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Form analysis
6 forms found in the DOMName: configuration —
<form id="configuration" class="needs-validation" name="configuration" novalidate="">
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<h1>Allgemeine Angaben</h1>
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<input type="text" class="form-control" id="inputTitle" name="title" required="">
<label for="inputTitle">Titel *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Vergeben Sie ihrer Planung einen aussagekräftigen Titel. Bedenken Sie bei der Namensgebung auch, dass Sie mehrere Planungen anlegen können. </div>
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<input type="number" class="form-control" id="inputWidth" name="width" min="1" step="1" pattern="[0-9]" required="">
<label for="inputWidth">Breite der Grundstücksfläche (in Metern) *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier die Breite des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht akzeptiert. </div>
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<input type="number" class="form-control" id="inputLength" name="length" min="1" step="1" pattern="[0-9]" required="">
<label for="inputLength">Länge der Grundstücksfläche (in Metern) *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier die Länge des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht akzeptiert. </div>
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<select class="form-select" id="selectFloors" name="floors" required="">
<option selected="" disabled="">Bitte wählen...</option>
<option value="1">1</option>
<option value="2">2</option>
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<label for="selectFloors">Anzahl Etagen *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier die geplante Anzahl der Etagen ein. Das Programm benötigt die Anzahl um n der Checkliste die Treppen u berücksichtigen. </div>
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<hr>
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<h4>Personen</h4>
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<input type="number" class="form-control" id="inputPersons" name="persons" required="">
<label for="inputPersons">Anzahl Einsatzkräfte *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
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<div class="form-floating position-relative">
<input type="number" class="form-control" id="inputMale" name="males" required="">
<label for="inputMale">davon männlich *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
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</div>
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<div class="form-floating position-relative">
<input type="number" class="form-control" id="inputFemale" name="females" required="">
<label for="inputFemale">davon weiblich *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
</div>
</div>
</div>
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<div class="form-floating position-relative">
<input type="number" class="form-control" id="inputPersonsJF" name="personsJF" required="">
<label for="inputPersonsJF">Anzahl Jugendfeuerwehr *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Jugendfeuerwehrangehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. </div>
</div>
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<div class="form-floating position-relative">
<input type="number" class="form-control" id="inputMaleJF" name="malesJF" required="">
<label for="inputMaleJF">davon männlich *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen JF-Angehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen JF-Angehörigen stehen, berechnen kann. </div>
</div>
</div>
<div class="col-sm">
<div class="form-floating position-relative">
<input type="number" class="form-control" id="inputFemaleJF" name="femalesJF" required="">
<label for="inputFemaleJF">davon weiblich *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen JF-Angehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen JF-Angehörigen stehen, berechnen kann. </div>
</div>
</div>
</div>
<hr>
<div class="row mb-3">
<div class="col">
<h4>Fahrzeuge</h4>
</div>
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<div id="vehicles">
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<div class="position-relative form-floating">
<input type="text" class="form-control" id="inputVehicle1" name="vehicle[1]" required="" value="">
<label for="inputVehicle1">Bezeichnung *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Bitte geben Sie eine Bezeichnung ein. </div>
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<div class="form-check form-check-inline">
<input class="form-check-input" type="radio" name="vehicleLength[1]" id="radioVehicleLengthLong1" value="long">
<label class="form-check-label" for="radioVehicleLengthLong1">Länger als 8m</label>
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<div class="form-check form-check-inline">
<input class="form-check-input" type="radio" name="vehicleLength[1]" id="radioVehicleLengthShort1" value="short">
<label class="form-check-label" for="radioVehicleLengthShort1">Kürzer als 8m</label>
</div>
<div class="invalid-tooltip"> Bitte wählen Sie aus, ob das Fahrzeug kürzer oder länger als 8 Meter ist. </div>
</div>
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<div class="col-sm">
<div class="position-relative form-floating">
<input type="number" class="form-control" id="inputVehicleSeats1" name="vehicleSeats[1]" required="" value="">
<label for="inputVehicleSeats1">Sitzplätze *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Bitte geben Sie die Anzahl der Sitzplätze an. </div>
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</div>
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<button type="button" class="btn btn-light" id="configuration--add-vehicle"><i class="fa-solid fa-square-plus"></i> Fahrzeug hinzufügen</button>
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</div>
<hr>
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<div class="form-check position-relative">
<input class="form-check-input" type="checkbox" id="disclaimer" name="disclaimer" required="">
<label class="form-check-label" for="disclaimer"> Haftungsausschluss akzeptiert * </label>
<div class="invalid-tooltip"> Bitte akzeptieren Sie den Haftungsausschluss. </div>
</div>
</div>
</div>
<div class="row mb-5">
<div class="col">
<div id="hiddenConfig" class="d-none"></div>
<button type="submit" class="btn btn-danger" id="planner--save-general-data">Eingaben speichern</button>
<button type="button" class="btn btn-outline-secondary d-none" id="planner--discard-general-data">Abbrechen</button>
</div>
</div>
<div class="row bg-light p-3">
<div class="col">
<h3>Haftungsausschluss</h3>
<p>Wir weisen darauf hin, dass dieses Programm nur als Hilfe/ Ratgeber bei der in jedem Fall erforderlichen Bauplanung durch einen Architekten und/oder Bauingenieur zu verstehen ist und diese in keiner Beziehung ersetzt. Für Planungsfehler wird
keinerlei Haftung übernommen.</p>
</div>
</div>
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<form class="needs-validation" id="account-form" enctype="multipart/form-data" novalidate="">
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<label class="input-group-btn btn-group-sm">
<span class="btn btn-dark"> Bild auswählen <input type="file" name="avatar-upload" id="avatar-upload" style="display: none;" required="">
</span>
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<input type="text" class="form-control rounded-3" id="account-name" name="name" placeholder="Ihr Name">
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<input type="password" class="form-control rounded-3" id="account-password" name="password" placeholder="●●●●●" autocomplete="new-password">
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<input type="password" class="form-control rounded-3" id="account-password-confirm" name="confirm" placeholder="●●●●●" autocomplete="new-password">
<label for="account-password-confirm">Passwort wiederholen</label>
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<button class="w-100 mb-2 btn rounded-3 btn-danger" id="saveAccount">Speichern</button>
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<label for="message">Ihre Anfrage *</label>
<div class="invalid-tooltip"> Nennen Sie uns bitte Ihr Anliegen. </div>
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<div class="row">
<div class="col text-center">
<button type="submit" class="btn btn-danger" id="planner--send-support-message">Anfrage senden</button>
<button type="reset" class="btn btn-outline-secondary">Zurücksetzen</button>
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<button class="btn btn-danger" id="submitRegistration">Registrieren</button>
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<small><a href="#" data-bs-toggle="modal" data-bs-target="#modalForgotPassword">Passwort vergessen</a></small>
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<div class="text-center mb-3">
<button type="submit" class="btn btn-danger">Neues Passwort anfordern</button>
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Text Content
* Dashboard PLANER / KOMPONENTEN * Planung bearbeiten * Gebäudeteile * Fahrzeuge * Elemente * Checkliste MEINE PLANUNG * Neue Planung * Planung laden * Planung speichern INFORMATIONEN * Startseite * Login * Registrieren * Planungsboard Hilfe * Vorschriften * Support-Anfrage DISCLAIMER * Impressum * Datenschutz PDF erstellen GEBÄUDETEILE Außenwände zeichnen Bestandsgebäude hinzufügen -------------------------------------------------------------------------------- FAHRZEUGE ELEMENTE * * * * Mein Profil * -------------------------------------------------------------------------------- * Logout PLANUNGSSOFTWARE Herzlich willkommen in der Planungssoftware für Feuerwehrhäuser – ein Service der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord, der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg. Planungssoftware jetzt starten WARUM GIBT ES DIESES PROGRAMM? Die Feuerwehr-Unfallkassen sind die für die Feuerwehren zuständigen Unfallversicherungsträger. Neben der Entschädigung von Unfällen im Feuerwehrdienst ist eine weitere die Verhütung von Unfällen. Prävention ist hier das Stichwort. Um Unfälle zu vermeiden gibt es unterschiedliche Möglichkeiten - von technischen über organisatorischen hin zu persönlichen Maßnahmen. Die technischen Maßnahmen zur Unfallvermeidung haben dabei die größte Reichweite. Daher sollte z.B. schon beim Bau von Feuerwehrhäusern auf eine sichere und zukunftsorientierte Planung Wert gelegt werden. Fehler bei der Planung zu vermeiden kann darüber hinaus auch vor hohen Folgekosten schützen. Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten daher als Service an, die Feuerwehren bei den Planungen zu unterstützen und beraten bei Bauplanungen. Doch bevor man die Feuerwehr-Unfallkassen einbindet, stehen schon eine Menge Fragen im Raum. * Wie groß muss das Gelände sein? * Welche Räume benötige ich? * Wie groß müssen diese sein und welche Anforderungen werden an die Räume gestellt? * Welche Vorschriften gilt es zu beachten? All die oben genannten Fragen versucht dieses Programm schon im Vorwege zu beantworten. WAS KANN DAS PROGRAMM? Man startet durch Eingabe einiger Grundinformationen in eine Eingabemaske. Das Programm erstellt dadurch eine Liste mit notwendigen sowie optionalen Räumen. Diese können dann in eine Zeichenfläche gezogen und dort frei verschoben und entweder gedreht oder in Länge und Breite skaliert werden. Bei der Skalierung von Raumobjekten sorgt das Programm dafür, dass vorgeschriebene Raummindestflächen nicht unterschritten werden können. Zusätzlich gibt es zu den einzelnen Räumen weitreichende Informationen, welche später auch ausgedruckt werden können. Der Nutzer hat somit die Möglichkeit, sich einen Raumbedarfsplan zu erstellen, er kann den benötigten Platzbedarf abschätzen und erhält Informationen über die durch Normen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Gesetze geregelten Zusatzforderungen ( z.B. Absauganlagen, Bodenbeschaffenheiten, ...). Diesen Raumbedarfsplan, der visuell dargestellt ist, kann man dann ebenfalls nutzen um einem Auditorium (z.B. Gemeinderat) seine Pläne vorzustellen. Denn: „Bilder sagen mehr als tausend Worte!" WAS KANN UND SOLL DAS PROGRAMM NICHT? Eines kann und soll das Programm nicht: Einen Architekten und Bauingenieur ersetzen. Es bietet jedoch eine sehr gute Hilfestellung. Eine Umsetzung beinhaltet jedoch oft spezifische Besonderheiten, die ein Computerprogramm kaum alle abdecken kann. Von daher ist für eine Feinabstimmung der Expertenrat unverzichtbar. Das Programm ist konzipiert, um eine erste visuelle Darstellung der Anforderungen, aber auch Wünsche darzustellen. Es hat jedoch seine Grenzen. Die Wünsche der Feuerwehr und die Realisierbarkeit von Projekten gehen nicht selten weit auseinander. Ebenso ist das Programm auch beschränkt durch die Darstellungsmöglichkeiten (Zeichnungen oder abstrakte Raumobjekte). Ebenfalls ist in der aktuellen Version nur eine erdgeschossige Bauweise vorgesehen. Eine mehrgeschossige Bauweise wird in eine spätere Version eingearbeitet. WIE FUNKTIONIERT/ARBEITET DAS PROGRAMM? In der aktuellen Version beschränken wir uns auf gängige Größen. So wird zwar z.B. in der Abfragemaske die genaue Anzahl der Feuerwehrangehörigen abgefragt, das Programm rundet dann jedoch auf und stellt die nächst größere Raumgröße dar. Beispiel: Sie haben 36 aktive männliche Feuerwehrangehörige und geben dieses in die Eingabemaske ein, so erscheint die Objektdarstellung für einen Umkleideraum für 40 Personen. Ähnlich verhält es sich bei den Stellplatzgrößen. Bei den Parkplätzen fordert die DIN 14092, dass mindestens so viele Parkplätze wie Sitzplätze auf den Fahrzeugen vorhanden sind, mindestens jedoch 12 PKW-Stellplätze geschaffen werden. Für das Programm bedeutet dass, auch wenn Sie nur 9 Sitzplätze in der Abfragemaske eingeben, minimum 12 Stellplätze dargestellt werden. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten von Raumgrößen beschränkt sich das Programm auf gängige Standardgrößen und eine stark abstrahierte Darstellung der Raumobjekte. Nicht enthalten sind Flure sowie Fenster und Türen. Bei Fluren ist die Variationsmöglichkeit so groß, dass wir darauf verzichtet haben. Wir unterstellen dem Benutzer, dass er weiß, dass Räume durch Flure verbunden werden. Hierfür wird die Zeichenfläche mit einem Rastersystem hinterlegt. Die Räume können dann mit Abständen auf der Zeichenfläche positioniert werden. Die Abstände (Leerflächen) dazwischen stellen dann die Flure dar. Auf Fenster und Türen wird verzichtet, da die Raumobjekte beliebig aneinander geschoben werden können. Würden in den Raumobjekten Fenster und Türen vorhanden sein, würde es dazu kommen, dass sie plötzlich an unsinnigen Stellen auftauchen würden. MEINE PLANUNGEN Neue Planung Titel Erstellt Zuletzt geändert ALLGEMEINE ANGABEN Titel * Vergeben Sie ihrer Planung einen aussagekräftigen Titel. Bedenken Sie bei der Namensgebung auch, dass Sie mehrere Planungen anlegen können. Breite der Grundstücksfläche (in Metern) * Geben Sie hier die Breite des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht akzeptiert. Länge der Grundstücksfläche (in Metern) * Geben Sie hier die Länge des Grundstücks an. Dezimalwerte werden nicht akzeptiert. Bitte wählen... 