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ehrlich-vererben.de - Vererben leicht gemacht


Willkommen bei "Ehrlich-vererben" - gerne informieren wir Sie auf dieser Website
über unsere Dienstleistungen rund um das Thema "Erben und Vererben".

Wir unterstützen Sie sowohl bei Ihrer Planung der Vermögensnachfolge (Estate
Planning), aber auch die Erben, wenn zuvor keine Nachlassplanung erfolgte und
das Erbe gesichert bzw. verteilt werden muss (Nachlassverwaltung). Und seit
einigen Jahren wird zusätzlich die "Erbenermittlung" ein immer wichtigerer
Baustein in unserem Dienstleistungsportfolio.

Estate Planning in Perfektion


Estate Planning - was ist das eigentlich? Estate Planning ist die "Ganzheitliche
Vermögensnachfolgeplanung" (siehe auch Wikipedia) bereits zu Lebzeiten.

Diese Form der Nachlassplanung umfasst also den gesamten Prozess der
Antizipation sowie Organisation der Verwaltung und Veräußerung des Nachlasses
einer Person während des Lebens dieser Person für den Fall, dass die Person
verstirbt oder handlungsunfähig wird.

Unsere Mission ist es, Sie bei Ihrer ganz persönlichen
"Vermögensnachfolgeplanung" zu unterstützen und diesen Prozess ganzheitlich zu
betrachten. Hierbei unterstützen Sie, je nach Ihren persönlichen Anforderungen,
ausgewählte Spezialisten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare,
Unternehmensberater etc.) aus den verschiedenen Fachbereichen.

Estate Planning geht weit über den Umfang eines "Testaments" hinaus, weil
gleichzeitig die Anwendung des Familien-, Erb-, Sachen-, Versicherungs- und
Steuerrechts zur Ordnung der persönlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung
der Möglichkeit des Ruhestandes und der Gewissheit der Hilfebedürftigkeit und
des Todes bedacht wird.

Daher planen Sie mit uns:

1. Die vorhandenen Strukturen, Vermögenswerte und Vertrauenspersonen sind zu
erfassen.

2. Vorhandene Ehe- und Gesellschaftsverträge sind auf die geplante
Nachfolgeregelung abzustimmen; bindende Erbverträge und Testamente sind zu
beachten.

3. Regelungen für Kinder oder andere pflichtteilsberechtigte Personen dürfen
nicht verdrängt, sondern müssen getroffen werden.

4. Nachfolgesicherung zu Lebzeiten ist immer besser als ein Testament oder gar
die gesetzliche Erbfolge.

5. Die Einschaltung des Steuerberaters insbesondere zur Vermeidung von
Erbschafts- und (unerkannten) Ertragssteuern ist bei der Umsetzung der
Vermögensnachfolgeplanung unverzichtbar.

6. Die Nachfolgeplanung ist mit der Hausbank und der Versicherung abzustimmen.

7. Lebensversicherungen und deren Bezugsberechtigung im Todesfall müssen geprüft
werden.




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