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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES HÄNDLERBEREICHS DES
MOBILE.DE DIENSTES (AGB-HB)

DIESE AGB WAREN GÜLTIG BIS 31. DEZEMBER 2023


DIE AKTUELL GÜLTIGEN AGB FINDEN SIE HIER

--------------------------------------------------------------------------------

Diese AGB-HB regeln das Vertragsverhältnis zwischen mobile.de und den Nutzern
des Händlerbereichs (HB) des von mobile.de angebotenen Online-Portals
einschließlich der dazugehörigen Apps und sonstigen Anwendungen (im Folgenden
"mobile.de Dienst"). Die Nutzung des mobile.de Dienstes unterliegt darüber
hinaus dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet, dessen Geltung jeder
Teilnehmer mit der Zustimmung zu diesen AGB-HB ausdrücklich anerkennt.

§ 1 Allgemeines

 1. mobile.de betreibt über das Internet zugängliche Datenbanken, in die über
    den sog. Händlerbereich von angemeldeten Automobilhändlern, Motorradhändlern
    sowie Baumaschinenhändlern (im Folgenden gemeinsam: “Teilnehmer”)
    Kraftfahrzeuge kostenpflichtig zum Verkauf oder als Leasing-Angebot
    eingestellt (Inseratsfunktion) und in denen von Automobilhändlern
    Kraftfahrzeuge mit der von mobile.de zur Verfügung gestellten Suchfunktion
    gesucht werden können.

 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB-HB") gelten ausschließlich
    zwischen mobile.de und den Teilnehmern des Händlerbereichs der von mobile.de
    betriebenen Datenbanken (Pkw-, Lkw/Nutzfahrzeug-, Wohnmobil-/Wohnwagen- und
    Motorradmarkt). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers
    haben keine Geltung.

 3. Für die Nutzung des Öffentlichen Bereiches gelten ausschließlich die
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Öffentlichen Bereich ("AGB-ÖB").

 4. mobile.de stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen
    Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur
    Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt mobile.de keinen Einfluss.
    Insbesondere ist mobile.de nicht selbst Anbieter der von Teilnehmern
    eingestellten Fahrzeuge.

 5. mobile.de ist in die Beziehung zwischen Teilnehmer und Interessent oder
    Käufer/Leasing-Nehmer weder als Partei noch als Vertreter einer Partei
    eingebunden.

 6. Verträge, die infolge eines über den mobile.de Dienst von Teilnehmern
    geschalteten Inserats angebahnt wurden, werden ohne Beteiligung von
    mobile.de abgeschlossen und erfüllt.

 7. Die Teilnahme am mobile.de Online-Kauf ist Gegenstand eines gesonderten,
    zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und mobile.de geschlossenen Vertrags.
    Soweit in diesem gesondert geschlossenen Vertrag nicht explizit anders
    vorgesehen, finden diese AGB-HB auf den mobile.de Online-Kauf und die in
    dessen Rahmen erstellten Inserate keine Anwendung.
    

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

 1. Die von mobile.de geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für
    Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate
    freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den mobile.de
    Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten
    Zeitraum zu ermöglichen.

 2. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Inserate in die mobile.de Datenbanken
    einstellen. mobile.de bietet den Teilnehmern zudem die Möglichkeit, aus
    verschiedenen Leistungspaketen sowie Dienstleistungen zu wählen. Die
    Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Leistungspakete und
    Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden Preisliste
    für den Händlerbereich.

 3. mobile.de veröffentlicht und bewirbt den mobile.de Dienst und die von den
    Teilnehmern eingestellten Inserate selbst und durch Dritte (insbesondere
    andere Plattformen), zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder
    Ausschnitten davon auf anderen Webseiten, Software-Applikationen ("Apps"),
    in E-Mails oder in Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen, zum Zwecke
    der Bewerbung und Steigerung der Reichweite des mobile.de Dienstes.
    mobile.de ermöglicht auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen über
    den mobile.de Dienst zu bewerben.

Im Rahmen des mobile.de Dienstes hat mobile.de Zugang zu verschiedenen
Informationen über Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu
gehören insbesondere solche Informationen, die Teilnehmer im Rahmen des
mobile.de Dienstes eingeben und an mobile.de übermitteln (wie z. B.
Kontaktinformationen sowie Informationen zu den inserierten Fahrzeugen,
einschließlich der Fahrzeug-Identifizierungsnummern ("FIN", engl. vehicle
identification number, VIN)) sowie solche, die bei der Erbringung und Nutzung
des mobile.de Dienstes generiert werden (wie z. B. Bewertungen, Analysen,
Kommunikation). Der Teilnehmer kann zur Erstellung der Inserate erforderliche
Informationen auch über eine technische Schnittstelle an mobile.de übermitteln
(nähere Informationen hier).

Teilnehmer erhalten über den mobile.de Dienst in ihrem Teilnehmerkonto und in
Bezug auf bestimmte Daten (wie Inseratsdaten sowie Nachrichten und
Kontaktinformationen eines Interessenten) auch über technische Schnittstellen
Informationen, die für die Erbringung und Nutzung des mobile.de Dienstes
erforderlich sind. Teilnehmer haben in ihrem Teilnehmerkonto zudem Zugang zu
wichtigen von ihnen an mobile.de übermittelten Informationen (insbesondere
Kontaktdaten, Unternehmensdaten und den Fahrzeugbestand). Je nach gebuchtem
Händlerpaket erhält der Teilnehmer auch aggregierte Daten, insbesondere
Analysedaten (z. B. Anzahl von Parkungen, Aufrufen oder Anfragen) zu seinen
Inseraten im Rahmen der mobile.de Analysewerkzeuge.

mobile.de gibt die Inserate einschließlich der hierin enthaltenen Informationen
über Teilnehmer sowie andere Informationen aus den mobile.de Datenbanken an
Dritte nur weiter bzw. stellt Dritten einen Zugang zu diesen Informationen nur
zur Verfügung, sofern das für die Erbringung des mobile.de Dienstes erforderlich
(wie z. B. zur Steigerung der Reichweite im Falle der vorbeschriebenen Bewerbung
des mobile.de Dienstes und der Veröffentlichung der Inserate über Dritte) oder
mobile.de hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist. Die Weitergabe bzw.
die Zurverfügungstellung eines Zugangs zu den Informationen kann auch mittels
technischer Schnittstellen erfolgen (nähere Informationen hier). Nach Beendigung
des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Teilnehmer bereitgestellten
oder durch seine Nutzung des mobile.de Dienstes generierten Daten in dessen
Teilnehmerkonto gelöscht. mobile.de bewahrt diese Informationen auch nach
Vertragsende auf, soweit mobile.de hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder
hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die mithilfe der von
dem Teilnehmer bereitgestellten Daten generiert wurden (z. B. Statistiken über
Inseratsaufrufe in einer Kategorie) werden grundsätzlich auch nach Vertragsende
weiterhin aufbewahrt. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch
mobile.de einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des
Teilnehmers als Betroffener informiert mobile.de in der mobile.de
Datenschutzerklärung.

