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Form analysis 2 forms found in the DOM

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Text Content

 * 
 * Informationen
 * Kostenübernahme durch Pflegekasse
 * Nehmen Sie Kontakt mit uns auf






KRANKENKASSEN
UMZÜGE

Kontaktieren Sie uns


RUFEN SIE AN

02203 - 949 68 21


UMZUG MIT UNTERSTÜTZUNG DER KRANKENKASSE

Beantragen Sie einen Zuschuss der Pflegekasse bzw. Krankenkasse für Ihren Umzug
und zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds – bis zu 4.000 Euro sind möglich!



Wenn Sie umziehen müssen, weil Ihre Wohnung für die Pflege oder für Ihren Alltag
durch Ihre Behinderung nicht mehr geeignet ist, haben Sie die Möglichkeit, einen
Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen zur
Verbesserung Ihres Wohnumfelds zu beantragen. Dies schließt auch die
Umzugskosten mit ein. Bei einem Krankenkassenumzug erhalten Sie also Ihre Kosten
erstattet.

Gerne bieten wir Ihnen einen Fullservice für Ihren Krankenkassen-Umzug und
kümmern uns um sämtliche Aspekte. Die Kosten können wir bei Vorliegen eines
Pflegegrads dabei vollständig über die Pflegekasse abrechnen.

Kontaktformular02203 - 949 68 21
Kontaktformular02421 - 263 99 02


UMZUGSGRÜNDE UND KOSTENTRÄGER




Können Barrieren in der Wohnung nicht mithilfe von Hilfsmitteln oder
Umbaumaßnahmen überwunden werden, kommt ein Umzug in Frage. Auch eine bessere,
beziehungsweise barrierefreie Infrastruktur in dem Wohnumfeld, die Nähe zu
Angehörigen oder der Arbeitsstelle kann eine Motivation für einen Umzug sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Kostenzuschusses oder der vollständigen
Kostenübernahme. Je nach Umzugsgrund sind verschiedene Kostenträger
verantwortlich. Wichtig ist es bei allen, den Antrag zur Kostenerstattung oder
zum Kostenzuschuss vor dem Umzug zu stellen.







WELCHE UMZUGSHILFEN GIBT ES FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE
MENSCHEN UND SENIOREN?

Pflegebedürftige Menschen und Senioren mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, die von der
Pflegekasse übernommen werden. Diese Zuschüsse können auch für Umzüge genutzt
werden und bis zu 4.000 Euro betragen.

Unser erfahrenes Team kümmert sich um den gesamten Umzug, einschließlich des
Abbaus und Wiederaufbaus Ihrer Möbel. Bei Bedarf bieten wir auch einen
Einpackservice an. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihren Umzug zu planen
und Ihnen bei der Antragstellung bei der Pflegekasse behilflich zu sein.

Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen
Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können:
 * Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte
 * pflegegerechter Umbau des Badezimmers
 * Ein- und Umbau von Mobiliar
 * fester Einbau bestimmter technischer Hilfen
 * Umzugskosten und mehr...


KRANKENKASSENUMZÜGE MIT PROFIS




Als professionelles Umzugsunternehmen mit langjähriger Erfahrung stehen wir
Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie einen Krankenkassenumzug durchführen
möchten. Unser Team bietet Ihnen sämtliche Leistungen für Ihren Umzug. Wir
kümmern uns auch um die Abrechnung mit der Kranken- bzw. Pflegekasse, so dass
Sie sich um nichts kümmern müssen. Vertrauen Sie unseren Profis!




NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

Kontaktformular02203 - 949 68 21


UMZÜGE MIT KOSTENÜBERNAHME
DURCH DIE PFLEGEKASSE

Die Kosten für einen Umzug müssen Sie in manchen Fällen nicht selbst tragen. Wer
Unterstützung vom Jobcenter erhält oder als Pflegefall eingestuft ist, kann
unter Umständen eine Übernahme der Umzugskosten beantragen. Hier erhalten Sie
weitere Informationen zum Zuschuss für einen Umzug von der Krankenkasse.





WEM BEZAHLT DIE KRANKENKASSE DEN UMZUG?

