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FAQ 3G-STATUS SOFTWARE

Ihre Fragen, unsere Antworten

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 2. FAQ 3G-Status Software


ALLGEMEINE FRAGEN

 * WIE FUNKTIONIERT DIE 3G STATUS SOFTWARE?
   
   Die SaaS-Lösung richtet sich an Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in.
   Mitarbeiter:innen erhalten einen Link, über den sie ihr Zertifikat zum 3G
   Nachweis einscannen können. Arbeber:innen loggen sich über die Plattform ein
   und können den 3G-Status einsehen.


FRAGEN VON MITARBEITER:INNEN

 * WAS BENÖTIGEN MITARBEITER:INNEN FÜR DAS EINSCANNEN IHRES 3G STATUS?
   
   Die Mitarbeiter:innen benötigen lediglich Zugang zu einem internetfähigen
   Endgerät mit Kamera (Smartphone/Laptop/Tablet) und den Link zum Einscannen
   Ihres 3G Zertifikats.

 * BRAUCHEN DIE MITARBEITER:INNEN EINEN ACCOUNT?
   
   Mitarbeiter:innen benötigen keinen Account. Lediglich Internetzugang, ein
   Endgerät und eine Kamera. Ein Account ist nicht notwendig.

 * WOHER WEISS ICH, OB MEIN TEST-ZERTIFIKAT GREEN PASS KOMPATIBEL IST?
   
   Das Testzentrum kann beantworten, ob die Green Pass Standards erfüllt werden.
   Zudem kann das Zertifikat über die Corona Warn App kompatibel gemacht werden.

 * GEHEN TESTZERTIFIKATE OHNE QR CODE AUCH?
   
   Tests ohne QR-Code oder im Unternehmen durchgeführte Tests können manuell von
   Vorgesetzten eingetragen werden.

 * WAS IST, WENN DIE KAMERA DAS ZERTIFIKAT NICHT ERKENNT?
   
   Wenn das Zertifikat nicht erkannt wird, kann ein Screenshot genutzt werden.
   Dieser wird nicht gespeichert, sondern wie der Scan lediglich lokal
   verarbeitet und ausgelesen.

 * KANN ICH TESTUNGEN UND IMPFUNGEN OHNE ZERTIFIKAT EINTRAGEN?
   
   Ja, wenn nur das gelbe Impfbuch vorliegt oder eine Testbescheinigung ohne
   Zertifikat, kann dieses von Vorgesetzten manuell eingetragen werden.

 * WIE MACHE ICH EIN TESTZERTIFIKAT GREEN PASS KOMPATIBEL?
   
   Die 3G-Status Software kann ausschließlich Zertifikate scannen, die Green
   Pass kompatibel sind. Mithilfe der Corona-Warn App können Sie Ihr
   Testzertifikat scanbar machen.
   
   Schritt 1: Öffnen Sie die Corona-Warn App und wählen Sie in der unteren
   Menüleiste das QR-Code-Symbol in der Mitte aus. Es öffnet sich ein
   Kamerafenster.
   
   Schritt 2: Scannen Sie den QR-Code Ihres Testzertifikats in dem
   Kamerafenster.
   
   Schritt 3: Sie finden Ihr neu erstelltes kompatibles Zertifikat nun in der
   Corona-Warn App unter dem Menüpunkt "Zertifikate". Nutzen Sie diesen QR-Code,
   um Ihren 3G-Nachweis mit der 3G-Status Software zu scannen. Dies können Sie
   an einer 3G-Eingangskontrolle Ihres Unternehmens, bei einem Vorgesetzen oder
   Zuhause mittels des firmeneigenen Links tun.


FRAGEN VON ARBEITGEBERN

 * WAS KANN DIE 3G STATUS SOFTWARE FÜR ARBEITGEBER LEISTEN?
   
   Die Software ermöglicht es dem Arbeitgeber den Kontrollen von 3G am
   Arbeitsplatz gemäß §28 b ISG nachzukommen. Registrierte und eingeloggte
   Benutzer sehen die 3G Status der zugeordneten Mitarbeiter:innen, werden
   benachrichtigt, wenn ein 3G Status ausläuft und können bei entsprechender
   Berechtigung Reports erstellen.

 * WELCHE ROLLEN UND BERECHTIGUNGSBEREICHE BIETET DIE 3G SOFTWARE?
   
   Derzeit bietet die Software die Rollen „Admin“, „3G Keyuser“ und „Reporter“.
   Admins können die Benutzerverwaltung steuern, Keyuser den 3G Status der ihnen
   zugeordneten Mitarbeiter:innen durchführen und Reporter können
   Stichtagsreports der ihnen zugeordneten Mitarbeiter:innen erstellen. Zudem
   kann die Berechtigung für Mandanten, Kostenstellen und Standorte erteilt
   werden. So ist sichergestellt, dass jede:r Benutzer nur das sieht, was er
   oder sie sehen darf.

 * WIE SCHNELL IST DIE 3G STATUS SOFTWARE EINSATZBEREIT?
   
   Die 3G Status Software ist innerhalb weniger Tage einsatzbereit.