Der Teilnehmer räumt mobile.de unentgeltlich das nicht-ausschließliche,
zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und
unterlizenzierbare Recht ein, die Inhalte, die dieser an mobile.de übermittelt
hat, online und offline zu verwerten, insbesondere die Inhalte öffentlich
zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und wie nachfolgend
geregelt zu bearbeiten.

Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere auch

 * das Recht zur Vervielfältigung der Inhalte auf beliebigen analogen und
   digitalen Bild- und Tonträgern (z. B. CD, DVD, Speicherkarten, Festplatten
   etc.) und in beliebigen Printmedien (z. B. Zeitschriften, Zeitungen,
   Fachpresse, Plakate, Flyer, Broschüren, Newsletter);
 * das Recht, die Inhalte mit anderen Inhalten (Texten, Bildern, Hyperlinks,
   Marken, Logos etc.) und anderen Werbemitteln zu verbinden und diese
   Verbindungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen;
 * das Recht, die Inhalte zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, insbesondere
   sie zu verkleinern, zu vergrößern, zu teilen, zu kürzen, zu modifizieren und
   diese Bearbeitungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen (mobile.de wird dabei
   die inhaltlichen Aussagen und Angaben des Teilnehmers zum Inserat nicht
   verändern);
 * das Recht, die Inhalte für Präsentationen unternehmensintern und auf
   öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Messen, Seminaren und
   Schulungen, zu verwenden und vorzuführen;
 * das Recht, die Inhalte in beliebige Datenbanken einzuspeisen und dort
   abzuspeichern.

Der Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass für die oben
genannten Zwecke im Hinblick auf ausländische Webseiten und Apps auch
Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.

Sofern der Teilnehmer mobile.de im Rahmen der Nutzung des mobile.de Dienstes (z.
B. bei der Erstellung oder der automatisierten Übertragung eines Inserats) die
FINs von inserierten oder verwalteten Fahrzeugen übermittelt, räumt er mobile.de
mit dieser Übermittlung das Recht ein, die FINs dauerhaft zu speichern und für
Analysezwecke sowie zur Produktverbesserung (Steigerung der Qualität der
Inserate, Transparenz, Betrugsprävention) zu verwenden und Dritten zu diesen
Zwecken zu übermitteln. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausschließlich gültige
FINs zu übertragen, d. h. ausschließlich in gültigem Format und solche FINs, die
zu dem inserierten oder verwalteten Fahrzeug gehören. Verstößt der Teilnehmer
hiergegen, kann mobile.de eine ggf. vereinbarte Erstattung für die Kosten von
FIN-Abfragen verweigern. Weitere Rechte behält sich mobile.de vor.

Der Teilnehmer versichert, dass er die vorgenannten Inhalte selbst angefertigt
hat und/oder zur Weitergabe an mobile.de im vorbezeichneten Umfang berechtigt zu
sein.

 4. Der Anspruch auf Nutzung des mobile.de Dienstes und ihrer Funktionen besteht
    nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. Insbesondere aus
    technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich
    sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).
    Die §§ 15 und 16 dieser AGB-HB bleiben unberührt.

 5. mobile.de kann die Nutzung des mobile.de Dienstes oder einzelner Funktionen
    des mobile.de Dienstes oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und
    Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.
    B. Prüfung der Anmeldedaten, Dauer der Vertragsbeziehung, Art und Umfang der
    Nutzung, und von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen abhängig
    machen.

 6. mobile.de behält sich ferner vor, zwecks Verbesserung des Nutzererlebnisses
    neue oder veränderte Funktionen und Features beschränkt auf bestimmte
    Nutzergruppen zu testen, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung
    der berechtigten Interessen von mobile.de zumutbar ist. Dies kann zu
    unterschiedlichen Darstellungen bei verschiedenen Nutzern führen.

 7. mobile.de behält sich vor, die tägliche Anzahl an Einspielungen von
    Datensätzen durch einen Teilnehmer zu begrenzen, sofern dies aus technischen
    Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen erforderlich ist. Dies gilt
    insbesondere für die Datenübertragung über die von mobile.de hierfür zur
    Verfügung gestellten Schnittstellen.

 8. mobile.de bietet über den mobile.de Dienst auch die Vermittlung von
    Finanzdienstleistungen an, insbesondere zur Finanzierung von inserierten
    Fahrzeugen. Bei der sog. Händlerfinanzierung erfolgt die Vermittlung an die
    mit dem Händler und mobile.de kooperierende Partnerbank, im Übrigen an bzw.
    über andere mit mobile.de kooperierende Banken und sonstige
    Finanzdienstleister. Darüber hinaus steht es Teilnehmern frei, im Rahmen der
    hierfür von mobile.de entgeltlich angebotenen Funktion die Vermittlung einer
    Finanzierung mit anderen Banken oder Finanzdienstleistern anzubieten, mit
    denen der Teilnehmer kooperiert. Im Übrigen ist Teilnehmern das Angebot bzw.
    die Vermittlung einer Finanzierung oder sonstigen Finanzdienstleistung über
    den mobile.de Dienst nicht gestattet.

 9. mobile.de ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener
    Kriterien zu sortieren. Trifft ein Nutzer keine Auswahl, so richtet sich die
    Reihenfolge der Suchergebnisse in der Standard-Sortierung unter anderem nach
    den folgenden Hauptparametern: a. Suchanfrage und bisherige Suchen sowie
    aufgerufene Inserate; b. Standort bzw. Lieferort des Fahrzeuges, Zustand des
    Fahrzeuges, Fahrleistung, Erstzulassung, Anzahl der Vorbesitzer, Preis,
    Verbrauch, Ausstattung, Farbe.

Oben in den Suchergebnissen werden solche Inserate angezeigt, die am besten zu
der Suchanfrage und den bisher von dem jeweiligen Nutzer durchgeführten Suchen
und angesehenen Inseraten passen und daher die größte Relevanz für den Nutzer
haben. Bei ähnlicher Relevanz können Inserate abhängig vom gebuchten
Händler-Paket (und weiterer zubuchbarer Optionen) weiter oben angezeigt werden.

