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ALLGEMEINE NUTZUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (KURZ AGB)

Im Folgenden findest du die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
(AGB).
Die besonderen AGB für "PayLivery - Online Zahlung und Versand" findest du hier.

Die besonderen AGB für die Kreditvermittlung (Allgemeine Geschäftsbedingungen
für willhaben Wohnkredite) findest du hier.

Medieninhaber:

willhaben internet service GmbH & Co KG
Landstraßer Hauptstraße 97-101, 1030 Wien
Impressum

Stand: 16.02.2024

Download AGB Version 16.02.2024
Download AGB Version vor dem 16.02.2024

--------------------------------------------------------------------------------

 1.  1. Präambel
 2.  2. Allgemeine Bestimmungen
      1. 2.1. Geltungsbereich und Anwendung
      2. 2.2. Entgegenstehende AGB
      3. 2.3. Künftige Geschäfte
      4. 2.4. Änderungen der AGB
      5. 2.5. Nutzungsbedingungen
      6. 2.6. Anzeigenrichtlinien
 3.  3. Sperre, Löschung der Daten
 4.  4. Sicherheit
 5.  5. Verträge/Inserate/Services rechtliche Rahmenbedingungen
      1.  5.1. Allgemeines
      2.  5.2. Zugangsdaten und Daten
      3.  5.3. Abschluss eines Vertrags
          1. 5.3.1. Vertragsablehnung, -auflösung, Sperre des Kunden
          2. 5.3.2. Selbstregistrierung auf der Plattform
          3. 5.3.3. Abschluss eines Paketvertrags (nur für gewerbliche Kunden)
      4.  5.4. Schalten von Inseraten
          1. 5.4.1. Hauptparameter für die Reihung der Suchergebnisse
          2. 5.4.2. Information zu Empfehlungssystemen
          3. 5.4.3. Weitere Veröffentlichungen in anderen Medien
      5.  5.5. Leistungen des Kunden
      6.  5.6. Zusatzprodukte und Services
      7.  5.7. Bedingungen für Displaywerbung (nur für gewerbliche Kunden)
      8.  5.8. Bedingungen für Softwaredienstleistungen und Programmierung (nur
          für gewerbliche Kunden)
      9.  5.9. Chiffre Inserate (nur für gewerbliche Kunden)
      10. 5.10. Besondere Bestimmungen für willhaben Immobilien
          1. 5.10.1. willhaben Mietprofil
          2. 5.10.2. Bonitätscheck bezogen auf das willhaben Mietprofil
 6.  6. Support
 7.  7. Moderation von Inhalten
      1. 7.1. Verfahren, die zur Inhaltemoderation beitragen
         1. 7.1.1. Eigenmoderation
         2. 7.1.2. Meldeverfahren
      2. 7.2. Beschränkende Maßnahmen
         1. 7.2.1. Entfernung der Anzeige (“unzulässige Anzeige”)
         2. 7.2.2. Sperre des Zugangs zur Anzeige (“Bitte nachbessern”)
         3. 7.2.3. Kontoschließung
         4. 7.2.4. Kontoaussetzung
         5. 7.2.5. Aussetzung der teilweisen Bereitstellung des Dienstes
      3. 7.3. Beschwerdeverfahren
      4. 7.4. Außergerichtliche Streitbeilegung
      5. 7.5. Maßnahmen gegen Missbrauch
         1. 7.5.1. Aussetzung des Dienstes als Maßnahme gegen Missbrauch
         2. 7.5.2. Aussetzung der Beschwerdemöglichkeit/Meldemöglichkeit
 8.  8. Urheber-/Leistungsschutzrechte
 9.  9. Haftung und Gewährleistung
 10. 10. Verrechnung und Bezahlung
      1. 10.1. Allgemeines
      2. 10.2. Rechnungslegung bei Paketverträgen (nur für gewerbliche Kunden)
      3. 10.3. Rechnungsform bei Paketverträgen (nur für gewerbliche Kunden)
      4. 10.4. Kauf auf Rechnung bei Jobanzeigen mit Selbsteingabe (nur für
         gewerbliche Kunden)
 11. 11. Rücktritt und Kündigung
      1. 11.1. Allgemeines
      2. 11.2. Hinweis für Verbraucher bei entgeltlichen Dienstleistungen (z.B.
         entgeltliche Inseratschaltung) - gilt nur für Verbraucher
         1. 11.2.1. Hinweis auf das Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß § 3
            KschG
         2. 11.2.2. Widerrufsrecht gem. FAGG für Verbraucher
      3. 11.3. Kündigung des Vertrags bei Selbstregistrierung
         (privat/gewerblich)
      4. 11.4. Kündigung des Paket-/Bannervertrags:
 12. 12. Schlußbestimmungen
      1. 12.1. Geheimhaltung
      2. 12.2. Rechtsnachfolge
      3. 12.3. Schriftform
      4. 12.4. Salvatorische Klausel
      5. 12.5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
      6. 12.6. Hinweis zur alternativen Streitbeilegung (nur für Verbraucher)

--------------------------------------------------------------------------------


1. PRÄAMBEL

Unter www.willhaben.at wird ein teils kostenpflichtiger, teils kostenloser
Internetdienst als Anzeigenportal für Waren, Güter, Dienstleistungen,
Bewerberprofile und mehr (im Folgenden kurz „Inserate“) betrieben, welche von
privaten Personen als auch gewerblichen Kunden bereit gestellt und eingesehen
werden können. Der Internetdienst ist im Eigentum von willhaben internet service
GmbH & Co KG und wird von diesem Unternehmen betrieben. Weitere Informationen
ergeben sich aus dem Impressum.


2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


2.1. GELTUNGSBEREICH UND ANWENDUNG

Die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) von
„willhaben internet service GmbH & Co KG“ (im Folgenden kurz „willhaben“) gelten
für die Internetseite www.willhaben.at sowie aller zu dieser Domain gehörenden
Subdomains und Webseiten.

Diese AGB finden Anwendung auf alle Aufträge, Bestellungen und Rechtsgeschäfte
zwischen willhaben einerseits, und den Benutzern und Inserenten des
Internetdienstes (im Folgenden kurz "Kunde"), andererseits. Sofern im
Nachfolgenden „Kunde“ angeführt wird, gelten die Bestimmungen sowohl für
Benutzer des Internetdienstes als auch für Inserenten. Sofern im Nachfolgenden
“AGB” angeführt ist, sind davon die gegenständlichen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen samt der Nutzungsbedingungen (2.5.) und Anzeigenrichtlinien
(2.6.) umfasst. Sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten der vorgenannten
Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von willhaben
angenommenen Auftrages und den gegenständlichen AGB.


2.2. ENTGEGENSTEHENDE AGB

Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn sich willhaben diesen ausdrücklich und
schriftlich unterworfen hat.


2.3. KÜNFTIGE GESCHÄFTE

Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch
wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen
wird, wobei diese Bestimmung nicht für Verbrauchergeschäfte gilt.


2.4. ÄNDERUNGEN DER AGB

willhaben kann dem Kunden jederzeit eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Die
Information über die Änderung der AGB an sich und den Geltungsbeginn der
geänderten AGB erhält der User über sein willhaben-Konto oder per E-Mail an die
vom User bekanntgegebene E-Mailadresse. Die Zustimmung durch den Kunden gilt
hinsichtlich AGB-Änderungen, die nicht die Hauptleistungspflichten von willhaben
betreffen sowie AGB-Änderungen, die auf Grund Gesetzesänderungen notwendig sind,
als erteilt, wenn der Kunde nach dem bekanntgegebenen Geltungsbeginn der
geänderten AGB, willhaben weiterhin nutzt (konkludente Zustimmung). In diesem
Fall der konkludenten Zustimmung wird der Änderungsvorschlag privaten Kunden
(Verbrauchern) zumindest 30 Tage vor Geltung, gewerblichen Kunden zumindest 15
Tage vor Geltung - sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen keine
längere Frist ergibt - bekanntgegeben. Dem Kunden steht es frei, die geänderten
AGB abzulehnen, indem er willhaben nach dem Geltungsbeginn der geänderten AGB
nicht mehr nutzt.


2.5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Es gelten die „Nutzungsbedingungen“ als Teil dieser AGB.


2.6. ANZEIGENRICHTLINIEN

Es gelten die „Anzeigenrichtlinien“ als Teil dieser AGB.


3. SPERRE, LÖSCHUNG DER DATEN

willhaben wird immer dann, wenn sich herausstellt, dass ein Kunde gegen
gesetzliche Vorgaben, gegen die gegenständlichen AGB inklusive
Anzeigenrichtlinien und Nutzungsbedingungen sowie in sonstiger Weise gegen die
guten Sitten, das Ansehen oder die Interessen von willhaben oder einem
Partner/Konzernunternehmen verstößt oder die Funktionalität der Webseiten durch
sein Verhalten beeinträchtigt, das Benutzerkonto/den Vertrag nach Maßgabe des
5.3.1. dieser AGB mit sofortiger Wirkung auflösen bzw. den Kunden sperren. Der
Kunde hat keinerlei Ersatzanspruch. willhaben gebührt das gesamte vereinbarte
Entgelt. Darüber hinausgehende Ansprüche von willhaben bleiben unberührt. Bei
Kündigung des Benutzerkontos, Sperrung des Kunden, Entfernen eines Inserats oder
sonstiger eingestellter Inhalte sowie Einstellung des Dienstes ist willhaben
berechtigt, alle eingespielten Daten (auch Fotos) ohne jeglichen Ersatzanspruch
zu löschen.

Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden:

Allfällige gewährte Vergünstigungen auf den Tarif/Preis, wie z.B. Rabatte fallen
im Fall einer Auflösung weg und willhaben ist berechtigt, den Tarif lt.
Preisliste zu fordern. Der Kunde hat in diesem Fall allfällige Differenzen
zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis laut Tarif seit Vertragsbeginn
unverzüglich nachzuzahlen.


4. SICHERHEIT

Aus Sicherheitsgründen sollte der Kunde nur nachdem er selbst die URL:
www.willhaben.at in der Adresszeile des Browsers eingegeben und damit auf die
willhaben Seite zugegriffen hat seinen Benutzernamen/Passwort eingeben. Der
Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sofern er Zugangsdaten oder sonstige
Daten wie z.B. Anschrift und Zahlungsdaten über gefälschte Seiten weitergegeben
hat.

