fwhplaner.spezialisten-entwicklungen.de Open in urlscan Pro
176.9.79.148  Public Scan

Submitted URL: http://fwhplaner.spezialisten-entwicklungen.de/
Effective URL: https://fwhplaner.spezialisten-entwicklungen.de/
Submission Tags: phish.gg anti.fish automated Search All
Submission: On July 18 via api from DE — Scanned from DE

Form analysis 6 forms found in the DOM

Name: configuration

<form id="configuration" class="needs-validation" name="configuration" novalidate="">
  <div class="row mb-5">
    <div class="col">
      <h1>Allgemeine Angaben</h1>
    </div>
  </div>
  <div class="row g-1 mb-3">
    <div class="col position-relative form-floating">
      <input type="text" class="form-control" id="inputTitle" name="title" required="">
      <label for="inputTitle">Titel *</label>
      <div class="invalid-tooltip"> Vergeben Sie ihrer Planung einen aussagekräftigen Titel. Bedenken Sie bei der Namensgebung auch, dass Sie mehrere Planungen anlegen können. </div>
    </div>
  </div>
  <div class="row g-2 mb-3">
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputWidth" name="width" min="1" step="1" pattern="[0-9]" required="">
        <label for="inputWidth">Breite der Grundstücksfläche (in Metern) *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier die Breite des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht akzeptiert. </div>
      </div>
    </div>
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputLength" name="length" min="1" step="1" pattern="[0-9]" required="">
        <label for="inputLength">Länge der Grundstücksfläche (in Metern) *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier die Länge des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht akzeptiert. </div>
      </div>
    </div>
  </div>
  <div class="row g-1 mb-3">
    <div class="col form-floating position-relative">
      <select class="form-select" id="selectFloors" name="floors" required="">
        <option selected="" disabled="">Bitte wählen...</option>
        <option value="1">1</option>
        <option value="2">2</option>
      </select>
      <label for="selectFloors">Anzahl Etagen *</label>
      <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier die geplante Anzahl der Etagen ein. Das Programm benötigt die Anzahl um n der Checkliste die Treppen u berücksichtigen. </div>
    </div>
  </div>
  <hr>
  <div class="row mb-3">
    <div class="col">
      <h4>Personen</h4>
    </div>
  </div>
  <div class="row g-3 mb-3">
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputPersons" name="persons" required="">
        <label for="inputPersons">Anzahl Einsatzkräfte *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
      </div>
    </div>
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputMale" name="males" required="">
        <label for="inputMale">davon männlich *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
      </div>
    </div>
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputFemale" name="females" required="">
        <label for="inputFemale">davon weiblich *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
      </div>
    </div>
  </div>
  <div class="row g-3 mb-5">
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputPersonsJF" name="personsJF" required="">
        <label for="inputPersonsJF">Anzahl Jugendfeuerwehr *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Jugendfeuerwehrangehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
      </div>
    </div>
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputMaleJF" name="malesJF" required="">
        <label for="inputMaleJF">davon männlich *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen JF-Angehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen JF-Angehörigen stehen, berechnen kann. </div>
      </div>
    </div>
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="number" class="form-control" id="inputFemaleJF" name="femalesJF" required="">
        <label for="inputFemaleJF">davon weiblich *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen JF-Angehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen JF-Angehörigen stehen, berechnen kann. </div>
      </div>
    </div>
  </div>
  <hr>
  <div class="row mb-3">
    <div class="col">
      <h4>Fahrzeuge</h4>
    </div>
  </div>
  <div id="vehicles">
    <div class="row g-3 mb-3 vehicle vehicle-1">
      <div class="col-sm">
        <div class="position-relative form-floating">
          <input type="text" class="form-control" id="inputVehicle1" name="vehicle[1]" required="" value="">
          <label for="inputVehicle1">Bezeichnung *</label>
          <div class="invalid-tooltip"> Bitte geben Sie eine Bezeichnung ein. </div>
        </div>
      </div>
      <div class="col-sm">
        <div class="position-relative">
          <div class="form-check form-check-inline">
            <input class="form-check-input" type="radio" name="vehicleLength[1]" id="radioVehicleLengthLong1" value="long">
            <label class="form-check-label" for="radioVehicleLengthLong1">Länger als 8m</label>
          </div>
          <div class="form-check form-check-inline">
            <input class="form-check-input" type="radio" name="vehicleLength[1]" id="radioVehicleLengthShort1" value="short">
            <label class="form-check-label" for="radioVehicleLengthShort1">Kürzer als 8m</label>
          </div>
          <div class="invalid-tooltip"> Bitte wählen Sie aus, ob das Fahrzeug kürzer oder länger als 8 Meter ist. </div>
        </div>
      </div>
      <div class="col-sm">
        <div class="position-relative form-floating">
          <input type="number" class="form-control" id="inputVehicleSeats1" name="vehicleSeats[1]" required="" value="">
          <label for="inputVehicleSeats1">Sitzplätze *</label>
          <div class="invalid-tooltip"> Bitte geben Sie die Anzahl der Sitzplätze an. </div>
        </div>
      </div>
    </div>
  </div>
  <div class="row">
    <div class="col">
      <button type="button" class="btn btn-light" id="configuration--add-vehicle"><i class="fa-solid fa-square-plus"></i> Fahrzeug hinzufügen</button>
    </div>
  </div>
  <hr>
  <div class="row mb-3 mt-3">
    <div class="col">
      <div class="form-check position-relative">
        <input class="form-check-input" type="checkbox" id="disclaimer" name="disclaimer" required="">
        <label class="form-check-label" for="disclaimer"> Haftungsausschluss akzeptiert * </label>
        <div class="invalid-tooltip"> Bitte akzeptieren Sie den Haftungsausschluss. </div>
      </div>
    </div>
  </div>
  <div class="row mb-5">
    <div class="col">
      <div id="hiddenConfig" class="d-none"></div>
      <button type="submit" class="btn btn-danger" id="planner--save-general-data">Eingaben speichern</button>
      <button type="button" class="btn btn-outline-secondary d-none" id="planner--discard-general-data">Abbrechen</button>
    </div>
  </div>
  <div class="row bg-light p-3">
    <div class="col">
      <h3>Haftungsausschluss</h3>
      <p>Wir weisen darauf hin, dass dieses Programm nur als Hilfe/ Ratgeber bei der in jedem Fall erforderlichen Bauplanung durch einen Architekten und/oder Bauingenieur zu verstehen ist und diese in keiner Beziehung ersetzt. Für Planungsfehler wird
        keinerlei Haftung übernommen.</p>
    </div>
  </div>
</form>

<form class="needs-validation" id="account-form" enctype="multipart/form-data" novalidate="">
  <div class="row mb-3 text-center user-image">
    <div class="profile" id="user-image-preview"></div>
    <input type="hidden" name="MAX_FILE_SIZE" value="2000000">
    <div class="text-center">
      <label class="input-group-btn btn-group-sm">
        <span class="btn btn-dark"> Bild auswählen <input type="file" name="avatar-upload" id="avatar-upload" style="display: none;" required="">
        </span>
      </label>
    </div>
  </div>
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="text" class="form-control rounded-3" id="account-name" name="name" placeholder="Ihr Name">
    <label for="account-name">Name</label>
  </div>
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="email" class="form-control rounded-3" id="account-mail" name="email" placeholder="name@example.com" autocomplete="email">
    <label for="account-mail">Email</label>
  </div>
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="password" class="form-control rounded-3" id="account-password" name="password" placeholder="●●●●●" autocomplete="new-password">
    <label for="account-password">Passwort</label>
  </div>
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="password" class="form-control rounded-3" id="account-password-confirm" name="confirm" placeholder="●●●●●" autocomplete="new-password">
    <label for="account-password-confirm">Passwort wiederholen</label>
  </div>
  <div class="text-center">
    <input type="hidden" name="id" id="userId" value="">
    <input type="hidden" name="update" id="update" value="1">
    <button class="w-100 mb-2 btn rounded-3 btn-danger" id="saveAccount">Speichern</button>
  </div>
</form>

Name: contact-form

<form id="contactForm" class="needs-validation" name="contact-form" novalidate="">
  <div class="row g-2 mb-3">
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="text" class="form-control" id="inputName" name="name" placeholder="Max Mustermann" required="">
        <label for="inputName">Name *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Bitte geben Sie Ihren Namen ein. </div>
      </div>
    </div>
    <div class="col-sm">
      <div class="form-floating position-relative">
        <input type="email" class="form-control" id="inputEmail" name="email" placeholder="name@email.de" required="">
        <label for="inputEmail">Email *</label>
        <div class="invalid-tooltip"> Bitte geben Sie Ihre Email-Adresse ein. </div>
      </div>
    </div>
  </div>
  <div class="row g-1 mb-3">
    <div class="col form-floating position-relative">
      <textarea class="form-control" id="message" name="message" style="height: 200px" placeholder="Nennen Sie uns bitte Ihr Anliegen." required=""></textarea>
      <label for="message">Ihre Anfrage *</label>
      <div class="invalid-tooltip"> Nennen Sie uns bitte Ihr Anliegen. </div>
    </div>
  </div>
  <div class="row">
    <div class="col text-center">
      <button type="submit" class="btn btn-danger" id="planner--send-support-message">Anfrage senden</button>
      <button type="reset" class="btn btn-outline-secondary">Zurücksetzen</button>
    </div>
  </div>
</form>

<form class="needs-validation" id="registration-form" novalidate="">
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="text" class="form-control rounded-3" id="register-name" name="name" placeholder="Ihr Name">
    <label for="register-name">Name</label>
  </div>
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="email" class="form-control rounded-3" id="register-mail" name="email" placeholder="name@example.com" autocomplete="email">
    <label for="register-mail">Email-Adresse</label>
  </div>
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="password" class="form-control rounded-3" id="register-password" name="password" placeholder="Passwort" autocomplete="new-password">
    <label for="register-password">Passwort</label>
  </div>
  <div class="form-floating mb-3">
    <input type="password" class="form-control rounded-3" id="register-password-confirm" name="confirm" placeholder="Passwort" autocomplete="new-password">
    <label for="register-password-confirm">Passwort wiederholen</label>
  </div>
  <div class="text-center">
    <button class="btn btn-danger" id="submitRegistration">Registrieren</button>
  </div>
</form>

Name: login-form

<form id="login-form" class="needs-validation" name="login-form" novalidate="">
  <div class="col position-relative form-floating mb-3">
    <input type="email" class="form-control" id="login-email" name="email" placeholder="name@example.com" autocomplete="on">
    <label for="login-email" class="form-label">Email</label>
  </div>
  <div class="col position-relative form-floating mb-3">
    <input type="password" class="form-control" id="password" name="password" placeholder="Password" autocomplete="on">
    <label for="password" class="form-label">Passwort</label>
  </div>
  <div class="col position-relative text-center pb-3">
    <small><a href="#" data-bs-toggle="modal" data-bs-target="#modalForgotPassword">Passwort vergessen</a></small>
  </div>
  <div class="mb-3 text-center">
    <button type="submit" class="btn btn-danger">Login</button>
  </div>
</form>

Name: forgot-password-form

<form id="forgot-password-form" class="needs-validation" name="forgot-password-form" novalidate="">
  <div class="col position-relative form-floating mb-3">
    <input type="email" class="form-control" id="forgot-email" name="email" placeholder="name@example.com" autocomplete="on">
    <label for="forgot-email" class="form-label">Email</label>
  </div>
  <div class="text-center mb-3">
    <button type="submit" class="btn btn-danger">Neues Passwort anfordern</button>
  </div>
</form>

Text Content

 * Dashboard

PLANER / KOMPONENTEN

 * Planung bearbeiten
 * Gebäudeteile
 * Fahrzeuge
 * Elemente
 * Checkliste

MEINE PLANUNG

 * Neue Planung
 * Planung laden
 * Planung speichern

INFORMATIONEN

 * Startseite
 * Login
 * Registrieren
 * Planungsboard Hilfe
 * Vorschriften
 * Support-Anfrage

DISCLAIMER

 * Impressum
 * Datenschutz

PDF erstellen

GEBÄUDETEILE

Außenwände zeichnen Bestandsgebäude hinzufügen

--------------------------------------------------------------------------------



FAHRZEUGE



ELEMENTE


 * 
 * 

 * * Mein Profil
   
   * --------------------------------------------------------------------------------
   
   * Logout


PLANUNGSSOFTWARE

Herzlich willkommen in der Planungssoftware für Feuerwehrhäuser
– ein Service der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord, der
Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.

Planungssoftware jetzt starten


WARUM GIBT ES DIESES PROGRAMM?

Die Feuerwehr-Unfallkassen sind die für die Feuerwehren zuständigen
Unfallversicherungsträger. Neben der Entschädigung von Unfällen im
Feuerwehrdienst ist eine weitere die Verhütung von Unfällen. Prävention ist hier
das Stichwort.

Um Unfälle zu vermeiden gibt es unterschiedliche Möglichkeiten - von technischen
über organisatorischen hin zu persönlichen Maßnahmen. Die technischen Maßnahmen
zur Unfallvermeidung haben dabei die größte Reichweite. Daher sollte z.B. schon
beim Bau von Feuerwehrhäusern auf eine sichere und zukunftsorientierte Planung
Wert gelegt werden.
Fehler bei der Planung zu vermeiden kann darüber hinaus auch vor hohen
Folgekosten schützen.
Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten daher als Service an, die Feuerwehren bei den
Planungen zu unterstützen und beraten bei Bauplanungen.

Doch bevor man die Feuerwehr-Unfallkassen einbindet, stehen schon eine Menge
Fragen im Raum.

 * Wie groß muss das Gelände sein?
 * Welche Räume benötige ich?
 * Wie groß müssen diese sein und welche Anforderungen werden an die Räume
   gestellt?
 * Welche Vorschriften gilt es zu beachten?

All die oben genannten Fragen versucht dieses Programm schon im Vorwege zu
beantworten.


WAS KANN DAS PROGRAMM?

Man startet durch Eingabe einiger Grundinformationen in eine Eingabemaske. Das
Programm erstellt dadurch eine Liste mit notwendigen sowie optionalen Räumen.
Diese können dann in eine Zeichenfläche gezogen und dort frei verschoben und
entweder gedreht oder in Länge und Breite skaliert werden. Bei der Skalierung
von Raumobjekten sorgt das Programm dafür, dass vorgeschriebene
Raummindestflächen nicht unterschritten werden können. Zusätzlich gibt es zu den
einzelnen Räumen weitreichende Informationen, welche später auch ausgedruckt
werden können.

Der Nutzer hat somit die Möglichkeit, sich einen Raumbedarfsplan zu erstellen,
er kann den benötigten Platzbedarf abschätzen und erhält Informationen über die
durch Normen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Gesetze geregelten
Zusatzforderungen ( z.B. Absauganlagen, Bodenbeschaffenheiten, ...).

Diesen Raumbedarfsplan, der visuell dargestellt ist, kann man dann ebenfalls
nutzen um einem Auditorium (z.B. Gemeinderat) seine Pläne vorzustellen.

Denn: „Bilder sagen mehr als tausend Worte!"


WAS KANN UND SOLL DAS PROGRAMM NICHT?

Eines kann und soll das Programm nicht: Einen Architekten und Bauingenieur
ersetzen. Es bietet jedoch eine sehr gute Hilfestellung. Eine Umsetzung
beinhaltet jedoch oft spezifische Besonderheiten, die ein Computerprogramm kaum
alle abdecken kann.

Von daher ist für eine Feinabstimmung der Expertenrat unverzichtbar.

Das Programm ist konzipiert, um eine erste visuelle Darstellung der
Anforderungen, aber auch Wünsche darzustellen. Es hat jedoch seine Grenzen. Die
Wünsche der Feuerwehr und die Realisierbarkeit von Projekten gehen nicht selten
weit auseinander. Ebenso ist das Programm auch beschränkt durch die
Darstellungsmöglichkeiten (Zeichnungen oder abstrakte Raumobjekte).

Ebenfalls ist in der aktuellen Version nur eine erdgeschossige Bauweise
vorgesehen. Eine mehrgeschossige Bauweise wird in eine spätere Version
eingearbeitet.


WIE FUNKTIONIERT/ARBEITET DAS PROGRAMM?

In der aktuellen Version beschränken wir uns auf gängige Größen. So wird zwar
z.B. in der Abfragemaske die genaue Anzahl der Feuerwehrangehörigen abgefragt,
das Programm rundet dann jedoch auf und stellt die nächst größere Raumgröße dar.

Beispiel: Sie haben 36 aktive männliche Feuerwehrangehörige und geben dieses in
die Eingabemaske ein, so erscheint die Objektdarstellung für einen Umkleideraum
für 40 Personen.
Ähnlich verhält es sich bei den Stellplatzgrößen.

Bei den Parkplätzen fordert die DIN 14092, dass mindestens so viele Parkplätze
wie Sitzplätze auf den Fahrzeugen vorhanden sind, mindestens jedoch 12
PKW-Stellplätze geschaffen werden. Für das Programm bedeutet dass, auch wenn Sie
nur 9 Sitzplätze in der Abfragemaske eingeben, minimum 12 Stellplätze
dargestellt werden.

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten von Raumgrößen beschränkt sich das
Programm auf gängige Standardgrößen und eine stark abstrahierte Darstellung der
Raumobjekte. Nicht enthalten sind Flure sowie Fenster und Türen. Bei Fluren ist
die Variationsmöglichkeit so groß, dass wir darauf verzichtet haben. Wir
unterstellen dem Benutzer, dass er weiß, dass Räume durch Flure verbunden
werden. Hierfür wird die Zeichenfläche mit einem Rastersystem hinterlegt. Die
Räume können dann mit Abständen auf der Zeichenfläche positioniert werden. Die
Abstände (Leerflächen) dazwischen stellen dann die Flure dar.

Auf Fenster und Türen wird verzichtet, da die Raumobjekte beliebig aneinander
geschoben werden können. Würden in den Raumobjekten Fenster und Türen vorhanden
sein, würde es dazu kommen, dass sie plötzlich an unsinnigen Stellen auftauchen
würden.


MEINE PLANUNGEN

Neue Planung

Titel Erstellt Zuletzt geändert




ALLGEMEINE ANGABEN

Titel *
Vergeben Sie ihrer Planung einen aussagekräftigen Titel. Bedenken Sie bei der
Namensgebung auch, dass Sie mehrere Planungen anlegen können.
Breite der Grundstücksfläche (in Metern) *
Geben Sie hier die Breite des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht
akzeptiert.
Länge der Grundstücksfläche (in Metern) *
Geben Sie hier die Länge des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht
akzeptiert.
Bitte wählen... 1 2 Anzahl Etagen *
Geben Sie hier die geplante Anzahl der Etagen ein. Das Programm benötigt die
Anzahl um n der Checkliste die Treppen u berücksichtigen.

--------------------------------------------------------------------------------

PERSONEN

Anzahl Einsatzkräfte *
Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Einsatzkräfte ein, damit das Programm
Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen, berechnen kann.
davon männlich *
Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen Einsatzkräfte ein, damit das
Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen Einsatzkräfte
stehen, berechnen kann.
davon weiblich *
Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen Einsatzkräfte ein, damit das
Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen Einsatzkräfte
stehen, berechnen kann.
Anzahl Jugendfeuerwehr *
Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Jugendfeuerwehrangehörigen ein, damit
das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen,
berechnen kann.
davon männlich *
Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen JF-Angehörigen ein, damit das
Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen JF-Angehörigen
stehen, berechnen kann.
davon weiblich *
Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen JF-Angehörigen ein, damit das
Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen JF-Angehörigen
stehen, berechnen kann.

--------------------------------------------------------------------------------

FAHRZEUGE

Bezeichnung *
Bitte geben Sie eine Bezeichnung ein.
Länger als 8m
Kürzer als 8m
Bitte wählen Sie aus, ob das Fahrzeug kürzer oder länger als 8 Meter ist.
Sitzplätze *
Bitte geben Sie die Anzahl der Sitzplätze an.
Fahrzeug hinzufügen

--------------------------------------------------------------------------------

Haftungsausschluss akzeptiert *
Bitte akzeptieren Sie den Haftungsausschluss.

Eingaben speichern Abbrechen


HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir weisen darauf hin, dass dieses Programm nur als Hilfe/ Ratgeber bei der in
jedem Fall erforderlichen Bauplanung durch einen Architekten und/oder
Bauingenieur zu verstehen ist und diese in keiner Beziehung ersetzt. Für
Planungsfehler wird keinerlei Haftung übernommen.


CHECKLISTE


Auf dieser Seite wird anhand Ihrer Eingaben in den Grundeinstellungen der
Planung eine Checkliste erstellt, die Ihnen auf einen Blick zeigt, welche
Kriterien bereits erfüllt sind und welche nicht.

Sollten Sie mit Ihrer Planung fertig aber noch nicht alle Punkte in dieser Liste
erledigt sein, können Sie diese einfach durch einen Klick auf das
Kontrollkästchen als erledigt markieren.

