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Text Content

 * Startseite
 * Studios
    * Leipzig – Stötteritz

 * Mitgliedschaften & Tageskarten

Mitgliederbereich MITGLIED WERDEN


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

--------------------------------------------------------------------------------


1. VERTRAGSSCHLUSS

 
1.1. Geltung der AGB 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag über die
Benutzung eines Fitnessstudios zwischen dem Studiobetreiber (Studio) und dem
Mitglied, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. 
1.2. Online-Vertragsschluss 
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch
Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Anmelden“ ein verbindliches Angebot
auf Abschluss eines Vertrages mit dem ausgewählten Studio. Das Mitglied erhält
vom Studiobetreiber (Studio) per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme
des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine ausdrückliche
Annahmeerklärung per E-Mail durch den Studiobetreiber (Studio), für welches der
Interessent den Onlineantrag abgegeben hat. Der Studiobetreiber (Studio)
speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des
„Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu. Für das
Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei
Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. 
1.3. Zutrittsmedium (QR-Code) 
Das Mitglied erhält bei Online-Vertragsschluss beim einen QR-Code über die
Studioapp die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die
Übergabe des QR-Codes begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen
Anspruch auf Nutzung der Studios. 
1.4. Besonderheiten für Jugendliche 
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für
Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur
mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Ausnahmen
möglich. 
 


2. NUTZUNG DER STUDIOS 

 
2.1. Umfang der Studionutzung 
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem
„Mitgliedsvertrag“ Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist
berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. 
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen 
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von
Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 
2.3. Zutritt nur mit QR-Code (Zutrittsmedium) 
Durch den Transponder oder dem QR-Code erhält das Mitglied Zutritt in das Studio
bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des QR-Code in der Studioapp ist der Zutritt in
das Studio bzw. die Studios nicht möglich. 
2.4. Hausordnung & Weisungsberechtigung 
Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende
Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitnessstudio aus
(Verhaltenskodex). Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und
Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen.
Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 
2.5. Zusatzleistungen 
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die
Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der
Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem „Mitgliedsvertrag“ ausdrücklich
vereinbart wurde. 
2.6. Nutzung der Spinde 
Das Studio stellt nicht verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen
vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio
ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch
außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. 
2.7. Nutzung von Kundenparkplätzen (wenn vorhanden)
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom
Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im
Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio
ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt. Es
besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Kundenparkplätzen. Nicht in allen
Studios gibt es Kundenparkplätze.
 


3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS 

 
3.1. Umgang mit dem QR-Code 
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des QR-Code zu sorgen.
Einen Verlust des QR-Code hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per
E-Mail zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des QR-Code
gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer
missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. 
3.2. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegeben, gilt zwischen den Parteien als
vereinbart, dass das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und
Servicepauschale zu den auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebenen Beträgen sowie in
der angegebenen Höhe zu leisten hat. 
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten 
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine
aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit
dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von dem Studio (z.B.
Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder
elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse
zugestellt werden können. 
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere
Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich
mitzuteilen. 
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des QR-Code /
Identitätskontrolle 
3.4.1. Die Mitgliedschaft in dem Studio ist persönlich und kann nicht übertragen
werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den QR-Code ausschließlich
persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied
dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und
willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für
jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR
150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die
Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche
Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen
Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass
dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 
3.4.2. Um sicherzustellen, dass der QR-Code nur vom Mitglied persönlich genutzt
wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches
von dem Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung
stellen, behält sich das Studio vor, eine Mitgliedschaft abzulehnen.
3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische
Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt,
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich
verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel,
welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B.
Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher
Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich
oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu
überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen
diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000,00 geltend zu
machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. 
3.6. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher
vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist
untersagt. Es gilt die auf dem „Mitgliedsvertrag“ vereinbarte Regelung.
 


4. BEITRÄGE 

 
4.1. Fälligkeit der Beiträge 
4.1.1. Ist auf dem „Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird
dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. 
4.1.2. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden
diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen
Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes
vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach
Vertragsabschluss wird zusammen mit der Startgebühr am Tag des Zustandekommens
des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen
Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig
gestellt werden. 
4.1.3. Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ eine wiederkehrende Trainings- und
Servicepauschale vereinbart ist, wird diese erstmals zu Beginn des Vertrags
fällig, danach jeweils nach den auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebenen weiteren
aktiven Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten. Aktive Vertragsmonate sind
diejenigen Monate, in denen keine Ruhezeit für den Mitgliedsvertrag bestehen. 
4.2. Preisanpassungsrecht 
4.2.1. Sind auf dem nicht individuell vereinbarten „Mitgliedsvertrag“ monatliche
Beiträge vereinbart und ist keine Vorauszahlung des Gesamtbeitrages vorgesehen,
ist das Studio berechtigt, den monatlichen vereinbarten Beitrag zu erhöhen, wenn
sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des
vereinbarten Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Studio
wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben.
Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden
Monatsersten wirksam. 
4.2.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der
monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der
Umsatzsteuer am Ersten des Folgemonats ein. 
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren 
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die
vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. Startgebühren) zu begleichen, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio
hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche
Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Sollte
eine Lastschrift nicht eingelöst werden, entstehen Rücklastschriftgebühren in
Höhe von 15,- EUR, für die ich aufkomme und die ich der nextGYM UG
(Haftungsbeschränkt) erstatte.
4.4. Zahlungsverzug 
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Studio das
Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten
vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen
in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und
Rechtsanwaltskosten. 
4.4.2. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und
befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei
monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Studio berechtigt,
den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist
das Studio berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. 
 