1 2 Anzahl Etagen * Geben Sie hier die geplante Anzahl der Etagen ein. Das Programm benötigt die Anzahl um n der Checkliste die Treppen u berücksichtigen. -------------------------------------------------------------------------------- PERSONEN Anzahl Einsatzkräfte * Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. davon männlich * Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. davon weiblich * Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen Einsatzkräfte ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. Anzahl Jugendfeuerwehr * Geben Sie hier bitte die Gesamtzahl der Jugendfeuerwehrangehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der Einsatzkräfte stehen, berechnen kann. davon männlich * Geben Sie hier bitte die Anzahl der männlichen JF-Angehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der männlichen JF-Angehörigen stehen, berechnen kann. davon weiblich * Geben Sie hier bitte die Anzahl der weiblichen JF-Angehörigen ein, damit das Programm Flächen, die in Abhängigkeit zur Zahl der weiblichen JF-Angehörigen stehen, berechnen kann. -------------------------------------------------------------------------------- FAHRZEUGE Bezeichnung * Bitte geben Sie eine Bezeichnung ein. Länger als 8m Kürzer als 8m Bitte wählen Sie aus, ob das Fahrzeug kürzer oder länger als 8 Meter ist. Sitzplätze * Bitte geben Sie die Anzahl der Sitzplätze an. Fahrzeug hinzufügen -------------------------------------------------------------------------------- Haftungsausschluss akzeptiert * Bitte akzeptieren Sie den Haftungsausschluss. Eingaben speichern Abbrechen HAFTUNGSAUSSCHLUSS Wir weisen darauf hin, dass dieses Programm nur als Hilfe/ Ratgeber bei der in jedem Fall erforderlichen Bauplanung durch einen Architekten und/oder Bauingenieur zu verstehen ist und diese in keiner Beziehung ersetzt. Für Planungsfehler wird keinerlei Haftung übernommen. CHECKLISTE Auf dieser Seite wird anhand Ihrer Eingaben in den Grundeinstellungen der Planung eine Checkliste erstellt, die Ihnen auf einen Blick zeigt, welche Kriterien bereits erfüllt sind und welche nicht. Sollten Sie mit Ihrer Planung fertig aber noch nicht alle Punkte in dieser Liste erledigt sein, können Sie diese einfach durch einen Klick auf das Kontrollkästchen als erledigt markieren. Sobald alle Punkte erledigt sind, können Sie sich Ihre Planung in einer Übersicht anzeigen und ein PDF daraus erstellen lassen. MEINE PLANUNGEN MEINE PLANUNGEN Neue Planung Titel Erstellt Zuletzt geändert PLANUNGSBOARD HILFE ÜBERSICHT * Erste Schritte * Der Überschriftenbereich listet die Startparameter Ihres Planungsentwurfs (Abb. unten: 1) * Symbolbuttons bieten Bearbeitungsfunktionen für Ihren Planungsentwurf (Abb. unten: 2) * In der Zeichenfläche entwickeln Sie Ihren Planungsentwurf (Abb. unten: 3) * Ein Navigator zeigt Ihnen den gewählten Ausschnitt Ihrer Planung mit Zoomstufen (Abb. unten: 4) * Das Inventar enthält die erforderlichen (rot) und optionalen (grau) Zeichenobjektgruppen (Abb. unten: 5) * Klick auf eine Objektgruppe präsentiert die enthaltenen Zeichenobjekte (Abb. unten: 6) * Tooltipps und Hinweise * PDF-Dokument zum Ausdrucken * Tastaturbefehle ERSTE SCHRITTE * Ziehen Sie die Zeichenobjekte (6) aus dem Inventar (5) auf die Zeichenfläche (3). * Rechter Maustastenklick auf ein Zeichenobjekt liefert einen Tooltipp mit ergänzenden Informationen zum Objekt. * Rot hinterlegte Objektgruppen (6) müssen in angegebener Kapazität zwingend verbaut werden. In (6) wird in der Beispielgrafik eine 0/1 angezeigt. Das bedeutet, dass die Kapazität "0" verbaut wurde (kein Zeichenobjekt dieser Objektgruppe wird verwendet), und das die Kapazität "1" erforderlich ist (mindestens ein Objekt dieser Objektgruppe muss in der Zeichenfläche verwendet werden). * Zeichenobjekte, ausgenommen Hintergrundflächen, dürfen nicht überlappen. Ein Warnhinweis hindert Sie am Weiterarbeiten, bis der Konflikt aufgehoben wird. * Sie können Zeichenobjekte auf der Zeichenfläche mit gedrückter linker Maustaste verschieben und mit den Symbolbuttons (2) drehen oder aus der Zeichenfläche entfernen. * Zeichenobjekte können in Höhe oder Breite nicht geändert werden. Hintergrundflächen können mit der linken Maustaste am Objektrand gefasst und in Höhe und Breite geändert werden. * Klicken Sie auf das Hintergrundraster der Zeichenfläche, können Sie die komplette Zeichenansicht mit dem Mausrad zoomen oder mit festgehaltener linker Maustaste verschieben. * Am unteren Rand der Zeichenfläche wird ein Maßstab angezeigt. * Sie können beliebig viele Planungsentwürfe anlegen, speichern und zu jedem Zeitpunkt erneut bearbeiten oder komplett löschen. * Nachdem alle rot hinterlegten Objektgruppen abgearbeitet sind, kann ein download- und druckbares PDF-Dokument mit einer Abbildung des Planungsentwurf und ergänzenden Hinweisen und Vorschriften werden. * Sie können bei automatischer Prüfung der Sicherheitsvorschriften zum Bau eines Feuerwehrhauses eine "ungefähre" Architekturskizze anfertigen, werden aber kein perfektes, passgenaues Ergebnis erhalten. Seien Sie kreativ und füllen Sie die sich zwangsläufig ergebenden Leerflächen mit Hintergrundflächen. Ihre Skizze dient als Idee und Planungsvorlage für Architekten, welche auf dieser Grundlage eine den Sicherheitsvorschriften folgende Architekturplanung und Bauzeichnung entwickeln können. SYMBOLWERKZEUGE OBERHALB DER ZEICHENFLÄCHE PLANUNGSENTWURF LEEREN Ein Klick auf dieses Symbolwerkzeug löscht nach einer Sicherheitsbestätigung alle Zeichenobjekte und Hintergrundflächen aus der Zeichenfläche. ZOOM UND POSITION DER ZEICHENFLÄCHE ZURÜCKSETZEN Dieses Symbolwerkzeug setzt alle Änderungen zurück, welche durch ein- oder auszoomen, oder durch verschieben der Zeichenfläche erzeugt wurden. ZEICHENOBJEKT LÖSCHEN Hiermit entfernen Sie einzeln ausgewählte Zeichenobjekte oder Hintergrundflächen aus der Zeichenfläche. Die "Entfernen"-Taste Ihrer Tastatur erfüllt den selben Zweck. ZEICHENOBJEKT LINKS DREHEN Einzeln ausgewählte Zeichenobjekte werden mit diesem Symbolwerkzeug in 90°-Schritten gegen den Uhrzeigersinn rotiert. ZEICHENOBJEKT RECHTS DREHEN Einzeln ausgewählte Zeichenobjekte werden mit diesem Symbolwerkzeug in 90°-Schritten im Uhrzeigersinn rotiert. PLANUNGSENTWURF SPEICHERN Speichern Sie Ihren aktuellen Entwurf unter dem Anfangs vergebenen Titel mit Klick auf das Diskettensymbol. Sie können beliebig viele Planungsentwürfe anlegen und jederzeit bearbeiten. GESPEICHERTEN PLANUNGSENTWURF LADEN Das Ladesymbol führt Sie in eine Listenansicht Ihrer bereits gespeicherten Planungsentwürfe. Ihr aktueller Entwurf wird dabei automatisch gespeichert. In der Listenansicht können Sie die Parameter aller bereits angelegten Planungsentwürfe ändern, eine Kurznotiz hinzufügen, oder mit Klick auf den Titel einen gespeicherten Planungsentwurf zur erneuten Bearbeitung in die Zeichenfläche laden. HILFE ZUR BEDIENUNG DES PLANUNGSBOARDS Mit dem Hilfesymbol öffnen Sie diese Onlinehilfe. DRUCKEN Sobald alle rot markierten, erforderlichen Zeichenobjekte auf der Zeichenfläche verwendet werden, kann Ihr Planungsentwurf gedruckt werden. Es wird ein für den DIN A4 optimiertes PDF-Dokument erstellt und zum Downloaden und Speichern bzw. Ausdrucken angeboten. Das PDF-Dokument enthält Ihre Planungsskizze, sowie die damit verbundenen, ergänzenden Hinweise und Vorschriften. DAS ZEICHENFELD Das Zeichenfeld wird maßstabsgetreu in der von Ihnen vorgegebenen Kantenlänge des Grundstücks mit einem 0,5 m Linienraster angezeigt (1). Mit den Scrollbalken (2) rechts und unterhalb der Zeichenfläche können Sie die Zeichenfläche vertikal und horizontal verschieben. Dasselbe erreichen Sie mit der Maus bei auf dem Linienrasten gedrückt gehaltener, linker Maustaste . Am unteren Rand zeigt ein Maßstab (3) die realen Größenverhältnisse. Zeichenobjekte (4) ziehen Sie aus dem Objekte-Inventar rechts neben dem Konstruktionsfeld mit gedrückt gehaltener, linker Maustaste in die gerasterte Fläche hinein. Alle Zeichenobjekte können auf der Zeichenfläche entfernt oder gedreht (5) werden. Nur angeklickte, aktive (blau umrandete) Objekte (6) können mit den Symbolbuttons (5) bearbeitet, oder mit gedrückter linker Maustatste verschoben werden. Überlappen sich Zeichenobjekte, wird dieses durch eine rote Umrandung (7) des überlappten Zeichenobjekts gekennzeichnet, und es wird ein Warnhinweis (7) angezeigt. Eine Weiterarbeit ist erst möglich, nachdem der Konflikt aufgehoben wird. NAVIGATOR, ZOOM Die Zeichenfläche lässt sich mitsamt den enthaltenen Zeichnungsobjekten stufenlos zoomen. Zum Ein- oder Auszoomen bewegen Sie den Mauszeiger über das Hintergrundraster der Konstruktionsfläche (4) und drehen das gedrückt gehaltene Mausrad. Der rechts oben platzierte Navigator zeigt rot umrandet (1) den aktuell gewählten Ausschnitt der Zeichenfläche und grau umrandet (2) die vorgewählte Grundstücks- bzw. Arbeitsfläche. Zum Verschieben des sichtbaren Zeichenflächenausschnitts klicken Sie in den roten Navigatorrahmen (1) und verschieben diesen mit gedrückt gehaltener linker Maustaste im grauen Navigatorrahmen (2). Oder Sie benutzen die horizontalen und vertikalen Scrollbalken (3) neben der Zeichenfläche. Oder Sie klicken in das Linienraster (4) und verschieben den sichtbaren Zeichnungsbereich mit gedrückter, linker Maustaste. Ein Klick auf den 1:1-Symbolbutton (5) platziert die komplette Grundstücksfläche passend in der Zeichenfläche. INVENTAR UND OBJEKTGRUPPEN Alle Zeichenobjekte für Ihre Planung befinden sich im sogenannten Inventar (1). Die Zeichenobjekte sind in Gruppen zusammengefasst. Innerhalb einer Gruppe können verschiedene Dimensionierungen des selben Objekts mit unterschiedlichen Kapazitäten angeboten sein. Mit den beim Neuanlegen eines Planungsentwurfs eingegebenen Zahlendaten (Anzahl Löschfahrzeuge, Sitzplätze, Personen gesamt, weibliche Personen) errechnet die Planungssoftware die erforderlichen Stellplätze und Räumlichkeiten. Erforderliche Zeichenobjekte sind am angezeigten Zahlenpaar (4) zu erkennen. Noch nicht abgedeckte Kapazitäten sind rot gekennzeichnet (2). Die erste Zahl des Zahlenpaars zeigt die Anzahl bereits verwendeter Kapazitäten. Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der erforderlichen Kapazitäten. Wenn die Anzahl verwendeter Kapazitäten gleich oder größer der Anzahl erforderlicher Kapazitäten ist, haben Sie die erforderlichen Zeichenobjekte dieser Objektgruppe in Ihre Planung einbezogen und die rote Hervorhebung der Objektgruppe schaltet sich ab. Alle rot markierten, erforderlichen Kapazitäten müssen in Ihren Planungsentwurf einbezogen werden. Vorher ist der Ausdruck eines "fertigen" Planungsentwurfs in ein PDF-Dokument nicht möglich. Für mehr Informationen zu den Zeichenobjekten, klicken Sie einfach mit der rechten Maustaste auf ein Zeichenobjekt. Die in einem Popupfenster ausgewiesenen Informationen erhalten Sie auch später im PDF-Dokument des fertigen Planungsentwurfs. Zum Aufbau eines Planungsentwurfs ziehen Sie die Zeichenobjekte einfach aus dem Inventar mit gedrückter, linker Maustaste auf die Zeichenfläche. Beim Loslassen in der Zeichenfläche darf das neue Zeichenobjekt bereits platzierte Zeichenobjekte nicht überdecken. Ein Warnhinweis hindert Sie an der Weiterarbeit, bis der Überlappungskonflikt aufgehoben ist. Sie werden mit den vorgegebenen Inventar-Objekten keine nahtlose Konstruktion erstellen können. Zum optischen Ausbessern Ihres Entwurfs dienen die verschiedenfarbigen Hintergrundflächen (5). Hintergrundflächen können in Höhe und Breite skaliert werden und dürfen überlappen. ZEICHENOBJEKTE Sie erstellen jeden Planungsentwurf mit den rechts im Inventar enthaltenen Zeichenobjekten und Hintergrundflächen. Zeichenobjekte sind mit teilweise unterschiedlichen Dimensionen oder Kapazitäten in Gruppen zusammengefasst. Einzelne Zeichenobjekte platzieren Sie durch Ziehen mit gedrückter linker Maustaste (1) auf die Zeichenfläche. Die verwendeten und die erforderlichen Kapazitäten einer Objektgruppe werden in der jeweiligen Objektgruppe rechts angezeigt (2). Die erste Zahl zeigt die in Ihrer Planung bereits verwendeten Kapazitäten. Die zweite Zahl die erfordliche Anzahl an kapazitäten. Sie müssen mindesten soviele Kapazitäten verwenden wie erforderlich, sonst ist ein PDF-Ausdruck nicht möglich. Arbeiten Sie sich durch alle rot hinterlegten Objektgruppen durch, bis alle roten Hervorhebungen verschwunden sind. Nähere Auskunft zur jeweiligen Kapazität eines Zeichenobjekt erhalten Sie als Tooltipp beim Darüberfahren mit der Maus (3). Die auf der Zeichenfläche durch Anklicken blau markierten Zeichenobjekte können mit gedrückt gehaltener, linker Maustaste verschoben werden, oder mit den Symbolbuttons (4) aus der Zeichenfläche entfernt oder in 90°-Schritten gedreht werden. Mit Klick auf das Speichern-Symbol (5) speichern Sie Ihren aktuellen Planungsentwurf. Wenn alle erforderlichen (rot markierten) Objektgruppen in die Planung einbezogen sind, kann ein PDF-Dokument mit dem Drucken-Button (6) erzeugt, heruntergeladen und lokal gespeichert und ausgedruckt werden. TOOLTIPS UND HINWEISE Für jedes Zeichenobjekt sind ausführliche Informationen hinterlegt. Sie können sich diese Informationen jederzeit mit Rechtsklick auf das Zeichenobjekt anzeigen lassen. Diese Informationen gliedern sich * in die Bezeichnung des Zeichenobjekts als Rahmenüberschrift des Info-Fensters, * rechts daneben kann dieses Info-Fenster mit Klick auf das X-Symbol wieder geschlossen werden (oder [ESC]-Taste), * in die eigentliche Info beginnend mit einer detailliert ausgeführten Zeichnung (2) des Zeichenobjekts, * und gefolgt von Hinweisen und Vorschriften (3), welche mit diesem Objekt in direktem Zusammenhang stehen, * sowie gefolgt von einem oder mehreren Links auf die ausführlichen Beschreibungen betroffener Vorschriften (4). PDF-AUSDRUCK Nachdem alle erforderlichen Zeichenobjekte auf der Zeichenfläche platziert sind, kann ein PDF-Dokument zum Speichern und Ausdrucken erzeugt werden. Klicken Sie dazu auf den Druck-Button oberhalb der Zeichenfläche. Die Planungssoftware erstellt ein mehrseitiges, für den DIN A4-Ausdruck optimiertes PDF-Dokument und bietet dieses zum Download an. Das PDF-Dokument enthält * Ihre Profildaten und das aktuelle Datum, * die eingebenen Initialparameter des Planungsentwurfs, * Ihre Planungsskizze, * eine Auflistung jedes verwendeten Zeichnungsobjekts mit den dazugehörigen Informationen und Vorschriften, * die Impressumdaten der Anbieter HFUK Nord und FUK Mitte, * sowie rechtliche Hinweise und Haftungsausschlüsse. Verwenden Sie den PDF-Planungsentwurf als Grundlage für durch Architekten auszuarbeitende Planungen und Zeichnungen zum Bau eines Feuerwehrhauses. TASTATURBEFEHLE * Pfeiltasten: Ist ein Objekt in der Planung ausgewählt, können Sie es mit den Pfeiltasten pixelgenau verschieben. * Entf/Backspace: Entfernt das ausgewählte Objekt aus der Planung. * +/- oder Shift + Scrollrad: Einstellen der Zoomstufe der Planung. * Escape: Mit der Escape-Taste lässt sich der Zeichenmodus (Außenwände/Bestandsgebäude) beenden bzw. abbrechen. * Strg/Ctrl + S: Speichert den aktuellen Stand der Planung. * Alt (gedrückt) + Mausbewegung: Bei gedrückter Alt-Taste lässt sich der Sichtbereich der Planung mit der Maus verschieben. VORSCHRIFTEN 0. VORBEMERKUNG Die vorliegende Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ gibt Anregungen und Hinweise für den Neu- und Umbau sowie den sicheren Betrieb von Feuerwehrhäusern. Sie soll helfen, die Sicherheit von Feuerwehrangehörigen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen der Feuerwehr weiter zu erhöhen. Den jeweiligen Kapiteln sind Grundsätze zur Sicherheit im Feuerwehrhaus vorangestellt, die bei der Festlegung der eigenen Schutzziele bei der Gefährdungsbeurteilung eine Hilfestellung bieten sollen. Sie tragen den allgemeinen Erfahrungen des Feuerwehrdienstes Rechnung und unterstützen bei der Umsetzung der Vorgaben der UVV „Feuerwehren“. Das Bauordnungsrecht der Länder stellt an Arbeitsstätten, die ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind, auch dann Anforderungen an die Barrierefreiheit, wenn dort keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen sollte bereits im Vorfeld einer Neu- oder Umbaumaßnahme darüber entschieden werden, in wie weit Barrierefreiheit erzielt werden muss, um auch Menschen mit Handikap den Zugang ins Feuerwehrhaus sowie das schnelle und sichere Verlassen zu ermöglichen. Eine barrierefreie Gestaltung kann auch für die in Eile befindlichen Einsatzkräfte Vorteile haben. Berücksichtigt werden sollte auch, dass mehr und mehr jüngere Kinder im Feuerwehrhaus betreut werden. Mit Erscheinen der überarbeiteten DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ im April 2012 haben sich einige Anforderungen geändert, wie z. B. die Durchfahrtsbreiten auf Grund der Erhöhung der maximal zulässigen Breite von Fahrzeugen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass geänderte Anforderungen erst ab dem Erscheinungsdatum dieser Norm zu berücksichtigen sind. Früher errichtete Feuerwehrhäuser müssen nicht zwingend an die aktuelle Norm angepasst werden, wenn die Schutzziele der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ eingehalten werden. Vorhandene Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu bewerten. Daraus ist die Rangfolge geeigneter Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Minimierung abzuleiten. Eine Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung gibt DGUV Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst“. Am Ende verschiedener Kapitel befindet sich ein Fragenkatalog, der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für Feuerwehrhäuser geben soll. Als weitere Hilfe kann eine ausführliche ausfüllbare Checkliste im Downloadbereich unter http://www.dguv.de heruntergeladen werden. Organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Prüfungen, Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchungen, Unterweisungen oder die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern werden hier nicht behandelt. EINLEITUNG Feuerwehrhäuser sind Ausgangspunkt für Brand- und Hilfeleistungseinsätze. Hier befinden sich insbesondere die Feuerwehrfahrzeuge mit der für den Einsatz benötigten Technik. Für Feuerwehrangehörige beginnt mit der Alarmierung der „Einsatzstress“. Sie sollen schnellstmöglich Hilfe leisten zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachwerten. Neben der gebotenen Eile des Einsatzes können die Feuerwehrangehörigen häufig unter psychischer Anspannung stehen. Eindrücke und Belastungen vergangener Einsätze können ins Bewusstsein zurück gerufen werden. Insbesondere der Einsatzdienst mit seinen physischen und psychischen Belastungen, unterscheidet sich grundlegend von anderen Tätigkeiten und ist z. T. mit erhöhten Anforderungen an die Feuerwehreinrichtungen verbunden. Durch organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, wie Warnhinweise oder Verhaltensregeln, wird bei Gefahren durch bauliche Mängel oftmals keine ausreichende Sicherheit erreicht, wenn das besondere Verhalten der Feuerwehrangehöri-gen dem entgegensteht. Aus diesem Grund sind an bestimmte Bereiche in Feuerwehrhäusern andere, zum Teil höhere Anforderungen an die technisch-bauliche Sicherheit zu stellen, als an Arbeitsstätten. Geeignete bauliche Maßnahmen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich trotz der gebotenen Eile keine Unfälle ereignen. Die UVV „Feuerwehren“ gibt deshalb dafür verbindliche Schutzziele vor. Neben Feuerwehrfahrzeugen werden in Feuerwehrhäusern weitere Ausrüstungen und Geräte bereitgehalten und Feuerwehrangehörige sowie deren Technik auf Einsätze vorbereitet. So befinden sich hier u. a. auch Sozial- und Schulungsräume sowie feuerwehrspezifische Läger und Werkstätten (z. B. für Atemschutz, Schlauchpflege). Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer für die sichere Gestaltung der bauli-chen und technischen Einrichtungen sowie die gesundheitsgerechten Bedingungen für die Feuerwehrangehörigen verantwortlich. Dazu muss er sowohl beim Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, als auch für den Betrieb die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die regelmäßige Begehung der Feuerwehrhäuser, bei der Gefährdungen erkannt und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden. Jedoch muss jeder im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben für die Sicherheit im Feuerwehrhaus beitragen. Neben dem Unternehmer sind auch der Leiter der Feuerwehr sowie die Feuerwehr-Führungskräfte verantwortlich. Unterstützung erhalten sie durch Sicherheitsbeauftragte sowie ggf. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Kommune. Als Entscheidungshilfe sind in dieser Information Lösungsvorschläge zur Sicherheit im Feuerwehrhaus zusammengestellt. Sie kann sowohl bei Baumaßnahmen für Feuerwehrhäuser, als auch bei der zum sicheren Betrieb erforderlichen Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Sie richtet sich an den Unternehmer, die Planer sowie an die Leitung der Feuerwehr und nicht zuletzt an Sicherheitsbeauftragte. Im Anhang ist eine Checkliste beigefügt, mit deren Hilfe der sicherheitstechnische Zustand der baulichen und technischen Einrichtungen in wesentlichen Punkten beurteilt werden kann. PLANUNGSGRUNDLAGEN Bei der Planung von Feuerwehrhäusern ist neben anderen Vorschriften insbesondere die UVV „Feuerwehren“ zu beachten. Sie formuliert spezielle einzuhaltende Schutzziele. Für die bedarfsgerechte Neuplanung von Feuerwehrhäusern ist mit der Normenreihe DIN 14 092 „Feuerwehrhäuser“ eine einheitliche konkrete Grundlage geschaffen. Die allgemeinen Anforderungen für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie deren Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und sind für Beschäftigte zu berücksichtigen. Wichtige Vorschriften und Regeln sind im Anhang aufgelistet. Die Planung sollte im Dialog mit der Feuerwehr erfolgen, um die jeweiligen Erfordernisse zu berücksichtigen. 1. AUSSENANLAGEN Die nachfolgenden Ausführungen gelten vorrangig für Außenanlagen von Feuerwehrhäusern, die von den Einsatzkräften nach ihrer Alarmierung zum schnellen An- und Ausrücken genutzt werden. Da hier die in den Vorbemerkungen beschriebenen besonderen Bedingungen vorherrschen, werden an diese Außenanlagen spezielle Anforderungen gestellt. 1.1 AN- UND ABFAHRTSWEGE Grundsatz: Die An- und Abfahrtswege am Feuerwehrhaus müssen so angeordnet sein, dass die Einsatzkräfte sicher an- und ausrücken können. Auch unter Einsatzbedingungen sind Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen von Fahrzeugen zu vermeiden (UVV „Feuerwehren“). Zu diesen gehören sowohl die ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge als auch die Fahrzeuge der anrückenden alarmierten Einsatzkräfte. Besondere Gefährdungen entstehen durch Fahrzeugbewegungen in der direkten Nähe des Feuerwehrhauses, wenn sich Verkehrswege kreuzen. Dies sind insbesondere Kreuzungen * der ankommenden Einsatzkräfte untereinander, * der mit PKW oder Fahrrad anrückenden Einsatzkräfte und bereits ausrückenden Einsatzfahrzeugen, * der anrückenden Einsatzkräfte und der Fußwege der zum Feuerwehrhaus eilen-den Einsatzkräfte, * der ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge und den Fußwegen der zum Feuerwehr-haus eilenden Einsatzkräfte, * der zum Feuerwehrhaus eilenden Einsatzkräfte und den Fahrwegen anderer Verkehrsteilnehmer. Unerwartete „Begegnungen“ sind insbesondere durch geeignete bauliche/gestalterische Maßnahmen vermeidbar. Die Maßnahmen sollen so wirken, dass sich die Feuerwehrangehörigen zwangsläufig sicher verhalten. Bereits bei der Planung von Feuerwehrhäusern müssen die Voraussetzungen für gefahrlose Betriebs- und Einsatzabläufe in und um Feuerwehrhäuser geschaffen werden. Auch die Lage des Feuerwehrhauses sowie die Größe und Beschaffenheit der Außenanlagen beeinflussen die Sicherheit entscheidend. In die Betrachtung der Fahrwege am Feuerwehrhaus sind auch die Wege der zu Fuß zum Feuerwehrhaus eilenden Feuerwehrangehörigen einzubeziehen (siehe auch Abschnitt 1.3). Nicht zu vergessen sind Abstellplätze für Fahrräder (z. B. Fahrradständer). Diese sollten möglichst nahe am Alarmeingang aber so angeordnet sein, dass die Fahrräder nicht in die Fußwege der Feuerwehrangehörigen hineinragen. Im Folgenden werden beispielhaft sich kreuzende Verkehrswege im Außenbereich eines Feuerwehrhauses dargestellt, die zu vermeiden sind (Bild 1): Bild 1: Außenanlagen mit Gefährdungen durch sich kreuzende Verkehrswege (im Interesse der Übersichtlichkeit sind nicht alle möglichen Kreuzungen markiert) Kreuzungen der Fahrwege der Fahrzeuge Im Bild 1 führt der schnellste Weg der von rechts kommenden Einsatzkräfte schräg über den Stauraum. Damit kreuzen ihre Fahrwege die der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge direkt vor den Hallentoren und sind dadurch schlecht sichtbar für die Fahrzeugführer. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die so abkürzenden Fahrzeuge mit den auf dem Parkplatz längs entlangfahrenden PKW kollidieren können. Aber auch die Fahrwege der auf der Straße Weiterfahrenden kreuzen die Ausfahrt der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge. Und die von links anrückenden Einsatzkräfte kreuzen beim Abbiegen auf den Parkplatz ebenfalls die ausfahrenden, sich bereits auf der Straße befindlichen Feuerwehrfahrzeuge. Kreuzungen der Fuß- und Fahrwege Einsatzkräfte sind in der Regel bestrebt, ihre Fahrzeuge so nah wie möglich am Alarmeingang abzustellen. Daher besetzen sie im Beispiel zuerst die Parkplätze direkt gegenüber dem Alarmeingang. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich ihre Fußwege mit den Fahrwegen weiterer nach hinten durchfahrender Fahrzeuge kreuzen. Bild 2 zeigt, wie bereits bei der Planung Gefährdungen durch sich kreuzende Verkehrswege der Einsatzkräfte auf dem Gelände der Feuerwehr vermieden werden können: Wenn die Einsatzkräfte ihre Fahrzeuge am Alarmeingang beginnend fortlaufend aneinanderreihen, werden keine Fußwege ausgestiegener Feuerwehrangehöriger durch anrückende Fahrzeuge gekreuzt. Auch die Schrägfahrt der zügig anrückenden Einsatzkräfte über den Stauraum ist durch geeignete bauliche Barrieren verhindert. Hierdurch darf aber der Sichtbereich des Fahrzeugführers nicht eingeschränkt werden. Durch Verlagerung der PKW-Stellplätze von der gegenüberliegenden Straßenseite auf die Seite des Feuerwehrhauses sind die Kreuzungen der Fußwege mit denen der öffentlichen Verkehrsteilnehmer beseitigt. Alarmparkplätze sollen grundsätzlich so angelegt sein, dass Einsatzkräfte im Alarmfall keine öffentlichen Straßen überqueren müssen. Es verbleiben jetzt noch Kreuzungen zwischen Fahrzeugen der anrückenden Einsatzkräfte und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen auf der öffentlichen Straße. Bild 2: Viele Gefährdungen durch sich kreuzende Verkehrswege aus Bild 1 sind beseitigt Wird der Parkplatz auf die rechte Seite des Feuerwehrhauses verlegt, reduziert sich die Zahl der bisherigen Kreuzungen. Bild 3: Weitere Verringerung der Zahl der Kreuzungen auf der Straße In Bild 4 wird eine optimale Variante dargestellt. Hier erfolgt die Anfahrt der Einsatzkräfte über eine separate Zufahrt von hinten, so dass vor dem Feuerwehrhaus keine Kreuzung der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge mit den Fahrzeugen der anfahrenden Einsatzkräfte entstehen. Die Fahrzeugführer müssen nun nur noch den öffentlichen Straßenverkehr beachten. Erforderlichenfalls ist noch ein Richtungsverkehr (Einbahnstraßenregelung) im Außengelände vorzusehen, um Kollisionen der anrückenden Fahrzeuge zu verhindern. Bild 4: Optimierte Anfahrt von hinten an das Feuerwehrhaus Den Außenbereichen der Feuerwehrhäuser ist bereits bei der Planung besonderes Augenmerk zu schenken. Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen von Fahrzeugen werden insbesondere vermieden, wenn sich die Fahr- und Fußwege in den Außenanlagen von Feuerwehrhäusern untereinander nicht kreuzen. 1.2 GESTALTUNG DER PKW-STELLPLÄTZE Grundsatz: Die am Feuerwehrhaus ankommenden Einsatzkräfte müssen ihre Fahrzeuge sicher abstellen und verlassen sowie den Alarmeingang sicher erreichen können. Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten, um das o. g. Schutzziel zu erreichen. Der tatsächliche Bedarf an Stellplätzen ist anhand der Erfordernisse und der örtlichen Situation in Abstimmung mit der Feuerwehr zu ermitteln. Die Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen. Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt sein, dass für den Alarmfall benötigte PKW-Stellplätze der Feuerwehr jederzeit zur Verfügung stehen und nicht von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt werden. Jeder PKW-Stellplatz sollte mindestens 5,5 m lang und 2,5 m breit sein (bei Schräglage entsprechend angepasst). Eine Markierung der Stellplätze ist empfehlenswert. Um Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben, trittsicher und frei von Stolperstellen zu gestalten. Dies gilt auch für Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung (z. B. Ablaufrinnen und Kanaldeckel). Rasengittersteine, Schotterrasen oder grober Schotter sind z. B. nicht geeignet. 1.3 FUSSWEG ZUM FEUERWEHRHAUS IM ALARMFALL - ALARMWEG Grundsatz: Die Fußwege am Feuerwehrhaus müssen so gestaltet sein, dass die angekommenen Einsatzkräfte sicher zum Alarmeingang gelangen können. Dazu ist insbesondere darauf zu achten, dass die Alarmwege * kreuzungsfrei zu an- oder ausfahrenden Fahrzeugen angelegt sind, * auf direktem (kürzesten) Wege zum Alarmeingang verlaufen, * hindernisfrei und stufenlos gestaltet, * trittsicher und frei von Stolperstellen sind sowie * bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begangen werden können. Der Zugang zum Feuerwehrhaus soll nicht unmittelbar vor den Toren entlang und nicht durch Tore der Fahrzeughallen, sondern separat erfolgen, um Kollisionen mit ausfahrenden Feuerwehrfahrzeugen zu vermeiden. Bauliche Maßnahmen zur Realisierung der Kreuzungsfreiheit, wie Absperrungen, Zäune oder Ähnliches, müssen Vorrang vor organisatorischen oder verhaltensorientierten Maßnahmen haben, da sie eine höhere Wirksamkeit erreichen. Bild 5: Eine Mauer versperrt den Zugang vor das Hallentor Hindernisse im Alarmweg sind zu vermeiden. Bild 6: Hindernisse im Alarmweg Müssen Höhenunterschiede im Alarmweg überwunden werden, können diese durch Rampen mit möglichst nicht mehr als 6% Neigung ausgeglichen werden. Treppen zählen zu den unfallträchtigsten Verkehrswegen. Kann im Einzelfall auf Stufen nicht verzichtet werden, müssen diese jederzeit deutlich erkennbar sowie für die im Einsatz gebotene Eile eingerichtet sein. Das bedeutet z. B., dass * die Stufen beleuchtet sind, sich von ihrer Umgebung optisch gut abheben und erforderlichenfalls auch die Stufenvorderkanten entsprechend sichtbar sind sowie * das Schrittmaß entsprechend gewählt wird (z. B. Auftritt 30 – 32 cm und Steigung 14 – 16 cm). In den Außenbereichen sind die Alarmwege möglichst kreuzungsfrei und geradlinig, eben, trittsicher und hindernisfrei zu den Alarmeingängen zu führen und ausreichend zu beleuchten. 1.4 VERKEHRSFLÄCHEN VOR HALLENTOREN - STAURAUM Grundsatz: Ein gefahrloses Aus- und Einfahren der Feuerwehrfahrzeuge muss gewährleistet sein. Vor den Hallentoren ist ein ausreichend großer Stauraum anzuordnen. Diese Aufstell- und Bewegungsfläche vor der Fahrzeughalle soll entsprechend DIN 14092-1 mindestens der hinter dem Tor liegenden Stellplatzfläche entsprechen. Ziel dieser Anforderung ist, dass jedes ausfahrende Feuerwehrfahrzeug vor dem Hallentor aufgestellt werden kann, ohne dass es bereits auf die Fahrbahn ragt oder das Hallentor nicht geschlossen werden kann. Ist eine geradlinige Ausfahrt von den Stellplätzen der Fahrzeughalle auf die Straße nicht möglich, so ist vor dem Stauraum ein zusätzlicher Fahrstreifen von mindestens 4 m Breite unter Berücksichtigung der Schleppkurven der Fahrzeuge vorzusehen. Das Zurücksetzen von Feuerwehrfahrzeugen über längere Strecken soll verhindert werden. Erforderlichenfalls ist in unmittelbarer Nähe zusätzlicher Platz zum Wenden vorzuhalten. Der Stauraum vor den Toren soll für die zu erwartende Achslast, in der Regel von 12 t ausgelegt sowie eben und trittsicher gestaltet sein. Erfüllt bei bestehenden Feuerwehrhäusern die Länge des Stauraumes die Anforderungen nicht, so ist z. B. die Ausfahrt gegen den öffentlichen Querverkehr sowie auch das rückwärts Einfahren in die Fahrzeughalle durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. einen Einweiser zu sichern. 1.5 ÜBUNGSHOF Grundsatz: Der Übungshof muss so gestaltet sein, dass Ausbildung und Übung sicher durchgeführt werden können. Eine Gefährdung insbesondere durch im Einsatzfall bewegte Fahrzeuge ist zu vermeiden. Zur Planung eines Übungshofes können Hinweise der DIN 14092-1 entnommen werden. Danach sollte je Übungsgruppe eine Fläche von mindestens 250 m² vorgesehen werden. Auch die Übungsflächen sollen trittsicher und frei von Stolperstellen und erforderlichenfalls ausgeleuchtet gestaltet sein. Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im Alarmfall ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge liegen. 1.6 BELEUCHTUNG DER AUSSENANLAGEN Grundsatz: Auch bei Dunkelheit müssen die Außenanlagen und deren Verkehrswege sicher benutzt werden können. Alle Verkehrswege sind bei Bedarf ausreichend zu beleuchten. In der Praxis hat sich bewährt, die Beleuchtung außen über Bewegungsmelder oder über die Leitstelle einzuschalten. Somit sind die Verkehrswege bereits für die erste eintreffende Einsatzkraft beleuchtet. Um störende Direktblendungen zu vermeiden, sollten die Leuchten möglichst hoch angebracht werden. Wird die Beleuchtung unter Nutzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung realisiert, muss sichergestellt sein, dass diese auch durchgängig bei Dunkelheit eingeschaltet ist. Richtwerte für die Beleuchtungsstärken (E) im Außenbereich von Feuerwehrhäusern: Bereich E in lx Alarmparkplätze 20*) Gehwege (Fußgänger) 10 Halleneinfahrten 50 *) Hier wird die Gestaltung eines kreuzungsfreien und hindernisfreien PKW-Parkplatzes vorausgesetzt. Werden auch Übungen auf dem Parkplatz durchgeführt oder Wartungen an Feuerwehrfahrzeugen vorgenommen, werden Nennbeleuchtungsstärken von 50 lx empfohlen. Weitere Richtwerte können ASR A3.4 „Beleuchtung“ entnommen werden. FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Verlaufen die Verkehrswege von Fahrzeugen untereinander sowie von Feuerwehrangehörigen und Fahrzeugen kreuzungsfrei? * Ist der Fahrweg der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge breit genug, so dass er nicht von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden kann? * Ist die Zahl der PKW-Stellplätze ausreichend? * Gibt es aufgrund vorhandener Gefahrensituationen interne Regelun-gen über Zu- und Abfahrten der PKW sowie über deren Abstellung und werden diese in der Praxis befolgt? * Sind die Fußwege der Feuerwehrangehörigen trittsicher und verlaufen sie hindernisfrei auf direktem Weg zum Alarmeingang (d. h. nicht um Hindernisse herum oder über Hindernisse hinweg)? * Entspricht das Schrittmaß von Treppen Abschnitt 1.3 und heben sich ihre Stufen optisch ausreichend von ihrer Umgebung ab? * Sind die Außenanlagen und insbesondere die Verkehrswege ausrei-chend beleuchtet? Ist der Alarmeingang beleuchtet? * Ist der Stauraum vor dem Feuerwehrhaus gleich der Stellplatzlänge im Feuerwehrhaus? * Werden die Außenanlagen im Winter schnee- und eisfrei gehalten? 