Darüber hinaus werden in den Suchergebnissen auch Inserate angezeigt, für deren
hervorgehobene Darstellung (z. B. als “Top-Inserat”) sich der jeweilige
Teilnehmer zur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bereit erklärt hat. Mehr
Informationen zu den mobile.de Nachfragewerkzeugen.

 10. Im Rahmen des mobile.de Online-Kauf von mobile.de selbst eingestellte
     Inserate werden von mobile.de bei der Sortierung der Suchergebnisse mit
     Inseraten der Teilnehmer gleich behandelt. Dem Nutzer wird allerdings ggf.
     die Möglichkeit eingeräumt, bei der Suche nach mobile.de Online-Kauf
     Inseraten zu filtern und in einer gesonderten Rubrik nach mobile.de
     Online-Kauf Inseraten zu suchen. Das Inserat von mobile.de im Rahmen des
     mobile.de Online-Kauf kann mit dem Inserat des Teilnehmers für dasselbe
     Fahrzeug zu einem Inserat zusammengefasst werden, bei dem beide Optionen
     (Online-Kauf von mobile.de und Anfrage beim Teilnehmer) gleichberechtigt
     dargestellt werden.

 11. Der Kundenservice von mobile.de ist für jeden Teilnehmer kostenfrei zur
     Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen zugänglich und betreibt
     hierzu auch ein internes Beschwerdemanagementsystem (vgl. § 13 dieser
     AGB-HB).
     
     

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss, Teilnehmerkonto und Zugangsdaten

Durch die Anmeldung und Übermittlung der Daten des Teilnehmers über das von
mobile.de zu diesem Zweck online bereitgestellte Formular erfolgt ein Angebot
zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Händlerbereichs unter Geltung
dieser AGB-HB. Als Teilnehmer im Sinne dieser AGB-HB gilt neben dem
Hauptgeschäft auch der einzelne Filialbetrieb, Verkaufsplatz oder sonstige
Standort. Für jeden dieser Standorte ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich
und es wird eine Einzelabrechnung für jeden der angegebenen Standorte durch
mobile.de vorgenommen. Ein Teilnehmerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht
von verschiedenen Filialen oder Standorten verwendet werden.

 2.  mobile.de entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme nach
     freiem Ermessen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Auftragsbestätigung
     oder durch Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für
     den Händlerbereich.

 3.  Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur
     Verfügung. Der Vertragstext (diese AGB-HB) ist hier abrufbar.

 4.  Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt
     geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften erlaubt.
     Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Die anmeldende
     Person muss bevollmächtigt sein, für den Teilnehmer entsprechende Verträge
     abzuschließen.

 5.  Die anmeldende Person ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße
     Angaben zu machen.

 6.  Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist
     mobile.de berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder
     Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen,
     die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses
     geboten oder zweckmäßig erscheinen.

 7.  Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer
     verpflichtet, mobile.de hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die
     Mitteilung kann nur schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

 8.  Der Teilnehmer hat die angegebenen Daten bei der erstmaligen Anmeldung und
     bei jeder Änderung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Vor der Übermittlung
     seiner Daten hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Daten zu
     kontrollieren und ggfs. mittels der angezeigten technischen Mittel zu
     berichtigen.

 9.  mobile.de kann Teilnehmern nach eigenem Ermessen die Möglichkeit bieten,
     dass sich auch Nutzer eines anderen Teilnehmers (z. B. eines anderen
     Unternehmens derselben Unternehmensgruppe oder eines anderen Standorts des
     Teilnehmers) mit ihren Zugangsdaten in das Teilnehmerkonto einloggen und
     dies nutzen können. Voraussetzung hierfür ist eine Authentifizierung und
     Berechtigung des Nutzers, die mobile.de gegenüber zu belegen ist, auf
     Anforderung von mobile.de durch entsprechende Belege und/oder Erklärungen
     des Teilnehmers. mobile.de wird die Kontaktperson(en) des Teilnehmers über
     die Einrichtung eines jeden solchen Zugangs informieren.

 10. Der Teilnehmer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten
     sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, mobile.de umgehend
     zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten
     von Dritten missbraucht wurden. Dies gilt auch für Zugangsdaten einzelner
     Nutzer eines Teilnehmers, sofern ein Teilnehmer über mehrere Zugänge
     verfügt.

 11. mobile.de wird das Passwort eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben
     und den Teilnehmer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen.

 12. Der Teilnehmer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter
     Verwendung seiner Zugangsdaten oder von ihm nach Nr. 8 dieses § 3
     autorisierten Nutzerzugängen zu seinem Teilnehmerkonto vorgenommen werden,
     insbesondere auch für sämtliche Aktivitäten seiner einzelnen Nutzer, sofern
     ein Teilnehmer über mehrere Zugänge verfügt. Hat der Teilnehmer den
     Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der
     bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet er nicht.
     

§ 4 Löschen von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

 1. mobile.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn ein Teilnehmer gesetzliche
    Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB-HB oder in diese AGB einbezogene
    Bestimmungen wie bspw. den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet
    verletzt:

 * Löschen von rechts- oder vertragswidrigen Inseraten oder sonstigen Inhalten,
   die bei mobile.de eingestellt worden sind;
 * Verzögerung der Veröffentlichung von rechts- oder vertragswidrigen Inhalten,
   die bei mobile.de eingestellt worden sind;
 * Verwarnung von Teilnehmern
 * Be-/Einschränkung der Nutzung des mobile.de Dienstes, soweit die
   Einschränkung geeignet ist, die Auswirkungen des Verstoßes zu begrenzen oder
   erneute Verstöße durch den Nutzer zu verhindern.

 2. Sofern der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese
    AGB-HB oder in diese AGB einbezogene Bestimmungen wie bspw. den Kodex für
    den Fahrzeughandel im Internet für mobile.de einen wichtigen Grund
    darstellt, kann mobile.de auch folgende Maßnahmen ergreifen:

 * Vorläufige Sperrung von Teilnehmern;
 * Endgültige Sperrung von Teilnehmern;
 * Endgültige Beendigung des Nutzungsverhältnisses (Kündigung);
 * Löschung des Teilnehmerkontos.

Ein wichtiger Grund für mobile.de liegt vor, wenn der Teilnehmer einen
gewichtigen Verstoß trotz entsprechender Aufforderung durch mobile.de nicht
innerhalb einer von mobile.de gesetzten angemessenen Frist abstellt, der
Teilnehmer trotz vorangegangener Verwarnung durch mobile.de erneut einen
gewichtigen Verstoß begeht, oder wenn es mobile.de unter Berücksichtigung aller
Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen aus
sonstigen Gründen nicht zumutbar wäre, das Vertragsverhältnis ohne Ergreifung
der Maßnahme fortzusetzen.

