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Funktional Funktional Immer aktiv Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen. Vorlieben Vorlieben Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden. Statistiken Statistiken Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. 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Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke Akzeptieren Ablehnen Einstellungen ansehen Einstellungen speichern Einstellungen ansehen Cookie-Richtlinie Datenschutz Impressum Skip to content Mein UK Benutzerkonto - Login Berechtigungssteuerung OZG-PLUS-Postfach Benutzerkonto erstellen Überblick Allgemeines Die Funktionalitäten Die Grundlage: ELSTER-Organisationszertifikate Zielgruppen Unternehmen Behörden als Nutzer Behörden als Dienstanbieter Sonstige Organisationen Weiterführende Informationen Aktuelles Informationsveranstaltungen Rechtliche Hintergrundinformationen Downloads Glossar Mein UK Benutzerkonto - Login Berechtigungssteuerung OZG-PLUS-Postfach Benutzerkonto erstellen Zur Startseite Wie funktioniert die Seite? Überblick * Allgemeines Die Funktionalitäten Die Grundlage: ELSTER-Organisationszertifikate Zielgruppen * Unternehmen Behörden als Nutzer Behörden als Dienstanbieter Sonstige Organisationen Weiterführende Informationen * Aktuelles Informationsveranstaltungen Rechtliche Hintergrundinformationen Downloads Glossar Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER Die digitale Identität für Unternehmen in Deutschland DAS UNTERNEHMENSKONTO AUF BASIS VON ELSTER DIE DIGITALE IDENTITÄT FÜR UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND MEIN UNTERNEHMENSKONTO – IHR ZUGANG ZUR DIGITALEN VERWALTUNG Mit Mein Unternehmenskonto haben Sie die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Das staatlicherseits bereitgestellte Nutzerkonto mit integriertem Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide ist speziell für Organisationen entwickelt worden, die wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen benötigen. Damit nur identifizierte und authentifizierte Organisationen Zugriff zu digitalen Verwaltungsleistungen erhalten, kommt über Mein Unternehmenskonto die bewährte ELSTER-Technologie jetzt auch außerhalb der Steuerverwaltung zum Einsatz. Identifizierung Postfach Berechtigungssteuerung WIE ERSTELLE ICH MEIN UNTERNEHMENSKONTO? 1. 1 BEANTRAGUNG Beantragen Sie ein oder mehrere ELSTER-Organisationszertifikate unter „Benutzerkonto erstellen“. Halten Sie hierfür Ihre betriebliche Steuernummer bereit. Sollten mehrere ELSTER-Organisationszertifikate für mehrere Mitarbeitende beantragt werden, empfiehlt sich die Einrichtung einer Zentralen Stelle. 2. 2 AKTIVIERUNGSDATEN PER E-MAIL Sie erhalten sodann die grundlegenden Aktivierungsdaten per E-Mail an die im Antrag hinterlegte E-Mail-Adresse. 3. 3 AKTIVIERUNGSBRIEF PER POST Zusätzlich wird ein Aktivierungsbrief per Post an die bei der Steuerverwaltung hinterlegte Unternehmensadresse geschickt. Die Zustellung dauert in der Regel ca. 5 Werktage. 4. 4 ZERTIFIKATSDATEI GENERIEREN Wenn beides bei der Zentralen Stelle oder dem zuständigen Mitarbeitenden vereint ist, ist den Anweisungen aus der E-Mail innerhalb der dort gesetzten Frist zu folgen, um die Zertifikatsdatei als Download zu erhalten. Diese kann im Anschluss für den Login an digitalen Verwaltungsleistungen genutzt werden. Bitte beachten Sie: Es wird empfohlen, für jeden Mitarbeitenden ein separates ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen. Neue Termine für Informationsveranstaltungen für das 2. Quartal 2024 ab sofort verfügbar 14. März 2024 Für unseren Informationsveranstaltungen stehen ab sofort neue Termine für das 2. Quartal 2024 zur Verfügung. In regelmäßigem Rhythmus wechseln sich Veranstaltungen für Behörden und technische Dienstleister ab. Anmeldungen sind über https://info.mein-unternehmenskonto.de/informationsveranstaltungen/ möglich. Zum Artikel Informationsveranstaltung zum OZG-PLUS-Postfach Am 05. März 2024 von 11:00 bis 12:00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung zum OZG-PLUS-Postfach statt. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Informationsveranstaltungen. 