www.willhaben.at
Open in
urlscan Pro
193.22.104.2
Public Scan
URL:
https://www.willhaben.at/iad/agb
Submission: On December 06 via api from RU — Scanned from AT
Submission: On December 06 via api from RU — Scanned from AT
Form analysis
0 forms found in the DOMText Content
WARUM NUTZEN WIR COOKIES? willhaben finanziert sich auch über Werbeeinnahmen, die uns dabei helfen, unsere Services für Privatpersonen großteils gratis anbieten zu können. Mit deinem OK für Cookies unterstützt du uns dabei, für dich möglichst passende Werbeanzeigen ausspielen zu können. Danke! Mit Ihrer Zustimmung verwenden wir und unsere 474 Partner Cookies oder ähnliche Techniken, um personenbezogene Daten wie Ihren Besuch auf dieser Website, IP-Adressen und Cookie-Identifikatoren zu speichern, darauf zuzugreifen und zu verarbeiten. Einige Partner bitten Sie nicht um Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung, sondern stützen sich auf ihr berechtigtes geschäftliches Interesse. Sie können jederzeit Ihre Zustimmung widerrufen oder der Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen widersprechen, indem Sie auf „Mehr erfahren" klicken oder in unserer Datenschutzrichtlinie auf dieser Website. Wir und unsere Partner führen die folgenden Datenverarbeitungsprozesse durch: Informationen zu Cookies, Analyse von Zielgruppen durch Statistiken oder Kombinationen von Daten aus verschiedenen Quellen, Endgeräteeigenschaften zur Identifikation aktiv abfragen, Entwicklung und Verbesserung der Angebote, Erforderliche Tools zum Betreiben unserer Services, Erstellung von Profilen für personalisierte Werbung, Erstellung von Profilen zur Personalisierung von Inhalten, Messung der Performance von Inhalten, Messung der Plattform-Nutzung und Fehler-Erhebung, Messung der Werbeleistung, Speichern von oder Zugriff auf Informationen auf einem Endgerät, Verwendung genauer Standortdaten, Verwendung reduzierter Daten zur Auswahl von Inhalten, Verwendung reduzierter Daten zur Auswahl von Werbeanzeigen, Verwendung von Profilen zur Auswahl personalisierter Inhalte, Verwendung von Profilen zur Auswahl personalisierter Werbung Erweiterte EinstellungenAblehnen und SchließenCookies akzeptieren * Zum Inhalt Nachrichten Einloggen|Registrieren Einloggen Neue Anzeige aufgeben Marktplatz 12.762.161 Immobilien 102.637 Auto & Motor 194.661 Jobs 16.753 Einloggen|Registrieren Einloggen ALLGEMEINE NUTZUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (KURZ AGB) Im Folgenden findest du die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB). Die besonderen AGB für "PayLivery - Online Zahlung und Versand" findest du hier. Die besonderen AGB für die Kreditvermittlung (Allgemeine Geschäftsbedingungen für willhaben Wohnkredite) findest du hier. Medieninhaber: willhaben internet service GmbH & Co KG Landstraßer Hauptstraße 97-101, 1030 Wien Impressum Stand: 16.02.2024 Download AGB Version 16.02.2024 Download AGB Version vor dem 16.02.2024 -------------------------------------------------------------------------------- 1. 1. Präambel 2. 2. Allgemeine Bestimmungen 1. 2.1. Geltungsbereich und Anwendung 2. 2.2. Entgegenstehende AGB 3. 2.3. Künftige Geschäfte 4. 2.4. Änderungen der AGB 5. 2.5. Nutzungsbedingungen 6. 2.6. Anzeigenrichtlinien 3. 3. Sperre, Löschung der Daten 4. 4. Sicherheit 5. 5. Verträge/Inserate/Services rechtliche Rahmenbedingungen 1. 5.1. Allgemeines 2. 5.2. Zugangsdaten und Daten 3. 5.3. Abschluss eines Vertrags 1. 5.3.1. Vertragsablehnung, -auflösung, Sperre des Kunden 2. 5.3.2. Selbstregistrierung auf der Plattform 3. 5.3.3. Abschluss eines Paketvertrags (nur für gewerbliche Kunden) 4. 5.4. Schalten von Inseraten 1. 5.4.1. Hauptparameter für die Reihung der Suchergebnisse 2. 5.4.2. Information zu Empfehlungssystemen 3. 5.4.3. Weitere Veröffentlichungen in anderen Medien 5. 5.5. Leistungen des Kunden 6. 5.6. Zusatzprodukte und Services 7. 5.7. Bedingungen für Displaywerbung (nur für gewerbliche Kunden) 8. 5.8. Bedingungen für Softwaredienstleistungen und Programmierung (nur für gewerbliche Kunden) 9. 5.9. Chiffre Inserate (nur für gewerbliche Kunden) 10. 5.10. Besondere Bestimmungen für willhaben Immobilien 1. 5.10.1. willhaben Mietprofil 2. 5.10.2. Bonitätscheck bezogen auf das willhaben Mietprofil 6. 6. Support 7. 7. Moderation von Inhalten 1. 7.1. Verfahren, die zur Inhaltemoderation beitragen 1. 7.1.1. Eigenmoderation 2. 7.1.2. Meldeverfahren 2. 7.2. Beschränkende Maßnahmen 1. 7.2.1. Entfernung der Anzeige (“unzulässige Anzeige”) 2. 7.2.2. Sperre des Zugangs zur Anzeige (“Bitte nachbessern”) 3. 7.2.3. Kontoschließung 4. 7.2.4. Kontoaussetzung 5. 7.2.5. Aussetzung der teilweisen Bereitstellung des Dienstes 3. 7.3. Beschwerdeverfahren 4. 7.4. Außergerichtliche Streitbeilegung 5. 7.5. Maßnahmen gegen Missbrauch 1. 7.5.1. Aussetzung des Dienstes als Maßnahme gegen Missbrauch 2. 7.5.2. Aussetzung der Beschwerdemöglichkeit/Meldemöglichkeit 8. 8. Urheber-/Leistungsschutzrechte 9. 9. Haftung und Gewährleistung 10. 10. Verrechnung und Bezahlung 1. 10.1. Allgemeines 2. 10.2. Rechnungslegung bei Paketverträgen (nur für gewerbliche Kunden) 3. 10.3. Rechnungsform bei Paketverträgen (nur für gewerbliche Kunden) 4. 10.4. Kauf auf Rechnung bei Jobanzeigen mit Selbsteingabe (nur für gewerbliche Kunden) 11. 11. Rücktritt und Kündigung 1. 11.1. Allgemeines 2. 11.2. Hinweis für Verbraucher bei entgeltlichen Dienstleistungen (z.B. entgeltliche Inseratschaltung) - gilt nur für Verbraucher 1. 11.2.1. Hinweis auf das Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß § 3 KschG 2. 11.2.2. Widerrufsrecht gem. FAGG für Verbraucher 3. 11.3. Kündigung des Vertrags bei Selbstregistrierung (privat/gewerblich) 4. 11.4. Kündigung des Paket-/Bannervertrags: 12. 12. Schlußbestimmungen 1. 12.1. Geheimhaltung 2. 12.2. Rechtsnachfolge 3. 12.3. Schriftform 4. 12.4. Salvatorische Klausel 5. 12.5. Gerichtsstand und anwendbares Recht 6. 12.6. Hinweis zur alternativen Streitbeilegung (nur für Verbraucher) -------------------------------------------------------------------------------- 1. PRÄAMBEL Unter www.willhaben.at wird ein teils kostenpflichtiger, teils kostenloser Internetdienst als Anzeigenportal für Waren, Güter, Dienstleistungen, Bewerberprofile und mehr (im Folgenden kurz „Inserate“) betrieben, welche von privaten Personen als auch gewerblichen Kunden bereit gestellt und eingesehen werden können. Der Internetdienst ist im Eigentum von willhaben internet service GmbH & Co KG und wird von diesem Unternehmen betrieben. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Impressum. 2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2.1. GELTUNGSBEREICH UND ANWENDUNG Die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) von „willhaben internet service GmbH & Co KG“ (im Folgenden kurz „willhaben“) gelten für die Internetseite www.willhaben.at sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains und Webseiten. Diese AGB finden Anwendung auf alle Aufträge, Bestellungen und Rechtsgeschäfte zwischen willhaben einerseits, und den Benutzern und Inserenten des Internetdienstes (im Folgenden kurz "Kunde"), andererseits. Sofern im Nachfolgenden „Kunde“ angeführt wird, gelten die Bestimmungen sowohl für Benutzer des Internetdienstes als auch für Inserenten. Sofern im Nachfolgenden “AGB” angeführt ist, sind davon die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt der Nutzungsbedingungen (2.5.) und Anzeigenrichtlinien (2.6.) umfasst. Sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten der vorgenannten Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von willhaben angenommenen Auftrages und den gegenständlichen AGB. 2.2. ENTGEGENSTEHENDE AGB Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn sich willhaben diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. 2.3. KÜNFTIGE GESCHÄFTE Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen wird, wobei diese Bestimmung nicht für Verbrauchergeschäfte gilt. 2.4. ÄNDERUNGEN DER AGB willhaben kann dem Kunden jederzeit eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Die Information über die Änderung der AGB an sich und den Geltungsbeginn der geänderten AGB erhält der User über sein willhaben-Konto oder per E-Mail an die vom User bekanntgegebene E-Mailadresse. Die Zustimmung durch den Kunden gilt hinsichtlich AGB-Änderungen, die nicht die Hauptleistungspflichten von willhaben betreffen sowie AGB-Änderungen, die auf Grund Gesetzesänderungen notwendig sind, als erteilt, wenn der Kunde nach dem bekanntgegebenen Geltungsbeginn der geänderten AGB, willhaben weiterhin nutzt (konkludente Zustimmung). In diesem Fall der konkludenten Zustimmung wird der Änderungsvorschlag privaten Kunden (Verbrauchern) zumindest 30 Tage vor Geltung, gewerblichen Kunden zumindest 15 Tage vor Geltung - sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen keine längere Frist ergibt - bekanntgegeben. Dem Kunden steht es frei, die geänderten AGB abzulehnen, indem er willhaben nach dem Geltungsbeginn der geänderten AGB nicht mehr nutzt. 2.5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN Es gelten die „Nutzungsbedingungen“ als Teil dieser AGB. 2.6. ANZEIGENRICHTLINIEN Es gelten die „Anzeigenrichtlinien“ als Teil dieser AGB. 3. SPERRE, LÖSCHUNG DER DATEN willhaben wird immer dann, wenn sich herausstellt, dass ein Kunde gegen gesetzliche Vorgaben, gegen die gegenständlichen AGB inklusive Anzeigenrichtlinien und Nutzungsbedingungen sowie in sonstiger Weise gegen die guten Sitten, das Ansehen oder die Interessen von willhaben oder einem Partner/Konzernunternehmen verstößt oder die Funktionalität der Webseiten durch sein Verhalten beeinträchtigt, das Benutzerkonto/den Vertrag nach Maßgabe des 5.3.1. dieser AGB mit sofortiger Wirkung auflösen bzw. den Kunden sperren. Der Kunde hat keinerlei Ersatzanspruch. willhaben gebührt das gesamte vereinbarte Entgelt. Darüber hinausgehende Ansprüche von willhaben bleiben unberührt. Bei Kündigung des Benutzerkontos, Sperrung des Kunden, Entfernen eines Inserats oder sonstiger eingestellter Inhalte sowie Einstellung des Dienstes ist willhaben berechtigt, alle eingespielten Daten (auch Fotos) ohne jeglichen Ersatzanspruch zu löschen. Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Allfällige gewährte Vergünstigungen auf den Tarif/Preis, wie z.B. Rabatte fallen im Fall einer Auflösung weg und willhaben ist berechtigt, den Tarif lt. Preisliste zu fordern. Der Kunde hat in diesem Fall allfällige Differenzen zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis laut Tarif seit Vertragsbeginn unverzüglich nachzuzahlen. 4. SICHERHEIT Aus Sicherheitsgründen sollte der Kunde nur nachdem er selbst die URL: www.willhaben.at in der Adresszeile des Browsers eingegeben und damit auf die willhaben Seite zugegriffen hat seinen Benutzernamen/Passwort eingeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sofern er Zugangsdaten oder sonstige Daten wie z.B. Anschrift und Zahlungsdaten über gefälschte Seiten weitergegeben hat. Tipps und Hinweise für sicheres Handeln auf willhaben finden Sie unter www.willhaben.at/iad/sicherheitshinweise sowie unter https://hilfe.willhaben.at/hc/de 5. VERTRÄGE/INSERATE/SERVICES RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 5.1. ALLGEMEINES Die von willhaben zur Verfügung gestellte Internet-Dienstleistung versteht sich als Anzeigenplattform. Die Kunden können auf dieser Anzeigenplattform Inserate platzieren bzw. Benutzer können mit Inserenten Kontakt aufnehmen und Verträge abschließen. Inserate stellen in keinem Fall verbindliche Angebote von willhaben dar. willhaben ist auch weder Vermittler noch Makler. Verträge kommen ausschließlich zwischen den Kunden zustande. Die Bestimmungen für Inserate gelten auch für andere Angebotsformen auf willhaben wie z.B. Lebenslauf-/Bewerberprofile etc. willhaben haftet daher auch nicht für das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Vertrags zwischen Kunden sowie für einen bestimmten Erfolg eines Inserats. Für die Richtigkeit von Identitätsangaben von Kunden bzw. die Erreichbarkeit eines Kunden über die angegebenen Kontaktdaten ist willhaben nicht verantwortlich. Sofern nicht zwingend gesetzlich die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung gelangen, gelten die Bestimmungen für Unternehmer (UGB oder sonstige relevante Gesetzesbestimmungen). Ohne die schriftliche Bestätigung von willhaben gelten mündliche Absprachen, Zusagen und Auskünfte insbesondere von willhaben Mitarbeitern/Verkäufern - vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen (z.B. KSchG) nicht. Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Inserenten, die als Unternehmer mit Verbrauchern kontrahieren, haben insbesondere vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers die einschlägigen Verbraucherschutzbestimmungen (insb. des FAGG und KschG) einzuhalten. Siehe auch Punkt 11.1 „Kündigung/Rücktritt“ in den AGB. 5.2. ZUGANGSDATEN UND DATEN Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Passwort, etc.) geheim zu halten und seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat Missbrauch bzw. unbefugte Nutzung willhaben sofort schriftlich zu melden. Bis dahin wird dem Kunden jeder Zugriff und jede mit seinem Benutzerkonto zusammenhängende Handlung oder Inanspruchnahme von Leistungen zugerechnet. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und Dritten die Nutzung der Plattform nicht mit diesen Zugangsdaten ermöglicht werden. Bei Nichteinloggen des Kunden über einen Zeitraum von 12 Monaten behält sich willhaben vor, den Account ohne Ansprüche des Kunden zu deaktivieren. 5.3. ABSCHLUSS EINES VERTRAGS Die angegebenen Daten des Kunden müssen richtig, vollständig, wahrheitsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sein. Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Es sind die Informationspflichten nach § 5ff ECG bzw. § 63 Gewerbeordnung einzuhalten. Datenänderungen (z.B. Firmenname, Anschrift) sind willhaben unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Änderung schriftlich zu melden. willhaben ist berechtigt, Kunden Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zuzusenden. willhaben ist jederzeit berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise zu fordern (Gewerbeschein, Vollmacht, Ausweisdokument, Firmenbuchauszug, etc.). 5.3.1. VERTRAGSABLEHNUNG, -AUFLÖSUNG, SPERRE DES KUNDEN willhaben behält sich vor, insbesondere aus nachstehenden Gründen - und ohne jeglichen Ersatzanspruch des Kunden – den Vertrag abzulehnen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen, bzw. den Kunden und alle ihm zugeordneten Benutzerkonten zu sperren (bei gleichzeitiger Entfernung der eingestellten Inserate): * bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen diese AGB, sofern dieser Verstoß nicht einen schweren Verstoß gegen diese AGB darstellt * bei einmaligem schwerwiegenden Zuwiderhandeln gegen diese AGB * bei Fremdwerbung oder Verlinkung zu anderen Webseiten * bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung des Internetdienstes oder der Leistungen von willhaben * bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wesentliche Vertragsbestimmungen, die guten Sitten, das Ansehen oder berechtigte Interessen von willhaben oder einem Partnerunternehmen * bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und willhaben oder dem Kunden und einem Partnerunternehmen wegen Verletzung von wesentlichen Vertragsbestimmungen durch den Kunden * bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben bei der Bestellung oder Nichtbeibringung geforderter Nachweise oder Unterlagen * bei fehlender behördlicher Genehmigungen (z.B. Gewerbeberechtigung), fehlender Rechts-, oder Geschäftsfähigkeit * bei Zahlungsverzug gegenüber willhaben oder einem Partnerunternehmen * bei bewusstem Übergehen der willhaben Gebührenstruktur * bei beanstandeten Inseraten durch den Österreichischen Werberat Alle Rechte und Pflichten des Internetdienstes von willhaben gelten auch für Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Dritte (Erfüllungsgehilfen), denen dieser Dienst berechtigterweise zur Nutzung überlassen wurde. Kunden haften für Dritte wie für eigenes Verschulden. 5.3.2. SELBSTREGISTRIERUNG AUF DER PLATTFORM Durch die Selbstregistrierung (bei willhaben) entsteht ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit von willhaben und dem Kunden gemäß den gegenständlichen AGB. Die Registrierung ist kostenlos und ermöglicht die Nutzung von Zusatzfunktionen (z.B. Suchagent, Merkliste) und ist Voraussetzung für die Schaltung von Anzeigen auf dem Internetportal von willhaben. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. 5.3.3. ABSCHLUSS EINES PAKETVERTRAGS (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN) Sobald willhaben die Bestellung (Angebot) des Kunden durch die zur Zurverfügungstellung der Leistung (z.B. Zusenden der Zugangsdaten) annimmt, kommt der Vertrag zustande. Kunden mit einem Paketvertrag können sich nicht selbst registrieren, sondern werden nach Vertragsabschluss von willhaben angelegt. Werden Unrichtigkeiten der eingegebenen Daten nicht innerhalb von 2 Werktagen ab Onlinestellung (Zusendung der Zugangsdaten) gerügt, gilt die Anlage durch willhaben als mängelfrei anerkannt. Die Paketverträge ermöglichen ein bestimmtes, zuvor vereinbartes Kontingent an Inseraten für einen bestimmten Preis zu schalten. Durch gewählte Zusatzoptionen oder Überschreitung des Kontingents können Mehrkosten entstehen. willhaben behält sich vor, die Annahme einer Bestellung von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen und die Form der Sicherheitsleistung zu bestimmen (z.B.: Bankgarantie). Der Kunde hat für allfällige öffentliche Gebühren, Abgaben und Steuern, die mit dem Vertragsabschluss verbunden sein können, zu haften. Sollten aufgrund von Änderungen der Rechtslage neue Gebühren, Abgaben oder Steuern vorgeschrieben werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht aktuell waren, so sind diese ebenfalls vom Kunden zu tragen. Die Schaltung eines Inserats darf nur vom Kunden als Vertragspartner und auch nur zu Zwecken der Eigenwerbung durchgeführt werden. Jegliche Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von willhaben. Daher haben auch Agenturen oder sonst eingesetzte Mittler bei jeder Paket-Buchung den Auftraggeber anzuführen. Der Vertrag zwischen Kunde und willhaben wird auf eine im Auftrag festgehaltene Laufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls nicht fristgerecht (siehe Punkt 11.4) schriftlich gekündigt wird. In diesem Falle wird der Preis für die erbrachte Leistung automatisch an die aktuell gültige Preisliste angepasst. 5.4. SCHALTEN VON INSERATEN Die vollständigen Richtlinien zur Inseratschaltung finden Sie unter unseren Anzeigenrichtlinien; diese Richtlinien verstehen sich als Bestandteil der vorliegenden AGB. Inserate, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, werden gem. Punkt 7. dieser AGB moderiert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag über die Inseratschaltung bzw. den Kauf von Zusatzoptionen/Services mit willhaben durch schriftliche, E-Mail oder Pop-up Annahme, interaktives Auswählen der Produkte/Services auf der Plattform, Annahme des bindenden Angebots oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande kommt. Die Schaltung eines Inserats erfolgt lediglich in der angebotenen Form (Format, Felder, Textumfang, etc.). willhaben hat das Recht, das Inserat erst bis zu 48 Stunden (oder in besonderen Fällen bzw. bei besonderen Umständen auch darüber hinaus) nach der Erfassung zu veröffentlichen. willhaben kann jederzeit seine Leistungen erweitern bzw. abändern und ist berechtigt, Werbung auf www.willhaben.at sowie in der willhaben-app zu schalten. willhaben ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen (z.B. Fotos, Videos, etc.) für die Veröffentlichung geeignet zu optimieren bzw. aus Sicherheitsgründen zu verändern. In diesem Fall ist willhaben berechtigt, seinen Firmenwortlaut und/oder Logos in angemessener Größe und Platzierung am Inserat oder Multimediaobjekt anzubringen. Auf Wunsch des Kunden kann die Inseratschaltung auch durch Mitarbeiter von willhaben durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch ein Aufpreis vom Kunden zu bezahlen. Die Unterlagen sind in diesem Fall bis spätestens 3 Werktage vor Beginn des vereinbarten Veröffentlichungstermins kompatibel, entsprechend den Vorgaben von willhaben und vollständig an willhaben zu übermitteln. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und übermittelten Informationen. Der Kunde garantiert, dass sich die Unterlagen wie vereinbart eignen. willhaben übernimmt für gelieferte Unterlagen keine Haftung und ist – sofern nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – insbesondere nicht verpflichtet, diese vorher auf Tauglichkeit zu prüfen oder an den Kunden rückzusenden. Eine Rücksendung erfolgt jedenfalls auf Kosten und Gefahr des das Inserat schaltenden Kunden. Verzögerungen und Kosten, die aufgrund einer verspäteten Übermittlung durch den Kunden oder in Folge des Inhaltes des Inserats entstehen, hat der Kunde zu vertreten. Über Auftrag des Inserenten nimmt willhaben Änderungen an einem von willhaben gestalteten Inserat während des Veröffentlichungszeitraums vor. Dies jedoch nur, soweit diese Änderungen willhaben technisch möglich und zumutbar sind. willhaben übernimmt keinerlei Haftung für diese Änderungen. willhaben stehen alle Rechte an der Auswahl, Koordination, Anordnung, Platzierung und Erweiterung eines Inserats (z.B. Werbung, Hyperlinks, Funktionen, Angebotsrechner) zu. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Die Inseratschaltungen werden nach der vereinbarten Laufzeit automatisch deaktiviert. Sofern eine zeitlich unbegrenzte Inseratschaltung vereinbart ist, bleibt das Inserat solange aktiv bis der Kunde dieses deaktiviert oder löscht - jedenfalls jedoch nur für maximal 12 Monate. Alle Informationen zu Laufzeiten der Inserate und Erklärungen zu den Produkten sind auf www.willhaben.at ersichtlich. willhaben ist zur Prüfung der Inseratschaltung auf Rechtskonformität und zur Anregung notwendig erscheinender Änderungen berechtigt, aber nicht verpflichtet. willhaben kann rechtlich notwendige Eingriffe auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vornehmen (z.B. Löschen von Verlinkungen zu Mitbewerbern, Kennzeichnung als „Werbung“, etc.). Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: * Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistung durch willhaben. Bei Zahlungsverzug ist willhaben daher ohne Setzung einer Nachfrist zur Leistungsunterbrechung oder zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt. * Gewerbliche Anbieter (nicht rein private Gelegenheitsverkäufer) sind verpflichtet, auf diese (gewerbliche) Tatsache gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung, insbesondere jene über Namensführung und Bezeichnung nach der Gewerbeordnung sowie dem Unternehmensgesetzbuch entsprechend hinzuweisen. * Immobilienverkauf bzw.-vermittlung hat in jedem Fall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen und ist ohne entsprechenden notwendigen Vermittlungsauftrag verboten. * Verfügt ein Kunde über mehrere Standorte bzw. Filialen, muss für jeden Standort ein separater Zugang bestellt werden. Für jeden Standort gelten die Preise laut Preisliste. * Stelleninserate von Kunden werden nur dann auf willhaben.at veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Stelleninserate des jeweiligen Unternehmens handelt. 5.4.1. HAUPTPARAMETER FÜR DIE REIHUNG DER SUCHERGEBNISSE willhaben ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren bzw. die Auswahl der Suchergebnisse durch verschiedene Kriterien einzuschränken (z.B. Produktkategorie, Preis oder Standort). Darüber hinaus bietet willhaben dem jeweiligen Anbieter verschiedene kostenpflichtige Produkte an, um eine Anzeige hervorzuheben. Mehr Informationen zu den möglichen Optionen der hervorgehobenen Anzeigendarstellung sind auf der entsprechenden Infoseite zu finden. 5.4.2. INFORMATION ZU EMPFEHLUNGSSYSTEMEN willhaben setzt automatisierte Systeme ein, die die Kunden dabei unterstützen, die Plattform optimal zu nutzen. Kunden können Anzeigen auf Grund gewisser Parameter individualisiert vorgeschlagen werden. Die wichtigsten Parameter sind: * Inhaltsbasierte Empfehlungen: dem Kunden werden Anzeigen vorgeschlagen, die mit solchen Anzeigen ähnlich erscheinen, welche der Kunde bereits vorab aufgerufen hat oder welche der Kunde in seine Merkliste gespeichert hat. * Infobasierte Empfehlungen: dem Kunden werden Anzeigen vorgeschlagen, anhand der Daten über das Kundenverhalten und Präferenzen des Kunden. Dadurch können Empfehlungen zu Inhalten oder Diensten basierend auf dem Kundenverhalten auf der Plattform gegeben werden. Über die Consent Manangement Plattform (CMP) kann der Kunde zusätzlich zu den Einstellungsmöglichkeiten in seinem Webbrowser, speziell für willhaben, Cookies nach folgenden Kategorien zulassen oder ablehnen: Consent Management Platform * Standortbasierte Empfehlungen: dem Kunden werden bei seiner Zustimmung zur Freigabe seines Standortes Anzeigen vorgeschlagen, welche sich in seiner Nähe befinden 5.4.3. WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN IN ANDEREN MEDIEN Die Veröffentlichung der Inserate samt den angegebenen Daten der Inserenten erfolgt auf www.willhaben.at. willhaben hat auch das Recht, jedoch nicht die Pflicht, das vertragsgegenständliche Inserat auch in verbundenen Partnermedien und/oder anderen Medien (z.B. als Online-/Printinserat, auf elektronischem oder digitalem Weg, E-Mail, Telefon, SMS/MMS, etc.) zu veröffentlichen. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Qualitätsabweichungen im Online- oder Printbereich im Vergleich zu Originalunterlagen (z.B. Fotos) vorkommen können. Für abweichende Druckqualität sowie Übermittlungsfehler wird von willhaben keine Haftung übernommen. 5.5. LEISTUNGEN DES KUNDEN Die Überprüfung und allfällige Änderung des Inserats in Bezug auf inhaltliche, rechtliche, zeitliche oder sonstige Richtigkeit, Aktualität, etc. sowie Deaktivierung und Löschen obliegt sowohl vor als auch nach Aktivierung des Inserats bis zum Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums dem Kunden. Mit Eingabe des Inserats bestätigt der Kunde ausdrücklich die Veröffentlichung in dieser Form; willhaben übernimmt keinerlei Haftung. Dem Kunden obliegt daher die Verpflichtung, nicht (mehr) aktuelle Inserate (z.B. Verkauf von angebotener Ware) sofort zu deaktivieren oder zu löschen. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Mehrfachschaltungen von Inseraten mit identen oder nahezu identen Produkten und Dienstleistungen durchzuführen (bloß geringfügige Abweichungen in Text oder Aufmachung der Anzeige können ebenso zu einer Kategorisierung der Anzeige als Mehrfachschaltung führen). Inserate sind in der richtigen Rubrik bzw. einer bestimmten Region zu schalten. willhaben behält sich das Recht vor, Inserate ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden unter der richtigen Rubrik zu veröffentlichen, bzw. das Inserat in der falschen Rubrik ohne gleichzeitige Korrektur durch Veröffentlichung in der richtigen Rubrik sowie Mehrfachschaltungen zu entfernen. Angebotene Artikel müssen sich im physischen Besitz des Kunden befinden, über digitale Waren (z.B. Online-Tickets) muss der Kunde verfügungsberechtigt sein. 5.6. ZUSATZPRODUKTE UND SERVICES Kunden haben die Möglichkeit, z.B. bei der Anzeigenaufgabe, in ihrer Anzeigenverwaltung, etc. Zusatzprodukte/Services (nachfolgend kurz „Zusatzoptionen) zu erwerben. Wenn für bestimmte Zusatzprodukte/ Services besondere Bedingungen als Ergänzung zu diesen AGB gelten, werden diese dem Kunden vor der Inanspruchnahme angezeigt und sind vom Kunden zu akzeptieren. Der Preis lt. Preisliste für derartige Zusatzprodukte/Services ist - sofern im Einzelnen nicht anders angegeben - sofort fällig. Die jeweilige(n) Zusatzoption(en) wird/werden erst nach Begleichung des Preises/Gebühr aktiviert. Die Zusatzprodukte gelten immer nur für die Anzeige für die sie gebucht wurden. Bei Löschen (oder Deaktivieren, Kopieren, etc.) der Anzeige verfällt auch die Restlaufzeit der gewählten Leistung. Zusatzprodukte sind nicht auf andere Anzeigen übertragbar. Zusatzoptionen gelten für die jeweils vereinbarte Laufzeit und das jeweils vereinbarte Volumen. Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Bei gewerblichen Paketverträgen ist willhaben berechtigt aber nicht verpflichtet, alle Zusatzoptionen ein Mal im Monat gesammelt evtl. mit anderen Leistungen gemeinsam zu verrechnen. 5.7. BEDINGUNGEN FÜR DISPLAYWERBUNG (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN) Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 3 Werktage bei Standardwerbeformen (lt. IAB) bzw. 5 Werktage bei anderen Werbeformen vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und unseren Vorgaben entsprechend seitens des Kunden übermittelt werden. Der Kunde hat die geschaltete Werbung unverzüglich nach deren Schaltung zu untersuchen und etwaige Fehler innerhalb von zwei Werktagen nach der ersten Schaltung zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Online Werbung und die Art und Weise ihrer Veröffentlichung als abgenommen. willhaben hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen, u. a.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Kunden zu retournieren. Dabei ist willhaben auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Werbung. Er haftet insbesondere dafür, dass die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten oder verwendeten Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videos etc.) ist oder solche erworben hat. Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen (z.B. Ad-Impressions) für einen Kunden durch willhaben nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist willhaben berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Kunden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von willhaben in angemessener Frist nachzutragen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen für ein Leistungsvolumen besteht in diesen Fällen nicht. Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen durch den Kunden bzw. das übermittelte Werbemittel zur Schaltung der Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions, u. a.) ist willhaben von allen daraus entstehenden Ansprüchen freigestellt. Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist willhaben unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich von der Seite zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit. Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach E-Commerce-Gesetz (ECG) bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen. Ebenso hat der Kunde willhaben alle erforderlichen Informationen zur Erfüllung von allfälligen Informationspflichten, die willhaben treffen, zur Verfügung zu stellen (z.B. auf Grund des Art. 26 Digital Services Act). Dazu gehört ohne Einschränkung die Bereitstellung der für die Einhaltung von Artikel 26 DSA erforderlichen Informationen, insbesondere (i) dass es sich bei den Informationen um Werbung handelt, (ii) die natürliche oder juristische Person, in deren Namen die Werbung geschaltet wird, (iii) die natürliche oder juristische Person, die für die Werbung bezahlt hat, wenn sich diese Person von der natürlichen oder juristischen Person unterscheidet, in deren Namen die Werbung geschaltet wird, und gegebenenfalls (iv) die aussagekräftige, über die Werbung direkt und leicht zugängliche Informationen über die wichtigsten Parameter zur Bestimmung der Nutzer, denen die Werbung angezeigt wird, und darüber, wie diese Parameter unter Umständen geändert werden können. Für die Richtigkeit von Identitätsangaben von Werbetreibenden, die gemäß allfälliger gesetzlicher Offenlegungspflichten von willhaben offengelegt werden muss, ist willhaben nicht verantwortlich. Sofern keine Zurverfügungstellung der gesetzlich erforderlichen Informationen durch den Kunden erfolgt, ist willhaben berechtigt, einzelne Werbeausspielungen für welche die Information seitens des Kunden nicht an willhaben übermittelt wurde, ohne weiteren Grund und ohne Kostenersatz zu unterlassen. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen. willhaben gibt keine Garantie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne. willhaben ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen und Links aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen (z.B. Verstoß gegen die guten Sitten oder das Ansehen von willhaben) zurückzuweisen oder nachträglich unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Kunden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehest möglich informiert wird. Für die Verträge und Rechnungslegung für Displaywerbung gelten inhaltlich die Bestimmungen für Paketverträge (unter Anderem die Punkte: 5.3, 5.4, 10.2 und 10.3) Sofern unter der Bestimmung 5.7. nichts Abweichendes geregelt ist gelten die allgemeinen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen nach Punkt 9. 5.8. BEDINGUNGEN FÜR SOFTWAREDIENSTLEISTUNGEN UND PROGRAMMIERUNG (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN) Sofern für den Kunden von willhaben eine Softwaredienstleistung erbracht wird, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass alle Rechte (Urheber-/Leistungsschutz- und sonstige Immaterialgüterrechte) an der Softwaredienstleistung willhaben bzw. dessen Lizenzgebern zustehen. Informationen, Daten, Unterlagen, Ideen, Grafiken, Progamm-Code, Präsentationen, Konzepte und sonstige technische Unterlagen, etc. verbleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, geistiges Eigentum von willhaben und unterliegen jedenfalls als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Vertraulichkeit. Jede Verwendung, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung bzw. öffentliche Zurverfügungstellung, Sendung, etc., bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von willhaben. Durch den gegenständlichen Vertrag erwirbt der Kunde lediglich eine Werknutzungsbewilligung im Umfang des vereinbarten Zwecks. Die Vergabe von Unterlizenzen oder sonstige Weitergabe von Rechten in welcher Form auch immer durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Ende der Vertragsbeziehung zwischen willhaben und dem Kunden. Der Kunde hat jegliche notwendigen Unterlagen und Informationen, Daten etc. (kurz Informationen) fristgerecht und entsprechend den qualitativen und technischen Vorgaben von willhaben zu übermitteln. Jeglichen Schaden oder Mehraufwand bei willhaben infolge vom Kunden nicht korrekt oder verzögert übermittelten Informationen, trägt der Kunde. willhaben übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der Software und/oder von Komponenten mit der Software und/oder Komponenten des Kunden bzw. mit dessen Hardware. willhaben übernimmt keinerlei Haftung für ungenehmigte Veränderungen der Software oder für Anwendungsfehler durch den Kunden. Bei Überschreiten der in Aussicht gestellten Termine trotz Bemühens von willhaben, hat der Kunde weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz. Dies wiederum vorbehaltlich anderslautender zwingend gesetzlicher Bestimmungen für Konsumenten. willhaben ist berechtigt, seinen Firmenwortlaut hinsichtlich aller für den Kunden erbrachten Leistungen soweit möglich einzubauen und zu verlinken. Dies unter Anführung auch des willhaben Logos in angemessener Größe. 5.9. CHIFFRE INSERATE (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN) Chiffre Inserate werden derzeit nur für gewerbliche Kunden im Jobs-Bereich angeboten. Anfragen auf Chiffre Inserate sind vom Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln. willhaben ist vom Kunden diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Bei Chiffre Stelleninseraten werden die Bewerbungen an die vom Inserenten angegebene Adresse (z.B. E-Mail, Fax, Post) weitergeleitet. Gefahr und Risiko für den Transport bzw. die Übermittlung trägt der Inserent. Bewerbungen mit eindeutigen Sperrvermerken werden nicht weitergeleitet. Die Verantwortung für den Inhalt der Bewerbung liegt beim Bewerber. 5.10. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WILLHABEN IMMOBILIEN willhaben stellt einen digitalen Marktplatz zur Verfügung, auf dem andere Personen (Kunden) Immobilieninserate schalten können. Der Inhalt dieser Immobilieninserate wird vom jeweiligen Kunden festgelegt und liegt in dessen Verantwortung. Die Bestimmungen des Punkts 9 gelten uneingeschränkt. Für die von Kunden geschaltenen Immobilieninserate fungiert willhaben nicht als Immobilienmakler im Sinne des MaklerG iVm der Immobilienmaklerverordnung, sondern ausschließlich als Bereitsteller eines digitalen Marktplatzes. willhaben prüft daher die Angaben der Kunden in den von ihnen geschalteten Immobilieninseraten nicht auf Wahrheit, Richtigkeit und Vollständigkeit. 5.10.1. WILLHABEN MIETPROFIL willhaben bietet potentiellen Mietern mit dem Mietprofil die Möglichkeit, gewisse Daten zu ihrer Person mit potentiellen Vermietern zum jeweiligen Immobilieninserat zu teilen. Die Erteilung des Zugriffs auf das Mietprofil sowie dessen Entziehung obliegt ausschließlich und allein dem potentiellen Mieter. Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Gewerbliche Kunden im Bereich Immobilien verpflichten sich, im Rahmen des Mietprofils erhaltene Daten nicht für andere Zwecke als für das konkrete Immobilienobjekt, für welches das Mietprofil geteilt worden ist, zu verwenden und die Daten im Anschluss unverzüglich, längstens aber nach zwei Monaten, zu löschen. 5.10.2. BONITÄTSCHECK BEZOGEN AUF DAS WILLHABEN MIETPROFIL Der potentielle Mieter kann für sein Mietprofil einen Bonitätscheck mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ab Durchführung erwerben. Der Bonitätscheck steht nur Privatpersonen zur Verfügung (der Besteller des Bonitätschecks darf kein Unternehmer sein). Zur Durchführung des Bonitätschecks hat der Besteller des Bonitätschecks ein Bankkonto anzugeben, aus dem sich sein Einkommen ergibt. Zum Zwecke des Bonitätschecks wird von der FINcredible GmbH, FN 481488x, Wagenseilgasse 7,1120 Wien unter Zugrundelegung der AGB von FINcredible das Einkommen anhand des vom Besteller des Bonitätschecks angegebenen Bankkontos ermittelt. Die Ermittlung des Einkommens erfolgt im FINcredible-Portal. Zur Berechnung des Einkommens wird von FINcredible, das sich aus dem angegebenen Bankkonto ergebende, durchschnittliche monatliche Einkommen (z.B. Einkommen aus selbstständiger/unselbstständiger Arbeit, Pension, Mieteinnahmen sowie Beihilfen) herangezogen. Finanzielle Belastungen z.B. Kredite oder andere Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt. willhaben ist nicht verpflichtet, die vom Besteller des Bonitätschecks angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit, Schlüssigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen, sowie zu überprüfen ob neben den vom Besteller des Bonitätschecks an FINcredible bekannt gegebenen Bankkonten noch andere Bankkonten für die Bonitätsprüfung relevant sein könnten. willhaben ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob das an FINcredible bekannt gegebene Bankkonto dem Besteller des Bonitätschecks bzw. dem potentiellen Mieter zuzurechnen ist. Sowohl dem Besteller des Bonitätschecks als auch dem potentiellen Vermieter wird angezeigt, wer der Kontoinhaber jenes Bankkontos ist, anhand dessen die Ermittlung des Einkommens und sohin der Bonitätscheck durchgeführt wurde. Für allfällige Falschangaben durch den Besteller des Bonitätschecks wird seitens willhaben keine Haftung übernommen. Es obliegt allein dem Besteller des Bonitätschecks, ein Bankkonto (z.B. Gehaltskonto) anzugeben, aus dem sich sein Einkommen ergibt. Gibt der Besteller des Bonitätschecks lediglich ein Bankkonto an, aus dem sich kein Einkommen ergibt und kann aus diesem Grund kein positives Ergebnis angezeigt werden, gebührt willhaben im Falle des ordnungsgemäß durchgeführten Bonitätschecks das volle Entgelt. willhaben obliegt die Anzeige des Ergebnisses des Bonitätschecks zu den jeweiligen Immobilienanzeigen für diejenigen Inserenten von Mietobjekten, für welche der Besteller des Bonitätschecks sein Mietprofil freigegeben hat. willhaben zeigt bezogen auf das jeweilige Inserat nur positive Bonitätschecks an, d.h. wenn die Mietbelastungsquote bezogen auf das inserierte Mietobjekt maximal 50% des Einkommens beträgt. Dem Besteller des Bonitätschecks wird nach Durchführung des