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HÄFLIGER | HAAG | HÄFLIGER – RECHTSANWÄLTE UND NOTARE


«DER KAMPF UMS RECHT IST DIE POESIE DES CHARAKTERS.»
RUDOLF VON JHERING (1818–1892), DEUTSCHER RECHTSWISSENSCHAFTER




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NEWS

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26.01.2023 | CH


NEUES ERBRECHT - NOTARIELLE ANPASSUNGEN PRÜFENSWERT

Seit dem 1.1.2023 gilt ein neues Erbrecht: Die Pflichtteile für Ehepartner und
Kinder sinken, für Eltern fallen sie weg. Das eröffnet dem Erblasser mehr
Gestaltungsspielraum bei der Nachlassplanung.

Daher empfiehlt es sich, bestehende Erbverträge, kombinierte Ehe- und
Erbverträge sowie Testamente darauf zu überprüfen, ob eine Anpassung nötig /
sinnvoll ist. So können z.B. Streitigkeiten darüber vermieden werden, welcher
Pflichtteil (alt- oder neurechtlich) gilt, wenn der Erbvertrag oder das
Testament noch unter altem Recht aufgesetzt wurde und "auf den Pflichtteil
setzt". Je nach bisheriger Regelung und konkreter Situation gibt es noch weitere
Fallstricke.

Unsere Rechtsanwälte und Notare Christian Haag und Michael Häfliger beraten Sie
gerne.

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26.01.2023 | CH


ÜBERSICHT ÜBER DIE NEUSTE RECHTSPRECHUNG IM HAFTPFLICHTRECHT IN FACHZEITSCHRIFT
PLÄDOYER

RA Christian Haag, Fachanwalt SAV Haftpfllicht- und Versicherungsrecht,
bespricht in der Fachzeitschrift Plädoyer die neuste Rechtsprechung im
Haftpflichtrecht.

 * Aktuelle Praxis im Haftpflichtrecht, Übersicht der neusten Rechtsprechung,
   Plädoyer 5/2022

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25.01.2023 | CH


NEUE ANWÄLTIN - WIR HEISSEN JAËL AMRHEIN, MLAW, HERZLICH WILLKOMMEN

Seit Oktober 2022 verstärkt uns RA Jaël Amrhein. Wir sind sehr erfreut, auf ihre
fachkundige Expertise, Engagement, Hartnäckigkeit, Empathie und Einsatz zählen
zu können.

 * Personalia RA Jaël Amrhein

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24.01.2023 | CH


TOP ANWALTSKANZLEI 2022 - ZUM SECHSTEN MAL IN FOLGE

Zum 6. Jahr in Folge zählt Häfliger Haag Häfliger laut Ranking der Zeitschriften
"Bilanz" und "Le Temps" zu den besten Anwaltskanzleien der Schweiz (Gebiete
Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht). Herzlichen
Dank unseren Kunden und Kollegen für die zahlreichen Empfehlungen. Wir freuen
uns sehr und setzen uns weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für
Unfallopfer, Patienten und Versicherte ein.

 * Die Top-Anwälte 2022 - Ergebnisse der Markt-Umfrage der Zeitschrift "Bilanz"
   und "Le Temps"

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03.05.2021 | CH


TOP ANWALTSKANZLEI 2021 - ZUM FÜNFTEN MAL IN FOLGE

Zum 5. Jahr in Folge zählt Häfliger Haag Häfliger laut Ranking der Zeitschriften
"Bilanz" und "Le Temps" zu den besten Anwaltskanzleien der Schweiz (Gebiete
Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht). Herzlichen
Dank unseren Kunden und Kollegen für die zahlreichen Empfehlungen. Wir freuen
uns sehr und setzen uns weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für
Unfallopfer, Patienten und Versicherte ein.

 * Die Top-Anwälte 2021 - Ergebnisse der Markt-Umfrage der Zeitschrift "Bilanz"

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25.02.2021 | MH


FAMILIENRECHT: BUNDESGERICHT ERKLÄRT FÜR ALLE ARTEN VON UNTERHALT DIE
ZWEISTUFIGE METHODE ALS VERBINDLICH

Mit Urteil vom 11. November 2020 (5A_311/2019; zur Publikation vorgesehen) gab
das Bundesgericht den Methodenpluralismus für die Berechnung von Kinderunterhalt
auf (vgl. Beitrag vom 4.1.2021). Wie erwartet zog nun das Bundesgericht auch im
Bereich des nachehelichen Unterhalts nach: Mit zur Publikation vorgesehenem
Urteil vom 2. Februar 2021 (5A_891/2018) erklärt es die zweistufige Methode auch
für den nachehelichen Unterhalt in allen Kantonen für anwendbar. Damit schafft
das Bundesgericht Rechtssicherheit für Rechtssuchende.



Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Scheidungsrecht ist unser Fachanwalt SAV
Familienrecht lic. iur. Michael Häfliger.

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25.02.2021 | CH


FAMILIENRECHT: PRAXISÄNDERUNG - AUFGABE DER 45ER REGEL

Vor Bundesgericht galt bis anhin die sogenannte 45er Regel: Einer
nichterwerbstätigen Person, welche das 45. Altersjahr im Zeitpunkt der Trennung
bereits zurückgelegt hatte, war die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht
zumutbar.

Die kantonalen Gerichte weichten diese Regel bereits seit Jahren auf. Das
Bundesgericht schritt dabei nur sehr selten ein.

Nun gibt auch das Bundesgericht diese starre Regel auf: Neu gilt es zu prüfen,
inwiefern es für die nicht erwerbstätige Person tatsächlich möglich ist, auf dem
Arbeitsmarkt eine als zumutbar erachtete Anstellung zu finden. Dabei ist die
effektive Erzielbarkeit eines Einkommens (angesichts des Alters, der Gesundheit,
der Ausbildung und persönlichen Fähigkeiten, der Arbeitsmarktlage, etc.) eine
Tatfrage. Eine Rechtsfrage bleibt, ob die Erzielung angesichts der
Tatsachenfeststellungen als zumutbar erscheint.



Ihr Ansprechpartner für Fragen im Scheidungsrecht ist unser Fachanwalt SAV
Familienrecht lic. iur. Michael Häfliger.

 * Bundesgerichts-Urteil 5A_104/2018 vom 2. Februar 2021

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19.02.2021 | CH


CORONA / COVID'19 ALS BERUFSKRANKHEIT?

Eine Infektion mit Corona / Covid'19 kann eine Berufskrankheit sein, die bei der
Unfallversicherung gedeckt ist. Die Versicherungsdeckung via Unfallversicherung
führt zu deutlich besseren Leistungen als bei der Krankentaggeldversicherung
oder einer blossen Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin. Es kann sich für
Betroffene lohnen, dies genauer abzuklären - vor allem wenn Langzeitfolgen
drohen (Long Covid).

 * Wann gilt eine Erkrankung mit Corona / Covid'19 als Berufskrankheit, die bei
   der Unfallversicherung gedeckt ist?

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25.01.2021 | CH


ÜBERSICHT ÜBER DIE NEUSTE RECHTSPRECHUNG IM HAFTPFLICHTRECHT

Rechtsanwalt Christian Haag bespricht in der juristischen Zeitschrift "Plädoyer"
die Entwicklung der Rechtsprechung des vergangenen Jahres im Fachgebiet
Haftpflichtrecht.

 * Rechtsprechungsübersicht Haftpflichtrecht 5/2020

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04.01.2021 | CH


CORONA ALS BERUFSKRANKHEIT? WER HAFTET FÜR COVID-LANGZEITFOLGEN (LONG COVID-19)?

Corona / COVID-19 bringt diverse versicherungsrechtliche Fragen mit sich. Wer
haftet bei einer Arbeitsunfähigkeit und insbesondere bei Langzeitfolgen (Long
COVID-19)? Deckung besteht über eine allfällige Krankentaggeldversicherung sowie
bei längerer Arbeitsunfähigkeit über die Invalidenversicherung. Zu prüfen ist
sodann eine Haftung der Unfallversicherung wegen "Berufskrankheit", wenn die
Ansteckung auf das Berufsumfeld zurückzuführen ist. Je nach Situation wird auch
eine Haftung der Arbeitgeberin zum Thema, falls diese angemessene und zumutbare
Schutzmassnahmen zugunsten der Arbeitnehmer unterlassen hat. Weitere
Informationen finden Sie im Ratgeber der NLZ vom 30.12.2020.

Ansprechpartner dazu ist unser Fachanwalt Haftpflicht- und Versicherungsrecht
SAV lic. iur. Christian Haag.

 * Bei der Arbeit mit Corona angesteckt: Wer haftet?

+41 (0)41 417 11 88 | Schwanenplatz 7, 6002 Luzern | EN | ES | FR





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