25. Januar 2024 Zum Artikel Neue Informationsveranstaltungen für Behörden und Techniker Ab dem neuen Jahr (24.01.2024) finden wieder neue Informationsveranstaltungen für die behördliche Anbindung von Mein Unternehmenskonto statt. In regelmäßigem Rhythmus wechseln sich Veranstaltungen für Behörden und deren technische Dienstleister ab. Anmeldungen sind über https://info.mein-unternehmenskonto.de/informationsveranstaltungen/ möglich. 25. Januar 2024 Zum Artikel Bidirektionale Kommunikation über Mein Unternehmenskonto Sie haben einen Antrag abgeschickt und eine Antwort der Behörde in Ihr Postfach 2.0 erhalten? Sie wollen Unterlagen nachreichen oder Widerspruch einlegen? Dies ist nun unmittelbar aus dem Postfach 2.0 möglich, sofern die Behörde, mit der Sie in Kontakt treten wollen, dies zulässt. Sie können Ihre Antwort außerdem mit mehreren Anhängen versehen. 25. Januar 2024 Zum Artikel ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN WOZU DIENT MEIN UNTERNEHMENSKONTO UND WER KANN ES NUTZEN? Mein Unternehmenskonto dient zur Identifizierung, Authentifizierung und Kommunikation bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen. Mein Unternehmenskonto kann genutzt werden durch die in § 3 Abs. 1 Unternehmensbasisregistergesetz (UBRegG) genannten Organisationen, also insbesondere: * Juristische Personen, * Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann, * natürliche Personen, die beruflich oder gewerblich tätig sind. Eine Nutzung ist aber auch durch Behörden im Sinne von § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) möglich. Aus Gründen der Einheitlichkeit wird in diesen FAQ für alle diese Nutzergruppen der Begriff Unternehmen verwendet. (Stand: 01.08.2023) WIE UND WO ERFOLGT DIE REGISTRIERUNG BEI MEIN UNTERNEHMENSKONTO? Ihr individuelles Unternehmenskonto besteht aus einer Vielzahl von Benutzerkonten, die separat voneinander beantragt werden können. Als Ergebnis dieses Beantragungsprozesses erhalten Sie ein oder mehrere ELSTER-Organisationszertifikate. Voraussetzung ist die Registrierung über die Steuernummer des Unternehmens/der Organisation. Bitte beachten Sie: Es wird empfohlen, für jeden Mitarbeitenden ein separates ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen. Der Registrierungsprozess für ein ELSTER-Organisationszertifikat ist dabei immer gleich: 1. Beantragen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat unter mein-unternehmenskonto.de/registrierung. 2. Sie erhalten sodann die grundlegenden Aktivierungsdaten per E-Mail. 3. Zusätzlich wird ein Aktivierungsbrief per Post an das Unternehmen geschickt. Die Zustellung dauert in der Regel mindestens 5 Werktage. 4. Wenn beides bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter vereint ist, ist den Anweisungen aus der E-Mail innerhalb der dort gesetzten Frist zu folgen, um die Zertifikatsdatei als Download zu erhalten. Es können bis zu 500 Benutzerkonten für ein Unternehmen/eine Organisation erstellt werden (= bis zu 500 ELSTER-Organisationszertifikate beantragt werden). Jedes ELSTER-Organisationszertifikat ist gleichwertig und enthält einen Datenkranz, der neben den unternehmensbezogenen Daten (Name, Sitz, Rechtsform) auch eine zertifikatsbezogene Kennziffer (Benutzerkonto-ID) beinhaltet. WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES ELSTER-ORGANISATIONSZERTIFIKATS? Zwingende Voraussetzung ist immer das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht. Ein Sitz in Deutschland ist dabei nicht notwendig. Die Steuernummer ist das Merkmal, auf dem das ELSTER-Organisationszertifikat beruht. Existiert also für eine „Einheit“ eine eigene Steuernummer, z.B. weil diese Einheit Lohnsteuer abführt, Umsatzsteuer bezahlt oder Gewerbesteuer leisten muss, besteht die Möglichkeit, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen. Das bedeutet, dass auch Unternehmen/Organisationen aus dem Ausland die Möglichkeit haben, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, wenn sie eine deutsche Steuernummer besitzen. Weitere FAQ anzeigen Die digitale Identität für Ihr Unternehmen Benutzerkonto erstellen Datenschutz Impressum Hilfe Kontakt Barrierefreiheit Cookie-Richtlinie (EU) Zustimmung verwalten Benachrichtigungen