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Automation | Software development | Project management


SYSTEMS ENGINEERING

Über die technischen Anforderungen hinaus behalten wir die wirtschaftlichen als
auch die sozialen für Sie im Blick. Beginnend bei den Kosten über den Zeitplan
bis hin zur Qualitätssicherung- MFprojects koordiniert für Sie. Alles aus einer
Hand bedeutet für uns umfassenden Support im gesamten Prozess, von der
Konzeption über die Fertigung und den Betrieb bis zur späteren Wiederverwertung.
Im Mittelpunkt steht die passgenaue Übereinstimmung von System und
Entwicklungsumgebung.


PROJEKTMANAGEMENT

Das Knowhow unseres globalen Projektteams generiert die optimale Begleitung
Ihres Projekts, von der Idee bis zur Nutzung . Beschleunigung und Vereinfachung
von Arbeitsschritten sowie virtuelle Bereitstellung auch komplexer Systeme und
Abläufe mittels Augmented und Virtual Reality. Profitieren Sie von unseren
agilen Projektmanagement Methoden, indem wir den Blick für das große Ganze
bewahren, ergebnisorientiert mit flexibler und kontinuierlicher Anpassung von
Teilzielen und Meilensteinen, wobei der Kundennutzen stets im Vordergrund steht.


DATENSCHUTZ

Die datenschutzstrategische Agenda / Datensicherheit sind im Projektverlauf von
zentraler Bedeutung. Datenschutzbetrachtungen in Form von technischen und
organisatorischen Maßnahmen fließen in die gesamte Projektentwicklung ein und
garantieren somit DSGVO konforme Lösungen.


ABOUT

> Die Welt unterliegt raschen Veränderungen, verändern Sie mit unserem know-how
> die Welt



Ihre Projektvision ist unser Anspruch! Sie fokussieren Problemlösung oder
technische Realisierung eines komplexen Entwicklungsprojekts hinsichtlich
Ausfallsicherheit, Flexibilität und Bedienkomfort? Vertrauen Sie auf unsere
fundierte Interdisziplinarität in der Entwicklung individuell angepasster
(automatisierter) Systeme. Wir verfügen über langjährige Kompetenz in der
Softwareentwicklung sowie im Projektmanagement. Profitieren Sie von der
internationalen Ausrichtung und globalen Projektteams unseres klassischen wie
agilen Projektmanagements; on-site wird nicht nur Ihre Stammbelegschaft
entlastet, zugleich werden Effizienzsteigerung und Produktivitätserhöhung bei
gleichzeitiger Kostenreduktion erzielt.

Mit unserer fachlichen Expertise bieten wir die Lösung aus einer Hand. Wir
stehen für wertschätzende Handschlagqualität, optimale Umsetzung und
reibungslose, rasche Wartung. Denn komplex und einfach zugleich schließt sich
für uns nicht aus


CAREER


STUDENTS WELCOME

Frisch von einer Hochschule oder Universität? Kein Problem, wir schätzen den
gegenseitigen Know-how Transfer


EMPOWERMENT

Gestalte den Arbeitsplatz und Arbeitszeit mit, Flexibilität wird bei uns groß
geschrieben


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Profitiere von internen und externen Weiterbildungen, direkt auf dich
zugeschnitten


WORK LIFE BALANCE

Freunde, Familie, Studium, Vereine, ... es gibt vieles zu berücksichtigen. Wir
berücksichtigen es auch


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Lerne von Profis von überall auf der Welt in unterschiedlichen Branchen und
Sparten


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Unsere Projekte sind weltumspannend und es gibt immer wieder interessante
Reisetätigkeiten








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3 realized field phenotyping projects -
Switzerland and USA

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN





1. VERTRAGSUMFANG UND GÜLTIGKEIT

1.1.

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur
in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des
Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte
Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich
freibleibend.





2. LEISTUNG UND PRÜFUNG

2.1.

Gegenstand eines Auftrages kann sein: - Ausarbeitung von Organisationskonzepten
- Global- und Detailanalysen - Erstellung von Individualprogrammen - Lieferung
von Bibliotheks- (Standard-)Programmen - Erwerb von Nutzungsberechtigungen für
Softwareprodukte - Erwerb von Werknutzungsbewilligungen - Mitwirkung bei der
Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) - Telefonische Beratung -
Programmwartung - Erstellung von Programmträgern - Sonstige Dienstleistungen

2.2.

Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach
Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten
bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch
praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die
der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur
Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung
gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die
Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3.

Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche
Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der
ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der
Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom
Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem
Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu
gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4.

Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das
jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab
Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber
bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom
Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2.
angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den
Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die
gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.
Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software
jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von
der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber
ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche
Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor,
das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so
ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel
abzulehnen.

2.5.

Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber
mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6.

