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UNFALLVERSICHERUNG

Als Rechtsanwalt bekomme ich täglich viele Fragen zum Versicherungsrecht
gestellt. Es geht dabei um Berufsunfähigkeit und Krankheit und um den Unfall.
Zum Unfallrecht gebe ich Ihnen wichtige Informationen, die Sie kennen sollten.


UNFALLVERSICHERUNG ZAHLT NICHT

Melden Sie sich nach einem Unfall schnell bei mir, wenn die Versicherung nicht
zahlt, damit Sie Ihren Anspruch nicht verlieren. Es ist gerade in diesem Bereich
Eile geboten, weil viele Fristen laufen.

Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt, bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.
Ihren Anspruch mache ich gerne für Sie geltend.


ACHTUNG! DRINGENDE FRISTEN DER UNFALLVERSICHERUNG!

Als Rechtsanwalt rate ich Ihnen vor allem dringend, die Vertragsbedingungen zu
beachten. Nach einem Unfall muß der Versicherte unverzüglich einen Arzt
aufsuchen, um den Unfallzustand dokumentieren zu lassen. Der Unfall ist der
Versicherung unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dieses nicht, kann die
Unfallversicherung deshalb Leistungen verweigern.


FESTSTELLUNG DER UNFALLFOLGEN DURCH EINEN ARZT

Die Versicherung verlangt, daß die Unfallfolgen innerhalb von 15 Monaten durch
einen Arzt festgestellt werden. Der Versicherte hat innerhalb dieser 15 Monate
Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung schriftlich geltend zu machen.


WAS BEDEUTET UNFALL?

Ein Unfall liegt einfach gesagt vor, wenn plötzlich von außen eine
Körperverletzung eintritt. Die meisten Fälle entstehen bei Verkehrsunfällen.
Versichert sind ebenso Unfälle im privaten Bereich und Haushalt.


SOZIALRECHTLICHES UNFALLRECHT

Es gibt das sozialrechtliche Unfallrecht. Dieses ist im Sozialgesetzbuch 7
geregelt und bezieht sich auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Es geht hier
um Rehabilitationsleistungen und um Rentenzahlungen.


PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Daneben gibt es den privaten Unfallversicherungsvertrag. Ansprüche ergeben sich
direkt aus dem Vertrag mit der Unfallversicherung. Alle Leistungen regeln die
Vertragsbedingungen und Tarifbedingungen.


WAS ZAHLT DIE UNFALLVERSICHERUNG?

Die Unfallversicherung zahlt im Schadensfall eine einmalige Invaliditätszahlung,
eine Unfallrente oder andere Geldzahlungen. Voraussetzung ist, daß die
Invalidität eintritt. Dieses bedeutet, daß durch den Unfall eine körperliche
oder geistige Beeinträchtigung dauerhaft vorliegt.


ENTSCHÄDIGUNG UNFALLVERSICHERUNG

Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der sogenannten Gliedertaxe. Diese gibt
für einzelne Körperteile einen gesonderten Wert an, der die Wichtigkeit dieses
Körperteils für den gesamten Körper zeigt. Dementsprechend ist der Geldbetrag
höher je wichtiger das einzelne Körperteil ist.


UNFALLVERSICHERUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT

Wenn der Unfall die berufliche Tätigkeit beeinträchtigt oder die
Berufsunfähigkeit eintritt, sind entsprechende Verluste als Unfallfolge ersetzt.
Gleiches gilt für den Eintritt eines Berufsunfalls. Zusätzlich entstehen unter
Umständen Leistungen aus einer BU-Versicherung.


STREIT MIT DER UNFALLVERSICHERUNG

Da es auf die medizinische Bewertung ankommt, gibt es immer mehr Streitigkeiten
über die Leistungspflicht mit der Unfallversicherung. Fragen Sie mich als
erfahrener Rechtsanwalt bitte, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt. Es muß
zu keinem weiteren Unglück kommen.




MEIN ANGEBOT ALS RECHTSANWALT

Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des
Versicherungsrecht. Gerne berate ich Sie über Ihre ganz konkrete Problematik.
Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden.



Text: Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg

Herzlich willkommen auf der Internetseite meiner Rechtsanwaltskanzlei.
Gerne spreche ich mit Ihnen über Ihr Anliegen. Melden Sie sich ganz einfach bei
mir.
Eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.


KONTAKT


 * 0151 24071888
 * info(at)rechtsanwalt-wucherpfennig.de


KANZLEI MÜNSTER

Voßgasse 3
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Telefon: 0251 4841602
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ANDREAS MARIA WUCHERPFENNIG | RECHTSANWALT

Damit Sie möglichst unbeschwert in den direkten persönlichen Kontakt treten
können, stehe ich Ihnen in den Kanzleien in Münster, in Berlin und in Hamburg
zur Verfügung. Darüber hinaus scheue ich keinen Weg und werde gern bundesweit
sowie darüber hinaus für Sie tätig. 

Schreiben Sie mir gern eine Nachricht an info@rechtsanwalt-wucherpfennig.de oder
rufen Sie mich

an unter der Nummer 0151 24071888.


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