Tipps und Hinweise für sicheres Handeln auf willhaben finden Sie
unter www.willhaben.at/iad/sicherheitshinweise sowie unter
https://hilfe.willhaben.at/hc/de


5. VERTRÄGE/INSERATE/SERVICES RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN


5.1. ALLGEMEINES

Die von willhaben zur Verfügung gestellte Internet-Dienstleistung versteht sich
als Anzeigenplattform. Die Kunden können auf dieser Anzeigenplattform Inserate
platzieren bzw. Benutzer können mit Inserenten Kontakt aufnehmen und Verträge
abschließen. Inserate stellen in keinem Fall verbindliche Angebote von willhaben
dar. willhaben ist auch weder Vermittler noch Makler. Verträge kommen
ausschließlich zwischen den Kunden zustande. Die Bestimmungen für Inserate
gelten auch für andere Angebotsformen auf willhaben wie z.B.
Lebenslauf-/Bewerberprofile etc. willhaben haftet daher auch nicht für das
Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Vertrags zwischen Kunden sowie für
einen bestimmten Erfolg eines Inserats. Für die Richtigkeit von
Identitätsangaben von Kunden bzw. die Erreichbarkeit eines Kunden über die
angegebenen Kontaktdaten ist willhaben nicht verantwortlich. Sofern nicht
zwingend gesetzlich die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung
gelangen, gelten die Bestimmungen für Unternehmer (UGB oder sonstige relevante
Gesetzesbestimmungen). Ohne die schriftliche Bestätigung von willhaben gelten
mündliche Absprachen, Zusagen und Auskünfte insbesondere von willhaben
Mitarbeitern/Verkäufern - vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher
Bestimmungen (z.B. KSchG) nicht.

Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden:

Inserenten, die als Unternehmer mit Verbrauchern kontrahieren, haben
insbesondere vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers die einschlägigen
Verbraucherschutzbestimmungen (insb. des FAGG und KschG) einzuhalten. Siehe auch
Punkt 11.1 „Kündigung/Rücktritt“ in den AGB.


5.2. ZUGANGSDATEN UND DATEN

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Passwort,
etc.) geheim zu halten und seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff durch
Dritte zu schützen. Der Kunde hat Missbrauch bzw. unbefugte Nutzung willhaben
sofort schriftlich zu melden. Bis dahin wird dem Kunden jeder Zugriff und jede
mit seinem Benutzerkonto zusammenhängende Handlung oder Inanspruchnahme von
Leistungen zugerechnet. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
und Dritten die Nutzung der Plattform nicht mit diesen Zugangsdaten ermöglicht
werden.

Bei Nichteinloggen des Kunden über einen Zeitraum von 12 Monaten behält sich
willhaben vor, den Account ohne Ansprüche des Kunden zu deaktivieren.


5.3. ABSCHLUSS EINES VERTRAGS

Die angegebenen Daten des Kunden müssen richtig, vollständig, wahrheitsgemäß und
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sein.

Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden:

Es sind die Informationspflichten nach § 5ff ECG bzw. § 63 Gewerbeordnung
einzuhalten. Datenänderungen (z.B. Firmenname, Anschrift) sind willhaben
unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Änderung schriftlich zu melden. willhaben
ist berechtigt, Kunden Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene
Anschrift zuzusenden.

willhaben ist jederzeit berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise zu fordern
(Gewerbeschein, Vollmacht, Ausweisdokument, Firmenbuchauszug, etc.).

5.3.1. VERTRAGSABLEHNUNG, -AUFLÖSUNG, SPERRE DES KUNDEN

willhaben behält sich vor, insbesondere aus nachstehenden Gründen - und ohne
jeglichen Ersatzanspruch des Kunden – den Vertrag abzulehnen, mit sofortiger
Wirkung aufzulösen, bzw. den Kunden und alle ihm zugeordneten Benutzerkonten zu
sperren (bei gleichzeitiger Entfernung der eingestellten Inserate):

 * bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen diese AGB, sofern dieser Verstoß nicht
   einen schweren Verstoß gegen diese AGB darstellt

 * bei einmaligem schwerwiegenden Zuwiderhandeln gegen diese AGB

 * bei Fremdwerbung oder Verlinkung zu anderen Webseiten

 * bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung des Internetdienstes
   oder der Leistungen von willhaben

 * bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wesentliche Vertragsbestimmungen,
   die guten Sitten, das Ansehen oder berechtigte Interessen von willhaben oder
   einem Partnerunternehmen

 * bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und willhaben
   oder dem Kunden und einem Partnerunternehmen wegen Verletzung von
   wesentlichen Vertragsbestimmungen durch den Kunden

 * bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben bei der Bestellung oder
   Nichtbeibringung geforderter Nachweise oder Unterlagen

 * bei fehlender behördlicher Genehmigungen (z.B. Gewerbeberechtigung),
   fehlender Rechts-, oder Geschäftsfähigkeit

 * bei Zahlungsverzug gegenüber willhaben oder einem Partnerunternehmen

 * bei bewusstem Übergehen der willhaben Gebührenstruktur

 * bei beanstandeten Inseraten durch den Österreichischen Werberat
   

Alle Rechte und Pflichten des Internetdienstes von willhaben gelten auch für
Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Dritte (Erfüllungsgehilfen), denen dieser
Dienst berechtigterweise zur Nutzung überlassen wurde. Kunden haften für Dritte
wie für eigenes Verschulden.

5.3.2. SELBSTREGISTRIERUNG AUF DER PLATTFORM

Durch die Selbstregistrierung (bei willhaben) entsteht ein Vertragsverhältnis
auf unbestimmte Zeit von willhaben und dem Kunden gemäß den gegenständlichen
AGB.


Die Registrierung ist kostenlos und ermöglicht die Nutzung von Zusatzfunktionen
(z.B. Suchagent, Merkliste) und ist Voraussetzung für die Schaltung von Anzeigen
auf dem Internetportal von willhaben. Ein Anspruch auf Registrierung besteht
nicht.

5.3.3. ABSCHLUSS EINES PAKETVERTRAGS (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN)

Sobald willhaben die Bestellung (Angebot) des Kunden durch die zur
Zurverfügungstellung der Leistung (z.B. Zusenden der Zugangsdaten) annimmt,
kommt der Vertrag zustande.


Kunden mit einem Paketvertrag können sich nicht selbst registrieren, sondern
werden nach Vertragsabschluss von willhaben angelegt. Werden Unrichtigkeiten der
eingegebenen Daten nicht innerhalb von 2 Werktagen ab Onlinestellung (Zusendung
der Zugangsdaten) gerügt, gilt die Anlage durch willhaben als mängelfrei
anerkannt.


Die Paketverträge ermöglichen ein bestimmtes, zuvor vereinbartes Kontingent an
Inseraten für einen bestimmten Preis zu schalten. Durch gewählte Zusatzoptionen
oder Überschreitung des Kontingents können Mehrkosten entstehen.


willhaben behält sich vor, die Annahme einer Bestellung von einer
Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen
und die Form der Sicherheitsleistung zu bestimmen (z.B.: Bankgarantie).


Der Kunde hat für allfällige öffentliche Gebühren, Abgaben und Steuern, die mit
dem Vertragsabschluss verbunden sein können, zu haften. Sollten aufgrund von
Änderungen der Rechtslage neue Gebühren, Abgaben oder Steuern vorgeschrieben
werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht aktuell waren, so
sind diese ebenfalls vom Kunden zu tragen.


Die Schaltung eines Inserats darf nur vom Kunden als Vertragspartner und auch
nur zu Zwecken der Eigenwerbung durchgeführt werden. Jegliche Überlassung an
Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
willhaben. Daher haben auch Agenturen oder sonst eingesetzte Mittler bei jeder
Paket-Buchung den Auftraggeber anzuführen.


Der Vertrag zwischen Kunde und willhaben wird auf eine im Auftrag festgehaltene
Laufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls nicht
fristgerecht (siehe Punkt 11.4) schriftlich gekündigt wird. In diesem Falle wird
der Preis für die erbrachte Leistung automatisch an die aktuell gültige
Preisliste angepasst.


5.4. SCHALTEN VON INSERATEN

Die vollständigen Richtlinien zur Inseratschaltung finden Sie unter
unseren Anzeigenrichtlinien; diese Richtlinien verstehen sich als Bestandteil
der vorliegenden AGB. Inserate, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, werden
gem. Punkt 7. dieser AGB moderiert.


Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag über die Inseratschaltung bzw.
den Kauf von Zusatzoptionen/Services mit willhaben durch schriftliche, E-Mail
oder Pop-up Annahme, interaktives Auswählen der Produkte/Services auf der
Plattform, Annahme des bindenden Angebots oder durch tatsächliche
Leistungserbringung zustande kommt.


Die Schaltung eines Inserats erfolgt lediglich in der angebotenen Form (Format,
Felder, Textumfang, etc.). willhaben hat das Recht, das Inserat erst bis zu 48
Stunden (oder in besonderen Fällen bzw. bei besonderen Umständen auch darüber
hinaus) nach der Erfassung zu veröffentlichen.


willhaben kann jederzeit seine Leistungen erweitern bzw. abändern und ist
berechtigt, Werbung auf www.willhaben.at sowie in der willhaben-app zu schalten.
willhaben ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden
übermittelten Unterlagen (z.B. Fotos, Videos, etc.) für die Veröffentlichung
geeignet zu optimieren bzw. aus Sicherheitsgründen zu verändern. In diesem Fall
ist willhaben berechtigt, seinen Firmenwortlaut und/oder Logos in angemessener
Größe und Platzierung am Inserat oder Multimediaobjekt anzubringen.


Auf Wunsch des Kunden kann die Inseratschaltung auch durch Mitarbeiter von
willhaben durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch ein Aufpreis vom Kunden zu
bezahlen. Die Unterlagen sind in diesem Fall bis spätestens 3 Werktage vor
Beginn des vereinbarten Veröffentlichungstermins kompatibel, entsprechend den
Vorgaben von willhaben und vollständig an willhaben zu übermitteln. Der Kunde
haftet für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und übermittelten
Informationen.


Der Kunde garantiert, dass sich die Unterlagen wie vereinbart eignen. willhaben
übernimmt für gelieferte Unterlagen keine Haftung und ist – sofern nichts
Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – insbesondere nicht
verpflichtet, diese vorher auf Tauglichkeit zu prüfen oder an den Kunden
rückzusenden. Eine Rücksendung erfolgt jedenfalls auf Kosten und Gefahr des das
Inserat schaltenden Kunden.


Verzögerungen und Kosten, die aufgrund einer verspäteten Übermittlung durch den
Kunden oder in Folge des Inhaltes des Inserats entstehen, hat der Kunde zu
vertreten.


Über Auftrag des Inserenten nimmt willhaben Änderungen an einem von willhaben
gestalteten Inserat während des Veröffentlichungszeitraums vor. Dies jedoch nur,
soweit diese Änderungen willhaben technisch möglich und zumutbar sind. willhaben
übernimmt keinerlei Haftung für diese Änderungen.


willhaben stehen alle Rechte an der Auswahl, Koordination, Anordnung,
Platzierung und Erweiterung eines Inserats (z.B. Werbung, Hyperlinks,
Funktionen, Angebotsrechner) zu.


Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.


Die Inseratschaltungen werden nach der vereinbarten Laufzeit automatisch
deaktiviert. Sofern eine zeitlich unbegrenzte Inseratschaltung vereinbart ist,
bleibt das Inserat solange aktiv bis der Kunde dieses deaktiviert oder löscht -
jedenfalls jedoch nur für maximal 12 Monate.


Alle Informationen zu Laufzeiten der Inserate und Erklärungen zu den Produkten
sind auf www.willhaben.at ersichtlich.


willhaben ist zur Prüfung der Inseratschaltung auf Rechtskonformität und zur
Anregung notwendig erscheinender Änderungen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
willhaben kann rechtlich notwendige Eingriffe auch ohne vorherige Rücksprache
mit dem Kunden vornehmen (z.B. Löschen von Verlinkungen zu Mitbewerbern,
Kennzeichnung als „Werbung“, etc.).

Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden:


 * Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für
   die Durchführung der Leistung durch willhaben. Bei Zahlungsverzug ist
   willhaben daher ohne Setzung einer Nachfrist zur Leistungsunterbrechung oder
   zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt.

 * Gewerbliche Anbieter (nicht rein private Gelegenheitsverkäufer) sind
   verpflichtet, auf diese (gewerbliche) Tatsache gemäß den Bestimmungen der
   Gewerbeordnung, insbesondere jene über Namensführung und Bezeichnung nach der
   Gewerbeordnung sowie dem Unternehmensgesetzbuch entsprechend hinzuweisen.

 * Immobilienverkauf bzw.-vermittlung hat in jedem Fall entsprechend den
   gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen und ist ohne entsprechenden notwendigen
   Vermittlungsauftrag verboten.

 * Verfügt ein Kunde über mehrere Standorte bzw. Filialen, muss für jeden
   Standort ein separater Zugang bestellt werden. Für jeden Standort gelten die
   Preise laut Preisliste.

 * Stelleninserate von Kunden werden nur dann auf willhaben.at veröffentlicht,
   wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Stelleninserate des
   jeweiligen Unternehmens handelt.

5.4.1. HAUPTPARAMETER FÜR DIE REIHUNG DER SUCHERGEBNISSE

willhaben ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener
Kriterien zu sortieren bzw. die Auswahl der Suchergebnisse durch verschiedene
Kriterien einzuschränken (z.B. Produktkategorie, Preis oder Standort). Darüber
hinaus bietet willhaben dem jeweiligen Anbieter verschiedene kostenpflichtige
Produkte an, um eine Anzeige hervorzuheben. Mehr Informationen zu den möglichen
Optionen der hervorgehobenen Anzeigendarstellung sind auf der entsprechenden
Infoseite zu finden.

5.4.2. INFORMATION ZU EMPFEHLUNGSSYSTEMEN

willhaben setzt automatisierte Systeme ein, die die Kunden  dabei unterstützen,
die Plattform optimal zu nutzen. Kunden  können Anzeigen auf Grund gewisser
Parameter individualisiert vorgeschlagen werden. Die wichtigsten Parameter sind:

 * Inhaltsbasierte Empfehlungen: dem Kunden werden Anzeigen vorgeschlagen, die
   mit solchen Anzeigen ähnlich erscheinen, welche der Kunde  bereits vorab
   aufgerufen hat oder welche der Kunde in seine Merkliste gespeichert hat.

 * Infobasierte Empfehlungen: dem Kunden werden Anzeigen vorgeschlagen, anhand
   der Daten über das Kundenverhalten und Präferenzen des Kunden. Dadurch können
   Empfehlungen zu Inhalten oder Diensten basierend auf dem Kundenverhalten auf
   der Plattform gegeben werden. Über die Consent Manangement Plattform (CMP)
   kann der Kunde zusätzlich zu den Einstellungsmöglichkeiten in seinem
   Webbrowser, speziell für willhaben, Cookies nach folgenden Kategorien
   zulassen oder ablehnen: Consent Management Platform

 * Standortbasierte Empfehlungen: dem Kunden werden bei seiner Zustimmung zur
   Freigabe seines Standortes Anzeigen vorgeschlagen, welche sich in seiner Nähe
   befinden

5.4.3. WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN IN ANDEREN MEDIEN

Die Veröffentlichung der Inserate samt den angegebenen Daten der Inserenten
erfolgt auf www.willhaben.at. willhaben hat auch das Recht, jedoch nicht die
Pflicht, das vertragsgegenständliche Inserat auch in verbundenen Partnermedien
und/oder anderen Medien (z.B. als Online-/Printinserat, auf elektronischem oder
digitalem Weg, E-Mail, Telefon, SMS/MMS, etc.) zu veröffentlichen. Dem Kunden
entstehen dadurch keine Mehrkosten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
Qualitätsabweichungen im Online- oder Printbereich im Vergleich zu
Originalunterlagen (z.B. Fotos) vorkommen können. Für abweichende Druckqualität
sowie Übermittlungsfehler wird von willhaben keine Haftung übernommen.


5.5. LEISTUNGEN DES KUNDEN

Die Überprüfung und allfällige Änderung des Inserats in Bezug auf inhaltliche,
rechtliche, zeitliche oder sonstige Richtigkeit, Aktualität, etc. sowie
Deaktivierung und Löschen obliegt sowohl vor als auch nach Aktivierung des
Inserats bis zum Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums dem Kunden. Mit
Eingabe des Inserats bestätigt der Kunde ausdrücklich die Veröffentlichung in
dieser Form; willhaben übernimmt keinerlei Haftung.


Dem Kunden obliegt daher die Verpflichtung, nicht (mehr) aktuelle Inserate (z.B.
Verkauf von angebotener Ware) sofort zu deaktivieren oder zu löschen.


Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Mehrfachschaltungen von Inseraten mit identen
oder nahezu identen Produkten und Dienstleistungen durchzuführen (bloß
geringfügige Abweichungen in Text oder Aufmachung der Anzeige können ebenso zu
einer Kategorisierung der Anzeige als Mehrfachschaltung führen). Inserate sind
in der richtigen Rubrik bzw. einer bestimmten Region zu schalten. willhaben
behält sich das Recht vor, Inserate ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden
unter der richtigen Rubrik zu veröffentlichen, bzw. das Inserat in der falschen
Rubrik ohne gleichzeitige Korrektur durch Veröffentlichung in der richtigen
Rubrik sowie Mehrfachschaltungen zu entfernen.


Angebotene Artikel müssen sich im physischen Besitz des Kunden befinden, über
digitale Waren (z.B. Online-Tickets) muss der Kunde verfügungsberechtigt sein.


5.6. ZUSATZPRODUKTE UND SERVICES

Kunden haben die Möglichkeit, z.B. bei der Anzeigenaufgabe, in ihrer
Anzeigenverwaltung, etc. Zusatzprodukte/Services (nachfolgend kurz
„Zusatzoptionen) zu erwerben. Wenn für bestimmte Zusatzprodukte/ Services
besondere Bedingungen als Ergänzung zu diesen AGB gelten, werden diese dem
Kunden vor der Inanspruchnahme angezeigt und sind vom Kunden zu akzeptieren. Der
Preis lt. Preisliste für derartige Zusatzprodukte/Services ist - sofern im
Einzelnen nicht anders angegeben - sofort fällig. Die jeweilige(n)
Zusatzoption(en) wird/werden erst nach Begleichung des Preises/Gebühr aktiviert.


Die Zusatzprodukte gelten immer nur für die Anzeige für die sie gebucht wurden.
Bei Löschen (oder Deaktivieren, Kopieren, etc.) der Anzeige verfällt auch die
Restlaufzeit der gewählten Leistung. Zusatzprodukte sind nicht auf andere
Anzeigen übertragbar.


Zusatzoptionen gelten für die jeweils vereinbarte Laufzeit und das jeweils
vereinbarte Volumen.


Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden:


Bei gewerblichen Paketverträgen ist willhaben berechtigt aber nicht
verpflichtet, alle Zusatzoptionen ein Mal im Monat gesammelt evtl. mit anderen
Leistungen gemeinsam zu verrechnen.


5.7. BEDINGUNGEN FÜR DISPLAYWERBUNG (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN)

Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die
Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner,
Texte, Links und anderes), müssen spätestens 3 Werktage bei Standardwerbeformen
(lt. IAB) bzw. 5 Werktage bei anderen Werbeformen vor der festgelegten
Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und unseren Vorgaben
entsprechend seitens des Kunden übermittelt werden.


Der Kunde hat die geschaltete Werbung unverzüglich nach deren Schaltung zu
untersuchen und etwaige Fehler innerhalb von zwei Werktagen nach der ersten
Schaltung zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Online Werbung und
die Art und Weise ihrer Veröffentlichung als abgenommen.


willhaben hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre
Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format,
Darstellungstechnologie und Dateigrößen, u. a.) zu prüfen und gegebenenfalls zur
Anpassung an den Kunden zu retournieren. Dabei ist willhaben auch berechtigt,
diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden selbst vorzunehmen
und die Kosten dafür zu verrechnen.


Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Werbung. Er haftet insbesondere
dafür, dass die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen
Bestimmungen entspricht. Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur
Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-,
Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm
gestellten oder verwendeten Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien,
Tonträger und Videos etc.) ist oder solche erworben hat.


Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen (z.B.
Ad-Impressions) für einen Kunden durch willhaben nicht innerhalb des
vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist willhaben berechtigt und
verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss
an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Kunden
bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von willhaben in angemessener Frist
nachzutragen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen für
ein Leistungsvolumen besteht in diesen Fällen nicht.


Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen durch den Kunden bzw. das
übermittelte Werbemittel zur Schaltung der Werbung, bzw. zur Ermittlung der
technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions, u. a.) ist willhaben
von allen daraus entstehenden Ansprüchen freigestellt.


Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist
willhaben unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material
unverzüglich von der Seite zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im
Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit.


Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu
erfolgen. Diese Daten müssen den nach E-Commerce-Gesetz (ECG) bestehenden
Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie
gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch
das Mediengesetz entsprechen. Ebenso hat der Kunde willhaben alle erforderlichen
Informationen zur Erfüllung von allfälligen Informationspflichten, die willhaben
treffen, zur Verfügung zu stellen (z.B. auf Grund des Art. 26 Digital Services
Act). Dazu gehört ohne Einschränkung die Bereitstellung der für die Einhaltung
von Artikel 26 DSA erforderlichen Informationen, insbesondere (i) dass es sich
bei den Informationen um Werbung handelt, (ii) die natürliche oder juristische
Person, in deren Namen die Werbung geschaltet wird, (iii) die natürliche oder
juristische Person, die für die Werbung bezahlt hat, wenn sich diese Person von
der natürlichen oder juristischen Person unterscheidet, in deren Namen die
Werbung geschaltet wird, und gegebenenfalls (iv) die aussagekräftige, über die
Werbung direkt und leicht zugängliche Informationen über die wichtigsten
Parameter zur Bestimmung der Nutzer, denen die Werbung angezeigt wird, und
darüber, wie diese Parameter unter Umständen geändert werden können. Für die
Richtigkeit von Identitätsangaben von Werbetreibenden, die gemäß allfälliger
gesetzlicher Offenlegungspflichten von willhaben offengelegt werden muss, ist
willhaben nicht verantwortlich. Sofern keine Zurverfügungstellung der gesetzlich
erforderlichen Informationen durch den Kunden erfolgt, ist willhaben berechtigt,
einzelne Werbeausspielungen für welche die Information seitens des Kunden nicht
an willhaben übermittelt wurde, ohne weiteren Grund und ohne Kostenersatz zu
unterlassen.


Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung
von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.


willhaben gibt keine Garantie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der
Werbekampagne. willhaben ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen und Links aus
redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen (z.B. Verstoß
gegen die guten Sitten oder das Ansehen von willhaben) zurückzuweisen oder
nachträglich unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem
Kunden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehest möglich
informiert wird.


Für die Verträge und Rechnungslegung für Displaywerbung gelten inhaltlich die
Bestimmungen für Paketverträge (unter Anderem die Punkte: 5.3, 5.4, 10.2 und
10.3)


Sofern unter der Bestimmung 5.7. nichts Abweichendes geregelt ist gelten die
allgemeinen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen nach Punkt 9.


5.8. BEDINGUNGEN FÜR SOFTWAREDIENSTLEISTUNGEN UND PROGRAMMIERUNG (NUR FÜR
GEWERBLICHE KUNDEN)

Sofern für den Kunden von willhaben eine Softwaredienstleistung erbracht wird,
nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass alle Rechte (Urheber-/Leistungsschutz- und
sonstige Immaterialgüterrechte) an der Softwaredienstleistung willhaben bzw.
dessen Lizenzgebern zustehen. Informationen, Daten, Unterlagen, Ideen, Grafiken,
Progamm-Code, Präsentationen, Konzepte und sonstige technische Unterlagen, etc.
verbleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, geistiges Eigentum von
willhaben und unterliegen jedenfalls als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der
Vertraulichkeit. Jede Verwendung, insbesondere die Vervielfältigung,
Bearbeitung, Veröffentlichung bzw. öffentliche Zurverfügungstellung, Sendung,
etc., bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von willhaben. Durch den
gegenständlichen Vertrag erwirbt der Kunde lediglich eine
Werknutzungsbewilligung im Umfang des vereinbarten Zwecks. Die Vergabe von
Unterlizenzen oder sonstige Weitergabe von Rechten in welcher Form auch immer
durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch
nach Ende der Vertragsbeziehung zwischen willhaben und dem Kunden.


Der Kunde hat jegliche notwendigen Unterlagen und Informationen, Daten etc.
(kurz Informationen) fristgerecht und entsprechend den qualitativen und
technischen Vorgaben von willhaben zu übermitteln. Jeglichen Schaden oder
Mehraufwand bei willhaben infolge vom Kunden nicht korrekt oder verzögert
übermittelten Informationen, trägt der Kunde.


willhaben übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der Software und/oder
von Komponenten mit der Software und/oder Komponenten des Kunden bzw. mit dessen
Hardware. willhaben übernimmt keinerlei Haftung für ungenehmigte Veränderungen
der Software oder für Anwendungsfehler durch den Kunden.


Bei Überschreiten der in Aussicht gestellten Termine trotz Bemühens von
willhaben, hat der Kunde weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz.
Dies wiederum vorbehaltlich anderslautender zwingend gesetzlicher Bestimmungen
für Konsumenten.


willhaben ist berechtigt, seinen Firmenwortlaut hinsichtlich aller für den
Kunden erbrachten Leistungen soweit möglich einzubauen und zu verlinken. Dies
unter Anführung auch des willhaben Logos in angemessener Größe.


5.9. CHIFFRE INSERATE (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN)

Chiffre Inserate werden derzeit nur für gewerbliche Kunden im Jobs-Bereich
angeboten.


Anfragen auf Chiffre Inserate sind vom Kunden entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften zu behandeln. willhaben ist vom Kunden diesbezüglich vollkommen
schad- und klaglos zu halten.


Bei Chiffre Stelleninseraten werden die Bewerbungen an die vom Inserenten
angegebene Adresse (z.B. E-Mail, Fax, Post) weitergeleitet. Gefahr und Risiko
für den Transport bzw. die Übermittlung trägt der Inserent. Bewerbungen mit
eindeutigen Sperrvermerken werden nicht weitergeleitet.

Die Verantwortung für den Inhalt der Bewerbung liegt beim Bewerber.


5.10. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WILLHABEN IMMOBILIEN

willhaben stellt einen digitalen Marktplatz zur Verfügung, auf dem andere
Personen (Kunden) Immobilieninserate schalten können. Der Inhalt dieser
Immobilieninserate wird vom jeweiligen Kunden festgelegt und liegt in dessen
Verantwortung. Die Bestimmungen des Punkts 9 gelten uneingeschränkt. Für die von
Kunden geschaltenen Immobilieninserate fungiert willhaben nicht als
Immobilienmakler im Sinne des MaklerG iVm der Immobilienmaklerverordnung,
sondern ausschließlich als Bereitsteller eines digitalen Marktplatzes. willhaben
prüft daher die Angaben der Kunden in den von ihnen geschalteten
Immobilieninseraten nicht auf Wahrheit, Richtigkeit und Vollständigkeit.

5.10.1. WILLHABEN MIETPROFIL

willhaben bietet potentiellen Mietern mit dem Mietprofil die Möglichkeit,
gewisse Daten zu ihrer Person mit potentiellen Vermietern zum jeweiligen
Immobilieninserat zu teilen. Die Erteilung des Zugriffs auf das Mietprofil sowie
dessen Entziehung obliegt ausschließlich und allein dem potentiellen Mieter. 

Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Gewerbliche Kunden im Bereich
Immobilien verpflichten sich, im Rahmen des Mietprofils erhaltene Daten nicht
für andere Zwecke als für das konkrete Immobilienobjekt, für welches das
Mietprofil geteilt worden ist, zu verwenden und die Daten im Anschluss
unverzüglich, längstens aber nach zwei Monaten, zu löschen.

5.10.2. BONITÄTSCHECK BEZOGEN AUF DAS WILLHABEN MIETPROFIL

Der potentielle Mieter kann für sein Mietprofil einen Bonitätscheck mit einer
Gültigkeit von 90 Tagen ab Durchführung erwerben. Der Bonitätscheck steht nur
Privatpersonen zur Verfügung (der Besteller des Bonitätschecks darf kein
Unternehmer sein).

Zur Durchführung des Bonitätschecks hat der Besteller des Bonitätschecks ein
Bankkonto anzugeben, aus dem sich sein Einkommen ergibt. Zum Zwecke des
Bonitätschecks wird von der FINcredible GmbH, FN 481488x, Wagenseilgasse 7,1120
Wien unter Zugrundelegung der AGB von FINcredible das Einkommen anhand des vom
Besteller des Bonitätschecks angegebenen Bankkontos ermittelt.

Die Ermittlung des Einkommens erfolgt im FINcredible-Portal. Zur Berechnung des
Einkommens wird von FINcredible, das sich aus dem angegebenen Bankkonto
ergebende, durchschnittliche monatliche Einkommen (z.B. Einkommen aus
selbstständiger/unselbstständiger Arbeit, Pension, Mieteinnahmen sowie
Beihilfen) herangezogen. Finanzielle Belastungen z.B. Kredite oder andere
Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt.

willhaben ist nicht verpflichtet, die vom Besteller des Bonitätschecks
angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit, Schlüssigkeit oder Vollständigkeit zu
überprüfen, sowie zu überprüfen ob neben den vom Besteller des Bonitätschecks an
FINcredible bekannt gegebenen Bankkonten noch andere Bankkonten für die
Bonitätsprüfung relevant sein könnten. 

willhaben ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob das an FINcredible bekannt
gegebene Bankkonto dem Besteller des Bonitätschecks bzw. dem potentiellen Mieter
zuzurechnen ist. Sowohl dem Besteller des Bonitätschecks als auch dem
potentiellen Vermieter wird angezeigt, wer der Kontoinhaber jenes Bankkontos
ist, anhand dessen die Ermittlung des Einkommens und sohin der Bonitätscheck
durchgeführt wurde. Für allfällige Falschangaben durch den Besteller des
Bonitätschecks wird seitens willhaben keine Haftung übernommen.

Es obliegt allein dem Besteller des Bonitätschecks, ein Bankkonto (z.B.
Gehaltskonto) anzugeben, aus dem sich sein Einkommen ergibt. Gibt der Besteller
des Bonitätschecks lediglich ein Bankkonto an, aus dem sich kein Einkommen
ergibt und kann aus diesem Grund kein positives Ergebnis angezeigt werden,
gebührt willhaben im Falle des ordnungsgemäß durchgeführten Bonitätschecks das
volle Entgelt. 

willhaben obliegt die Anzeige des Ergebnisses des Bonitätschecks zu den
jeweiligen Immobilienanzeigen für diejenigen Inserenten von Mietobjekten, für
welche der Besteller des Bonitätschecks sein Mietprofil freigegeben hat.
willhaben zeigt bezogen auf das jeweilige Inserat nur positive Bonitätschecks
an, d.h. wenn die Mietbelastungsquote bezogen auf das inserierte Mietobjekt
maximal 50% des Einkommens beträgt. 

Dem Besteller des Bonitätschecks wird nach Durchführung des Bonitätschecks
angezeigt, bis zu welcher monatlichen Mietbelastung die Mietbelastungsquote von
maximal 50% des Einkommens erfüllt ist. Auch wenn auf Grund des von FINcredible
ermittelten geringen Einkommens, die Mietbelastungsquote für die überwiegende
Anzahl der Immobilieninserate oder für alle Immobilieninserate mehr als 50% des
Einkommens beträgt, gebührt willhaben das volle Entgelt für den gekauften und
ordnungsgemäß durchgeführten Bonitätscheck.

willhaben obliegt die Festlegung der Kriterien für das Vorliegen eines
"positiven" Bonitätschecks: Das Ergebnis des Bonitätschecks wird als “positiv”
angezeigt, wenn die bezogen auf die vom Inserenten in der Immobilienanzeige
angegebene Gesamtbelastung  max. 50% des Einkommens beträgt (Mietbelastungsquote
max. 50% des Einkommens). Zur Berechnung der Mietbelastungsquote wird die vom
Inserenten in der Anzeige angegebene Gesamtmiete in Relation zum Einkommen
gestellt, welches anhand des angegebenen Bankkontos ermittelt wurde. Sonstige im
Inserat vom Inserenten getätigte Angaben zu Kosten wie Kaution oder Kosten für
den Genossenschaftsanteil werden nicht berücksichtigt.