Die Zuschussgewährung durch die Krankenkasse kommt nicht für alle in Frage.
Grundvoraussetzung für die Zahlung ist die Anerkennung des Pflegefalls. Dabei
erfolgt die Kostenübernahme nicht durch die Krankenkasse, sondern
die Pflegekasse. Da diese oftmals Hand in Hand arbeiten, wird diese Form
der Umzugskostenbeihilfe gerne verwechselt. Wobei stets von Fall zu Fall geprüft
wird, ob die Anforderungen für einen Zuschuss für einen Krankenkassen-Umzug
erfüllt sind.

WIE VIEL ZUSCHUSS ERHALTEN SIE VON DER KRANKENKASSE?

In Deutschland ist im §40 Abs. 4 SGB IX geregelt, wer die Umzugshilfe in
anspruch nehmen datf und was dafür benötigt wird. Dort ist die Pflegekasse
erwähnt, welche die Umzugsfirma und ggf. weitere Kosten für einen
Krankenkassen-Umzug übernimmt.

er Umzugszuschuss kann maximal 4.000€ pro pflegebedürftige Person betragen. Der
Wohnungswechsel für ein älteres Pärchen  kann demnach mit doppelt so viel Geld
bezuschusst werden.

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN ZUSCHUSS

Die Zuschussgewährung für einen Krankenkassenumzug erfolgt nach individueller
Prüfung. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen. Idealer Weise müssen Sie
nur einen Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen vorlegen.

Alle wichtigen Voraussetzungen im Überblick:

 * Sie müssen einen Pflegegrad von 1 bis 3 besitzen.
 * Sie sind bereits Rentner oder offiziell berufsunfähig.
 * Ihre Wohnung lässt sich nicht an Ihre Bedürfnisse anpassen.
 * Sie sind selbst nicht in der Lage den Umzug durchzuführen.

Ziel dieser Umzugshilfe ist es, das Leben der pflegebedürftigen Person zu
erleichtern. Dabei steht es den Krankenkassen zu, vorab die ins Auge gefasste
Wohnung zu überprüfen.

Wenn grünes Licht gegeben wird, gibt es für den Wohnungswechsel folgende
Leistungen:

 * Kosten für die Beratung durch eine Hilfsorganisation
 * Arbeitslöhne der Umzugshelfer
 * Fahrtkosten von privaten Umzugshelfern
 * Verdienstausfall für die beim Umzug behilflichen Familienmitglieder,
   Bekannten und Freunde
 * Materialkosten (Kartons etc.)
 * Anfallende Gebühren (bspw. eine Parkgenehmigung für ein Halteverbot vor der
   alten Wohnung)

Diese Punkte verstehen sich alle als „Kann“-Bestimmung und werden von der
Krankenkasse individuell festgelegt. Somit variiert auch die am Ende ausbezahlte
Summe. Häufig wird der fällige Betrag direkt an das Umzugsunternehmen
überwiesen.




Welche Angaben benötigt die Pflegekasse zur Bearbeitung Deines Antrags?




Ob als Formular, formlos oder direkt online: Die folgenden Angaben muss Dein
Antrag bei der Krankenkasse auf jeden Fall enthalten:

 * Vor- und Deinen Nachnamen (beziehungsweise den vollständigen Namen der
   Person, für die Du den Zuschuss beantragst),
 * Aktuelle, vollständige Anschrift,
 * Versichertennummer,
 * Kontoverbindung (oder – falls Du bereits alles organisiert hast – die der
   Firma/Firmen, die Du mit dem Umzug und eventuellen Umbauten betrauen
   möchtest),
 * eine genaue Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen (falls in Deiner neuen
   Wohnung noch welche vorgenommen werden müssen)
 * die Gründe, die einen Wohnungswechsel erforderlich machen,
 * bereits eingeholte Kostenvoranschläge,
 * Angaben darüber, ob Du bereits zu einem früheren Zeitpunkt den einen oder
   anderen Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten hast.










SIE WOLLEN WISSEN, WIE DAS FUNKTIONIERT?

Dann melden Sie sich doch für ein kostenfreies Beratungsgespräch bei uns!

Wir klären in einem kurzen Telefonat, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf
Übernahme der Umzugskosten haben und in welcher Höhe dieser Zuschuss gezahlt
werden kann.

Wenn Sie es wünschen, dann kümmern wir uns im Anschluss auch um die Beantragung
und Durchsetzung des Zuschusses bei Ihrer Pflegekasse. Ganz unkompliziert und
ohne Risiko!