 3. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt mobile.de die berechtigten
    Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür
    vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat. Wenn
    mobile.de eine der vorstehenden Maßnahmen ergreift, wird mobile.de den
    betroffenen Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen über die
    Maßnahme mit einer Begründung informieren.

 4. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs einer Einzugsermächtigung oder
    einer Rücklastschrift ist mobile.de berechtigt, die eigene Leistung
    zurückzuhalten und das Fahrzeugangebot des betreffenden vorläufig
    Teilnehmers zu sperren, so dass ein Abruf dessen Inserate aus den
    Datenbanken nicht mehr erfolgen kann. Die Rechte von mobile.de aus Nr. 2
    dieses § 4 bleiben unberührt.

 5. Das zwischen mobile.de und dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis kann
    von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt
    werden. Die Kündigung hat schriftlich an die mobile.de GmbH,
    Albert-Einstein-Ring 26 in 14532 Kleinmachnow oder per E-Mail zu erfolgen
    an: service@team.mobile.de. mobile.de wird die ordentliche Kündigung
    begründen, wobei sich die möglichen Gründe unter anderem aus Nr. 1 und Nr. 2
    dieses § 4 in Verbindung mit der jeweiligen Bestimmung, gegen die verstoßen
    wurde, ergeben können. Das Recht von mobile.de zur Löschung einzelner
    Anzeigen, zur Sperrung von Teilnehmern und zur Durchführung sonstiger
    Maßnahmen nach diesem § 4 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus
    wichtigem Grund bleiben unberührt. Des Weiteren steht es den Parteien frei,
    in separaten Vereinbarungen, die jedoch auf diese AGB-HB Bezug nehmen, von
    den vorliegend vereinbarten Kündigungsfristen abzuweichen; in diesem Falle
    gehen die Bestimmungen der Zusatzvereinbarung vor.

 6. Bei einer endgültigen Sperrung oder Kündigung wird mobile.de den Teilnehmer
    über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren
    und diesen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) begründen,
    sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist
    gilt nicht, sofern die Kündigung oder endgültige Sperrung aufgrund
    zwingender gesetzlichen Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt
    oder mobile.de nachweisen kann, dass der Teilnehmer wiederholt gegen diese
    AGB-HB verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. Endgültigen Sperrung geführt
    hat.

 7. Ergreift mobile.de eine der Maßnahmen gemäß diesem § 4, insbesondere bei
    einer Einschränkung, Sperrung oder Beendigung bzw. Kündigung, haben die
    Teilnehmer die Möglichkeit, die einer solchen Maßnahmen zugrunde liegenden
    Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens
    von mobile.de (vgl. § 13 dieser AGB-HB) zu klären.

 8. Für den Fall der Wiederaufnahme der Vertragsbeziehungen und
    Wiedereinrichtung eines Teilnehmers nach einer Kündigung oder endgültigen
    Sperrung durch mobile.de nach Nr. 2 dieses § 4, ist mobile.de berechtigt,
    eine Wiedereinrichtungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste für den
    Händlerbereich zu verlangen.
    

§ 5 Abrechnung, Fälligkeit und Höhe der Vergütung, Zahlung

 1. Die monatliche Teilnahmegebühr berechnet sich nach der jeweils geltenden
    Preisliste und wird von mobile.de im Nachhinein für den abgelaufenen
    Kalendermonat berechnet. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf
    elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Der in der
    Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort zur
    Zahlung fällig.

 2. Zudem erhält mobile.de vom Teilnehmer für jede Anfrage, die ein Nutzer im
    Rahmen des mobile.de Dienstes zu einem Leasingangebot des Teilnehmers stellt
    und die mobile.de an den Teilnehmer übermittelt ("Leasinganfrage"), eine
    Gebühr ("Leasinganfragegebühr"), deren Höhe sich aus der jeweils geltenden
    mobile.de Preisliste ergibt. Die Abrechnung der Leasinganfragegebühr erfolgt
    zusammen mit den anderen vom Teilnehmer geschuldeten Kosten und Gebühren und
    jeweils im Nachhinein für den vorangegangenen Monat gemäß § 5 Nr. 1 AGB-HB.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, über die hierzu vorgesehene Funktion in
seinem Teilnehmerkonto eine Leasinganfrage zu reklamieren (wie in der Preisliste
näher beschrieben). mobile.de wird jede Reklamation im Einzelfall prüfen, sich
ggfs. mit dem Teilnehmer in Kontakt setzen und weitere Nachweise anfordern und
schließlich nach billigem Ermessen entscheiden. Bei etwaigen Uneinigkeiten steht
dem Teilnehmer das interne Beschwerdemanagementsystem von mobile.de zur
Verfügung (siehe § 13 AGB-HB).

 3. Für zusätzliche Leistungen von mobile.de hat der Teilnehmer Zusatzgebühren
    zu zahlen. Solche Leistungen von mobile.de können auch über
    Kooperationspartner von mobile.de (z. B. Toolanbieter, Datendienstleister)
    gebucht werden; die Gebühren werden auch in diesem Fall von mobile.de in
    Rechnung gestellt. Leistungsumfang, Zusatzbedingungen und die Höhe der
    einzelnen Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste.

 4. Wird ein Inserat gemäß § 4 dieser AGB-HB von mobile.de aufgrund eines von
    dem Teilnehmer zu vertretenden Umstandes gelöscht, findet eine
    Rückerstattung der Einstellgebühr oder eine Gutschrift auf das
    Leistungskontingent nicht statt, es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass
    ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden
    ist. Das gelöschte Inserat wird bei der Berechnung der monatlichen
    Teilnahmegebühr mitgezählt.

 5. Die Begleichung der von einem Teilnehmer zu zahlenden Gebühren erfolgt
    grundsätzlich im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dazu erteilt der
    Teilnehmer mobile.de im Rahmen der Anmeldung ein entsprechendes
    SEPA-Lastschriftmandat. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer gesonderten
    Vereinbarung zwischen mobile.de und dem Teilnehmer.

 6. Bei der Zahlung im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens wird der in der
    Rechnung ausgewiesene Endbetrag nach Fälligkeit vom Konto des Teilnehmers
    abgebucht. Die Höhe des Endbetrags und Fälligkeit werden dem Teilnehmer
    mindestens fünf Tage vor Fälligkeit angekündigt; die Frist für die
    SEPA-Vorabinformation wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Der
    Teilnehmer hat jederzeit für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu
    sorgen.

 7. Der Teilnehmer hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine
    Lastschrift nicht eingelöst wird und der Teilnehmer dies zu vertreten hat.
    