Die Überprüfung der Richtigkeit der Ergebnisse des Bonitätschecks, die
Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Daten, und die Verpflichtung zur
Richtigstellung von Informationen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich
des Bestellers des Bonitätschecks. Falls es sich aus Sicht des Bestellers des
Bonitätschecks um ein falsches Ergebnis der Ermittlung des Einkommens handeln
sollte, ist der Besteller des Bonitätschecks im Sinne einer wahrheitsgetreuen
Angabe seiner Daten dazu verpflichtet, FINcredible innerhalb von zwei Werktagen
ab Durchführung des Bonitätschecks per E-Mail an support@fincredible.at (nähere
Infos dazu: Kontakt FINcredible) darüber zu informieren.

Ein positives Bonitätsergebnis bezogen auf ein konkretes Immobilieninserat
stellt keine Aussage über die tatsächliche zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses
bestehende Zahlungsfähigkeit dar, sondern bezieht sich auf das Einkommen des
Kontoinhabers bezogen auf das angegebene Bankkonto in der Vergangenheit, welches
sich (z.B. durch Jobverlust) jederzeit verändern kann. Aussagen über die Bonität
für die Zukunft bzw. über tatsächliche Zahlungsausfälle können sohin nicht
getroffen werden und es wird die Haftung für Zahlungsausfälle, die ein Vermieter
mit der Behauptung der unrichtigen Bonitätsauskunft geltend macht,
ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde (ausgenommen Personenschäden).


6. SUPPORT

willhaben bietet gewerblichen und privaten Kunden einen entsprechenden Support
an. Die jeweiligen Verbindungsentgelte, respektive Kosten für z.B.
Mehrwertrufnummern, werden vom Kunden getragen.


Die Zeiten, zu denen der Support erreichbar ist, und der Umfang der in Anspruch
zu nehmenden Leistungen von willhaben, sind unter Hilfe & Kontakt ersichtlich.
willhaben kann keine Gewähr für die Erreichbarkeit des Supports übernehmen.


Bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Supportleistungen von willhaben ist
willhaben berechtigt, die Leistungen in Rechnung zu stellen.


Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich. willhaben haftet in diesem
Fall nicht.


Die Durchführung der beauftragten Leistungen durch willhaben erfolgt in der
durch willhaben gewählten Weise und innerhalb der normalen Arbeitszeit.

Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden:

Über das jeweilige Kontaktformular können gewerbliche Kunden Beschwerden
einreichen, welche von willhaben geprüft werden. Zu den Kontaktformularen:

willhaben Motornetzwerk
willhaben Immobilien
Digital Advertising
willhaben Jobs
Marktplatz Shoplösungen

Über die Kontaktformulare für gewerbliche Kunden eingereichte Beschwerden werden
sorgfältig geprüft, nach einer der Komplexität und Bedeutung des Problems
angemessenen Bearbeitungszeit wird der gewerbliche Nutzer über das Ergebnis
informiert. Das hier angeführte Kontaktformular für Beschwerden von gewerblichen
Kunden lässt das in 7.3. angeführte Beschwerdeverfahren vollkommen unberührt. Im
Falle von beschränkenden Maßnahmen gem. 7.2. dieser AGB haben gewerbliche Kunden
Beschwerden gegen die beschränkenden Maßnahmen über das in 7.3. dieser AGB
angeführte Beschwerdeverfahren einzubringen.

willhaben ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten,
um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen
Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten
gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit willhaben direkt zu
klären.


7. MODERATION VON INHALTEN

willhaben hat Maßnahmen umgesetzt, um Inhalte, die gegen geltendes Recht oder
die AGB verstoßen, zu erkennen, festzustellen und zu entfernen.


7.1. VERFAHREN, DIE ZUR INHALTEMODERATION BEITRAGEN

7.1.1. EIGENMODERATION

willhaben setzt automationsunterstützte Systeme, zur Erkennung von
rechtswidrigen oder gegen diese AGB verstoßenden Inhalte ein. Derartig erkannte
Inhalte werden von willhaben auf die Vereinbarkeit mit den AGB geprüft. In
Einzelfällen werden die Inhalte automatisiert ohne nähere Prüfung entfernt, da
ein offensichtlicher Verstoß vorliegt. Auch bei automatisierter Detektierung und
Entfernung von Inhalten ist die Letztentscheidung durch einen Menschen im Rahmen
des Beschwerdemanagementsystems (7.3.) sichergestellt.

Darüber hinaus untersucht willhaben freiwillig stichprobenartig Inhalte auf
Eigeninitiative. Sollte willhaben im Rahmen dieser freiwilligen Untersuchung
rechtswidrige oder diese AGB verletzende Inhalte auffallen, werden diese
entsprechend durch willhaben moderiert.

7.1.2. MELDEVERFAHREN

Mithilfe der Meldefunktion kann ein Kunde oder sonstiger unmittelbar
Betroffener  Inhalte, die er als rechtswidrig erachtet bzw. die seines Erachtens
gegen diese AGB  verstoßen, melden. Wenn der Melder bezüglich der Meldung einer
Anzeige anonym bleiben möchte, kann er sich aus seinem Benutzerkonto ausloggen
und ohne Eingabe seines Namen oder Mailadresse eine Meldung absetzen. Gemeldete
Inhalte werden so rasch wie möglich von willhaben geprüft.


7.2. BESCHRÄNKENDE MASSNAHMEN

Gegen rechtswidrige oder gegen die AGB verstoßende Inhalte trifft willhaben die
in den nachfolgenden Unterpunkten angeführten beschränkenden Maßnahmen.

7.2.1. ENTFERNUNG DER ANZEIGE (“UNZULÄSSIGE ANZEIGE”)

Verstößt eine Anzeige gegen die AGB oder ist die Anzeige aus sonstigen Gründen
rechtswidrig, wird die Anzeige als “unzulässig” eingestuft, d.h. willhaben
entfernt die Anzeige. Die betreffende Anzeige ist ab der Entfernung nicht mehr
öffentlich zugänglich bzw. falls die Anzeige noch nicht öffentlich war, wird die
Anzeige nicht öffentlich geschalten (Kunden können diese Anzeige nicht sehen).

7.2.2. SPERRE DES ZUGANGS ZUR ANZEIGE (“BITTE NACHBESSERN”)

In einigen Fällen (z.B. die Anzeige wurde in einer falschen Kategorie
geschalten) liegt ein Verstoß gegen die AGB vor und die Anzeige wird mit dem
Status “Bitte nachbessern” belegt, d.h. der Inserent ist aufgefordert eine
Aktion zu setzen bzw. Angaben zu ergänzen um den Verstoß zu beheben. Bis der
Verstoß behoben ist, ist die betreffende Anzeige  ab Verhängung der Sperre nicht
mehr öffentlich zugänglich bzw. falls die Anzeige noch nicht öffentlich war,
wird die Anzeige nicht öffentlich geschalten (Kunden  können diese Anzeige nicht
sehen).

7.2.3. KONTOSCHLIESSUNG

Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die AGB (z.B. Verdacht auf
betrügerische Aktivitäten oder Nachricht mit extremistischen Inhalten) führt
bereits ein einmaliger Verstoß zur Sperre des willhaben-Kontos (siehe auch
5.3.1.). Ebenso kann ein wiederholter minderschwerer Verstoß gegen die AGB zur
Sperre des willhaben-Kontos führen. Bei Beurteilung ob nach wiederholten
minderschweren Verstößen eine Kontosperre gerechtfertigt ist, wird willhaben
folgende Kriterien berücksichtigen, die im Einzelfall von willhaben gewichtet
werden:

 * Absolute Anzahl der verstoßenden Inhalte: willhaben behält sich das Recht
   bevor, ab dem zweiten minderschweren Verstoß eine dauerhafte Kontosperre zu
   verhängen.

 * Zeitraum und relativer Anteil an entsprechenden Inhalten: willhaben wird
   berücksichtigen, in welchem Zeitraum die verstoßenden Inhalte geschalten
   wurden und ob der Kunde bereits in der Vergangenheit gegen Bestimmungen
   verstoßen hat. Je kürzer der Zeitraum, in dem wiederholt verstoßende Inhalte
   geschalten wurden, desto schwerwiegender ist der Verstoß zu bewerten. 

 * Schwere des Verstoßes: Nicht alle Verstöße haben gleich schwerwiegende Folgen
   für den Kunden, für willhaben als Plattform oder für Dritte zur Konsequenz.
   willhaben berücksichtigt die Art des verstoßenden Inhaltes (z.B. Inserierung
   in falscher Kategorie ist anders zu gewichten als Anzeigen mit
   verdächtigen/betrügerischen Inhalten) ebenso wie die tatsächlichen oder
   potentiellen Folgen für Kunden von willhaben, willhaben als Plattform oder
   für Dritte. Ein potentieller finanzieller Schaden oder körperliche/psychische
   Einwirkungen oder Beeinträchtigungen anderer Kunden von willhaben oder deren
   Mitarbeiter können von willhaben in keinem Fall toleriert werden und werden
   als schwere Folge betrachtet.

 * Absichten des Kunden, sofern diese ermittelt werden können: es wird von
   willhaben berücksichtigt ob es sich bei Verstößen um dieselben oder
   gleichgelagerte Fälle handelt. Wenn dasselbe oder vergleichbares Verhalten
   insb. nach Information durch willhaben auf Grund eines bereits erfolgten
   Verstoßes weiter fortgesetzt wird, können von willhaben Rückschlüsse auf die
   Absichten des möglichen Kunden geschlossen werden.

 * Erneuter Verstoß nach Zusicherung der Einhaltung: Bei minderschwerem Verstoß
   kann das Benutzerkonto anstatt der sofortigen Sperre vorübergehend ausgesetzt
   werden, solange bis der Kunde  zusagt, sich an die AGB von willhaben zu
   halten. Diese Maßnahme wird von willhaben durchgeführt, wenn zu erwarten ist,
   dass der Kunde  durch die zeitweise Aussetzung und Zusicherung von
   zukünftigen Verstößen ablässt (zur Maßnahme gegen Missbrauch siehe 7.5.).
   Verstößt der Kunde trotz Zusicherung erneut gegen die AGB, wird dies
   entsprechend von willhaben bei der Entscheidung gewürdigt.

7.2.4. KONTOAUSSETZUNG

willhaben kann das Konto eines Kunden aussetzen. Dabei handelt es sich um eine
Maßnahme gegen den Missbrauch des Dienstes (siehe 7.5.).

