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 3. AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 * A. AGB für Online-Werbung
 * B. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kombination Print-/Onlinewerbung
 * C. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print- und E-Paper-Abonnements sowie
   sonstige redaktionelle digitale Produkte
 * D. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kombinationsangebote von Print-
   und/oder E-Paper-Abonnement und Tablet (sog. Bundles)
 * E. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in
   Zeitungen und Zeitschriften
 * E.1. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
 * E.2. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von
   Druckunterlagen für Anzeigen


A. AGB FÜR ONLINE-WERBUNG

1. Werbeauftrag

1.1 „Auftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeschaltungen eines
Werbungtreibenden ("Auftraggebers") in einem Onlinedienst zum Zweck der
Verbreitung. Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem
Werbungtreibendem innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten
schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

1.2 Die Aufnahme von Werbeschaltungen auf bestimmten Seiten oder an bestimmten
Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Werbeschaltung
an einer bestimmten Stelle erscheinen soll, und dies vom Verlag Dierichs GmbH &
Co. KG (nachfolgend "Anbieter" genannt) schriftlich bestätigt worden ist.
Rubrizierte Werbeschaltungen erscheinen in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Vertragsschluss, Kündigung

2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der
Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende
Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen
Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2.2 Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden
vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren
Rechnung angenommen. Soll der Werbungtreibende Auftraggeber werden, muss er
namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen
einen Mandatsnachweis zu verlangen.

2.3 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.

3. Abwicklungsfrist

Werbeschaltungen sind – wenn nicht anders vereinbart – zur Veröffentlichung
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
Werbeschaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Veröffentlichung der ersten Werbeschaltung abzuwickeln.

4. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.
der in Ziff. 2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch
über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbeschaltungen abzurufen.

5. Nachlasserstattung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Der
Auftraggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den
seiner tatsächlichen Abnahme von Werbeschaltungen innerhalb eines Jahres
entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen
hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Konkurs oder
gerichtlichem Vergleich entfällt jeglicher Nachlass.

6. Kenntlichmachung von Werbeschaltungen

Werbeschaltungen werden vom Anbieter durch Zusätze als solche kenntlich gemacht,
wenn aus der Platzierung oder aufgrund der Gestaltung der Werbeschaltung deren
werbliche Absicht nicht deutlich genug hervorgeht.

7. Ablehnungsbefugnis

Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze,
behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, der Inhalt der Werbung
vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die
Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für
einzelne Werbeschaltungen im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung eines
Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann der
Anbieter eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der
Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst
beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und
hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.

8. Datenanlieferung

8.1 Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Werbemittel in Datenform ist
der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Daten fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an.

8.2 Die Datenlieferung hat an folgende Adresse zu erfolgen: Verlag Dierichs GmbH
& Co. KG, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel.

8.3 Als übertragungsfähiges Datenmaterial werden benötigt: komplette
HTML-Dokumente oder Textdateien als ASCII-Dateien (Datei-Endung.txt) und
Bilddateien in komprimierten Formaten (gif oder jpg). Die Anlieferung der Daten
erfolgt entweder online oder offline auf MS-DOS- oder Mac-formatierten
Datenträgern (1,44 MB Floppy-Disk, Zip-Drive oder auf CD-ROM). Für mögliche bei
der Dateikonvertierung aus anderen Formaten entstehende Qualitätsverluste
übernimmt der Anbieter keinerlei Gewährleistung.

8.4 Der Anbieter wird dem Auftraggeber die vereinbarte Schaltungszeit in
Rechnung stellen, wenn der Auftraggeber Unterlagen, Texte oder Datenmaterial
nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert hat und
dadurch die Online-Werbung nicht oder nicht vertragsgemäß zur Schaltung gekommen
ist. Der Auftraggeber trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler bei
fernschriftlich oder fernmündlich mitgeteilten Texten.

