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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN.

Erhält man ein Inkasso-Schreiben stellen sich viele Fragen. Die häufigsten haben
wir hier für Sie zusammengestellt, um Ihnen eine erste Orientierung und
Hilfestellung zu geben. Bei komplexeren Fragestellungen hilft Ihnen ein
Mitarbeiter gern weiter.

WARUM HABE ICH POST VON COEO ERHALTEN?

Unser Auftraggeber hat Ihnen Waren oder Dienstleistungen gegen Bezahlung zur
Verfügung gestellt. Bisher konnte er keinen Zahlungseingang verbuchen und hat
daher coeo mit dem Einzug der offenen Forderung beauftragt. Um welchen
Auftraggeber und welchen offenen Posten es dabei geht, können Sie unserem
Schreiben entnehmen.

WARUM SOLL ICH JETZT AN COEO UND NICHT AN DEN AUFTRAGGEBER ZAHLEN?

Nach der Beauftragung durch unseren Auftraggeber sind wir Ihr alleiniger
Ansprechpartner in allen Fragen rund um die offene Forderung. Bei einer Zahlung
an den Auftraggeber besteht Gefahr, dass diese nicht richtig zugeordnet werden
kann und deshalb die Inkassomassnahmen fortgesetzt werden. Zudem haben die
Mitarbeiter unseres Auftraggebers Anweisung, in allen Rückfragen an uns zu
verweisen.

ICH HABE MEINE RECHNUNG BEREITS BEZAHLT UND EINEN BELEG FÜR DIE ZAHLUNG. WIE
KANN ICH DEN INKASSOPROZESS STOPPEN?

Wenn Sie die in unserem Schreiben benannte Forderung bereits bezahlt haben und
dies nachweisen können, bitten wir Sie, uns den Nachweis zukommen zu lassen,
indem Sie diesen hier hochladen. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und stellen bei
ordnungsgemässem Nachweis der Zahlung sicher, dass in der betreffenden
Angelegenheit keine weiteren Schritte gegen Sie unternommen werden. Beachten Sie
bitte, dass wir als Nachweis eine Quittung oder die Kopie eines Zahlungsbeleges
benötigen, aus der sowohl der Betrag als auch die Empfängerbankverbindung und
der Verwendungszweck hervorgehen.
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