7.2.5. AUSSETZUNG DER TEILWEISEN BEREITSTELLUNG DES DIENSTES

willhaben kann insb. auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen dazu verpflichtet
sein, einzelne Funktionalitäten von willhaben bzw. Teile des Dienstes willhaben
für einzelne Kunden auszusetzen.


7.3. BESCHWERDEVERFAHREN

Kunden, die von  einer der in 7.2. angeführten beschränkenden Maßnahme direkt
betroffen sind, werden von willhaben über die Entscheidung informiert. Diese
Kunden haben die Möglichkeit über das interne Beschwerdesystem unter Angabe des
zugewiesenen Fall-Codes binnen 6 Monaten ab Information über die Entscheidung
eine Beschwerde einzulegen (Beschwerde einreichen). Sofern dem Kunden von
willhaben die Beschwerdemöglichkeit gegen eine der in 7.2. angeführten
beschränkenden Maßnahmen anderweitig (z.B. durch direkte Antwort auf ein
Informationsschreiben) gewährt wird, wird der Kunde gesondert darauf
hingewiesen.

Ebenso haben Melder (siehe 7.1.) die Möglichkeit binnen 6 Monaten nach
Information darüber, dass willhaben auf Grund der Meldung keine der in 7.2.
angeführten Maßnahmen getroffen hat, die Möglichkeit eine Beschwerde einzulegen.
Melder müssen ebenfalls den zugewiesenen Fall-Code angeben, um eine Beschwerde
einbringen zu können. Im Falle der anonymen Meldung einer Anzeige wird dem
Melder bereits mit der Einbringungsbestätigung der Meldung der Fall-Code zur
Verfügung gestellt. Für die Abspeicherung des Fall-Codes ist der anonyme Melder
selbst verantwortlich.


7.4. AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Kunden, die von einer in 7.2. angeführten beschränkenden Maßnahme betroffen sind
sowie Melder, auf Grund deren Meldung keine der in 7.2. angeführten Maßnahmen
getroffen wurden, können sich an eine gem. Art. 21. Abs. 3 DSA zertifizierte
außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.



7.5. MASSNAHMEN GEGEN MISSBRAUCH

willhaben setzt Maßnahmen, damit der Dienst als solches, sowie das von willhaben
eingeführte Meldeverfahren (7.1.2.) und Beschwerdeverfahren (7.3.) vor
Missbrauch geschützt ist.

7.5.1. AUSSETZUNG DES DIENSTES ALS MASSNAHME GEGEN MISSBRAUCH

willhaben kann, wenn ein Kunde wiederholt gegen diese AGB verstößt und zu
erwarten ist, dass der Kunde nach Zusicherung der Einhaltung dieser AGB von
zukünftigen Verstoßen ablässt, das Benutzerkonto solange aussetzen, als dieser
sich nicht der künftigen Einhaltung der AGB explizit per E-Mail an willhaben
verpflichtet (Warnung vor zeitweiser Aussetzung des Dienstes). Bei der
Beurteilung, ob die bloße Zusicherung ausreicht, um zukünftige Verstöße
hintanzuhalten, berücksichtigt willhaben die in 7.2.3. angeführten Kriterien.
Verstößt der Kunde nach seiner Zusicherung erneut, kann willhaben unter
Berücksichtigung der Kriterien nach 7.2.3. eine zeitweise Aussetzung des
Dienstes verhängen (z.B. Aussetzung des Dienstes für 1 Monat), wenn zu erwarten
ist, dass der Kunde durch zeitweise Aussetzung des Dienstes von zukünftigen
Verstößen ablässt.

Diese Maßnahmen gegen Missbrauch lässt das Recht auf Kontoschließung nach 7.2.3.
auf Grund eines einmaligen schwerwiegenden Verstoßes oder mehrmaligen
minderschweren Verstößen unberührt.

7.5.2. AUSSETZUNG DER BESCHWERDEMÖGLICHKEIT/MELDEMÖGLICHKEIT

willhaben kann, wenn ein Kunde offensichtlich unbegründete Beschwerden/Meldungen
absetzt, die Möglichkeit für den konkreten Kunden nach vorheriger Aufforderung
zur Stellungnahme, Beschwerden bzw. Meldungen über das Meldeverfahren bzw.
Beschwerdeverfahren einzubringen, für die Dauer von einem Monat aussetzen. 

willhaben wird für diesen Zeitraum die von dem Kunden über die Melde- bzw.
Beschwerdeverfahren eingebrachten Meldungen bzw. Beschwerden nicht bearbeiten.
Bei wiederholten offensichtlich unbegründeten Beschwerden/Meldungen kann sich
die Dauer der Aussetzung entsprechend verlängern, insb. wenn der Kunde gegenüber
willhaben zugesagt hat, künftig offensichtlich unbegründete
Meldungen/Beschwerden zu unterlassen und dennoch erneut verstößt. Bei der
Beurteilung, ob die Aussetzung der Melde- bzw. Beschwerdemöglichkeit
gerechtfertigt ist, berücksichtigt willhaben die in 7.2.3. angeführten Kriterien
sinngemäß.


8. URHEBER-/LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass am Gesamtbild als auch an Teilen der von
willhaben erstellten Inserate als auch von Dritten eingestellten Inseraten und
den sonstigen auf www.willhaben.at veröffentlichten Inhalten (Texte, Marken,
Fotos, Datenbanken, Layout, etc.) die alleinigen Urheber- bzw.
Leistungsschutzrechte willhaben oder sonstigen Dritten zustehen. Sofern im
Einzelnen mit dem Kunden nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gehen
mit der Zahlung des Entgelts keine Rechte an den Inserenten über.


Der Kunde ist daher auch nicht berechtigt, sofern mit willhaben nicht vorher
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, von willhaben erstellte Inserate
außerhalb von Webseiten von willhaben zu verwenden.


Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Gestaltung der Webseiten von willhaben
bzw. eines Inserats zu beeinflussen (z.B. optisch, strukturell).


Mit der Einstellung bzw. Einspeisung (über z.B. Selbsteingabe,
Datenschnittstelle) des Inserats räumt der Inserent selbst oder im Namen des
Rechtsinhabers willhaben das ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht ein,
diese Inhalte zeitlich und räumlich unbegrenzt im Rahmen von willhaben und
dessen Partner-/Konzernmedien zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu
veröffentlichen bzw. öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die Rechtseinräumung
umfasst gleichzeitig das Recht für willhaben, die Inserate etc. zu
Eigenwerbezwecken zu nutzen. willhaben hat das Recht aber nicht die Pflicht,
rechtswidrige Eingriffe in an willhaben übertragene Nutzungsrechte im eigenen
Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Ansprüche allenfalls auch
gerichtlich geltend zu machen. Der Inserent wird willhaben im Falle der Abwehr
durch willhaben selbst jedenfalls bestmöglich unterstützen. Der Inserent hat
jegliche Ansprüche Dritter, die an ihn herangetragen werden, unverzüglich und
schriftlich willhaben zur Kenntnis zu bringen.

Nutzungsvorbehalt gem. § 42h Abs 6 UrhG: Die Nutzung der Inhalte dieser
Internetseite www.willhaben.at (einschließlich aller Subdomains und
Unterverzeichnisse) für Text- und Data Mining iSd § 42h Abs 6 UrhG für die
Zwecke der Anlernung bzw. des Trainings von KI-Modellen und/oder KI-basierten
Technologien ist ausdrücklich verboten.


9. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

willhaben trägt keine Verantwortung dafür, dass Inserate zu einem bestimmten
Zeitpunkt online gehen und/oder deaktiviert/gelöscht werden.


willhaben haftet weder für einen bestimmten Erfolg eines Inserats noch für die
Durchsetzbarkeit eines über willhaben geschlossenen Vertrags (z.B. Kauf einer
Ware über den Marktplatz). willhaben haftet auch nicht für die auf willhaben
angebotenen Waren, Dienstleistungen, etc., weder aus Gewährleistung oder
Garantie, noch aus Schadenersatz, Produkthaftung, etc. Angebotene Waren,
Dienstleistungen, etc. stellen keine verbindlichen Angebote von willhaben dar.
willhaben ist kein Vermittler auch kein (Immobilien-)Makler. willhaben hat keine
wie immer geartete Verpflichtung, weitere Informationen über die von Kunden
angebotenen/inserierten Waren, Dienstleistungen, etc. einzuholen oder
weiterzugeben.


Sofern abrufbare Inhalte oder Inserate von Kunden oder in deren Auftrag
eingestellt und zugänglich gemacht werden, übernimmt willhaben keine wie immer
geartete Haftung für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit,
Missbrauch, Schreib- und Übermittlungsfehler, etc., von Identitätsangaben von
Kunden bzw. die Erreichbarkeit der Personen aufgrund angegebener Informationen.


Der Kunde des Internetdienstes erklärt, dass er die Nutzung des Internetdienstes
nur im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmung und ohne Verletzung
von Rechten Dritter durchführt. Insbesondere erklärt der Kunde die
urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, markenschutzrechtlichen und
sonstigen zustehenden Rechte Dritter nicht ohne deren Zustimmung zu nutzen, zu
bearbeiten, zu verfälschen, zu löschen oder unkenntlich zu machen.


Der Kunde erklärt willhaben in jedem Fall von etwaigen Ansprüchen Dritter, die
in seinem Verantwortungsbereich gegründet sind, vollkommen schad- und klaglos zu
halten. Der Kunde verpflichtet sich daher, willhaben vollständig (Rechtsanwalts-
und Gerichtsverfahrenskosten) schad- und klaglos zu halten, falls willhaben
wegen vom Kunden eingestellter und damit veröffentlichter Inhalte zivil- oder
strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, insbesondere durch
Privatanklagen wegen Beleidigung, übler Nachrede, Kreditschädigung nach dem
Strafgesetz oder durch Verfahren nach dem MedienG., dem UrheberrechtsG sowie
sonstigen Immaterialgüterrechten, dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330
ABGB) in Anspruch genommen wird.


Die Gewährleistung von willhaben gegenüber Kunden erstreckt sich nur auf die dem
derzeitig üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des
entgeltlichen Inserats sowie auf die entsprechende Verfügbarkeit von Daten.
Unentgeltliche Inserate bzw. Serviceleistungen (Suchagent, Merklisten,
Zustellung von Anfragen) berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
Für Fehler, die den Sinn des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird
keine Haftung übernommen bzw. kein Ersatz geleistet.


willhaben haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aus dem Missbrauch von an
Dritte übermittelten Daten (z.B. in Anzeigen, E-Mails, Bewerbungen,
Weiterempfehlungen, etc.) resultieren.


Die von willhaben automatisiert oder manuell erstellten oder geänderten Inserate
stellen immer nur einen Entwurf dar, der vom Auftraggeber nach eingehender
sachlicher und rechtlicher Prüfung freigegeben werden muss.