2. INNENBEREICH 2.1 VERKEHRSWEGE 2.1.1 ALARMWEGE IM FEUERWEHRHAUS Grundsatz: Alarmwege müssen nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. Hieraus ergibt sich für die Alarmwege im Feuerwehrhaus, dass * diese nicht vor die Feuerwehrfahrzeuge geführt werden dürfen (Kreuzungsfreiheit der Fußwege mit den Fahrwegen der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge), * Bodenbeläge eben, ausreichend rutschhemmend und frei von Stolperstellen sind, * diese ausreichend breit und deren Durchgänge ausreichend hoch sind, * keine Gegenstände darauf abgestellt werden, * sie möglichst geradlinig verlaufen, * sie nicht über Treppen oder Ausgleichsstufen führen, * Begegnungsverkehr der Einsatzkräfte vermieden wird, z. B. durch Richtungsverkehr, * sie ausreichend beleuchtet sind, * lichtdurchlässige Flächen, wie z. B. in Türen, bruchsicher gestaltet oder gegen eindrücken geschützt sind und * größere Glasflächen in Augenhöhe deutlich gekennzeichnet sind. Im Folgenden werden die hier genannten Anforderungen näher erläutert: Um sicherzustellen, dass die Feuerwehrangehörigen nicht durch Fahrzeugbewegungen ausfahrender Feuerwehrfahrzeuge gefährdet werden, müssen die Alarmzugänge in die Fahrzeughallen immer hinter die Feuerwehrfahrzeuge, also kreuzungsfrei zu ihren Fahrwegen führen. Geländer zum Absperren des Verkehrsweges vor den Feuerwehrfahrzeugen sollten nur eine Alternative darstellen, wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung zur Schaffung eines geeigneten anderen Zuganges nicht möglich ist. Bild 7: Geländer im Zugang zur Fahrzeughalle Das Geländer in Bild 7 soll die Feuerwehrangehörigen daran hindern, vor den Fahrzeugen entlang zu laufen. Diese Notlösung muss durch entsprechende Unterweisungen der Feuerwehrangehörigen ergänzt werden. Geradlinige und ständig freigehaltene Verkehrswege sind erforderlich, damit die Einsatzkräfte auf direktem Wege zu den Fahrzeugen gelangen können. Eine farbliche Kennzeichnung der Verkehrswege ist empfehlenswert. Sollen auch Lagermöglichkeiten in der Fahrzeughalle vorgesehen werden, sind bereits bei der Planung die dafür erforderlichen Flächen zusätzlich zu berücksichtigen. Bild 8: Farbliche Absetzung des Verkehrsweges in der Fahrzeughalle Auf Treppen und Stufen im Alarmweg ist im Feuerwehrhaus zu verzichten, da sie zu den unfallträchtigsten Orten gehören. Die Unterbringung der Einsatzkleidung in oberen Stockwerken ist deshalb ungeeignet. Es ist auch darauf zu achten, dass im Feuerwehrhaus für die Alarmwege ein Richtungsverkehr für die Einsatzkräfte eingerichtet ist. Damit soll vermieden werden, dass bereits umgekleidete und noch ankommende Feuerwehrangehörige zusammenstoßen. Deshalb soll der Eingang in den Umkleidebereich getrennt sein von dem in Richtung Fahrzeughalle führenden Ausgang. Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen gegenüber bewegten Fahrzeugen und Personen wird durch eine kreuzungsfreie Gestaltung der Alarm- und Fahrwege sowie einen Richtungsverkehr für die Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus erreicht. Die Verkehrswege müssen frei von Gegenständen und gut passierbar sein. Auf Treppen und Stufen in Alarmwegen ist zu verzichten. FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Verläuft der Alarmweg der Feuerwehrangehörigen kreuzungsfrei zu Fahrwegen von Feuerwehrfahrzeugen? * Besteht Richtungsverkehr für die alarmierten Feuerwehrangehörigen auf ihrem Weg zum Umkleidebereich und von dort zur Fahrzeughalle? * Ist der Alarmweg hindernisfrei – frei von Treppen, Ausgleichsstufen oder Stolperstellen? * Ist der Fußboden des Alarmweges ausreichend rutschhemmend? * Verfügt der Alarmweg über eine ausreichende Übersichtsbeleuchtung und ist diese möglichst zentral am Alarmeingang einschaltbar oder über Bewegungsmelder gesteuert? 2.1.2 VERKEHRSWEGMASSE IM FEUERWEHRHAUS Im Feuerwehrhaus müssen nachfolgende Verkehrswegbreiten vorhanden sein: * Hauptverkehrswege, z. B. Alarmwege: mind. 1 m * Flure, die gleichzeitig von mehr als 20 Personen benutzt werden: mind. 1,2 m * sonstige Wege: z. B. 0,875 m (vgl. ASR A1.8). Für Breiten von Türen im Verlauf dieser Wege gelten die Werte analog. Eine Unterschreitung der Mindestbreite des Verkehrsweges von maximal 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden. Die lichte Breite darf jedoch an keiner Stelle weniger als 0,80 m betragen. Türen aus angrenzenden Räumen dürfen im geöffneten Zustand die erforderliche Mindestbreite der Verkehrswege durch den Türflügel nicht einengen. Verkehrswege dürfen nicht durch Gegenstände eingeengt oder verstellt werden, auch nicht kurzzeitig. Auch in der Fahrzeughalle müssen ausreichende Verkehrswege vorhanden sein (s. Abschnitt 2.2.1 Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge). Für Neubauten sieht die ASR A1.8 eine lichte Mindesthöhe der Verkehrswege von 2,1 m vor. Alarmwege in Feuerwehrhäusern sollen nach DIN 14092-1 darüber hinaus eine lichte Höhe von 2,2 m haben, weil hier die Feuerwehrangehörigen bereits ihre Helme aufgesetzt haben können. Dies ist bereits bei der Rohbauplanung zu beachten. Diese Mindesthöhen dürfen auch durch Einbauten, z. B. Konsolen in der Fahrzeughalle, nicht eingeschränkt werden, um ein Anstoßen von Feuerwehrangehörigen zu vermeiden. Dies gilt auch für Garderobenhaken im Bereich von Verkehrswegen, deren gefährliche Spitzen zu Augen- oder Kopfverletzungen führen können. Bild 9: geeignete Garderobenhaken beugen Augenverletzungen vor 2.1.3 FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE Um zu gewährleisten, dass Personen im Gefahrfall jederzeit schnell den Gefahrenbereich verlassen können, müssen Fluchtwege vorhanden sein. Fluchtwege sind Verkehrswege, die aus einem möglichen Gefährdungsbereich über Notausgänge ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen. Sie dienen auch der Rettung von Personen. Die besonderen Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3) näher beschrieben. Die Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder sind zu berücksichtigen. Bei Fragen zu Fluchtwegen empfiehlt es sich, die für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Stellen zu kontaktieren. Bei der Planung und beim Betrieb von Feuerwehrhäusern sind insbesondere die Notwendigkeit und Anforderungen der Fluchtwege aus Schulungsräumen sowie Arbeitsbereichen in Kellern oder Obergeschossen zu berücksichtigen. Bei Fluchtwegen ist insbesondere darauf zu achten, dass: * Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ständig freigehalten werden, * diese deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sind (vgl. ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“), * verschließbare Türen und Tore in deren Verlauf jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sind, * Notausgangstüren in Fluchtrichtung öffnen. 2.1.4 FUSSBÖDEN IM FEUERWEHRHAUS Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind Unfallschwerpunkte. Sie werden in ihrer Häufigkeit und Schwere meistens unterschätzt. Grundsatz: Fußböden müssen sicher begehbar sein. Fußböden müssen eben, trittsicher, ausreichend rutschhemmend, leicht zu reinigen und frei von Stolperstellen, wie z. B. Kanten/Schwellen oder Ausgleichsstufen, sein. Höhen-unterschiede im Fußboden von mehr als 4 mm gelten bereits als Stolperstellen. Auch die Rahmen von Türen und Toren dürfen keine Stolperstellen bilden. Für Türen bieten sich alternativ Halbrundprofile, auf die die Türen auflaufen oder im Türblatt befindliche selbst absenkende Schienen zu deren Abdichtung an. Bild 10: Stolperstelle im Eingang ins Feuerwehrhaus Die unteren Metallschienen von Türen dienen häufig nur als Transport- und Einbausicherungen und müssen daher, wenn der Hersteller dies zulässt, nach Einbau der Türen entfernt werden, wenn sie über das Fußbodenniveau herausragen. Sind in alten Bausubstanzen Höhenunterschiede im Alarmweg nicht vermeidbar, müssen Stufen bzw. Kanten gut wahrnehmbar sein. Vorzugsweise sind Höhenunterschiede durch Rampen oder Schrägen auszugleichen. Ladekabel und andere Versorgungsleitungen müssen so verlegt sein, dass sie keine Hindernisse oder Stolperstellen in Verkehrswegen bilden, z. B. von oben mittels Kabelaufroller oder über Galgen an die Fahrzeugeinspeisung. Bild 11: An der Decke angebrachte Ladeerhaltung verhindert Hindernisse auf Verkehrswegen / Bild 12: Über Galgen verlegtes Kabel Einrichtungen zur Stiefelreinigung, z. B. Stiefelwäschen, dürfen keine Hindernisse oder Stolperstellen auf Verkehrswegen bilden. Die Feuerwehrangehörigen sollten die Stiefelwäschen gut erreichen können, damit Fußböden nicht unnötig verschmutzt werden. Bild 13: Stiefelwäsche im Alarmweg / Bild 14: Stiefelwäsche außerhalb des Verkehrsweges Fußabstreifmatten o. Ä. müssen gegen Verrutschen gesichert (z. B. durch Gummiunterseite) und rutschfest sein und dürfen keine Stolperstellen bilden. Z. B. im Umkleidebereich ausgelegte Teppichreste müssen diese Anforderung ebenfalls erfüllen und dürfen darüber hinaus keine Stolpergefahren durch hochstehende Ecke bilden. Bild 15: Hier besteht die Gefahr, mit der Matte wegzurutschen Bild 16: Rutschfeste Matte im Eingangsbereich In Eingangsbereichen sollten Sauberlaufzonen in Form von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern angeordnet sein, die hinsichtlich ihrer Länge, Breite und des Materials auf den zu erwartenden Personenverkehr ausgelegt und in ihrer Laufrichtung über die gesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sind. Bild 17: Diese Konstruktion birgt Umknick- oder Stolpergefahr Die Möglichkeit des Ausrutschens wird erheblich von der Oberflächenstruktur des Bodenbelages, vom Grad der Verschmutzung durch Wasser, Öl und Fette sowie letztendlich auch vom Schuhwerk der Personen sowie deren Laufgeschwindigkeit beeinflusst. Bodenbeläge von Fußböden in Räumen und Arbeitsbereichen werden fünf verschiede-nen Bewertungsgruppen entsprechend der jeweiligen Rutschgefahr zugeordnet (Gruppe R9 bis Gruppe R13). Beläge mit der Bewertungsgruppe R9 genügen den geringsten und solche mit der Bewertungsgruppe R13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung. Die Arbeitsräume und -bereiche, in denen wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Geh-Ebene erforderlich ist, sind durch ein „V“ in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet. ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ kann entnommen werden, welche Bewertungsgruppen der Rutschhemmung R sowie welche Verdrängungsräume V vorzusehen sind: in FahrzeughallenR12in Werkstätten allgemeinR11in WaschhallenR11/V4in ArbeitsgrubenR12/V4in Instandsetzungs- und WartungsräumenR11in Lagerräumen für Öle und FetteR12/V6in SanitärräumenR10in Eingangsbereichen (innen mit direktem Zugang von außen)R9in SchulungsräumenR9 Werden in benachbarten Arbeitsräumen oder -bereichen Bodenbeläge unterschiedlicher Rutschhemmung eingesetzt, ist darauf zu achten, dass die Bewertungsgruppen dieser Bodenbeläge nur um eine Stufe voneinander abweichen, z. B. Bewertungsgruppen R10 und R11. Flüssigkeiten auf dem Fußboden wirken sich negativ auf die Rutschhemmung aus und sind deshalb zu vermeiden oder wirksam abzuführen, z. B. über Ablaufrinnen oder Bodeneinläufe. Das Gefälle zu Rinnen oder Einläufen soll dazu mindestens 2 % betragen. Im Bereich der Stellplätze ist bei der Auswahl des Bodenbelages u. U. auch das Befahren mit Schneeketten oder das Bewegen von Abrollbehältern zu berücksichtigen. Insbesondere auf Alarmwegen müssen Fußböden rutschhemmend und frei von Stolperstellen sein. Eine solide Grundlage für den sicheren Auftritt bilden Böden in den Fahrzeughallen in rutschhemmender, schlag- und waschfester Ausführung. 2.1.5 TÜREN, GLAS IN TÜREN Grundsatz: Im Alarmfall müssen die Feuerwehrangehörigen das Feuerwehrhaus schnell betreten und im Gefahrenfall schnell verlassen können. Glas in Türen darf keine Gefährdung bilden. Türen im Verlauf von Alarmwegen, die nicht Notausgangstüren sind, sollten in Laufrichtung aufschlagen. Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung (also aus dem Gebäude heraus) aufschlagen. Ist der Notausgang gleichzeitig Alarmeingangstür, bietet sich bei ausrei-chend großen Eingangsbereichen die Installation einer zweiflügligen Tür an. Deren erster (regelmäßig betätigter) Flügel kann dann in Laufrichtung der Feuerwehrangehörigen (nach innen) aufschlagen, während sich der andere ggf. feststehende und über Panikriegel zu betätigende Flügel nach außen öffnen lässt. Für Glas in Türen ist bruchsicheres Glas (Sicherheitsglas VSG oder ESG) zu verwenden oder deren Glasflächen sind gegen Eindrücken zu schützen (ASR-A1.7). Dies gilt auch für andere nicht bruchsichere Materialien. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas. Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Das lässt sich z. B. durch Bekleben oder Einschleifen von Konturen erreichen. FRAGEN ZUR SICHERHEIT Eingangsbereich * Schlägt die Eingangstür, sofern sie ein Fluchtweg aus dem Gebäude ist, in Fluchtrichtung - nach Außen - auf? * Sind Fußabstreifer eben verlegt, rutschhemmend und gegen Wegrutschen gesichert? * Bestehen Glastüren aus Sicherheitsglas (VSG oder ESG) oder sind sie (bis auf das obere Drittel) gegen Eindrücken abgeschirmt? * Ist ein vor der Eingangstür vorhandenes Podest mindestens 50 cm tiefer, als die aufgeschlagene Tür? * Ist der Eingangsbereich ausreichend ausgeleuchtet? * Ist ein selbst leuchtender Lichtschalter im Eingangsbereich installiert? * Sind eine Notbeleuchtung oder zumindest aufgeladene Handleuchten im Eingangsbereich vorhanden? * Lässt sich die Eingangstür, sofern sie Notausgangstür ist, von innen jederzeit leicht und ohne Schlüssel öffnen? Gesamtes Feuerwehrhaus * Ist das Feuerwehrhaus frei von Ausgleichsstufen oder Stolperstellen? * Ist im gesamten Haus rutschhemmender und leicht zu reinigender Fußbodenbelag vorhanden? * Betragen die Geländerhöhen 1 m (bei Absturzhöhen bis zu 12 m)? * Haben Durchgänge und Türen eine freie Durchgangshöhe von mindestens 2 m? (Bei Neubauten 2,1 m und auf Alarmwegen 2,2 m) * Haben Türen oder Wände bruchsicheres Glas oder ist deren Glasfläche (bis auf das obere Drittel in Türen) gegen Eindrücken gesichert? 2.2 FAHRZEUGHALLEN 2.2.1 STELLPLÄTZE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE Im Bereich der abgestellten Feuerwehrfahrzeuge sind ausreichende Verkehrswege für die Feuerwehrangehörigen zu gewährleisten. So soll auch bei geöffneten Türen noch ein Verkehrsweg von 0,5 m verbleiben. Darüber hinaus ist durch einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mind. 0,5 m zwischen bewegten Feuerwehrfahrzeugen und festen Teilen der Umgebung zu verhindern, dass Feuerwehrangehörige dazwischen eingeklemmt oder -gequetscht werden. NEUBAUTEN Für neu zu errichtende oder zu erweiternde Stellplätze in Fahrzeughallen enthält DIN 14092-1 Mindestmaße. Diese sind abhängig von den Größen der einzustellenden Feuerwehrfahrzeuge: StellplatzgrößeMindestflächen 1 4,5 m × 10 mTor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrtshöhe: 4 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 8 m. 2 4,5 m × 12,5 mTor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrtshöhe: 4 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 10 m. 3 4,5 m × 12,5 mTor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrtshöhe: 4,5 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 10 m. 4Sondermaße nach VereinbarungSonderfahrzeuge, Stellplatzmaße nach Fahrzeugabmessungen zzgl. Verkehrswegen. Tormaße abgestimmt auf die einzustellenden Fahrzeuge zzgl. Sicherheitsabstände (Fahrzeugbreite zzgl. 0,5 m an beiden Seiten sowie Fahrzeughöhe zzgl. 0,2 m). Zu den o. a. Breiten der Stellplätze müssen bei Einzel- bzw. Endstellplätzen noch die Verkehrswege von je 0,5 m auf der jeweiligen Seite der Wände addiert werden. In den angeführten Längenmaßen sind die Verkehrswege bereits enthalten. Bild 18: Abstandmaße in der Fahrzeughalle mit Einzelstellplatz Werden dauerhaft nur kleine Feuerwehrfahrzeuge eingestellt, können die Hallenmaße und Durchfahrtbreiten dafür im Einzelfall verringert werden, wenn die erforderlichen Verkehrswegbreiten und Sicherheitsabstände (vgl. Abschnitt 3.2.2 Tore) eingehalten sind. Für Feuerwehrhäuser mit mehreren Stellplätzen sind die Mindestmaße der Fahrzeughalle in Bild 19 wiedergegeben. Bild 19: Mindestmaße einer Fahrzeughalle mit mehreren Feuerwehrfahrzeugen (Stellplatzgröße 1, 2 und 3) Die dargestellten Mindestabmessungen der Stellplätze dürfen durch Stützen und andere Bauteile oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. So ist auch bei festen Einbauten (z. B. Stützen) bei geöffneten Fahrzeugtüren diese freie Durchgangsbreite von 0,50 m vorzusehen. Erforderlichenfalls ist bei Neubauten zusätzlicher Platz für Lagereinrichtungen einzuplanen, um Verkehrswegbreiten nicht unzulässig einzuengen. Umkleiden für die Einsatzbekleidung sollen in separaten Räumen vorgesehen werden. Bei der Bauplanung sind diese Maße nach DIN 14092-1 eine wichtige Planungsgröße, um ein für die Feuerwehr geeignetes Feuerwehrhaus zu errichten. Die Stellplatzmaße sind dabei abhängig von den einzustellenden Fahrzeuggrößen. Der Bauherr sollte beachten, dass das Feuerwehrhaus viele Jahre ohne weitere Umbauten genutzt werden soll und für später zu beschaffende ggf. größere Fahrzeuge und Geräte vorausschauend geplant werden muss. BESTEHENDE BAUTEN Auch bei bestehenden Feuerwehrhäusern soll durch ausreichende Verkehrswegbreiten und Sicherheitsabstände baulich gewährleistet sein, dass sich die Feuerwehrangehörigen im Einsatzfall sicher bewegen, im Bedarfsfall noch Ladung verstauen oder entnehmen können und nicht durch fahrende Fahrzeuge eingeklemmt werden. So soll bei geöffneten Türen der Einsatzfahrzeuge zu festen Teilen der Umgebung noch ein Abstand von 0,5 m verbleiben. Der sich hieraus ergebende Abstand zwischen Fahrzeug und festen Teilen der Umgebung soll über die gesamte Fahrzeuglänge