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des
Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist,
ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen.
Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft
die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die
Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines
Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der
Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt,
vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers
angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom
Auftraggeber zu ersetzen.

2.7.

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber
gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

2.8.

Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von
Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz –BGStG)“ nicht im Angebot
enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Auftraggeber
angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart
worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre
Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf
ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-und
verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im
Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht
gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn
diese vom Kunden vorgegeben wurden.





3. PREISE, STEUERN UND GEBÜHREN

3.1.

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den
vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw.
–stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s,
USB-Sticks, externe Festplatten, Compact Flash Cards usw.) sowie allfällige
Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2.

Bei Bibliotheks-(Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen
Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung,
Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung
usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen
Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden
Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach
tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3.

Die Kosten für Fahrt-, Tag-und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber
gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten
gelten als Arbeitszeit.





4. LIEFERTERMIN

4.1.

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung
(Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2.

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der
Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen
Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte
Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner
Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen
und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen
entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug
des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der
Auftraggeber.

4.3.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der
Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu
legen.





5. ZAHLUNG

5.1.

Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens
14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfreizahlbar. Für
Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen
analog.

5.2.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen,
Reali-sierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt,
nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche
Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den
Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den
Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag
zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom
Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen
Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der
Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene
Akzepte fällig zu stellen.

5.4.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie-oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen
zurück zu halten.





6. URHEBERRECHT UND NUTZUNG

6.1.

Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten
Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht
unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software für die im
Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für
die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche
auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse
zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben
beim Auftragnehmer. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung
der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag
festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des
Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen
Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2.

Die Anfertigung von Kopien für Archiv-und Datensicherungszwecke ist dem
Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein
ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass
sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit
übertragen werden.

6.3.

Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software
die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber
gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß
Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der
Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

6.4.

Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber
ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die
Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers
(Hersteller).





7. RÜCKTRITTSRECHT

7.1.

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem
Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber
berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag
zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte
Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran
kein Verschulden trifft.

7.2.

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie
sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers
liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten
ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so
hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine
Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des
Gesamtprojektes zu verrechnen.





8. GEWÄHRLEISTUNG, WARTUNG, ÄNDERUNGEN

8.1.

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen
Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im
Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.

8.1.1.

Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass – der Auftraggeber den Fehler
ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer
bestimmbar ist – der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die
Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; – der
Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software
vorgenommen hat; – die Software unter den Bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen
entsprechend der Dokumentation betrieben wird.

8.1.2.

Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor
Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel
in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur
Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die
Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2.

Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung
aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom
Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom
Auftragnehmer durchgeführt.

8.3.

Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung,
die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen
und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies
gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen
oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite
vorgenommen worden sind.

8.4.

Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder
Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten,
Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und
Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen
(insbesondere Abweichungen von den Installations-und Lagerbedingungen) sowie auf
Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5.

Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte
nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den
Auftragnehmer.

8.6.

Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender
Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung.
Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

8.7.

Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.





9. HAFTUNG

9.1.

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete
Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden,
die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von
verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

9.2.

Die Haftung für mittelbare Schäden wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten
die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche
Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3.

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch
spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.4.

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in
diesem Zusammenhang Gewährleistungs-und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen
Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber
ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.5.

Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung
für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2. nicht ausgeschlossen, jedoch
für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der
Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,--. Weitergehende als
die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüche des
AG -gleich aus welchem Rechtsgrund-sind ausgeschlossen.





10. LOYALITÄT

10.1.

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden
jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der
Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während
der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.
Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten
Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.





11. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG

11.1.

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des
Datenschutzgesetzes einzuhalten.





12. SONSTIGES

12.1.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam
werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die
Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu
finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.





13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung
kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht,
auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle
Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht
zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Der Fachverband Unternehmensberatung und
Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der
Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel: Für den Fall von
Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden
können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen
Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem
Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums
beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich
kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab
Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritteeingeleitet. Im Falle einer nicht
zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einemallfällig
eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer
vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch
jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in
einem Gerichts-oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend
gemacht werden.






DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wir
behandeln die uns anvertrauten Daten streng vertraulich und gehen damit
verantwortungsvoll um. Daher informieren wir Sie gemäß den einschlägigen
Datenschutzbestimmungen, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das
Datenschutzanpassungsgesetz (DSG).





