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K-TIPP RECHTSSCHUTZ

Wir verteidigen Ihre Rechte - wenn nötig auch vor Gericht. K-Tipp Rechtsschutz
steht Ihnen beratend zur Seite und übernimmt im Streitfall die Kosten, damit Sie
zu Ihrem Recht kommen.

Die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ist unabhängig, nicht gewinnorientiert
und vertritt einzig die Interessen der Versicherten.

Mehr erfahren





WESHALB RECHTSSCHUTZ?

Die Kosten für einen Gerichtsfall sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Viele Privatpersonen können sich einen Gang vor Gericht kaum mehr leisten.
K-Tipp Rechtsschutz übernimmt im Prozessfall die Kosten für Anwalt, Gutachten
und Gericht.


BERECHNEN SIE DIE PRÄMIE

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder
Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

WÄHLEN SIE IHRE VERSICHERUNGS-DECKUNG MIT EINEM KLICK AUF DIE ENTSPRECHENDEN
VIER SYMBOLE:

Einzel- oder Mehrpersonenversicherung

Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.

Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz
Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen.
Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie
unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.

Mit oder ohne
Privatrechtsschutz

Nur versichert bei Wahl von Privatrechtsschutz:
Versichert sind Privatpersonen bei Rechtsstreitigkeiten beispielsweise in
ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer, Mieter, Konsument,
Versicherungsnehmer oder Reisender.

Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz

Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang
mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen
oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug
von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.

Mit oder ohne
Wohneigentum

Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern
betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen
Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften,
Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit
selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen
Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.

Prämie berechnen


JAHRESPRÄMIE BEI GEWÄHLTER DECKUNG

  Franken Total (inklusive Stempelsteuer) Preis konnte nicht geladen werden
Privatrechtsschutz Preis konnte nicht geladen werden Verkehrsrechtsschutz Preis
konnte nicht geladen werden Inklusive Wohneigentum Preis konnte nicht geladen
werden

Jetzt versichern


BEISPIELE FÜR RECHTSFÄLLE VON PRIVATPERSONEN


DER VERMIETER ZAHLT DAS DEPOT NICHT ZURÜCK

Das Zügeln ist erledigt, die neue Wohnung bezogen. Doch bei der Übergabe der
letzten Wohnung gab es Probleme. Der Vermieter beanstandete einige Schäden an
Wänden und Böden. Deshalb weigert er sich, das Mietzinsdepot zurückzuzahlen.
Jetzt müssen Sie aktiv werden, wenn Sie das Geld zurückerhalten wollen. Eine
Klage an die Schlichtungsbehörde ist unumgänglich. Wenn Sie sich dort mit dem
Vermieter nicht einigen, müssen Sie die Sache ans Mietgericht weiterziehen. Das
kann inklusive Anwaltskosten schnell einige tausend Franken Kosten. Die K-Tipp
Rechtsschutz kommt dafür auf.


DIE UNFALLVERSICHERUNG WILL NICHT ZAHLEN

Nach einem Unfall sind Sie arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung Ihres
Arbeitgebers zahlt nach zwei Monaten keine Taggelder mehr. Begründung: Die
Arbeitsunfähigkeit sei nun keine Folge des Unfalls mehr, sondern
krankheitsbedingt. Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt bei
Arbeitsunfähigkeit aber keine Taggelder. Zudem müssen Sie bei den Spital- und
Arztkosten sowohl Franchise wie Selbstbehalt übernehmen. Jetzt müssen Sie gegen
die Unfallversicherung vorgehen. Das ist ohne einen Anwalt aussichtslos. Die
K-Tipp Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Rechtsvertretung.


DIE ÜBERSTUNDEN WERDEN NICHT ENTSCHÄDIGT

Nach der Kündigung der Stelle gibt es Meinungsverschiedenheiten zu Ihren
Überstunden. Ihr Arbeitgeber will Ihnen dafür nichts zahlen, weil sie im Lohn
inbegriffen seien. Damit sind Sie nicht einverstanden: Sie interpretieren die
Überstundenregelung in Ihrem Arbeitsvertrag so, dass Ihre Überstunden ausbezahlt
werden müssen, wenn sie nicht zeitlich kompensiert werden können. Der
Arbeitgeber überweist aber nur den normalen Lohn plus den Anteil des
Dreizehnten. Jetzt hilft nur eine Klage weiter. Dafür sind Sie auf einen Anwalt
angewiesen. Als Versicherter bei der K-Tipp Rechtschutz können Sie ohne
Kostenrisiko prozessieren.


