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Es geht dabei um Berufsunfähigkeit und Krankheit und um den Unfall. Zum Unfallrecht gebe ich Ihnen wichtige Informationen, die Sie kennen sollten. UNFALLVERSICHERUNG ZAHLT NICHT Melden Sie sich nach einem Unfall schnell bei mir, wenn die Versicherung nicht zahlt, damit Sie Ihren Anspruch nicht verlieren. Es ist gerade in diesem Bereich Eile geboten, weil viele Fristen laufen. Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt, bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner. Ihren Anspruch mache ich gerne für Sie geltend. ACHTUNG! DRINGENDE FRISTEN DER UNFALLVERSICHERUNG! Als Rechtsanwalt rate ich Ihnen vor allem dringend, die Vertragsbedingungen zu beachten. Nach einem Unfall muß der Versicherte unverzüglich einen Arzt aufsuchen, um den Unfallzustand dokumentieren zu lassen. Der Unfall ist der Versicherung unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dieses nicht, kann die Unfallversicherung deshalb Leistungen verweigern. FESTSTELLUNG DER UNFALLFOLGEN DURCH EINEN ARZT Die Versicherung verlangt, daß die Unfallfolgen innerhalb von 15 Monaten durch einen Arzt festgestellt werden. Der Versicherte hat innerhalb dieser 15 Monate Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung schriftlich geltend zu machen. WAS BEDEUTET UNFALL? Ein Unfall liegt einfach gesagt vor, wenn plötzlich von außen eine Körperverletzung eintritt. Die meisten Fälle entstehen bei Verkehrsunfällen. Versichert sind ebenso Unfälle im privaten Bereich und Haushalt. SOZIALRECHTLICHES UNFALLRECHT Es gibt das sozialrechtliche Unfallrecht. Dieses ist im Sozialgesetzbuch 7 geregelt und bezieht sich auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Es geht hier um Rehabilitationsleistungen und um Rentenzahlungen. PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG Daneben gibt es den privaten Unfallversicherungsvertrag. Ansprüche ergeben sich direkt aus dem Vertrag mit der Unfallversicherung. Alle Leistungen regeln die Vertragsbedingungen und Tarifbedingungen. WAS ZAHLT DIE UNFALLVERSICHERUNG? Die Unfallversicherung zahlt im Schadensfall eine einmalige Invaliditätszahlung, eine Unfallrente oder andere Geldzahlungen. Voraussetzung ist, daß die Invalidität eintritt. Dieses bedeutet, daß durch den Unfall eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung dauerhaft vorliegt. ENTSCHÄDIGUNG UNFALLVERSICHERUNG Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der sogenannten Gliedertaxe. Diese gibt für einzelne Körperteile einen gesonderten Wert an, der die Wichtigkeit dieses Körperteils für den gesamten Körper zeigt. Dementsprechend ist der Geldbetrag höher je wichtiger das einzelne Körperteil ist. UNFALLVERSICHERUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT Wenn der Unfall die berufliche Tätigkeit beeinträchtigt oder die Berufsunfähigkeit eintritt, sind entsprechende Verluste als Unfallfolge ersetzt. Gleiches gilt für den Eintritt eines Berufsunfalls. Zusätzlich entstehen unter Umständen Leistungen aus einer BU-Versicherung. STREIT MIT DER UNFALLVERSICHERUNG Da es auf die medizinische Bewertung ankommt, gibt es immer mehr Streitigkeiten über die Leistungspflicht mit der Unfallversicherung. Fragen Sie mich als erfahrener Rechtsanwalt bitte, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt. Es muß zu keinem weiteren Unglück kommen. MEIN ANGEBOT ALS RECHTSANWALT Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des Versicherungsrecht. Gerne berate ich Sie über Ihre ganz konkrete Problematik. Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden. Text: Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg Herzlich willkommen auf der Internetseite meiner Rechtsanwaltskanzlei. Gerne spreche ich mit Ihnen über Ihr Anliegen. Melden Sie sich ganz einfach bei mir. Eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos. KONTAKT * 0151 24071888 * info(at)rechtsanwalt-wucherpfennig.de KANZLEI MÜNSTER Voßgasse 3 48143 Münster Telefon: 0251 4841602 Telefax: 0251 4841603 Mobil: 0151 24071888 info(at)rechtsanwalt-wucherpfennig.de KANZLEI HAMBURG Grindelallee 141 20146 Hamburg (Rotherbaum) Telefon: 040 2282 17500 Telefax: 040 2282 17501 Mobil: 0151 24071888 info(at)rechtsanwalt-wucherpfennig.de ANDREAS MARIA WUCHERPFENNIG | RECHTSANWALT Damit Sie möglichst unbeschwert in den direkten persönlichen Kontakt treten können, stehe ich Ihnen in den Kanzleien in Münster, in Berlin und in Hamburg zur Verfügung. Darüber hinaus scheue ich keinen Weg und werde gern bundesweit sowie darüber hinaus für Sie tätig. Schreiben Sie mir gern eine Nachricht an info@rechtsanwalt-wucherpfennig.de oder rufen Sie mich an unter der Nummer 0151 24071888. © 2022 RECHTSANWALT ANDREAS MARIA WUCHERPFENNIG Webdesign von Aucate * Vergütung / Erstgespräch * Impressum * Datenschutzerklärung * Kontakt Menü * Vergütung / Erstgespräch * Impressum * Datenschutzerklärung * Kontakt