1. ERHEBUNG UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken erhoben
und verarbeitet:
- Auftragserfüllung
- Qualitätsprüfung

Hierzu werden folgende personenbezogenen Daten von uns verarbeitet:
- Vor- und Nachname inkl. Titel
- Geburtsdatum
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonkontaktdaten





2. OFFENLEGUNG DER DATEN UND ÜBERMITTLUNG

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur
Durchführung bzw. Erfüllung des Auftrages bzw. Vertrages.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns folgenden externen Einrichtungen
bzw. Behörden offengelegt:
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer zu buchhalterischen Zwecken
- Beauftragte (externe) Dienstleister zum Zwecke der Daten-Digitalisierung sowie
der -archivierung
- Interne Stellen, die an der Durchführung der genannten Zwecke beteiligt sind
(z. B. Kundenverwaltung, allgemeine Verwaltung, IT, Qualitätsmanagement)





3. DATENAUFBEWAHRUNG, DATENZUGRIFF UND DATENSICHERHEIT

Die Daten werden in personenbezogener Form bis zur Beendigung der
Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungs- und
Aufbewahrungsfristen, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen
Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden; oder bis
zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit mir gespeichert und
aufbewahrt.
Zugriff auf die bekannt gegebenen Daten hat die Geschäftsführung und die
Abteilung Datenschutzmanagement.
Die Daten werden vor unberechtigten Zugriff durch umfangreiche und umfassende
Datensicherungskonzepte und physische Schutzmaßnahmen geschützt: (welche genauen
technischen Maßnahmen zum Datenschutz …..)





4. IHRE RECHTE

Gemäß der DSGVO stehen Ihnen als betroffene Person die unten angeführten Rechte
und Rechtsbehelfe zu. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte und bei Fragen wenden Sie
sich bitte an:
Datenschutzkontakt:
Manuela Mayer
E: manuela.mayer@mfprojects.at

Recht auf Auskunft
Gem Art 15 DSGVO haben wir jeder betroffenen Person, die eine Bestätigung
darüber verlangt, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden,
Auskunft zu geben. Für gewöhnlich wird es erforderlich sein, dass Sie zwecks
Auskunftserteilung uns Ihre Identität in geeigneter Form nachweisen und ist der
Identitätsnachweis daher Voraussetzung, um Ihnen eine datenschutzrelevante
Information auf Anfrage geben zu können. Der Identitätsnachweis wird dem
Auskunftsersuchen beigeheftet und aus diesen Gründen von uns verwahrt.

Berichtigung und Löschung
Gem Art 16 DSGVO haben Sie als betroffene Person das Recht, unverzüglich die
Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten bzw – unter
Berücksichtigung der Zwecke der Datenverarbeitung – die Vervollständigung
unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Gem Art 17 DSGVO besteht
ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) der Daten.

Einschränkung der Verarbeitung
Gem Art 18 DSGVO besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sämtlicher
erhobener personenbezogener Daten, die fortan nur mit individueller Einwilligung
bzw zur Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden
dürfen.

Datenübertragbarkeit
Gem Art 20 DSGVO besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit, das ist das Recht,
die ungehinderte und uneingeschränkte Übermittlung erhobener personenbezogener
Daten an einen Dritten zu verlangen.

Widerspruchsrecht
Gem Art 21 Abs 1 der DSGVO hat jede betroffene Person das Recht, aus Gründen,
die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die
Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zur Wahrnehmung einer
Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art 6
Abs 1 lit e DSGVO) oder die zur Wahrung berechtigter Interessen des
Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO),
Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes
Profiling. Die Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht
mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person
überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Gem Art 21 Abs 2 und 3 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht gegen die
Datenverarbeitung zum Zweck der Direktwerbung Widerspruch mit Wirkung für die
Zukunft zu erheben.
Ergreifen Sie Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer oben aufgeführten Rechte aus der
DSGVO, so haben wir unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach
Eingang Ihres Antrags zur beantragten Maßnahme Stellung zu nehmen bzw dem Antrag
zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Für Anträge betreffend Verletzung des Rechtes auf Auskunft, Verletzung der
Rechte auf Geheimhaltung, auf Richtigstellung oder auf Löschung ist die
Datenschutzbehörde zuständig.
Diese Stelle ist Verantwortliche zum Zeitpunkt der Datenerhebung.

Datenschutzkontakt:
Manuela Mayer
E: manuela.mayer@mfprojects.at

* Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische
Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in
gleicher Weise.






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elektronische Komponenten und wirst Teil unseres Entwicklungsteams.


JOB INFORMATION

Du bietest: 

 * Abgeschlossene HTL / Uni / FH für Elektrotechnik / Regelungstechnik oder
   Informatik
 * Programmierkenntnisse (C/C++, C#) - SPS Programmierung ( IEC 61131-3 von
   Vorteil)
 * Interdisziplinäres Denken (SW, HW, Mechanik)
 * Office-Kenntnisse (Visio und Project von Vorteil)
 * Flexibilität
 * Englisch in Wort und Schrift

Sende deine Bewerbung bitte per Email an Frau Manuela Mayer:
manuela.mayer@mfprojects.at


Mindestgehalt lt. IT-KV. Marktkonforme Überzahlung je nach Berufserfahrung und
Qualifikationen.