§ 6 Preisänderungen / Änderung der AGB-HB

 1. Preisänderungen werden von mobile.de so rechtzeitig angekündigt, dass der
    Teilnehmer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich
    vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen
    Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen
    von mobile.de nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch
    nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die
    Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.

 2. mobile.de kann den Teilnehmern Änderungen dieser AGB-HB mit einer
    angemessenen Frist anbieten ("Änderungsangebot"), die jedoch die Dauer von
    15 Tagen nicht unterschreiten darf. Die geänderten Bedingungen werden den
    Teilnehmern auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) spätestens
    15 Tage vor ihrem Wirksamwerden zur Verfügung gestellt. Das Änderungsangebot
    von mobile.de gilt als angenommen, sofern der Änderung nicht innerhalb von
    15 Tagen nach Bekanntgabe in Textform (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail)
    widersprochen wird. Wenn der Teilnehmer mit den Änderungen nicht
    einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
    Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies
    Kündigungsrecht zu. mobile.de weist den Teilnehmer in der Nachricht, mit der
    die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das
    Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die
    geänderten AGB-HB werden zusätzlich auf der Website von mobile.de
    veröffentlicht.
    

§ 7 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate

 1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ein Fahrzeug nur in die dafür vorgesehene
    Rubrik (Pkw-Markt, Lkw/Nutzfahrzeug-Markt, Wohnmobil/Wohnwagen-Markt,
    Motorrad-Markt) einzustellen. Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von
    Inseraten, die auf den Verkauf von Kraftfahrzeugen und
    Kraftfahrzeuganhängern sowie auf selbstfahrende und nicht selbstfahrende,
    motorbetriebene Maschinen abzielen sowie hierauf bezogene Leasing-Angebote.

Im Einzelnen:

 * Pkw-Markt: Pkw
 * Lkw/Nutzfahrzeug-Markt: Lkw, Lkw-Anhänger, Pkw-Anhänger, Auflieger,
   Fahrgestelle, Pritschen, Baufahrzeuge und Baugeräte, Stapler,
   Landwirtschaftliche Fahrzeuge
 * Wohnmobil/Wohnwagen-Markt: Wohnmobile und Wohnwagen
 * Motorrad-Markt: Motorräder, Gespanne, Seitenwagen, Trikes, andere
   motorbetriebene Zweiräder

Insbesondere nicht gestattet ist die Aufgabe von Inseraten, die gerichtet sind
auf

 * den Abschluss eines Miet- oder Mietkaufvertrags oder eine sonstige Form der
   Finanzierung oder Gebrauchsüberlassung von Kraftfahrzeugen, es sei denn dies
   geschieht im Rahmen einer von mobile.de explizit hierzu angebotenen Leistung
   oder Funktion (wie etwa bei Leasing-Angeboten nach Maßgabe der nachfolgenden
   Nr. 2 dieses § 7 oder bei Finanzierungsangeboten gemäß § 2 Nr. 8 dieser
   AGB-HB). § 2 Nr. 8 dieser AGB-HB bleibt hiervon unberührt;
 * die Übernahme von Kraftfahrzeugkauf- oder Leasingverträgen;
 * den Ankauf von Kraftfahrzeugen oder anderen Gegenständen jeder Art;
 * den Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör;
 * den Verkauf oder die Bewerbung von Software;
 * die Bewerbung von Dienstleistungen.

 2.  Teilnehmer können mit den hierzu zur Verfügung gestellten und in dem
     Teilnehmerkonto näher beschriebenen Funktionen Fahrzeuge auch im
     Leasingmodell anbieten. Dabei dürfen die Kosten für die Nutzer
     ausschließlich auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnet werden (reines
     Kilometerleasing). Das Anbieten anderer Leasingmodelle ist unzulässig. Das
     gilt insbesondere für Restwertleasingangebote sowie für Leasingangebote,
     bei denen der Teilnehmer bzw. der jeweilige Leasinggeber sich besondere
     Andienungsrechte vorbehält, und für sämtliche sonstigen Leasingangebote,
     die eine entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne von § 506 Abs. 2 BGB
     darstellen.

 3.  Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
     in Bezug auf das Fahrzeug (insb. Datum der Erstzulassung/Baujahr und
     Kilometerstand), den Preis, die Rechtsverhältnisse an dem Fahrzeug und im
     Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Ist das Fahrzeug mit
     einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen.
     Anzugeben ist in diesem Fall stets die tatsächliche Laufleistung des
     Fahrzeugs. Irrtümlich unrichtige Angaben (z. B. Tippfehler, Einordnung in
     unrichtige Kategorien) sind nach deren Entdeckung unverzüglich über die
     Funktion "Bearbeiten" zu berichtigen.

 4.  Beim Inserieren ist anzugeben, in welchem Zustand sich das Fahrzeug
     befindet, insbesondere ob das inserierte Fahrzeug nichtreparierte
     Beschädigungen in nicht unerheblichem Umfang aufweist. Dazu ist das
     Fahrzeug beim Inserieren über die Auswahl der Funktionen gesondert zu
     kennzeichnen. Als eine erhebliche, nicht reparierte Beschädigung sind z. B.
     Schäden an Motor und Getriebe, Schäden durch Verkehrsunfälle, Brand, Hagel
     oder Wasser zu verstehen, deren Behebung nicht oder nur unter Einsatz
     erheblicher Geldmittel möglich ist. Hierzu zählen insbesondere sog.
     Bastlerfahrzeuge. Bagatellschäden sind hiervon ausgenommen und sollen in
     dem Bemerkungsfeld im Wege des Freitextes eingegeben werden. Unberührt
     hiervon bleibt die Offenbarungspflicht für bekannte reparierte Vorschäden
     nicht unerheblichen Umfanges. Das inserierte Fahrzeug kann abhängig von der
     Eingabe nur bei Wahl der jeweiligen Suchoption in der Suchmaske gefunden
     werden.

 5.  Fahrzeuge, welche ausschließlich für den Export oder an gewerbliche
     Abnehmer verkauft oder verleast werden, müssen über die entsprechende(n)
     Funktion(en) gekennzeichnet werden.

 6.  Es ist nicht gestattet, innerhalb eines Inserats mehrere Fahrzeuge einzeln
     oder als Paket anzubieten.

 7.  Es ist nicht gestattet, dasselbe Fahrzeug zur gleichen Zeit in einer
     Kategorie mehrfach zu inserieren. Dies gilt auch dann, wenn dasselbe
     Fahrzeug unter Zusammenwirkung von unterschiedlichen Teilnehmern zur
     gleichen Zeit mehrfach eingestellt wird. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die
     nicht sofort lieferbar sind.