Sobald alle Punkte erledigt sind, können Sie sich Ihre Planung in einer
Übersicht anzeigen und ein PDF daraus erstellen lassen.




MEINE PLANUNGEN


MEINE PLANUNGEN

Neue Planung

Titel Erstellt Zuletzt geändert


PLANUNGSBOARD HILFE


ÜBERSICHT

 * Erste Schritte
 * Der Überschriftenbereich listet die Startparameter Ihres Planungsentwurfs
   (Abb. unten: 1)
 * Symbolbuttons bieten Bearbeitungsfunktionen für Ihren Planungsentwurf (Abb.
   unten: 2)
 * In der Zeichenfläche entwickeln Sie Ihren Planungsentwurf (Abb. unten: 3)
 * Ein Navigator zeigt Ihnen den gewählten Ausschnitt Ihrer Planung mit
   Zoomstufen (Abb. unten: 4)
 * Das Inventar enthält die erforderlichen (rot) und optionalen (grau)
   Zeichenobjektgruppen (Abb. unten: 5)
 * Klick auf eine Objektgruppe präsentiert die enthaltenen Zeichenobjekte (Abb.
   unten: 6)
 * Tooltipps und Hinweise
 * PDF-Dokument zum Ausdrucken
 * Tastaturbefehle


ERSTE SCHRITTE

 * Ziehen Sie die Zeichenobjekte (6) aus dem Inventar (5) auf die Zeichenfläche
   (3).
 * Rechter Maustastenklick auf ein Zeichenobjekt liefert einen Tooltipp mit
   ergänzenden Informationen zum Objekt.
 * Rot hinterlegte Objektgruppen (6) müssen in angegebener Kapazität zwingend
   verbaut werden. In (6) wird in der Beispielgrafik eine 0/1 angezeigt. Das
   bedeutet, dass die Kapazität "0" verbaut wurde (kein Zeichenobjekt dieser
   Objektgruppe wird verwendet), und das die Kapazität "1" erforderlich ist
   (mindestens ein Objekt dieser Objektgruppe muss in der Zeichenfläche
   verwendet werden).
 * Zeichenobjekte, ausgenommen Hintergrundflächen, dürfen nicht überlappen. Ein
   Warnhinweis hindert Sie am Weiterarbeiten, bis der Konflikt aufgehoben wird.
 * Sie können Zeichenobjekte auf der Zeichenfläche mit gedrückter linker
   Maustaste verschieben und mit den Symbolbuttons (2) drehen oder aus der
   Zeichenfläche entfernen.
 * Zeichenobjekte können in Höhe oder Breite nicht geändert werden.
   Hintergrundflächen können mit der linken Maustaste am Objektrand gefasst und
   in Höhe und Breite geändert werden.
 * Klicken Sie auf das Hintergrundraster der Zeichenfläche, können Sie die
   komplette Zeichenansicht mit dem Mausrad zoomen oder mit festgehaltener
   linker Maustaste verschieben.
 * Am unteren Rand der Zeichenfläche wird ein Maßstab angezeigt.
 * Sie können beliebig viele Planungsentwürfe anlegen, speichern und zu jedem
   Zeitpunkt erneut bearbeiten oder komplett löschen.
 * Nachdem alle rot hinterlegten Objektgruppen abgearbeitet sind, kann ein
   download- und druckbares PDF-Dokument mit einer Abbildung des Planungsentwurf
   und ergänzenden Hinweisen und Vorschriften werden.
 * Sie können bei automatischer Prüfung der Sicherheitsvorschriften zum Bau
   eines Feuerwehrhauses eine "ungefähre" Architekturskizze anfertigen, werden
   aber kein perfektes, passgenaues Ergebnis erhalten. Seien Sie kreativ und
   füllen Sie die sich zwangsläufig ergebenden Leerflächen mit
   Hintergrundflächen. Ihre Skizze dient als Idee und Planungsvorlage für
   Architekten, welche auf dieser Grundlage eine den Sicherheitsvorschriften
   folgende Architekturplanung und Bauzeichnung entwickeln können.


SYMBOLWERKZEUGE OBERHALB DER ZEICHENFLÄCHE


PLANUNGSENTWURF LEEREN

Ein Klick auf dieses Symbolwerkzeug löscht nach einer Sicherheitsbestätigung
alle Zeichenobjekte und Hintergrundflächen aus der Zeichenfläche.


ZOOM UND POSITION DER ZEICHENFLÄCHE ZURÜCKSETZEN

Dieses Symbolwerkzeug setzt alle Änderungen zurück, welche durch ein- oder
auszoomen, oder durch verschieben der Zeichenfläche erzeugt wurden.


ZEICHENOBJEKT LÖSCHEN

Hiermit entfernen Sie einzeln ausgewählte Zeichenobjekte oder Hintergrundflächen
aus der Zeichenfläche. Die "Entfernen"-Taste Ihrer Tastatur erfüllt den selben
Zweck.


ZEICHENOBJEKT LINKS DREHEN

Einzeln ausgewählte Zeichenobjekte werden mit diesem Symbolwerkzeug in
90°-Schritten gegen den Uhrzeigersinn rotiert.


ZEICHENOBJEKT RECHTS DREHEN

Einzeln ausgewählte Zeichenobjekte werden mit diesem Symbolwerkzeug in
90°-Schritten im Uhrzeigersinn rotiert.


PLANUNGSENTWURF SPEICHERN

Speichern Sie Ihren aktuellen Entwurf unter dem Anfangs vergebenen Titel mit
Klick auf das Diskettensymbol. Sie können beliebig viele Planungsentwürfe
anlegen und jederzeit bearbeiten.


GESPEICHERTEN PLANUNGSENTWURF LADEN

Das Ladesymbol führt Sie in eine Listenansicht Ihrer bereits gespeicherten
Planungsentwürfe. Ihr aktueller Entwurf wird dabei automatisch gespeichert. In
der Listenansicht können Sie die Parameter aller bereits angelegten
Planungsentwürfe ändern, eine Kurznotiz hinzufügen, oder mit Klick auf den Titel
einen gespeicherten Planungsentwurf zur erneuten Bearbeitung in die
Zeichenfläche laden.


HILFE ZUR BEDIENUNG DES PLANUNGSBOARDS

Mit dem Hilfesymbol öffnen Sie diese Onlinehilfe.


DRUCKEN

Sobald alle rot markierten, erforderlichen Zeichenobjekte auf der Zeichenfläche
verwendet werden, kann Ihr Planungsentwurf gedruckt werden. Es wird ein für den
DIN A4 optimiertes PDF-Dokument erstellt und zum Downloaden und Speichern bzw.
Ausdrucken angeboten. Das PDF-Dokument enthält Ihre Planungsskizze, sowie die
damit verbundenen, ergänzenden Hinweise und Vorschriften.


DAS ZEICHENFELD

Das Zeichenfeld wird maßstabsgetreu in der von Ihnen vorgegebenen Kantenlänge
des Grundstücks mit einem 0,5 m Linienraster angezeigt (1).

Mit den Scrollbalken (2) rechts und unterhalb der Zeichenfläche können Sie die
Zeichenfläche vertikal und horizontal verschieben. Dasselbe erreichen Sie mit
der Maus bei auf dem Linienrasten gedrückt gehaltener, linker Maustaste .

Am unteren Rand zeigt ein Maßstab (3) die realen Größenverhältnisse.

Zeichenobjekte (4) ziehen Sie aus dem Objekte-Inventar rechts neben dem
Konstruktionsfeld mit gedrückt gehaltener, linker Maustaste in die gerasterte
Fläche hinein.

Alle Zeichenobjekte können auf der Zeichenfläche entfernt oder gedreht (5)
werden.

Nur angeklickte, aktive (blau umrandete) Objekte (6) können mit den
Symbolbuttons (5) bearbeitet, oder mit gedrückter linker Maustatste verschoben
werden.

Überlappen sich Zeichenobjekte, wird dieses durch eine rote Umrandung (7) des
überlappten Zeichenobjekts gekennzeichnet, und es wird ein Warnhinweis (7)
angezeigt. Eine Weiterarbeit ist erst möglich, nachdem der Konflikt aufgehoben
wird.


NAVIGATOR, ZOOM

Die Zeichenfläche lässt sich mitsamt den enthaltenen Zeichnungsobjekten
stufenlos zoomen. Zum Ein- oder Auszoomen bewegen Sie den Mauszeiger über das
Hintergrundraster der Konstruktionsfläche (4) und drehen das gedrückt gehaltene
Mausrad.

Der rechts oben platzierte Navigator zeigt rot umrandet (1) den aktuell
gewählten Ausschnitt der Zeichenfläche und grau umrandet (2) die vorgewählte
Grundstücks- bzw. Arbeitsfläche.

Zum Verschieben des sichtbaren Zeichenflächenausschnitts klicken Sie in den
roten Navigatorrahmen (1) und verschieben diesen mit gedrückt gehaltener linker
Maustaste im grauen Navigatorrahmen (2). Oder Sie benutzen die horizontalen und
vertikalen Scrollbalken (3) neben der Zeichenfläche. Oder Sie klicken in das
Linienraster (4) und verschieben den sichtbaren Zeichnungsbereich mit
gedrückter, linker Maustaste.

Ein Klick auf den 1:1-Symbolbutton (5) platziert die komplette Grundstücksfläche
passend in der Zeichenfläche.


INVENTAR UND OBJEKTGRUPPEN

Alle Zeichenobjekte für Ihre Planung befinden sich im sogenannten Inventar (1).

Die Zeichenobjekte sind in Gruppen zusammengefasst. Innerhalb einer Gruppe
können verschiedene Dimensionierungen des selben Objekts mit unterschiedlichen
Kapazitäten angeboten sein.

Mit den beim Neuanlegen eines Planungsentwurfs eingegebenen Zahlendaten (Anzahl
Löschfahrzeuge, Sitzplätze, Personen gesamt, weibliche Personen) errechnet die
Planungssoftware die erforderlichen Stellplätze und Räumlichkeiten.
Erforderliche Zeichenobjekte sind am angezeigten Zahlenpaar (4) zu erkennen.
Noch nicht abgedeckte Kapazitäten sind rot gekennzeichnet (2). Die erste Zahl
des Zahlenpaars zeigt die Anzahl bereits verwendeter Kapazitäten. Die zweite
Zahl zeigt die Anzahl der erforderlichen Kapazitäten. Wenn die Anzahl
verwendeter Kapazitäten gleich oder größer der Anzahl erforderlicher Kapazitäten
ist, haben Sie die erforderlichen Zeichenobjekte dieser Objektgruppe in Ihre
Planung einbezogen und die rote Hervorhebung der Objektgruppe schaltet sich ab.

Alle rot markierten, erforderlichen Kapazitäten müssen in Ihren Planungsentwurf
einbezogen werden. Vorher ist der Ausdruck eines "fertigen" Planungsentwurfs in
ein PDF-Dokument nicht möglich.

Für mehr Informationen zu den Zeichenobjekten, klicken Sie einfach mit der
rechten Maustaste auf ein Zeichenobjekt. Die in einem Popupfenster ausgewiesenen
Informationen erhalten Sie auch später im PDF-Dokument des fertigen
Planungsentwurfs.

Zum Aufbau eines Planungsentwurfs ziehen Sie die Zeichenobjekte einfach aus dem
Inventar mit gedrückter, linker Maustaste auf die Zeichenfläche. Beim Loslassen
in der Zeichenfläche darf das neue Zeichenobjekt bereits platzierte
Zeichenobjekte nicht überdecken. Ein Warnhinweis hindert Sie an der
Weiterarbeit, bis der Überlappungskonflikt aufgehoben ist.

Sie werden mit den vorgegebenen Inventar-Objekten keine nahtlose Konstruktion
erstellen können. Zum optischen Ausbessern Ihres Entwurfs dienen die
verschiedenfarbigen Hintergrundflächen (5). Hintergrundflächen können in Höhe
und Breite skaliert werden und dürfen überlappen.


ZEICHENOBJEKTE

Sie erstellen jeden Planungsentwurf mit den rechts im Inventar enthaltenen
Zeichenobjekten und Hintergrundflächen.

Zeichenobjekte sind mit teilweise unterschiedlichen Dimensionen oder Kapazitäten
in Gruppen zusammengefasst.

Einzelne Zeichenobjekte platzieren Sie durch Ziehen mit gedrückter linker
Maustaste (1) auf die Zeichenfläche.

Die verwendeten und die erforderlichen Kapazitäten einer Objektgruppe werden in
der jeweiligen Objektgruppe rechts angezeigt (2). Die erste Zahl zeigt die in
Ihrer Planung bereits verwendeten Kapazitäten. Die zweite Zahl die erfordliche
Anzahl an kapazitäten. Sie müssen mindesten soviele Kapazitäten verwenden wie
erforderlich, sonst ist ein PDF-Ausdruck nicht möglich. Arbeiten Sie sich durch
alle rot hinterlegten Objektgruppen durch, bis alle roten Hervorhebungen
verschwunden sind.

Nähere Auskunft zur jeweiligen Kapazität eines Zeichenobjekt erhalten Sie als
Tooltipp beim Darüberfahren mit der Maus (3).

Die auf der Zeichenfläche durch Anklicken blau markierten Zeichenobjekte können
mit gedrückt gehaltener, linker Maustaste verschoben werden, oder mit den
Symbolbuttons (4) aus der Zeichenfläche entfernt oder in 90°-Schritten gedreht
werden.

Mit Klick auf das Speichern-Symbol (5) speichern Sie Ihren aktuellen
Planungsentwurf.

Wenn alle erforderlichen (rot markierten) Objektgruppen in die Planung
einbezogen sind, kann ein PDF-Dokument mit dem Drucken-Button (6) erzeugt,
heruntergeladen und lokal gespeichert und ausgedruckt werden.


TOOLTIPS UND HINWEISE

Für jedes Zeichenobjekt sind ausführliche Informationen hinterlegt. Sie können
sich diese Informationen jederzeit mit Rechtsklick auf das Zeichenobjekt
anzeigen lassen.

Diese Informationen gliedern sich

 * in die Bezeichnung des Zeichenobjekts als Rahmenüberschrift des
   Info-Fensters,
 * rechts daneben kann dieses Info-Fenster mit Klick auf das X-Symbol wieder
   geschlossen werden (oder [ESC]-Taste),
 * in die eigentliche Info beginnend mit einer detailliert ausgeführten
   Zeichnung (2) des Zeichenobjekts,
 * und gefolgt von Hinweisen und Vorschriften (3), welche mit diesem Objekt in
   direktem Zusammenhang stehen,
 * sowie gefolgt von einem oder mehreren Links auf die ausführlichen
   Beschreibungen betroffener Vorschriften (4).


PDF-AUSDRUCK

Nachdem alle erforderlichen Zeichenobjekte auf der Zeichenfläche platziert sind,
kann ein PDF-Dokument zum Speichern und Ausdrucken erzeugt werden. Klicken Sie
dazu auf den Druck-Button oberhalb der Zeichenfläche. Die Planungssoftware
erstellt ein mehrseitiges, für den DIN A4-Ausdruck optimiertes PDF-Dokument und
bietet dieses zum Download an.

Das PDF-Dokument enthält

 * Ihre Profildaten und das aktuelle Datum,
 * die eingebenen Initialparameter des Planungsentwurfs,
 * Ihre Planungsskizze,
 * eine Auflistung jedes verwendeten Zeichnungsobjekts mit den dazugehörigen
   Informationen und Vorschriften,
 * die Impressumdaten der Anbieter HFUK Nord und FUK Mitte,
 * sowie rechtliche Hinweise und Haftungsausschlüsse.

Verwenden Sie den PDF-Planungsentwurf als Grundlage für durch Architekten
auszuarbeitende Planungen und Zeichnungen zum Bau eines Feuerwehrhauses.


TASTATURBEFEHLE



 * Pfeiltasten: Ist ein Objekt in der Planung ausgewählt, können Sie es mit den
   Pfeiltasten pixelgenau verschieben.
 * Entf/Backspace: Entfernt das ausgewählte Objekt aus der Planung.
 * +/- oder Shift + Scrollrad: Einstellen der Zoomstufe der Planung.
 * Escape: Mit der Escape-Taste lässt sich der Zeichenmodus
   (Außenwände/Bestandsgebäude) beenden bzw. abbrechen.
 * Strg/Ctrl + S: Speichert den aktuellen Stand der Planung.
 * Alt (gedrückt) + Mausbewegung: Bei gedrückter Alt-Taste lässt sich der
   Sichtbereich der Planung mit der Maus verschieben.


VORSCHRIFTEN


0. VORBEMERKUNG

Die vorliegende Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ gibt Anregungen und
Hinweise für den Neu- und Umbau sowie den sicheren Betrieb von Feuerwehrhäusern.
Sie soll helfen, die Sicherheit von Feuerwehrangehörigen, Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen in Einrichtungen der Feuerwehr weiter zu erhöhen. Den
jeweiligen Kapiteln sind Grundsätze zur Sicherheit im Feuerwehrhaus
vorangestellt, die bei der Festlegung der eigenen Schutzziele bei der
Gefährdungsbeurteilung eine Hilfestellung bieten sollen. Sie tragen den
allgemeinen Erfahrungen des Feuerwehrdienstes Rechnung und unterstützen bei der
Umsetzung der Vorgaben der UVV „Feuerwehren“.

Das Bauordnungsrecht der Länder stellt an Arbeitsstätten, die ganz oder
teilweise öffentlich zugänglich sind, auch dann Anforderungen an die
Barrierefreiheit, wenn dort keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind.

Im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen sollte bereits
im Vorfeld einer Neu- oder Umbaumaßnahme darüber entschieden werden, in wie weit
Barrierefreiheit erzielt werden muss, um auch Menschen mit Handikap den Zugang
ins Feuerwehrhaus sowie das schnelle und sichere Verlassen zu ermöglichen. Eine
barrierefreie Gestaltung kann auch für die in Eile befindlichen Einsatzkräfte
Vorteile haben.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass mehr und mehr jüngere Kinder im
Feuerwehrhaus betreut werden.

Mit Erscheinen der überarbeiteten DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ im April 2012
haben sich einige Anforderungen geändert, wie z. B. die Durchfahrtsbreiten auf
Grund der Erhöhung der maximal zulässigen Breite von Fahrzeugen. In diesem
Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass geänderte Anforderungen erst ab dem
Erscheinungsdatum dieser Norm zu berücksichtigen sind. Früher errichtete
Feuerwehrhäuser müssen nicht zwingend an die aktuelle Norm angepasst werden,
wenn die Schutzziele der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“
eingehalten werden.

Vorhandene Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten. Daraus ist
die Rangfolge geeigneter Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Minimierung
abzuleiten. Eine Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung gibt DGUV Information
205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im
Feuerwehrdienst“.

Am Ende verschiedener Kapitel befindet sich ein Fragenkatalog, der Unterstützung
bei der Gefährdungsbeurteilung für Feuerwehrhäuser geben soll. Als weitere Hilfe
kann eine ausführliche ausfüllbare Checkliste im Downloadbereich
unter http://www.dguv.de heruntergeladen werden.

Organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Prüfungen, Vorsorge- bzw.
Eignungsuntersuchungen, Unterweisungen oder die Bestellung von
Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern werden hier nicht behandelt.






EINLEITUNG

Feuerwehrhäuser sind Ausgangspunkt für Brand- und Hilfeleistungseinsätze. Hier
befinden sich insbesondere die Feuerwehrfahrzeuge mit der für den Einsatz
benötigten Technik.

Für Feuerwehrangehörige beginnt mit der Alarmierung der „Einsatzstress“. Sie
sollen schnellstmöglich Hilfe leisten zum Schutz von Menschen, Tieren oder
Sachwerten. Neben der gebotenen Eile des Einsatzes können die
Feuerwehrangehörigen häufig unter psychischer Anspannung stehen. Eindrücke und
Belastungen vergangener Einsätze können ins Bewusstsein zurück gerufen werden.
Insbesondere der Einsatzdienst mit seinen physischen und psychischen
Belastungen, unterscheidet sich grundlegend von anderen Tätigkeiten und ist z.
T. mit erhöhten Anforderungen an die Feuerwehreinrichtungen verbunden.

Durch organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, wie Warnhinweise oder
Verhaltensregeln, wird bei Gefahren durch bauliche Mängel oftmals keine
ausreichende Sicherheit erreicht, wenn das besondere Verhalten der
Feuerwehrangehöri-gen dem entgegensteht. Aus diesem Grund sind an bestimmte
Bereiche in Feuerwehrhäusern andere, zum Teil höhere Anforderungen an die
technisch-bauliche Sicherheit zu stellen, als an Arbeitsstätten. Geeignete
bauliche Maßnahmen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich trotz der
gebotenen Eile keine Unfälle ereignen. Die UVV „Feuerwehren“ gibt deshalb dafür
verbindliche Schutzziele vor.

Neben Feuerwehrfahrzeugen werden in Feuerwehrhäusern weitere Ausrüstungen und
Geräte bereitgehalten und Feuerwehrangehörige sowie deren Technik auf Einsätze
vorbereitet. So befinden sich hier u. a. auch Sozial- und Schulungsräume sowie
feuerwehrspezifische Läger und Werkstätten (z. B. für Atemschutz,
Schlauchpflege).

Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer für die sichere Gestaltung der
bauli-chen und technischen Einrichtungen sowie die gesundheitsgerechten
Bedingungen für die Feuerwehrangehörigen verantwortlich. Dazu muss er sowohl
beim Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, als auch für den Betrieb die
erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die regelmäßige Begehung der Feuerwehrhäuser,
bei der Gefährdungen erkannt und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Jedoch muss jeder im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben für die Sicherheit im
Feuerwehrhaus beitragen. Neben dem Unternehmer sind auch der Leiter der
Feuerwehr sowie die Feuerwehr-Führungskräfte verantwortlich. Unterstützung
erhalten sie durch Sicherheitsbeauftragte sowie ggf. durch die Fachkraft für
Arbeitssicherheit der Kommune.

Als Entscheidungshilfe sind in dieser Information Lösungsvorschläge zur
Sicherheit im Feuerwehrhaus zusammengestellt. Sie kann sowohl bei Baumaßnahmen
für Feuerwehrhäuser, als auch bei der zum sicheren Betrieb erforderlichen
Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Sie richtet sich an den Unternehmer, die
Planer sowie an die Leitung der Feuerwehr und nicht zuletzt an
Sicherheitsbeauftragte.

Im Anhang ist eine Checkliste beigefügt, mit deren Hilfe der
sicherheitstechnische Zustand der baulichen und technischen Einrichtungen in
wesentlichen Punkten beurteilt werden kann.






PLANUNGSGRUNDLAGEN

Bei der Planung von Feuerwehrhäusern ist neben anderen Vorschriften insbesondere
die UVV „Feuerwehren“ zu beachten. Sie formuliert spezielle einzuhaltende
Schutzziele.

Für die bedarfsgerechte Neuplanung von Feuerwehrhäusern ist mit der Normenreihe
DIN 14 092 „Feuerwehrhäuser“ eine einheitliche konkrete Grundlage geschaffen.

Die allgemeinen Anforderungen für Arbeitsstätten ergeben sich aus der
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie deren Technischen Regeln für
Arbeitsstätten (ASR) und sind für Beschäftigte zu berücksichtigen.

Wichtige Vorschriften und Regeln sind im Anhang aufgelistet.

Die Planung sollte im Dialog mit der Feuerwehr erfolgen, um die jeweiligen
Erfordernisse zu berücksichtigen.


1. AUSSENANLAGEN

Die nachfolgenden Ausführungen gelten vorrangig für Außenanlagen von
Feuerwehrhäusern, die von den Einsatzkräften nach ihrer Alarmierung zum
schnellen An- und Ausrücken genutzt werden. Da hier die in den Vorbemerkungen
beschriebenen besonderen Bedingungen vorherrschen, werden an diese Außenanlagen
spezielle Anforderungen gestellt.






1.1 AN- UND ABFAHRTSWEGE

Grundsatz: Die An- und Abfahrtswege am Feuerwehrhaus müssen so angeordnet sein,
dass die Einsatzkräfte sicher an- und ausrücken können.

Auch unter Einsatzbedingungen sind Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch
das Bewegen von Fahrzeugen zu vermeiden (UVV „Feuerwehren“). Zu diesen gehören
sowohl die ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge als auch die Fahrzeuge der
anrückenden alarmierten Einsatzkräfte.

Besondere Gefährdungen entstehen durch Fahrzeugbewegungen in der direkten Nähe
des Feuerwehrhauses, wenn sich Verkehrswege kreuzen. Dies sind
insbesondere Kreuzungen

 * der ankommenden Einsatzkräfte untereinander,
 * der mit PKW oder Fahrrad anrückenden Einsatzkräfte und bereits ausrückenden
   Einsatzfahrzeugen,
 * der anrückenden Einsatzkräfte und der Fußwege der zum Feuerwehrhaus eilen-den
   Einsatzkräfte,
 * der ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge und den Fußwegen der zum Feuerwehr-haus
   eilenden Einsatzkräfte,
 * der zum Feuerwehrhaus eilenden Einsatzkräfte und den Fahrwegen anderer
   Verkehrsteilnehmer.

Unerwartete „Begegnungen“ sind insbesondere durch geeignete
bauliche/gestalterische Maßnahmen vermeidbar. Die Maßnahmen sollen so wirken,
dass sich die Feuerwehrangehörigen zwangsläufig sicher verhalten. Bereits bei
der Planung von Feuerwehrhäusern müssen die Voraussetzungen für gefahrlose
Betriebs- und Einsatzabläufe in und um Feuerwehrhäuser geschaffen werden. Auch
die Lage des Feuerwehrhauses sowie die Größe und Beschaffenheit der Außenanlagen
beeinflussen die Sicherheit entscheidend.

In die Betrachtung der Fahrwege am Feuerwehrhaus sind auch die Wege der zu Fuß
zum Feuerwehrhaus eilenden Feuerwehrangehörigen einzubeziehen (siehe auch
Abschnitt 1.3). Nicht zu vergessen sind Abstellplätze für Fahrräder (z. B.
Fahrradständer). Diese sollten möglichst nahe am Alarmeingang aber so angeordnet
sein, dass die Fahrräder nicht in die Fußwege der Feuerwehrangehörigen
hineinragen.

Im Folgenden werden beispielhaft sich kreuzende Verkehrswege im Außenbereich
eines Feuerwehrhauses dargestellt, die zu vermeiden sind (Bild 1):



Bild 1: Außenanlagen mit Gefährdungen durch sich kreuzende Verkehrswege (im
Interesse der Übersichtlichkeit sind nicht alle möglichen Kreuzungen markiert)

Kreuzungen der Fahrwege der Fahrzeuge

Im Bild 1 führt der schnellste Weg der von rechts kommenden Einsatzkräfte schräg
über den Stauraum. Damit kreuzen ihre Fahrwege die der ausfahrenden
Feuerwehrfahrzeuge direkt vor den Hallentoren und sind dadurch schlecht sichtbar
für die Fahrzeugführer. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die so
abkürzenden Fahrzeuge mit den auf dem Parkplatz längs entlangfahrenden PKW
kollidieren können. Aber auch die Fahrwege der auf der Straße Weiterfahrenden
kreuzen die Ausfahrt der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge. Und die von links
anrückenden Einsatzkräfte kreuzen beim Abbiegen auf den Parkplatz ebenfalls die
ausfahrenden, sich bereits auf der Straße befindlichen Feuerwehrfahrzeuge.

Kreuzungen der Fuß- und Fahrwege

Einsatzkräfte sind in der Regel bestrebt, ihre Fahrzeuge so nah wie möglich am
Alarmeingang abzustellen. Daher besetzen sie im Beispiel zuerst die Parkplätze
direkt gegenüber dem Alarmeingang. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich ihre
Fußwege mit den Fahrwegen weiterer nach hinten durchfahrender Fahrzeuge kreuzen.

Bild 2 zeigt, wie bereits bei der Planung Gefährdungen durch sich kreuzende
Verkehrswege der Einsatzkräfte auf dem Gelände der Feuerwehr vermieden werden
können:

Wenn die Einsatzkräfte ihre Fahrzeuge am Alarmeingang beginnend fortlaufend
aneinanderreihen, werden keine Fußwege ausgestiegener Feuerwehrangehöriger durch
anrückende Fahrzeuge gekreuzt.

Auch die Schrägfahrt der zügig anrückenden Einsatzkräfte über den Stauraum ist
durch geeignete bauliche Barrieren verhindert. Hierdurch darf aber der
Sichtbereich des Fahrzeugführers nicht eingeschränkt werden.

Durch Verlagerung der PKW-Stellplätze von der gegenüberliegenden Straßenseite
auf die Seite des Feuerwehrhauses sind die Kreuzungen der Fußwege mit denen der
öffentlichen Verkehrsteilnehmer beseitigt.

Alarmparkplätze sollen grundsätzlich so angelegt sein, dass Einsatzkräfte im
Alarmfall keine öffentlichen Straßen überqueren müssen.

Es verbleiben jetzt noch Kreuzungen zwischen Fahrzeugen der anrückenden
Einsatzkräfte und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen auf der öffentlichen Straße.



Bild 2: Viele Gefährdungen durch sich kreuzende Verkehrswege aus Bild 1 sind
beseitigt

Wird der Parkplatz auf die rechte Seite des Feuerwehrhauses verlegt, reduziert
sich die Zahl der bisherigen Kreuzungen.



Bild 3: Weitere Verringerung der Zahl der Kreuzungen auf der Straße

In Bild 4 wird eine optimale Variante dargestellt. Hier erfolgt die Anfahrt der
Einsatzkräfte über eine separate Zufahrt von hinten, so dass vor dem
Feuerwehrhaus keine Kreuzung der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge mit den
Fahrzeugen der anfahrenden Einsatzkräfte entstehen. Die Fahrzeugführer müssen
nun nur noch den öffentlichen Straßenverkehr beachten.

Erforderlichenfalls ist noch ein Richtungsverkehr (Einbahnstraßenregelung) im
Außengelände vorzusehen, um Kollisionen der anrückenden Fahrzeuge zu verhindern.



Bild 4: Optimierte Anfahrt von hinten an das Feuerwehrhaus

Den Außenbereichen der Feuerwehrhäuser ist bereits bei der Planung besonderes
Augenmerk zu schenken.

Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen von Fahrzeugen werden
insbesondere vermieden, wenn sich die Fahr- und Fußwege in den Außenanlagen von
Feuerwehrhäusern untereinander nicht kreuzen.






1.2 GESTALTUNG DER PKW-STELLPLÄTZE

Grundsatz: Die am Feuerwehrhaus ankommenden Einsatzkräfte müssen ihre Fahrzeuge
sicher abstellen und verlassen sowie den Alarmeingang sicher erreichen können.

Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der
Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und
12 nicht unterschreiten, um das o. g. Schutzziel zu erreichen. Der tatsächliche
Bedarf an Stellplätzen ist anhand der Erfordernisse und der örtlichen Situation
in Abstimmung mit der Feuerwehr zu ermitteln. Die Anzahl soll mindestens der
Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen.

Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt sein, dass für den Alarmfall
benötigte PKW-Stellplätze der Feuerwehr jederzeit zur Verfügung stehen und nicht
von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.

Jeder PKW-Stellplatz sollte mindestens 5,5 m lang und 2,5 m breit sein (bei
Schräglage entsprechend angepasst). Eine Markierung der Stellplätze ist
empfehlenswert.

Um Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben,
trittsicher und frei von Stolperstellen zu gestalten. Dies gilt auch für
Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung (z. B. Ablaufrinnen und Kanaldeckel).
Rasengittersteine, Schotterrasen oder grober Schotter sind z. B. nicht geeignet.






1.3 FUSSWEG ZUM FEUERWEHRHAUS IM ALARMFALL - ALARMWEG

 Grundsatz: Die Fußwege am Feuerwehrhaus müssen so gestaltet sein, dass die
angekommenen Einsatzkräfte sicher zum Alarmeingang gelangen können.

Dazu ist insbesondere darauf zu achten, dass die Alarmwege

 * kreuzungsfrei zu an- oder ausfahrenden Fahrzeugen angelegt sind,
 * auf direktem (kürzesten) Wege zum Alarmeingang verlaufen,
 * hindernisfrei und stufenlos gestaltet,
 * trittsicher und frei von Stolperstellen sind sowie
 * bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begangen werden können.

Der Zugang zum Feuerwehrhaus soll nicht unmittelbar vor den Toren entlang und
nicht durch Tore der Fahrzeughallen, sondern separat erfolgen, um Kollisionen
mit ausfahrenden Feuerwehrfahrzeugen zu vermeiden.

Bauliche Maßnahmen zur Realisierung der Kreuzungsfreiheit, wie Absperrungen,
Zäune oder Ähnliches, müssen Vorrang vor organisatorischen oder
verhaltensorientierten Maßnahmen haben, da sie eine höhere Wirksamkeit
erreichen.



Bild 5: Eine Mauer versperrt den Zugang vor das Hallentor

Hindernisse im Alarmweg sind zu vermeiden.



Bild 6: Hindernisse im Alarmweg

Müssen Höhenunterschiede im Alarmweg überwunden werden, können diese durch
Rampen mit möglichst nicht mehr als 6% Neigung ausgeglichen
werden. Treppen zählen zu den unfallträchtigsten Verkehrswegen. Kann im
Einzelfall auf Stufen nicht verzichtet werden, müssen diese jederzeit deutlich
erkennbar sowie für die im Einsatz gebotene Eile eingerichtet sein.

Das bedeutet z. B., dass

 * die Stufen beleuchtet sind, sich von ihrer Umgebung optisch gut abheben und
   erforderlichenfalls auch die Stufenvorderkanten entsprechend sichtbar sind
   sowie
 * das Schrittmaß entsprechend gewählt wird (z. B. Auftritt 30 – 32 cm und
   Steigung 14 – 16 cm).

In den Außenbereichen sind die Alarmwege möglichst kreuzungsfrei und geradlinig,
eben, trittsicher und hindernisfrei zu den Alarmeingängen zu führen und
ausreichend zu beleuchten.






1.4 VERKEHRSFLÄCHEN VOR HALLENTOREN - STAURAUM

Grundsatz: Ein gefahrloses Aus- und Einfahren der Feuerwehrfahrzeuge muss
gewährleistet sein.

Vor den Hallentoren ist ein ausreichend großer Stauraum anzuordnen. Diese
Aufstell- und Bewegungsfläche vor der Fahrzeughalle soll entsprechend DIN
14092-1 mindestens der hinter dem Tor liegenden Stellplatzfläche entsprechen.
Ziel dieser Anforderung ist, dass jedes ausfahrende Feuerwehrfahrzeug vor dem
Hallentor aufgestellt werden kann, ohne dass es bereits auf die Fahrbahn ragt
oder das Hallentor nicht geschlossen werden kann. Ist eine geradlinige Ausfahrt
von den Stellplätzen der Fahrzeughalle auf die Straße nicht möglich, so ist vor
dem Stauraum ein zusätzlicher Fahrstreifen von mindestens 4 m Breite unter
Berücksichtigung der Schleppkurven der Fahrzeuge vorzusehen.

Das Zurücksetzen von Feuerwehrfahrzeugen über längere Strecken soll verhindert
werden. Erforderlichenfalls ist in unmittelbarer Nähe zusätzlicher Platz zum
Wenden vorzuhalten.

Der Stauraum vor den Toren soll für die zu erwartende Achslast, in der Regel von
12 t ausgelegt sowie eben und trittsicher gestaltet sein.

Erfüllt bei bestehenden Feuerwehrhäusern die Länge des Stauraumes die
Anforderungen nicht, so ist z. B. die Ausfahrt gegen den öffentlichen
Querverkehr sowie auch das rückwärts Einfahren in die Fahrzeughalle durch
geeignete Maßnahmen, wie z. B. einen Einweiser zu sichern.






1.5 ÜBUNGSHOF

Grundsatz: Der Übungshof muss so gestaltet sein, dass Ausbildung und Übung
sicher durchgeführt werden können. Eine Gefährdung insbesondere durch im
Einsatzfall bewegte Fahrzeuge ist zu vermeiden.

Zur Planung eines Übungshofes können Hinweise der DIN 14092-1 entnommen werden.
Danach sollte je Übungsgruppe eine Fläche von mindestens 250 m² vorgesehen
werden. Auch die Übungsflächen sollen trittsicher und frei von Stolperstellen
und erforderlichenfalls ausgeleuchtet gestaltet sein.

Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im Alarmfall ausrückenden
Feuerwehrfahrzeuge liegen.






1.6 BELEUCHTUNG DER AUSSENANLAGEN

Grundsatz: Auch bei Dunkelheit müssen die Außenanlagen und deren Verkehrswege
sicher benutzt werden können.

Alle Verkehrswege sind bei Bedarf ausreichend zu beleuchten. In der Praxis hat
sich bewährt, die Beleuchtung außen über Bewegungsmelder oder über die
Leitstelle einzuschalten. Somit sind die Verkehrswege bereits für die erste
eintreffende Einsatzkraft beleuchtet. Um störende Direktblendungen zu vermeiden,
sollten die Leuchten möglichst hoch angebracht werden.

Wird die Beleuchtung unter Nutzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung
realisiert, muss sichergestellt sein, dass diese auch durchgängig bei Dunkelheit
eingeschaltet ist.

Richtwerte für die Beleuchtungsstärken (E) im Außenbereich von Feuerwehrhäusern:

 Bereich E in lx Alarmparkplätze 20*) Gehwege (Fußgänger) 10 Halleneinfahrten 50

*) Hier wird die Gestaltung eines kreuzungsfreien und hindernisfreien
PKW-Parkplatzes vorausgesetzt. Werden auch Übungen auf dem Parkplatz
durchgeführt oder Wartungen an Feuerwehrfahrzeugen vorgenommen, werden
Nennbeleuchtungsstärken von 50 lx empfohlen.

Weitere Richtwerte können ASR A3.4 „Beleuchtung“ entnommen werden.

 


FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Verlaufen die Verkehrswege von Fahrzeugen untereinander sowie von
   Feuerwehrangehörigen und Fahrzeugen kreuzungsfrei?
 * Ist der Fahrweg der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge breit genug, so dass er
   nicht von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden kann?
 * Ist die Zahl der PKW-Stellplätze ausreichend?
 * Gibt es aufgrund vorhandener Gefahrensituationen interne Regelun-gen über Zu-
   und Abfahrten der PKW sowie über deren Abstellung und werden diese in der
   Praxis befolgt?
 * Sind die Fußwege der Feuerwehrangehörigen trittsicher und verlaufen sie
   hindernisfrei auf direktem Weg zum Alarmeingang (d. h. nicht um Hindernisse
   herum oder über Hindernisse hinweg)?
 * Entspricht das Schrittmaß von Treppen Abschnitt 1.3 und heben sich ihre
   Stufen optisch ausreichend von ihrer Umgebung ab?
 * Sind die Außenanlagen und insbesondere die Verkehrswege ausrei-chend
   beleuchtet? Ist der Alarmeingang beleuchtet?
 * Ist der Stauraum vor dem Feuerwehrhaus gleich der Stellplatzlänge im
   Feuerwehrhaus?
 * Werden die Außenanlagen im Winter schnee- und eisfrei gehalten?





2. INNENBEREICH


2.1 VERKEHRSWEGE






2.1.1 ALARMWEGE IM FEUERWEHRHAUS

Grundsatz: Alarmwege müssen nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher
begangen oder befahren werden können.

Hieraus ergibt sich für die Alarmwege im Feuerwehrhaus, dass

 * diese nicht vor die Feuerwehrfahrzeuge geführt werden dürfen
   (Kreuzungsfreiheit der Fußwege mit den Fahrwegen der ausfahrenden
   Feuerwehrfahrzeuge),
 * Bodenbeläge eben, ausreichend rutschhemmend und frei von Stolperstellen sind,
 * diese ausreichend breit und deren Durchgänge ausreichend hoch sind,
 * keine Gegenstände darauf abgestellt werden,
 * sie möglichst geradlinig verlaufen,
 * sie nicht über Treppen oder Ausgleichsstufen führen,
 * Begegnungsverkehr der Einsatzkräfte vermieden wird, z. B. durch
   Richtungsverkehr,
 * sie ausreichend beleuchtet sind,
 * lichtdurchlässige Flächen, wie z. B. in Türen, bruchsicher gestaltet oder
   gegen eindrücken geschützt sind und
 * größere Glasflächen in Augenhöhe deutlich gekennzeichnet sind.

Im Folgenden werden die hier genannten Anforderungen näher erläutert:

Um sicherzustellen, dass die Feuerwehrangehörigen nicht durch Fahrzeugbewegungen
ausfahrender Feuerwehrfahrzeuge gefährdet werden, müssen die Alarmzugänge in die
Fahrzeughallen immer hinter die Feuerwehrfahrzeuge, also kreuzungsfrei zu ihren
Fahrwegen führen.

Geländer zum Absperren des Verkehrsweges vor den Feuerwehrfahrzeugen sollten nur
eine Alternative darstellen, wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung zur
Schaffung eines geeigneten anderen Zuganges nicht möglich ist.

 

 Bild 7: Geländer im Zugang zur Fahrzeughalle

Das Geländer in Bild 7 soll die Feuerwehrangehörigen daran hindern, vor den
Fahrzeugen entlang zu laufen. Diese Notlösung muss durch entsprechende
Unterweisungen der Feuerwehrangehörigen ergänzt werden.

Geradlinige und ständig freigehaltene Verkehrswege sind erforderlich, damit die
Einsatzkräfte auf direktem Wege zu den Fahrzeugen gelangen können. Eine
farbliche Kennzeichnung der Verkehrswege ist empfehlenswert.

Sollen auch Lagermöglichkeiten in der Fahrzeughalle vorgesehen werden, sind
bereits bei der Planung die dafür erforderlichen Flächen zusätzlich zu
berücksichtigen.