 * KANN ICH AUCH GÄSTE ERFASSEN?
   
   Gäste können über die 3G Software erfasst werden. Notwendig dazu ist das
   Modul „3G Software Gäste“

 * WIE ERKENNT DER NUTZER, OB DAS ZERTIFIKAT ERKANNT WURDE?
   
   Der Nutzer bekommt visuelles Feedback. Ist das Zertifikat gültig, erhält er
   einen grünen Haken. Wenn nicht, erscheint ein rotes Kreuz.

 * WAS GESCHIEHT BEI BOOSTER-IMPFUNGEN?
   
   Booster-Impfungen können über das Impfzertifikat als primäre Quelle
   berücksichtigt werden. Nach der erfolgten Boosterimpfung und dem erneuerten
   Zertifikat sollte dieses erneut eingescannt werden.

 * WAS IST DER GREEN PASS?
   
   Der Green Pass ist dar EU-weite Standard für die digitale oder analoge
   Ausstellung eines Nachweises, dass die Person geimpft, genesen oder getestet
   ist.

 * KÖNNEN MITARBEITER:INNEN VON ZUHAUSE IHRE ZERTIFIKATE SCANNEN?
   
   Mitarbeiter:innen können ihr Zertifikat auch von Zuhause aus scannen und so
   ihren 3G Nachweis von überall im Self-Service erbringen.

 * WIE KANN ICH DIE 3G STATUS SOFTWARE UNTER MEINEN MITARBEITER:INNEN BEKANNT
   MACHEN?
   
   Die interne Kommunikation kann digital oder analog erfolgen. Unser Tipp:
   Zeigen Sie die Vorteile für die Mitarbeiter:innen auf. Durch die Saneware 3G
   Status Software ist der Nachweis schnell, einfach und sicher im self-service
   möglich.

 * WIE ERHALTEN BENUTZER SUPPORT?
   
   Benutzer erhalten Support über die Supportanfrage in der Software. Support 7
   Tage die Woche, 8-18 Uhr erreichbar.

 * WIE KANN ICH MIT DER SOFTWARE 3G-ZUGANGSKONTROLLEN REALISIEREN?
   
   Die 3G-Software kann am Eingangsbereich in ein Kiosk-Tablet eingerichtet
   werden, sodass jede:r Mitarbeiter:in am Eingang das Zertifikat scannen kann,

 * KANN ICH MEINE INTERNEN TESTUNGEN ÜBER DAS SYSTEM DOKUMENTIEREN?
   
   Ja, Corona-Testungen im Betrieb können manuell eingegeben werden.

 * WIE ERFOLGT DER IMPORT DER DATEN?
   
   Der Import der Mitarbeiter:innen Daten erfolgt durch die Saneware Software
   GmbH. Bitte liefern Sie uns die Daten gemäß Template an. Dieses erhalten Sie
   bei Angebotsanfrage.

 * GIBT ES SCHNITTSTELLEN ZU SCHICHTPLANUNGSSOFTWARE ODER ZUM HR-SYSTEM?
   
   Diese existieren derzeit nicht, sind aber in Bearbeitung.

 * KÖNNEN MITARBEITER:INNEN BEARBEITET ODER HINZUGEFÜGT WERDEN?
   
   Das Bearbeiten oder Hinzufügen von Mitarbeiter:innen ist durch die Rolle
   Administrator möglich.

 * WIE BERECHNET SICH DER PREIS FÜR DIE SOFTWARE?
   
   Die Software wird dem Kunden per Miete zur Verfügung gestellt. Es wird ein
   monatlicher Mietpreis pro Mitarbeiterstamm berechnet und zusätzlich ggfls.
   eine Einrichtungsgebühr

 * WIE LANGE IST DIE MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT FÜR DIE 3G-STATUS SOFTWARE?
   
   Die Mindestvertragslaufzeit beträgt derzeit vier Monate.

 * WIE ERHALTE ICH EIN ANGEBOT FÜR DIE 3G-STATUS SOFTWARE?
   
   Bitte nutzen Sie dafür die Option „Angebot anfragen“ auf unserer Homepage
   oder klicken Sie hier.

 * WIE KANN ICH DIE 3G-STATUS SOFTWARE SEHEN?
   
   Jeden Dienstag und Donnertag um 16 Uhr können Sie sich in unserem Webinar
   „3G-Software – unsere Lösung für die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz“ einen
   Eindruck von der Software verschaffen.

 * FÜR WELCHE FIRMENGRÖSSE IST DIE 3G-STATUS SOFTWARE SINNVOLL?
   
   Unsere Softwarequalität genießen Kunden ab 100 Mitarbeiter:innen.

 * IST ES MÖGLICH EINEN DEMOZUGANG FÜR DIE 3G-STATUS SOFTWARE ZU ERHALTEN?
   
   Leider kann dies aus Kapazitätsgründen nicht angeboten werden.

 * KANN DIE SOFTWARE AUCH 3G+ UND 2G+ ABBILDEN?
   
   Die Software ist auf sich schnell ändernde Anforderungen ausgerichtet.
   Bereits jetzt kann man über die Lösung 3G+ und 2G+ erfassen und
   dokumentieren.

