i27ez-2iaaa-aaaas-ajqeq-cai.icp0.io Open in urlscan Pro
2a00:fb01:400:200:5000:eeff:fe3d:aa0d  Public Scan

URL: https://i27ez-2iaaa-aaaas-ajqeq-cai.icp0.io/cm/dsgvo_mit_careorganise_auf_der_sicheren_seite/index.html
Submission: On December 14 via api from US — Scanned from FR

Form analysis 0 forms found in the DOM

Text Content

CO
CareOrganise
Übersicht Produkt Schulungen Support FAQ News
Kontakt

Ansprechpartner
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Über uns
Was ist CareOrganise?
Awards

DSGVO - mit CareOrganise auf der sicheren Seite
23.02.2018

Mit 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft.
Daraus ergeben sich wesentliche Neuerungen im Bereich des Datenschutzes, welche
im Speziellen auch Unternehmen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung betreffen.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

 * Es entfällt die Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde
   (Datenverarbeitungsregister).
 * Stattdessen werden die Verantwortlichkeiten von “Verantwortlichen” (derzeit
   Auftraggeber) und “Auftragsverarbeitern” (derzeit Dienstleister) ausgeweitet
   und die Pflichten in der Datenverarbeitung erweitert.
 * Dem Begriff “Datenschutz durch Technikgestaltung” fällt hier eine wesentliche
   Rolle zu. Es sind geeignete technische wie organisatorische Maßnahmen zu
   treffen, um den Rechten der Betroffenen zu entsprechen.
 * Verantwortliche wie Auftragsverarbeiter müssen ein “Verzeichnis von
   Verarbeitungstätigkeiten” führen.
 * Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind sowohl den nationalen
   Aufsichtsbehörden als auch der betroffenen Person zu melden.
 * Es ist eine Datenschutz - Folgeabschätzung bei Verarbeitungstätigkeiten
   durchzuführen, wenn auf Grund der Art und Weise der Datenverarbeitung ein
   hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.
 * In bestimmten Fällen ist auch ein (verpflichtender) Datenschutzbeauftragter
   zu benennen.
 * Es gelten auch neue Informationspflichten und Betroffenenrechte.
 * Letztlich werden auch die Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden
   erweitert. Insbesondere in Bezug auf die Verhängung von Geldbußen, welche
   mitunter bis zu 20 Mio Euro, oder im Falle eines Unternehmens, 4% seines
   weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen
   können.

CareOrganise kann auf viele in diesem Zusammenhang stehenden Fragen klare
Antworten und Hilfestellungen liefern und Ihnen dabei helfen, diese
Anforderungen auf einfache und professionelle Weise zu entsprechen.


EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR DATENVERARBEITUNG

Ein Beispiel zur effizienten Nutzung von CareOrganise ist die
Einwilligungserklärung zur DV, mit welcher die Betroffenen (KlientIn oder
BetreuerIn) ihre Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten
geben. In CareOrganise ist diese Erklärung Teil der globalen Checkliste einer
Vermittlung oder Betreuung und auf Knopfdruck erstellbar. Durch die integrierte
eSignatur von CareOrganise können solche Dokumente direkt online durch den
Betroffenen, z.B. am Tablet, unterschrieben und gespeichert werden. Diese
Erklärung kann eine taxative Aufzählung aller verarbeiteten Daten beinhalten. So
kann ein Optimum an Transparenz gegenüber den KlientInnen und Betreuungspersonen
geschaffen werden.

Die Einwilligungserklärung ist für alle Beteiligten individuell erstellbar.

 * Agentur - KlientIn
 * Agentur - BetreuerIn
 * BetreuerIn - KlientIn

Muster einer Einwilligungserklärung:

Zurück

CareOrganise
© 2024 SDG - samlinux development group
Mit ❤️ gemacht in Klagenfurt - Austria
Läuft auf dem European Subnet

Kontakt
Online-Präsentation
Anfrage

Impressum Datenschutz
Menü
Wo wollen Sie hin?
Übersicht

Produkt

Schulungen

Support

FAQ

News
Awards
Kontakt
Ansprechpartner

Über uns
Rechtliches
Impressum

Datenschutz