www.anwaltluzern.ch
Open in
urlscan Pro
2606:4700:3033::6815:164d
Public Scan
Submitted URL: https://erbschaftsstreit.ch/
Effective URL: https://www.anwaltluzern.ch/de/
Submission: On April 22 via api from CH — Scanned from CH
Effective URL: https://www.anwaltluzern.ch/de/
Submission: On April 22 via api from CH — Scanned from CH
Form analysis
0 forms found in the DOMText Content
Menu einblenden Menu ausblenden * Home * Anwalt * Haftung aus Verkehrsunfall * Haftung für Arbeitsunfall * Ehescheidung * Eheschutz (Regelung des Getrenntlebens) * Familienrecht * Patientenrecht, Arzthaftpflichtrecht und Behandlungsfehler * Notariat * Grundstückgeschäfte: Grundstückkaufvertrag, Pfandrechte, Dienstbarkeiten * Ehe- und Erbvertrag, Testament und Meistbegünstigung des Überlebenden * Vorsorgeauftrag * Team * Dr. iur. Bruno Häfliger * lic. iur. Christian Haag * lic. iur. Michael Häfliger * MLaw Anja Häfliger * MLaw Jaël Amrhein * Sekretariat * Urteile * Haftpflichtrecht * Sozialversicherungsrecht * Opferhilfe * Scheidungsrecht * Arbeitsrecht * EMRK * Kontakt HÄFLIGER | HAAG | HÄFLIGER – RECHTSANWÄLTE UND NOTARE «DER KAMPF UMS RECHT IST DIE POESIE DES CHARAKTERS.» RUDOLF VON JHERING (1818–1892), DEUTSCHER RECHTSWISSENSCHAFTER -------------------------------------------------------------------------------- NEWS -------------------------------------------------------------------------------- 26.01.2023 | CH NEUES ERBRECHT - NOTARIELLE ANPASSUNGEN PRÜFENSWERT Seit dem 1.1.2023 gilt ein neues Erbrecht: Die Pflichtteile für Ehepartner und Kinder sinken, für Eltern fallen sie weg. Das eröffnet dem Erblasser mehr Gestaltungsspielraum bei der Nachlassplanung. Daher empfiehlt es sich, bestehende Erbverträge, kombinierte Ehe- und Erbverträge sowie Testamente darauf zu überprüfen, ob eine Anpassung nötig / sinnvoll ist. So können z.B. Streitigkeiten darüber vermieden werden, welcher Pflichtteil (alt- oder neurechtlich) gilt, wenn der Erbvertrag oder das Testament noch unter altem Recht aufgesetzt wurde und "auf den Pflichtteil setzt". Je nach bisheriger Regelung und konkreter Situation gibt es noch weitere Fallstricke. Unsere Rechtsanwälte und Notare Christian Haag und Michael Häfliger beraten Sie gerne. -------------------------------------------------------------------------------- 26.01.2023 | CH ÜBERSICHT ÜBER DIE NEUSTE RECHTSPRECHUNG IM HAFTPFLICHTRECHT IN FACHZEITSCHRIFT PLÄDOYER RA Christian Haag, Fachanwalt SAV Haftpfllicht- und Versicherungsrecht, bespricht in der Fachzeitschrift Plädoyer die neuste Rechtsprechung im Haftpflichtrecht. * Aktuelle Praxis im Haftpflichtrecht, Übersicht der neusten Rechtsprechung, Plädoyer 5/2022 -------------------------------------------------------------------------------- 25.01.2023 | CH NEUE ANWÄLTIN - WIR HEISSEN JAËL AMRHEIN, MLAW, HERZLICH WILLKOMMEN Seit Oktober 2022 verstärkt uns RA Jaël Amrhein. Wir sind sehr erfreut, auf ihre fachkundige Expertise, Engagement, Hartnäckigkeit, Empathie und Einsatz zählen zu können. * Personalia RA Jaël Amrhein -------------------------------------------------------------------------------- 24.01.2023 | CH TOP ANWALTSKANZLEI 2022 - ZUM SECHSTEN MAL IN FOLGE Zum 6. Jahr in Folge zählt Häfliger Haag Häfliger laut Ranking der Zeitschriften "Bilanz" und "Le Temps" zu den besten Anwaltskanzleien der Schweiz (Gebiete Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht). Herzlichen Dank unseren Kunden und Kollegen für die zahlreichen Empfehlungen. Wir freuen uns sehr und setzen uns weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für Unfallopfer, Patienten und Versicherte ein. * Die Top-Anwälte 2022 - Ergebnisse der Markt-Umfrage der Zeitschrift "Bilanz" und "Le Temps" -------------------------------------------------------------------------------- 03.05.2021 | CH TOP ANWALTSKANZLEI 2021 - ZUM FÜNFTEN MAL IN FOLGE Zum 5. Jahr in Folge zählt Häfliger Haag Häfliger laut Ranking der Zeitschriften "Bilanz" und "Le Temps" zu den besten Anwaltskanzleien der Schweiz (Gebiete Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht). Herzlichen Dank unseren Kunden und Kollegen für die zahlreichen Empfehlungen. Wir freuen uns sehr und setzen uns weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für Unfallopfer, Patienten und Versicherte ein. * Die Top-Anwälte 2021 - Ergebnisse der