 * AB WANN UND WIE LANGE IST DER IMPFSCHUTZ GÜLTIG?
   
   Der Impfstatus besteht sobald seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung
   mindestens 14 Tage vergangen sind. Wir halten uns derzeit an die technische
   Gültigkeit von einem Jahr, da momentan keine biologische Gültigkeit normiert
   ist. Sollte sich die rechtliche Grundlage diesbezüglich ändern, werden wir
   selbstverständlich die Gültigkeitsdauer in der Software umgehend anpassen.

 * GIBT ES EINE ZWEI-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG?
   
   Ja. Jedes Unternehmen kann sich dafür entscheiden diese zu nutzen. Für die
   Authentifizierung kann die Authentifizierungsapp von Google oder Microsoft
   genutzt werden.


DATENSCHUTZ

 * WELCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN WERDEN ERHOBEN, VERARBEITET ODER GENUTZT?
   
   Vorname, Nachname, Personalnummer, Geburtsdatum, Kostenstelle, Standort,
   Mandant, Zertifikatart, Ablaufdatum (Gültigkeit), Zertifikatidentifier, Datum
   der Probenentnahme.

 * WELCHE LEISTUNGS- ODER VERHALTENSKONTROLLEN SOLLEN MIT DEM SYSTEM GEFÜHRT
   WERDEN?
   
   Keine, nur ob 3G und somit zugangsberechtigt zum Betrieb.

 * ZUGRIFFSREGELUNG PERSONENBEZOGENER DATEN?
   
   Zugriff über Login (Browser), Sicherung über E-Mail-Passwort-KombinExport zu
   Dokumentationszwecken gemäß §28b IfSG per Excel möglich per Rollenzugriff
   (Name, Vorname, Geburtsdatum, Standort, Kostenstelle, Mandant, Art
   Zertifikat, Gültigkeitsdauer), Datenübertragung per SSL Zertifikat.

 * WIRD DIE ANWENDUNG INTERN ODER EXTERN (WO?) GEHOSTET?
   
   Extern, UD Media.

 * LÖSCHFRISTEN DER GESPEICHERTEN DATEN?
   
   Gemäß Rechtsgrundlage §28b IfSG 6 Monate.

 * GIBT ES PERSONENBEZOGENE REPORTS?
   
   Ja, gemäß §28b IfSG möglich, auf Wunsch jedoch eingrenzbar auf Status
   „gültiger Status/kein gültiger Status“ Report ist deaktivierbar,
   Zugriffssteuerung durch Rolle „Reporter“

 * BERECHTIGUNGSKONZEPT VORHANDEN?
   
   Berechtigungskonzept vorhanden. Durch die Merkmale Kostenstelle, Mandant,
   Standort und Rollen Reporter, Keyuser und Admin.

 * WAS IST BEI DEN BETRIEBLICHEN KONTROLLEN BEZÜGLICH DES DATENSCHUTZES ZU
   BEACHTEN?
   
   Nachweise über den Impf- und Genesungsstatus und negative Testbescheinigungen
   gehören zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten.
   
   § 28b IfSG verpflichtet den Arbeitgeber zu Nachweiskontrollen, um zu
   überwachen und zu dokumentieren, dass die Beschäftigten der Pflicht zur
   Mitführung oder zum Hinterlegen eines 3G-Nachweises nachkommen. Soweit es
   dazu erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten wie den
   Namen und das Vorliegen eines gültigen 3G-Nachweises inkl. der
   Gültigkeitsdauer abfragen und dokumentieren. Weitere Gesundheitsdaten der
   Beschäftigten dürfen durch den Arbeitgeber auf Grundlage diese Bestimmung
   nicht erhoben bzw. verarbeitet werden.
   
   Der Arbeitgeber hat die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten, insbesondere
   angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der
   betroffenen Personen nach § 22 Absatz 2 BDSG vorzusehen. Dafür sind unter
   anderem technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit zu
   ergreifen. Die Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der
   erfassten Daten durch Unbefugte (zum Beispiel Dritte oder Kolleginnen und
   Kollegen) ausgeschlossen ist.
   
   Der Arbeitgeber darf den Impf-, Genesenen- und Testnachweis nur verarbeiten,
   soweit dies zum Zwecke zur Nachweiskontrolle erforderlich ist. Darüber hinaus
   wird ihm gestattet, die Daten bei der Anpassung des betrieblichen
   Hygienekonzepts zu verwenden. Es gilt der Grundsatz der Zweckbindung (Art. 5
   Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck ist
   nicht zulässig. Verstößt der Arbeitgeber gegen die
   Datenschutz-Grundverordnung können ihm Bußgelder und Schadensersatz drohen.

 * GIBT ES EINE ZWEI-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG?
   
   Ja. Jedes Unternehmen kann sich dafür entscheiden diese zu nutzen. Für die
   Authentifizierung kann die Authentifizierungsapp von Google oder Microsoft
   genutzt werden.



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WEBINAR

„3G-Software – unsere Lösung für die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz“
Dienstag & Donnerstag 16:00 – 16:30 Uhr
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