 8.  Der Teilnehmer muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein,
     sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das
     angebotene Fahrzeug abzuschließen und das Fahrzeug zum angegebenen
     Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt zu übergeben und zu
     übereignen. Bei Leasingangeboten muss der Teilnehmer dafür Sorge tragen,
     dass ein Vertrag mit dem jeweiligen Leasinggeber - bei Vorliegen der
     notwendigen Voraussetzungen - zu den im Inserat ausgewiesenen Konditionen
     ohne Verzögerung geschlossen werden kann, und dass das das Fahrzeug zum
     angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt übergeben werden
     kann.

 9.  Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Teilnehmer
     verpflichtet sich, nur solche Fotos in die mobile.de Datenbanken
     einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit
     Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet
     sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den
     tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln. Besondere
     Merkmale (z. B. Schäden) sollen bildlich dargestellt werden. Verwendet der
     Teilnehmer Katalogbilder, so muss er dies gesondert kenntlich machen.

 10. Sofern mobile.de bestimmte Qualitätssiegel, Garantiezeichen oder sonstige
     Vertrauenssymbole zur Verfügung stellt, ist ein Teilnehmer verpflichtet,
     dafür Sorge zu tragen, dass diese ausschließlich in Inseraten von dafür
     qualifizierten Fahrzeugen angezeigt werden. Sonstige Vertrauenssymbole
     dürfen nur verwendet werden, sofern diese von mobile.de autorisiert wurden.

 11. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den
     verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten
     verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Urheber-
     und Markengesetzes, des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) und der
     Pkw-EnVKV beachten.

 12. Der Teilnehmer ist verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben
     zu machen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der
     Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten. Nach § 3 Absatz 1 PAngV sind
     Endpreise anzugeben, die insbesondere die Mehrwertsteuer und sonstige
     Preisbestandteile (z. B. Überführungskosten) beinhalten müssen. Endpreise
     dürfen darüber hinaus keine Leistungen durch den Händler oder Dritte (bspw.
     Prämien oder Förderungen) berücksichtigen, deren Erhalt an noch zu
     erfüllende Voraussetzungen geknüpft ist. Inserate mit unrichtiger oder
     irreführender Preisangabe sind unzulässig.

 13. In Bezug auf von ihm eingestellte Leasing-Angebote garantiert der
     Teilnehmer, dass (i) er, sofern er nicht selbst der Leasinggeber ist, mit
     dem jeweils angegebenen Leasinggeber kooperiert und in diesem Rahmen
     insbesondere berechtigt ist, das Leasingangebot unter Nennung des
     Leasinggebers im mobile.de Dienst einzustellen und (ii) es sich bei dem
     inserierten Leasingangebot nicht um eine entgeltliche Finanzierungshilfe im
     Sinne von § 506 Abs. 2 BGB handelt.

 14. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe
     Websites, andere Dienste und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen,
     es sei denn diese sind gesetzlich zwingend erforderlich. Als Links gelten
     dabei auch E-Mail-Adressen und nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und
     Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links
     zu eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Videos, wenn
     diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten (z. B.
     Fahrzeuggutachten, Betriebsanleitung, etc.).

 15. Unzulässig ist die Angabe von Telefonnummern, insbesondere der
     Rufnummernbereiche (0)900 und (0)180, durch deren Anwahl beim Anrufer
     erhöhte Telefongebühren entstehen.
     

§ 8 Datenschutz

Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten von anderen Nutzern,
welche er über den mobile.de Dienst (z. B. über die Nachrichtenfunktion) erhält,
lediglich für die Bearbeitung und Beantwortung der jeweiligen Anfrage zu
verarbeiten und zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung dieser Daten, darf nur bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen, für werbliche Zwecke z.B.
nach Einholung der erforderlichen Einwilligung(en) der Betroffenen (siehe auch
die mobile.de Datenschutzerklärung).


§ 9 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate; Upload von Fahrzeugen

 1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der
    Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der
    Inserate werden von mobile.de überprüft. mobile.de übernimmt für Richtigkeit
    und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.

 2. Sofern ein Teilnehmer seinen gesamten Fahrzeugbestand oder einzelne Inserate
    über eine Schnittstelle oder sonst von mobile.de für die automatische
    Übertragung vorgesehenen Weg auf den mobile.de Dienst überträgt, ist er
    verpflichtet, die übertragenen Daten auf deren Vollständigkeit und
    Richtigkeit zu überprüfen. mobile.de übernimmt aufgrund der
    unterschiedlichen technischen Spezifikationen der verschiedenen Dateiformate
    keine Gewähr dafür, dass die Daten vollständig und fehlerfrei übertragen
    werden. Der Teilnehmer ist ferner verpflichtet, eine solche Übertragung –
    auch wenn diese durch einen Datendienstleister des Teilnehmers erfolgt –
    ausschließlich in dem jeweils für diese Übertragung von mobile.de
    veröffentlichten aktuellen Format vorzunehmen. Für Inserate, die nicht dem
    aktuellen Format entsprechen, besteht seitens mobile.de keine Pflicht zur
    Veröffentlichung und Anzeige; sie stellen dennoch kostenpflichtige, neu
    eingestellte Inserate i. S. v. § 5 Nr. 1 dieser AGB-HB und der Preisliste
    dar.

 3. mobile.de übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die
    Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.

 4. mobile.de übernimmt insbesondere keine Gewährleistung oder Haftung dafür,
    dass Kauf- oder Leasingverträge, die auf der Grundlage der mobile.de
    Inserate angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines
    berührten Staates durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder
    beiden Vertragsparteien des Kauf- oder Leasingvertrages die gewünschten
    rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen hat.
    

§ 10 Datenbankaktualität, Fahrzeugsuche, Löschen von Inseraten, Administrieren,
Sicherungskopien

 1. Um die Fahrzeugsuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist
    mobile.de um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen
    Fahrzeuginserate, sobald das angebotene Fahrzeug verkauft oder verleast
    wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Teilnehmer
    gelöscht werden. Zur besseren Auffindbarkeit von Fahrzeugen mit bestimmten
    Ausstattungsmerkmalen kann mobile.de Angaben zur Ausstattung aus dem
    Freitext des Inserats als auswählbare Ausstattungsmerkmale in der
    Detailsuche anzeigen.

 2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den über mobile.de inserierten
    Fahrzeugbestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb eines
    Zeitraumes von zwei Wochen im Händlerbereich zu administrieren. Soweit eine
    Administration innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt, behält sich
    mobile.de das Recht vor, das Angebot des Teilnehmers inaktiv zu schalten, so
    dass das Angebot mangels Datenaktualität über die Suchmaske des Öffentlichen
    Bereichs aus der Datenbank nicht mehr abrufbar und sichtbar ist. Eine
    Freischaltung erfolgt automatisch durch selbständiges Administrieren durch
    den Teilnehmer.