Markt-Umfrage der Zeitschrift "Bilanz" -------------------------------------------------------------------------------- 25.02.2021 | MH FAMILIENRECHT: BUNDESGERICHT ERKLÄRT FÜR ALLE ARTEN VON UNTERHALT DIE ZWEISTUFIGE METHODE ALS VERBINDLICH Mit Urteil vom 11. November 2020 (5A_311/2019; zur Publikation vorgesehen) gab das Bundesgericht den Methodenpluralismus für die Berechnung von Kinderunterhalt auf (vgl. Beitrag vom 4.1.2021). Wie erwartet zog nun das Bundesgericht auch im Bereich des nachehelichen Unterhalts nach: Mit zur Publikation vorgesehenem Urteil vom 2. Februar 2021 (5A_891/2018) erklärt es die zweistufige Methode auch für den nachehelichen Unterhalt in allen Kantonen für anwendbar. Damit schafft das Bundesgericht Rechtssicherheit für Rechtssuchende. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Scheidungsrecht ist unser Fachanwalt SAV Familienrecht lic. iur. Michael Häfliger. -------------------------------------------------------------------------------- 25.02.2021 | CH FAMILIENRECHT: PRAXISÄNDERUNG - AUFGABE DER 45ER REGEL Vor Bundesgericht galt bis anhin die sogenannte 45er Regel: Einer nichterwerbstätigen Person, welche das 45. Altersjahr im Zeitpunkt der Trennung bereits zurückgelegt hatte, war die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar. Die kantonalen Gerichte weichten diese Regel bereits seit Jahren auf. Das Bundesgericht schritt dabei nur sehr selten ein. Nun gibt auch das Bundesgericht diese starre Regel auf: Neu gilt es zu prüfen, inwiefern es für die nicht erwerbstätige Person tatsächlich möglich ist, auf dem Arbeitsmarkt eine als zumutbar erachtete Anstellung zu finden. Dabei ist die effektive Erzielbarkeit eines Einkommens (angesichts des Alters, der Gesundheit, der Ausbildung und persönlichen Fähigkeiten, der Arbeitsmarktlage, etc.) eine Tatfrage. Eine Rechtsfrage bleibt, ob die Erzielung angesichts der Tatsachenfeststellungen als zumutbar erscheint. Ihr Ansprechpartner für Fragen im Scheidungsrecht ist unser Fachanwalt SAV Familienrecht lic. iur. Michael Häfliger. * Bundesgerichts-Urteil 5A_104/2018 vom 2. Februar 2021 -------------------------------------------------------------------------------- 19.02.2021 | CH CORONA / COVID'19 ALS BERUFSKRANKHEIT? Eine Infektion mit Corona / Covid'19 kann eine Berufskrankheit sein, die bei der Unfallversicherung gedeckt ist. Die Versicherungsdeckung via Unfallversicherung führt zu deutlich besseren Leistungen als bei der Krankentaggeldversicherung oder einer blossen Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin. Es kann sich für Betroffene lohnen, dies genauer abzuklären - vor allem wenn Langzeitfolgen drohen (Long Covid). * Wann gilt eine Erkrankung mit Corona / Covid'19 als Berufskrankheit, die bei der Unfallversicherung gedeckt ist? -------------------------------------------------------------------------------- 25.01.2021 | CH ÜBERSICHT ÜBER DIE NEUSTE RECHTSPRECHUNG IM HAFTPFLICHTRECHT Rechtsanwalt Christian Haag bespricht in der juristischen Zeitschrift "Plädoyer" die Entwicklung der Rechtsprechung des vergangenen Jahres im Fachgebiet Haftpflichtrecht. * Rechtsprechungsübersicht Haftpflichtrecht 5/2020 -------------------------------------------------------------------------------- 04.01.2021 | CH CORONA ALS BERUFSKRANKHEIT? WER HAFTET FÜR COVID-LANGZEITFOLGEN (LONG COVID-19)? Corona / COVID-19 bringt diverse versicherungsrechtliche Fragen mit sich. Wer haftet bei einer Arbeitsunfähigkeit und insbesondere bei Langzeitfolgen (Long COVID-19)? Deckung besteht über eine allfällige Krankentaggeldversicherung sowie bei längerer Arbeitsunfähigkeit über die Invalidenversicherung. Zu prüfen ist sodann eine Haftung der Unfallversicherung wegen "Berufskrankheit", wenn die Ansteckung auf das Berufsumfeld zurückzuführen ist. Je nach Situation wird auch eine Haftung der Arbeitgeberin zum Thema, falls diese angemessene und zumutbare Schutzmassnahmen zugunsten der Arbeitnehmer unterlassen hat. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber der NLZ vom 30.12.2020. Ansprechpartner dazu ist unser Fachanwalt Haftpflicht- und Versicherungsrecht SAV lic. iur. Christian Haag. * Bei der Arbeit mit Corona angesteckt: Wer haftet? +41 (0)41 417 11 88 | Schwanenplatz 7, 6002 Luzern | EN | ES | FR +41 (0)41 417 11 88 | Schwanenplatz 7, 6002 Luzern EN | ES | FR