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Name: suchePOST site/suche/suche.php

<form name="suche" action="site/suche/suche.php" method="post">
  <label for="search">Suche</label>
  <input type="text" id="search" class="suchfeld" name="suchen">
  <input type="image" src="pics/menue/pfeil_suche.gif" class="suchbutton">
</form>

Name: mitgliederPOST /index.php

<form name="mitglieder" action="/index.php" method="post">
  <h4>Geschützter Bereich für Mitgliedsunternehmen</h4>
  <label for="passwort"> Passwort </label>
  <input type="password" id="name1" class="passwortfeld" name="pass">
  <input type="submit" src="pics/menue/login_mitglieder.gif" class="loginbutton" value="anmelden --->" name="mit_login">
  <input type="text" class="buttonunsichtbar" onkeydown="if(event.keyCode==13) this.submit()">
  <p>Passwort vergessen?</p>
</form>

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 * Der Bochumer Verband
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BOCHUMER VERBAND
©2008


WILLKOMMEN AUF DER WEBSITE DES BOCHUMER VERBANDES!

Der Bochumer Verband erbringt seit über 70 Jahren Dienstleistungen rund um die
betriebliche Altersversorgung. Ursprünglich von Unternehmen des Bergbaus
gegründet, zählen wir heute Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen zu
unseren Mitgliedern. Neben langjähriger Erfahrung bieten wir absolute
Zuverlässigkeit, zügige und reibungslose Abwicklung der uns übertragenen
Aufgaben und kompetente Beratung unserer Mitgliedsunternehmen.


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT


Sehr geehrte Damen und Herren,

für den letzten Abrechnungsmonat wurden uns durch die Krankenkassen rund 10.000
Änderungsmeldungen für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung eingespielt, die dementsprechend zu einer Vielzahl von
Neuberechnungen der Beiträge und entsprechend zu zahlreichen Rückfragen geführt
haben.

Ebenso wie Sie wurden auch wir von der Vielzahl der Neuberechnungen überrascht.
Dementsprechend stehen verständlicherweise seit Tagen unsere Telefone nicht mehr
still, was dazu führt, dass uns ein Großteil der Anrufer leider telefonisch
nicht erreichen konnte bzw. kann.

Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Sofern Sie uns telefonisch nicht erreichen, bitten wir Sie, uns Ihre Fragen und
Mitteilungen per E-Mail (info@bochumer-verband.de) oder Telefax (0234 / 308646)
zu übermitteln.

Wir werden versuchen, zusammen mit der für Sie zuständigen Krankenkasse, alle
Anfragen so schnell wie möglich zu klären. Leider wird aufgrund der Vielzahl der
Fälle auch dies einige Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir Sie schon jetzt um
Geduld bitten müssen.

Wir verbleiben mit einem freundlichen Glückauf!

28.06.2023


NEU AB 1. JULI 2023:


ENTLASTUNG VON ELTERN MIT MEHREREN KINDERN IN DER PFLEGEVERSICHERUNG

Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren
Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Aenderung sieht das
Pflegeunterstuetzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor. Beitragszahler mit
mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Hoehe von 0,25
Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des
Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat oder im Falle
des vorzeitigen Versterbens vollendet haette. Danach entfaellt der Abschlag fuer
diese Kinder. Ab dem 1. Juli 2023 gelten in der Pflegeversicherung somit
folgende Beitragssaetze:

Anzahl Kinder
unter 25 Beitragssatz Anmerkung 0 3,40% Beitragszahler vor 01.01.1940 geboren 0
4,00% Beitragszahler nach 31.12.1939 geboren 1 3,40% (lebenslang) 2 3,15%
solange alle Kinder unter 25 3 2,90% solange alle Kinder unter 25 4 2,65%
solange alle Kinder unter 25 2 2,40% solange alle Kinder unter 25

Nachweis ueber Anzahl und Alter Ihrer Kinder:

 * Einfuehrung eines digitalen Nachweisverfahrens Um sowohl die Eltern als auch
   die beitragsabfuehrenden Stellen und die Pflegekassen von Verwaltungsaufwand
   zu entlasten, soll bis zum 31. Maerz 2025 ein digitales Verfahren zur
   Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der beruecksichtigungsfaehigen Kinder
   entwickelt werden. Damit sollen den beitragsabfuehrenden Stellen die Daten zu
   den beruecksichtigungsfaehigen Kindern bis spaetestens zu diesem Zeitpunkt in
   digitaler Form zur Verfuegung gestellt werden. Nach der Einfuehrung des
   digitalen Verfahrens erfolgt bis zum 30. Juni 2025 die Erstattung der
   Abschlaege rueckwirkend zum 1. Juli 2023.
 * Selbstauskunft Damit der fuer Sie richtige Beitragssatz zur
   Pflegeversicherung bei der Abrechnung eher beruecksichtigt werden kann,
   koennen Sie Ihre Angaben zur Anzahl und zum Alter Ihrer Kinder im Rahmen
   einer Selbstauskunft einreichen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall die
   beigefuegte Selbstauskunft ausgefuellt und unterschrieben zu. Bitte fuegen
   Sie der Selbstauskunft die entsprechenden Kopien der Geburtsurkunden bei.



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02.09.2022


ZAHLUNG DER ENERGIEPREISPAUSCHALE (EPP) DURCH DEN BOCHUMER VERBAND

Anspruch auf die EPP haben alle Personen, die Einkuenfte als Arbeitnehmer aus
einer aktiven Beschaeftigung erzielen. Bei den Zahlungen des Bochumer Verbandes
handelt es sich um Arbeitslohn aus einem frueheren Dienstverhaeltnis. Durch den
Bezug von Leistungen des Bochumer Verbandes gelangen Sie somit nicht in den
notwendigen Status einer aktiv taetigen Erwerbsperson. Aus diesem Grund kann
ueber den Bochumer Verband keine Zahlung der EPP erfolgen.



22.12.2014


LOHNSTEUERMERKMALE & ELSTAM-VERFAHREN


AKTUELLE INFORMATIONEN

Dieses Info-Blatt bietet Informationen zu Lohnsteuermerkmalen, die dem Bochumer
Verband im ELStAM-Verfahren elektronisch von der Finanzverwaltung übermittelt
werden.

Download PDF (7 KB)

22.12.2014


VERSORGUNGSFREIBETRAG


AKTUELLE INFORMATIONEN

Dieses Info-Blatt bietet Informationen zum Versorgungsfreibetrag.

Download PDF (11 KB)

25.02.2011


AUSGLEICHSREGELUNG WEGEN DER ANHEBUNG DER BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN 2003


UMSETZUNG DURCH DEN BOCHUMER VERBAND HAT BEGONNEN

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen
Rentenversicherung zum 01.01.2003 durch den Gesetzgeber wirkt sich für bestimmte
Bezieher von Leistungen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes
nachteilig aus. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Bochumer Verbandes
einen Nachteilsausgleich für die betroffenen Leistungsbezieher rückwirkend ab
2003 beschlossen. Die Überprüfung, Berechnung und Auszahlung der Leistungen
durch die Geschäftsstelle des Bochumer Verbandes hat bereits begonnen. Einer
gesonderten Antragstellung von Leistungsbeziehern bedarf es nicht. Als
ergänzende Information können Sie hier die Veröffentlichung des Bochumer
Verbandes in der Zeitschrift "Perspektiven" des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE
herunterladen.

Download PDF (441 KB)



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