8.5 Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei
Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

8.6 Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Daten sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

9. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

9.1 Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen (Daten). Dies gilt auch für diejenigen
Daten, die hinter einem Verweis (Link) unmittelbar und/oder mittelbar zu finden
sind. Dem Auftraggeber obliegt es, den Anbieter von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags gegen den Anbieter erwachsen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbung daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der
Werbeschaltung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber
die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu
tragen.

9.2 Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den
ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für
Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Skripten/Dateien oder Viren haftet der
Auftraggeber gegenüber dem Anbieter.

10. Gewährleistung des Anbieters

10.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine
dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe
des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu
erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern.

10.2 Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt
insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

 * durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
   Hardware (z.B. Browser) 
 * durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch
   Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
 * durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten
   Proxies (Zwischenspeichern) oder 
 * durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
   (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
   vereinbarten Schaltung andauert.

10.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als
zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.4 Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch
auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck
der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den
Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt der Anbieter eine ihm für die
Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die
Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten
Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

10.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf ihre
Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb von drei Tagen
nach Schaltung unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich
anzuzeigen. Nichtkaufleute haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb
von zwei Wochen nach Schaltung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße
Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

11. Haftung

11.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung
bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für
zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im
letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei
leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

11.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung
gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen
Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von
Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren, vom
Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus, so wird die Durchführung des
Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und
zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des
Anbieters bestehen.

13. Preisliste

13.1 Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters
abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung.
Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle
Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen
bestehen.

13.2 Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden Abschlusses
werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem Auftraggeber schriftlich
bekannt gegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges
Kündigungsrecht. Der Auftraggeber muss dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei
Wochen nach Bekanntgabe durch den Anbieter schriftlich ausüben. Die Kündigung
erfolgt zum Zeitpunkt der Preisänderung.

13.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Werbeschaltungen an Plätzen,
die nicht als Belegungsmöglichkeit in der Preisliste aufgeführt sind, von der
Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen. Werbungsmittler und
Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu
halten. Die vom Anbieter gewährte Mittlervergütung, die sich aus dem
Kunden-Netto (nach Abzug von Rabatt, Boni, Mängelnachlass) errechnet, darf an
den Werbungtreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

14. Rechnungsstellung

14.1 Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens
aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbeschaltung.
Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer
eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt.

14.2 Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung
(Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von
sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.

15. Zahlungsverzug und Stundung

15.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten
berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel
Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

15.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des
Betrages auf dem Bankkonto des Anbieters an. Eingehende Zahlungen werden
zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache
verrechnet.

15.3 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund
ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Anbieter ist
ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Anbieter ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

16. Chiffrewerbung

16.1 Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, wendet der
Anbieter für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf
Ziffernwerbung werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Ziffernwerbung werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist
nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Anbieter
zurück, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

16.2 Dem Anbieter kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g)
überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der
Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall
vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren /
Kosten übernimmt.

16.3 Elektronische Zuschriften werden vier Wochen lang gespeichert. In dieser
Zeit hat der Auftraggeber sie abzurufen. Danach werden sie gelöscht. Eingehende
E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail
angenommen.

17. Provisionsanspruch

Eine Provision wird nur von durch den Anbieter anerkannten Werbemittlern
vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler
erteilt wird, ihm die Beschaffung von Texten bzw. Daten obliegt und eine
entsprechende Gewerbeanmeldung vorgelegt werden kann, aus der sich die
Werbemittlertätigkeit ergibt. Dem Anbieter steht es frei, Aufträge von
Werbemittlern / Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen
Ausübung der Mittlertätigkeit bestehen.

18. Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der
EDV bearbeitet und gespeichert.

19. Konzernrabatt

Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der
schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung
erforderlich. Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich
organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss
verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei
Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt
sind.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder
nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei
Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um
den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.

21. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche
vom Anbieter nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder
gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Anbieters vereinbart.

22. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Abwicklung eines Werbeauftrags sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen
maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden nur dann Anwendung, wenn der Anbieter
ausdrücklich zugestimmt hat.


B. ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOMBINATION PRINT-/ONLINEWERBUNG

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung

Auch für die Kombination Print-/Onlinewerbung gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung, soweit nachfolgend nicht anders
geregelt.