Bonitätschecks angezeigt, bis zu welcher monatlichen Mietbelastung die Mietbelastungsquote von maximal 50% des Einkommens erfüllt ist. Auch wenn auf Grund des von FINcredible ermittelten geringen Einkommens, die Mietbelastungsquote für die überwiegende Anzahl der Immobilieninserate oder für alle Immobilieninserate mehr als 50% des Einkommens beträgt, gebührt willhaben das volle Entgelt für den gekauften und ordnungsgemäß durchgeführten Bonitätscheck. willhaben obliegt die Festlegung der Kriterien für das Vorliegen eines "positiven" Bonitätschecks: Das Ergebnis des Bonitätschecks wird als “positiv” angezeigt, wenn die bezogen auf die vom Inserenten in der Immobilienanzeige angegebene Gesamtbelastung max. 50% des Einkommens beträgt (Mietbelastungsquote max. 50% des Einkommens). Zur Berechnung der Mietbelastungsquote wird die vom Inserenten in der Anzeige angegebene Gesamtmiete in Relation zum Einkommen gestellt, welches anhand des angegebenen Bankkontos ermittelt wurde. Sonstige im Inserat vom Inserenten getätigte Angaben zu Kosten wie Kaution oder Kosten für den Genossenschaftsanteil werden nicht berücksichtigt. Die Überprüfung der Richtigkeit der Ergebnisse des Bonitätschecks, die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Daten, und die Verpflichtung zur Richtigstellung von Informationen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers des Bonitätschecks. Falls es sich aus Sicht des Bestellers des Bonitätschecks um ein falsches Ergebnis der Ermittlung des Einkommens handeln sollte, ist der Besteller des Bonitätschecks im Sinne einer wahrheitsgetreuen Angabe seiner Daten dazu verpflichtet, FINcredible innerhalb von zwei Werktagen ab Durchführung des Bonitätschecks per E-Mail an support@fincredible.at (nähere Infos dazu: Kontakt FINcredible) darüber zu informieren. Ein positives Bonitätsergebnis bezogen auf ein konkretes Immobilieninserat stellt keine Aussage über die tatsächliche zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses bestehende Zahlungsfähigkeit dar, sondern bezieht sich auf das Einkommen des Kontoinhabers bezogen auf das angegebene Bankkonto in der Vergangenheit, welches sich (z.B. durch Jobverlust) jederzeit verändern kann. Aussagen über die Bonität für die Zukunft bzw. über tatsächliche Zahlungsausfälle können sohin nicht getroffen werden und es wird die Haftung für Zahlungsausfälle, die ein Vermieter mit der Behauptung der unrichtigen Bonitätsauskunft geltend macht, ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde (ausgenommen Personenschäden). 6. SUPPORT willhaben bietet gewerblichen und privaten Kunden einen entsprechenden Support an. Die jeweiligen Verbindungsentgelte, respektive Kosten für z.B. Mehrwertrufnummern, werden vom Kunden getragen. Die Zeiten, zu denen der Support erreichbar ist, und der Umfang der in Anspruch zu nehmenden Leistungen von willhaben, sind unter Hilfe & Kontakt ersichtlich. willhaben kann keine Gewähr für die Erreichbarkeit des Supports übernehmen. Bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Supportleistungen von willhaben ist willhaben berechtigt, die Leistungen in Rechnung zu stellen. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich. willhaben haftet in diesem Fall nicht. Die Durchführung der beauftragten Leistungen durch willhaben erfolgt in der durch willhaben gewählten Weise und innerhalb der normalen Arbeitszeit. Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Über das jeweilige Kontaktformular können gewerbliche Kunden Beschwerden einreichen, welche von willhaben geprüft werden. Zu den Kontaktformularen: willhaben Motornetzwerk willhaben Immobilien Digital Advertising willhaben Jobs Marktplatz Shoplösungen Über die Kontaktformulare für gewerbliche Kunden eingereichte Beschwerden werden sorgfältig geprüft, nach einer der Komplexität und Bedeutung des Problems angemessenen Bearbeitungszeit wird der gewerbliche Nutzer über das Ergebnis informiert. Das hier angeführte Kontaktformular für Beschwerden von gewerblichen Kunden lässt das in 7.3. angeführte Beschwerdeverfahren vollkommen unberührt. Im Falle von beschränkenden Maßnahmen gem. 7.2. dieser AGB haben gewerbliche Kunden Beschwerden gegen die beschränkenden Maßnahmen über das in 7.3. dieser AGB angeführte Beschwerdeverfahren einzubringen. willhaben ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit willhaben direkt zu klären. 7. MODERATION VON INHALTEN willhaben hat Maßnahmen umgesetzt, um Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die AGB verstoßen, zu erkennen, festzustellen und zu entfernen. 7.1. VERFAHREN, DIE ZUR INHALTEMODERATION BEITRAGEN 7.1.1. EIGENMODERATION willhaben setzt automationsunterstützte Systeme, zur Erkennung von rechtswidrigen oder gegen diese AGB verstoßenden Inhalte ein. Derartig erkannte Inhalte werden von willhaben auf die Vereinbarkeit mit den AGB geprüft. In Einzelfällen werden die Inhalte automatisiert ohne nähere Prüfung entfernt, da ein offensichtlicher Verstoß vorliegt. Auch bei automatisierter Detektierung und Entfernung von Inhalten ist die Letztentscheidung durch einen Menschen im Rahmen des Beschwerdemanagementsystems (7.3.) sichergestellt. Darüber hinaus untersucht willhaben freiwillig stichprobenartig Inhalte auf Eigeninitiative. Sollte willhaben im Rahmen dieser freiwilligen Untersuchung rechtswidrige oder diese AGB verletzende Inhalte auffallen, werden diese entsprechend durch willhaben moderiert. 7.1.2. MELDEVERFAHREN Mithilfe der Meldefunktion kann ein Kunde oder sonstiger unmittelbar Betroffener Inhalte, die er als rechtswidrig erachtet bzw. die seines Erachtens gegen diese AGB verstoßen, melden. Wenn der Melder bezüglich der Meldung einer Anzeige anonym bleiben möchte, kann er sich aus seinem Benutzerkonto ausloggen und ohne Eingabe seines Namen oder Mailadresse eine Meldung absetzen. Gemeldete Inhalte werden so rasch wie möglich von willhaben geprüft. 7.2. BESCHRÄNKENDE MASSNAHMEN Gegen rechtswidrige oder gegen die AGB verstoßende Inhalte trifft willhaben die in den nachfolgenden Unterpunkten angeführten beschränkenden Maßnahmen. 7.2.1. ENTFERNUNG DER ANZEIGE (“UNZULÄSSIGE ANZEIGE”) Verstößt eine Anzeige gegen die AGB oder ist die Anzeige aus sonstigen Gründen rechtswidrig, wird die Anzeige als “unzulässig” eingestuft, d.h. willhaben entfernt die Anzeige. Die betreffende Anzeige ist ab der Entfernung nicht mehr öffentlich zugänglich bzw. falls die Anzeige noch nicht öffentlich war, wird die Anzeige nicht öffentlich geschalten (Kunden können diese Anzeige nicht sehen). 7.2.2. SPERRE DES ZUGANGS ZUR ANZEIGE (“BITTE NACHBESSERN”) In einigen Fällen (z.B. die Anzeige wurde in einer falschen Kategorie geschalten) liegt ein Verstoß gegen die AGB vor und die Anzeige wird mit dem Status “Bitte nachbessern” belegt, d.h. der Inserent ist aufgefordert eine Aktion zu setzen bzw. Angaben zu ergänzen um den Verstoß zu beheben. Bis der Verstoß behoben ist, ist die betreffende Anzeige ab Verhängung der Sperre nicht mehr öffentlich zugänglich bzw. falls die Anzeige noch nicht öffentlich war, wird die Anzeige nicht öffentlich geschalten (Kunden können diese Anzeige nicht sehen). 7.2.3. KONTOSCHLIESSUNG Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die AGB (z.B. Verdacht auf betrügerische Aktivitäten oder Nachricht mit extremistischen Inhalten) führt bereits ein einmaliger Verstoß zur Sperre des willhaben-Kontos (siehe auch 5.3.1.). Ebenso kann ein wiederholter minderschwerer Verstoß gegen die AGB zur Sperre des willhaben-Kontos führen. Bei Beurteilung ob nach wiederholten minderschweren Verstößen eine Kontosperre gerechtfertigt ist, wird willhaben folgende Kriterien berücksichtigen, die im Einzelfall von willhaben gewichtet werden: * Absolute Anzahl der verstoßenden Inhalte: willhaben behält sich das Recht bevor, ab dem zweiten minderschweren Verstoß eine dauerhafte Kontosperre zu verhängen. * Zeitraum und relativer Anteil an entsprechenden Inhalten: willhaben wird berücksichtigen, in welchem Zeitraum die verstoßenden Inhalte geschalten wurden und ob der Kunde bereits in der Vergangenheit gegen Bestimmungen verstoßen hat. Je kürzer der Zeitraum, in dem wiederholt verstoßende Inhalte geschalten wurden, desto schwerwiegender ist der Verstoß zu bewerten. * Schwere des Verstoßes: Nicht alle Verstöße haben gleich schwerwiegende Folgen für den Kunden, für willhaben als Plattform oder für Dritte zur Konsequenz. willhaben berücksichtigt die Art des verstoßenden Inhaltes (z.B. Inserierung in falscher Kategorie ist anders zu gewichten als Anzeigen mit verdächtigen/betrügerischen Inhalten) ebenso wie die tatsächlichen oder potentiellen Folgen für Kunden von willhaben, willhaben als Plattform oder für Dritte. Ein potentieller finanzieller Schaden oder körperliche/psychische Einwirkungen oder Beeinträchtigungen anderer Kunden von willhaben oder deren Mitarbeiter können von willhaben in keinem Fall toleriert werden und werden als schwere Folge betrachtet. * Absichten des Kunden, sofern diese ermittelt werden können: es wird von willhaben berücksichtigt ob es sich bei Verstößen um dieselben oder gleichgelagerte Fälle handelt. Wenn dasselbe oder vergleichbares Verhalten insb. nach Information durch willhaben auf Grund eines bereits erfolgten Verstoßes weiter fortgesetzt wird, können von willhaben Rückschlüsse auf die Absichten des möglichen Kunden geschlossen werden. * Erneuter Verstoß nach Zusicherung der Einhaltung: Bei minderschwerem Verstoß kann das Benutzerkonto anstatt der sofortigen Sperre vorübergehend ausgesetzt werden, solange bis der Kunde zusagt, sich an die AGB von willhaben zu halten. Diese Maßnahme wird von willhaben durchgeführt, wenn zu erwarten ist, dass der Kunde durch die zeitweise Aussetzung und Zusicherung von zukünftigen Verstößen ablässt (zur Maßnahme gegen Missbrauch siehe 7.5.). Verstößt der Kunde trotz Zusicherung erneut gegen die AGB, wird dies entsprechend von willhaben bei der Entscheidung gewürdigt. 7.2.4. KONTOAUSSETZUNG willhaben kann das Konto eines Kunden aussetzen. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme gegen den Missbrauch des Dienstes (siehe 7.5.). 