Bild 8: Farbliche Absetzung des Verkehrsweges in der Fahrzeughalle

Auf Treppen und Stufen im Alarmweg ist im Feuerwehrhaus zu verzichten, da sie zu
den unfallträchtigsten Orten gehören. Die Unterbringung der Einsatzkleidung in
oberen Stockwerken ist deshalb ungeeignet.

Es ist auch darauf zu achten, dass im Feuerwehrhaus für die Alarmwege
ein Richtungsverkehr für die Einsatzkräfte eingerichtet ist. Damit soll
vermieden werden, dass bereits umgekleidete und noch ankommende
Feuerwehrangehörige zusammenstoßen. Deshalb soll der Eingang in den
Umkleidebereich getrennt sein von dem in Richtung Fahrzeughalle führenden
Ausgang.

Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen gegenüber bewegten Fahrzeugen und
Personen wird durch eine kreuzungsfreie Gestaltung der Alarm- und Fahrwege sowie
einen Richtungsverkehr für die Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus erreicht. Die
Verkehrswege müssen frei von Gegenständen und gut passierbar sein. Auf Treppen
und Stufen in Alarmwegen ist zu verzichten.






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Verläuft der Alarmweg der Feuerwehrangehörigen kreuzungsfrei zu Fahrwegen von
   Feuerwehrfahrzeugen?
 * Besteht Richtungsverkehr für die alarmierten Feuerwehrangehörigen auf ihrem
   Weg zum Umkleidebereich und von dort zur Fahrzeughalle?
 * Ist der Alarmweg hindernisfrei – frei von Treppen, Ausgleichsstufen oder
   Stolperstellen?
 * Ist der Fußboden des Alarmweges ausreichend rutschhemmend?
 * Verfügt der Alarmweg über eine ausreichende Übersichtsbeleuchtung und ist
   diese möglichst zentral am Alarmeingang einschaltbar oder über
   Bewegungsmelder gesteuert?






2.1.2 VERKEHRSWEGMASSE IM FEUERWEHRHAUS

Im Feuerwehrhaus müssen nachfolgende Verkehrswegbreiten vorhanden sein:

 * Hauptverkehrswege, z. B. Alarmwege: mind. 1 m
 * Flure, die gleichzeitig von mehr als 20 Personen benutzt werden: mind. 1,2 m
 * sonstige Wege: z. B. 0,875 m (vgl. ASR A1.8).

Für Breiten von Türen im Verlauf dieser Wege gelten die Werte analog. Eine
Unterschreitung der Mindestbreite des Verkehrsweges von maximal 0,15 m an Türen
kann vernachlässigt werden. Die lichte Breite darf jedoch an keiner Stelle
weniger als 0,80 m betragen.

Türen aus angrenzenden Räumen dürfen im geöffneten Zustand die erforderliche
Mindestbreite der Verkehrswege durch den Türflügel nicht einengen.

Verkehrswege dürfen nicht durch Gegenstände eingeengt oder verstellt werden,
auch nicht kurzzeitig.

Auch in der Fahrzeughalle müssen ausreichende Verkehrswege vorhanden sein (s.
Abschnitt 2.2.1 Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge).

Für Neubauten sieht die ASR A1.8 eine lichte Mindesthöhe der Verkehrswege von
2,1 m vor. Alarmwege in Feuerwehrhäusern sollen nach DIN 14092-1 darüber hinaus
eine lichte Höhe von 2,2 m haben, weil hier die Feuerwehrangehörigen bereits
ihre Helme aufgesetzt haben können. Dies ist bereits bei der Rohbauplanung zu
beachten.

Diese Mindesthöhen dürfen auch durch Einbauten, z. B. Konsolen in der
Fahrzeughalle, nicht eingeschränkt werden, um ein Anstoßen von
Feuerwehrangehörigen zu vermeiden. Dies gilt auch für Garderobenhaken im Bereich
von Verkehrswegen, deren gefährliche Spitzen zu Augen- oder Kopfverletzungen
führen können.



Bild 9: geeignete Garderobenhaken beugen Augenverletzungen vor






2.1.3 FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE

Um zu gewährleisten, dass Personen im Gefahrfall jederzeit schnell den
Gefahrenbereich verlassen können, müssen Fluchtwege vorhanden sein.

Fluchtwege sind Verkehrswege, die aus einem möglichen Gefährdungsbereich über
Notausgänge ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen. Sie dienen auch der
Rettung von Personen. Die besonderen Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge
werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge,
Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3) näher beschrieben. Die Anforderungen des
Bauordnungsrechts der Länder sind zu berücksichtigen. Bei Fragen zu Fluchtwegen
empfiehlt es sich, die für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Stellen zu
kontaktieren.

Bei der Planung und beim Betrieb von Feuerwehrhäusern sind insbesondere die
Notwendigkeit und Anforderungen der Fluchtwege aus Schulungsräumen sowie
Arbeitsbereichen in Kellern oder Obergeschossen zu berücksichtigen.

Bei Fluchtwegen ist insbesondere darauf zu achten, dass:

 * Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ständig freigehalten werden,
 * diese deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sind (vgl. ASR A1.3
   „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“),
 * verschließbare Türen und Tore in deren Verlauf jederzeit von innen ohne
   besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sind,
 * Notausgangstüren in Fluchtrichtung öffnen.






2.1.4 FUSSBÖDEN IM FEUERWEHRHAUS

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind Unfallschwerpunkte. Sie werden in ihrer
Häufigkeit und Schwere meistens unterschätzt.

Grundsatz: Fußböden müssen sicher begehbar sein.

Fußböden müssen eben, trittsicher, ausreichend rutschhemmend, leicht zu reinigen
und frei von Stolperstellen, wie z. B. Kanten/Schwellen oder Ausgleichsstufen,
sein. Höhen-unterschiede im Fußboden von mehr als 4 mm gelten bereits als
Stolperstellen. Auch die Rahmen von Türen und Toren dürfen keine Stolperstellen
bilden. Für Türen bieten sich alternativ Halbrundprofile, auf die die Türen
auflaufen oder im Türblatt befindliche selbst absenkende Schienen zu deren
Abdichtung an. 

 

Bild 10: Stolperstelle im Eingang ins Feuerwehrhaus

Die unteren Metallschienen von Türen dienen häufig nur als Transport- und
Einbausicherungen und müssen daher, wenn der Hersteller dies zulässt, nach
Einbau der Türen entfernt werden, wenn sie über das Fußbodenniveau herausragen.

Sind in alten Bausubstanzen Höhenunterschiede im Alarmweg nicht vermeidbar,
müssen Stufen bzw. Kanten gut wahrnehmbar sein. Vorzugsweise sind
Höhenunterschiede durch Rampen oder Schrägen auszugleichen.

Ladekabel und andere Versorgungsleitungen müssen so verlegt sein, dass sie keine
Hindernisse oder Stolperstellen in Verkehrswegen bilden, z. B. von oben mittels
Kabelaufroller oder über Galgen an die Fahrzeugeinspeisung.

 

Bild 11: An der Decke angebrachte Ladeerhaltung verhindert Hindernisse auf
Verkehrswegen / Bild 12: Über Galgen verlegtes Kabel

Einrichtungen zur Stiefelreinigung, z. B. Stiefelwäschen, dürfen keine
Hindernisse oder Stolperstellen auf Verkehrswegen bilden. Die
Feuerwehrangehörigen sollten die Stiefelwäschen gut erreichen können, damit
Fußböden nicht unnötig verschmutzt werden.



Bild 13: Stiefelwäsche im Alarmweg / Bild 14: Stiefelwäsche außerhalb des
Verkehrsweges 

Fußabstreifmatten o. Ä. müssen gegen Verrutschen gesichert (z. B. durch
Gummiunterseite) und rutschfest sein und dürfen keine Stolperstellen bilden. Z.
B. im Umkleidebereich ausgelegte Teppichreste müssen diese Anforderung ebenfalls
erfüllen und dürfen darüber hinaus keine Stolpergefahren durch hochstehende Ecke
bilden. 

 

Bild 15: Hier besteht die Gefahr, mit der Matte wegzurutschen

 

Bild 16: Rutschfeste Matte im Eingangsbereich 

In Eingangsbereichen sollten Sauberlaufzonen in Form von Schmutz- und
Feuchtigkeitsaufnehmern angeordnet sein, die hinsichtlich ihrer Länge, Breite
und des Materials auf den zu erwartenden Personenverkehr ausgelegt und in ihrer
Laufrichtung über die gesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sind. 

 

Bild 17: Diese Konstruktion birgt Umknick- oder Stolpergefahr 

Die Möglichkeit des Ausrutschens wird erheblich von der Oberflächenstruktur des
Bodenbelages, vom Grad der Verschmutzung durch Wasser, Öl und Fette sowie
letztendlich auch vom Schuhwerk der Personen sowie deren Laufgeschwindigkeit
beeinflusst.

Bodenbeläge von Fußböden in Räumen und Arbeitsbereichen werden fünf
verschiede-nen Bewertungsgruppen entsprechend der jeweiligen Rutschgefahr
zugeordnet (Gruppe R9 bis Gruppe R13). Beläge mit der Bewertungsgruppe R9
genügen den geringsten und solche mit der Bewertungsgruppe R13 den höchsten
Anforderungen an die Rutschhemmung. Die Arbeitsräume und -bereiche, in denen
wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum
unterhalb der Geh-Ebene erforderlich ist, sind durch ein „V“ in Verbindung mit
der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet.

ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ kann entnommen werden, welche Bewertungsgruppen der
Rutschhemmung R sowie welche Verdrängungsräume V vorzusehen sind:

in FahrzeughallenR12in Werkstätten allgemeinR11in WaschhallenR11/V4in
ArbeitsgrubenR12/V4in Instandsetzungs- und WartungsräumenR11in Lagerräumen für
Öle und FetteR12/V6in SanitärräumenR10in Eingangsbereichen (innen mit direktem
Zugang von außen)R9in SchulungsräumenR9

Werden in benachbarten Arbeitsräumen oder -bereichen Bodenbeläge
unterschiedlicher Rutschhemmung eingesetzt, ist darauf zu achten, dass die
Bewertungsgruppen dieser Bodenbeläge nur um eine Stufe voneinander abweichen, z.
B. Bewertungsgruppen R10 und R11.

Flüssigkeiten auf dem Fußboden wirken sich negativ auf die Rutschhemmung aus und
sind deshalb zu vermeiden oder wirksam abzuführen, z. B. über Ablaufrinnen oder
Bodeneinläufe. Das Gefälle zu Rinnen oder Einläufen soll dazu mindestens 2 %
betragen.

Im Bereich der Stellplätze ist bei der Auswahl des Bodenbelages u. U. auch das
Befahren mit Schneeketten oder das Bewegen von Abrollbehältern zu
berücksichtigen.

Insbesondere auf Alarmwegen müssen Fußböden rutschhemmend und frei von
Stolperstellen sein. Eine solide Grundlage für den sicheren Auftritt bilden
Böden in den Fahrzeughallen in rutschhemmender, schlag- und waschfester
Ausführung.






2.1.5 TÜREN, GLAS IN TÜREN 

Grundsatz: Im Alarmfall müssen die Feuerwehrangehörigen das Feuerwehrhaus
schnell betreten und im Gefahrenfall schnell verlassen können. Glas in Türen
darf keine Gefährdung bilden. 

Türen im Verlauf von Alarmwegen, die nicht Notausgangstüren sind, sollten in
Laufrichtung aufschlagen.

Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung (also aus dem Gebäude heraus)
aufschlagen. Ist der Notausgang gleichzeitig Alarmeingangstür, bietet sich bei
ausrei-chend großen Eingangsbereichen die Installation einer zweiflügligen Tür
an. Deren erster (regelmäßig betätigter) Flügel kann dann in Laufrichtung der
Feuerwehrangehörigen (nach innen) aufschlagen, während sich der andere ggf.
feststehende und über Panikriegel zu betätigende Flügel nach außen öffnen lässt.

Für Glas in Türen ist bruchsicheres Glas (Sicherheitsglas VSG oder ESG) zu
verwenden oder deren Glasflächen sind gegen Eindrücken zu schützen (ASR-A1.7).
Dies gilt auch für andere nicht bruchsichere Materialien. Drahtglas ist kein
Sicherheitsglas.

Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen
Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie
deutlich wahrgenommen werden können. Das lässt sich z. B. durch Bekleben oder
Einschleifen von Konturen erreichen.






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

Eingangsbereich

 * Schlägt die Eingangstür, sofern sie ein Fluchtweg aus dem Gebäude ist, in
   Fluchtrichtung - nach Außen - auf?
 * Sind Fußabstreifer eben verlegt, rutschhemmend und gegen Wegrutschen
   gesichert?
 * Bestehen Glastüren aus Sicherheitsglas (VSG oder ESG) oder sind sie (bis auf
   das obere Drittel) gegen Eindrücken abgeschirmt?
 * Ist ein vor der Eingangstür vorhandenes Podest mindestens 50 cm tiefer, als
   die aufgeschlagene Tür?
 * Ist der Eingangsbereich ausreichend ausgeleuchtet?
 * Ist ein selbst leuchtender Lichtschalter im Eingangsbereich installiert?
 * Sind eine Notbeleuchtung oder zumindest aufgeladene Handleuchten im
   Eingangsbereich vorhanden?
 * Lässt sich die Eingangstür, sofern sie Notausgangstür ist, von innen
   jederzeit leicht und ohne Schlüssel öffnen?

Gesamtes Feuerwehrhaus

 * Ist das Feuerwehrhaus frei von Ausgleichsstufen oder Stolperstellen?
 * Ist im gesamten Haus rutschhemmender und leicht zu reinigender Fußbodenbelag
   vorhanden?
 * Betragen die Geländerhöhen 1 m (bei Absturzhöhen bis zu 12 m)?
 * Haben Durchgänge und Türen eine freie Durchgangshöhe von mindestens 2 m? (Bei
   Neubauten 2,1 m und auf Alarmwegen 2,2 m)
 * Haben Türen oder Wände bruchsicheres Glas oder ist deren Glasfläche (bis auf
   das obere Drittel in Türen) gegen Eindrücken gesichert? 






2.2 FAHRZEUGHALLEN 






2.2.1 STELLPLÄTZE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE

Im Bereich der abgestellten Feuerwehrfahrzeuge sind ausreichende Verkehrswege
für die Feuerwehrangehörigen zu gewährleisten. So soll auch bei geöffneten Türen
noch ein Verkehrsweg von 0,5 m verbleiben. Darüber hinaus ist durch einen
ausreichenden Sicherheitsabstand von mind. 0,5 m
zwischen bewegten Feuerwehrfahrzeugen und festen Teilen der Umgebung zu
verhindern, dass Feuerwehrangehörige dazwischen eingeklemmt oder -gequetscht
werden.

NEUBAUTEN




Für neu zu errichtende oder zu erweiternde Stellplätze in Fahrzeughallen enthält
DIN 14092-1 Mindestmaße. Diese sind abhängig von den Größen der einzustellenden
Feuerwehrfahrzeuge:

StellplatzgrößeMindestflächen 1 4,5 m × 10 mTor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m,
Durchfahrtshöhe: 4 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 8 m. 2 4,5 m
× 12,5 mTor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrtshöhe: 4 m. Für alle
Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 10 m.  3 4,5 m × 12,5 mTor:
Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrtshöhe: 4,5 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge
mit einer Länge ≤ 10 m. 4Sondermaße nach VereinbarungSonderfahrzeuge,
Stellplatzmaße nach Fahrzeugabmessungen zzgl. Verkehrswegen. Tormaße abgestimmt
auf die einzustellenden Fahrzeuge zzgl. Sicherheitsabstände (Fahrzeugbreite
zzgl. 0,5 m an beiden Seiten sowie Fahrzeughöhe zzgl. 0,2 m).

Zu den o. a. Breiten der Stellplätze müssen bei Einzel- bzw. Endstellplätzen
noch die Verkehrswege von je 0,5 m auf der jeweiligen Seite der Wände addiert
werden. In den angeführten Längenmaßen sind die Verkehrswege bereits enthalten.

 

Bild 18: Abstandmaße in der Fahrzeughalle mit Einzelstellplatz

Werden dauerhaft nur kleine Feuerwehrfahrzeuge eingestellt, können die
Hallenmaße und Durchfahrtbreiten dafür im Einzelfall verringert werden, wenn die
erforderlichen Verkehrswegbreiten und Sicherheitsabstände (vgl. Abschnitt 3.2.2
Tore) eingehalten sind.

Für Feuerwehrhäuser mit mehreren Stellplätzen sind die Mindestmaße der
Fahrzeughalle in Bild 19 wiedergegeben.



Bild 19: Mindestmaße einer Fahrzeughalle mit mehreren Feuerwehrfahrzeugen
(Stellplatzgröße 1, 2 und 3)

Die dargestellten Mindestabmessungen der Stellplätze dürfen durch Stützen und
andere Bauteile oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. So ist auch bei
festen Einbauten (z. B. Stützen) bei geöffneten Fahrzeugtüren diese freie
Durchgangsbreite von 0,50 m vorzusehen.

Erforderlichenfalls ist bei Neubauten zusätzlicher Platz für Lagereinrichtungen
einzuplanen, um Verkehrswegbreiten nicht unzulässig einzuengen.

Umkleiden für die Einsatzbekleidung sollen in separaten Räumen vorgesehen
werden.

Bei der Bauplanung sind diese Maße nach DIN 14092-1 eine wichtige Planungsgröße,
um ein für die Feuerwehr geeignetes Feuerwehrhaus zu errichten. Die
Stellplatzmaße sind dabei abhängig von den einzustellenden Fahrzeuggrößen. Der
Bauherr sollte beachten, dass das Feuerwehrhaus viele Jahre ohne weitere
Umbauten genutzt werden soll und für später zu beschaffende ggf. größere
Fahrzeuge und Geräte vorausschauend geplant werden muss.




BESTEHENDE BAUTEN

Auch bei bestehenden Feuerwehrhäusern soll durch ausreichende Verkehrswegbreiten
und Sicherheitsabstände baulich gewährleistet sein, dass sich die
Feuerwehrangehörigen im Einsatzfall sicher bewegen, im Bedarfsfall noch Ladung
verstauen oder entnehmen können und nicht durch fahrende Fahrzeuge eingeklemmt
werden. So soll bei geöffneten Türen der Einsatzfahrzeuge zu festen Teilen der
Umgebung noch ein Abstand von 0,5 m verbleiben. Der sich hieraus ergebende
Abstand zwischen Fahrzeug und festen Teilen der Umgebung soll über die gesamte
Fahrzeuglänge beibehalten und nicht durch Geräte, Spinde o. a. Einrichtungen
reduziert werden (Bild 18 und 19).

Ist das nicht gewährleistet, müssen im Einzelfall entsprechend der örtlichen
Gegebenheiten geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dazu können z. B. gehören:

 * Veränderung der Fahrzeuganordnung in der Fahrzeughalle,
 * Umsetzung von Regalen,
 * Verlagerung der Einsatzbekleidung aus der Fahrzeughalle,
 * Dienstanweisungen: z. B., dass Fahrzeuge nur außerhalb der Fahrzeughalle
   besetzt werden dürfen,
 * Markierung der Gefahrstellen bei fehlenden Sicherheitsabständen von
   mindestens 0,5 m zwischen bewegten Fahrzeugen und festen Teilen der Umgebung
   (z. B. Hallenstützen) durch gelb-schwarze Warnanstriche nach ASR A1.3
   „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, verbunden mit
   Unterweisungen zum entsprechenden Verhalten. 




 

Bild 20: Als Übergangslösung: Markierung der einengenden Gebäudeteile 

Lassen sich mit diesen Maßnahmen Gefährdungen nicht wirksam reduzieren, so
können diese nur übergangsweise gelten und müssen durch bauliche Maßnahmen
ergänzt werden.

In Feuerwehrhäusern sind die Spinde/Haken für die Einsatzkleidung der
Feuerwehran-gehörigen mitunter direkt neben oder hinter einem abgestellten
Feuerwehrfahrzeug angeordnet. Wenn dort dafür nicht zusätzlicher Platz vorhanden
ist, sondern sich die Feuerwehrangehörigen in unmittelbarer Nähe des stehenden
oder ausfahrenden Feuerwehrfahrzeugs befinden, bestehen erhebliche
Unfallgefahren, durch

 * das bewegte Fahrzeug (auch das versehentlich rückwärts fahrende),
 * bewegte Fahrzeugtüren,
 * Feuerwehrangehörige untereinander.




 

Bild 21: Zu geringe Abstände zwischen Haken für die Einsatzbekleidung und
Feuerwehrfahrzeug

Um hier eine Gefährdung der Feuerwehrangehörigen zu verhindern, kann als
Über-gangslösung organisatorisch geregelt sein, dass erst das Feuerwehrfahrzeug
aus der Fahrzeughalle gefahren wird, bevor sich die Feuerwehrangehörigen hier
umkleiden. Auch in der Unterweisung muss dies thematisiert werden.