Reklamationen: Beanstandungen aller Art des Inserats sind – sofern keine
Selbsteingabe/Änderung erfolgte – unverzüglich längstens innerhalb von 2
Werktagen nach Erscheinen/Änderung des Inserats vom Inserenten willhaben
schriftlich und unter Anführung des Reklamationsgrundes mitzuteilen. Danach gilt
das Inserat als mängelfrei anerkannt.


Bei Mangel eines entgeltlichen Inserats, den willhaben zu vertreten hat, hat der
Inserent nach Wahl von willhaben Anspruch auf eine neue Erstanzeige im Umfang
der dem Mangel zugrunde liegenden Anzeige. Schlägt eine Verbesserung innerhalb
der angemessenen Frist fehl, so kann der Inserent erst nach weiterer
angemessener Fristsetzung und Verbesserungsversuch eine Preisminderung
verlangen. Darüber hinaus stehen dem Inserenten – außer es ist gesetzlich
zwingend etwas anderes geboten - keine Ansprüche zu.


Der Inserent ist insbesondere bei Selbsteingabe verantwortlich für die korrekte
Erfassung der Inserate, Foto- und sonstiges Material ist in dem menüdefinierten
Format in einwandfreiem Zustand einzustellen. willhaben kann keine wie immer
geartete Gewähr für die Richtigkeit von telefonisch aufgegebenen Inseraten oder
Änderungen übernehmen.


Kunden sind selbst dafür verantwortlich, Daten, die sie benötigen (z.B. für
Auftragsabwicklung, Beweissicherung, Archivierung, etc.) mittels
unabhängigem/externem Speichermedium geeignet zu sichern und aufzubewahren.
willhaben ist berechtigt, alle Daten inklusive Fotos 3 Monate nach
Ablauf/Löschen (Deaktivierung, etc.) des Inserats zu löschen.


willhaben haftet nicht für die Kompatibilität des Internetdienstes mit der
Hard-, Software, für die ständige Verfügbarkeit, für Viren, Missbrauch oder
Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden aufgrund von ungeeigneter,
verwendeter Hard- und Software sowie für Fehlfunktionen, die aufgrund der
Internetanbindung oder die sonst aus der Nutzung der Daten oder des
Internetdienstes entstehen. Die Kunden sind auch selbst dafür verantwortlich,
welche Verlinkungen sie in Anspruch nehmen.


willhaben haftet auch nicht für einen Ausfall der Server von willhaben, der
gesamt nicht länger als 3% jedoch mindestens 48 Stunden innerhalb der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. willhaben weist darauf hin, dass
willhaben seine Leistungen aus notwendigen Gründen einschränken. vorübergehend
einstellen kann (z.B. Wartung, Sicherheits-, Kapazitäts-, Verbesserungsgründe).
Diese Maßnahmen stellen keinen Ausfall dar und können nicht zu einer
Ausfallszeit addiert werden, selbst wenn sie im selben Leistungszeitraum
vorgenommen werden, in dem sich ein Ausfall ereignet hat.


willhaben weist ausdrücklich darauf hin, dass die unberechtigte Herstellung von
Kopien, unberechtigtes Verlinken (Framing) bzw. Veröffentlichung von Inseraten
als eigenes Angebot eines Dritten getarnt nicht gänzlich ausgeschlossen werden
kann. willhaben wird sich bemühen, soweittechnisch und rechtlich möglich und
zumutbar, diese Vorgehensweisen zu unterbinden. Der Inserent erteilt willhaben
dazu bereits jetzt die allenfalls notwendige Zustimmung. Der Inserent hat jedoch
keinerlei Ansprüche gegenüber willhaben aus einer trotzdem erfolgten
unberechtigten Vorgehensweise von Dritten.


Sofern willhaben nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden
einzustehen hat, ist die Haftung von willhaben auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung von willhaben,
insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, atypische Schäden, entgangenen Gewinn,
Mangelschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Schäden Dritter, etc. ist
ausgeschlossen. Die Haftung von willhaben ist jedenfalls betragsmäßig mit dem
Betrag/Preis des gegenständlichen Auftrags mit dem Kunden begrenzt. Die
Beweislast für das Verschulden von willhaben trägt der Kunde.
Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten. Dies
gilt vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen (z.B.
Konsumentenschutzgesetz).


Eine Haftung von willhaben für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik,
Kriegsverbrechen, Naturgewalten wie z.B. Erdbeben, Hochwasser, etc) ist
ausgeschlossen.


10. VERRECHNUNG UND BEZAHLUNG


10.1. ALLGEMEINES

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die sich aus der jeweils gültigen
Preisliste ergebenden Entgelte, die unter www.wilhaben.at in der jeweiligen
Anzeigenaufgabe eingesehen werden können (Preislisten für Paketangebote können
angefordert werden). willhaben behält sich vor, von Kunden Gebühren, z.B. für
Zusatzoptionen oder für die Nutzung von Services, etc. einzuheben. Die Preise
werden in der Preisliste für Zusatzoptionen angeführt. Kunden tragen alle mit
ihrer Zahlung (z.B. Überweisung) verbundenen Kosten und Spesen, wie
beispielsweise Bankspesen, Manipulationsgebühren. Vom Verbraucher zu bezahlende
Beträge/Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, Abgaben und
sonstiger Zuschläge (Bruttopreise).

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Aktivierung der Leistung (z.B. Inserat,
Zusatzoption, Service, etc.) und hat gemäß den jeweils möglichen von willhaben
angeführten Zahlungsmitteln (Kreditkarte, online-banking oder über Gutscheine,
Prepaid-Guthaben, etc.) zu erfolgen.

willhaben ist berechtigt, eine Gesamtrechnung für alle Leistungen von willhaben
auszustellen; dies unabhängig davon, ob diese Leistungen aus unterschiedlichen
Verträgen geschuldet werden.

Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter
gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann.

Der Kunde ist verantwortlich dafür und hat stets dafür Sorge zu tragen, dass die
von ihm angegebenen Informationen (z.B. E-Mail-Adresse für Rechnungszustellung,
Adresse, Angabe der Firma/Unternehmensbezeichnung) aktuell und richtig sind. Der
Kunde ist verpflichtet, Änderungen unverzüglich an willhaben mitzuteilen.

willhaben behält sich vor Beträge auf 1 vollen Cent auf- oder abzurunden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu rügen, widrigenfalls sie als
vom Kunden anerkannt gelten. Zahlungen sind zu leisten an das in der Rechnung
angeführte Zahlungskonto.

Bei Zahlungsbelegen hat der gewerbliche Kunde die Zahlungsreferenz laut
Rechnungsbeleg (Rechnungsnummer), der private Kunde den willhaben-Code und/oder
seinen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) anzugeben. Die sonst entstehenden Aufwände
für eine Recherche werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Erst mit der
richtigen Zuordnung tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung ein.

Bei Bezahlung mittels Kreditkarte oder Bankeinzug hat der Kunde dafür Sorge zu
tragen, dass die Kreditkarte bzw. das Konto gedeckt, nicht gesperrt bzw.
abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung
gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall können dem Kunden Verzugszinsen
verrechnet werden.

Wird die Bezahlung auf der Plattform über einen Payment Provider abgewickelt,
haftet willhaben nicht für die Sicherheit der Daten bzw. durch Fehler des
Payment Providers verursachte Falschbuchungen.

willhaben behält sich vor, die Bezahlung von Einzelinseraten bzw. Zusatzoptionen
oder Services durch zuvor aufgeladenes Guthaben anzubieten (Prepaid). Kunden
haben in diesem Fall ausreichendes Guthaben zu erwerben. Kunden können jederzeit
ihren Kontostand in ihrer "Anzeigenverwaltung (Mein willhaben)" einsehen.
Reklamationen haben binnen 14 Tagen ab der jeweils letzten Änderung zu erfolgen,
widrigenfalls gilt das Konto als anerkannt.

Prepaid Gutscheine bzw. über einen Payment Provider aufgeladenes Guthaben haben
eine Gültigkeit von 12 Monaten. Es erfolgt keine Rückerstattung von nicht
verbrauchtem Guthaben.

willhaben haftet nicht für einen von willhaben nicht zu vertretenden Missbrauch,
Diebstahl, Verlust, etc. der Zugangsdaten, des Guthabens bzw. sonstigen mit dem
Guthaben-Konto in Verbindung stehenden Daten und/oder Informationen.

Soweit der Inserent Anlieferungsfristen nicht einhält und daher das Inserat
nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den
Anspruch von willhaben auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Dies
gilt auch für den Fall, dass willhaben den Inserenten berechtigterweise sperrt
oder das Inserat aus Gründen, die der Inserent zu vertreten hat, entfernt.

Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden:

Die Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen
jeweils gültigen Gebühren, Steuern, Abgaben (z.B. 5% Werbeabgabe).

Soweit nachträglich Steuern oder sonstige Abgaben eingeführt oder vorgeschrieben
werden, gehen diese zu Lasten des Kunden.


10.2. RECHNUNGSLEGUNG BEI PAKETVERTRÄGEN (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN)

Die Inseratpakete werden direkt mit dem Kunden verrechnet. Es ist jedoch
möglich, direkt im Administrationsbereich zusätzliche Inserate,
Dienstleistungen, Platzierungen und Zusatzoptionen (z.B. Topanzeigen,
Vorreihung, Services) zu erwerben. Die Bezahlung dafür wird sofort bei Buchung
über den Payment Provider vorgenommen. willhaben behält sich vor, die
Zusatzoptionen und zusätzlichen Inserate einer Rechnungsperiode gesammelt direkt
zu verrechnen.

Rechnungen sind unverzüglich abzugsfrei nach Erhalt zu bezahlen, sofern nichts
anderes vereinbart ist.

Bei Änderungen der Inseratpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden
Aufträgen sofort in Kraft. Für den Zeitraum einer etwaigen Vorauszahlung ist der
Preis fix. Der neue Preis gilt ab der nächsten Fakturierung. Auf eine
Preisanpassung wird rechtzeitig hingewiesen.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang/Gutschrift auf dem
willhaben Konto. Im Zweifel wird die Zahlung auf die älteste Schuld des Kunden
angerechnet.

Bei Zahlungsverzug ist willhaben berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, die
Leistungen unverzüglich auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung
aufzulösen; dies ohne jedwede Ansprüche (z.B. Schadenersatz) des Kunden. In
diesem Fall bleibt aber der Anspruch von willhaben auf das vereinbarte Entgelt
für die Vertragsdauer unberührt. Allfällige gewährte Vergünstigungen auf den
Tarif/Preis, wie z.B. Rabatte fallen im Fall einer Auflösung weg und willhaben
ist berechtigt, den Tarif lt. Preisliste zu fordern. Der Kunde hat in diesem
Fall allfällige Differenzen seit Vertragsbeginn nachzuzahlen.

Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 456
UGB verrechnet. Weiters hat der Kunde alle für die Betreibung der Ansprüche
anfallenden Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu
ersetzen.

Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung von Forderungen des Kunden
gegen Forderungen von willhaben sind ausgeschlossen.

willhaben behält sich vor, das Vertrags-/Verrechnungsbeginndatum, auch bei im
Vertrag anders vereinbartem Datum, auf den 1. bzw. 15. zu verlegen und den
Zeitraum davor bzw. danach aliquot zu verrechnen.


10.3. RECHNUNGSFORM BEI PAKETVERTRÄGEN (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN)

Kunden erhalten die Rechnung grundsätzlich in Papierform, sofern der Kunde im
Einzelfall nicht die elektronische Rechnungslegung wünscht. willhaben behält
sich vor, die Rechnungsform entsprechend für alle seine Kunden auch ohne deren
ausdrückliche Zustimmung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf elektronische
Rechnung umzustellen und ausschließlich elektronische Rechnungslegung
anzubieten. Alle notwendigen Informationen über die Umstellung und die
Voraussetzungen etc. erhalten Kunden schriftlich, jedenfalls mindestens 1 Monat
vorher. Für das vom Kunden weiterhin gewollte Ausstellen von Rechnungen in
Papierform nach Umstellung auf elektronische Rechnung behält sich willhaben vor,
ein Entgelt (z.B. Umweltbeitrag, Bearbeitungsgebühr) – sofern gesetzlich
zulässig – zu verrechnen.

Sofern E-Mail Rechnungen verschickt werden, erhalten Kunden diese an die
angegebene E-Mail-Adresse. Sofern technisch vorgesehen, können die Rechnungen
auch im Administrationsbereich angesehen und heruntergeladen werden und gelten
mit Abrufbarkeit als zugegangen. Der Kunde hat diese unverzüglich auf
Richtigkeit und Korrektheit zu kontrollieren.

Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter
gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann (z.B.
Eingang der E-Mail).

Wählt der Kunde die Zahlungsart Bankeinzugsermächtigung und kann diese aus
Gründen, die nicht von willhaben zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden
(z.B. weil keine Kontodeckung vorhanden war oder der Kunde willhaben nicht über
eine allfällige Änderungen seiner Bankdaten informiert hat), ist willhaben
berechtigt, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres auf
Banküberweisung umzustellen und willhaben muss den Kunden darüber nicht
informieren. Für jede solche Rücklastschrift ist willhaben berechtigt, dem
Kunden allfällige Rücklastspesen der Bank sowie ein angemessenes
Bearbeitungsentgelt zu verrechnen.


10.4. KAUF AUF RECHNUNG BEI JOBANZEIGEN MIT SELBSTEINGABE (NUR FÜR GEWERBLICHE
KUNDEN)

willhaben bietet seinen gewerblichen Kunden die Bezahl-Möglichkeit „Kauf auf
Rechnung“ (im Folgenden: „payolution-Bezahlverfahren“) bezüglich der bei
willhaben gebuchten Jobanzeigen mit Selbsteingabe durch den Kunden. Zum Zwecke
des Angebots der payolution-Bezahlverfahren arbeitet willhaben mit der
payolution GmbH, Columbusplatz 7-8/St. 2, 1100 Wien, Österreich, (im Folgenden:
„payolution”) und der Bank Frick & Co. AG, Landstrasse 14, 9496 Balzers,
Liechtenstein (im Folgenden: „Bank“) zusammen.

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und payolution oder der Bank wird
hierdurch nicht begründet. Die Nutzung der payolution-Bezahlverfahren ist nur
für Kunden zulässig, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

willhaben oder die Bank werden vor jeder Zahlung mittels eines
payolution-Bezahlverfahrens nach Maßgabe der von dem Kunden gesonderten
Einwilligung die Bonität des Kunden prüfen. Sofern die Bezahlung mittels eines
payolution-Bezahlverfahrens (z.B. aus Bonitätsgründen, aus technischen Gründen,
oder wegen eines Überschreitens von Betragsgrenzen) nicht möglich ist, kann
willhaben dem Kunden eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anbieten.

willhaben ist berechtigt, Forderungen einschließlich aller damit verbundenen
Nebenrechte, die mittels eines payolution-Bezahlverfahrens bezahlt werden
sollen, an Dritte abzutreten.

Sofern Kauf auf Rechnung vereinbart wird, übersendet willhaben dem Kunden eine
Rechnung, die unverzüglich nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung
fällig ist. Wenn die Rechnung nicht spätestens bei Fälligkeit bezahlt wird,
gerät der Kunde auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist
willhaben berechtigt, von dem Kunden Verzugszinsen in der jeweils geltenden
gesetzlichen Höhe zu verlangen.


11. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG


11.1. ALLGEMEINES

Die Übermittlung der Auflösung des Vertragsverhältnisses durch willhaben via
E-Mail ist ausreichend und gilt mit Zustellbestätigung des Servers bzw.
Mailservices des Kunden als zugegangen.


11.2. HINWEIS FÜR VERBRAUCHER BEI ENTGELTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN (Z.B.
ENTGELTLICHE INSERATSCHALTUNG) - GILT NUR FÜR VERBRAUCHER

11.2.1. HINWEIS AUF DAS RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS GEMÄSS § 3 KSCHG

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für
seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem
dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von
seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis
zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der
Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den
Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags
notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die
Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts
enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des
Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den
Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde
unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von
zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung
zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab
dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach
dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Das Rücktrittsrecht
steht dem Verbraucher nicht zu,

1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen
Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat

2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den
Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen ist oder

3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen
sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume
geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das
Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird
und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, oder

4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem
Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, (...)

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die
Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird.

11.2.2. WIDERRUFSRECHT GEM. FAGG FÜR VERBRAUCHER

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, willhaben (willhaben internet
service GmbH & Co KG, Landstraßer Hauptstraße 97-101 / Bürozentrum 1, 1030 Wien,
impressum@willhaben.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post
versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es
zurück)                                                                                                                                  

An [willhaben internet service GmbH & Co KG, Landstraßer Hauptstraße 97-101 /
Bürozentrum 1, 1030 Wien,
impressum@willhaben.at)                                                                                                                                              

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden
Dienstleistung(*)                                                                                                                                              

Bestellt am (*)/erhalten am
(*)                                                                                                                                    

Name des/der
Verbraucher(s)                                                                                                                                                         

Anschrift des/der
Verbraucher(s)                                                                                                                                        

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf
Papier)                                                                                                    
                                         

Datum

( * ) Unzutreffendes bitte streichen.


Kein Widerrufsrecht:
Achtung: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete
Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der
Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche
Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben,
dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns
verlieren. Die Dienstleistung von willhaben gilt jedenfalls mit dem Zeitpunkt
der Freischaltung als vollständig erfüllt.

Der Kunde kann sein Inserat (bzw. Zusatzprodukt, Service, etc.) jederzeit auch
vor Ablauf der vereinbarten Zeit deaktivieren. Dies bedeutet keinen Rücktritt im
Sinne des KSchG oder FAGG. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der
vollen Vergütung verpflichtet.


11.3. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS BEI SELBSTREGISTRIERUNG (PRIVAT/GEWERBLICH)

Verträge auf Grundlage dieser AGB können durch den Kunden jederzeit durch
Löschen des Accounts beendet werden. Nach Beendigung des Vertrags hat der Nutzer
keinen Zugang zu den von ihm bereitgestellten oder generierten Informationen.
Gesetzliche (insb. datenschutzrechtliche) Rechte des Nutzers bleiben davon
unberührt.

willhaben ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund aufzulösen
(außerordentliche Kündigung). Wichtige Gründe sind insbesondere die in Punkt
5.3.1. genannten Gründe.


11.4. KÜNDIGUNG DES PAKET-/BANNERVERTRAGS:

Verträge auf Grundlage dieser AGB können aus einem der folgenden Gründe beendet
werden:

 * Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit

 * Sofern eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, 30 Tage vor Hauptfälligkeit
   des Vertrages

 * Verbrauch eines vereinbarten Kontingents

 * Leistungseinstellung seitens willhaben

willhaben ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund aufzulösen
(außerordentliche Kündigung). Wichtige Gründe sind insbesondere die in Punkt
5.3.1. genannten Gründe.

Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Kunden muss
schriftlich erfolgen, E-Mail genügt. Im Fall eines E-Mails gilt die Kündigung
jedoch erst mit Erhalt einer schriftlichen Kündigungsbestätigung durch willhaben
als zugegangen.

Nach Beendigung des Vertrags hat der Nutzer keinen Zugang zu den von ihm
bereitgestellten oder generierten Informationen. Gesetzliche (insb.
datenschutzrechtliche) Rechte des Nutzers bleiben davon unberührt.


12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


12.1. GEHEIMHALTUNG

Informationen, Daten, Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Ideen,
Know-how, Codes, etc. (kurz „Informationen“), die dem Kunden im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zu willhaben bekannt werden, unterliegen – unabhängig auf
welchem Weg diese zugegangen sind (elektronisch, print, etc.) der strengen
Vertraulichkeit. Ausgenommen sind solche Informationen, die bereits allgemein
öffentlich bekannt oder sonst öffentlich zugänglich sind oder ausdrücklich von
willhaben als nicht vertraulich bezeichnet werden. Dem Kunden ist es daher
untersagt, vertrauliche Informationen selbst außerhalb des Vertragszweckes zu
nutzen, noch diese Dritten unberechtigt zur Verfügung zu stellen. Die
Vertraulichkeit gilt auch nach einer allfälligen Vertragsbeendigung als
vereinbart.


12.2. RECHTSNACHFOLGE

Alle Rechte und Pflichten sind auf Rechtsnachfolger (Einzel-,
Gesamtrechtsnachfolge) zu überbinden. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten
an Dritte ist dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung
von willhaben nicht gestattet.


12.3. SCHRIFTFORM

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen im
Zuge des Internetdienstes mit willhaben abgeschlossener Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie
nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen von
Schriftformerfordernis.


12.4. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen
Bestimmungen der AGB unberührt und tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel
eine wirksame Klausel die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und
rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke
in den Bestimmungen.


12.5. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen willhaben und den Kunden des Dienstes
findet österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPR bzw.
des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von
willhaben. Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht
entgegenstehen, gilt das sachlich in Betracht kommende Gericht für Wien
vereinbart.


12.6. HINWEIS ZUR ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG (NUR FÜR VERBRAUCHER)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen kann.
Auf dieser Plattform sind allgemeine Informationen zu finden und es steht ein
kostenloses, elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung. In Österreich ist
gem § 4 AStG der Verein Internet Ombudsmann für im Internet abgeschlossene
Verträge als alternative Streitbeilegungsstelle verantwortlich. Weitere
Informationen zum Internet Ombudsmann sind unter www.ombudsmann.at abrufbar.

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