7.2.5. AUSSETZUNG DER TEILWEISEN BEREITSTELLUNG DES DIENSTES willhaben kann insb. auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen dazu verpflichtet sein, einzelne Funktionalitäten von willhaben bzw. Teile des Dienstes willhaben für einzelne Kunden auszusetzen. 7.3. BESCHWERDEVERFAHREN Kunden, die von einer der in 7.2. angeführten beschränkenden Maßnahme direkt betroffen sind, werden von willhaben über die Entscheidung informiert. Diese Kunden haben die Möglichkeit über das interne Beschwerdesystem unter Angabe des zugewiesenen Fall-Codes binnen 6 Monaten ab Information über die Entscheidung eine Beschwerde einzulegen (Beschwerde einreichen). Sofern dem Kunden von willhaben die Beschwerdemöglichkeit gegen eine der in 7.2. angeführten beschränkenden Maßnahmen anderweitig (z.B. durch direkte Antwort auf ein Informationsschreiben) gewährt wird, wird der Kunde gesondert darauf hingewiesen. Ebenso haben Melder (siehe 7.1.) die Möglichkeit binnen 6 Monaten nach Information darüber, dass willhaben auf Grund der Meldung keine der in 7.2. angeführten Maßnahmen getroffen hat, die Möglichkeit eine Beschwerde einzulegen. Melder müssen ebenfalls den zugewiesenen Fall-Code angeben, um eine Beschwerde einbringen zu können. Im Falle der anonymen Meldung einer Anzeige wird dem Melder bereits mit der Einbringungsbestätigung der Meldung der Fall-Code zur Verfügung gestellt. Für die Abspeicherung des Fall-Codes ist der anonyme Melder selbst verantwortlich. 7.4. AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG Kunden, die von einer in 7.2. angeführten beschränkenden Maßnahme betroffen sind sowie Melder, auf Grund deren Meldung keine der in 7.2. angeführten Maßnahmen getroffen wurden, können sich an eine gem. Art. 21. Abs. 3 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. 7.5. MASSNAHMEN GEGEN MISSBRAUCH willhaben setzt Maßnahmen, damit der Dienst als solches, sowie das von willhaben eingeführte Meldeverfahren (7.1.2.) und Beschwerdeverfahren (7.3.) vor Missbrauch geschützt ist. 7.5.1. AUSSETZUNG DES DIENSTES ALS MASSNAHME GEGEN MISSBRAUCH willhaben kann, wenn ein Kunde wiederholt gegen diese AGB verstößt und zu erwarten ist, dass der Kunde nach Zusicherung der Einhaltung dieser AGB von zukünftigen Verstoßen ablässt, das Benutzerkonto solange aussetzen, als dieser sich nicht der künftigen Einhaltung der AGB explizit per E-Mail an willhaben verpflichtet (Warnung vor zeitweiser Aussetzung des Dienstes). Bei der Beurteilung, ob die bloße Zusicherung ausreicht, um zukünftige Verstöße hintanzuhalten, berücksichtigt willhaben die in 7.2.3. angeführten Kriterien. Verstößt der Kunde nach seiner Zusicherung erneut, kann willhaben unter Berücksichtigung der Kriterien nach 7.2.3. eine zeitweise Aussetzung des Dienstes verhängen (z.B. Aussetzung des Dienstes für 1 Monat), wenn zu erwarten ist, dass der Kunde durch zeitweise Aussetzung des Dienstes von zukünftigen Verstößen ablässt. Diese Maßnahmen gegen Missbrauch lässt das Recht auf Kontoschließung nach 7.2.3. auf Grund eines einmaligen schwerwiegenden Verstoßes oder mehrmaligen minderschweren Verstößen unberührt. 7.5.2. AUSSETZUNG DER BESCHWERDEMÖGLICHKEIT/MELDEMÖGLICHKEIT willhaben kann, wenn ein Kunde offensichtlich unbegründete Beschwerden/Meldungen absetzt, die Möglichkeit für den konkreten Kunden nach vorheriger Aufforderung zur Stellungnahme, Beschwerden bzw. Meldungen über das Meldeverfahren bzw. Beschwerdeverfahren einzubringen, für die Dauer von einem Monat aussetzen. willhaben wird für diesen Zeitraum die von dem Kunden über die Melde- bzw. Beschwerdeverfahren eingebrachten Meldungen bzw. Beschwerden nicht bearbeiten. Bei wiederholten offensichtlich unbegründeten Beschwerden/Meldungen kann sich die Dauer der Aussetzung entsprechend verlängern, insb. wenn der Kunde gegenüber willhaben zugesagt hat, künftig offensichtlich unbegründete Meldungen/Beschwerden zu unterlassen und dennoch erneut verstößt. Bei der Beurteilung, ob die Aussetzung der Melde- bzw. Beschwerdemöglichkeit gerechtfertigt ist, berücksichtigt willhaben die in 7.2.3. angeführten Kriterien sinngemäß. 8. URHEBER-/LEISTUNGSSCHUTZRECHTE Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass am Gesamtbild als auch an Teilen der von willhaben erstellten Inserate als auch von Dritten eingestellten Inseraten und den sonstigen auf www.willhaben.at veröffentlichten Inhalten (Texte, Marken, Fotos, Datenbanken, Layout, etc.) die alleinigen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte willhaben oder sonstigen Dritten zustehen. Sofern im Einzelnen mit dem Kunden nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gehen mit der Zahlung des Entgelts keine Rechte an den Inserenten über. Der Kunde ist daher auch nicht berechtigt, sofern mit willhaben nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, von willhaben erstellte Inserate außerhalb von Webseiten von willhaben zu verwenden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Gestaltung der Webseiten von willhaben bzw. eines Inserats zu beeinflussen (z.B. optisch, strukturell). Mit der Einstellung bzw. Einspeisung (über z.B. Selbsteingabe, Datenschnittstelle) des Inserats räumt der Inserent selbst oder im Namen des Rechtsinhabers willhaben das ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht ein, diese Inhalte zeitlich und räumlich unbegrenzt im Rahmen von willhaben und dessen Partner-/Konzernmedien zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen bzw. öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die Rechtseinräumung umfasst gleichzeitig das Recht für willhaben, die Inserate etc. zu Eigenwerbezwecken zu nutzen. willhaben hat das Recht aber nicht die Pflicht, rechtswidrige Eingriffe in an willhaben übertragene Nutzungsrechte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Ansprüche allenfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Der Inserent wird willhaben im Falle der Abwehr durch willhaben selbst jedenfalls bestmöglich unterstützen. Der Inserent hat jegliche Ansprüche Dritter, die an ihn herangetragen werden, unverzüglich und schriftlich willhaben zur Kenntnis zu bringen. Nutzungsvorbehalt gem. § 42h Abs 6 UrhG: Die Nutzung der Inhalte dieser Internetseite www.willhaben.at (einschließlich aller Subdomains und Unterverzeichnisse) für Text- und Data Mining iSd § 42h Abs 6 UrhG für die Zwecke der Anlernung bzw. des Trainings von KI-Modellen und/oder KI-basierten Technologien ist ausdrücklich verboten. 9. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG willhaben trägt keine Verantwortung dafür, dass Inserate zu einem bestimmten Zeitpunkt online gehen und/oder deaktiviert/gelöscht werden. willhaben haftet weder für einen bestimmten Erfolg eines Inserats noch für die Durchsetzbarkeit eines über willhaben geschlossenen Vertrags (z.B. Kauf einer Ware über den Marktplatz). willhaben haftet auch nicht für die auf willhaben angebotenen Waren, Dienstleistungen, etc., weder aus Gewährleistung oder Garantie, noch aus Schadenersatz, Produkthaftung, etc. Angebotene Waren, Dienstleistungen, etc. stellen keine verbindlichen Angebote von willhaben dar. willhaben ist kein Vermittler auch kein (Immobilien-)Makler. willhaben hat keine wie immer geartete Verpflichtung, weitere Informationen über die von Kunden angebotenen/inserierten Waren, Dienstleistungen, etc. einzuholen oder weiterzugeben. Sofern abrufbare Inhalte oder Inserate von Kunden oder in deren Auftrag eingestellt und zugänglich gemacht werden, übernimmt willhaben keine wie immer geartete Haftung für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit, Missbrauch, Schreib- und Übermittlungsfehler, etc., von Identitätsangaben von Kunden bzw. die Erreichbarkeit der Personen aufgrund angegebener Informationen. Der Kunde des Internetdienstes erklärt, dass er die Nutzung des Internetdienstes nur im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmung und ohne Verletzung von Rechten Dritter durchführt. Insbesondere erklärt der Kunde die urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, markenschutzrechtlichen und sonstigen zustehenden Rechte Dritter nicht ohne deren Zustimmung zu nutzen, zu bearbeiten, zu verfälschen, zu löschen oder unkenntlich zu machen. Der Kunde erklärt willhaben in jedem Fall von etwaigen Ansprüchen Dritter, die in seinem Verantwortungsbereich gegründet sind, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich daher, willhaben vollständig (Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten) schad- und klaglos zu halten, falls willhaben wegen vom Kunden eingestellter und damit veröffentlichter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, insbesondere durch Privatanklagen wegen Beleidigung, übler Nachrede, Kreditschädigung nach dem Strafgesetz oder durch Verfahren nach dem MedienG., dem UrheberrechtsG sowie sonstigen Immaterialgüterrechten, dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) in Anspruch genommen wird. Die Gewährleistung von willhaben gegenüber Kunden erstreckt sich nur auf die dem derzeitig üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des entgeltlichen Inserats sowie auf die entsprechende Verfügbarkeit von Daten. Unentgeltliche Inserate bzw. Serviceleistungen (Suchagent, Merklisten, Zustellung von Anfragen) berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Für Fehler, die den Sinn des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Haftung übernommen bzw. kein Ersatz geleistet. willhaben haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aus dem Missbrauch von an Dritte übermittelten Daten (z.B. in Anzeigen, E-Mails, Bewerbungen, Weiterempfehlungen, etc.) resultieren. Die von willhaben automatisiert oder manuell erstellten oder geänderten Inserate stellen immer nur einen Entwurf dar, der vom Auftraggeber nach eingehender sachlicher und rechtlicher Prüfung freigegeben werden muss. Reklamationen: Beanstandungen aller Art des Inserats sind – sofern keine Selbsteingabe/Änderung erfolgte – unverzüglich längstens innerhalb von 2 Werktagen nach Erscheinen/Änderung des Inserats vom Inserenten willhaben schriftlich und unter Anführung des Reklamationsgrundes mitzuteilen. Danach gilt das Inserat als mängelfrei anerkannt. Bei Mangel eines entgeltlichen Inserats, den willhaben zu vertreten hat, hat der Inserent nach Wahl von willhaben Anspruch auf eine neue Erstanzeige im Umfang der dem Mangel zugrunde liegenden Anzeige. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Inserent erst nach weiterer angemessener Fristsetzung und Verbesserungsversuch eine Preisminderung verlangen. Darüber hinaus stehen dem Inserenten – außer es ist gesetzlich zwingend etwas anderes geboten - keine Ansprüche zu. Der Inserent ist insbesondere bei Selbsteingabe verantwortlich für die korrekte Erfassung der Inserate, Foto- und sonstiges Material ist in dem menüdefinierten Format in einwandfreiem Zustand einzustellen. willhaben kann keine wie immer geartete Gewähr für die Richtigkeit von telefonisch aufgegebenen Inseraten oder Änderungen übernehmen. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, Daten, die sie benötigen (z.B. für Auftragsabwicklung, Beweissicherung, Archivierung, etc.) mittels unabhängigem/externem Speichermedium geeignet zu sichern und aufzubewahren. willhaben ist berechtigt, alle Daten inklusive Fotos 3 Monate nach Ablauf/Löschen (Deaktivierung, etc.) des Inserats zu löschen. willhaben haftet nicht für die Kompatibilität des Internetdienstes mit der Hard-, Software, für die ständige Verfügbarkeit, für Viren, Missbrauch oder Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden aufgrund von ungeeigneter, verwendeter Hard- und Software sowie für Fehlfunktionen, die aufgrund der Internetanbindung oder die sonst aus der Nutzung der Daten oder des Internetdienstes entstehen. Die Kunden sind auch selbst dafür verantwortlich, welche Verlinkungen sie in Anspruch nehmen. willhaben haftet auch nicht für einen Ausfall der Server von willhaben, der gesamt nicht länger als 3% jedoch mindestens 48 Stunden innerhalb der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. willhaben weist darauf hin, dass willhaben seine Leistungen aus notwendigen Gründen einschränken. vorübergehend einstellen kann (z.B. Wartung, Sicherheits-, Kapazitäts-, Verbesserungsgründe). Diese Maßnahmen stellen keinen Ausfall dar und können nicht zu einer Ausfallszeit addiert werden, selbst wenn sie im selben Leistungszeitraum vorgenommen werden, in dem sich ein Ausfall ereignet hat. willhaben weist ausdrücklich darauf hin, dass die unberechtigte Herstellung von Kopien, unberechtigtes Verlinken (Framing) bzw. Veröffentlichung von Inseraten als eigenes Angebot eines Dritten getarnt nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. willhaben wird sich bemühen, soweittechnisch und rechtlich möglich und zumutbar, diese Vorgehensweisen zu unterbinden. Der Inserent erteilt willhaben dazu bereits jetzt die allenfalls notwendige Zustimmung. Der Inserent hat jedoch keinerlei Ansprüche gegenüber willhaben aus einer trotzdem erfolgten unberechtigten Vorgehensweise von Dritten. Sofern willhaben nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung von willhaben auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung von willhaben, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, atypische Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Schäden Dritter, etc. ist ausgeschlossen. Die Haftung von willhaben ist jedenfalls betragsmäßig mit dem Betrag/Preis des gegenständlichen Auftrags mit dem Kunden begrenzt. Die Beweislast für das Verschulden von willhaben trägt der Kunde. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten. Dies gilt vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Konsumentenschutzgesetz). Eine Haftung von willhaben für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Kriegsverbrechen, Naturgewalten wie z.B. Erdbeben, Hochwasser, etc) ist ausgeschlossen. 10. VERRECHNUNG UND BEZAHLUNG 10.1. ALLGEMEINES Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Entgelte, die unter www.wilhaben.at in der jeweiligen Anzeigenaufgabe eingesehen werden können (Preislisten für Paketangebote können angefordert werden). willhaben behält sich vor, von Kunden Gebühren, z.B. für Zusatzoptionen oder für die Nutzung von Services, etc. einzuheben. Die Preise werden in der Preisliste für Zusatzoptionen angeführt. Kunden tragen alle mit ihrer Zahlung (z.B. Überweisung) verbundenen Kosten und Spesen, wie beispielsweise Bankspesen, Manipulationsgebühren. Vom Verbraucher zu bezahlende Beträge/Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, Abgaben und sonstiger Zuschläge (Bruttopreise). Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Aktivierung der Leistung (z.B. Inserat, Zusatzoption, Service, etc.) und hat gemäß den jeweils möglichen von willhaben angeführten Zahlungsmitteln (Kreditkarte, online-banking oder über Gutscheine, Prepaid-Guthaben, etc.) zu erfolgen. willhaben ist berechtigt, eine Gesamtrechnung für alle Leistungen von willhaben auszustellen; dies unabhängig davon, ob diese Leistungen aus unterschiedlichen Verträgen geschuldet werden. Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann. Der Kunde ist verantwortlich dafür und hat stets dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Informationen (z.B. E-Mail-Adresse für Rechnungszustellung, Adresse, Angabe der Firma/Unternehmensbezeichnung) aktuell und richtig sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen unverzüglich an willhaben mitzuteilen. willhaben behält sich vor Beträge auf 1 vollen Cent auf- oder abzurunden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu rügen, widrigenfalls sie als vom Kunden anerkannt gelten. Zahlungen sind zu leisten an das in der Rechnung angeführte Zahlungskonto. Bei Zahlungsbelegen hat der gewerbliche Kunde die Zahlungsreferenz laut Rechnungsbeleg (Rechnungsnummer), der private Kunde den willhaben-Code und/oder seinen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) anzugeben. Die sonst entstehenden Aufwände für eine Recherche werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Erst mit der richtigen Zuordnung tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung ein. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte oder Bankeinzug hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte bzw. das Konto gedeckt, nicht gesperrt bzw. abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall können dem Kunden Verzugszinsen verrechnet werden. Wird die Bezahlung auf der Plattform über einen Payment Provider abgewickelt, haftet willhaben nicht für die Sicherheit der Daten bzw. durch Fehler des Payment Providers verursachte Falschbuchungen. willhaben behält sich vor, die Bezahlung von Einzelinseraten bzw. Zusatzoptionen oder Services durch zuvor aufgeladenes Guthaben anzubieten (Prepaid). Kunden haben in diesem Fall ausreichendes Guthaben zu erwerben. Kunden können jederzeit ihren Kontostand in ihrer "Anzeigenverwaltung (Mein willhaben)" einsehen. Reklamationen haben binnen 14 Tagen ab der jeweils letzten Änderung zu erfolgen, widrigenfalls gilt das Konto als anerkannt. Prepaid Gutscheine bzw. über einen Payment Provider aufgeladenes Guthaben haben eine Gültigkeit von 12 Monaten. Es erfolgt keine Rückerstattung von nicht verbrauchtem Guthaben. willhaben haftet nicht für einen von willhaben nicht zu vertretenden Missbrauch, Diebstahl, Verlust, etc. der Zugangsdaten, des Guthabens bzw. sonstigen mit dem Guthaben-Konto in Verbindung stehenden Daten und/oder Informationen. Soweit der Inserent Anlieferungsfristen nicht einhält und daher das Inserat nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von willhaben auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Dies gilt auch für den Fall, dass willhaben den Inserenten berechtigterweise sperrt oder das Inserat aus Gründen, die der Inserent zu vertreten hat, entfernt. Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden: Die Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen jeweils gültigen Gebühren, Steuern, Abgaben (z.B. 5% Werbeabgabe). Soweit nachträglich Steuern oder sonstige Abgaben eingeführt oder vorgeschrieben werden, gehen diese zu Lasten des Kunden. 10.2. RECHNUNGSLEGUNG BEI PAKETVERTRÄGEN (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN) Die Inseratpakete werden direkt mit dem Kunden verrechnet. Es ist jedoch möglich, direkt im Administrationsbereich zusätzliche Inserate, Dienstleistungen, Platzierungen und Zusatzoptionen (z.B. Topanzeigen, Vorreihung, Services) zu erwerben. Die Bezahlung dafür wird sofort bei Buchung über den Payment Provider vorgenommen. willhaben behält sich vor, die Zusatzoptionen und zusätzlichen Inserate einer Rechnungsperiode gesammelt direkt zu verrechnen. Rechnungen sind unverzüglich abzugsfrei nach Erhalt zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Änderungen der Inseratpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Für den Zeitraum einer etwaigen Vorauszahlung ist der Preis fix. Der neue Preis gilt ab der nächsten Fakturierung. Auf eine Preisanpassung wird rechtzeitig hingewiesen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang/Gutschrift auf dem willhaben Konto. Im Zweifel wird die Zahlung auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug ist willhaben berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, die Leistungen unverzüglich auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen; dies ohne jedwede Ansprüche (z.B. Schadenersatz) des Kunden. In diesem Fall bleibt aber der Anspruch von willhaben auf das vereinbarte Entgelt für die Vertragsdauer unberührt. Allfällige gewährte Vergünstigungen auf den Tarif/Preis, wie z.B. Rabatte fallen im Fall einer Auflösung weg und willhaben ist berechtigt, den Tarif lt. Preisliste zu fordern. Der Kunde hat in diesem Fall allfällige Differenzen seit Vertragsbeginn nachzuzahlen. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 456 UGB verrechnet. Weiters hat der Kunde alle für die Betreibung der Ansprüche anfallenden Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen von willhaben sind ausgeschlossen. willhaben behält sich vor, das Vertrags-/Verrechnungsbeginndatum, auch bei im Vertrag anders vereinbartem Datum, auf den 1. bzw. 15. zu verlegen und den Zeitraum davor bzw. danach aliquot zu verrechnen. 