5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG 

 
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung 
Der Vertrag hat zunächst die auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebene
Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Die
Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt
auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird. 
5.2. Vertragsverlängerung
5.2.1 Verträge mit 12 Monate Laufzeit
Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich
die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von
12 Monate jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom
Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1
Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
5.2.2 Verträge mit 6 Monate Laufzeit
Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich
die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von
6 Monate jeweils um weitere 6 Monate, wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom
Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1
Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
5.2.3 Verträge mit 3 Monate Laufzeit
Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich
die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von
3 Monate jeweils um weitere 3 Monate, wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom
Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1
Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
5.2.4 Verträge mit 1 Monat Laufzeit
Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich
die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von
1 Monat jeweils um weitere 1 Monat, wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied
oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat
vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
5.2.5 Verträge mit 1 Woche Laufzeit
Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich
die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Laufzeit von 1 Woche
jeweils um eine weitere Woche, wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder
dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Tage vor dem
jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
5.3. Stilllegung des Vertrages 
5.3.1. Die Mitgliedschaft kann, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und
vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen, stillgelegt werden. 
5.3.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio unverzüglich, in der Regel
mindestens fünf (5) Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied
gemäß Ziffer 5.5. dieser AGB bekannt zu geben. 
5.3.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im
Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von
dem Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich
der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung
der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren
Zeitpunkt.  Sofern auf dem „Mitgliedsvertrag“ beitragspflichtige und
beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: 
- Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag
zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran
mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. 
- Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der
Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im
Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt. 
5.3.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits
gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages
berechtigt ist 
5.4. Recht zur außerordentlichen Kündigung 
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. 
5.5. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied 
5.5.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in
Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio mit dem der
„Mitgliedsvertrag“ besteht zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen, die einem
Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als
zugegangen. 
 


6. HAFTUNG 

 
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der
Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Studios auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die
Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von
Erfüllungsgehilfen des Studios. 
 


7. DATENSCHUTZ 

 
7.1. Datenspeicherung 
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene
Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und,
soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios
werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio
speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form
werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im
Studio verwendet. 
7.2. Videoüberwachung 
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der
Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die
Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und
rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche
Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. 
 


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

 
8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 
Das Studio ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. 
8.2. Änderungen dieser AGB 
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme
der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die
Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Das Studio wird das Mitglied über
die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den
Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu
widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei
Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. 
8.3. Aufrechnungsverbot 
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen gegen das Studio aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit
etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen das Studio auf Rückgewähr von
geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt
unberührt. 
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein
oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige
Bestimmungen unberührt. 
8.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
 


9. VERHALTENSKODEX UND SONSTIGES

 

Für den Zugang zu unseren nextGYM Sportstudios benötigst du unsere nextGYM App.
In der nextGYM App steht dir ein QR-Code, welcher am Eingang zu den Studios
gescannt werden muss, zur Verfügung. Unsere nextGYM App ist für Android oder iOS
erhältlich. In der nextGYM App kannst du dich mit deinen Zugangsdaten
einloggen. 


Unsere nextGYM App kannst du herunterladen unter:

Für iOS: 
https://apps.apple.com/de/app/nextgym/id1589941070

Für Android:
https://play.google.com/store/apps/details?id=digifit.android.virtuagym.pro.nextgym

Die Mitgliedschaft in unseren Studios ist persönlich und kann nicht übertragen
werden. Du bist verpflichtet den QR-Code ausschließlich persönlich zu verwenden
und nicht Dritten zu überlassen. Verstößt du gegen diese Regel, d.h. überlässt
du das Zutrittsmedium (QR Code) wissentlich und willentlich einem Dritten zur
Zutrittsgewährung, kann nextGYM für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine
Vertragsstrafe erheben.

Bitte beachte, dass all unsere Studios personallos sind. Unser virtueller
Trainer in unserer nextGYM App hilft dir beim Training. 

Unser Verhaltenskodex in allen Studios:

- Training nur in Sportkleidung
- Oberkörperfreies Training untersagt
- Handtuch immer unterlegen
- Geräte nach Benutzung reinigen
- Gewichte/Griffe wieder zurücklegen
- Zu hoher Lärmpegel ist zu vermeiden
- Keine Straßenschuhe in den Studios
- Keinen Müll liegen lassen
- Fitness nur zu den Öffnungszeiten (Außerhalb der Öffnungszeiten sind die
Studios zu verlassen)

Die gesamten Studios sind videoüberwacht. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige
gebracht. Zutritt nur für Mitglieder oder angemeldete Personen mit Tagesticket!

 
Stand: 30.07.2022

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