 3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungskopien von seinem Datenbestand
    einschließlich der Fahrzeugfotos zu erstellen, um im Falle des
    Datenverlustes die Inserate schnell wiederherstellen zu können. Die
    Datensicherung erfolgt im Händlerbereich über den Menüpunkt "Bestand" und
    den Unterpunkt "Datensicherung".

 4. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, mittels der mobile.de Dienste
    einsehbare und von mobile.de gespeicherte Informationen, die er zu Zwecken
    der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem
    von mobile.de unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
    

§ 11 Manipulationen der Fahrzeugsuche, Scraping und Störung der Systemintegrität

 1. Teilnehmer dürfen Fahrzeuge in dem mobile.de Dienst ausschließlich mittels
    der von mobile.de angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die
    Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung
    von nicht von mobile.de autorisierter Suchsoftware, die auf die Datenbanken
    von mobile.de zugreift. Die Inhalte des mobile.de Dienstes dürfen weder ganz
    noch teilweise extrahiert, wiederverwendet, in eine andere Webseite
    integriert, verlinkt und/oder auf andere Weise verknüpft werden. Der Einsatz
    von Data Mining, Robots, Grabbing, Scraping und/oder ähnlichen Datensammel-
    und Extraktionsprogrammen und -techniken ist untersagt, insbesondere auch im
    Hinblick auf die im Händlerbereich zugänglichen Inhalte. Zuwiderhandlungen
    werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den
    eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und
    können unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte
    Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche
    Konsequenzen haben.

 2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den mobile.de Dienst zu
    beeinträchtigen, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen
    ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur
    von mobile.de zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet,
    von mobile.de generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu
    modifizieren oder in sonstiger Weise störend in den mobile.de Dienst
    einzugreifen.

 3. Die Suche im mobile.de Dienst dient Nutzern zum gezielten und schnellen
    Finden von Fahrzeugangeboten. Damit die Nutzer über geeignete Suchwörter die
    gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich die Textinhalte eines
    Inserats eindeutig auf das angebotene Fahrzeug beziehen. Es ist Teilnehmern
    daher untersagt, die Ergebnisse der Fahrzeugsuche des mobile.de Dienstes
    durch falsche oder irreführende Angaben oder Begriffe, durch das Einstellen
    in eine falsche Rubrik, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen
    Missbrauch von Funktionalitäten des mobile.de Dienstes zu verfälschen oder
    zu manipulieren. Insbesondere ist auch das sog. Keyword-Spamming untersagt.
    Unter Keyword-Spamming versteht man die Verwendung von Begriffen, die das
    eigentliche Fahrzeug nicht oder nur teilweise beschreiben und nur darauf
    ausgelegt sind, Interessenten zu dem Inserat zu locken. Das gilt auch für
    versteckte HTML-Texte und den unrechtmäßigen Gebrauch von Markennamen.
    

§ 12 Bewertungssystem

 1. mobile.de stellt ein System zur Bewertung von Händlern zur Verfügung. Das
    Bewertungssystem ermöglicht Nutzern von mobile.de die Bewertung von
    Teilnehmern. Ferner können Teilnehmer eine Antwort auf die Bewertungen der
    mobile.de Nutzer geben. Das Bewertungssystem ist integraler Bestandteil des
    mobile.de Dienstes. Die Bewertungen des Teilnehmers werden im Zusammenhang
    mit den Inseraten und dem Auftritt des jeweiligen Händlers im Rahmen des
    mobile.de Dienstes angezeigt; eine Möglichkeit zur Deaktivierung besteht
    nicht. Abhängig vom gewählten Leistungsumfang kann dem Teilnehmer die
    Möglichkeit angeboten werden, die erhaltenen Bewertungen im Rahmen des
    eigenen Onlineangebots darzustellen. Die Nutzung des Bewertungssystems
    richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen sowie nach dem Grundsatz
    für Händlerbewertungen.

 2. Der Teilnehmer darf das Bewertungssystem nicht missbräuchlich nutzen. Eine
    missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer seine
    Bewertungsergebnisse oder die anderer Teilnehmer durch selbst erstellte oder
    in Auftrag gegebene Bewertungen, durch Verbreitung falscher Informationen,
    durch die Einräumung von Sonderkonditionen oder sonstigen Anreizen oder
    durch Drohungen oder vergleichbare Beeinflussungen von mobile.de Nutzern
    positiv beeinflusst, der Teilnehmer die Bewertungsergebnisse anderer
    Teilnehmer durch selbst erstellte oder in Auftrag gegebene Bewertungen,
    durch Verbreitung falscher Informationen oder durch Drohungen oder
    vergleichbare Beeinflussungen von mobile.de Nutzern negativ beeinflusst,
    oder der Teilnehmer an einem Verstoß gegen die in dem Grundsatz für
    Händlerbewertungen niedergelegten Bestimmungen beteiligt ist.

 3. mobile.de stellt mit dem Bewertungssystem lediglich die technischen
    Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Bewertungen und
    Antworten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Bewertungen nimmt mobile.de
    keinen Einfluss.

 4. Sollte ein Teilnehmer und/oder ein Nutzer der Auffassung sein, dass eine
    Bewertung gegen gesetzliche Vorgaben, gegen diese AGB-HB oder gegen die in
    der Grundsatz für Händlerbewertungen niedergelegten Bestimmungen verstößt,
    kann der Teilnehmer bzw. der Nutzer mobile.de hierüber in Kenntnis setzen.
    mobile.de wird die Beschwerde im Anschluss prüfen und die betroffenen
    Inhalte der Bewertung im Falle eines Verstoßes löschen. Entsprechendes gilt
    in dem Fall, dass eine Antwort eines Teilnehmers gegen gesetzliche Vorgaben,
    diese AGB-HB oder den Grundsatz für Händlerbewertungen verstößt. Sollte ein
    Verstoß nur einen Teil einer Bewertung oder einer Antwort betreffen, wird
    nur der jeweils betroffene Teil gelöscht und entsprechend gekennzeichnet; im
    Übrigen bleibt die Bewertung bzw. die Antwort bestehen.

 5. Der Teilnehmer ist im Falle einer Beschwerde gegen den Inhalt einer
    Bewertung verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts nach besten
    Kräften mitzuwirken. Zu diesem Zweck wird der Teilnehmer insbesondere
    Anfragen von mobile.de zum Sachverhalt binnen 14 Tagen per E-Mail oder
    schriftlich (nach Wunsch von mobile.de) beantworten.