In bestehenden Feuerwehrhäusern ist anzustreben, Umkleiden in separaten
Räumen einzurichten.

In Fahrzeughallen müssen ausreichende Verkehrswege für die Feuerwehrangehörigen
vorhanden sein. Gefahrstellen durch zu geringe Abstände müssen vermieden sein.






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Verläuft der Alarmweg der Feuerwehrangehörigen zu den Einsatzfahrzeugen
   hinter diesen entlang?
 * Sind die Sicherheitsabstände von 0,5 m zwischen bewegten Fahrzeugen und
   festen Teilen der Umgebung durch ausreichend breite Tore sowie ausreichenden
   Abstand z. B. von Stützen eingehalten?
 * Sind vorhandene Einengungen an den Seiten mit einer schwarz-gelben
   Warnkennzeichnung versehen, wenn die Erweiterung des Durchfahrtprofils durch
   Umbau nicht möglich ist? Werden die Feuer-wehrangehörigen über diese
   Gefahrstellen sowie das entsprechende Verhalten regelmäßig unterwiesen?
 * Ist die Anzahl der Stellplätze im Feuerwehrhaus ausreichend und liegen die
   Fahrzeuglängsachsen jeweils in Tormitte?
 * Sind die Stellplätze der Fahrzeuge auf dem Hallenboden gekennzeichnet?
 * Beträgt die Verkehrswegbreite neben abgestellten Fahrzeugen zu festen Teilen
   der Umgebung bei geöffneten Türen und Klappen mindestens 0,5 m?
 * Ist der Stellplatzboden rutschhemmend, schlag- und waschfest?
 * Werden Dieselmotoremissionen wirksam abgeführt (z. B. durch Abgasabsaugung),
   sind die Abgasschläuche dicht an den Fahrzeugen zum Auspuff geführt und
   bilden sie keine Stolperstellen?
 * Sind Einrichtungen für die Batterieerhaltungsladung so aufgehängt, dass sie
   keine Anstoßstellen im Kopfbereich bilden (oberhalb 2,2 m) und sind ihre
   Kabel so an die Fahrzeuge geführt (möglichst von oben), dass keine
   Stolperstellen auf dem Boden entstehen?
 * Ist die Allgemeinbeleuchtung auch für Wartungs- und Prüfaufgaben der
   Feuerwehrtechnik ausreichend und schlagschattenfrei?






2.2.2 TORE

Grundsatz: Feuerwehrangehörige dürfen nicht durch Engstellen an den Toren oder
die Tore selbst gefährdet werden.

Um die erforderlichen Sicherheitsabstände von 0,5 m neben bewegten
Feuerwehrfahr-zeugen auch bei den Tordurchfahrten einzuhalten, müssen Hallentore
ausreichend breit sein. Dazu sollen Feuerwehrfahrzeuge jeweils mittig zu den
Toren abgestellt werden. Zur Positionierung der Fahrzeuge bietet sich die
Markierung ihres genauen Standortes auf dem Hallenboden an (z. B. durch
Kennzeichnung der Lage des linken Vorder- oder Hinterrades).

 

Bild 22: Kennzeichnung des Stellplatzes auf dem Hallenboden

Die in DIN 14092-1 beschriebenen Torgrößen sollen sicherstellen, dass die
Feuerwehrfahrzeuge die Tore sicher passieren können.

Für die Stellplatzgrößen 1 bis 3 betragen die Mindestmaße für die lichte
Durchfahrtsbreite der Tore 3,6 m und die Durchfahrtshöhe 4 m bzw. 4,5 m.

Einengende Teile der Torkonstruktion sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Zur Einhaltung der Sicherheitsabstände müssen bei der Planung der Torbreiten
ggf. auch die Schleppkurven der Fahrzeuge beachtet werden.

Ist sichergestellt, dass dauerhaft Feuerwehrfahrzeuge mit geringeren
Fahrzeugabmes-sungen eingestellt werden, sind bei Einhaltung der
Sicherheitsabstände auch geringere Tormaße als oben angeführt zulässig. Dies
kann für bestehende Gebäude oder bei Nutzungsänderungen bedeutsam sein.
Allerdings sind diese Tore dann auch zukünftig nur für solche kleineren
Fahrzeuge festgelegt.

Sofern es bei bestehenden Feuerwehrhäusern in Ausnahmefällen nicht möglich ist,
die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände durch Umbau zu erreichen, sind die
seitlich einengenden Gebäudeteile durch einen gelb-schwarzen Warnanstrich nach
ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu kennzeichnen (Bild
30). Über die vorhandenen Gefährdungen und das darauf bezogene Verhalten sind
die Feuerwehrangehörigen zu unterweisen.

Der Alarmzugang zur Fahrzeughalle soll nicht durch die Hallentore erfolgen.
Insbesondere, wenn die oben aufgeführten seitlichen Sicherheitsabstände nicht
eingehalten sind, besteht dringender Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen, wie
z. B. die Schaffung eines separaten Alarmeinganges.

 

Bild 23: Kennzeichnung der Torlaibungen bei fehlenden Sicherheitsabständen

Werden Schlupftüren vorgesehen, sollen diese bodengleich (vgl. Punkt 2.1.1)
beschaffen sein.



Bild 24: Schlupftür ohne Schwelle am Boden

Kann der Fahrer bei der Ausfahrt des Feuerwehrfahrzeuges vom Fahrersitz aus die
Schließkante des nach oben laufenden kraftbetätigten Tores nicht einsehen, soll
eine Signalanlage anzeigen, wenn die lichte Durchfahrtshöhe freigegeben ist.
Damit soll verhindert werden, dass ausfahrende Feuerwehrfahrzeuge mit dem
Hallentor kollidieren.

Anforderungen an Tore enthält die Arbeitsstättenregel ASR-A1.7 „Türen und Tore“.
Diese wird in der DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“ näher erläutert.

An handbetätigte Tore werden u. a. folgende Anforderungen gestellt:

 * Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen und
   Hinauslaufen über ihre Endstellung hinaus gesichert sein.
 * Senkrecht bewegte Torflügel sind durch Gegengewichte oder andere technische
   Einrichtungen (z. B. Antriebe, Federn) so auszugleichen, dass sie sich nicht
   unbeabsichtigt schließen.
 * Senkrecht bewegte Flügel müssen mit Fangvorrichtungen gesichert sein, die
   beim Versagen der Tragmittel ein Abstürzen der Flügel selbsttätig verhindern,
   wenn nicht durch andere technische Maßnahmen der Absturz verhindert ist.
 * Seitlich zu öffnende Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen
   gesichert werden können, z. B. durch Wandhaken. Hier sind die Windkräfte
   gemäß DIN EN 12424 zu berücksichtigen.
 * Die Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen dürfen keine Stolperstellen
   bilden.
 * Erfolgt der Gewichtsausgleich von Torflügeln durch Gegengewichte, muss deren
   Laufbahn verkleidet sein.
 * Tore müssen mit Betätigungseinrichtungen versehen sein, die ein sicheres
   Bewegen der Flügel ermöglichen, z. B. durch Griffe. (Öffnungsriegel erfüllen
   diese Anforderung in der Regel nicht.)
 * Lichtdurchlässige Flächen von Toren müssen bruchsicher oder gegen Eindrücken
   geschützt sein.

Darüber hinaus werden an kraftbetätigte Tore u. a. folgende Anforderungen
gestellt:

 * Quetsch- und Scherstellen müssen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert
   sein, dass Personen nicht gefährdet werden. Das lässt sich z. B. erreichen
   durch
 * eine Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung
   (Totmannsteuerung), wenn die Befehlseinrichtung so angeordnet ist, dass der
   Gefahrenbereich vom Bedienungsstandort aus vollständig eingesehen werden
   kann,
 * die Begrenzung der Kräfte, die durch den Torflügel erzeugt werden, wenn er
   auf eine Person oder einen Gegenstand auftrifft auf 150 N oder
 * den Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen (druckempfindliche oder
   berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen), mit deren Hilfe die Bewegung des
   Tores im Gefahrfall sofort zum Stillstand kommt, z. B. durch entsprechende
   Schaltleisten oder Lichtschranken. Die Schutzwirkung muss bei einem
   auftretenden Fehler erhalten bleiben (redundante Sicherungen) oder der Fehler
   wird selbst erkannt (Selbsttestung) wodurch das Tor keine weitere gefährliche
   Bewegung mehr durchführt.
 * Jedes Tor muss einen von den anderen Toren unabhängigen Antrieb haben.
   Elektrische Antriebe müssen über eine Netztrenneinrichtung (z. B.
   Hauptschalter, geeignete Steckverbindungen) verfügen, mit denen sie gegen
   irrtümliches oder unbefugtes Bedienen gesichert werden können.
 * Das Öffnen von Hand ohne großen Kraftaufwand und mit gleicher
   Öffnungsgeschwindigkeit wie bei Kraftantrieb sowie das Schließen von Hand (z.
   B. bei Stromausfall) muss möglich sein. Zur Handbetätigung müssen z. B.
   Klinken, Griffe, Griffmulden oder Griffplatten vorhanden sein, wenn dafür
   keine entsprechenden Einrichtungen (z. B. Kurbeln oder Haspelkettenantriebe)
   vorhanden sind.
 * Die Notentriegelung zur Handbetätigung muss ohne Hilfsmittel vom Boden der
   Fahrzeughalle aus möglich sein.

Gemäß DIN 14092-1 soll die mittlere Öffnungsgeschwindigkeit von Feuerwehrtoren
mindestens 25 cm/s betragen. Dies gilt auch für die Handbetätigung von
Feuerwehrtoren.

Bei Deckengliedertoren sollte eine Signalanlage dem Fahrzeugführer anzeigen,
wann das Tor vollständig geöffnet ist, wenn dies von ihm sonst nicht erkennbar
ist.

Die Sicherheitseinrichtungen kraftbetätigter Tore sollen nach den
Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich, von Sachkundigen geprüft
werden. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen.

Auch handbetätigte Tore sind regelmäßig nach Herstellerangaben zu prüfen. Es
empfiehlt sich, dies ebenfalls einmal jährlich von einem dafür Sachkundigen
durchführen zu lassen.






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Sind die Torflügel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen (Wind), Abstürzen oder
   Ausheben gesichert?
 * Sind Griffe zum sicheren Halten von Torflügeln vorhanden?
 * Sind Stolpergefahren durch Torfeststeller vermieden?
 * Sind Schwellen von Schlupftüren schwarz-gelb gekennzeichnet?

Folgende Punkte sind nur zu betrachten beim Vorhandensein kraftbetätigter Tore:

 * Ist die Torflügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich?
 * Sind bei kraftbetätigten Toren Kraft- und Handantrieb gegeneinander
   verriegelbar und ist diese Verriegelung leicht erreichbar?
 * Sind Quetsch- und Scherstellen an den kraftbetätigten Toren gesichert?
 * Ist bei selbst schließenden Toren die Sicherung der Hauptschließkanten
   redundant oder selbst testend ausgelegt?
 * Sind kraftbetätigte Tore mit Netztrenneinrichtungen ausgestattet?
 * Sind bei kraftbetätigten Falttoren die Sicherheitsabstände der
   aufgeschlagenen Flügel von 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung vorhanden?
 * Ist in der Nähe der kraftbetätigten ferngesteuerten Tore eine gut erkennbare
   und leicht erreichbare Not-Befehlseinrichtung vorhanden?
 * Sind für eine ggf. notwendige Handbetätigung von Torflügeln geeignete Griffe
   o. Ä. vorhanden?






2.2.3 DIESELMOTOREMISSIONEN (DME)

Grundsatz: Es muss gewährleistet sein, dass Feuerwehrangehörige nicht durch
Dieselmotoremissionen gefährdet werden.

Bei Alarm werden durch die infolge von Stress und Eile erhöhte Atemfrequenz
neben mehr Sauerstoff auch mehr Schadstoffe eingeatmet, die sich in der Atemluft
befinden. Das bedeutet, dass in Feuerwehrhäusern, in denen Autoabgase,
insbesondere Dieselruß und Stickoxide nicht abgeführt werden,
Feuerwehrangehörige besonders stark exponiert sind.

 

Bild 25: Dieselmotoremission bei Ausfahrt des Feuerwehrfahrzeugs

 * Fahrzeuge mit Dieselmotoren setzen beim Betrieb DME frei, die eine
   kanzerogene Wirkung haben. Dieselmotoremissionen, die insbesondere beim
   Starten und Aus- bzw. Einfahren entstehen, sind so abzuführen, dass keine
   Personen durch sie gefährdet werden.
 * Dieselmotoremissionen sind grundsätzlich am Abgasaustritt zu erfassen.
   Aufgesteckte Dieselpartikelfilter (DPF) sind für Feuerwehren eher ungeeignet,
   weil sie nach der Ausfahrt abgenommen werden müssten und andererseits das
   Zurückhalten der giftigen Stickoxide durch diese Filter ungeklärt ist.
 * Abgasabsaugungen müssen mit Unterdruck arbeiten und so gestaltet sein, dass
   sie die Abgase an der Austrittsstelle möglichst vollständig erfassen und so
   abführen, dass sie nicht in die Fahrzeughalle gelangen.
 * Die Installation einer zentralen Druckluftversorgung für Fahrzeuge verhindert
   nicht das Austreten von DME. Lediglich die Standlaufzeit der Fahrzeuge wird
   dadurch verkürzt. Insofern ist diese Maßnahme primär unter einsatztaktischen
   Aspekten (verkürzte Ausrückzeiten) zu sehen. Eine Kontamination der Halle mit
   DME wird dadurch nicht signifikant verringert.
 * Die Schläuche von Abgasabsauganlagen müssen
 * so verlegt werden, dass keine Stolpergefahren entstehen, z. B. durch
   Zuführung von der Hallendecke her,
 * für die maximal mögliche Temperatur ausgelegt sein. Metallschläuche müs-sen
   mit Handgriffen ausgerüstet sein, von denen keine Verbrennungsgefah-ren
   ausgehen können,
 * strömungstechnisch so gestaltet sein, dass sich in Ihnen möglichst keine DME
   ablagern können.

In Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern ist bei fehlender Abgasabsaugung eine
Gefährdung von Personen nur dann nicht anzunehmen, wenn (wie z. B. bei
Fahrzeuggaragen):

 * bei Ein- und Ausfahrten des Einsatzfahrzeuges sich außer dem Fahrer im
   Fahrzeug keine Personen in der Fahrzeughalle aufhalten und der Fahrer den
   Abstellbereich des Fahrzeuges nach der Fahrzeugbewegung direkt verlässt, bis
   die Belüftung (die Lüftungsöffnungen müssen sich jeweils an den entgegen
   gesetzten Gebäudeseiten befinden) abgeschlossen ist.
 * Abstellbereiche baulich von anderen Bereichen, z. B. Umkleideräumen,
   Aufenthaltsräumen, abgetrennt sind,
 * die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im
   Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden und
 * Reinigungs- und kleinere Instandhaltungsarbeiten innerhalb der abgestellten
   Fahrzeuge nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt
   werden.

Diese Randbedingungen können in der Praxis in kleinen Abstellbereichen von
Feuerwehrhäusern mit nur einem Stellplatz gegeben sein.

Idealer Weise schaltet sich die Abgasabsauganlage beim Entstehen des Abgasstroms
automatisch an. Ist das nicht der Fall, soll die Steuerung der
Abgasabsaugungsanlage leicht und schnell erreichbar sein. Es hat sich bewährt,
z. B. mit dem Alarmschalter am Eingang in das Feuerwehrhaus (zum Einschalten der
Übersichtsbeleuchtungen der Alarmwege) auch die zeitgesteuerte Abgasabsauganlage
einzuschalten.

Zur Gewährleistung freier Verkehrswege ist jeder Abgasschlauch von oben kommend
so nah wie möglich am Fahrzeug an den Auspuff heran zu führen, damit er den
erforderlichen Verkehrsweg neben dem Feuerwehrfahrzeug nicht einengt (also auch
nicht schräg hängt). Die Laufschienen der Abgasabsaugungen oder die
Halteeinrichtungen der Abgasschläuche müssen bei Einsatz von Deckengliedertoren
somit unter dem nach oben öffnenden Tor (Bild 26) verlaufen.

Eine bis zum Hallentor mitfahrende und dort automatisch ausklinkende
Absaugvorrichtung ist eine geeignete Lösung, um eine Gefährdung durch
Fahrzeugabgase in der Fahrzeughalle sowie durch zurück schnellende
Abgasschläuche zu verhindern (Bild 26 und 27).

Stationäre und in den Boden geführte Absauganlagen sind ungeeignet, zumal sie
auch Stolperstellen auf Verkehrswegen bilden.

 

Bild 26: Führung der Laufschiene für die Abgasabsaugung unter der oberen
Torhalterung

 

Bild 27: Regelkonform installierte Abgasabsaugung 



Bild 28 und 29: Durch Abgasschläuche versperrte Verkehrswege 






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Werden Dieselmotoremissionen wirksam abgeführt?
 * Sind Abgasschläuche dicht neben den Fahrzeugen zum Auspuff geführt und bilden
   sie keine Stolperstellen?
 * Werden die Absauganlagen regelmäßig, entsprechend den Anforderungen, geprüft?






2.3 WEITERE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN 






2.3.1 BELEUCHTUNG IM FEUERWEHRHAUS

Grundsatz: Die Beleuchtung im Feuerwehrhaus muss ein sicheres und
gesundheitsgerechtes Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen gewährleisten.

Im Feuerwehrhaus sind alle Verkehrswege und Arbeitsplätze ausreichend und blend-
und schlagschattenfrei auszuleuchten. Stroboskopische Effekte z. B. an
rotierenden Arbeitsmitteln sind zu vermeiden.

Im Folgenden sind Beispiele für Beleuchtungsstärken (E) in Feuerwehrhäusern als
Richtwerte aufgeführt.

RaumE in lxStellplätze für Feuerwehrfahrzeuge (Übersichtsbeleuchtung)

Stellplätze mit Prüf- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrtechnik 150

300Waschhallen150Geräteräume, Lagerräume100Werkstätten

bei besonderen Gefährdungen z. B. an der Kreissäge300

500Atemschutzwerkstätten500Schlauchpflege300Flure100Treppen150Unterrichtsräume
(dimm- oder schaltbar)500Wasch-, Dusch-,
WC-Räume200Umkleideräume200Trocknungsräume100Bereitschafts- u.
Aufenthaltsräume200Teeküchen200Büroräume500Arbeitsplätze in Einsatzzentralen,
Leitstellen500Arbeitsplätze und Verkehrswege in Feuerwehrtürmen150

Weitere Richtwerte für die Beleuchtungsstärken sowie Hinweise zur Gestaltung der
Beleuchtungsanlage können ASR A3.4 „Beleuchtung“ sowie DIN EN 12 464-1 „Licht
und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in
Innenräumen“ entnommen werden.

Vorteilhaft ist es, wenn sich die Übersichtsbeleuchtung aller Alarmwege zentral
mit einem Alarmschalter (z. B. am Alarmeingang) einschalten lässt.

Lichtschalter sind an allen Zugängen zu den Räumen gut erreichbar anzuordnen, um
das Betreten unbeleuchteter Räume zu vermeiden. Alternativ können zur Schaltung
auch Bewegungsmelder eingesetzt werden.

Zur Vermeidung starker Schattenbildung sind die Leuchten über den Arbeitsplätzen
bzw. Verkehrswegen anzuordnen (Bild 30). Fälschlicher Weise über den Fahrzeugen
in der Fahrzeughalle installierte Beleuchtung erfüllt diese Forderung nicht. Die
Verkehrswege liegen dann im Schatten der Fahrzeuge.

 

Bild 30: Keine Schattenbildung zwischen den Fahrzeugen 






2.3.2 ANFORDERUNGEN AN ELEKTROINSTALLATIONEN

Fallen bei möglichem Stromausfall notwendige elektrische Einrichtungen und
Geräte im Feuerwehrhaus aus, sollte eine Fremdeinspeisemöglichkeit (z. B. für
Notstromerzeuger der Feuerwehr) vorgesehen werden. Erforderlichenfalls ist eine
stationäre Netzersatzanlage vorzusehen.

Mindestens jedoch ist eine Orientierungsbeleuchtung zur Ausleuchtung der
Alarmwege vorzusehen. Dies kann z. B. über betriebsbereite Leuchten, die am
Alarmeingang positioniert sind, realisiert werden.

Bei der Planung soll die Lage der Steckdosen (auch für Ladegeräte) und
Lichtschalter von der Feuerwehr vorgeben werden.

Besondere Anforderungen sind an die Elektroinstallationen von Feucht- und
Nassräumen sowie explosionsgefährdeten Bereichen gestellt. Ein Raum wird als
„nasser Raum“ bezeichnet, wenn dessen Fußboden oder Wände aus betrieblichen oder
hygienischen Gründen mit Wasser abgespritzt werden. In Feuerwehrhäusern können
u.a. die Wasch- bzw. Fahrzeughalle, die Schlauchwerkstätten oder Sozialräume
darunter fallen. Leuchten in diesen Bereichen sind gegen mechanische
Beschädigungen zu schützten und sollen mindestens der Schutzart IP 54 nach EN 60
529/DIN VDE 0470 Teil 1 „Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)“ entsprechen.