2. Print-Auftrag

Die Kombination Print-/Onlinewerbung kann nur gebucht werden, wenn zeitgleich
bei dem Verlag Dierichs GmbH & Co. KG der Auftrag für die Schaltung einer
inhaltsgleichen Print-Anzeige in Auftrag gegeben wird. Das Angebot gilt nur für
rubrizierte, gewerbliche Formatanzeigen. Wir behalten uns zudem vor, Leserbriefe
/ E-Mails - mit vollständigem Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse - gekürzt oder
ungekürzt – im Internet und in der Print-Ausgabe der HNA zu veröffentlichen.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte in der
entsprechenden Mail oder dem Brief mit.


C. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRINT- UND E-PAPER-ABONNEMENTS SOWIE
SONSTIGE REDAKTIONELLE DIGITALE PRODUKTE

1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt)
gelten für alle Abonnements von Print- und E-Paper-Produkten (nachfolgend
gemeinsam: „Abonnement“), die von der Verlag Dierichs GmbH & Co. KG, Frankfurter
Str. 168, 34121 Kassel (nachfolgend: „Verlag“), angeboten werden (u.a.
„Hessisch-Niedersächsische Allgemeine“ mit ihren Lokalausgaben). Sie gelten auch
für Einzelkäufe von E-Paper-Ausgaben, für von vornherein zeitlich befristete
E-Paper-Angebote (z.B. 30-Tages-Pässe) sowie für sonstige redaktionelle digitale
Produkte, die vom Verlag offeriert werden. 

1.2 E-Paper-Ausgaben können auch in einer Applikation zur Nutzung auf digitalen
Endgeräten (App) dargestellt werden. Soweit für die Nutzung eine Anmeldung bei
einer von Dritten zur Verfügung gestellten Plattform notwendig ist (z.B. Apple
iTunes Store, Google Play Store), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen
dieser Plattformen. 

1.3 Für bestimmte Produkte (z.B. Abonnement in Verbindung mit dem Kauf eines
Tablets, sog. Bundles) können ergänzend zusätzliche Geschäftsbedingungen gelten.
Bei Widersprüchen gehen die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor. 

2. Vertragspartner, Kontakt zum Verlag, Vertragsschluss

2.1 Vertragspartner des Abonnements ist jeweils die Verlag Dierichs GmbH & Co.
KG, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel. 

2.2 Der Verlag ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: 

Verlag Dierichs GmbH & Co. KG
Frankfurter Str. 168
34121 Kassel
Tel.: + 49 800 203 45 67 (gebührenfrei)
Fax: +49 800 203 21 93 (gebührenfrei)
E-Mail: kundenservice@hna.de

2.3 Abonnements können auf verschiedenen Wegen abgeschlossen werden, z.B. durch
das Ausfüllen und Absenden eines Online-Formulars, über den E-Paper-Leseshop,
durch Übersenden einer Bestellkarte (nachfolgend insgesamt: „Bestellung“). Die
Bestellung stellt jeweils lediglich den Antrag auf Abschluss eines Vertrags
dar. 

2.4 Der Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande, wenn der Verlag dem Kunden
die Bestellung mittels Begrüßungsschreiben (z.B. per Brief oder E-Mail)
bestätigt. Vertragsbeginn ist der im Begrüßungsschreiben genannte Termin; im
Zweifel kommen Print-Abonnements spätestens mit Beginn der Lieferung des ersten
Exemplars zustande, digitale Abonnements spätestens mit der Freischaltung der
Nutzung. 

2.5 Beim Kauf von digitalen Einzelausgaben und 30-Tagespässen kommt der Vertrag
zwischen Verlag und Kunde unmittelbar mit Bereitstellung der ersten Ausgabe
zustande.

2.6 Lieferbeginn der Print-Ausgabe ist der im Begrüßungsschreiben genannte
Termin. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch
des Kunden gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Die Lieferung
der Print-Ausgabe erfolgt im Regelfall durch die vom Verlag beauftragte
Zustellorganisation. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Lieferung durch die
Post.