10.3. RECHNUNGSFORM BEI PAKETVERTRÄGEN (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN) Kunden erhalten die Rechnung grundsätzlich in Papierform, sofern der Kunde im Einzelfall nicht die elektronische Rechnungslegung wünscht. willhaben behält sich vor, die Rechnungsform entsprechend für alle seine Kunden auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf elektronische Rechnung umzustellen und ausschließlich elektronische Rechnungslegung anzubieten. Alle notwendigen Informationen über die Umstellung und die Voraussetzungen etc. erhalten Kunden schriftlich, jedenfalls mindestens 1 Monat vorher. Für das vom Kunden weiterhin gewollte Ausstellen von Rechnungen in Papierform nach Umstellung auf elektronische Rechnung behält sich willhaben vor, ein Entgelt (z.B. Umweltbeitrag, Bearbeitungsgebühr) – sofern gesetzlich zulässig – zu verrechnen. Sofern E-Mail Rechnungen verschickt werden, erhalten Kunden diese an die angegebene E-Mail-Adresse. Sofern technisch vorgesehen, können die Rechnungen auch im Administrationsbereich angesehen und heruntergeladen werden und gelten mit Abrufbarkeit als zugegangen. Der Kunde hat diese unverzüglich auf Richtigkeit und Korrektheit zu kontrollieren. Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann (z.B. Eingang der E-Mail). Wählt der Kunde die Zahlungsart Bankeinzugsermächtigung und kann diese aus Gründen, die nicht von willhaben zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden (z.B. weil keine Kontodeckung vorhanden war oder der Kunde willhaben nicht über eine allfällige Änderungen seiner Bankdaten informiert hat), ist willhaben berechtigt, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres auf Banküberweisung umzustellen und willhaben muss den Kunden darüber nicht informieren. Für jede solche Rücklastschrift ist willhaben berechtigt, dem Kunden allfällige Rücklastspesen der Bank sowie ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu verrechnen. 10.4. KAUF AUF RECHNUNG BEI JOBANZEIGEN MIT SELBSTEINGABE (NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN) willhaben bietet seinen gewerblichen Kunden die Bezahl-Möglichkeit „Kauf auf Rechnung“ (im Folgenden: „payolution-Bezahlverfahren“) bezüglich der bei willhaben gebuchten Jobanzeigen mit Selbsteingabe durch den Kunden. Zum Zwecke des Angebots der payolution-Bezahlverfahren arbeitet willhaben mit der payolution GmbH, Columbusplatz 7-8/St. 2, 1100 Wien, Österreich, (im Folgenden: „payolution”) und der Bank Frick & Co. AG, Landstrasse 14, 9496 Balzers, Liechtenstein (im Folgenden: „Bank“) zusammen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und payolution oder der Bank wird hierdurch nicht begründet. Die Nutzung der payolution-Bezahlverfahren ist nur für Kunden zulässig, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. willhaben oder die Bank werden vor jeder Zahlung mittels eines payolution-Bezahlverfahrens nach Maßgabe der von dem Kunden gesonderten Einwilligung die Bonität des Kunden prüfen. Sofern die Bezahlung mittels eines payolution-Bezahlverfahrens (z.B. aus Bonitätsgründen, aus technischen Gründen, oder wegen eines Überschreitens von Betragsgrenzen) nicht möglich ist, kann willhaben dem Kunden eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anbieten. willhaben ist berechtigt, Forderungen einschließlich aller damit verbundenen Nebenrechte, die mittels eines payolution-Bezahlverfahrens bezahlt werden sollen, an Dritte abzutreten. Sofern Kauf auf Rechnung vereinbart wird, übersendet willhaben dem Kunden eine Rechnung, die unverzüglich nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung fällig ist. Wenn die Rechnung nicht spätestens bei Fälligkeit bezahlt wird, gerät der Kunde auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist willhaben berechtigt, von dem Kunden Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen. 11. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG 11.1. ALLGEMEINES Die Übermittlung der Auflösung des Vertragsverhältnisses durch willhaben via E-Mail ist ausreichend und gilt mit Zustellbestätigung des Servers bzw. Mailservices des Kunden als zugegangen. 11.2. HINWEIS FÜR VERBRAUCHER BEI ENTGELTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN (Z.B. ENTGELTLICHE INSERATSCHALTUNG) - GILT NUR FÜR VERBRAUCHER 11.2.1. HINWEIS AUF DAS RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS GEMÄSS § 3 KSCHG Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen ist oder 3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, oder 4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, (...) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 11.2.2. WIDERRUFSRECHT GEM. FAGG FÜR VERBRAUCHER Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, willhaben (willhaben internet service GmbH & Co KG, Landstraßer Hauptstraße 97-101 / Bürozentrum 1, 1030 Wien, impressum@willhaben.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) An [willhaben internet service GmbH & Co KG, Landstraßer Hauptstraße 97-101 / Bürozentrum 1, 1030 Wien, impressum@willhaben.at) Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum ( * ) Unzutreffendes bitte streichen. Kein Widerrufsrecht: Achtung: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Die Dienstleistung von willhaben gilt jedenfalls mit dem Zeitpunkt der Freischaltung als vollständig erfüllt. Der Kunde kann sein Inserat (bzw. Zusatzprodukt, Service, etc.) jederzeit auch vor Ablauf der vereinbarten Zeit deaktivieren. Dies bedeutet keinen Rücktritt im Sinne des KSchG oder FAGG. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. 11.3. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS BEI SELBSTREGISTRIERUNG (PRIVAT/GEWERBLICH) Verträge auf Grundlage dieser AGB können durch den Kunden jederzeit durch Löschen des Accounts beendet werden. Nach Beendigung des Vertrags hat der Nutzer keinen Zugang zu den von ihm bereitgestellten oder generierten Informationen. Gesetzliche (insb. datenschutzrechtliche) Rechte des Nutzers bleiben davon unberührt. willhaben ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund aufzulösen (außerordentliche Kündigung). Wichtige Gründe sind insbesondere die in Punkt 5.3.1. genannten Gründe. 11.4. KÜNDIGUNG DES PAKET-/BANNERVERTRAGS: Verträge auf Grundlage dieser AGB können aus einem der folgenden Gründe beendet werden: * Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit * Sofern eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, 30 Tage vor Hauptfälligkeit des Vertrages * Verbrauch eines vereinbarten Kontingents * Leistungseinstellung seitens willhaben willhaben ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund aufzulösen (außerordentliche Kündigung). Wichtige Gründe sind insbesondere die in Punkt 5.3.1. genannten Gründe. Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen, E-Mail genügt. Im Fall eines E-Mails gilt die Kündigung jedoch erst mit Erhalt einer schriftlichen Kündigungsbestätigung durch willhaben als zugegangen. Nach Beendigung des Vertrags hat der Nutzer keinen Zugang zu den von ihm bereitgestellten oder generierten Informationen. Gesetzliche (insb. datenschutzrechtliche) Rechte des Nutzers bleiben davon unberührt. 12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 12.1. GEHEIMHALTUNG Informationen, Daten, Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Ideen, Know-how, Codes, etc. (kurz „Informationen“), die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu willhaben bekannt werden, unterliegen – unabhängig auf welchem Weg diese zugegangen sind (elektronisch, print, etc.) der strengen Vertraulichkeit. Ausgenommen sind solche Informationen, die bereits allgemein öffentlich bekannt oder sonst öffentlich zugänglich sind oder ausdrücklich von willhaben als nicht vertraulich bezeichnet werden. Dem Kunden ist es daher untersagt, vertrauliche Informationen selbst außerhalb des Vertragszweckes zu nutzen, noch diese Dritten unberechtigt zur Verfügung zu stellen. Die Vertraulichkeit gilt auch nach einer allfälligen Vertragsbeendigung als vereinbart. 12.2. RECHTSNACHFOLGE Alle Rechte und Pflichten sind auf Rechtsnachfolger (Einzel-, Gesamtrechtsnachfolge) zu überbinden. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten an Dritte ist dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von willhaben nicht gestattet. 12.3. SCHRIFTFORM Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen im Zuge des Internetdienstes mit willhaben abgeschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen von Schriftformerfordernis. 12.4. SALVATORISCHE KLAUSEL Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt und tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen. 12.5. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen willhaben und den Kunden des Dienstes findet österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPR bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von willhaben. Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen, gilt das sachlich in Betracht kommende Gericht für Wien vereinbart. 12.6. HINWEIS ZUR ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG (NUR FÜR VERBRAUCHER) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen kann. Auf dieser Plattform sind allgemeine Informationen zu finden und es steht ein kostenloses, elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung. In Österreich ist gem § 4 AStG der Verein Internet Ombudsmann für im Internet abgeschlossene Verträge als alternative Streitbeilegungsstelle verantwortlich. Weitere Informationen zum Internet Ombudsmann sind unter www.ombudsmann.at abrufbar. -------------------------------------------------------------------------------- Über willhaben Über willhaben Jobs bei willhabenPressewillhaben BlogTech Blog Informationen Informationen Hilfe und KontaktSicherheitshinweiseNutzungsbedingungenMeine DatenDatenschutzerklärungWohnkredite Business Business Digital Advertisingwillhaben Immobilienwillhaben Motornetzwerkwillhaben JobsMarktplatz Shoplösungen Mobile Apps Mobile Apps Jetzt kostenlos downloaden! * Hilfe und Kontakt * AGB * Datenschutzerklärung * Impressum * © 2024 willhaben. Alle Rechte vorbehalten.