beibehalten und nicht durch Geräte, Spinde o. a. Einrichtungen reduziert werden (Bild 18 und 19). Ist das nicht gewährleistet, müssen im Einzelfall entsprechend der örtlichen Gegebenheiten geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dazu können z. B. gehören: * Veränderung der Fahrzeuganordnung in der Fahrzeughalle, * Umsetzung von Regalen, * Verlagerung der Einsatzbekleidung aus der Fahrzeughalle, * Dienstanweisungen: z. B., dass Fahrzeuge nur außerhalb der Fahrzeughalle besetzt werden dürfen, * Markierung der Gefahrstellen bei fehlenden Sicherheitsabständen von mindestens 0,5 m zwischen bewegten Fahrzeugen und festen Teilen der Umgebung (z. B. Hallenstützen) durch gelb-schwarze Warnanstriche nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, verbunden mit Unterweisungen zum entsprechenden Verhalten. Bild 20: Als Übergangslösung: Markierung der einengenden Gebäudeteile Lassen sich mit diesen Maßnahmen Gefährdungen nicht wirksam reduzieren, so können diese nur übergangsweise gelten und müssen durch bauliche Maßnahmen ergänzt werden. In Feuerwehrhäusern sind die Spinde/Haken für die Einsatzkleidung der Feuerwehran-gehörigen mitunter direkt neben oder hinter einem abgestellten Feuerwehrfahrzeug angeordnet. Wenn dort dafür nicht zusätzlicher Platz vorhanden ist, sondern sich die Feuerwehrangehörigen in unmittelbarer Nähe des stehenden oder ausfahrenden Feuerwehrfahrzeugs befinden, bestehen erhebliche Unfallgefahren, durch * das bewegte Fahrzeug (auch das versehentlich rückwärts fahrende), * bewegte Fahrzeugtüren, * Feuerwehrangehörige untereinander. Bild 21: Zu geringe Abstände zwischen Haken für die Einsatzbekleidung und Feuerwehrfahrzeug Um hier eine Gefährdung der Feuerwehrangehörigen zu verhindern, kann als Über-gangslösung organisatorisch geregelt sein, dass erst das Feuerwehrfahrzeug aus der Fahrzeughalle gefahren wird, bevor sich die Feuerwehrangehörigen hier umkleiden. Auch in der Unterweisung muss dies thematisiert werden. In bestehenden Feuerwehrhäusern ist anzustreben, Umkleiden in separaten Räumen einzurichten. In Fahrzeughallen müssen ausreichende Verkehrswege für die Feuerwehrangehörigen vorhanden sein. Gefahrstellen durch zu geringe Abstände müssen vermieden sein. FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Verläuft der Alarmweg der Feuerwehrangehörigen zu den Einsatzfahrzeugen hinter diesen entlang? * Sind die Sicherheitsabstände von 0,5 m zwischen bewegten Fahrzeugen und festen Teilen der Umgebung durch ausreichend breite Tore sowie ausreichenden Abstand z. B. von Stützen eingehalten? * Sind vorhandene Einengungen an den Seiten mit einer schwarz-gelben Warnkennzeichnung versehen, wenn die Erweiterung des Durchfahrtprofils durch Umbau nicht möglich ist? Werden die Feuer-wehrangehörigen über diese Gefahrstellen sowie das entsprechende Verhalten regelmäßig unterwiesen? * Ist die Anzahl der Stellplätze im Feuerwehrhaus ausreichend und liegen die Fahrzeuglängsachsen jeweils in Tormitte? * Sind die Stellplätze der Fahrzeuge auf dem Hallenboden gekennzeichnet? * Beträgt die Verkehrswegbreite neben abgestellten Fahrzeugen zu festen Teilen der Umgebung bei geöffneten Türen und Klappen mindestens 0,5 m? * Ist der Stellplatzboden rutschhemmend, schlag- und waschfest? * Werden Dieselmotoremissionen wirksam abgeführt (z. B. durch Abgasabsaugung), sind die Abgasschläuche dicht an den Fahrzeugen zum Auspuff geführt und bilden sie keine Stolperstellen? * Sind Einrichtungen für die Batterieerhaltungsladung so aufgehängt, dass sie keine Anstoßstellen im Kopfbereich bilden (oberhalb 2,2 m) und sind ihre Kabel so an die Fahrzeuge geführt (möglichst von oben), dass keine Stolperstellen auf dem Boden entstehen? * Ist die Allgemeinbeleuchtung auch für Wartungs- und Prüfaufgaben der Feuerwehrtechnik ausreichend und schlagschattenfrei? 2.2.2 TORE Grundsatz: Feuerwehrangehörige dürfen nicht durch Engstellen an den Toren oder die Tore selbst gefährdet werden. Um die erforderlichen Sicherheitsabstände von 0,5 m neben bewegten Feuerwehrfahr-zeugen auch bei den Tordurchfahrten einzuhalten, müssen Hallentore ausreichend breit sein. Dazu sollen Feuerwehrfahrzeuge jeweils mittig zu den Toren abgestellt werden. Zur Positionierung der Fahrzeuge bietet sich die Markierung ihres genauen Standortes auf dem Hallenboden an (z. B. durch Kennzeichnung der Lage des linken Vorder- oder Hinterrades). Bild 22: Kennzeichnung des Stellplatzes auf dem Hallenboden Die in DIN 14092-1 beschriebenen Torgrößen sollen sicherstellen, dass die Feuerwehrfahrzeuge die Tore sicher passieren können. Für die Stellplatzgrößen 1 bis 3 betragen die Mindestmaße für die lichte Durchfahrtsbreite der Tore 3,6 m und die Durchfahrtshöhe 4 m bzw. 4,5 m. Einengende Teile der Torkonstruktion sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zur Einhaltung der Sicherheitsabstände müssen bei der Planung der Torbreiten ggf. auch die Schleppkurven der Fahrzeuge beachtet werden. Ist sichergestellt, dass dauerhaft Feuerwehrfahrzeuge mit geringeren Fahrzeugabmes-sungen eingestellt werden, sind bei Einhaltung der Sicherheitsabstände auch geringere Tormaße als oben angeführt zulässig. Dies kann für bestehende Gebäude oder bei Nutzungsänderungen bedeutsam sein. Allerdings sind diese Tore dann auch zukünftig nur für solche kleineren Fahrzeuge festgelegt. Sofern es bei bestehenden Feuerwehrhäusern in Ausnahmefällen nicht möglich ist, die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände durch Umbau zu erreichen, sind die seitlich einengenden Gebäudeteile durch einen gelb-schwarzen Warnanstrich nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu kennzeichnen (Bild 30). Über die vorhandenen Gefährdungen und das darauf bezogene Verhalten sind die Feuerwehrangehörigen zu unterweisen. Der Alarmzugang zur Fahrzeughalle soll nicht durch die Hallentore erfolgen. Insbesondere, wenn die oben aufgeführten seitlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten sind, besteht dringender Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen, wie z. B. die Schaffung eines separaten Alarmeinganges. Bild 23: Kennzeichnung der Torlaibungen bei fehlenden Sicherheitsabständen Werden Schlupftüren vorgesehen, sollen diese bodengleich (vgl. Punkt 2.1.1) beschaffen sein. Bild 24: Schlupftür ohne Schwelle am Boden Kann der Fahrer bei der Ausfahrt des Feuerwehrfahrzeuges vom Fahrersitz aus die Schließkante des nach oben laufenden kraftbetätigten Tores nicht einsehen, soll eine Signalanlage anzeigen, wenn die lichte Durchfahrtshöhe freigegeben ist. Damit soll verhindert werden, dass ausfahrende Feuerwehrfahrzeuge mit dem Hallentor kollidieren. Anforderungen an Tore enthält die Arbeitsstättenregel ASR-A1.7 „Türen und Tore“. Diese wird in der DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“ näher erläutert. An handbetätigte Tore werden u. a. folgende Anforderungen gestellt: * Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen und Hinauslaufen über ihre Endstellung hinaus gesichert sein. * Senkrecht bewegte Torflügel sind durch Gegengewichte oder andere technische Einrichtungen (z. B. Antriebe, Federn) so auszugleichen, dass sie sich nicht unbeabsichtigt schließen. * Senkrecht bewegte Flügel müssen mit Fangvorrichtungen gesichert sein, die beim Versagen der Tragmittel ein Abstürzen der Flügel selbsttätig verhindern, wenn nicht durch andere technische Maßnahmen der Absturz verhindert ist. * Seitlich zu öffnende Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden können, z. B. durch Wandhaken. Hier sind die Windkräfte gemäß DIN EN 12424 zu berücksichtigen. * Die Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen dürfen keine Stolperstellen bilden. * Erfolgt der Gewichtsausgleich von Torflügeln durch Gegengewichte, muss deren Laufbahn verkleidet sein. * Tore müssen mit Betätigungseinrichtungen versehen sein, die ein sicheres Bewegen der Flügel ermöglichen, z. B. durch Griffe. (Öffnungsriegel erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht.) * Lichtdurchlässige Flächen von Toren müssen bruchsicher oder gegen Eindrücken geschützt sein. Darüber hinaus werden an kraftbetätigte Tore u. a. folgende Anforderungen gestellt: * Quetsch- und Scherstellen müssen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein, dass Personen nicht gefährdet werden. Das lässt sich z. B. erreichen durch * eine Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung), wenn die Befehlseinrichtung so angeordnet ist, dass der Gefahrenbereich vom Bedienungsstandort aus vollständig eingesehen werden kann, * die Begrenzung der Kräfte, die durch den Torflügel erzeugt werden, wenn er auf eine Person oder einen Gegenstand auftrifft auf 150 N oder * den Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen (druckempfindliche oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen), mit deren Hilfe die Bewegung des Tores im Gefahrfall sofort zum Stillstand kommt, z. B. durch entsprechende Schaltleisten oder Lichtschranken. Die Schutzwirkung muss bei einem auftretenden Fehler erhalten bleiben (redundante Sicherungen) oder der Fehler wird selbst erkannt (Selbsttestung) wodurch das Tor keine weitere gefährliche Bewegung mehr durchführt. * Jedes Tor muss einen von den anderen Toren unabhängigen Antrieb haben. Elektrische Antriebe müssen über eine Netztrenneinrichtung (z. B. Hauptschalter, geeignete Steckverbindungen) verfügen, mit denen sie gegen irrtümliches oder unbefugtes Bedienen gesichert werden können. * Das Öffnen von Hand ohne großen Kraftaufwand und mit gleicher Öffnungsgeschwindigkeit wie bei Kraftantrieb sowie das Schließen von Hand (z. B. bei Stromausfall) muss möglich sein. Zur Handbetätigung müssen z. B. Klinken, Griffe, Griffmulden oder Griffplatten vorhanden sein, wenn dafür keine entsprechenden Einrichtungen (z. B. Kurbeln oder Haspelkettenantriebe) vorhanden sind. * Die Notentriegelung zur Handbetätigung muss ohne Hilfsmittel vom Boden der Fahrzeughalle aus möglich sein. Gemäß DIN 14092-1 soll die mittlere Öffnungsgeschwindigkeit von Feuerwehrtoren mindestens 25 cm/s betragen. Dies gilt auch für die Handbetätigung von Feuerwehrtoren. Bei Deckengliedertoren sollte eine Signalanlage dem Fahrzeugführer anzeigen, wann das Tor vollständig geöffnet ist, wenn dies von ihm sonst nicht erkennbar ist. Die Sicherheitseinrichtungen kraftbetätigter Tore sollen nach den Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich, von Sachkundigen geprüft werden. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen. Auch handbetätigte Tore sind regelmäßig nach Herstellerangaben zu prüfen. Es empfiehlt sich, dies ebenfalls einmal jährlich von einem dafür Sachkundigen durchführen zu lassen. FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Sind die Torflügel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen (Wind), Abstürzen oder Ausheben gesichert? * Sind Griffe zum sicheren Halten von Torflügeln vorhanden? * Sind Stolpergefahren durch Torfeststeller vermieden? * Sind Schwellen von Schlupftüren schwarz-gelb gekennzeichnet? Folgende Punkte sind nur zu betrachten beim Vorhandensein kraftbetätigter Tore: * Ist die Torflügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich? * Sind bei kraftbetätigten Toren Kraft- und Handantrieb gegeneinander verriegelbar und ist diese Verriegelung leicht erreichbar? * Sind Quetsch- und Scherstellen an den kraftbetätigten Toren gesichert? * Ist bei selbst schließenden Toren die Sicherung der Hauptschließkanten redundant oder selbst testend ausgelegt? * Sind kraftbetätigte Tore mit Netztrenneinrichtungen ausgestattet? * Sind bei kraftbetätigten Falttoren die Sicherheitsabstände der aufgeschlagenen Flügel von 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung vorhanden? * Ist in der Nähe der kraftbetätigten ferngesteuerten Tore eine gut erkennbare und leicht erreichbare Not-Befehlseinrichtung vorhanden? * Sind für eine ggf. notwendige Handbetätigung von Torflügeln geeignete Griffe o. Ä. vorhanden? 2.2.3 DIESELMOTOREMISSIONEN (DME) Grundsatz: Es muss gewährleistet sein, dass Feuerwehrangehörige nicht durch Dieselmotoremissionen gefährdet werden. Bei Alarm werden durch die infolge von Stress und Eile erhöhte Atemfrequenz neben mehr Sauerstoff auch mehr Schadstoffe eingeatmet, die sich in der Atemluft befinden. Das bedeutet, dass in Feuerwehrhäusern, in denen Autoabgase, insbesondere Dieselruß und Stickoxide nicht abgeführt werden, Feuerwehrangehörige besonders stark exponiert sind. Bild 25: Dieselmotoremission bei Ausfahrt des Feuerwehrfahrzeugs * Fahrzeuge mit Dieselmotoren setzen beim Betrieb DME frei, die eine kanzerogene Wirkung haben. Dieselmotoremissionen, die insbesondere beim Starten und Aus- bzw. Einfahren entstehen, sind so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet werden. * Dieselmotoremissionen sind grundsätzlich am Abgasaustritt zu erfassen. Aufgesteckte Dieselpartikelfilter (DPF) sind für Feuerwehren eher ungeeignet, weil sie nach der Ausfahrt abgenommen werden müssten und andererseits das Zurückhalten der giftigen Stickoxide durch diese Filter ungeklärt ist. * Abgasabsaugungen müssen mit Unterdruck arbeiten und so gestaltet sein, dass sie die Abgase an der Austrittsstelle möglichst vollständig erfassen und so abführen, dass sie nicht in die Fahrzeughalle gelangen. * Die Installation einer zentralen Druckluftversorgung für Fahrzeuge verhindert nicht das Austreten von DME. Lediglich die Standlaufzeit der Fahrzeuge wird dadurch verkürzt. Insofern ist diese Maßnahme primär unter einsatztaktischen Aspekten (verkürzte Ausrückzeiten) zu sehen. Eine Kontamination der Halle mit DME wird dadurch nicht signifikant verringert. * Die Schläuche von Abgasabsauganlagen müssen * so verlegt werden, dass keine Stolpergefahren entstehen, z. B. durch Zuführung von der Hallendecke her, * für die maximal mögliche Temperatur ausgelegt sein. Metallschläuche müs-sen mit Handgriffen ausgerüstet sein, von denen keine Verbrennungsgefah-ren ausgehen können, * strömungstechnisch so gestaltet sein, dass sich in Ihnen möglichst keine DME ablagern können. In Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern ist bei fehlender Abgasabsaugung eine Gefährdung von Personen nur dann nicht anzunehmen, wenn (wie z. B. bei Fahrzeuggaragen): * bei Ein- und Ausfahrten des Einsatzfahrzeuges sich außer dem Fahrer im Fahrzeug keine Personen in der Fahrzeughalle aufhalten und der Fahrer den Abstellbereich des Fahrzeuges nach der Fahrzeugbewegung direkt verlässt, bis die Belüftung (die Lüftungsöffnungen müssen sich jeweils an den entgegen gesetzten Gebäudeseiten befinden) abgeschlossen ist. * Abstellbereiche baulich von anderen Bereichen, z. B. Umkleideräumen, Aufenthaltsräumen, abgetrennt sind, * die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden und * Reinigungs- und kleinere Instandhaltungsarbeiten innerhalb der abgestellten Fahrzeuge nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt werden. Diese Randbedingungen können in der Praxis in kleinen Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern mit nur einem Stellplatz gegeben sein. Idealer Weise schaltet sich die Abgasabsauganlage beim Entstehen des Abgasstroms automatisch an. Ist das nicht der Fall, soll die Steuerung der Abgasabsaugungsanlage leicht und schnell erreichbar sein. Es hat sich bewährt, z. B. mit dem Alarmschalter am Eingang in das Feuerwehrhaus (zum Einschalten der Übersichtsbeleuchtungen der Alarmwege) auch die zeitgesteuerte Abgasabsauganlage einzuschalten. Zur Gewährleistung freier Verkehrswege ist jeder Abgasschlauch von oben kommend so nah wie möglich am Fahrzeug an den Auspuff heran zu führen, damit er den erforderlichen Verkehrsweg neben dem Feuerwehrfahrzeug nicht einengt (also auch nicht schräg hängt). Die Laufschienen der Abgasabsaugungen oder die Halteeinrichtungen der Abgasschläuche müssen bei Einsatz von Deckengliedertoren somit unter dem nach oben öffnenden Tor (Bild 26) verlaufen. Eine bis zum Hallentor mitfahrende und dort automatisch ausklinkende Absaugvorrichtung ist eine geeignete Lösung, um eine Gefährdung durch Fahrzeugabgase in der Fahrzeughalle sowie durch zurück schnellende Abgasschläuche zu verhindern (Bild 26 und 27). Stationäre und in den Boden geführte Absauganlagen sind ungeeignet, zumal sie auch Stolperstellen auf Verkehrswegen bilden. Bild 26: Führung der Laufschiene für die Abgasabsaugung unter der oberen Torhalterung Bild 27: Regelkonform installierte Abgasabsaugung Bild 28 und 29: Durch Abgasschläuche versperrte Verkehrswege FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Werden Dieselmotoremissionen wirksam abgeführt? * Sind Abgasschläuche dicht neben den Fahrzeugen zum Auspuff geführt und bilden sie keine Stolperstellen? * Werden die Absauganlagen regelmäßig, entsprechend den Anforderungen, geprüft? 