2.7 Der Verlag ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Fälligkeit von Abonnementgebühren, Erhöhung der Bezugspreise 

3.1 Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Die vereinbarten
Abonnementgebühren enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer
sowie – bei Print-Abonnements – die Zustellgebühr. Der sog. Postbezugspreis
beinhaltet zusätzlich die Postgebühren. 

3.2 Sofern während der Laufzeit des Abonnements eine Bezugspreisänderung
eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu
entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der
Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden.
Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Zeitung angekündigt.

4. Zahlungsmittel und -weise 

4.1 Zur Bezahlung kann der Kunde je nach gewähltem Produkt zwischen Bankeinzug
(SEPA-Lastschrift), Überweisung und vom Verlag ggf. andere, über dritte
Zahlungsdienstleister, angebotenen Bezahlsystemen (z. B. Kreditkarte, PayPal,
etc.) wählen. 

4.2 Ist die Zahlung durch Lastschrifteinzug vereinbart, ist der Kunde
verpflichtet, die für die wirksame Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
erforderlichen Erklärungen abzugeben.

4.3 Wählt der Kunde ein Bezahlsystem, für das er sich bei einem externen
Zahlungsdienst registrieren muss, so gelten für dieses Vertragsverhältnis die
jeweils zugehörigen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. 

4.4 Rechnungen werden nur auf Anforderungen versandt. Der Kunde erklärt sich
grundsätzlich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden. Diese
werden per E-Mail versendet oder in den personalisierten Abonnement-Bereich zum
Abruf eingestellt, soweit ein solcher vorhanden ist.

5. Kündigung des Abonnements

5.1 Abonnements können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Abweichend hiervon ist im Falle vereinbarter Halbjahres- und
Jahresvorauszahlungen eine Kündigung während der ersten zwei Jahre der
Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat, aber nur zum Ende des jeweils
laufenden Vorauszahlungszeitraums, möglich. Ist eine Mindestlieferzeit
vereinbart, kann das Abonnement mit einer Frist von einem Monat, frühestens aber
zum Ende der Mindestlieferzeit gekündigt werden. Bei ausdrücklich befristeten
Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, ohne dass es
einer Kündigung bedarf. Zeitlich befristete Tagespässe enden ebenfalls
automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. 

5.2 Kündigungserklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) an den Verlag zu richten
(Kontakt s.o.). Abonnements, die online abgeschlossen werden können, können
darüber hinaus ab 1.7.2022 auf der jeweiligen Webseite über einen sog.
Kündigungsbutton gekündigt werden. 

6. Mitteilungen an den Verlag, Änderungen des Zahlungsmittels

6.1 Mitteilungen, die das Abonnement betreffen (z.B. Änderung der Adresse,
Änderung der Bankverbindung), müssen mindestens 10 Werktage vor der gewünschten
Änderung in Textform (§ 126b BGB) beim Verlag (Kontakt s.o.). eingegangen sein. 

6.2 Änderungen der Zahlungsart – ausgenommen Kontoänderungen – sind
grundsätzlich erst nach Erfüllung der bisherigen Zahlungsvereinbarungen
möglich. 

7. Rechte von Print-Kunden, Zustellmängel

7.1 Abonnenten der Printausgabe haben – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf
Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Die Zustellung erfolgt in der Regel
frühmorgens. Die Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann nicht
garantiert werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine geeignete Ablagestelle
vorhanden ist (z.B. Briefkasten, Zeitungsbox). 

7.2 Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden (Kontakt s.o.). Bei
verspäteten Reklamationen sind rückwirkende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.3 Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschulden des
Verlags und/oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für
per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann
ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober
Fahrlässigkeit des Verlags.

