www.vorsorgeregister.de
Open in
urlscan Pro
77.76.215.174
Public Scan
Submitted URL: http://vorsorgeregister.de/
Effective URL: https://www.vorsorgeregister.de/
Submission Tags: tranco_l324
Submission: On April 09 via api from DE — Scanned from DE
Effective URL: https://www.vorsorgeregister.de/
Submission Tags: tranco_l324
Submission: On April 09 via api from DE — Scanned from DE
Form analysis
1 forms found in the DOMGET /
<form action="/" id="form-nav-search" method="GET">
<input type="hidden" name="id" value="42">
<div class="form-submit">
<label class="sr-only" for="tx_kesearch_pi1_sword">Suchen</label>
<button>
<i class="icon-magnifier"></i>
<span class="sr-only">Suchen</span>
</button>
<input id="tx_kesearch_pi1_sword" name="tx_kesearch_pi1[sword]" placeholder="Suchen" type="search">
</div>
</form>
Text Content
Navigation Inhalt Toggle Navigation Suchen Suchen * Gebärdensprache * Leichte Sprache * Privatpersonen * Neuregistrierung Vorsorgeangelegenheiten * Benutzerkonto Erstaktivierung * Benutzerkonto Login * Registrierung online ändern, widerrufen oder löschen * Sie sind Vertrauensperson? * Zweck einer Registrierung * Wirkung einer Registrierung * Inhalt einer Registrierung * Kosten einer Registrierung * Häufige Irrtümer * Notare und Rechtsanwälte * Zulassung als Vielmelder * Vorteile als Vielmelder * Online-Zugang * ZVR-Card * Informationsmaterialien * Gerichte * Ärzte * Formulare * Hilfe * Vorsorgeangelegenheiten * Die Vorsorgevollmacht * Die Betreuungsverfügung * Die Patientenverfügung * Ehegattenwiderspruch * FAQ * Glossar * Onlinehilfe * Informationsmaterial * Kontakt Zentrales Vorsorgeregister * Rechtsgrundlagen * Datensicherheit * Jahresbericht und Statistik * Presse * Impressum * Datenschutz Webseite * Datenschutz ZVR * Über uns Bundesnotarkammer * Bundesnotarkammer * Zentrales Testamentsregister * Elektronisches Urkundenarchiv * Notarsuche Service-Hotline 0800 - 35 50 500* Mo-Do: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr * gebührenfrei Oder unter info(at)vorsorgeregister.de Ärzteeinsichtsrecht ab 1. Januar 2023 Ärzteeinsichtsrecht ab 1. Januar 2023 Ab dem 1. Januar 2023 können neben Betreuungsgerichten auch Ärzte Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister nehmen. Hier erfahren Sie mehr. Hier geht es zur ZVR-Anwendung. Vorsorgen und die Zukunft selbst gestalten! Reibungslos und Hand in Hand zusammenarbeiten Registrierungen einfach, schnell und sicher abfragen PreviousNext * 1 * 2 * 3 Privatpersonen Vorsorgender Vertrauensperson Notare und Rechtsanwälte Notare Rechtsanwälte Gerichte und Ärzte Gerichte Ärzte DAS ZENTRALE VORSORGEREGISTER DER BUNDESNOTARKAMMER AUF EINEN BLICK Zweck Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet. Mehr erfahren Inhalt Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal Gebrauch gemacht. Mehr erfahren Kosten Die Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, weil das Zentrale Vorsorgeregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an, deckt die Kosten der dauerhaften Registrierung der Vorsorgeangelegenheit/en und umfasst auch die Kosten der Beauskunftung an Betreuungsgerichte und Ärzte. Mehr erfahren Rechtsaufsicht Das Zentrale Vorsorgeregister steht unter der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Dieses überprüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Rechtmäßigkeit des Registerbetriebs. Mehr erfahren Staatlicher Auftrag Der Gesetzgeber hat die Bundesnotarkammer 2004 beauftragt, das Zentrale Vorsorgeregister zu führen. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft stellt sicher, dass das Zentrale Vorsorgeregister auf Dauer besteht und nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Mehr erfahren Zweck Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet. Mehr erfahren Inhalt Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal Gebrauch gemacht. Mehr erfahren Kosten Die Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, weil das Zentrale Vorsorgeregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an, deckt die Kosten der dauerhaften Registrierung der Vorsorgeangelegenheit/en und umfasst auch die Kosten der Beauskunftung an Betreuungsgerichte und Ärzte. Mehr erfahren Rechtsaufsicht Das Zentrale Vorsorgeregister steht unter der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Dieses überprüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Rechtmäßigkeit des Registerbetriebs. Mehr erfahren Staatlicher Auftrag Der Gesetzgeber hat die Bundesnotarkammer 2004 beauftragt, das Zentrale Vorsorgeregister zu führen. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft stellt sicher, dass das Zentrale Vorsorgeregister auf Dauer besteht und nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Mehr erfahren Zweck Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet. Mehr erfahren Inhalt Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal Gebrauch gemacht. Mehr erfahren Kosten Die Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, weil das Zentrale Vorsorgeregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an, deckt die Kosten der dauerhaften Registrierung der Vorsorgeangelegenheit/en und umfasst auch die Kosten der Beauskunftung an Betreuungsgerichte und Ärzte. Mehr erfahren Rechtsaufsicht Das Zentrale Vorsorgeregister steht unter der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Dieses überprüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Rechtmäßigkeit des Registerbetriebs. Mehr erfahren PreviousNext * 1 * 2 WAS IST DAS ZENTRALE VORSORGEREGISTER? Erklärfilm Your browser does not support the video tag. -------------------------------------------------------------------------------- PRIVATPERSONEN Als Privatperson selbst registrieren Jedermann kann seine Vorsorgeangelegenheiten schnell, einfach und kostengünstig im Zentralen Vorsorgeregister innerhalb von 5 Minuten registrieren. Mehr erfahren NOTARE UND RECHTSANWÄLTE Profitieren Sie von den Vorteilen des Zentralen Vorsorgeregisters Das Zentrale Vorsorgeregister fördert die enge Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten. Hier erhalten Notare und Rechtsanwälte weiterführende Informationen zur Zusammenarbeit mit dem Zentralen Vorsorgeregister. Mehr erfahren BETREUUNGSGERICHTE Nutzen Sie die Onlineabfrage des Zentralen Vorsorgeregisters Alle Betreuungsgerichte können den Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters abfragen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Onlinezugang für Betreuungsgerichte. Mehr erfahren ÄRZTE Nehmen Sie als Arzt Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister Seit dem 1. Januar 2023 können neben Betreuungsgerichten auch Ärzte Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister nehmen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Onlinezugang für behandelnde Ärzte. Mehr erfahren VORSORGEANGELEGENHEITEN ERFAHREN SIE MEHR ZUR VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG, PATIENTENVERFÜGUNG UND EHEGATTENWIDERSPRUCH Vorsorgevollmacht Mehr erfahren Betreuungsverfügung Mehr erfahren Patientenverfügung Mehr erfahren Ehegattenwiderspruch Mehr erfahren Nach oben Zentrales Vorsorgeregister * Rechtsgrundlagen * Datensicherheit * Jahresbericht und Statistik * Presse * Impressum * Datenschutz Webseite * Datenschutz ZVR * Über uns Bundesnotarkammer * Bundesnotarkammer * Zentrales Testamentsregister * Elektronisches Urkundenarchiv * Notarsuche XS SM MD LG