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* Home * Arbeitsschutz * Demandu * Aktuelles * Handwerk * Schulung * Über uns * Team * Standort * Stimmen * Impressum * Kontakt Seite wählen * Home * Arbeitsschutz * Demandu * Aktuelles * Handwerk * Schulung * Über uns * Team * Standort * Stimmen * Impressum * Kontakt FUNKTIONIERENDER ARBEITSSCHUTZ Damit alle Räder in einander greifen GESUNDHEITSFÖRDERUNG Arbeitsfähigkeit erhalten für alle wichtig GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Schritt für Schritt und ganz einfach UNTERWEISUNGEN Klare Regeln motivierend erklären VorherigeWeiter ARBEITSSCHUTZ „Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft“ (Werner von Siemens, 1880) Als Unternehmensleitung sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeitssicherheitstechnisch und betriebsärztlich zu betreuen oder betreuen zu lassen. So steht es im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Für Betriebe mit max. 50 Beschäftigten gibt es zwei verschiedene Wege, diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Ein Weg ist die Regelbetreuung durch eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt; der andere Weg ist das alternative Betreuungsmodell, bei dem der Unternehmer sich im Arbeitsschutz weiterbildet und anlassbezogen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuzieht. Wir bieten beides an: Unternehmen in der Regelbetreuung stellen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und gemeinsam mit einem Kooperationspartner einen Betriebsarzt. Unternehmen im alternativen Betreuungsmodell stehen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt zur Verfügung, wenn Sie eine anlassbezogene Betreuung benötigen. ONLINE-ARBEITSSCHUTZPORTAL BASIK-NET Jeder Kunden erhält in unserem Online-Arbeitsschutzportal „basik-net“ einen eigenen geschützten Bereich. Hier pflegen Sie alle Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Ihr Gefahrstoffverzeichnis mit den Sicherheitsdatenblätter oder Betriebsanweisungen. Das System unterstützt Sie aktiv bei allen anfallenden Aufgaben und Terminen und sendet Ihnen eine E-Mail zur Erinnerung. Ebenso werden Wirksamkeitskontrollen über die Aufgabenverwaltung geplant und verwaltet. Betriebe mit Filialen oder mehreren Niederlassungen können eine hierarchische Struktur aufbauen. Jede Filiale verwaltet in einem eigenen Bereich ihre Arbeitsschutzdokumente. Die zentrale Verwaltung hat als Administrator Zugang , kann sich über den Status informieren und die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen. GRUNDEINRICHTUNG DES BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZES Am Anfang stehen stets die Organisationsstrukturen Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Nur was gründlich organisiert ist, funktioniert auch. In den Gefährdungsbeurteilungen ermitteln und beurteilen Sie die Gefährdungen und Belastungen Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz, legen Maßnahmen fest und bestimmen, wie Sie die Wirksamkeit kontrollieren. Sie organisieren die Erste Hilfe, die betriebsärztliche Vorsorge, die Mitarbeiterunterweisungen, das Prüfen von Arbeitsmitteln und das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses. Weitere Aufgaben umfassen den Brandschutz und Explosionsschutz. Der Umfang ist sehr unterschiedlich und hängst vom aktuellen Sachstand. Folgende Ablauf haben sich in unserer Praxis vielfach bewährt: * Betriebsbesichtigung * Unternehmergespräch zum Sachstand des betrieblichen Arbeitsschutzes * Planung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen * Anlegen einer Muster-Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Betriebsanweisungen * Anlegen des Gefahrstoffverzeichnisses mit den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen * Check Brandschutzorganisation * Check Explosionsschutzdokument * Mitarbeiterunterweisung (Jahresunterweisung) einschließlich Dokumentation * Hilfestellung bei der Organisation der betriebsärztlichen Betreuung * Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen * Planung weiterer Termine und Aufgaben, z.B. Prüftermine für Fahrzeuge und Maschinen ARBEITSSICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG Eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung ist für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, Pflicht. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte teilen sich die Aufgabe, den Arbeitgeber in sicherheitstechnischen Fragen im Betrieb zu unterstützen. Die Aufgaben der arbeitssicherheitstechnischen Betreuungen werden im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erläutert, dazu zählt u. a. die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. >> Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) Zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes wurde im Jahr 2009 mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erstmals eine einheitliche Vorgabe für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand geschaffen. >> Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 (Fassung: Januar 2012) ARBEITSSCHUTZGESETZ GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Seit 1995 wird vom Gesetzgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz aller Beschäftigten auf Gefährdungen zu überprüfen und wenn nötig, Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten. Seit 3 Jahren besteht zusätzlich die Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Ein weiterer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes besteht in der Mitarbeiterunterweisung. Laut § 12 im ArbSchG fordert der Gesetzgeber von Arbeitergebern, ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu gehören Themen wie Erste Hilfe, Verkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen oder im Brandfall, der Umgang mit Maschinen oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. >> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) GEFAHRSTOFFVERZEICHNIS Laut Gefahrstoffverordnung muss jeder Arbeitgeber ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Hier wird jedes Betriebsmittel inklusive Betriebsanweisung aufgelistet. >> Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) >> Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) DAS ONLINE-ARBEITSSCHUTZPORTAL BASIK-NET In unserem Online-Expertenportal haben Sie die Möglichkeit, in einem eigenen Account alles einfach & unkompliziert zu regeln: * Gefährdungsbeurteilung * Gefahrstoffverzeichnis * Unterweisungsvorlagen * Organisation von Pflichtenübertragungen und Beauftragungen * Organisation der betriebsärztlichen Betreuung * Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen * Termine und Aufgaben verfolgen Die vom Gesetzgeber geforderte betriebliche Dokumentation wird ebenfalls ermöglicht. Alles bleibt auf dem neuesten Stand und Sie haben bei der Erfüllung Ihrer Unternehmenspflichten einen möglichst geringen Zeitaufwand. Unsere Portale finden Sie unter HANDWERK. Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOR (SIGEKO) AUF BAUSTELLEN Nach § 2 der Baustellenverordnung ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) erforderlich, wenn auf der Baustelle Beschäftige mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Er unterstützt den Bauherrn bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Der Bauherr hat auch die Möglichkeit, die Aufgaben des SiGeKos selbst wahrzunehmen. Der Tätigkeitsbereich des SiGe-Koordinators beinhaltet u.a.: * die Einteilung der Arbeiten und Bemessung der Ausführungszeiten, * die Ausarbeitung und Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsplans vor bzw. während des Bauvorhabens, * die Organisation der Zusammenarbeit aller Arbeitgeber, * die Sicherstellung, dass die Arbeitgeber über eine ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren wachen. Wenn auf Baustellen mit Beschäftigen mehrerer Arbeitgeber zusätzlich besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV auf der Baustelle durchgeführt werden oder eine Vorankündigung für die zuständige Behörde zu übermitteln ist, muss vor der Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zusätzlich erstellt werden. RAB 31 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN – SIGEPLAN Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz (ASGB) aufgestellt und weiterentwickelt. Sie geben den Stand der Technik in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Ein Sicherheits- und Gesundheitsplan ist Pflicht für jede Baustelle, auf der: 1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder 2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Mit der Einhaltung der Regeln können Unfälle verhütet und Gesundheitsgefahren auf Baustellen verringert werden. >> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE Jeder Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mittels Brandschutzübungen auf Brand- und Katastrophenfälle vorzubereiten. Um Bränden vorzubeugen, hat ein Brandschutzbeauftragter für den vorbeugenden Brandschutz in einem Betrieb zu sorgen. In Deutschland besteht zwar keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, in Gebäuden mit größeren Personenzahl kann es aber aufgrund der erhöhten Unfallgefahr verpflichtend sein. Der Arbeitgeber kann einen eigenen Mitarbeiter ausbilden oder einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen. Für eine Ausbildung qualifiziert ist, wer Grundkenntnisse der Brandschutzorganisation aus betrieblicher Erfahrung besitzt. Die deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09-01 liefert einen Überblick der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Dazu zählen u. a.: * Hilfe bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz * Unterstützen bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz * Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (A, B, C) * Hilfe bei der Erstellung von Notfall- und Alarmplan und bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts * Hilfe bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren * Mitwirken bei Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz (baulicher, technischer und organisatorischer Natur) * Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei brennbaren Arbeitsstoffen * Melden von Mängeln und anschließendem Vorschlag von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung * Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz Eine weitere Aufgabe besteht in der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall – sogenannten Brandschutzhelfern. BRANDSCHUTZHELFER Brandschutzhelfer dienen den Brandschutzbeauftragten zur Unterstützung. Sie wissen, wie man sich im Notfall eines Brands verhalten muss. basik net aktuell – Brandschutzhelfer – Was tun, wenn’s brennt Laut § 10 Abs. 2 im Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Nach ASR A 2.2 ergibt sich die notwendige Anzahl aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% ist in der Regel ausreichend. Wir bilden zum Brandschutzhelfer aus. Die vierstündige Ausbildung umfasst sowohl Theorie als auch Praxis: * Aufgaben des Brandschutzhelfers * Grundzüge des Brandschutzes * Betriebliche Brandschutzorganisation * Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten * Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen * Gefahren durch Brände * Verhalten im Brandfall * Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher (Übungsfeuerlöscher) Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Brandschutzhelfern REGELWERK ARBEITSSCHUTZ – DUALES SYSTEM Staatliche Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz setzen entsprechende Europäische Richtlinien in nationales Recht um. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das sogenannte duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes typisch. Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestaltet. Arbeitsschutzbehörden und DGUV stimmen sich in der GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ab und entwickeln gemeinsam mit weiteren Arbeitsschutzakteuren, wie z.B. Krankenkassen, Programme und Leitlinien. » mehr unter GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie In nächster Zeit werden Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt gestellt. Entsprechende Forderungen enthält das im Juli 2015 verabschiedete Präventionsgesetz. » mehr unter „ Das Präventionsgesetz im Überblick “ STAATLICHER ARBEITSSCHUTZ Die Gesetzgebung im Bereich Arbeitsschutz sowie die Überwachung durch staatliche Aufsichtsbehörden sind Aufgaben des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes). » Liste der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden der Bundesländer Die Umsetzung der Gesetze erfolgt durch Verordnungen, wie z.B.: * Arbeitsstättenverordnung * Betriebssicherheitsverordnung * Gefahrstoffverordnung * Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Nationale staatliche Regeln und Richtlinien konkretisieren und erläutern einzelne Aspekte der Gesetze und Verordnungen, wie z.B. Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die die Forderungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Detail umsetzen. Sie haben keinen Gesetzescharakter, stellen aber den Stand der Technik dar und zeigen Wege zur Einhaltung der Gesetze und Verordnungen auf. DGUV DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene. Um ihrem Präventionsauftrag nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger sogenannte DGUV Vorschriften, die wiederum durch DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze übergreifend oder branchenspezifisch untersetzt werden können. » mehr zu gesetzlichen Grundlagen der DGUV » mehr zu DGUV Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze) UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT „BETRIEBSÄRZTE UND FACHKRÄFTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT“ (DGUV VORSCHRIFT 2) Mit der DGUV Vorschrift 2 wurde im Jahr 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geschaffen. Demandu Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – kostengünstig, simpel, online! Seit 2014 gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Beschäftigtenanzahl die gesetzliche Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen (§5 ArbSchG). Und sie werden zunehmend von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kontrolliert. Kann die Gefährdungsbeurteilung nicht vorlegt werden, haftet der Unternehmer. Deshalb hat BASIKNET mit DEMANDU ein praktisches und kostengünstiges Instrument entwickelt, um der gesetzlichen Pflicht auf unkomplizierte Weise, ohne viel Arbeitsaufwand und dennoch mit einem nachhaltigen Nutzen nachzukommen. Die Mitarbeiterbefragung wird mit dem weltweit eingesetzten Fragebogen COPSOQ durchgeführt und erfolgt nach allen erforderlichen aktuellen Datenschutzbestimmungen. Sehen Sie sich auf demandu.de um und profitieren Sie von der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in doppelter Hinsicht: 1. Erfüllung der gesetzlichen Pflicht (Arbeitsschutzgesetz §5) 2. Detaillierte Analyse der psychischen und sozialen Einflussfaktoren aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz, um anschließend einen zielgerichteten Maßnahmenkatalog entwickeln zu können, um die Arbeitsbedingungen sowohl im Sinne der Gesundheit als auch der Betriebsabläufe zu optimieren. Jetzt testen! Folgen Sie uns auf Aktuelles ARBEITSSCHUTZREGEL CORONA – INTERVIEW 18.11.2020 07.10.20 Neu: Arbeitsschutzregel zur Corona-Pandemie – mit Fragen, Informationen, Praxistipps Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsschutzregel zum Corona-Virus veröffentlicht. Sie ist im August 2020 in Kraft getreten. Dr. Michael Meetz... Weiterlesen GEBRAUCH VON SICHEREN LEITERN 18.11.2020 Thema der neuen Ausgabe basik-net aktuell 5/2020 ist der Gebrauch von sicheren Leitern. Die weiterhin hohe Anzahl an Leiterunfällen entsteht zumeist durch den Verlust des Gleichgewichtes, dem Abrutschen von der Leitersprosse und dem Wegrutschen der Leiter. Der... Weiterlesen UMGANG MIT ASBEST 26.02.2020 In der TRGS 519 sind nun erstmals die bauchemischen Produkte: Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF) aufgenommen worden. In unserer Ausgabe basik-net.aktuell 1/2020 werden Sie über nachfolgende Themen informiert: • Neue Regeln zum Umgang mit Asbest. • Die neue... Weiterlesen Alle News Handwerk „Mein Betrieb ist gut organisiert. So finde ich genügend Zeit für meine Kunden.“ Arbeitsschutz ist für jeden Handwerksbetrieb ein enorm wichtiges Thema. Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden überprüfen immer häufiger, ob alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich. Wie können Sie sich auf Ihr Handwerk konzentrieren ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen? Wie können Sie alle Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz einfach, sicher und kostengünstig erfüllen? EINE ERPROBTE LÖSUNG FÜR IHREN ARBEITSSCHUTZ Unser Service für Handwerksbetriebe basiert auf zwei Bausteinen: Online-Expertenportal und persönlichen Beratung. * Pflichten gemäß DGUV Vorschrift 2 erfüllen * Rechtssicherheit schaffen * Unfall- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten senken * Risiken erkennen und minimieren * Das Gesundheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter stärken * Zeit und Kosten sparen. ONLINE-ARBEITSSCHUTZPORTAL Das Online-Arbeitsschutzportal führt Sie automatisch wie bei einem Kochrezept durch das Menü. Sie richten in Schritt für Schritt die vom Gesetzgeber geforderte betriebliche Dokumentation ein und halten sie leicht aktuell. Dies spart viel Zeit. Egal, wo Sie sind, haben Sie Zugriff auf Ihre betriebsinternen Arbeitsschutzdokumente. Sie können sich direkt auf der Baustelle, auf den Transportwegen, im Lager und in der Werkstatt um den Arbeitsschutz kümmern und vermeiden später im Büro zeitversetzte Dokumentationspflichten. Das Arbeitsschutzportal beinhaltet alles, um sämtliche Arbeitgeberpflichten direkt und unmittelbar zu erfüllen. Ihnen stehen Praxishilfen zur Verfügung, die sich im Handwerk seit über 10 Jahren bewährt haben. Dazu gehören u.a.: Seit 2006 profitieren weit mehr als tausend Handwerksbetriebe von dem Online-Arbeitsschutzportal. Die meisten davon sind Maler und Lackierer, SHK-Betriebe, Dachdecker und Gerüstbauer, aber auch Maurer, Zimmerer, Fußbodenleger, Stuckateure, Gebäudereiniger und weitere Gewerke gehören zu unseren Kunden. Wir entwickeln das Portal nach Ihren Anforderungen ständig weiter und führen neue Funktionen ein. Machen Sie mit und nutzen Sie die Vorteile des bewährten Online-Arbeitsschutzportals Preis 215,00 EUR/Jahr (Jedes weitere Gewerk beträgt 50,00 €/Jahr) Innungsbetriebe profitieren zusätzlich von den Branchenportalen: Vorteilspreis 150,00 EUR/Jahr (Jedes weitere Gewerk beträgt 35,00 €/Jahr) Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzl. MwSt. PERSÖNLICHE BERATUNG Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben in den letzten Jahren täglich Betriebe beraten und wissen genau, worauf es im Handwerk ankommt. Zahlreiche Betriebe haben sich deshalb entschieden die Grundeinrichtung des Arbeitsschutzes durch unsere Fachkräfte erstellen zu lassen. Die Grundeinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes ist für viele Betriebe ein Kraftakt: Gefährdungsbeurteilungen und das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis sind anzulegen. Hinzu kommt meistens noch ein Explosionsschutzdokument. Die Mitarbeiterunterweisungen müssen organisiert werden. Die Erste Hilfe ist zu planen. Sie müssen die betriebsärztliche Vorsorge für jeden Beschäftigten festlegen, Sie brauchen ein Leiterbuch, und es gibt einige weitere Aufgaben bei der Ersteinrichtung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Starten Sie beim Arbeitsschutz mit einem aufgeräumten Werkzeugkasten. Unsere Experten bringen einmal richtig Grund rein und schaffen Ordnung. Die weitere Pflege und Aktualisierung Ihres Arbeitsschutzsystems mit Hilfe unseres Online-Expertenportals erfordert danach einen deutlich geringeren Aufwand und geht dann leicht von der Hand. TESTZUGANG BESTELLEN Testen Sie unser Online-Expertenforum! Wir richten Ihnen für 14 Tage einen kostenlosen und vollkommen unverbindlichen Zugang ein. Unternehmen (Pflichtfeld) Straße (Pflichtfeld) PLZ/Ort (Pflichtfeld) Vor- und Nachname (Pflichtfeld) Telefon (Pflichtfeld) Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) Anzahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt) Innungsbetrieb janein Gewerk SCHULUNG ARBEITSSICHERHEIT Sicherheitsbeauftragte Brandschutzhelfer Elektrotechnisch unterwiesene Person SCHULUNG UNTERWEISUNG Falsches oder leichtsinniges Verhalten bei der Arbeit ist eine häufige Unfallursache. Mehr als die Hälfte der Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Beschäftigten ihre individuellen Verhaltensweisen ändern, hochriskante Arbeitsweisen unterlassen und persönliche Schutzausrüstungen nutzen würden SCHULUNG ORGANISATION Haben Sie Ihren Arbeitsschutz organisiert und können Sie das nachweisen? Team der BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Wir sind darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu bearbeiten und für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu sorgen. Es geht uns aber nicht nur um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern gleichzeitig um einen hohen Wirkungsgrad der ergriffenen Maßnahmen und