Die elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel (ebenso wie
die ortsveränderlichen) sind gemäß DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und
Betriebs-mittel“ regelmäßig zu prüfen.






2.3.3 RAUMTEMPERATUREN

Grundsatz: Die Raumtemperaturen im Feuerwehrhaus müssen ein sicheres und
gesundheitsgerechtes Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen gewährleisten.

Das Raumklima im Feuerwehrhaus kann Einfluss auf die Sicherheit und die
Gesundheit der Feuerwehrangehörigen haben. Aber auch die Technik sowie die PSA
dürfen keinen Schaden nehmen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Raumnutzung
und der dort üblichen körperlichen Beanspruchung und der Aufenthaltsdauer sind
in DIN 14092-1 folgende Orientierungswerte aufgeführt:

NutzungRaumtemperaturFahrzeughallen und Waschhallemind. +7 °C,

vorübergehend +15 °CRäume für Personal und Aufenthaltmind. +20
°CSozialräumeUmkleide mind. +22 °C,

Wasch- und Duschräume mind. +24 °CWerkstättenmind. +19 °CGeräte- und
Lagerräumemind. +7 °C






2.4 ANDERE FUNKTIONSBEREICHE






2.4.1 SOZIALTRAKT

Grundsatz: Feuerwehrangehörige müssen sich gefahrlos umkleiden sowie nach
Einsatz oder Übung reinigen können.

 Bei Feuerwehreinsätzen besteht die Gefahr des Kontaktes mit
gesundheitsschädlichen Stoffen durch Einatmen, Berühren oder indirekt durch
Kontamination der Schutzkleidung. Mit diesen Stoffen kontaminierte
Einsatzkleidung soll ebenso wie kontaminierte Technik bereits an der
Einsatzstelle in dafür vorgesehenen Behältnissen gesammelt werden. So werden
Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe nicht in das Feuerwehrfahrzeug oder
in das Feuerwehrhaus verschleppt.

Um Kontaminationen zu beseitigen, die nicht bereits an der Einsatzstelle vom
Körper entfernt werden konnten, ist auch die Hygiene im Feuerwehrhaus von
Bedeutung. Dazu ist es erforderlich, dass Sozialräume bedarfsgerecht zur
Verfügung stehen. Entsprechend der „Größe“ der Feuerwehr sollen Wasch- und
Duschmöglichkeiten, Toiletten und Umkleideräume vorgehalten werden. Zur
Ausstattung gehören u. a. Waschbecken zur hygienischen Händereinigung mit
Seifenspendern und Einmalhandtüchern.

Verschmutzte Einsatzkleidung soll nicht mit der Privatkleidung direkt in Kontakt
kommen. Deshalb sollten diese getrennt gelagert werden (Schwarz-Weiß-Trennung).
Hierfür sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Eine
wirksame Schwarz-Weiß-Trennung im Feuerwehrhaus ist die räumliche Trennung von
Schwarz- und Weißbereich: Dazu sollen die Feuerwehrangehörigen nach dem Einsatz
ihre verschmutzte Einsatzkleidung im Schwarzbereich ablegen, den Sanitärbereich
passieren und sich dort duschen, um danach im Weißbereich ihre Zivilkleidung
anzuziehen.

Als Mindeststandard soll für jede Einsatzkraft eine getrennte Lagermöglichkeit
der Privat- und der Einsatzkleidung vorhanden sein, wie z. B. zwei nebeneinander
stehende oder geteilte Spinde.

 

Bild 31: Spinde mit der Möglichkeit zur Schwarz-Weiß-Trennung durch Ablegen der
PSA im offenen Teil und der privaten Sachen im Spindteil daneben

Der Umkleidebereich muss ausreichend groß gewählt werden, damit im Einsatzfall
ausreichend Platz zum Umkleiden zur Verfügung steht. Dafür soll die Fläche zum
Umkleiden für jede Einsatzkraft nach DIN 14092-1 mind. 1,2 m² betragen. 

 

Bild 32: Hier entsteht beim Einsatz aufgrund des erheblich zu geringen
Platzangebots mit Sicherheit ein kräftiges Gedränge.

Die nachfolgend dargestellte Skizze zeigt eine Möglichkeit der Gestaltung von
Umkleidebereichen für freiwillige Feuerwehren. Hier muss ausreichend Platz zum
Umkleiden vor den gegenüberliegenden Spinden vorhanden sein. Darüber hinaus
müssen weitere Feuerwehrangehörige hindurch laufen können, ohne die sich
Umkleidenden umzustoßen. Ist in vorhandenen Feuerwehrhäusern dieser Platz nicht
vorhanden, schaffen auch organisatorische Regelungen Abhilfe. Dazu könnten z. B.
die Spinde der Feuerwehrangehörigen anderer Züge auf der anderen Seite
zugeordnet werden, oder der selten zum Einsatz kommende mit den sehr Aktiven
abwechseln. 



Bild 33: Umkleidebereiche für zwei Feuerwehrangehörige mit einer Fläche, inkl.
Spinden, von 1,2 m² (s. auch DIN 14092-1) 

Der Umkleideraum muss ausreichend beheizt und belüftet werden können, um eine
gute Trocknung der Einsatzkleidung zu erzielen und Schimmelbildung zu
verhindern. Eine Möglichkeit ist, Heizkörper unterhalb der Spinde oder Haken
anzuordnen, um mit der aufsteigenden Wärme die Kleidung zu trocknen. Auch
Fußbodenheizungen haben sich bewährt.

Fenster im Umkleidebereich oder eine Zwangsbelüftung sind für jedes
Feuerwehrhaus unverzichtbar. Die Fenster sollen sich auch vom Boden aus
betätigen lassen.

Um zu verhindern, dass die Helme schlecht trocknen und schimmeln oder sich ihr
Nackenleder dauerhaft nach oben biegt, sollen sie aufgeständert gelagert werden.

 

Bilder 34 und 35: Handelsübliche oder selbst gebaute Helmhalter






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Ist genügend Platz vor den Spinden vorhanden?
 * Werden sich umkleidende Feuerwehrangehörige durch ausfahrende
   Feuerwehrfahrzeuge gefährdet?
 * Ist eine schwarz-weiß-Trennung zwischen Einsatzkleidung und Privatkleidung
   vorhanden?
 * Wird die Einsatzkleidung ausreichend getrocknet und gelüftet?
 * Sind die Feuerwehrhelme aufgeständert gelagert?






2.4.2 SCHULUNGSRAUM

Zur Ausbildung und für Besprechungen soll ein Schulungsraum zur Verfügung
stehen.

Die Größe des Schulungsraumes hängt von der Größe der Feuerwehr ab und soll nach
DIN 14092-1 1,5 m² je planmäßigem Schulungsteilnehmer, mindestens jedoch 30 m²
betragen. Tische und Stühle sowie die erforderlichen Verkehrswege im
Schulungsraum erfordern entsprechende Flächen. Deshalb sollte bei der Planung
der Größe des Schulungsraumes auch die konkrete Anordnung der Möblierung, wie z.
B. der Tische und Stühle für die Schulungsteilnehmer, bekannt sein.

Die Beleuchtung des Schulungsraumes sollte sich dimmen lassen. Alternativ ist
die Möglichkeit vorzusehen, über Teilschaltungen das Beleuchtungsniveau zu
reduzieren, um mit Beamer oder Projektor arbeiten zu können.

Für die helle Jahreszeit sind Verdunklungsmöglichkeiten zu schaffen, um den
störenden Lichteinfall von draußen zu reduzieren. Hierzu eignen sich z. B.
Außenjalousien.

 

Bild 36: Schulungsraum 

Es ist sinnvoll, dass eine Wandfläche ohne Fenster oder Türen als
Projektionsfläche vor den Tischen vorgesehen wird. Alternativ könnten
ausrollbare Leinwände verwendet werden.

Um Stolperstellen durch auf dem Boden liegende Kabel zu vermeiden, bieten sich
z. B. Fußbodentanks für die Versorgung mit Energie sowie sonstigen elektrischen
Anschlüssen direkt am Nutzungsort an.






2.4.3 ALLGEMEINE WERKSTÄTTEN

Grundsatz: Werkstätten müssen so beschaffen sein, dass ein sicheres und
ergonomisches Tätigwerden möglich ist.

Arbeits- und Werkstattdienst gehört selbst bei kleinen Feuerwehren zur
Tagesordnung. Größere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten werden zwar in der
Regel in Fachwerkstätten oder Kreisfeuerwehrzentralen ausgeführt, alltägliche
Pflege- und Wartungsarbeiten zählen jedoch zum Aufgabenbereich insbesondere der
Gerätewarte und Maschinisten.

In DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“ sind bauliche Anforderungen für
die verschiedenen Werkstatttypen der Feuerwehr beschrieben.

Die Mindestgröße einer allgemeinen Werkstatt sollte 12 m² betragen.

Nur ein aufgeräumter und übersichtlicher Arbeitsplatz ermöglicht unfallfreies
Arbeiten.

 

Bild 37 und 38: Aufgeräumter Werkstattbereich 

Ordnungssysteme, wie z. B. Regale, Werkstattwagen, Wandhalterungen helfen,
Arbeitsgeräte sicher zu lagern.

Die DGUV Information 209-005 „Handwerker“ enthält Hinweise und Anregungen zum
sicheren Werkstattdienst.

Nur wer die Gefahr beim Werkstattdienst kennt, weiß sich davor zu schützen.

Je nach Tätigkeit und den dabei zu erwartenden Gefahren müssen
geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden. Beispielsweise
kann es beim Umgang mit Schleifmaschinen zu gefährlichen Augenverletzungen
kommen, wenn dagegen kein ausreichender Schutz – z. B. eine Schutzbrille –
vorhanden ist.

 

Bild 39: Hinweis auf eine erforderliche Schutzbrille

Beim Werkstattdienst ist eng anliegende Kleidung geeignet, um einem Einzug in
Maschinen oder dem Hängenbleiben vorzubeugen.






2.4.4 ARBEITSGRUBEN

Grundsatz: Arbeitsgruben müssen so gestaltet sein, dass Feuerwehrangehörige
nicht gefährdet werden.

Es muss z. B. verhindert werden, dass Personen in die Grube stürzen, über
Aufkantungen an den Grubenrändern stolpern oder in der Grube durch schädliche
oder explosive Gase gefährdet werden. Arbeitsgruben müssen so gebaut sein, dass
sie jederzeit leicht und gefahrlos betreten und bei Gefahr schnell verlassen
werden können.

Die Notwendigkeit einer Arbeitsgrube sollte sorgfältig geprüft werden, weil
diese mit zusätzlichen baulichen Anforderungen verbunden ist (vgl. DGUV Regel
109-009 „Fahrzeug-Instandhaltung“). Wartungsarbeiten oder Reparaturen sollten
nach Möglichkeit den Fachwerkstätten überlassen werden.

Durch Fahrzeuge nicht besetzte Arbeitsgruben müssen abgedeckt sein. Sie sollen
überfahrbare Roste haben, damit die Fahrt nicht in der Grube endet. Dürfen die
Abdeckungen nicht mit Fahrzeugen befahren werden oder haben diese nur begrenzte
Tragfähigkeit, ist darauf besonders hinzuweisen.

Radabweiser oder hochstehende Ränder bieten gegen Hineinfahren, insbesondere
beim Umgang mit schweren Nutzfahrzeugen, keine ausreichende Sicherheit. Sie
vergrößern aber die Unfallgefahr, weil sie Stolperstellen sind.

Bei der Auswahl der Abdeckungen sollte darauf geachtet werden, dass diese bei
manueller Handhabung durch ihre Größe und das Gewicht nicht zu körperlichen
Überlastungen führen.

Zur besseren Erkennbarkeit der Absturzkanten geöffneter Gruben sollen sich die
Grubenränder deutlich von ihrer Umgebung abheben. Eine gelb-schwarze Markierung
weist auf die Unfallgefahr hin. Die Verkehrswege durch eine Fahrzeughalle mit
Arbeitsgrube sollen so geführt sein, dass sie nicht über die Grube verlaufen.



Bild 40: Markierte Grubenränder






2.4.5. LÄGER, REGALE

Grundsatz: Die Lagerung von Einsatzgeräten und Material für den Feuerwehrdienst
muss so erfolgen, dass Feuerwehrangehörige nicht gefährdet werden. Die
gelagerten Geräte und Materialien müssen sicher untergebracht, bewegt oder
entnommen werden können.

Bereits bei der Planung von Feuerwehrhäusern sind die Betriebsabläufe zu
berücksichtigen und bedarfsgerechte Abstellflächen und Lagereinrichtungen
vorzusehen, die eine sichere Handhabung ermöglichen. Hierbei sind kurze, ebene
und sichere Transportwege anzustreben. Auch sind ausreichende Tür- und
Torbreiten, Standsicherheit der Lagereinrichtungen, Ergonomie bei Ein- und
Auslagerung zu berücksichtigen.

Bei der Planung, aber auch beim späteren Betrieb des Feuerwehrhauses ist das zu
lagernde Material auf das Notwendige zu beschränken. Nicht mehr benötigte
Materialien, Geräte und Ausrüstungen sollen entsorgt und feuerwehrfremde
Gegenstände nicht im Feuerwehrhaus gelagert werden.

Verkehrswege im Feuerwehrhaus müssen in ihrer erforderlichen Breite nutzbar sein
und dürfen nicht durch Lagergut verstellt werden.

 

Bild 41: Musterhafte Lagereinrichtung 

Sollen Dachböden, Zwischenböden oder Ähnliches in Feuerwehrhäusern als
Lagerfläche genutzt werden, muss deren Tragfähigkeit ausreichend sein. Es muss
ein sicherer Zugang für das Ein- und Auslagern sowie ggf. erforderliche
Sicherungen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände vorhanden sein.

Beim Ein- und Auslagern sowie Transportieren sind ergonomische Gesichtspunkte zu
beachten. So sollen schwere und unhandliche Gegenstände von mehreren Personen
gehoben werden. Schwere Lasten sollen nicht über Treppen oder Leitern
transportiert werden. Nach Möglichkeit sollen Hilfsmittel, wie Flurförderzeuge
oder Lastenaufzüge eingesetzt werden.



Bild 42: Zwischenboden (Fußleiste, Steckgeländer)

Lagereinrichtungen sind grundsätzlich nach den Herstellerangaben aufzustellen
und zu betreiben. Die vorgegebenen maximalen Fachlasten sind zu kennzeichnen und
einzuhalten.

Unter Berücksichtigung der Herstellerangaben können Aussteifungen und
Verankerungen der Regale die Standsicherheit erhöhen. Das Verhältnis der Tiefe
zur Höhe eines Regals bestimmt die Standsicherheit.

 

Bild 43: Regal mit der Darstellung der Höhen und Tiefen

Ein Regal gilt als standsicher, wenn

 * die Höhe (H) kleiner als die fünffache Tiefe (T) ist oder
 * eine Verankerung mit den Wänden (1) besteht,
 * Verbindungen und Aussteifungen (2) fest sind,
 * die maximale Fachlast nicht überschritten ist.

Es ist darauf zu achten, dass die Aufstellfläche von Regalen eben ist.

Um an obere Lagerfächer zu gelangen, kann die Benutzung von Leitern oder Tritten
erforderlich sein.

Für den sicheren Betrieb ist eine übersichtliche Lagerung erforderlich. Dabei
ist es wichtig, dass die Materialien, wie z. B. Schläuche, Schaum- und
Ölbindemittel, auch unter Einsatzbedingungen schnell und sicher entnommen werden
können.

Bei Regalbeschickung mittels Flurförderzeugen müssen erforderlichenfalls ein
entsprechender Anfahrschutz an den Regalecken sowie Durchschiebesicherungen
vorhanden sein.

Regale müssen regelmäßig geprüft werden.

Der Prüfumfang und die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durch den Aufgabenträger
festzulegen.

Eingesetzte Flurförderzeuge, wie z. B. Gabelstapler, Hubgeräte, Rollcontainer,
Sackkarren zur Regalbedienung, gelten als Betriebsmittel und unterliegen
ebenfalls der Prüfpflicht.






2.4.6 GEFAHRSTOFFE IM FEUERWEHRHAUS

Grundsatz: Durch den Umgang mit Gefahrstoffen sowie durch deren Lagerung dürfen
Personen und die Umwelt nicht gefährdet werden.

Der Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen sind auf das notwendige Maß zu
begrenzen. Dazu gehört sowohl die Anzahl, als auch die Menge der eingelagerten
Gefahrstoffe. Gefahrstoffe sollten wann immer möglich gegen Stoffe mit
geringerem Gefährdungspotenzial ersetzt werden.

Die Angaben des Herstellers sind zu berücksichtigen und an geeigneter Stelle zu
hinterlegen. Zum bestimmungsgemäßen Umgang sind insbesondere die Inhalte der
Sicherheitsdatenblätter, Dosieranleitungen, Lagerungs- und Entsorgungshinweise
zu beachten.

Werden größere Mengen Gefahrstoffe mit einem entsprechenden Gefahrenpotenzial im
Feuerwehrhaus vorgehalten, sind diese in einem Verzeichnis aufzunehmen, welches
Auskunft über die Bezeichnung, Einstufung (Gefahrenpotenzial), Mengenbereich
sowie Einsatz- und Lagerbereich gibt. Gefahrstoffe sind entsprechend den
Herstellerangaben sicher zu lagern. Erforderlichenfalls sind besondere Maßnahmen
für die Lagerung zu treffen, wie z. B. Auffangbehälter, Lüftungsmaßnahmen,
Sicherheitsschrank. Das Verbot zur Lagerung von Gefahrstoffen in Verkehrswegen
und Aufenthaltsräumen, wie in Treppenräumen, Fluchtwegen und Durchgängen oder in
Schulungsräumen ist zu beachten. Die konkreten Maßnahmen sind der GefStoffV
sowie z. B. der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen
Behältern“ zu entnehmen.

Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese
müssen an geeigneter Stelle von den Feuerwehrangehörigen einsehbar sein, z. B.
im Kraftstofflager.

Die Lagerung von Kraftstoffen im Feuerwehrhaus ist nur begrenzt zulässig. So
dürfen gemäß der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes bis zu 200 Liter
Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren
Behältern in Fahrzeughallen mit nicht mehr als 100 m² Nutzfläche aufbewahrt
werden. Der Tankinhalt abgestellter Feuerwehrfahrzeuge und mitgeführter
Reservekanister bleiben hierbei unberücksichtigt. Müssen größere Mengen
Kraftstoff vorgehalten werden, sind dafür geeignete Läger einzurichten.

Werden entzündbare Flüssigkeiten in Räumen umgefüllt, sind besondere
Anforderungen an den Explosionsschutz zu stellen. Daher sollten möglichst
Gebinde in einer Größe beschafft werden, die ein Umfüllen erübrigen.

Zur Vermeidung einer gefährlichen Ansammlung von Gasen, die schwerer als Luft
oder verflüssigt sind – wie z. B. Propangas- , dürfen sich keine Gruben, Kanäle
oder Abflüsse zu Kanälen ohne Flüssigkeitsverschluss sowie keine Kellerzugänge
oder sonstige offene Verbindungen zu Kellerräumen im Lager befinden. Daher
sollten diese Gefahrstoffe in Lägern im Freien gelagert werden.

 

Bild 44: Kleinlager für Flüssiggasflaschen 

Für die Lagerung von Arbeitsstoffen müssen Behältnisse verwendet werden, deren
Form und Aussehen eine Verwechslung ausschließt. Dies gilt ganz besonders für
Lebensmittel- bzw. Trinkgefäße. Der Inhalt und die Gefährlichkeit sind durch
Aufschrift und Kennzeichnung deutlich anzugeben. Lebensmittel und Arzneimittel
dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Gefahrstoffen gelagert und konsumiert
werden. 



Bild 45: Kennzeichnung von Aceton

Hinweise enthält auch die DGUV Information 205-010 „Sicherheit im
Feuerwehrdienst“.

Feuerwehrhäuser sind ohne spezielle Maßnahmen als Zwischenlager zur Entsorgung
von Gefahr- und Biostoffen aus Feuerwehreinsätzen, wie z. B. kontaminiertes
Ölbindemittel, verunreinigte Kraftstoffreste, Asbestabfälle, Tierkörper nicht
geeignet.

Stattdessen sollten im Vorfeld organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der
Vorgehensweise und Beteiligung von Fachunternehmen getroffen werden.






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Werden Gefahrstoffe, auch die aus Hilfeleistungseinsätzen, in
   vorgeschriebenen Behältnissen und in dafür geeigneten Räumen/Freilagern
   gelagert?
 * Sind ausreichend Lagermöglichkeiten für Ausrüstung und Geräte vorhanden?
 * Sind Ausrüstung und Geräte übersichtlich gelagert?
 * Sind die Lagereinrichtungen ausreichend belastbar und standsicher?
 * Sind die vorhandenen Werkzeuge und Maschinen einwandfrei und alle
   Schutzeinrichtungen daran vorhanden?
 * Sind Arbeitsgruben abgedeckt oder abgesperrt, solange sich kein Fahrzeug
   darüber befindet?
 * Heben sich die Ränder von Arbeitsgruben deutlich von ihrer Umgebung ab?