8. Lieferunterbrechungen 

Lieferunterbrechungen des Print-Abonnements (z.B. wegen Urlaubs) sind
Service-Leistungen des Verlags, aus denen kein Anspruch auf Reduzierung der
Abonnement-Gebühren resultiert. Der Verlag behält sich vor, für den mit der
Unterbrechung verbundenen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungspauschale zu
verlangen, die jedoch maximal 3,00 € je gewünschter Unterbrechung beträgt.

9. Inhalt und Umfang der E-Paper-Nutzung, Zugang 

9.1 E-Paper-Abonnenten haben im Portal automatisch Zugriff auf die
E-Paper-Ausgaben der vergangenen 30 Tage, es sei denn, es wurde die Nutzung
eines kürzeren Zeitraums vereinbart. Soweit auch die Nutzung eines digitalen
Archivs umfasst ist, erstreckt sich der Zugriff auf die vom Verlag darin
bereitgestellten Inhalte. 

9.2 Der Kunde kann die von dem jeweiligen Vertrag umfasstem E-Paper-Ausgaben
beliebig oft online lesen und nach Maßgabe der Regelungen in diesen AGB
herunterladen.

9.3 Der Zugang zum E-Paper erfolgt passwortgeschützt im Wege der
Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunde zugeteilten Zugangsdaten
(Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim
zuhalten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu
verhindern.

9.4 Die Nutzung des E-Paper ist stets auf den individuellen Kunden beschränkt.
Jede darüber hinaus gehende Nutzung (z. B. für Unternehmen oder Behörden) ist
mit dem Verlag zu vereinbaren und grundsätzlich aufschlagpflichtig.

10. Technische Bereitstellung, Abrufbarkeit Haftung bei Betriebsunterbrechungen

10.1 Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu den digitalen Produkten 24 Stunden
täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen
der E-Paper-Ausgabe oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt
oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung,
Schadensersatz und/oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende
Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten
Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern
sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. 

10.2 Der Verlag ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der
vereinbarten Leistung, insbesondere der eingesetzten Technologie und
Infrastruktur. Der Verlag ist berechtigt, die technischen Mittel sowie die
Ausführenden zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden dem
entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche
Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

10.3 Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung
übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei
einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. In allen anderen Fällen
ist die Haftung des Verlages auf den Wert der nicht abrufbaren Ausgabe,
basierend auf dem für das reguläre E-Paper-Abonnement geltenden monatlichen
Bezugspreis, beschränkt.

11. Urheberrechte, Nutzungsrechte an E-Paper-Produkten

11.1 Der Verlag erlaubt die Nutzung des E-Paper und anderer im Rahmen eines
kostenpflichtigen Angebots bereitgestellter digitaler Inhalte ausschließlich dem
persönlich registrierten Kunden zu eigenen Zwecken. Eine Weitergabe an Dritte
ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde hat das
Recht, die vom Abonnement umfassten bzw. über Tagespässe erworbenen Ausgaben zum
persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen und im Rahmen der im Portal
gegebenen Möglichkeiten herunterzuladen. 

11.2 Eine darüberhinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich
geschützten Inhalte (z.B. Zeitungstexte, Abbildungen, Anzeigen), insbesondere
durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, öffentliche
Zugänglichmachung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen
Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranet, ist unzulässig.

12. Sperrung des Zugangs 

Wird das E-Paper-Angebot missbräuchlich, insbesondere unter Verstoß gegen die
vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist der Verlag berechtigt, den Zugang
zum digitalen Angebot für den Kunden zu sperren. Der Kunde wird über die
erfolgte Sperrung unterrichtet und kann die Aufhebung der Sperrung verlangen,
wenn kein Missbrauch vorliegt. Das Recht des Verlages zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

13. Streitbeilegung 

13.1 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform)
bereit. 

13.2 Der Verlag ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Änderung der AGB 

Der Verlag kann die vorliegenden AGB aus sachlich nachvollziehbaren Gründen
(z.B. Änderung gesetzlicher Bestimmungen, Änderung der Rechtsprechung, Änderung
der Marktlage) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen
ändern, wenn der Kunde durch die Änderung nicht unzumutbar belastet wird.

