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 * Liebenauer Hauptstraße 2-6/ Stiege C/ 2.Stock, 8041 Graz-Liebenau
 * +43 (680) 15 47 013
 * office@monitoring-stmk.at




UNABHÄNGIGER STEIERMÄRKISCHER MONITORINGAUSSCHUSS ZUR ÜBERWACHUNG DER UMSETZUNG
UND EINHALTUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN




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WAS IST DER STEIERMÄRKISCHE MONITORINGAUSSCHUSS

Der Steiermärkische Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die
Einhaltung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne des
Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten
Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) überwacht.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche,
psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in
Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe,
gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können (Art 1 Satz 2
UN-BRK).

Österreich und auch die Steiermark haben sich im Jahr 2008 dazu verpflichtet,
die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten.

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat dabei die gesetzliche Aufgabe (gemäß
§ 53 des Steiermärkischen Behindertengesetzes) Angelegenheiten der
Landesvollziehung bzw von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung auf
ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und
Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Landesregierung abzugeben.


INFORMATIONEN


05.05.2023


STELLUNGNAHME ZUM SCHULASSISTENZGESETZ 2023

Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit
Behinderungen zum Begutachtungsentwurf des Gesetzes mit dem ein Gesetz über die
Schulassistenz (Steiermärkisches Schulassistenzgesetz 2023 – StSchAG 2023)
erlassen und das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 sowie das
Steiermärkische Behindertengesetz geändert werden.

Zur Stellungnahme


26.04.2023


EMPFEHLUNG ZUM THEMA "QUERSCHNITTSMATERIE BEHINDERTENRECHT UND
PARTIZIPATIONSGEBOT"

Diese Empfehlung bezieht sich zum einen auf die Tatsache, dass das Thema
Behinderung in Österreich eine sogenannte „Querschnittsmaterie“ ist. Zum anderen
wird mit dieser Empfehlung auf die unzureichende Partizipation von Menschen mit
Behinderungen im Sinne des in Art 4 Abs 3 UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) verankerten Partizipationsgebots in Belangen, die über den Bereich des
Sozialressorts reichen, hingewiesen.

Zur Empfehlung


10.10.2022


EMPFEHLUNG IN BEZUG AUF DIE INKLUSION DER PEERARBEIT IN DER PSYCHOSOZIALEN
VERSORGUNG DER STEIERMARK

Mit dieser Empfehlung möchte der Ausschuss auf die Notwendigkeit der Etablierung
der Peerarbeit in der psychosozialen Versorgung der Steiermark im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention aufmerksam machen.

 

Zur Empfehlung


14.04.2022


PRÜFBERICHT ZUM THEMA "SCHULASSISTENZ"

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat die steiermärkischen
Regelungen in Bezug auf die Thematik der Schulassistenz (insbesondere § 7 Abs 1 
Z 3 StBHG und § 35a Abs 1 StPEG) auf deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK
überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie
nachfolgend:

 

Zum Prüfbericht
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FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Zur Beschreibung - Hier klicken


IHRE ERFAHRUNG ZÄHLT!

Für die Tätigkeit des Monitoring­ausschusses sind Anregungen, Wünsche und
Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene,
die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche
Gesetzes­regelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen
Verbesserungs­vorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht
der UN-BRK entspricht oder Verbesserungs­vorschläge haben, dann schreiben Sie
uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns ent­sprechend unseren Möglich­keiten um Ihr Anliegen!




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ERSTELLT VON SEKONT - DANIEL SCHALK

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