EIN STARKER PARTNER

Der K-Tipp hat grosse Erfahrung im Kampf für die Rechte der Konsumenten. Das
stellt er Jahr für Jahr unter Beweis. In Hunderten von Artikeln und
Zehntausenden von Antworten auf Anfragen an die Rechtsberatung.

Mehr erfahren


DAS ZEICHNET DIE K-TIPP RECHTSSCHUTZ AUS


IHRE VORTEILE

 * Freie Anwaltswahl
 * Kein Selbstbehalt
 * Kein Mindeststreitwert
 * Einjahresvertrag

Allg. Versicherungsbedingungen


NICHT GEWINNORIENTIERT, UNABHÄNGIG, FAIR

Hinter der K-Tipp Rechtsschutz steht kein gewinnorientierter
Versicherungs-Konzern. Die Muttergesellschaft der K-Tipp Rechtsschutz ist die
Konsumenteninfo AG, die den K-Tipp und weitere Konsumentenzeitschriften
herausgibt. Sie schüttet keine Dividenden aus.


SEIT ÜBER 30 JAHREN IM EINSATZ FÜR DIE KONSUMENTEN

Der K-Tipp und die anderen Zeitschriften des Verlags sowie die Beratungsteams in
Zürich und Lausanne haben sich schon in Tausenden von Fällen erfolgreich für die
Konsumentinnen und Konsumenten eingesetzt.


KONTAKT

Haben Sie Fragen zur Versicherung oder möchten Sie einen Schaden melden? Wir
sind gerne für Sie da. Bitte halten Sie Ihre Versicherungspolice bereit.

Kontaktformular
044 527 22 22
Mo–Fr, 8 bis 17 Uhr
Schaden melden


FRAGEN UND ANTWORTEN



Wie hoch ist die Deckung?

Die Versicherungsdeckung in der Schweiz beträgt CHF 600'000, weltweit CHF
150'000.

Kann ich den Anwalt frei wählen?

Ja, bei Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren mit Gerichtsstand Schweiz
besteht freie Anwaltswahl. Lehnt die K-Tipp Rechtsschutz den vorgeschlagenen
Anwalt ab, kann der Versicherte als Alternative drei Anwälte vorschlagen. Die
K-Tipp Rechtsschutz ist verpflichtet, einen dieser drei Anwälte als Vertreter
des Versicherten zu akzeptieren. Schlägt der Versicherte keinen Anwalt
namentlich vor, unterbreitet ihm die K-Tipp Rechtsschutz einen Vorschlag.

Gibt es einen Mindeststreitwert?

Nein, die K-Tipp Rechtsschutz kennt weder einen Mindeststreitwert noch einen
Selbstbehalt.

Was unterscheidet uns von der Konkurrenz?

Der K-Tipp Rechtsschutz ist unabhängig und nicht Teil eines Versicherungskonzern
und vertritt deshalb einzig die Interessen der Versicherten.

Wir bieten ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis.

Im Unterschied zu den meisten Konkurrenten intervenieren wir im
aussergerichtlichen Bereich bei Streitigkeiten in allen Rechtsgebieten.

Wie hoch sind die Prämien für den Privatrechtsschutz?

  Einzelperson Haushalt Privat-Rechtsschutz 225.- 260.- - mit Zusatz Verkehr
+35.- +65.- - mit Zusatz Wohneigentum +30.- +30.-

Alle Preise in CHF (inklusive 5% Stempelsteuer)

Lesebeispiel: Privat-Rechtsschutz für eine Einzelperson mit Zusatz Verkehr
kostet CHF 225.- plus CHF 35.- = CHF 260.- pro Jahr.

Wie hoch sind die Prämien für den Verkehrsrechtsschutz?

  Einzel Haushalt Verkehrsrechtsschutz 65.- 85.-

Alle Preise in CHF (inklusive 5% Stempelsteuer)




DOKUMENTE ZUM HERUNTERLADEN



PRIVATRECHTSSCHUTZ

Privatrechtsschutz Allgemeine Versicherungsbedingungen
Privatrechtsschutz Versicherungsantrag
Privatrechtsschutz Versicherungsinformation

VERKEHRSRECHTSSCHUTZ

Verkehrsrechtsschutz Allgemeine Versicherungsbedingungen
Verkehrsrechtsschutz Versicherungsantrag
Verkehrsrechtsschutz Versicherungsinformation




KONTAKT

K-Tipp Rechtsschutz AG
Postfach, 8024 Zürich
Tel. 044 527 22 22
info@ktipprechtsschutz.ch
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