2.4.7 WERKSTÄTTEN FÜR PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

Grundsatz: Es ist sicherzustellen, dass in Werkstätten zur Reinigung, Prüfung
und Instandhaltung von PSA ein sicheres und ergonomisches Tätigwerden möglich
ist. Insbesondere sind Gefährdungen durch Kontaminationen, Kontakt mit
Reini-gungs- und Desinfektionsmitteln sowie durch schädliche Dämpfe, Lärm- und
Vibrationen zu vermeiden.

Die folgenden Ausführungen betreffen Atemschutzwerkstätten sowie Werkstätten zur
Wartung von PSA und Geräten aus Gefahrguteinsätzen. Hier werden von sachkundigen
Personen Atemschutzgeräte sowie spezielle PSA (z. B. CSA) gereinigt, geprüft und
instandgehalten.

Um die Verschleppung von Kontaminationen zu vermeiden, ist eine
Schwarz-Weiß-Trennung vorzusehen.

 * Schwarzbereich: Anlieferung, Grobreinigung (Nassraum),
 * Weißbereich: Wartung und Pflege, PSA-Logistik (Geräteverwaltung,
   -dokumentation, -archivierung), Lager, Atemluft-Füllung, Kompressorraum,
   Sauerstoff-Umfüllraum, Abholung.

Der Anlieferbereich dient als Zwischenlager für verschmutzte und kontaminierte
Geräte. Er sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Zur Verhinderung
der Kontamina-tionsverschleppung sollten Schleusen, spezielle Durchladesysteme
oder auch ein Zwischenlager außerhalb des Gebäudes eingerichtet werden. Die
Anlieferung soll direkt über befahrbare Zugänge von außen möglich sein.

Zur Verringerung von Gefährdungen durch Inhalation von ausgegasten Schadstoffen
im Anlieferbereich als Zwischenlager sowie in der Grobreinigung können
mechanische Be- und Entlüftungen erforderlich sein.

Der Wartungs- und Pflegeraum muss leicht zu reinigende Oberflächen besitzen.
Druckluft darf ausschließlich aus der Atemluftversorgung entnommen werden.

Der Atemluftkompressor wird aus Gründen des Lärmschutzes in einem gesonderten
Raum betrieben. Eine ausreichende Raumlüftung sowie Frischluftzufuhr muss
sichergestellt werden. Über die Atemluftansaugung dürfen keine Schadstoffe aus
der Umgebung angesaugt werden. Der Atemluftkompressor sollte mindestens von drei
Seiten zugänglich und von einem außerhalb des Raumes liegenden Schalter
abschaltbar sein.

Ein Sauerstoff-Umfüllraum muss ständig belüftet sein, um Brand- oder
Explosionsgefah-ren zu vermeiden. Sauerstoffkonzentrationen über 21 Vol. % sind
durch entsprechende Warneinrichtungen zu melden. Öffnungen zu tiefer liegenden
Räumen dürfen nicht vorhanden sein. Im Schutzbereich (5 m um eine mögliche
Austrittstelle) dürfen sich raumübergreifend keine brennbaren Gegenstände oder
Stoffe befinden. Die Umfassungsbauteile müssen mindestens feuerhemmend und aus
nicht brennbaren Baustoffen ausgeführt sein.

Die Grundflächen der Funktionsbereiche müssen am tatsächlichen Bedarf
entsprechend des Durchsatzes ermittelt werden. Einzelne Funktionsbereiche können
unter Beachtung der Schwarz-Weiß-Trennung kombiniert werden.

In den Werkstätten sind Hygiene-, Desinfektions- und Hautpflegeeinrichtungen
bereitzu-stellen. Die Belüftung durch Fenster sollte in allen Räumen möglich
sein.

Weitere Hinweise zur Gestaltung der Funktionsbereiche enthält DIN 14092 Teil 7
„Feuerwehrhäuser – Werkstätten“.






2.4.8 SCHLAUCHPFLEGEWERKSTÄTTEN

Grundsatz: Schlauchpflegewerkstätten müssen so gestaltet und eingerichtet sein,
dass Gefährdungen insbesondere beim Umgang mit Schläuchen, durch herab fallende
Gegenstände und durch Nässe oder Lärm vermieden werden.

In Schlauchpflegewerkstätten werden Reinigung, Instandhaltung und Wartung von
Schläuchen und wasserführenden Armaturen durchgeführt.

Fußböden in Schlauchpflegewerkstätten müssen rutschhemmend, schlagfest und
waschfest sowie frei von Stolperstellen ausgeführt werden. Wasseransammlungen
auf

dem Boden müssen vermieden werden. Hierfür benötigte Bodenabläufe sind
trittsicher und bodengleich auszuführen.



Bild 46: Fußboden mit Bodenablauf über begehbare Gitterrostfelder

Die Belüftung durch Fenster sollte in allen Räumen gegeben sein. Zur
Verringerung von Gefährdungen durch Inhalation von ausgegasten Schadstoffen
können mechanische Be- und

Entlüftungen erforderlich sein.

Die Grundflächen der Funktionsbereiche, Schlauchannahme, Waschraum, Trocknung,
Instandsetzung, Schlauchlager und -ausgabe müssen am tatsächlichen Bedarf, d.h.
nach Durchsatz, Art der Reinigungsanlage (z. B. Vollstraße, Halbstraße,
Kompaktanlage) und der Logistik ermittelt werden.

Die Schlauchannahme ist als Schwarzbereich für die Anlieferung und als
Zwischenlager der benutzten Schläuche vorgesehen. Der Zugang soll direkt von
außen mit einer

Möglichkeit zur Anlieferung für Fahrzeuge erfolgen.

Für den Waschraum ist je nach Anlagenart ein unterschiedlicher Flächenbedarf
vorzusehen. So ist für Vollstraßen eine Fläche von mindestens 75 m² (Länge 25 m
und Breite 3 m) geeignet und für Halbstraßen oder Kompaktanlagen eine Fläche von
45 m².

Gegen das Herausschleudern von Teilen, z. B. Schlauchkupplungen, durch die hohen
Prüfdrücke sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (z. B. Abschirmung oder
Kapselung der Anlagen und Bauteile).



Bilder 47 und 48: Kapselung bzw. Abschirmung an der Schlauchwäsche

Für die Lagerung und Ausgabe von Schläuchen sind aus Gründen der Logistik und
der ergonomischen Gestaltung des Transports mobile Systeme vorzuziehen, z. B.
Rollregale, Gitterboxen. Um Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind die Schläuche
trocken zu lagern und die Lagerräume ausreichend zu belüften.

Weitere Hinweise zur Gestaltung der Schlauchpflegewerkstätten enthält DIN 14092
Teil 7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“.






2.4.9 FEUERWEHRTÜRME - SCHLAUCHTÜRME, ÜBUNGSTÜRME

Grundsatz: Feuerwehrtürme müssen so gestaltet sein, dass Feuerwehrangehörige
nicht durch Absturz oder herabfallende bzw. pendelnde Schläuche gefährdet
werden.

Die DIN 14092 „Feuerwehrhäuser – Teil 3: Feuerwehrturm“ enthält Hinweise zu
Anforderungen an Feuerwehrtürme, die sowohl zur Schlauchtrocknung als auch für
Übungen genutzt werden.

Folgende sicherheitstechnische Anforderungen sind besonders zu beachten:
Verkehrsflächen unter oder neben aufgehängten Schläuchen müssen durch geeignete
bauliche Maßnahmen gegen herabfallende oder pendelnde Schläuche gesichert sein.

Dies wird z. B. erreicht

 * wenn Bedienungselemente von Schlauchaufhängeeinrichtungen so angeordnet sind,
   dass Bedienende nicht gefährdet werden, d.h. sie sich nicht im Fallbereich
   der Schläuche aufhalten müssen,
 * wenn Arbeits- und Bedienbereiche auf Podesten einen sicheren Stand bieten und
   diese gegen herabfallende oder pendelnde Gegenstände gesichert sind,
 * durch Trennung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen vom Gefahrenbereich durch
   Absperrung oder Abschrankung oder
 * durch Schutzdächer oder andere geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass
   Schläuche herabfallen oder pendeln und Personen verletzen können. 

Als Zugänge zu Arbeitspodesten sind Treppen vorzusehen.

Befinden sich in der Turmspitze zu bedienende oder zu prüfende Einrichtungen,
sind sichere Standplätze vorzusehen, von denen aus diese Arbeiten durchgeführt
werden können.

An Podesten müssen Geländer mit Handlauf in 1 m Höhe über dem Podest sowie
Ausfüllungen (z. B. Knieleiste und Fußleiste) angebracht sein. Vorhandene
Einstiegsöffnungen an Arbeitspodesten müssen über einen Schutz gegen Absturz
verfügen. Dazu eignen sich beispielsweise Klappen oder Geländer.

Können im Einzelfall nicht alle Arbeiten auf sicheren Standflächen ausgeführt
werden, müssen weitere geeignete Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden.

Sollten in bestehenden Türmen noch Leitern als Aufstiege vorhanden sein, so
müssen diese den Regeln der Technik entsprechen.

 

Bild 49: Einzelfalllösung am Arbeitspodest zur Sicherung gegen Absturz 

Werden Schläuche oder Schlauchpakete mittels Winden heraufgezogen oder
herabge-lassen, sind an die Winden sowie die Tragmittel (Seile) u.a. folgende
Anforderungen zu stellen:

Gemäß DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ müssen Winden über
Rücklaufsicherungen verfügen, die ein unbeabsichtigtes Zurücklaufen der Last
verhindern. Sie müssen selbsttätig wirken und so beschaffen sein, dass sie ohne
Zuhilfenahme von Werkzeug nicht unwirksam gemacht werden können.

Seilklemmen als Seilendverbindungen sind ungeeignet. Stattdessen sind
Pressklemmen zu verwenden.

Mitunter werden frei zugängliche Schlauchmasten betrieben. Auch hier ist zu
verhindern, dass Personen durch pendelnde oder herabfallende Schläuche gefährdet
werden oder die Mastkonstruktion als Klettergerüst genutzt wird.
(Verkehrssicherungspflicht des Trägers des Brandschutzes).



Bild 50: Schlauchmast neben Feuerwehrhaus

Übungstürme für die Durchführung von Abseilübungen müssen entsprechend
eingerich-tet sein. Dazu gehört z. B., dass Anschlagpunkte redundant, also einer
für das Seil zum Abseilen und ein weiterer für das Sicherungsseil vorhanden
sind. Da auch Umlenkungen berücksichtigt werden müssen, sind
Anschlagmöglichkeiten als Einzelanschlagpunkte für Selbstrettungsübungen mit
Feuerwehrleine z. B. dann geeignet, wenn die Tragfähigkeit nach den technischen
Baubestimmungen für eine Kraft von 14 kN nachgewiesen ist. Im Bereich des
Anschlagpunktes ist ein Hinweis auf dessen Belastbarkeit anzubringen. Werden
auch Übungen für Höhensicherungsgruppen vorgesehen, sind Anschlagpunkte für eine
Krafteinleitung von 25 kN erforderlich. 

 

Bild 51: Übungsturm mit davor angeordnetem stoßdämpfendem Boden

Die verschiedenen Übungsebenen sollen durch Treppen verbunden sein.

Begehbare Flächen je Geschoss sollen mindestens 3,5 m² und der Abstand zur
Brüstung mindestens 1 m betragen.

Absturzsicherungen wie Geländer oder Brüstungen sind mit 1 m bzw. 1,10 m Höhe
(ab 12 m Absturzhöhe) auszubilden.

Die Oberkanten der Brüstungen müssen der Rettungshöhe von tragbaren Leitern bei
einem Anstellwinkel von 65 bis 75 Grad und einem zu berücksichtigenden Überstand
von 1 m entsprechen. Sie betragen für Übungen mit vierteiligen Steckleitern 7 m
und für dreiteilige Schiebleitern 12 m.

Kanten, über die Seile gezogen werden sollen, müssen abgerundet sein.






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Ist der Aufstieg (Leiter, Treppe) sicher begehbar?
 * Sind die Sprossen/Stufen einwandfrei?
 * Sind an Podesten Geländer vorhanden und sind sie mindestens 1 m, bei
   Absturzhöhe ab 12 m 1,1 m hoch?
 * Sind an Podesten, auf denen Arbeiten verrichtet werden, die Auf- und
   Abstiegsöffnungen gegen Absturz gesichert (z. B. Klappen, Schranken)?
 * Ist der Bereich unter aufgehängten Schläuchen gegen Zutritt oder
   herabfallende Schläuche gesichert?

Beim Einsatz von Winden:

 * Entsprechen die Winden den Anforderungen an handbetriebene Win-den der DGUV
   Vorschrift 55 „Winden, Hub- und Zuggeräte“?
 * Ist eine Rückschlagsicherung der Kurbel, eine Rücklaufsicherung und Sicherung
   gegen freien Fall vorhanden und sind diese so ausgeführt, dass Eingriffe in
   Sperrklinken ohne Zuhilfenahme von Werkzeug nicht möglich sind?
 * Sind abnehmbare Kurbeln gegen Abgleiten oder unbeabsichtigtes Abziehen
   gesichert?
 * Ist der Standort des Bedieners der Winde gegen herabfallende Schläuche sowie
   gegen Absturz des Bedieners gesichert?





3. ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN


3.1 ZUGANG ZUM ARBEITSSCHUTZ-REGELWERK

Grundsatz: Allen Feuerwehrangehörigen ist die Einsichtnahme in das zutreffende
Arbeitsschutz-Regelwerk zu ermöglichen.

Alle Feuerwehrangehörigen müssen sich über ihr sicherheitsgerechtes Verhalten
und die damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Dies
muss jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die
Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die
einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln den Versicherten in Papierform
oder in elektronischer Form, z. B. über PC, Internet, Intranet, CD-ROM,
zugänglich machen. Bei Minderjährigen ist den Erziehungsberechtigten Zugang zu
den maßgeblichen Vorschriften und Regeln zu gewähren.






3.2 BRANDSCHUTZ UND ERSTE HILFE

Grundsatz: Es ist sicherzustellen, dass zur Ersten-Hilfe und zur Rettung aus
Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche
Personal zur Verfügung stehen.

Um im Falle eines Unfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten zu können, muss
regelmäßig überprüftes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen. Dieses ist an
deutlich und dauerhaft gekennzeichneten Aufbewahrungsorten oder –behältnissen so
vorzuhalten, dass es jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Die
Kennzeichnung soll Bild 52 entsprechen.



Bild 52: Hinweiszeichen Erste Hilfe

Da in der Regel nicht sichergestellt ist, dass sich immer Feuerwehrfahrzeuge mit
ausreichendem Erste-Hilfe-Material im Feuerwehrhaus befinden, wenn sich dort
auch Personen aufhalten, ist im Feuerwehrhaus zusätzliches Material vorzuhalten.

Entsprechend § 25 DGUV Vorschrift 1 sind je nach Größe und Ausstattung des
Feuer-wehrhauses ein oder mehrere Verbandkästen bereitzustellen. Dies wird z. B.
durch Verbandkästen nach DIN 13169 (kleiner Verbandkasten) oder DIN 13157
(großer Verbandkasten) erreicht. Als Richtwert soll ab einer Versichertenzahl
von 21 ein großer Verbandkasten zur Verfügung stehen. Dieser kann durch 2 kleine
Verbandkästen ersetzt werden. Dabei ist empfehlenswert einen kleinen
Verbandkasten in der Fahrzeughalle bzw. im Werkstattbereich und ggf. einen
weiteren an einer anderen geeigneten Stelle, z. B. in der Küche oder im
Schulungsraum anzubringen. Für die Lagerung des Erste-Hilfe-Materials eignen
sich Verbandkästen mit Wandhalterungen.

Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren. Bei kleineren Verletzungen
reicht eine Dokumentation innerhalb der Feuerwehr. Hierfür eignet sich die DGUV
Information 204-020 „Verbandbuch“ (bisher BGI/GUV-I 511-1), das über den
zuständigen Unfallversiche-rungsträger bezogen werden kann. Die Aufzeichnungen
sind vertraulich zu behandeln und müssen fünf Jahre lang verfügbar sein.
Meldepflichtige Unfälle sind dem zuständi-gen Unfallversicherungsträger mittels
Unfallanzeige zu melden.



Bild 53: Verbandbuch

Um die Feuerwehrangehörigen darüber zu unterrichten, wer ihr Ansprechpartner im
Falle eines Unfalles ist, soll ein Aushang mit den Angaben des zuständigen
Unfallversicherungsträgers im Feuerwehrhaus sichtbar angebracht werden. Hierzu
gehört auch DGUV Information 204-001 Aushang "Erste Hilfe“ (bisher BGI/GUV-I
510-1), in der wichtige Angaben eingetragen werden können, z. B. Telefonnummern
und Anschriften.

 

Bild 54: Aushang Erste Hilfe 

Jedes Feuerwehrhaus muss mit den erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen (siehe §
22 Abs. 1 UVV „Grundsätze der Prävention“ [DGUV Vorschrift 1] in Verbindung mit
den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände“)
ausgestattet sein. Auch wie bei der Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material gilt:
Die auf den Fahrzeugen vorhandenen Feuerlöscher allein reichen nicht aus.

In jeder Fahrzeughalle sowie in jeder Etage soll mindestens ein Feuerlöscher
vorhanden sein. Die tatsächlich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern ist aus
der „ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände“ zu entnehmen.

Feuerlöscher sind gut sichtbar und leicht erreichbar vorzugsweise in
Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen
oder an Kreu-zungspunkten von Verkehrswegen/Fluren anzubringen. Die Standorte
der Feuerlöscher sind durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“
entsprechend der „ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu
kennzeichnen.

Zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher mindestens alle
zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen.



Bild 55 und 56: Feuerlöscher (links altes und rechts neues Symbol)






FRAGEN ZUR SICHERHEIT

 * Können alle Feuerwehrangehörigen Einsicht in das zutreffende
   Arbeitsschutzregelwerk nehmen?
 * Steht geeignetes Erste-Hilfe-Material in ausreichender Anzahl zur Verfügung?
 * Wird das Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit, Beschädigung
   und Verfallsdatum geprüft und erforderlichenfalls vervollständigt oder
   ausgetauscht?
 * Ist der Aushang „Erste Hilfe“ an geeigneter Stelle angebracht?
 * Ist das Feuerwehrhaus mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen in
   erforderlicher Anzahl ausgestattet?
 * Sind Handfeuerlöscher an geeigneten Stellen gut sichtbar angebracht oder
   aufgestellt und deren Standorte ggf. entsprechend gekennzeichnet?
 * Werden die Feuerlöscheinrichtungen den Vorschriften entsprechend regelmäßig
   durch entsprechend Sachkundige geprüft?






3.3 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Ziel: Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen ermittelt,
Risiken bewertet und notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen festgelegt.

Die UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) gibt für bauliche Einrichtungen der
Feuerwehr verbindliche Schutzziele vor, die zwingend eingehalten werden müssen.
Dort genannte Forderungen werden z. B. dann erfüllt, wenn die Inhalte der
Normenreihe DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ eingehalten werden.

Ein eigenverantwortliches Abweichen von den Inhalten der Normen oder dieser DGUV
Information ist möglich, soweit die Schutzziele der Unfallverhütungsvorschriften
eingehalten werden. D. h. Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen sind zu
vermeiden, indem die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird.

Als Hilfsmittel bei der eigenverantwortlichen Auswahl geeigneter Maßnahmen dient
die Gefährdungsbeurteilung. Sie soll zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Feuerwehrangehörigen beitragen und hilft dabei den Entscheidungsträgern, ihrer
Verantwortung gerecht zu werden.

Wenn bei bestehenden Feuerwehrhäusern bauseitig die erforderliche Sicherheit
nicht oder nur z. T. gewährleistet werden kann, besteht ggf. die Möglichkeit,
durch organisato-rische Maßnahmen das geforderte Schutzziel zu erreichen. Dabei
kommt der Gefähr-dungsbeurteilung eine besondere Bedeutung zu.

Der Unternehmer soll regelmäßig prüfen, ob die Gegebenheiten des Feuerwehrhauses
noch ausreichende Sicherheit für Feuerwehrangehörige bieten.

Eine Gefährdungsbeurteilung kann z. B. bei Ersatzbeschaffung von größeren
Einsatz-fahrzeugen erforderlich werden, wenn die vorhandenen Stellplatzmaße an
kritische Grenzen stoßen.

Der Träger der Feuerwehr hat die Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen im
Feuerwehrdienst durchzuführen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und
umzusetzen. Dabei ist die Leitung und weiteres Fachpersonal der Feuerwehr bei
der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Mit Hilfe ihrer
Kenntnisse und Erfahrungen können relevante Gefährdungen analysiert und wirksame
– vor allem praxisgerechte – Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden.