2.3 WEITERE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN 2.3.1 BELEUCHTUNG IM FEUERWEHRHAUS Grundsatz: Die Beleuchtung im Feuerwehrhaus muss ein sicheres und gesundheitsgerechtes Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen gewährleisten. Im Feuerwehrhaus sind alle Verkehrswege und Arbeitsplätze ausreichend und blend- und schlagschattenfrei auszuleuchten. Stroboskopische Effekte z. B. an rotierenden Arbeitsmitteln sind zu vermeiden. Im Folgenden sind Beispiele für Beleuchtungsstärken (E) in Feuerwehrhäusern als Richtwerte aufgeführt. RaumE in lxStellplätze für Feuerwehrfahrzeuge (Übersichtsbeleuchtung) Stellplätze mit Prüf- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrtechnik 150 300Waschhallen150Geräteräume, Lagerräume100Werkstätten bei besonderen Gefährdungen z. B. an der Kreissäge300 500Atemschutzwerkstätten500Schlauchpflege300Flure100Treppen150Unterrichtsräume (dimm- oder schaltbar)500Wasch-, Dusch-, WC-Räume200Umkleideräume200Trocknungsräume100Bereitschafts- u. Aufenthaltsräume200Teeküchen200Büroräume500Arbeitsplätze in Einsatzzentralen, Leitstellen500Arbeitsplätze und Verkehrswege in Feuerwehrtürmen150 Weitere Richtwerte für die Beleuchtungsstärken sowie Hinweise zur Gestaltung der Beleuchtungsanlage können ASR A3.4 „Beleuchtung“ sowie DIN EN 12 464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ entnommen werden. Vorteilhaft ist es, wenn sich die Übersichtsbeleuchtung aller Alarmwege zentral mit einem Alarmschalter (z. B. am Alarmeingang) einschalten lässt. Lichtschalter sind an allen Zugängen zu den Räumen gut erreichbar anzuordnen, um das Betreten unbeleuchteter Räume zu vermeiden. Alternativ können zur Schaltung auch Bewegungsmelder eingesetzt werden. Zur Vermeidung starker Schattenbildung sind die Leuchten über den Arbeitsplätzen bzw. Verkehrswegen anzuordnen (Bild 30). Fälschlicher Weise über den Fahrzeugen in der Fahrzeughalle installierte Beleuchtung erfüllt diese Forderung nicht. Die Verkehrswege liegen dann im Schatten der Fahrzeuge. Bild 30: Keine Schattenbildung zwischen den Fahrzeugen 2.3.2 ANFORDERUNGEN AN ELEKTROINSTALLATIONEN Fallen bei möglichem Stromausfall notwendige elektrische Einrichtungen und Geräte im Feuerwehrhaus aus, sollte eine Fremdeinspeisemöglichkeit (z. B. für Notstromerzeuger der Feuerwehr) vorgesehen werden. Erforderlichenfalls ist eine stationäre Netzersatzanlage vorzusehen. Mindestens jedoch ist eine Orientierungsbeleuchtung zur Ausleuchtung der Alarmwege vorzusehen. Dies kann z. B. über betriebsbereite Leuchten, die am Alarmeingang positioniert sind, realisiert werden. Bei der Planung soll die Lage der Steckdosen (auch für Ladegeräte) und Lichtschalter von der Feuerwehr vorgeben werden. Besondere Anforderungen sind an die Elektroinstallationen von Feucht- und Nassräumen sowie explosionsgefährdeten Bereichen gestellt. Ein Raum wird als „nasser Raum“ bezeichnet, wenn dessen Fußboden oder Wände aus betrieblichen oder hygienischen Gründen mit Wasser abgespritzt werden. In Feuerwehrhäusern können u.a. die Wasch- bzw. Fahrzeughalle, die Schlauchwerkstätten oder Sozialräume darunter fallen. Leuchten in diesen Bereichen sind gegen mechanische Beschädigungen zu schützten und sollen mindestens der Schutzart IP 54 nach EN 60 529/DIN VDE 0470 Teil 1 „Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)“ entsprechen. Die elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel (ebenso wie die ortsveränderlichen) sind gemäß DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebs-mittel“ regelmäßig zu prüfen. 2.3.3 RAUMTEMPERATUREN Grundsatz: Die Raumtemperaturen im Feuerwehrhaus müssen ein sicheres und gesundheitsgerechtes Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen gewährleisten. Das Raumklima im Feuerwehrhaus kann Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen haben. Aber auch die Technik sowie die PSA dürfen keinen Schaden nehmen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Raumnutzung und der dort üblichen körperlichen Beanspruchung und der Aufenthaltsdauer sind in DIN 14092-1 folgende Orientierungswerte aufgeführt: NutzungRaumtemperaturFahrzeughallen und Waschhallemind. +7 °C, vorübergehend +15 °CRäume für Personal und Aufenthaltmind. +20 °CSozialräumeUmkleide mind. +22 °C, Wasch- und Duschräume mind. +24 °CWerkstättenmind. +19 °CGeräte- und Lagerräumemind. +7 °C 2.4 ANDERE FUNKTIONSBEREICHE 2.4.1 SOZIALTRAKT Grundsatz: Feuerwehrangehörige müssen sich gefahrlos umkleiden sowie nach Einsatz oder Übung reinigen können. Bei Feuerwehreinsätzen besteht die Gefahr des Kontaktes mit gesundheitsschädlichen Stoffen durch Einatmen, Berühren oder indirekt durch Kontamination der Schutzkleidung. Mit diesen Stoffen kontaminierte Einsatzkleidung soll ebenso wie kontaminierte Technik bereits an der Einsatzstelle in dafür vorgesehenen Behältnissen gesammelt werden. So werden Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe nicht in das Feuerwehrfahrzeug oder in das Feuerwehrhaus verschleppt. Um Kontaminationen zu beseitigen, die nicht bereits an der Einsatzstelle vom Körper entfernt werden konnten, ist auch die Hygiene im Feuerwehrhaus von Bedeutung. Dazu ist es erforderlich, dass Sozialräume bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Entsprechend der „Größe“ der Feuerwehr sollen Wasch- und Duschmöglichkeiten, Toiletten und Umkleideräume vorgehalten werden. Zur Ausstattung gehören u. a. Waschbecken zur hygienischen Händereinigung mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern. Verschmutzte Einsatzkleidung soll nicht mit der Privatkleidung direkt in Kontakt kommen. Deshalb sollten diese getrennt gelagert werden (Schwarz-Weiß-Trennung). Hierfür sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Eine wirksame Schwarz-Weiß-Trennung im Feuerwehrhaus ist die räumliche Trennung von Schwarz- und Weißbereich: Dazu sollen die Feuerwehrangehörigen nach dem Einsatz ihre verschmutzte Einsatzkleidung im Schwarzbereich ablegen, den Sanitärbereich passieren und sich dort duschen, um danach im Weißbereich ihre Zivilkleidung anzuziehen. Als Mindeststandard soll für jede Einsatzkraft eine getrennte Lagermöglichkeit der Privat- und der Einsatzkleidung vorhanden sein, wie z. B. zwei nebeneinander stehende oder geteilte Spinde. Bild 31: Spinde mit der Möglichkeit zur Schwarz-Weiß-Trennung durch Ablegen der PSA im offenen Teil und der privaten Sachen im Spindteil daneben Der Umkleidebereich muss ausreichend groß gewählt werden, damit im Einsatzfall ausreichend Platz zum Umkleiden zur Verfügung steht. Dafür soll die Fläche zum Umkleiden für jede Einsatzkraft nach DIN 14092-1 mind. 1,2 m² betragen. Bild 32: Hier entsteht beim Einsatz aufgrund des erheblich zu geringen Platzangebots mit Sicherheit ein kräftiges Gedränge. Die nachfolgend dargestellte Skizze zeigt eine Möglichkeit der Gestaltung von Umkleidebereichen für freiwillige Feuerwehren. Hier muss ausreichend Platz zum Umkleiden vor den gegenüberliegenden Spinden vorhanden sein. Darüber hinaus müssen weitere Feuerwehrangehörige hindurch laufen können, ohne die sich Umkleidenden umzustoßen. Ist in vorhandenen Feuerwehrhäusern dieser Platz nicht vorhanden, schaffen auch organisatorische Regelungen Abhilfe. Dazu könnten z. B. die Spinde der Feuerwehrangehörigen anderer Züge auf der anderen Seite zugeordnet werden, oder der selten zum Einsatz kommende mit den sehr Aktiven abwechseln. Bild 33: Umkleidebereiche für zwei Feuerwehrangehörige mit einer Fläche, inkl. Spinden, von 1,2 m² (s. auch DIN 14092-1) Der Umkleideraum muss ausreichend beheizt und belüftet werden können, um eine gute Trocknung der Einsatzkleidung zu erzielen und Schimmelbildung zu verhindern. Eine Möglichkeit ist, Heizkörper unterhalb der Spinde oder Haken anzuordnen, um mit der aufsteigenden Wärme die Kleidung zu trocknen. Auch Fußbodenheizungen haben sich bewährt. Fenster im Umkleidebereich oder eine Zwangsbelüftung sind für jedes Feuerwehrhaus unverzichtbar. Die Fenster sollen sich auch vom Boden aus betätigen lassen. Um zu verhindern, dass die Helme schlecht trocknen und schimmeln oder sich ihr Nackenleder dauerhaft nach oben biegt, sollen sie aufgeständert gelagert werden. Bilder 34 und 35: Handelsübliche oder selbst gebaute Helmhalter FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Ist genügend Platz vor den Spinden vorhanden? * Werden sich umkleidende Feuerwehrangehörige durch ausfahrende Feuerwehrfahrzeuge gefährdet? * Ist eine schwarz-weiß-Trennung zwischen Einsatzkleidung und Privatkleidung vorhanden? * Wird die Einsatzkleidung ausreichend getrocknet und gelüftet? * Sind die Feuerwehrhelme aufgeständert gelagert? 2.4.2 SCHULUNGSRAUM Zur Ausbildung und für Besprechungen soll ein Schulungsraum zur Verfügung stehen. Die Größe des Schulungsraumes hängt von der Größe der Feuerwehr ab und soll nach DIN 14092-1 1,5 m² je planmäßigem Schulungsteilnehmer, mindestens jedoch 30 m² betragen. Tische und Stühle sowie die erforderlichen Verkehrswege im Schulungsraum erfordern entsprechende Flächen. Deshalb sollte bei der Planung der Größe des Schulungsraumes auch die konkrete Anordnung der Möblierung, wie z. B. der Tische und Stühle für die Schulungsteilnehmer, bekannt sein. Die Beleuchtung des Schulungsraumes sollte sich dimmen lassen. Alternativ ist die Möglichkeit vorzusehen, über Teilschaltungen das Beleuchtungsniveau zu reduzieren, um mit Beamer oder Projektor arbeiten zu können. Für die helle Jahreszeit sind Verdunklungsmöglichkeiten zu schaffen, um den störenden Lichteinfall von draußen zu reduzieren. Hierzu eignen sich z. B. Außenjalousien. Bild 36: Schulungsraum Es ist sinnvoll, dass eine Wandfläche ohne Fenster oder Türen als Projektionsfläche vor den Tischen vorgesehen wird. Alternativ könnten ausrollbare Leinwände verwendet werden. Um Stolperstellen durch auf dem Boden liegende Kabel zu vermeiden, bieten sich z. B. Fußbodentanks für die Versorgung mit Energie sowie sonstigen elektrischen Anschlüssen direkt am Nutzungsort an. 2.4.3 ALLGEMEINE WERKSTÄTTEN Grundsatz: Werkstätten müssen so beschaffen sein, dass ein sicheres und ergonomisches Tätigwerden möglich ist. Arbeits- und Werkstattdienst gehört selbst bei kleinen Feuerwehren zur Tagesordnung. Größere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten werden zwar in der Regel in Fachwerkstätten oder Kreisfeuerwehrzentralen ausgeführt, alltägliche Pflege- und Wartungsarbeiten zählen jedoch zum Aufgabenbereich insbesondere der Gerätewarte und Maschinisten. In DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“ sind bauliche Anforderungen für die verschiedenen Werkstatttypen der Feuerwehr beschrieben. Die Mindestgröße einer allgemeinen Werkstatt sollte 12 m² betragen. Nur ein aufgeräumter und übersichtlicher Arbeitsplatz ermöglicht unfallfreies Arbeiten. Bild 37 und 38: Aufgeräumter Werkstattbereich Ordnungssysteme, wie z. B. Regale, Werkstattwagen, Wandhalterungen helfen, Arbeitsgeräte sicher zu lagern. Die DGUV Information 209-005 „Handwerker“ enthält Hinweise und Anregungen zum sicheren Werkstattdienst. Nur wer die Gefahr beim Werkstattdienst kennt, weiß sich davor zu schützen. Je nach Tätigkeit und den dabei zu erwartenden Gefahren müssen geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden. Beispielsweise kann es beim Umgang mit Schleifmaschinen zu gefährlichen Augenverletzungen kommen, wenn dagegen kein ausreichender Schutz – z. B. eine Schutzbrille – vorhanden ist. Bild 39: Hinweis auf eine erforderliche Schutzbrille Beim Werkstattdienst ist eng anliegende Kleidung geeignet, um einem Einzug in Maschinen oder dem Hängenbleiben vorzubeugen. 2.4.4 ARBEITSGRUBEN Grundsatz: Arbeitsgruben müssen so gestaltet sein, dass Feuerwehrangehörige nicht gefährdet werden. Es muss z. B. verhindert werden, dass Personen in die Grube stürzen, über Aufkantungen an den Grubenrändern stolpern oder in der Grube durch schädliche oder explosive Gase gefährdet werden. Arbeitsgruben müssen so gebaut sein, dass sie jederzeit leicht und gefahrlos betreten und bei Gefahr schnell verlassen werden können. Die Notwendigkeit einer Arbeitsgrube sollte sorgfältig geprüft werden, weil diese mit zusätzlichen baulichen Anforderungen verbunden ist (vgl. DGUV Regel 109-009 „Fahrzeug-Instandhaltung“). Wartungsarbeiten oder Reparaturen sollten nach Möglichkeit den Fachwerkstätten überlassen werden. Durch Fahrzeuge nicht besetzte Arbeitsgruben müssen abgedeckt sein. Sie sollen überfahrbare Roste haben, damit die Fahrt nicht in der Grube endet. Dürfen die Abdeckungen nicht mit Fahrzeugen befahren werden oder haben diese nur begrenzte Tragfähigkeit, ist darauf besonders hinzuweisen. Radabweiser oder hochstehende Ränder bieten gegen Hineinfahren, insbesondere beim Umgang mit schweren Nutzfahrzeugen, keine ausreichende Sicherheit. Sie vergrößern aber die Unfallgefahr, weil sie Stolperstellen sind. Bei der Auswahl der Abdeckungen sollte darauf geachtet werden, dass diese bei manueller Handhabung durch ihre Größe und das Gewicht nicht zu körperlichen Überlastungen führen. Zur besseren Erkennbarkeit der Absturzkanten geöffneter Gruben sollen sich die Grubenränder deutlich von ihrer Umgebung abheben. Eine gelb-schwarze Markierung weist auf die Unfallgefahr hin. Die Verkehrswege durch eine Fahrzeughalle mit Arbeitsgrube sollen so geführt sein, dass sie nicht über die Grube verlaufen. Bild 40: Markierte Grubenränder 2.4.5. LÄGER, REGALE Grundsatz: Die Lagerung von Einsatzgeräten und Material für den Feuerwehrdienst muss so erfolgen, dass Feuerwehrangehörige nicht gefährdet werden. Die gelagerten Geräte und Materialien müssen sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können. Bereits bei der Planung von Feuerwehrhäusern sind die Betriebsabläufe zu berücksichtigen und bedarfsgerechte Abstellflächen und Lagereinrichtungen vorzusehen, die eine sichere Handhabung ermöglichen. Hierbei sind kurze, ebene und sichere Transportwege anzustreben. Auch sind ausreichende Tür- und Torbreiten, Standsicherheit der Lagereinrichtungen, Ergonomie bei Ein- und Auslagerung zu berücksichtigen. Bei der Planung, aber auch beim späteren Betrieb des Feuerwehrhauses ist das zu lagernde Material auf das Notwendige zu beschränken. Nicht mehr benötigte Materialien, Geräte und Ausrüstungen sollen entsorgt und feuerwehrfremde Gegenstände nicht im Feuerwehrhaus gelagert werden. Verkehrswege im Feuerwehrhaus müssen in ihrer erforderlichen Breite nutzbar sein und dürfen nicht durch Lagergut verstellt werden. Bild 41: Musterhafte Lagereinrichtung Sollen Dachböden, Zwischenböden oder Ähnliches in Feuerwehrhäusern als Lagerfläche genutzt werden, muss deren Tragfähigkeit ausreichend sein. Es muss ein sicherer Zugang für das Ein- und Auslagern sowie ggf. erforderliche Sicherungen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände vorhanden sein. Beim Ein- und Auslagern sowie Transportieren sind ergonomische Gesichtspunkte zu beachten. So sollen schwere und unhandliche Gegenstände von mehreren Personen gehoben werden. Schwere Lasten sollen nicht über Treppen oder Leitern transportiert werden. Nach Möglichkeit sollen Hilfsmittel, wie Flurförderzeuge oder Lastenaufzüge eingesetzt werden. Bild 42: Zwischenboden (Fußleiste, Steckgeländer) Lagereinrichtungen sind grundsätzlich nach den Herstellerangaben aufzustellen und zu betreiben. Die vorgegebenen maximalen Fachlasten sind zu kennzeichnen und einzuhalten. Unter Berücksichtigung der Herstellerangaben können Aussteifungen und Verankerungen der Regale die Standsicherheit erhöhen. Das Verhältnis der Tiefe zur Höhe eines Regals bestimmt die Standsicherheit. Bild 43: Regal mit der Darstellung der Höhen und Tiefen Ein Regal gilt als standsicher, wenn * die Höhe (H) kleiner als die fünffache Tiefe (T) ist oder * eine Verankerung mit den Wänden (1) besteht, * Verbindungen und Aussteifungen (2) fest sind, * die maximale Fachlast nicht überschritten ist. Es ist darauf zu achten, dass die Aufstellfläche von Regalen eben ist. Um an obere Lagerfächer zu gelangen, kann die Benutzung von Leitern oder Tritten erforderlich sein. Für den sicheren Betrieb ist eine übersichtliche Lagerung erforderlich. Dabei ist es wichtig, dass die Materialien, wie z. B. Schläuche, Schaum- und Ölbindemittel, auch unter Einsatzbedingungen schnell und sicher entnommen werden können. Bei Regalbeschickung mittels Flurförderzeugen müssen erforderlichenfalls ein entsprechender Anfahrschutz an den Regalecken sowie Durchschiebesicherungen vorhanden sein. Regale müssen regelmäßig geprüft werden. Der Prüfumfang und die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durch den Aufgabenträger festzulegen. Eingesetzte Flurförderzeuge, wie z. B. Gabelstapler, Hubgeräte, Rollcontainer, Sackkarren zur Regalbedienung, gelten als Betriebsmittel und unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht. 2.4.6 GEFAHRSTOFFE IM FEUERWEHRHAUS Grundsatz: Durch den Umgang mit Gefahrstoffen sowie durch deren Lagerung dürfen Personen und die Umwelt nicht gefährdet werden. Der Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dazu gehört sowohl die Anzahl, als auch die Menge der eingelagerten Gefahrstoffe. Gefahrstoffe sollten wann immer möglich gegen Stoffe mit geringerem Gefährdungspotenzial ersetzt werden. Die Angaben des Herstellers sind zu berücksichtigen und an geeigneter Stelle zu hinterlegen. Zum bestimmungsgemäßen Umgang sind insbesondere die Inhalte der Sicherheitsdatenblätter, Dosieranleitungen, Lagerungs- und Entsorgungshinweise zu beachten. Werden größere Mengen Gefahrstoffe mit einem entsprechenden Gefahrenpotenzial im Feuerwehrhaus vorgehalten, sind diese in einem Verzeichnis aufzunehmen, welches Auskunft über die Bezeichnung, Einstufung (Gefahrenpotenzial), Mengenbereich sowie Einsatz- und Lagerbereich gibt. Gefahrstoffe sind entsprechend den Herstellerangaben sicher zu lagern. Erforderlichenfalls sind besondere Maßnahmen für die Lagerung zu treffen, wie z. B. Auffangbehälter, Lüftungsmaßnahmen, Sicherheitsschrank. Das Verbot zur Lagerung von Gefahrstoffen in Verkehrswegen und Aufenthaltsräumen, wie in Treppenräumen, Fluchtwegen und Durchgängen oder in Schulungsräumen ist zu beachten. Die konkreten Maßnahmen sind der GefStoffV sowie z. B. der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ zu entnehmen. Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese müssen an geeigneter Stelle von den Feuerwehrangehörigen einsehbar sein, z. B. im Kraftstofflager. Die Lagerung von Kraftstoffen im Feuerwehrhaus ist nur begrenzt zulässig. So dürfen gemäß der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern in Fahrzeughallen mit nicht mehr als 100 m² Nutzfläche aufbewahrt werden. Der Tankinhalt abgestellter Feuerwehrfahrzeuge und mitgeführter Reservekanister bleiben hierbei unberücksichtigt. Müssen größere Mengen Kraftstoff vorgehalten werden, sind dafür geeignete Läger einzurichten. Werden entzündbare Flüssigkeiten in Räumen umgefüllt, sind besondere Anforderungen an den Explosionsschutz zu stellen. Daher sollten möglichst Gebinde in einer Größe beschafft werden, die ein Umfüllen erübrigen. Zur Vermeidung einer gefährlichen Ansammlung von Gasen, die schwerer als Luft oder verflüssigt sind – wie z. B. Propangas- , dürfen sich keine Gruben, Kanäle oder Abflüsse zu Kanälen ohne Flüssigkeitsverschluss sowie keine Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindungen zu Kellerräumen im Lager befinden. Daher sollten diese Gefahrstoffe in Lägern im Freien gelagert werden. Bild 44: Kleinlager für Flüssiggasflaschen Für die Lagerung von Arbeitsstoffen müssen Behältnisse verwendet werden, deren Form und Aussehen eine Verwechslung ausschließt. Dies gilt ganz besonders für Lebensmittel- bzw. Trinkgefäße. Der Inhalt und die Gefährlichkeit sind durch Aufschrift und Kennzeichnung deutlich anzugeben. Lebensmittel und Arzneimittel dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Gefahrstoffen gelagert und konsumiert werden. Bild 45: Kennzeichnung von Aceton Hinweise enthält auch die DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“. Feuerwehrhäuser sind ohne spezielle Maßnahmen als Zwischenlager zur Entsorgung von Gefahr- und Biostoffen aus Feuerwehreinsätzen, wie z. B. kontaminiertes Ölbindemittel, verunreinigte Kraftstoffreste, Asbestabfälle, Tierkörper nicht geeignet. Stattdessen sollten im Vorfeld organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Vorgehensweise und Beteiligung von Fachunternehmen getroffen werden. FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Werden Gefahrstoffe, auch die aus Hilfeleistungseinsätzen, in vorgeschriebenen Behältnissen und in dafür geeigneten Räumen/Freilagern gelagert? * Sind ausreichend Lagermöglichkeiten für Ausrüstung und Geräte vorhanden? * Sind Ausrüstung und Geräte übersichtlich gelagert? * Sind die Lagereinrichtungen ausreichend belastbar und standsicher? * Sind die vorhandenen Werkzeuge und Maschinen einwandfrei und alle Schutzeinrichtungen daran vorhanden? * Sind Arbeitsgruben abgedeckt oder abgesperrt, solange sich kein Fahrzeug darüber befindet? * Heben sich die Ränder von Arbeitsgruben deutlich von ihrer Umgebung ab? 2.4.7 WERKSTÄTTEN FÜR PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN Grundsatz: Es ist sicherzustellen, dass in Werkstätten zur Reinigung, Prüfung und Instandhaltung von PSA ein sicheres und ergonomisches Tätigwerden möglich ist. Insbesondere sind Gefährdungen durch Kontaminationen, Kontakt mit Reini-gungs- und Desinfektionsmitteln sowie durch schädliche Dämpfe, Lärm- und Vibrationen zu vermeiden. Die folgenden Ausführungen betreffen Atemschutzwerkstätten sowie Werkstätten zur Wartung von PSA und Geräten aus Gefahrguteinsätzen. Hier werden von sachkundigen Personen Atemschutzgeräte sowie spezielle PSA (z. B. CSA) gereinigt, geprüft und instandgehalten. Um die Verschleppung von Kontaminationen zu vermeiden, ist eine Schwarz-Weiß-Trennung vorzusehen. * Schwarzbereich: Anlieferung, Grobreinigung (Nassraum), * Weißbereich: Wartung und Pflege, PSA-Logistik (Geräteverwaltung, -dokumentation, -archivierung), Lager, Atemluft-Füllung, Kompressorraum, Sauerstoff-Umfüllraum, Abholung. Der Anlieferbereich dient als Zwischenlager für verschmutzte und kontaminierte Geräte. Er sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Zur Verhinderung der Kontamina-tionsverschleppung sollten Schleusen, spezielle Durchladesysteme oder auch ein Zwischenlager außerhalb des Gebäudes eingerichtet werden. Die Anlieferung soll direkt über befahrbare Zugänge von außen möglich sein. Zur Verringerung von Gefährdungen durch Inhalation von ausgegasten Schadstoffen im Anlieferbereich als Zwischenlager sowie in der Grobreinigung können mechanische Be- und Entlüftungen erforderlich sein. Der Wartungs- und Pflegeraum muss leicht zu reinigende Oberflächen besitzen. Druckluft darf ausschließlich aus der Atemluftversorgung entnommen werden. Der Atemluftkompressor wird aus Gründen des Lärmschutzes in einem gesonderten Raum betrieben. Eine ausreichende Raumlüftung sowie Frischluftzufuhr muss sichergestellt werden. Über die Atemluftansaugung dürfen keine Schadstoffe aus der Umgebung angesaugt werden. Der Atemluftkompressor sollte mindestens von drei Seiten zugänglich und von einem außerhalb des Raumes liegenden Schalter abschaltbar sein. Ein Sauerstoff-Umfüllraum muss ständig belüftet sein, um Brand- oder Explosionsgefah-ren zu vermeiden. Sauerstoffkonzentrationen über 21 Vol. % sind durch entsprechende Warneinrichtungen zu melden. Öffnungen zu tiefer liegenden Räumen dürfen nicht vorhanden sein. Im Schutzbereich (5 m um eine mögliche Austrittstelle) dürfen sich raumübergreifend keine brennbaren Gegenstände oder Stoffe befinden. Die Umfassungsbauteile müssen mindestens feuerhemmend und aus nicht brennbaren Baustoffen ausgeführt sein. Die Grundflächen der Funktionsbereiche müssen am tatsächlichen Bedarf entsprechend des Durchsatzes ermittelt werden. Einzelne Funktionsbereiche können unter Beachtung der Schwarz-Weiß-Trennung kombiniert werden. In den Werkstätten sind Hygiene-, Desinfektions- und Hautpflegeeinrichtungen bereitzu-stellen. Die Belüftung durch Fenster sollte in allen Räumen möglich sein. Weitere Hinweise zur Gestaltung der Funktionsbereiche enthält DIN 14092 Teil 7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“. 2.4.8 SCHLAUCHPFLEGEWERKSTÄTTEN Grundsatz: Schlauchpflegewerkstätten müssen so gestaltet und eingerichtet sein, dass Gefährdungen insbesondere beim Umgang mit Schläuchen, durch herab fallende Gegenstände und durch Nässe oder Lärm vermieden werden. In Schlauchpflegewerkstätten werden Reinigung, Instandhaltung und Wartung von Schläuchen und wasserführenden Armaturen durchgeführt. Fußböden in Schlauchpflegewerkstätten müssen rutschhemmend, schlagfest und waschfest sowie frei von Stolperstellen ausgeführt werden. Wasseransammlungen auf dem Boden müssen vermieden werden. Hierfür benötigte Bodenabläufe sind trittsicher und bodengleich auszuführen. Bild 46: Fußboden mit Bodenablauf über begehbare Gitterrostfelder Die Belüftung durch Fenster sollte in allen Räumen gegeben sein. Zur Verringerung von Gefährdungen durch Inhalation von ausgegasten Schadstoffen können mechanische Be- und Entlüftungen erforderlich sein. Die Grundflächen der Funktionsbereiche, Schlauchannahme, Waschraum, Trocknung, Instandsetzung, Schlauchlager und -ausgabe müssen am tatsächlichen Bedarf, d.h. nach Durchsatz, Art der Reinigungsanlage (z. B. Vollstraße, Halbstraße, Kompaktanlage) und der Logistik ermittelt werden. Die Schlauchannahme ist als Schwarzbereich für die Anlieferung und als Zwischenlager der benutzten Schläuche vorgesehen. Der Zugang soll direkt von außen mit einer Möglichkeit zur Anlieferung für Fahrzeuge erfolgen. Für den Waschraum ist je nach Anlagenart ein unterschiedlicher Flächenbedarf vorzusehen. So ist für Vollstraßen eine Fläche von mindestens 75 m² (Länge 25 m und Breite 3 m) geeignet und für Halbstraßen oder Kompaktanlagen eine Fläche von 45 m². Gegen das Herausschleudern von Teilen, z. B. Schlauchkupplungen, durch die hohen Prüfdrücke sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (z. B. Abschirmung oder Kapselung der Anlagen und Bauteile). Bilder 47 und 48: Kapselung bzw. Abschirmung an der Schlauchwäsche Für die Lagerung und Ausgabe von Schläuchen sind aus Gründen der Logistik und der ergonomischen Gestaltung des Transports mobile Systeme vorzuziehen, z. B. Rollregale, Gitterboxen. Um Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind die Schläuche trocken zu lagern und die Lagerräume ausreichend zu belüften. Weitere Hinweise zur Gestaltung der Schlauchpflegewerkstätten enthält DIN 14092 Teil 7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“. 2.4.9 FEUERWEHRTÜRME - SCHLAUCHTÜRME, ÜBUNGSTÜRME Grundsatz: Feuerwehrtürme müssen so gestaltet sein, dass Feuerwehrangehörige nicht durch Absturz oder herabfallende bzw. pendelnde Schläuche gefährdet werden. Die DIN 14092 „Feuerwehrhäuser – Teil 3: Feuerwehrturm“ enthält Hinweise zu Anforderungen an Feuerwehrtürme, die sowohl zur Schlauchtrocknung als auch für Übungen genutzt werden. Folgende sicherheitstechnische Anforderungen sind besonders zu beachten: Verkehrsflächen unter oder neben aufgehängten Schläuchen müssen durch geeignete bauliche Maßnahmen gegen herabfallende oder pendelnde Schläuche gesichert sein. Dies wird z. B. erreicht * wenn Bedienungselemente von Schlauchaufhängeeinrichtungen so angeordnet sind, dass Bedienende nicht gefährdet werden, d.h. sie sich nicht im Fallbereich der Schläuche aufhalten müssen, * wenn Arbeits- und Bedienbereiche auf Podesten einen sicheren Stand bieten und diese gegen herabfallende oder pendelnde Gegenstände gesichert sind, * durch Trennung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen vom Gefahrenbereich durch Absperrung oder Abschrankung oder * durch Schutzdächer oder andere geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass Schläuche herabfallen oder pendeln und Personen verletzen können. Als Zugänge zu Arbeitspodesten sind Treppen vorzusehen. Befinden sich in der Turmspitze zu bedienende oder zu prüfende Einrichtungen, sind sichere Standplätze vorzusehen, von denen aus diese Arbeiten durchgeführt werden können. An Podesten müssen Geländer mit Handlauf in 1 m Höhe über dem Podest sowie Ausfüllungen (z. B. Knieleiste und Fußleiste) angebracht sein. Vorhandene Einstiegsöffnungen an Arbeitspodesten müssen über einen Schutz gegen Absturz verfügen. Dazu eignen sich beispielsweise Klappen oder Geländer. Können im Einzelfall nicht alle Arbeiten auf sicheren Standflächen ausgeführt werden, müssen weitere geeignete Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden. Sollten in bestehenden Türmen noch Leitern als Aufstiege vorhanden sein, so müssen diese den Regeln der Technik entsprechen. Bild 49: Einzelfalllösung am Arbeitspodest zur Sicherung gegen Absturz Werden Schläuche oder Schlauchpakete mittels Winden heraufgezogen oder herabge-lassen, sind an die Winden sowie die Tragmittel (Seile) u.a. folgende Anforderungen zu stellen: Gemäß DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ müssen Winden über Rücklaufsicherungen verfügen, die ein unbeabsichtigtes Zurücklaufen der Last verhindern. Sie müssen selbsttätig wirken und so beschaffen sein, dass sie ohne Zuhilfenahme von Werkzeug nicht unwirksam gemacht werden können. Seilklemmen als Seilendverbindungen sind ungeeignet. Stattdessen sind Pressklemmen zu verwenden. Mitunter werden frei zugängliche Schlauchmasten betrieben. Auch hier ist zu verhindern, dass Personen durch pendelnde oder herabfallende Schläuche gefährdet werden oder die Mastkonstruktion als Klettergerüst genutzt wird. (Verkehrssicherungspflicht des Trägers des Brandschutzes). Bild 50: Schlauchmast neben Feuerwehrhaus Übungstürme für die Durchführung von Abseilübungen müssen entsprechend eingerich-tet sein. Dazu gehört z. B., dass Anschlagpunkte redundant, also einer für das Seil zum Abseilen und ein weiterer für das Sicherungsseil vorhanden sind. Da auch Umlenkungen berücksichtigt werden müssen, sind Anschlagmöglichkeiten als Einzelanschlagpunkte für Selbstrettungsübungen mit Feuerwehrleine z. B. dann geeignet, wenn die Tragfähigkeit nach den technischen Baubestimmungen für eine Kraft von 14 kN nachgewiesen ist. Im Bereich des Anschlagpunktes ist ein Hinweis auf dessen Belastbarkeit anzubringen. Werden auch Übungen für Höhensicherungsgruppen vorgesehen, sind Anschlagpunkte für eine Krafteinleitung von 25 kN erforderlich. Bild 51: Übungsturm mit davor angeordnetem stoßdämpfendem Boden Die verschiedenen Übungsebenen sollen durch Treppen verbunden sein. Begehbare Flächen je Geschoss sollen mindestens 3,5 m² und der Abstand zur Brüstung mindestens 1 m betragen. Absturzsicherungen wie Geländer oder Brüstungen sind mit 1 m bzw. 1,10 m Höhe (ab 12 m Absturzhöhe) auszubilden. Die Oberkanten der Brüstungen müssen der Rettungshöhe von tragbaren Leitern bei einem Anstellwinkel von 65 bis 75 Grad und einem zu berücksichtigenden Überstand von 1 m entsprechen. Sie betragen für Übungen mit vierteiligen Steckleitern 7 m und für dreiteilige Schiebleitern 12 m. Kanten, über die Seile gezogen werden sollen, müssen abgerundet sein. FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Ist der Aufstieg (Leiter, Treppe) sicher begehbar? * Sind die Sprossen/Stufen einwandfrei? * Sind an Podesten Geländer vorhanden und sind sie mindestens 1 m, bei Absturzhöhe ab 12 m 1,1 m hoch? * Sind an Podesten, auf denen Arbeiten verrichtet werden, die Auf- und Abstiegsöffnungen gegen Absturz gesichert (z. B. Klappen, Schranken)? * Ist der Bereich unter aufgehängten Schläuchen gegen Zutritt oder herabfallende Schläuche gesichert? Beim Einsatz von Winden: * Entsprechen die Winden den Anforderungen an handbetriebene Win-den der DGUV Vorschrift 55 „Winden, Hub- und Zuggeräte“? * Ist eine Rückschlagsicherung der Kurbel, eine Rücklaufsicherung und Sicherung gegen freien Fall vorhanden und sind diese so ausgeführt, dass Eingriffe in Sperrklinken ohne Zuhilfenahme von Werkzeug nicht möglich sind? * Sind abnehmbare Kurbeln gegen Abgleiten oder unbeabsichtigtes Abziehen gesichert? * Ist der Standort des Bedieners der Winde gegen herabfallende Schläuche sowie gegen Absturz des Bedieners gesichert? 3. ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN 3.1 ZUGANG ZUM ARBEITSSCHUTZ-REGELWERK Grundsatz: Allen Feuerwehrangehörigen ist die Einsichtnahme in das zutreffende Arbeitsschutz-Regelwerk zu ermöglichen. Alle Feuerwehrangehörigen müssen sich über ihr sicherheitsgerechtes Verhalten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Dies muss jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln den Versicherten in Papierform oder in elektronischer Form, z. B. über PC, Internet, Intranet, CD-ROM, zugänglich machen. Bei Minderjährigen ist den Erziehungsberechtigten Zugang zu den maßgeblichen Vorschriften und Regeln zu gewähren. 3.2 BRANDSCHUTZ UND ERSTE HILFE Grundsatz: Es ist sicherzustellen, dass zur Ersten-Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Um im Falle eines Unfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten zu können, muss regelmäßig überprüftes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen. Dieses ist an deutlich und dauerhaft gekennzeichneten Aufbewahrungsorten oder –behältnissen so vorzuhalten, dass es jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Die Kennzeichnung soll Bild 52 entsprechen. Bild 52: Hinweiszeichen Erste Hilfe Da in der Regel nicht sichergestellt ist, dass sich immer Feuerwehrfahrzeuge mit ausreichendem Erste-Hilfe-Material im Feuerwehrhaus befinden, wenn sich dort auch Personen aufhalten, ist im Feuerwehrhaus zusätzliches Material vorzuhalten. Entsprechend § 25 DGUV Vorschrift 1 sind je nach Größe und Ausstattung des Feuer-wehrhauses ein oder mehrere Verbandkästen bereitzustellen. Dies wird z. B. durch Verbandkästen nach DIN 13169 (kleiner Verbandkasten) oder DIN 13157 (großer Verbandkasten) erreicht. Als Richtwert soll ab einer Versichertenzahl von 21 ein großer Verbandkasten zur Verfügung stehen. Dieser kann durch 2 kleine Verbandkästen ersetzt werden. Dabei ist empfehlenswert einen kleinen Verbandkasten in der Fahrzeughalle bzw. im Werkstattbereich und ggf. einen weiteren an einer anderen geeigneten Stelle, z. B. in der Küche oder im Schulungsraum anzubringen. Für die Lagerung des Erste-Hilfe-Materials eignen sich Verbandkästen mit Wandhalterungen. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren. Bei kleineren Verletzungen reicht eine Dokumentation innerhalb der Feuerwehr. Hierfür eignet sich die DGUV Information 204-020 „Verbandbuch“ (bisher BGI/GUV-I 511-1), das über den zuständigen Unfallversiche-rungsträger bezogen werden kann. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und müssen fünf Jahre lang verfügbar sein. Meldepflichtige Unfälle sind dem zuständi-gen Unfallversicherungsträger mittels Unfallanzeige zu melden. Bild 53: Verbandbuch Um die Feuerwehrangehörigen darüber zu unterrichten, wer ihr Ansprechpartner im Falle eines Unfalles ist, soll ein Aushang mit den Angaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers im Feuerwehrhaus sichtbar angebracht werden. Hierzu gehört auch DGUV Information 204-001 Aushang "Erste Hilfe“ (bisher BGI/GUV-I 510-1), in der wichtige Angaben eingetragen werden können, z. B. Telefonnummern und Anschriften. Bild 54: Aushang Erste Hilfe Jedes Feuerwehrhaus muss mit den erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen (siehe § 22 Abs. 1 UVV „Grundsätze der Prävention“ [DGUV Vorschrift 1] in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände“) ausgestattet sein. Auch wie bei der Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material gilt: Die auf den Fahrzeugen vorhandenen Feuerlöscher allein reichen nicht aus. In jeder Fahrzeughalle sowie in jeder Etage soll mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein. Die tatsächlich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern ist aus der „ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände“ zu entnehmen. Feuerlöscher sind gut sichtbar und leicht erreichbar vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreu-zungspunkten von Verkehrswegen/Fluren anzubringen. Die Standorte der Feuerlöscher sind durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend der „ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu kennzeichnen. Zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen. Bild 55 und 56: Feuerlöscher (links altes und rechts neues Symbol) FRAGEN ZUR SICHERHEIT * Können alle Feuerwehrangehörigen Einsicht in das zutreffende Arbeitsschutzregelwerk nehmen? * Steht geeignetes Erste-Hilfe-Material in ausreichender Anzahl zur Verfügung? * Wird das Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit, Beschädigung und Verfallsdatum geprüft und erforderlichenfalls vervollständigt oder ausgetauscht? * Ist der Aushang „Erste Hilfe“ an geeigneter Stelle angebracht? * Ist das Feuerwehrhaus mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen in erforderlicher Anzahl ausgestattet? * Sind Handfeuerlöscher an geeigneten Stellen gut sichtbar angebracht oder aufgestellt und deren Standorte ggf. entsprechend gekennzeichnet? * Werden die Feuerlöscheinrichtungen den Vorschriften entsprechend regelmäßig durch entsprechend Sachkundige geprüft? 3.3 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Ziel: Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen ermittelt, Risiken bewertet und notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen festgelegt. Die UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) gibt für bauliche Einrichtungen der Feuerwehr verbindliche Schutzziele vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Dort genannte Forderungen werden z. B. dann erfüllt, wenn die Inhalte der Normenreihe DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ eingehalten werden. Ein eigenverantwortliches Abweichen von den Inhalten der Normen oder dieser DGUV Information ist möglich, soweit die Schutzziele der Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. D. h. Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen sind zu vermeiden, indem die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird. Als Hilfsmittel bei der eigenverantwortlichen Auswahl geeigneter Maßnahmen dient die Gefährdungsbeurteilung. Sie soll zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen beitragen und hilft dabei den Entscheidungsträgern, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wenn bei bestehenden Feuerwehrhäusern bauseitig die erforderliche Sicherheit nicht oder nur z. T. gewährleistet werden kann, besteht ggf. die Möglichkeit, durch organisato-rische Maßnahmen das geforderte Schutzziel zu erreichen. Dabei kommt der Gefähr-dungsbeurteilung eine besondere Bedeutung zu. Der Unternehmer soll regelmäßig prüfen, ob die Gegebenheiten des Feuerwehrhauses noch ausreichende Sicherheit für Feuerwehrangehörige bieten. Eine Gefährdungsbeurteilung kann z. B. bei Ersatzbeschaffung von größeren Einsatz-fahrzeugen erforderlich werden, wenn die vorhandenen Stellplatzmaße an kritische Grenzen stoßen. Der Träger der Feuerwehr hat die Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen im Feuerwehrdienst durchzuführen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Dabei ist die Leitung und weiteres Fachpersonal der Feuerwehr bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Mit Hilfe ihrer Kenntnisse und Erfahrungen können relevante Gefährdungen analysiert und wirksame – vor allem praxisgerechte – Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden. Die einzelnen Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zeigt die DGUV Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst“. 3.4 PRÜFUNG VON BAULICHEN EINRICHTUNGEN UND ANLAGEN Grundsatz: Feuerwehrangehörige dürfen nicht durch sicherheitswidrige Technik zu Schaden kommen. Alle Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie baulichen Einrichtungen und Anlagen können bei ihrer Verwendung verschleißen oder beschädigt werden. Zudem können äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit und UV-Strahlung die Materialeigenschaften verän-dern. Bei der regelmäßigen Überprüfung von baulichen Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehr sollen Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstige Veränderungen frühzeitig erkannt sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden. Neben den auf den Fahrzeugen verlasteten Geräten ist auch die im Feuerwehrhaus befindliche Technik, wie z. B. die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel aber auch die ortsfesten elektrischen Anlagen, die Tore, Hebebühnen, Winden , Hochdruck-reiniger, Druckluftkompressoren oder Schweißgeräte in die regelmäßige Prüfung einzubeziehen. Hinweise zur Prüfung können u. a. den Herstellerangaben sowie dem Regelwerk entnommen werden. So enthalten Unfallverhütungsvorschriften, wie z. B. die UVV „Feuerwehren“ oder die UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ nähere Angaben zu vorzusehenden Prüfungen. Ein wichtiges Hilfsmittel für die Feuerwehren ist der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“. Sie enthalten Angaben über Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen vieler typischer Feuerwehreinrichtungen. Die Prüfungen der Feuerwehrausrüstungen können von in den Prüfgrundsätzen genann-ten Personen durchgeführt werden. Andere Feuerwehreinrichtungen sind von dafür qualifizierten Personen zu prüfen. Die Organisation und Durchführung dieser Prüfungen unterliegt der Verantwortung des Trägers des Brandschutzes und ist nicht originäre Aufgabe der Feuerwehr. ANHANG 1: MUSTERGRUNDRISSE Folgende Beispiele zeigen mögliche Grundrisse von Feuerwehrhäusern. FEUERWEHR MIT 1 FAHRZEUGSTELLPLATZ FEUERWEHR MIT 3 FAHRZEUGSTELLPLÄTZEN ANHANG 2: CHECKLISTE FEUERWEHRHÄUSER Ein Klick auf das folgende Vorschaubild öffnet die sieben Seiten umfassende "Checkliste Feuerwehrhaus" im PDF-Format. ANHANG 3: VORSCHRIFTEN UND REGELN Wichtige Vorschriften und Regeln für den Bau und Betrieb von Feuerwehrhäusern sind z. B.: * UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) * Bauordnungen der Länder * Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Umgang mit überwa-chungsbedürftigen Anlagen, * Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen, * Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Verkehrswege“ (ASR A1.8) * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2) * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7) * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3) * Technische Regeln für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) * DIN 14 092-1 „Feuerwehrhäuser - Planungsgrundlagen“ * DIN 14092-3 „Feuerwehrhäuser – Feuerwehrturm“ * DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“ * DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“ * DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“ * DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ IMPRESSUM VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord Hopfenstraße 2d 24114 Kiel Telefon: (0431) 99074 80 Telefax: (0431) 99074 850 E-Mail: info@hfuk-nord.de Institutionskennzeichen: 121 390 026 Geschäftsführerin: Gabriela Kirstein IN KOOPERATION MIT Feuerwehr-Unfallkasse Mitte Körperschaft des öffentlichen Rechts Magdeburger Allee 4 99086 Erfurt Geschäftsführerin: Iris Petzoldt Unfallkasse Brandenburg zugleich Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg Müllroser Chaussee 75 15236 Frankfurt (Oder) stellvertretender Geschäftsführer: Herr Dieter Ernst Telefon: 0335/5216-0, Telefax: 0335/5216 222 E-Mail: info@ukbb.de INHALTE Alle Informationen und Erklärungen dieser Internetseiten sind unverbindlich. Die HFUK-Nord übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr. Es werden keine Garantie übernommen und keine Zusicherung von Produkteigenschaften gemacht. Aus den Inhalten der Internetseiten ergeben sich keine Rechtsansprüche. Fehler im Inhalt werden bei Kenntnis darüber unverzüglich korrigiert. Die Inhalte der Internetseiten können durch zeitverzögerte Aktualisierung nicht permanent aktuell sein. Bitte fragen Sie uns daherzu dem Stand, technischen Details und Lieferbarkeit der Produkte und Dienstleistungen. Links auf andere Internetseiten werden nicht permanent kontrolliert. Somit übernehmen wir keine Verantwortung für den Inhalt verlinkter Seiten. HERUNTERLADEN VON DATEN UND SOFTWARE Die HFUK-Nord übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit von Daten und Software, die von den Internetseiten heruntergeladen werden können. Die Software wird von der HFUK-Nord auf Virenbefall überprüft. Wir empfehlen dennoch, Daten und Software nach dem Herunterladen auf Virenbefall mit jeweils neuster Virensuchsoftware zu prüfen. URHEBERRECHTE UND SONSTIGE SONDERSCHUTZRECHTE Der Inhalt dieser Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es darf eine Kopie der Informationen der Internetseiten auf einem einzigen Computer für den nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gespeichert werden. Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die HFUK-Nord heruntergeladen, vervielfältigt, kopiert, geändert, veröffentlicht, versendet, übertragen oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene Warenzeichen oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN UND VERTRAULICHKEIT Es kann nicht garantiert werden, dass Informationen oder persönliche Daten, die uns übermittelt werden, bei der Übermittlung nicht von Dritten "abgehört" werden. HAFTUNG Die HFUK-Nord haftet nicht für Schäden insbesondere nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, die durch die Nutzung dieser Internetseiten oder das Herunterladen von Daten entstehen. Liegt bei einem entstandenen Schaden durch die Nutzung der Internetseiten oder das Herunterladen von Daten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, gilt der Haftungsausschluß nicht. Die durch die Nutzung der Internetseiten entstandene Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der HFUK-Nord unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, die aus der Nutzung dieser Internetseiten resultieren, ist der Gerichtsstand der Sitz der HFUK-Nord in Kiel. LINKS ZU ANDEREN WEBSITES Die Webseiten der HFUK-Nord enthalten gegebenenfalls Links zu anderen Websites. Die HFUK-Nord hat keinen Einfluss auf den redaktionellen Inhalt fremder Webseiten und darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten. WERBUNG Die Webseiten der HFUK-Nord enthalten im Regelfall keine Werbeflächen. Im gegenteiligen Fall erfolgt die Auslieferung der Werbung über externe AdServer. Die im Zusammenhang mit Onlinewerbung erfassten Daten (AdImpressions, AdKlicks) dienen ausschließlich der statistischen Auswertung und zur Erstellung von Reportings an Werbekunden. Dabei werden keine personenbezogenen Daten verwendet. Bei der Auslieferung von Werbung können möglicherweise Cookies zum Einsatz kommen, ohne dass die HFUK-Nord hierauf Einfluss hat. INFORMATIONSPFLICHTEN (ART. 13,14 DSGVO) Hier finden Sie Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord: Datenschutzerklärung. DATENSCHUTZERKLÄRUNG DATENSCHUTZ AUF EINEN BLICK Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer folgenden Datenschutzerklärung. -------------------------------------------------------------------------------- DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSITE WER IST VERANTWORTLICH FÜR DIE DATENERFASSUNG AUF DIESER WEBSITE? Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Die Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen. WIE ERFASSEN WIR IHRE DATEN? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie während Ihrer Registrierung am Feuerwehrhaus-Onlineplaner eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs) oder Daten zur Reichweitenmessung (z.B. geografische Merkmale). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten. WOFÜR NUTZEN WIR IHRE DATEN? Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Die Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden, natürlich ohne dass Rückschlüsse auf den Anwender möglich sind. WELCHE RECHTE HABEN SIE BEZÜGLICH IHRER DATEN? Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. ANALYSE-TOOLS UND TOOLS VON DRITTANBIETERN Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter der Überschrift “Drittmodule und Analysetools”. Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren. ALLGEMEINE HINWEISE UND PFLICHTINFORMATIONEN DATENSCHUTZ Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. HINWEIS ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: HFUK Nord (Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord) Hopfenstraße 2d 24097 Kiel Telefon: 0431 / 99 07 48 - 0 E-Mail: info@hfuk-nord.de Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o.ä.) entscheidet. WIDERRUF IHRER EINWILLIGUNG ZUR DATENVERARBEITUNG Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. BESCHWERDERECHT BEI DER ZUSTÄNDIGEN AUFSICHTSBEHÖRDE Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, also das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein Postfach 71 16 24171 Kiel E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. SSL- BZW. TLS-VERSCHLÜSSELUNG Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. AUSKUNFT, SPERRUNG, LÖSCHUNG Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. -------------------------------------------------------------------------------- DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R GESETZLICH VORGESCHRIEBENER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R Wir haben für unser Unternehmen eine Datenschutzbeauftragte bestellt: Sonja Ruge Hopfenstraße 2d 24097 Kiel Telefon: 0431 99 07 48-13 E-Mail: datenschutz@hfuk-nord.de -------------------------------------------------------------------------------- DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSITE COOKIES Wir verwenden Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die wir auf Ihrem Endgerät beim Besuch unserer Website speichern. Bei jedem erneuten Aufruf unserer Website werden diese Cookies wieder an uns zurückübermittelt. Hierdurch können wir Sie beispielsweise wiedererkennen oder Ihnen mithilfe der Informationen in den Cookies die Navigation erleichtern. 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Sie können hierfür sichere Kanäle wie Post oder Telefon nutzen. -------------------------------------------------------------------------------- AUF DIESER WEBSITE EINGESETZTE TOOLS, WELCHE DATEN MIT DRITTANBIETERN AUSTAUSCHEN GOOGLE ANALYTICS Diese Website nutzt aufgrund unserer berechtigten Interessen zur Optimierung und Analyse unseres Online-Angebots im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO den Dienst „Google Analytics“, welcher von der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) angeboten wird. Der Dienst (Google Analytics) verwendet „Cookies“ – Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Die durch die Cookies gesammelten Informationen werden im Regelfall an einen Google-Server in den USA gesandt und dort gespeichert. Google LLC hält das europäische Datenschutzrecht ein und ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active Auf dieser Website greift die IP-Anonymisierung. Die IP-Adresse der Nutzer wird innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraum und in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens gekürzt. Nur in Einzelfällen wird die IP-Adresse zunächst ungekürzt in die USA an einen Server von Google übertragen und dort gekürzt. Durch diese Kürzung entfällt der Personenbezug Ihrer IP-Adresse. Die vom Browser übermittelte IP-Adresse des Nutzers wird nicht mit anderen von Google gespeicherten Daten kombiniert. 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IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet. Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html. -------------------------------------------------------------------------------- ÄNDERUNGEN DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG Die Änderung dieser Datenschutzerklärung bleibt vorbehalten. 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