Klicken Sie hier : Kontaktformular




WEITERE RELEVANTE LEISTUNGSTRÄGER BEI UMZÜGE UND ENTRÜMPELUNGEN 




Nicht nur die Pflegekasse kann dir bei einem bevorstehenden Umzug finanziell
behilflich sein. Eventuell fällst du unter das Bundesversorgungsgesetz und
kannst dir darüber weitere Umzugshilfe organisieren.

Auch eine gesetzliche oder private Unfallversicherung kommt eventuell für die
Umzugskosten auf. Berufstätige Personen mit Pflegegrad können sich zudem beim
Jobcenter erkundigen.

Am Ende kommunizieren die verschiedenen Leistungsträger miteinander. Um die
gesetzlichen Vorgaben für den Zuschuss zu erfüllen und die Aufteilung der Kosten
zu vereinbaren.




Fazit: Wer einen Seniorenumzug-Zuschuss benötigt, hat mehrere Möglichkeiten,
eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Kundenberater unseres
Umzugsunternehmens helfen Ihnen bei Bedarf gern bei der Stellung der notwendigen
Anträge.

WELCHE UMZÜGE WERDEN BEZUSCHUSST?

 * Umzug ins betreute Wohnen / Senioren-WG
 * Umzug in eine barrierefreie Wohnung
 * Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
 * Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
 * Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)

Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.




 * Erstberatung und Umzugsplanung individuell und kompetent
   
   
   
   Bestandsaufnahme – kostenloses, unverbindliches Angebot
   
   
   
   Verpacken & Gestellung von Packmaterial
   
   
   
   Kartonagen – Kartons in verschiedenen Größen
   
   
   
   Kleiderboxen, Seidenpapier, Haftaufkleber zur Kennzeichnung
   
   
   
   Luftpolsterfolie, Kleberollen, Schutzhüllen
   
   
   
   Halteverbote / Sondergenehmigungen
   
   
   
   Umzugsdurchführung
   
   
   
   Beladen / Entladen
   
   
   
   Transport (luftgefederte Umzugs-LKW mit Spezialaufbau)
   
   
   
   Gestellung eines Möbelaußenliftes (bis 30m)
   
   
   
   Ein- und Auspackservice (von Wohnung zu Wohnung)
   
   
    * Möbelmontagen (Kleiderschrank, Betten und mehr)
      
      
      
      Kunsttransport/
      Pflanzentransport
      
      
      
      Lagerung – sicher sauber und übersichtlich
      
      
      
      Transport- und Lagerversicherung
      
      
      
      Umzugsnachbereitung
      
      
      
      Umweltgerechte Entsorgung von Packmaterial
      
      
      
      Entsorgung von EDV-Schrott, Sperrmüll, Sondermüll
      
      
      
      Haushaltsauflösungen
      
      
      
      Übergabe besenrein vom Keller bis zum Dachboden
      
      
      
      
      
      
      Besenreine Wohnung nach dem Umzug
      
      
      
      Wohnungsübergabe an den Vermieter als Sonderleistung möglich.


VORTEILE VON BEHINDERTENGERECHTEN WOHNUNGEN UND HÄUSERN:




 * Im Ernstfall kann schnell agiert und mühelos ein weiteres Wohnen in den
   eigenen vier Wänden gewährleistet werden
 * Geringere Umbaukosten, wenn Barrierefreiheit schon im Vorfeld in die Planung
   mit einbezogen wurde
 * Auf eine Betreuung im Heim kann unter Umständen komplett verzichtet oder
   zumindest zeitlich verzögert werden.
 * Mehrwert durch großzügigere Gestaltung der Wohnung

 * Eventuell Zuschüsse vom Staat
 * Mehrwert beim Verkauf der Immobilie

Für Umzugsunternehmen in Düren gibt es nicht nur sehr viele gesetzliche
Vorschriften, Normen und Standards sondern auch staatliche Zuschüsse. Einen
breiten Überblick kann Ihnen auch ein guter Architekt geben, auch die
Pflegestützpunkte beraten zum Thema “behindertengerechter
Wohnungsumbau”. Außerdem finden Sie in meinen Buchempfehlungen auch noch
entsprechende Anregungen.



GLÜCKLICH

Glücklich allein ist die Seele, die liebt.



DIE ZEIT

Zeit, die wir uns nehmen, ist Zeit, die uns etwas gibt.



GELASSENHEIT

Ein Fluss durchschneidet einen Felsen nicht wegen seiner Kraft, sondern wegen
seiner Beharrlichkeit




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Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das
untenstehende Kontaktformular, um mit uns in Kontakt zu treten.


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