um die Motivation der Mitarbeiter sowie um Zeit- und Kosteneinsparungen bei unseren Kunden. Durch unser innerbetriebliches Fortbildungsprogramm für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi) stellen wir regelmäßige Fortbildungen in allen relevanten Gebieten sicher. Die Fortbildungen finden z. B. bei der BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, bei Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, beim VDSI und bei privaten Anbietern statt. Im Durchschnitt absolviert jede Fachkraft für Arbeitssicherheit jährlich 10 Arbeitstage Fortbildung. Unsere deutschlandweit eingesetzten Fachkräfte für Arbeitssicherheit treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch, wodurch der Wissenstransfer zwischen den Fachkräften und ein einheitlicher Qualitätsstandard für unsere Kunden sichergestellt werden. MICHAEL MEETZ GESCHÄFTSFÜHRER +49 177 301 55 93 MEETZ@BASIKNET.DE MAX MEETZ IT-MANAGEMENT +49 172 276 26 42 MAM@BASIKNET.DE SASCHA LOHMANN PROKURIST +49 30 210 054 821 LOHMANN@BASIKNET.DE ARNULF DRESCHER PROGRAMMIERUNG DRESCHER@BASIKNET.DE BERND MICHALZIK DATENMANAGEMENT MICHALZIK@BASIKNET.DE HEIKE SIEKMANN KOORDINATORIN ARBEITSSCHUTZ +49 30 31582 465 SIEKMANN@BASIKNET.DE ALEXANDER HOSTE NIEDERLASSUNGSLEITER BADEN WÜRTTEMBERG +49 7264 272 99 42 HOSTE@BASIK-NET.DE HEIKE HOSTE BADEN WÜRTTEMBERG +49 7133 1836027 HOSTE@BASIK-NET.DE HANS-PETER LAMBERTZ KÖLN +49 2131 381521 LAMBERTZ@BASIK-NET.DE KAI VOSS SCHLESWIG HOLSTEIN / HAMBURG +49 171 236 4950 VOSS@BASIK-NET.DE VIKTOR RICKEN NORDRHEIN-WESTFAHLEN +49 2832 80943 RICKEN@BASIK-NET.DE MARTIN RITTER SAARLAND / RHEINLAND PFALZ +49 6826 524120 RITTER@BASIK-NET.DE MARTIN STARKE BADEN-WÜRTTEMBERG +49 7725 7016 STARKE@BASIK-NET.DE RENÉ UNGER BERLIN, BRANDENBURG, THÜRINGEN +49 152 28606478 UNGER@BASIK-NET.DE Wir betreuen Sie deutschlandweit { "id": "newlandmark", "title": "New Landmark", "description": "Creating a new landmark is that easy!", "x": "0.0000", "y": "0.0000", ... } More More BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz stellt sich vor. Das Geschäftsfeld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist bei der BASIKNET in den letzten Jahren stark angewachsen. Zu unseren Kunden zählt eine Vielzahl von Handwerksbetrieben. Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Gerüstbauer-, SHK-Betriebe und Betriebe aus weiteren Gewerken nutzen unsere Online-Arbeitsschutzportale für ihre Gefährdungsbeurteilungen und für die Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Um den besonderen Anforderungen der Handwerksbetriebe noch besser gerecht werden zu können, haben wir die Firma BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH – Institut für das Handwerk gegründet. Seit 1. Juni 2016 hat die neue Firma den Service für die Handwerksbetriebe übernommen. Angepasst an die Bedürfnisse unserer Kunden aus dem Handwerk bieten wir ihnen ein einzigartiges Produktportfolio an Beratungsleistungen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Stimmen aus der Praxis Ich weiß wie wichtig gesunde und motivierte Mitarbeiter für mein Unternehmen sind. Deshalb engagiere ich mich in meiner Firma für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ich war froh, als ich bei einer Veranstaltung von der Dachdecker- und Zimmerer-Innung Köln von der Initiative „Dachdecker-Arbeitssicherheit“ erfahren habe. Ich habe es sofort ausprobiert. Das Online-Arbeitsschutzportal erleichtert mir die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Frank Rosenbaum Dachdeckermeister, Hubert Rosenbaum GmbH in Köln Von den Innungsfachbetrieben aus dem Maler- und Lackiererhandwerk, die das Online-Expertenforum in Baden-Württemberg nutzen, habe ich bisher nur Gutes gehört. Ich freue mich daher auf unsere weitere Zusammenarbeit, weil es unseren Betrieben hilft, ihre Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz sicher zu erfüllen, und die Leistungen des Landesinnungsverbandes sinnvoll ergänzt. Handlungsbedarf besteht hier jedenfalls ganz klar. Die Kosten für die Beratungsleistung sind dabei angemessen und bezahlbar. Thomas Maier Technischer Berater, Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Baden-Württemberg Schon seit einiger Zeit betreuen Sie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitssicherheitstechnisch. Ich bin mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden. Durch das Arbeitsschutzportal www.shk-arbeitssicherheit.de habe ich jetzt jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf meine Gefährdungsbeurteilungen und auf mein Gefahrstoffverzeichnis. Das überzeugt mich. Andreas Königshaus Sanitär- und Heizungsanlagen, Berlin Kooperationspartner Hier können Sie uns eine Nachricht senden. E-MAIL info@basiknet.de BÜRO Kalckreuthstr. 