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0800 - 35 50 500*
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Oder unter
info(at)vorsorgeregister.de

Ärzteeinsichtsrecht ab 1. Januar 2023

Ärzteeinsichtsrecht
ab 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 können neben Betreuungsgerichten auch Ärzte Einsicht in
das Zentrale Vorsorgeregister nehmen. Hier erfahren Sie mehr.

Hier geht es zur ZVR-Anwendung.

Vorsorgen und die Zukunft selbst gestalten!
Reibungslos und Hand in Hand zusammenarbeiten
Registrierungen einfach, schnell und sicher abfragen
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Notare Rechtsanwälte
Gerichte und Ärzte
Gerichte Ärzte


DAS ZENTRALE VORSORGEREGISTER DER BUNDESNOTARKAMMER


AUF EINEN BLICK


Zweck

Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde
Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch
werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die
schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet.

Mehr erfahren

Inhalt

Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht
registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal
Gebrauch gemacht.

Mehr erfahren

Kosten

Die Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, weil das Zentrale
Vorsorgeregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die
Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an, deckt die Kosten der dauerhaften
Registrierung der Vorsorgeangelegenheit/en und umfasst auch die Kosten der
Beauskunftung an Betreuungsgerichte und Ärzte.

Mehr erfahren

Rechtsaufsicht

Das Zentrale Vorsorgeregister steht unter der staatlichen Aufsicht des
Bundesministeriums der Justiz. Dieses überprüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht
die Rechtmäßigkeit des Registerbetriebs.

Mehr erfahren

Staatlicher Auftrag

Der Gesetzgeber hat die Bundesnotarkammer 2004 beauftragt, das Zentrale
Vorsorgeregister zu führen. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft stellt
sicher, dass das Zentrale Vorsorgeregister auf Dauer besteht und nicht auf
Gewinnerzielung angelegt ist.

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Zweck

Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde
Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch
werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die
schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet.

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Inhalt

Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht
registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal
Gebrauch gemacht.

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Kosten

Die Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, weil das Zentrale
Vorsorgeregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die
Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an, deckt die Kosten der dauerhaften
Registrierung der Vorsorgeangelegenheit/en und umfasst auch die Kosten der
Beauskunftung an Betreuungsgerichte und Ärzte.

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Rechtsaufsicht

Das Zentrale Vorsorgeregister steht unter der staatlichen Aufsicht des
Bundesministeriums der Justiz. Dieses überprüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht
die Rechtmäßigkeit des Registerbetriebs.

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Staatlicher Auftrag

Der Gesetzgeber hat die Bundesnotarkammer 2004 beauftragt, das Zentrale
Vorsorgeregister zu führen. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft stellt
sicher, dass das Zentrale Vorsorgeregister auf Dauer besteht und nicht auf
Gewinnerzielung angelegt ist.

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Zweck

Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde
Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch
werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die
schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet.

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Inhalt

Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht
registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal
Gebrauch gemacht.

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Kosten

Die Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, weil das Zentrale
Vorsorgeregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die
Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an, deckt die Kosten der dauerhaften
Registrierung der Vorsorgeangelegenheit/en und umfasst auch die Kosten der
Beauskunftung an Betreuungsgerichte und Ärzte.

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Rechtsaufsicht

Das Zentrale Vorsorgeregister steht unter der staatlichen Aufsicht des
Bundesministeriums der Justiz. Dieses überprüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht
die Rechtmäßigkeit des Registerbetriebs.

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WAS IST DAS ZENTRALE VORSORGEREGISTER?

Erklärfilm

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PRIVATPERSONEN

Als Privatperson selbst registrieren

Jedermann kann seine Vorsorgeangelegenheiten schnell, einfach und kostengünstig
im Zentralen Vorsorgeregister innerhalb von 5 Minuten registrieren.

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NOTARE UND RECHTSANWÄLTE

Profitieren Sie von den Vorteilen des Zentralen Vorsorgeregisters

Das Zentrale Vorsorgeregister fördert die enge Zusammenarbeit mit Notaren und
Rechtsanwälten.

Hier erhalten Notare und Rechtsanwälte weiterführende Informationen zur
Zusammenarbeit mit dem Zentralen Vorsorgeregister.

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BETREUUNGSGERICHTE

Nutzen Sie die Onlineabfrage des Zentralen Vorsorgeregisters

Alle Betreuungsgerichte können den Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters
abfragen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Onlinezugang für
Betreuungsgerichte.

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ÄRZTE

Nehmen Sie als Arzt Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister

Seit dem 1. Januar 2023 können neben Betreuungsgerichten auch Ärzte Einsicht in
das Zentrale Vorsorgeregister nehmen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum
Onlinezugang für behandelnde Ärzte.

Mehr erfahren


VORSORGEANGELEGENHEITEN


ERFAHREN SIE MEHR ZUR VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG, PATIENTENVERFÜGUNG
UND EHEGATTENWIDERSPRUCH

Vorsorgevollmacht Mehr erfahren
Betreuungsverfügung Mehr erfahren
Patientenverfügung Mehr erfahren
Ehegattenwiderspruch Mehr erfahren
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