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Digitalisierung E-REZEPT: WAS BEDEUTET DAS UND WIE FUNKTIONIERT ES? Autor*in: Dagmar Schüller, Medizinredakteurin und Dipl.-Trophologin Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2023 Statt rosa Papierrezept soll es zukünftig das digitale E-Rezept geben. Dadurch soll die Verordnung von Arzneimitteln für alle Beteiligten sicherer und einfacher werden. Wie funktioniert das elektronische Rezept und benötigt man eine App dafür? © Getty Images/Geber86 Bisher wurde für die ärztliche Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das rosa Papierrezept genutzt. Seit September 2022 soll es schrittweise vom E-Rezept abgelöst werden – mit dem elektronischen Rezept sollen künftig Medikamente verschrieben und in der Apotheke eingelöst werden. Artikelinhalte im Überblick: * Was ist das E-Rezept? * App für E-Rezept * Vorteile * Datenschutz * Papierausdruck Medikamente und Lebensmittel: Diese gefährlichen Wechselwirkungen gibt es WAS IST DAS E-REZEPT? Für verschreibungspflichtige Medikamente erhalten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis ein entsprechendes rosa Rezept, das sie wiederum in der Apotheke einlösen können. Dieses Papierrezept soll durch das elektronische Rezept (E-Rezept) abgelöst werden. Es handelt sich um einen einmalig nutzbaren digitalen Rezeptcode. In anderen europäischen Ländern wird der Weg über das elektronische Rezept schon länger gegangen. Deutschland will im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens nun nachziehen und probt die Einführung in einer Testphase. Im ersten Schritt können über das E-Rezept nur verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden. Vorgesehen ist jedoch, dass Ärzt*innen später auch * Hilfsmittel, * apothekenpflichtige Heilmittel, * Betäubungsmittel, * psychotheraupeutische Verordnungen, * digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), * Überweisungen an Fachärzt*innen oder * häusliche Krankenpflege digital erlassen. Einlösen kann man das E-Rezept in einer frei wählbaren Apotheke, auch in Online-Apotheken soll es möglich sein. Bislang ist das E-Rezept nur für gesetzlich Versicherte erhältlich, privatversicherte Personen erhalten weiterhin das blaue Rezept. Geplant ist jedoch auch der Zugang für Privatversicherte zum E-Rezept. EINFÜHRUNG DES E-REZEPTS VERZÖGERT SICH Eigentlich war vorgesehen, dass eine verpflichtende Einführung des E-Rezepts ab Januar 2023 bestehen sollte. Inzwischen wurde der Termin jedoch auf unbekannte Zeit verschoben. Auch die Testphase in der Testregion, für die die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe verantwortlich ist, wurde gestoppt. Das hat mehrere Gründe: Viele Arztpraxen erfüllen derzeit noch nicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen, sodass sie keine E-Rezepte ausstellen können. Außerdem gibt es einen Streit zwischen dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Apothekerverband. Im Kern geht es um zusätzliche Funktionen der App und damit verbunden der Frage nach der Sicherheit der sensiblen Patientendaten. E-REZEPT MIT APP ERHALTEN UND EINLÖSEN Wer Rezepte elektronisch empfangen und einlösen möchte, benötigt die eigens dafür entwickelte App "Das E-Rezept" von der Firma gematik GmbH. Sie kann kostenlos im App-Store heruntergeladen werden. Für die Grundfunktion ist kein Account notwendig, wer die weiteren Funktionen nutzen möchte, muss sich mit seiner*ihrer Versichertenkarte anmelden. Dafür benötigen Anwender*innen eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN, die sie von der Krankenkasse erhalten. Geplant ist, dass Versicherte ab 2023 ihre E-Rezepte direkt mit der eGK in der Apotheke einlösen können. Die App verfügt über eine Familienfunktion, sodass es ebenfalls möglich ist, Rezepte von Familienangehörigen wie Eltern, Kindern oder Geschwistern einzulösen. Das soll besonders Menschen helfen, die Angehörige pflegen. VORTEILE DES ELEKTRONISCHEN REZEPTS Neben einer Verschlankung der Bürokratie für Arztpraxen und Krankenversicherungen soll vor allem eine einfachere Handhabung von Verordnungen