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SOURCE BODYWORK FACHVERBAND * VERBAND * PRAKTIZIERENDE/R SOURCE MASSEUR/IN * NEWS * MITGLIEDSCHAFT & ANMELDUNG Menu * VERBAND * PRAKTIZIERENDE/R SOURCE MASSEUR/IN * NEWS * MITGLIEDSCHAFT & ANMELDUNG AKTUELLE DATEN Verbandsmitglieder sind jederzeit herzlich willkommen, als Gast mit Voranmeldung bei einer Vorstandssitzung teilzunehmen. Anträge an den Vorstand können 10 Tage im voraus bei der Präsidentin Erika Oberbichler eingereicht werden. Nächste Vorstandssitzungsdaten: Di. 27. Aug. 2024 um 18.30 Uhr Mi. 30. Okt. 2024 um 18.30 Treffpunkt: 8820 Thalwil (Restaurant wird jeweils vorzeitig bekannt gegeben) Save the date: Nächste GV mit gemeinsamen Nachtessen: Fr. 15. Nov. 2024 / 18.00 Uhr in der Mundart Beiz in 8640 Rapperswil Save the date: Nächster Verbandsausflug im Juni 2025 (Datum folgt) Für Verbansmitglieder ist dieser Ausflug im jährlichen Beitrag inbegriffen. Es sind auch Personen eingeladen, wie z. B. Studenten in Ausbildung, die nicht im Verband sind mit einem Kostenbeitrag von CHF 50.– SOURCE BODYWORK FACHVERBAND Der Source Bodywork-Fachverband wurde 2016 gegründet. Der Hauptzweck besteht darin, die Interessen und Anliegen der praktizierenden “Source Massage & Bodywork” Masseur/in zu vertreten. Insbesondere wird folgendes angestrebt: Den hochstehenden und professionellen Source Massagestil durch die Qualitätssicherung seiner Mitglieder zu erhalten und zu fördern. STATUTEN Name & Sitz Unter dem Namen ” Source-Bodywork-Fachverband” besteht mit Sitz in Jona ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Voraussetzung Wer die diplomierte klassische Massage, die Fussreflexzonen Massage oder die manuelle Lymphdrainage Grundausbildung in der SOURCE Massage-Fachschule absolviert und bestanden hat, kann sich beim “Source-Bodywork-Fachverband” anmelden. Für den administrativen Aufwand wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 100.– verrechnet. Wenn jemand während des Kalenderjahres beitritt, wird der Mitgliederbeitrag anteilsmässig zum Jahr berechnet. Aufnahme Die Aufnahme in den Verband erfolgt auf schriftliche Anmeldung hin durch den Vorstand. Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet werden. Austritt Der Austritt aus dem Verband kann unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende jedes Kalenderjahres erklärt werden. Ausschluss Mitglieder, welche ihren Pflichten nicht nachkommen oder gegen die ethischen Richtlinien des Verbandes verstossen, können vom Vorstand ohne weitere Begründung ausgeschlossen werden. Qualitätssicherung Um eine kontinuierlich gute Qualität der Source Massage und Körperarbeit zu gewährleisten, muss jedes Verbandsmitglied jährlich mindestens 16 Weiterbildungsstunden absolvieren. Als Weiterbildung gelten alle Source Massage Kurse, medizinische Kurse und weitere methodenspezifische Angebote von anerkannten Schulen. Bei Unklarheiten bitte beim Vorstand nachfragen. Dieser entscheidet über die Kursanerkennung. Die Weiterbildungsnachweise müssen an die jährliche GV, welche jeweils im November stattfindet mitgebracht werden, oder bis spätestens Ende des Kalenderjahres an die zuständige Person der Qualitätssicherung eingesandt werden. Allfällige zusätzliche Weiterbildungsstunden, welche im Vorjahr absolviert wurden, (mehr als die verlangten 16 Std.) können ins aktuelle Kalenderjahr übernommen werden, bzw. bei trifftigen und dem Vorstand kommunizierten Gründen auch im Folgejahr nachgeholt werden. Source-Practitioner, welche das 70. Lebensjahr erreicht haben und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Source-Massage nachweisen können, sind von der Weiterbildungspflicht befreit. Organe 1. Die Mitgliederversammlung 2. Der Vorstand 3. Der Revisor Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan und findet mindestens einmal jährlich, jeweils im November, statt. Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Es müssen folgende Ämter besetzt werden: 1. Präsident 2. Vizepräsident 3. Kassier Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und vertritt den Verband nach aussen. Der Vorstand trifft sich mindesten 4 mal im Jahr, um die Steuerung des Verbandes zu gewährleisten. Verbandsmitglieder, welche sich aktiv in den Vorstand miteinbringen wollen, sind als Vorstandsbeisitz an diesen Sitzungen willkommen. Der Präsident beruft einmal jährlich die Mitgliederversammlung ein. Ebenfalls können zwei der Vorstandsmitglieder eine Einberufung verlangen. Für Wahlen und Abstimmungen gelten die Bestimmungen der Mitgliederversammlung. Der Revisor muss die Jahresrechnung prüfen und der Mitgliederversammlung einen Bericht über die finanziellen Mittel darlegen. Die Amtsdauer im Vorstand soll mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahre betragen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand eine andere Regelung treffen. Falls jemand unvorhergesehen ausfällt, wird eine Stellvertretung gesucht. Finanzen Zur Deckung der Ausgaben wird pro Mitglied ein Jahresbeitrag von CHF 180.– erhoben. Dem Vorstand ( Präsident, Vizepräsident, Kassier und Protokollführer ) wird der Jahresbeitrag erlassen. Die Mitgliederversammlung kann durch eine 2/3 Mehrheit diesen Betrag auch beliebig erhöhen oder mindern. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Erfolgt ein Beitritt eines Mitglieds im Laufe des Jahres, so erfolgt die Berechnung des Jahresbeitrages für das laufende Jahr pro rata temporis (anteilsmässig). Der Beitritt zum Source Bodywork Fachverband wird mit einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 100.- berechnet. Haftung Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet ausschliesslich das Verbandsvermögen. Jede persönliche Haftung der Verbands- oder Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen. Schlussbestimmungen Statutenänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der an der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Für Fälle, welche nicht in den Statuten geregelt sind, gilt das Gesetz. ETHISCHE RICHTLINIEN Als Mitglied im ” Source-Bodywork-Fachverband” verpflichte ich mich, meine berufliche Tätigkeit als praktizierende/r “Source Massage & Bodywork” Masseur/in unter folgende ethische Richtlinien zu stellen: 1. Nach bestem Wissen und Gewissen zu praktizieren. 2. Alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Massage in den betreffenden Kantonen einzuhalten. 3. Alle Berufsgeheimnisse zu wahren. 4. Keinerlei Heilungsversprechen zu machen. 5. Innerhalb der Grenzen der Ausbildung zu arbeiten. 6. Wenn nötig, den Klienten an geeignete Berufsleute weiterzuleiten. 7. Sexuelle Beziehungen und Handlungen zu den Klienten zu unterlassen. Sie widersprechen der Berufsethik. 8. Keine Namen und Daten von Klienten ohne deren Einverständnis an Dritte weiter zu geben. Die Massage-Praxis befindet sich in einem eigenen dazu eingerichteten Raum mit Toilette, oder es wird mindestens ein separates Zimmer im Haus oder in der Wohnung eingerichtet. VORSTAND Präsidentin: Erika Oberbichler Tel: +41 (0) 79 417 17 49 email: e_oberbichler@hotmail.com Vizepräsident: Bruno Schuler Tel: +41 (0) 79 367 71 45 email: info@nelebensqualitaet.ch Kassiererin und Qualitätssicherung: Weiterbildungsnachweise Ursina Baumberger Seetalstr. 4 5630 Muri Tel: +41 (0) 79 512 0031 email: info@sigalia.ch Aktuarin: Alice Odermatt Tel: +41 (0) 79 370 51 77 email: aliceodermatt@bluewin.ch Revisorin: Janine Dietziker Tel. + 41 (0) 79 396 92 10 email: janine.dietziker@gmx.ch