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   Tel. 031 310 05 50
   
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SWISSDRG AG

Die SwissDRG AG ist eine gemeinsame Institution der Leistungserbringer, der
Versicherer und der Kantone im schweizerischen Gesundheitssystem. Sie ist
verantwortlich für die Einführung, Weiterentwicklung und Pflege der stationären
Tarifstrukturen.

 

Erfahren Sie mehr

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NEWS UND TERMINE

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21. Mai 2024

Die Planungsversion (2024/2025) für die Tarifstruktur ST Reha 3.0 wurde
publiziert.

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14. Mai 2024

Die Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln wurden
aktualisiert.

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23. April 2024

Die Planungsversion (2023/2025) für die Tarifstruktur ST Reha 3.0 wurde
publiziert.

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09. April 2024

Der Wirkstoff L01XL09 Tabelecleucel wurde ausserplanmässig auf die „Liste der in
der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen 2024“
aufgenommen.

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05. März 2024

Im französischsprachigen Dokument der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung
unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha wurde unter Punkt 4.3.1 «Regel für
Verlegungsabschläge» die Übersetzung angepasst.

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28. Februar 2024

Der Wirkstoff J06BD08 Nirsevimab wurde ausserplanmässig auf die „Liste der in
der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen 2024“
aufgenommen.

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31. Januar 2024

Die Dokumentationen und die Detailerhebungen zur SwissDRG Erhebung 2024 (Daten
2023), zur TARPSY Erhebung 2024 (Daten 2023) sowie zur ST Reha Erhebung 2024
(Daten 2023) wurden veröffentlicht.

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09. Januar 2024

In der „Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren
Medikamente/Substanzen 2024“ wurden die ATC-Kodes von Pegcetacoplan, Nivolumab
und Relatlimab sowie Glasdegib aktualisiert.

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03. Januar 2024

Die Publikationsdaten für die Tarifstruktur SwissDRG Version 14.0/2025 wurden
veröffentlicht.

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03. Januar 2024

Das Formular für das Antragsverfahren 2024 SwissDRG Version 15.0/2026 ist ab dem
01. April 2024 zur Bearbeitung freigeschaltet. Die Anträge können anschliessend
vom 03. Juni 2024 bis 15. Juli 2024 eingereicht werden.

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NEWS ZUR COVID-19 BEHANDLUNG

 

21. Dezember 2023

Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der
stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurden angepasst. In
dem aktualisierten Dokument finden Sie folgende Information:

 

Die bestehende Klarstellung zur Anwendung der CHOP Kodes 93.59.5-
«Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern,
nach Anzahl Behandlungstage» ist mit Eintrittsdatum ab 01. Januar 2024 nicht
mehr gültig.

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NEWS UND TERMINE

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30. November 2023

Die Abrechnungsversionen (2024/2024) für die Tarifstrukturen SwissDRG, TARPSY
und ST Reha wurde publiziert.

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28. November 2023
Bitte beachten Sie die neue Analogiekodierung.

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19. Oktober 2023
Für ST Reha wird aufgrund der Ablösung der Analogiekodierung der provisorische,
vom Bundesrat noch nicht genehmigte Abrechnungsgrouper zur Verfügung gestellt.
Bei der Gruppierung der Fälle sind folgende Hinweise zu beachten.

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28. September 2023

Das Dokument «SwissDRG – die Tarifstruktur in der stationären Akutsomatik» wurde
aktualisiert.

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NEWS ZUR COVID-19 BEHANDLUNG

 

29. August 2023

Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der
stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurden angepasst. In
dem aktualisierten Dokument finden Sie folgende Informationen:

 * Für die bestehenden ausserplanmässigen Zusatzentgelten wurde die Gültigkeit
   aufgehoben.
 * Link zu den Vorgaben von Swissnoso wurde aktualisiert.

 

18. Januar 2023

In den Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung
der stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie, gültig ab
01.Januar 2023, wurde eine redaktionelle Anpassung des Betrages für das
ZE-2023-161.15 vorgenommen, entsprechend dem Betrag im maschinenlesbaren
Dokument Zusatzentgeltkatalog SwissDRG 12.0 Abrechnungsversion (2023/2023).

Aktualisierung zur Leistungserfassung und Abrechnung der stationären Leistungen
im Rahmen der Covid- 19- Pandemie 2023_01

 

15. Dezember 2022
Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der
stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurde für das
Abrechnungsjahr 2023 angepasst. In dem aktualisierten Dokument finden Sie die
aktualisierten ATC Kodes, gültig ab dem 01. Januar 2023.