für Ärzt*innen und Patient*innen ermöglicht werden. Wer zum Beispiel eine Videosprechstunde wahrnimmt, muss anschließend nicht in die Arztpraxis kommen und ein Rezept abholen. Es wird nach der ärztlichen Beratung elektronisch ausgestellt. Auch Folgerezepte können über das E-Rezept ohne Praxisbesuch angefordert werden, zumindest innerhalb des gleichen Abrechnungsquartals wie das Erstrezept. In Zukunft soll das E-Rezept weitere digitale Funktionen bekommen: * Medikationsplan * Hinweise zur Einnahme * Erinnerung zur Medikamenteneinnahme * Check auf mögliche Wechselwirkungen Damit wären wichtige Informationen rund um das Medikament für Patient*innen leicht zugänglich. Außerdem wäre so eine bessere Übersicht bei der gleichzeitigen Einnahme mehrerer Arzneimittel gegeben. Denn dann können potenzielle Wechselwirkungen zwischen Wirkstoffen schneller identifiziert werden. Auch an die elektronische Patientenakte können die Informationen übertragen werden. DATENSCHUTZ UND SICHERHEIT VOM E-REZEPT Zur Übermittlung des E-Rezepts werden Server der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Bei TI handelt es sich um ein Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das zum Beispiel Daten von Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenversicherungen speichert und diese miteinander verbindet. Auf dem Weg von der Arztpraxis (Verordnung) über die Apotheke (Ausgabe der Medikamente) bis zur Krankenkasse (Abrechnung) werden die Daten mehrfach verschlüsselt. Damit soll eine sichere Weitergabe der Daten gesichert werden. Im gesamten Prozess werden keine personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert. Wurde ein Rezept eingelöst, werden die Daten nach 100 Tagen automatisch von den Servern der TI gelöscht. Über die App können Versicherte die Daten auch vorher eigenhändig löschen. REZEPT AUCH WEITERHIN ALS AUSDRUCK ERHÄLTLICH Wer kein Smartphone oder Tablet besitzt oder aus anderen Gründen nicht die App herunterladen möchte oder kann, erhält das Rezept auch zukünftig auf Papier beim Besuch einer ärztlichen Praxis. Neben Daten der versicherten Person enthält der Ausdruck einen QR-Code für das verschriebene Medikament samt Einnahmehinweise. Der Code wird in der Apotheke gescannt und das Arzneimittel ausgegeben. Autor*in: Dagmar Schüller, Medizinredakteurin und Dipl.-Trophologin Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2023 Quellen * Online-Informationen des ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.: https://www.abda.de/themen/e-health/telematikinfrastruktur/e-rezept/ (Abruf: 09/2022) * Online-Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit: Das E-Rezept startet! https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html (Abruf: 09/2022) * Online-Informationen der Verbraucherzentrale: Elektronische Rezepte: wichtige Fragen und Antworten zu E-Rezepten: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/elektronische-rezepte-wichtige-fragen-und-antworten-zu-erezepten-64285 (Abruf: 09/2022) * Online-Informationen der Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Abruf des E-Rezepts per eGK? Aber sicher! https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/12_E-Rezept.html (Abruf: 01/2023) * Online-Informationen von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: KVWL sieht sich gezwungen, E-Rezept-Rollout auszusetzen: https://www.kvwl.de/pressemitteilungen/detail/nachricht-default-8ac86f91b3-7 (Abruf: 01/2023) * E-Mail * teilen * tweet * teilen * pinnen Weitere Artikel Digitale Gesundheitsanwendung DiGA: App auf Rezept Seit 2020 gibt es in Deutschland Apps auf Rezept vom Arzt. Bei welchen Erkrankungen geht das? → Weiterlesen Arzneimittel Was zahlt die Krankenkasse? Verschreibungspflichtig, erstattungsfähig, zuzahlungsbefreit: Was bedeuten die Begriffe für den eigenen Geldbeutel? → Weiterlesen Kürzel auf dem Krankenschein Diagnoseschlüssel nach ICD-10 – was bedeutet die... Ärzte verschlüsseln ihre Diagnose auf dem Krankenschein mithilfe des Codes der ICD-10. Was sagt dieser Diagnoseschlüssel aus? 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