 6. Soweit der Teilnehmer einen Kunden über eine von mobile.de per E-Mail
    versandte Bewertungsanfrage um eine Bewertung bitten möchte, ist dies nur
    zulässig, sofern dieser Kunde zuvor eine persönliche Serviceerfahrung mit
    dem Teilnehmer gemacht hat und der Teilnehmer bei dem jeweiligen Kunden
    zuvor eine ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt der Bewertungsanfrage von
    mobile.de und zur Weitergabe der E-Mail-Adresse des Kunden an mobile.de zum
    Zwecke des Versands der Bewertungsanfrage eingeholt hat, die den
    gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sollte mobile.de aufgrund einer fehlenden
    Einwilligung von einem Dritten in Anspruch genommen werden, wird der
    Teilnehmer mobile.de von diesen Ansprüchen gem. § 14 dieser AGB-HB
    freistellen.

 7. mobile.de kann das Bewertungssystem als Teil des mobile.de Dienstes selbst
    und durch Dritte gem. der in § 2 Nr. 3 dieser AGB-HB niedergelegten
    Bestimmungen bewerben. Dem Teilnehmer ist eine Einbindung der Inhalte des
    Bewertungssystems (z. B. der Bewertungsergebnisse) außerhalb des mobile.de
    Dienstes untersagt, sofern mobile.de der Einbindung nicht schriftlich oder
    anderweitig (z. B. im Rahmen eines gewählten Service-Modells) ausdrücklich
    zugestimmt hat. Der Teilnehmer ist ohne entsprechende Zustimmung von
    mobile.de insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte auf anderen Webseiten
    (z. B. seiner Homepage) oder in sonstige Werbematerialien einzubinden oder
    Verweise auf das Bewertungssystem bzw. dessen Inhalte aufzunehmen, etwa um
    das Vertrauen in sein Angebot zu erhöhen. Sofern die Einbindung mit
    Zustimmung durch mobile.de erfolgt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die
    Einbindung unter Beachtung der ggf. gesondert dargestellten Bedingungen
    sowie gesetzlichen Regelungen vorzunehmen.
    

§ 13 Internes Beschwerdemanagementsystem

Für etwaige Anmerkungen oder Rückfragen im Zusammenhang mit den angebotenen
Leistungen von mobile.de steht den Teilnehmern der mobile.de Kundenservices
kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus hat mobile.de für Beschwerden nach §§ 4
und 12 dieser AGB-HB sowie für sonstige Beschwerden ein internes
Beschwerdemanagementsystem eingerichtet. Hierbei kann sich der Teilnehmer je
nach Kundenstatus an seinen Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail wenden
oder falls ein solcher nicht ausdrücklich durch mobile.de mitgeteilt wurde,
seine Beschwerde über folgende E-Mail-Adresse einreichen:
service@team.mobile.de. Der Kundenservice erfasst und dokumentiert jede
Beschwerde als eigenen Beschwerde-Fall. Nach Bearbeitung des Beschwerde-Falls
innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens informiert der Kundenservice den
Teilnehmer über das Ergebnis der Bearbeitung. mobile.de überprüft sein internes
Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und hält die Wirksamkeit des internen
Beschwerdemanagement in einem Bericht fest.


§ 14 Freistellung

Der Teilnehmer stellt mobile.de von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der
Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung des
mobile.de Dienstes durch den Teilnehmer gegen mobile.de geltend machen. Der
Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung
durch mobile.de einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt
nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu
vertreten ist.


§ 15 Gewährleistung

 1. mobile.de übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und
    Aktualität der Daten, die die Teilnehmer in die mobile.de Datenbanken
    einstellen. Die mobile.de Datenbanken sind mindestens zu 97% im
    Monatsdurchschnitt verfügbar. Aufgrund der Durchführung von notwendigen
    Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass einzelne
    Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.

 2. mobile.de ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als
    höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche
    Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei
    zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige
    Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen,
    Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen
    im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn
    diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder
    deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von
    Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei
    nicht durch von mobile.de zu verantwortenden Ausfällen nicht.
    

§ 16 Haftungsbeschränkung

 1. Gegenüber Unternehmern haftet mobile.de für Schäden, außer im Fall der
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit mobile.de,
    seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen
    Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall
    der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mobile.de abweichend
    von vorstehender Regelung für jedes schuldhafte Verhalten seiner
    gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger
    Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten"
    bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
    des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der
    Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die
    Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

 2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter,
    leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung
    von mobile.de der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise
    vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 3. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für
    entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
    gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger
    Erfüllungsgehilfen von mobile.de.

 4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall
    der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch mobile.de und für Schäden aus
    der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall
    zwingender gesetzlicher Regelungen.
    

§ 17 Urheber- und Nutzungsrechte

 1. Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der
    über den mobile.de Dienst eingestellten Inserate und sonstiger Inhalte (z.
    B. Bewertungen und Antworten im Rahmen des Bewertungssystems) können dem
    Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen über den
    mobile.de Dienst abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung,
    Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht
    gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Teilnehmers bleiben
    hiervon unberührt.

 2. Sofern der Teilnehmer von mobile.de angebotene Services oder Tools zur
    Erstellung von Videos oder sonstigen Inhalten zur Nutzung in seinen
    Inseraten in Anspruch nimmt, ist eine Nutzung der solchermaßen erstellten
    Videos oder sonstigen Inhalte außerhalb der Inserate des Teilnehmers nur mit
    vorheriger Zustimmung von mobile.de gestattet.
    

§ 18 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

 1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Nutzungsvertrag
    erwachsenden Rechte kann sich mobile.de verbundener Unternehmen bedienen.

 2. mobile.de ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine
    Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf
    einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt,
    den Nutzungsvertrag zu kündigen.
    

§ 19 Schlussbestimmungen

 1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-HB unterliegt in Anwendung und
    Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
    Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen
    Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

 2. Erfüllungsort ist 14532 Kleinmachnow. Für alle Ansprüche aus oder im
    Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-HB wird
    Potsdam als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei
    dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person, oder ein
    öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der
    Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder
    keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 3. mobile.de ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren
    zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger
    Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines
    solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen,
    ihr Anliegen mit dem Kundenservice von mobile.de (siehe § 13 dieser AGB-HB)
    zu klären.

 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-HB ganz oder teilweise nichtig oder
    unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder
    unwirksamen Bestimmungen dieser AGB-HB tritt das Gesetzesrecht. Sofern
    solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht
    (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die
    Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen
    oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr
    wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

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