 

29. November 2022

Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der
stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurden angepasst. In
dem aktualisierten Dokument finden Sie folgende Informationen:

 * Bei den bereits bestehenden ausserplanmässigen ZEs wurden die Dosisklassen
   und die Bewertungen angepasst.
 * Für einen weiteren Antikörper (Tixagevimab / Cilgavimab) wurde ein
   ausserplanmässiges Zusatzentgelt etabliert. Die Liste der in der
   Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen 2022 wurde
   aktualisiert.
 * Es wurden die Kriterien zur Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- (Durchführung
   der PCR-Tests) präzisiert.

 

30. Juni 2022

Aufgrund der besonderen epidemiologischen Lage während der Corona-Pandemie
wurden in Abstimmung des BAG mit den Tarifpartnern spezielle Empfehlungen und
Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der stationären
Behandlungsfälle publiziert. Mit der Änderung der Pandemielage werden die
Dokumente wie folgt aktualisiert:

Aktualisierung zur Leistungserfassung und Abrechnung der stationären Leistungen
im Rahmen der Covid- 19- Pandemie

 

03. Januar 2022: Das Faktenblatt "Kostenübernahme für die stationäre Behandlung
im Rahmen der COVID-19-Pandemie" gültig ab 01. Januar 2022 wurde aktualisiert
und veröffentlicht. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für
Gesundheit BAG.

 

15. Dezember 2021: Die Klarstellungen zur Vergütung der ausserplanmässigen
Zusatzentgelte "Remdesivir, Casirivimab/Imdevimab und Sotrovimab" wurde mit
Gültigkeit ab 01. Januar 2022 aktualisiert.
Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

13. Oktober 2021: Die Klarstellung zur Vergütung eines ausserplanmässigen
Zusatzentgelts für die monoklonalen Antikörper gültig ab 06. Oktober 2021 wurde
publiziert. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

16. September 2021: Das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre
Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» gültig ab 01. März 2021 wurde
aktualisiert und veröffentlicht. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt
für Gesundheit BAG.

 

17. Juni 2021: Die Klarstellung zur Vergütung eines ausserplanmässigen
Zusatzentgelts für die monoklonalen Antikörper gültig ab 20. Mai 2021 wurde
publiziert. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

26. Februar 2021: Das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung
im Rahmen der COVID-19-Pandemie» gültig ab 01. März 2021 wurde aktualisiert und
veröffentlicht. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit
BAG.

 

19. November 2020: Das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre
Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» wurde aktualisiert veröffentlicht.
Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

26. Juni 2020: Aufhebung Faktenblatt zur Kostenübernahme für die stationäre
Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie:


Am 22. Juni 2020 ist die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des
Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3) des BAG in Kraft getreten.
Dies hat Auswirkungen auf das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre
Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie», dessen Gültigkeit an den Zeitraum
der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung 2 geknüpft worden ist. Dieses
Faktenblatt ist damit hinfällig geworden und wurde von unserer Webseite
entfernt. Weitere Informationen finden Sie hier.




06. Mai 2020: Aktualisierung zur Publikation vom 10. März «Abbildung der
stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19»:

Für die Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- «Komplexbehandlung bei Besiedlung oder
Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage» bei
nachgewiesenem SARS-CoV-2 Erreger ist das Mindestmerkmal d) wie folgt
anzupassen:

d) Die Isolierung wird aufrechterhalten, solange es aufgrund klinischer
Kriterien erforderlich ist. Ein negativer Abstrich, der besagt, dass der
SARS-CoV-2 Erreger nicht mehr nachweisbar ist, wird nicht vorgeschrieben.




06. Mai 2020: Klarstellung zum Dokument «Offizielle Kommunikation 2020 Nr. 2
Kodierung COVID-19», herausgegeben durch das BFS im April 2020. Für die
Kodierung ist, in enger Absprache mit dem BFS, wie folgt vorzugehen.




06. April 2020: Ergänzung zur Publikation vom 10. März 2020 «Abbildung der
stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19»:


Für die Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- «Komplexbehandlung bei Besiedlung oder
Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage» bei
nachgewiesenem SARS-CoV-2 Erreger ist das Mindestmerkmal d) wie folgt
anzupassen:
d) Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in einem negativen Abstrich/Probe
von Prädilektionsstellen der MRE / SARS-CoV-2 Erreger nicht mehr nachweisbar
ist.




03. April 2020: In enger Abstimmung mit der Schweizerischen Gesellschaft für
Intensivmedizin (SGI) haben sich die Partner der SwissDRG AG auf folgende
Klarstellung verständigt: Klarstellung zur Abbildung der Behandlungsfälle bei
einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Erreger




10. März 2020: Bitte beachten Sie die Abbildung der stationären Fälle bzw.
Behandlungen von COVID-19 und die Klarstellung zum Zusatzentgelt
Sonderisolierstation. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter Hinweise zur
Leistungserfassung.

Eine Zusammenfassung zur Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von
COVID-19 finden Sie hier.

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