vollmacht des Eigentümers hat

Behörde, ein Gericht oder ein Notar

öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Wie viel kostet der Grundbuchauszug?

Die Kosten des Grundbuchauszuges sind je Bundesland unterschiedlich, belaufen
sich jedoch im Mittel auf 10,-€.

Was ist eine Grundbucheinsicht?

Die Grundbucheinsicht kann durch jeden mit einem berechtigten Interesse
erfolgen. In speziellen Fällen muss das berechtigte Interesse bei dem
zuständigen Amt erläutert werden und der zuständige Sachbearbeiter entscheidet
folglich über die Gestattung der Einsichtnahme.

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?
 * Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung
   durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle
   Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen
   möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen.
   So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf
   berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen.
   Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf
   dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter
   Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar
   vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft
   überzeugen kann.
 * Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die
   Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen
   Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der
   Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird.
   Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht
   nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu
   veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines
   Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der
   Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang
   des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer
   Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
 * Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer
   in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen
   nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige
   Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz
festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In
einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor.
Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen
Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie
kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die
Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell
haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug
schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!

Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den
ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre
persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter
im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten
mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es
sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg
ist.

Mit Baukindergeld bauen oder kaufen

Baukindergeld: Vorteil für Familien mit Eigenheim-Wunsch. Die Antragsfrist für
Zuschuss wurder verlängert! Das Baukindergeld ist eine weitere staatliche
Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum. Das entsprechende Gesetz wurde 2018
eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Das bedeutet: Nur Familien, die
bis Jahresende eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen, können noch
Baukindergeld erhalten.1 Die gute Nachricht: Die Bundesregierung hat
beschlossen, den befristeten Förderzeitraum um drei Monate zu verlängern. Die
Änderung soll mit Inkrafttreten des Haushalts 2021 wirksam werden (gilt nicht
für Bayern). Gültig ab 17.05.2019 (Antragseingang bei der KfW)- Zuschuss für den
Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln
des Bundes, Zuschuss der KfW Nr. 424. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder
Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits
selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich
überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland
vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen. Für die
Beantragunng benötigen Sie zwingend einen Grundbuchauszug.
https://www.grundbuch24.de/baukindergeld

Gibt es ein Grundbuchauszug-Muster?

´ Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich
in fünf Bereiche:

✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den
Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige
Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im
Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.

✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur,
Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe
verzeichnet.

✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse
eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum
der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder
Zwangsversteigerung sein.

✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche
Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle
Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise
Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die
Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.

✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In
Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise
Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das
Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.

In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein
eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden
Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie
aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen
Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder
ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem
Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie
kennen.




EGAL OB BEI ERBE, ANKAUF, VERKAUF, DARLEHEN ODER GUTACHTEN.


WIR SIND IMMER FÜR SIE DA. GARANTIERT.

Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und
wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.


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THEMEN UND PRODUKTE


GRUNDBUCHAUSZUG

Ein Grundbuchauszug umfasst alle Informationen die im Grundbuch zu einem
Grundstück eingetragen wurden: Informationen zum Grundstück, Eigentümer des
Grundstückes, Besitzer der Immobilie, Lasten und Beschränkungen (Wegerechte,
Bebauungseinschränkungen, …) aber auch Schulden (Hypotheken, Grundpfandrechte,
…)



 

 


FLURKARTE

Die Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte / Katasterkarte benötigen Sie insbesondere
dann, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht. Sie stellt die
Grundstücke und Gebäude eines Gebietes dar, weshalb sie vor allem für
Interessenten eines Objektes von Bedeutung ist. Sie wird in den Maßstäben 1:500,
1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt.

 

 


TEILUNGSERKLÄRUNG

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung einer Immobilie, sowie Rechte und
Pflichten der jeweiligen Wohnungseigentümer. Dies kann z.B. bei einem
Mehrfamilienhaus die Aufteilung von Wohnungen, Kellerabteilen und KFZ
Stellplätzen sein, sowie die Definition von gemeinschaftlich genutzten Flächen
sein.



 

 


BAULASTENVERZEICHNIS

Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten
Grundstück liegen. Beisielsweise die Duldung eines KFZ-Stellplatzes für ein
Nachbargrundstück oder zwei Grundstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück,
weshalb eine Immobile auf zwei Grundstücken gebaut werden kann. Prüfen Sie
immer, ob ein Objekt Baulasten hat! Baulast(en) werden automatisch auf den
Käufer eines Grundstücks übertragen.

 

 


ALTLASTENVERZEICHNIS

Die Altlastenauskunft / das Altlastenverzeichnis dient der Untersuchung von
Grundstücken und zeigt Informationen zum Untergrund und zur Bebaubarkeit. Liegt
für das Grundstück ein Altlastenverdacht vor, lohnt sich ein Kauf für private
Bauherren in aller Regel nicht. Die Sanierung ist sehr kostspielig und schwer
kalkulierbar. Deshalb sollten Sie dies vor einem Kauf unbedint prüfen!





BEBAUUNGSPLAN

Der Bebauungsplan (auch B-Plan genannt) wird aus den übergeordneten
Flächennutzungsplänen der Gemeinde heraus entwickelt und regelt die mögliche
Nutzungsart und Bebauung von Grundstücken. Bebauungspläne weisen aus, welche
Grünflächen freigehalten werden müssen, wie tief ein Grundstück bebaut werden
darf und wie viele Geschosse gebaut werden dürfen bzw. erlaubt sind. Es gibt
hier eine Vielzahl von Regelungen.

 


ÜBER UNS


ERFAHRUNG UND EXPERTISE

Wir glauben fest daran, dass es einen besseren Weg gibt, Immobiliengeschäfte
schnell, einfach und kostengünstiger abzuwickeln. Aus diesem Grund haben wir
Grundbuch24.de entwickelt. Wir verbinden persönliche professionelle Beratung mit
modernster Technologie um Ihnen transparent bei Ihren Entscheidungsprozessen zu
helfen, egal ob es um Beschaffungsprozesse, Beratung, Verkauf, Darlehen oder
Wertermittlung geht. Wir sind überzeugt davon, dass nur ganzheitliche und
transparente Prozesse helfen bessere und schnellere Entscheidungen zu treffen.





UNSERE DIENSTE

Grundbuch24.de vereinfacht die Dokumentenbeschaffung für Ihre Immobilie. Egal ob
Liegenschaftskarte, Bebauungsplan oder Grundbuchauszug - wir sorgen dafür, dass
Sie Ihr Dokumente erhalten. Ohne Behördengang und Kopfschmerzen. Gleichzeitig
helfen wir Ihnen dabei, sich einen Angebotsüberblick zu verschaffen, damit Sie
das bestmögliche Immobiliengeschäft abschließen. Auch unterstüstzen wir Sie
gerne bei der Bewertung Ihrer Immobilie. Dabei können Sie unter anderem zwischen
professioneller Expertise, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten wählen.

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RECHTLICHES

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WEITERE PRODUKTE

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Telefon: 0 9001 44 55 60 (1,79 €/Min v. FN, mobil abweichend, Mo-Fr: 8-16 Uhr)

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