15. Sonstige Regelungen

15.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde
Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden
gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.

15.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.


D. ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOMBINATIONSANGEBOTE VON PRINT- UND/ODER
E-PAPER-ABONNEMENT UND TABLET (SOG. BUNDLES)

1. Geltungsbereich

Der Verlag unterhält verschiedene Angebote, im Rahmen derer der Kunde in
Kombination mit einem E-Paper-Abonnement und/oder mit einem Abonnement einer
Printausgabe ein Tablet erwirbt (nachfolgend „Bundle“). Diese „Zusätzlichen
Geschäftsbedingungen“ gelten für derartige Bundles ergänzend zu den „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Print- und E-Paper-Abonnements sowie sonstige
redaktionelle digitale Produkte“ und gehen diesen bei Widersprüchen vor. 

2. Eigentumsübergang bei Erwerb eines Tablets, Mängel

2.1 Im Rahmen des Bundles verkauft der Verlag und kauft der Kunde ein Tablet in
der jeweils bestellten Version. Der Kauf steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne
des § 449 BGB. Das Eigentum am Tablet wird unter der aufschiebenden Bedingung
der vollständigen Zahlung des Bezugspreises bis zum Ende der
Mindestvertragslaufzeit übertragen. Mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises
für die Mindestvertragslaufzeit geht das Eigentum am Tablet an den Kunden über.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen
unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag (Kontakt s.o.) in Textform (§ 126b
BGB) anzuzeigen. 

2.3 Funktionsstörungen, die auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße
Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch
den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind,
berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

3. Mobilfunkgebühren 

3.1 Soweit das Tablet in einer mobilfunkfähigen Ausstattungsvariante bestellt
wird, schuldet der Verlag nicht die Bereitstellung einer mobilen
Datenverbindung.

3.2 Der Kunde hat einen entsprechenden Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter auf
eigene Kosten abzuschließen.

4. Nutzung der Software 

Die bereitgestellte Software darf ausschließlich für eigene private Zwecke
verwendet werden. Sie darf nur auf dem Gerät, das dem Kunden gehört oder zur
Verfügung gestellt wurde sowie unter Berücksichtigung der in den
Servicebedingungen des jeweiligen Stores enthaltenden Nutzungsbedingungen,
verwendet werden.


E. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN
UND ZEITSCHRIFTEN

1.  „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis
entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der
Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift
erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text
und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach
Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die
durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der
Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat
der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei
telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei
Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht
offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der
Anzeige schriftlich - bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB
ist, in Textform (§ 126b BGB) - geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.

14. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

15. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen
ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine
Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des
vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie

 * bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.
 * bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.
 * bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.
 * bei einer Auflage über   500.000 Exemplaren 5 v. H.

beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeigen vom Vertrag
zurücktreten konnte.

16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige
Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen
Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht
eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht
1000 g) überschreiten sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall
vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten
übernimmt.

17. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.

18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlages vereinbart.


E.1. ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES

a)  Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die
Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die zurzeit gültige
Preisliste des Verlages und die Veröffentlichung der Anzeige im Internet über
den Verlag an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber
nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne
Widerspruch erteilt. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor.

b)  Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise und Bedingungen
auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

c) Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die
einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der
Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Das durch die
Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die
Mengen- bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht
weiter abschlussrabatt- jedoch AE-provisionsfähig.

d) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen
Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu
Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu
einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden
Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Jahresfrist geltend gemacht wird.

e) Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen.

f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der
Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von
den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit
einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein
Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige
gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich -
bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§
126b BGB) - zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu
veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben
einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der
Anzeigenleitung eingeht.

Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen,
die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte,
gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem
Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die
Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche
Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

g)  Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen,
wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der
nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des
Verlages bleibt unberührt. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen
begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder
Ersatz. Für Anzeigen, die über ISDN oder online übermittelt werden, übernimmt
der Verlag bei fehlerhaften oder nicht vollständigen Übertragungen keine
Haftung. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,
Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler
und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Die Zusicherung bestimmter
Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung
erfolgt.

h)  Für nicht bzw. nicht termingerecht erschienene Anzeigen besteht kein
Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt auch, wenn infolge von Streikmaßnahmen
innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht
zu dem Termin ausgeführt werden kann, der mit dem Auftraggeber vereinbart war.
Der Verlag ist in diesen Fällen berechtigt, den Auftrag in der nächst
erreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des
Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein
Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu
dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte, als an dem
vereinbarten Termin.

i) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich - bzw. soweit der
Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) - mit
genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss,
bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin zu übermitteln.
Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder
Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

j) Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen, Verlagsbeilagen, Anzeigenstrecken
und Anzeigensonderformen sowie einer Abnahmemenge ab 200.000 mm können vom
Verlag besondere Preise festgesetzt werden. Darüber hinausgehende Abweichungen
von den in der Preisliste ausgewiesenen Preisen behält sich der Verlag im
Einzelfall vor. Des Weiteren behält sich der Verlag vor, Anzeigenkollektive,
Sonderseiten, Anzeigenteilbelegungen u. ä. aus technischen oder anderen
zweckdienlichen Gründen zusammen mit anderen Ausgaben/Verlagsobjekten zu
veröffentlichen. Die Anzeigenberechnung erfolgt entsprechend der Disposition des
Auftraggebers.

k) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung
beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser
Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von
mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften
durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten
Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines
Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum
Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht
rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der
ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte
werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der
Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der
Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Der Verlag gewährt
Konzernrabatte nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen und
nicht bei Zusammenschlüssen unter Einbeziehung von hoheitlichen Organisationen,
Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Eigenbetrieben.

l) Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Zuschriften auf
Ziffernanzeigen und leistet keinen Ersatz für in Verlust geratene oder
fehlgeleitete Zuschriften und Unterlagen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, im
Chiffredienst Zuschriften von Mitbewerbern auf dem Print-/Online-Anzeigenmarkt
weiterzuleiten. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben, auch
wenn keine Zuschriften eingehen.

m) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist
nicht gestattet.

n) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet.
Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird
und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des
Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die
Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung
von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlungsvergütung nicht bezahlt.

o) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung
von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen. Das gleiche
gilt auch für Kunden, die ihre Rechnungsanschrift außerhalb des
Verbreitungsgebietes haben.

p)  Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im
Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten
mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

q) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im
Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte
Nachlass wieder belastet.

r)  Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen
abzulehnen.

s)  Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus
abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z.
B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach
eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in
mindestens 10% der Auflage fehlt.

t)  Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten
Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen­ usw. verpflichtet. Reklamationen
müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke
schriftlich - bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in
Textform (§ 126b BGB) - geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als
akzeptiert.

u)  Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in
Onlinediensten erscheint.

v)  Für Anzeigenbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und
Inkassoberechtigter der Verlag Dierichs GmbH & Co. KG.

w) Der Verlag ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

x)  Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen
per E-Mail einverstanden.


E.2. ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIGITALE ÜBERMITTLUNG VON
DRUCKUNTERLAGEN FÜR ANZEIGEN

a) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger direkt oder
indirekt per Fernübertragung (z. B. E-Mail) an den Verlag papierlos übermittelt
werden.

b) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite),
die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur
Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe
„Technische Angaben“ in dieser Preisliste), führen nicht zu
Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.

c) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen bevorzugt der
Verlag geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften, also solche Dateien, an
denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeiten der Veränderung hat. Offene
Dateien, z. B. Dateien, welche unter InDesign, Illustrator usw. gespeichert
wurden, können vom Verlag ebenfalls weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann
bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen
werden.

d) Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür
Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses
(Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

e) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf
Papier gelieferten Farbproof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farbproof sind
Farbabweichungen unvermeidbar. Der Kunde kann hieraus keinerlei
Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen
Preisminderungsanspruch.

f) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür
Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren
sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren wird
diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend
machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz
in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten
Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.

Stand: 8. März 2023


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