Die einzelnen Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zeigt die
DGUV Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
im Feuerwehrdienst“. 






3.4 PRÜFUNG VON BAULICHEN EINRICHTUNGEN UND ANLAGEN

Grundsatz: Feuerwehrangehörige dürfen nicht durch sicherheitswidrige Technik zu
Schaden kommen.

Alle Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie baulichen Einrichtungen und Anlagen
können bei ihrer Verwendung verschleißen oder beschädigt werden. Zudem können
äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit und UV-Strahlung die Materialeigenschaften
verän-dern. Bei der regelmäßigen Überprüfung von baulichen Einrichtungen und
Anlagen der Feuerwehr sollen Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstige
Veränderungen frühzeitig erkannt sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der
Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden.

Neben den auf den Fahrzeugen verlasteten Geräten ist auch die im Feuerwehrhaus
befindliche Technik, wie z. B. die ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel aber auch die ortsfesten elektrischen Anlagen, die Tore,
Hebebühnen, Winden , Hochdruck-reiniger, Druckluftkompressoren oder
Schweißgeräte in die regelmäßige Prüfung einzubeziehen.

Hinweise zur Prüfung können u. a. den Herstellerangaben sowie dem Regelwerk
entnommen werden. So enthalten Unfallverhütungsvorschriften, wie z. B. die UVV
„Feuerwehren“ oder die UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ nähere
Angaben zu vorzusehenden Prüfungen. Ein wichtiges Hilfsmittel für die
Feuerwehren ist der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und
Geräte der Feuerwehr“. Sie enthalten Angaben über Art, Umfang und Durchführung
der Prüfungen vieler typischer Feuerwehreinrichtungen.

Die Prüfungen der Feuerwehrausrüstungen können von in den Prüfgrundsätzen
genann-ten Personen durchgeführt werden.

Andere Feuerwehreinrichtungen sind von dafür qualifizierten Personen zu prüfen.
Die Organisation und Durchführung dieser Prüfungen unterliegt der Verantwortung
des Trägers des Brandschutzes und ist nicht originäre Aufgabe der Feuerwehr.


ANHANG 1: MUSTERGRUNDRISSE

Folgende Beispiele zeigen mögliche Grundrisse von Feuerwehrhäusern.


FEUERWEHR MIT 1 FAHRZEUGSTELLPLATZ




FEUERWEHR MIT 3 FAHRZEUGSTELLPLÄTZEN




ANHANG 2: CHECKLISTE FEUERWEHRHÄUSER

Ein Klick auf das folgende Vorschaubild öffnet die sieben Seiten umfassende
"Checkliste Feuerwehrhaus" im PDF-Format.




ANHANG 3: VORSCHRIFTEN UND REGELN

Wichtige Vorschriften und Regeln für den Bau und Betrieb von Feuerwehrhäusern
sind z. B.:

 * UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49)
 * Bauordnungen der Länder
 * Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Umgang mit
   überwa-chungsbedürftigen Anlagen,
 * Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Lagerung und den Umgang mit
   gefährlichen Stoffen,
 * Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
 * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Verkehrswege“ (ASR A1.8)
 * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2)
 * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7)
 * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
 * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und
   Rettungsplan“ (ASR A2.3)
 * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4)
 * DIN 14 092-1 „Feuerwehrhäuser - Planungsgrundlagen“
 * DIN 14092-3 „Feuerwehrhäuser – Feuerwehrturm“
 * DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“
 * DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“
 * DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“
 * DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“





IMPRESSUM


VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT:

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Telefon: (0431) 99074 80
Telefax: (0431) 99074 850
E-Mail: info@hfuk-nord.de

Institutionskennzeichen: 121 390 026
Geschäftsführerin: Gabriela Kirstein


IN KOOPERATION MIT

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Magdeburger Allee 4
99086 Erfurt

Geschäftsführerin: Iris Petzoldt

Unfallkasse Brandenburg zugleich
Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Müllroser Chaussee 75
15236 Frankfurt (Oder)

stellvertretender Geschäftsführer: Herr Dieter Ernst
Telefon: 0335/5216-0, Telefax: 0335/5216 222

E-Mail: info@ukbb.de


INHALTE

Alle Informationen und Erklärungen dieser Internetseiten sind unverbindlich. Die
HFUK-Nord übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine
Gewähr. Es werden keine Garantie übernommen und keine Zusicherung von
Produkteigenschaften gemacht. Aus den Inhalten der Internetseiten ergeben sich
keine Rechtsansprüche. Fehler im Inhalt werden bei Kenntnis darüber unverzüglich
korrigiert. Die Inhalte der Internetseiten können durch zeitverzögerte
Aktualisierung nicht permanent aktuell sein. Bitte fragen Sie uns daherzu dem
Stand, technischen Details und Lieferbarkeit der Produkte und Dienstleistungen.
Links auf andere Internetseiten werden nicht permanent kontrolliert. Somit
übernehmen wir keine Verantwortung für den Inhalt verlinkter Seiten.


HERUNTERLADEN VON DATEN UND SOFTWARE

Die HFUK-Nord übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit von Daten und
Software, die von den Internetseiten heruntergeladen werden können. Die Software
wird von der HFUK-Nord auf Virenbefall überprüft. Wir empfehlen dennoch, Daten
und Software nach dem Herunterladen auf Virenbefall mit jeweils neuster
Virensuchsoftware zu prüfen.


URHEBERRECHTE UND SONSTIGE SONDERSCHUTZRECHTE

Der Inhalt dieser Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es darf eine
Kopie der Informationen der Internetseiten auf einem einzigen Computer für den
nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gespeichert werden.
Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung
durch die HFUK-Nord heruntergeladen, vervielfältigt, kopiert, geändert,
veröffentlicht, versendet, übertragen oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei
genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene Warenzeichen
oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu
Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen.


SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN UND VERTRAULICHKEIT

Es kann nicht garantiert werden, dass Informationen oder persönliche Daten, die
uns übermittelt werden, bei der Übermittlung nicht von Dritten "abgehört"
werden.


HAFTUNG

Die HFUK-Nord haftet nicht für Schäden insbesondere nicht für unmittelbare oder
mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder
Produktionsausfälle, die durch die Nutzung dieser Internetseiten oder das
Herunterladen von Daten entstehen. Liegt bei einem entstandenen Schaden durch
die Nutzung der Internetseiten oder das Herunterladen von Daten Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vor, gilt der Haftungsausschluß nicht. Die durch die
Nutzung der Internetseiten entstandene Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der
HFUK-Nord unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, die aus der Nutzung dieser
Internetseiten resultieren, ist der Gerichtsstand der Sitz der HFUK-Nord in
Kiel.


LINKS ZU ANDEREN WEBSITES

Die Webseiten der HFUK-Nord enthalten gegebenenfalls Links zu anderen Websites.
Die HFUK-Nord hat keinen Einfluss auf den redaktionellen Inhalt fremder
Webseiten und darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen
einhalten.


WERBUNG

Die Webseiten der HFUK-Nord enthalten im Regelfall keine Werbeflächen. Im
gegenteiligen Fall erfolgt die Auslieferung der Werbung über externe AdServer.
Die im Zusammenhang mit Onlinewerbung erfassten Daten (AdImpressions, AdKlicks)
dienen ausschließlich der statistischen Auswertung und zur Erstellung von
Reportings an Werbekunden. Dabei werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
Bei der Auslieferung von Werbung können möglicherweise Cookies zum Einsatz
kommen, ohne dass die HFUK-Nord hierauf Einfluss hat.


INFORMATIONSPFLICHTEN (ART. 13,14 DSGVO)

Hier finden Sie Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord: Datenschutzerklärung.


DATENSCHUTZERKLÄRUNG


DATENSCHUTZ AUF EINEN BLICK

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren
personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert
werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie
unserer folgenden Datenschutzerklärung.

--------------------------------------------------------------------------------


DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSITE


WER IST VERANTWORTLICH FÜR DIE DATENERFASSUNG AUF DIESER WEBSITE?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Die
Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.


WIE ERFASSEN WIR IHRE DATEN?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen.
Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie während Ihrer Registrierung
am Feuerwehrhaus-Onlineplaner eingeben. Andere Daten werden automatisch beim
Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem
technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des
Seitenaufrufs) oder Daten zur Reichweitenmessung (z.B. geografische Merkmale).
Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website
betreten.


WOFÜR NUTZEN WIR IHRE DATEN?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website
zu gewährleisten. Die Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet
werden, natürlich ohne dass Rückschlüsse auf den Anwender möglich sind.


WELCHE RECHTE HABEN SIE BEZÜGLICH IHRER DATEN?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger
und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben
außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu
verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich
jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren
steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.


ANALYSE-TOOLS UND TOOLS VON DRITTANBIETERN

Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet
werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten
Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel
anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können
dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools
verhindern. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter der
Überschrift “Drittmodule und Analysetools”. Sie können dieser Analyse
widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser
Datenschutzerklärung informieren.


ALLGEMEINE HINWEISE UND PFLICHTINFORMATIONEN


DATENSCHUTZ

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Die Betreiber
dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir
behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der
gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten
erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich
identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert,
welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und
zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der
Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser
Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


HINWEIS ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

HFUK Nord (Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord)
Hopfenstraße 2d
24097 Kiel
Telefon: 0431 / 99 07 48 - 0
E-Mail: info@hfuk-nord.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein
oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o.ä.) entscheidet.


WIDERRUF IHRER EINWILLIGUNG ZUR DATENVERARBEITUNG

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung
möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der
bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.


BESCHWERDERECHT BEI DER ZUSTÄNDIGEN AUFSICHTSBEHÖRDE

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige
Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der
Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen
Sitz hat, also das

Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein
Postfach 71 16
24171 Kiel
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de


RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in
Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen
Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen.
Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen
verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.


SSL- BZW. TLS-VERSCHLÜSSELUNG

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung
vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an
uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine
verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers
von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer
Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie
an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.


AUSKUNFT, SPERRUNG, LÖSCHUNG

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht
auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten,
deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein
Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu
weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter
der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

--------------------------------------------------------------------------------


DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R


GESETZLICH VORGESCHRIEBENER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R

Wir haben für unser Unternehmen eine Datenschutzbeauftragte bestellt:

Sonja Ruge
Hopfenstraße 2d
24097 Kiel
Telefon: 0431 99 07 48-13

E-Mail: datenschutz@hfuk-nord.de

--------------------------------------------------------------------------------


DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSITE


COOKIES

Wir verwenden Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die wir auf Ihrem
Endgerät beim Besuch unserer Website speichern. Bei jedem erneuten Aufruf
unserer Website werden diese Cookies wieder an uns zurückübermittelt. Hierdurch
können wir Sie beispielsweise wiedererkennen oder Ihnen mithilfe der
Informationen in den Cookies die Navigation erleichtern.

Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf
einen Computer zu übertragen. Das Auslesen von Cookies ist nur durch denjenigen
Webserver möglich, von dem sie auch stammen.

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir die Informationen in den Cookies
nicht an Dritte weiter. Sie können unsere Website auch ohne Cookies betrachten.
Internet-Browser sind regelmäßig so eingestellt, dass sie Cookies akzeptieren.
Um die Nutzung von Cookies durch Ihren Internet-Browser zu verhindern, können
Sie (1) die Nutzung von Cookies beim Aufruf unserer Website über den
Cookie-Layer (falls verfügbar) ablehnen oder (2) die Verwendung von Cookies über
die Einstellungen Ihres Internet-Browsers deaktivieren. Über die Hilfefunktionen
Ihres Internet-Browsers erfahren Sie, wie Sie Cookies in Ihrem Browser
deaktivieren und/oder löschen können. Bitte beachten Sie, dass die
Deaktivierung/Löschung von Cookies dazu führen kann, dass einzelne Funktionen
unserer Website nicht mehr erwartungsgemäß funktionieren. Cookies, die für
bestimmte Funktionen unserer Website erforderlich sein könnten, sind nachfolgend
dargestellt. Zudem wirkt sich die Deaktivierung/Löschung der Cookies nur auf den
hierbei verwendeten Internet-Browser aus. Für weitere Internet-Browser muss
daher die Deaktivierung/Löschung von Cookies entsprechend wiederholt werden.

Cookies, die wir für bestimmte Funktionen einsetzen, ohne Personenbezug:

 * Cookies, die bestimmte Nutzerpräferenzen (z. B. Such- oder
   Spracheinstellungen) speichern;
 * Cookies, die Daten speichern, um die störungsfreie Wiedergabe von Video- bzw.
   Audioinhalten zu gewährleisten.
 * Cookies, die bestimmte Nutzereingaben (z. B. Bearbeitung einer
   Planungsvorlage) temporär speichern;

Cookies, die wir für bestimmte Funktionen einsetzen, mit Personenbezug:

 * Cookies, die der Identifizierung bzw. Authentifizierung unserer Nutzer
   dienen;

Die Daten speichern wir bis zum Ende der Laufzeit eines jeweiligen Cookies oder
bis die Cookies von Ihnen gelöscht werden.

Diese Verarbeitungen werden auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt. Unser
Interesse ist die laufende Optimierung der Website und die Verbesserung der
Benutzerfreundlichkeit. 


SERVER-LOG-DATEIEN

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so
genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt.
Dies sind:

 * Browsertyp und Browserversion
 * verwendetes Betriebssystem
 * Referrer URL
 * Hostname des zugreifenden Rechners
 * Uhrzeit der Serveranfrage
 * IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
vorgenommen.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die
Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher
Maßnahmen gestattet.


REGISTRIERUNG AUF DIESER WEBSITE

Um den Feuerwehrhaus-Onlineplaner auf der Seite zu nutzen, können sich auf
unserer Website registriere. Die dazu eingegebenen Daten verwenden wir nur zum
Zwecke der Nutzung des jeweiligen Angebotes oder Dienstes, für den Sie sich
registriert haben. Die bei der Registrierung abgefragten Pflichtangaben müssen
vollständig angegeben werden. Anderenfalls werden wir die Registrierung
ablehnen.

Für wichtige Änderungen etwa beim Angebotsumfang oder bei technisch notwendigen
Änderungen nutzen wir ggfls. die bei der Registrierung angegebene
E-Mail-Adresse, um Sie auf diesem Wege zu informieren.

Die Verarbeitung der bei der Registrierung eingegebenen Daten erfolgt auf
Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können eine von
Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose
Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten
Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Die bei der Registrierung erfassten Daten werden von uns gespeichert, solange
Sie auf unserer Website registriert sind und werden anschließend gelöscht.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Wenn Sie Ihre Registrierung
und Ihr Benutzerkonto auflösen möchten, senden Sie uns bitte eine entsprechend
formulierte E-Mail bei Mitteilung Ihrer bei Registrierung angegebener
E-Mail-Adresse an datenschutz@hfuk-nord.de. Wir veranlassen dann die
unwiederbringliche Löschung Ihres Benutzerkontos mit allen zugehörigen Daten.


ANFRAGEN PER E-MAIL

Für Anfragen können Sie uns anrufen oder eine E-Mail zusenden. Dabei ist die
Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, um Ihre Anfrage beantworten
zu können. Wenn Sie uns eine E-Mail schreiben, werden Ihre gesendeten Angaben
inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der
Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten
geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung per E-Mail an uns gesendete Daten erfolgt somit ausschließlich
auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese
Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Ist eine Speicherung nicht mehr erforderlich, löschen wir die erhobenen
personenbezogenen Daten. Falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht,
schränken wir die Verarbeitung ein. Die Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme bildet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
f DSGVO.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Datenübertragung per E-Mail
Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz dieser Daten vor dem
Zugriff durch Dritte ist uns nicht möglich. Wir empfehlen deshalb,
personenbezogene oder aus anderen Gründen geheimzuhaltende Daten nicht per
E-Mail zu übermitteln. Sie können hierfür sichere Kanäle wie Post oder Telefon
nutzen.

--------------------------------------------------------------------------------


AUF DIESER WEBSITE EINGESETZTE TOOLS, WELCHE DATEN MIT DRITTANBIETERN
AUSTAUSCHEN


GOOGLE ANALYTICS

Diese Website nutzt aufgrund unserer berechtigten Interessen zur Optimierung und
Analyse unseres Online-Angebots im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO den
Dienst „Google Analytics“, welcher von der Google Inc. (1600 Amphitheatre
Parkway Mountain View, CA 94043, USA) angeboten wird. Der Dienst (Google
Analytics) verwendet „Cookies“ – Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät
gespeichert werden. Die durch die Cookies gesammelten Informationen werden im
Regelfall an einen Google-Server in den USA gesandt und dort gespeichert.

Google LLC hält das europäische Datenschutzrecht ein und ist unter dem
Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert:
https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Auf dieser Website greift die IP-Anonymisierung. Die IP-Adresse der Nutzer wird
innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraum und
in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens gekürzt. Nur in Einzelfällen wird
die IP-Adresse zunächst ungekürzt in die USA an einen Server von Google
übertragen und dort gekürzt. Durch diese Kürzung entfällt der Personenbezug
Ihrer IP-Adresse. Die vom Browser übermittelte IP-Adresse des Nutzers wird nicht
mit anderen von Google gespeicherten Daten kombiniert.

Im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung, welche wir als
Websitebetreiber mit der Google Inc. geschlossen haben, erstellt diese mithilfe
der gesammelten Informationen eine Auswertung der Websitenutzung und der
Websiteaktivität und erbringt mit der Internetnutzung verbundene
Dienstleistungen.

Die von Google in unserem Auftrag erhobenen Daten werden genutzt, um die Nutzung
unseres Online-Angebots durch die einzelnen Nutzer auswerten zu können, z.B. um
Reports über die Aktivität auf der Website zu erstellen, um unser Online-Angebot
zu verbessern.

Sie haben die Möglichkeit, die Speicherung der Cookies auf Ihrem Gerät zu
verhindern, indem Sie in Ihrem Browser entsprechende Einstellungen vornehmen. Es
ist nicht gewährleistet, dass Sie auf alle Funktionen dieser Website ohne
Einschränkungen zugreifen können, wenn Ihr Browser keine Cookies zulässt.

Weiterhin können Sie durch ein Browser-Plugin verhindern, dass die durch Cookies
gesammelten Informationen (inklusive Ihrer IP-Adresse) an die Google Inc.
gesendet und von der Google Inc. genutzt werden. Folgender Link führt Sie zu dem
entsprechenden Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Alternativ verhindern Sie mit einem Klick auf diesen Link Google Analytics
deaktivieren, dass Google Analytics innerhalb dieser Website Daten über Sie
erfasst. Mit dem Klick auf obigen Link laden Sie ein „Opt-Out-Cookie“ herunter.
Ihr Browser muss die Speicherung von Cookies also hierzu grundsätzlich erlauben.
Löschen Sie Ihre Cookies regelmäßig, ist ein erneuter Klick auf den Link bei
jedem Besuch dieser Website vonnöten.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Datennutzung durch die Google Inc.:

 * https://policies.google.com/privacy/partners?hl=de (Daten, die von
   Google-Partnern erhoben werden)
 * https://adssettings.google.de/authenticated (Einstellungen über Werbung, die
   Ihnen angezeigt wird)
 * https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de (Verwendung von Cookies in
   Anzeigen)


GOOGLE RECAPTCHA

Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites.
Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA
94043, USA (“Google”).

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites
(z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein
automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des
Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt
automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet
reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des
Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die
bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden
nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der
Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor
missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von
Google entnehmen Sie folgenden Links:
https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und
https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

--------------------------------------------------------------------------------


ÄNDERUNGEN DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Die Änderung dieser Datenschutzerklärung bleibt vorbehalten. Es gilt jeweils die
im Zeitpunkt der Nutzung unserer Angebote aktuelle und hier abrufbare Version.


IHRE PLANUNG

PDF herunterladen

Lädt...

BITTE WARTEN...






PROFIL BEARBEITEN

Bild auswählen
Name
Email
Passwort
Passwort wiederholen
Speichern


SUPPORT-ANFRAGE

Sollten Sie Hilfe im Umgang mit der Planungssoftware oder bei der
Anmeldung/Registrierung haben, können Sie dieses Formular nutzen, um eine
Anfrage an den Support zu senden.

Bitte füllen Sie hierzu alle Felder vollständig aus und klicken anschließend auf
"Anfrage senden".

Name *
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Email *
Bitte geben Sie Ihre Email-Adresse ein.
Ihre Anfrage *
Nennen Sie uns bitte Ihr Anliegen.
Anfrage senden Zurücksetzen


REGISTRIEREN

Name
Email-Adresse
Passwort
Passwort wiederholen
Registrieren

MODAL TITLE


Schließen


LOGIN

Email
Passwort
Passwort vergessen
Login


PASSWORT VERGESSEN

Bitte geben Sie Ihre Email-Adresse, mit der Sie registriert sind, in das Feld
unten ein und klicken auf "Neues Passwort anfordern". Ihr neues Passwort
erhalten Sie anschließend an die angegebene Email-Adresse.

Email
Neues Passwort anfordern