4, 10777 Berlin NAME E-MAIL NACHRICHT GDPR GDPR Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@basiknet.de widerrufen. senden Schnellzugriff Angebot anfordern Kontakt Aktuelles Arbeitssicherheit Brandschutz UVV-Prüfungen Beauftragte Arbeitssicherheit im Handwerk Anmeldung zu Schulungen Impressum Datenschutz AGB Angebot anfordern Kontakt Aktuelles Arbeitssicherheit Brandschutz UVV-Prüfungen Beauftragte Arbeitssicherheit im Handwerk Anmeldung zu Schulungen Impressum Datenschutz AGB Dr. Michael Meetz Groß- und Außenhandelskaufmann Dipl. Volkswirt 2005: Initiator des Arbeitsschutzportals www.basik-net.de 2005 – heute: Erweiterung des Arbeitsschutzportals um zahlreiche weitere Branchen 1988 – 2016: Gründer und Geschäftsführer der uve GmbH 2016: Gründer und seither Geschäftsführer der BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH 2018 – 2021: Initiator und Leiter des Projekts „Metall gesund“ (www.metall-gesund.de) × Alexander Hoste Gas- und Wasserinstallateur Werkschutzmeister Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 2010: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten 2011: Weiterbildung zum SiGeKo, Weiterbildung zur befähigten Person für PSA gegen Absturz Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte Weiterbildung zur befähigten Person für Klein- und Fahrgerüste Betrieblicher Abfallbeauftragter nach §59 KrWG 17 Jahre Tätigkeit im Kernkraftwerk Neckarwestheim (EnBw) 2010: Gründung der Firma Alexander Hoste AGB 2010: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de × Heike Siekmann Handlungsbevollmächtigte Bürokauffrau Seit 2004: Assistenz der Geschäftsführung und Leitung des Sekretariats Zentrale Ansprechpartnerin für die Firma BASIKNET × Max Meetz Wirtschaftsinformatiker Webdesign 2010: Studium Bachelor WirtschaftsInformatik 2017: Nebenbeschäftigung im IT-Service BASIKNET GmbH 2021: Beratung / IT-Service BASIKNET GmbH × Fred Graumann Geboren 1948 in Berlin. Studium an der Ingenieurschule für Chemie in Berlin, Fachrichtung organische und anorganische chemische Technologie. Abschluss als Dipl.-Ing. FH. Seit 1993 im Arbeits- und Gesundheitsschutz und als Umweltfachberater für die uve tätig. Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Baubranche und als Sicherheitskoordinator auf Baustellen. Seit 2005 fachlicher Leiter des Modellvorhabens basik-net „Kleine Betriebe zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen – Wege in die Zukunft“ für Handwerksbetriebe. Nach Abschluss der Projektlaufzeit zuständig für die Umsetzung der Ergebnisse und die weitere Entwicklung des Leistungsangebotes „Sicherheit mit basik-net“ (www.basik-net.de). × Heinz Greuer Geboren 1964 in Bremen. Ausbildung zum Bauzeichner und Vermessungstechniker. Langjährige Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen der Baubranche, Bauleitung für Bauherren, Architekten und Unternehmen. 2003 Umschulung zum Betriebswirt, Consultant für integriertes Management und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Schwerpunktthemen sind Sicherheit- und Gesundheitskoordination auf Baustellen, Arbeitssicherheit und HSE-Management. 2007 Gründung h|g|d Dienstleistungen Heinz Greuer (www.gesunder-handwerker.de). Schwerpunkte: Betreuung von KMU, sicherheitstechnische Betreuung bei Revisionen in Energieunternehmen, SiGeKoordination. Dezember 2009 Einstieg bei Arbeitssicherheit mit basik-net der uve. Betreuung der Kunden in Bayern. Weiterentwicklung basik-net in den Bereichen Estrichleger, Parkett und Bodenleger, Fliesenleger sowie Hohlraum- und Doppelbodenbau. Mitglied im Verband deutscher Sicherheitsingenieure, Bund deutscher Baukoordinatoren, Partner von CASA-bauen und Offensive Mittelstand der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). 2011 Qualifizierte Beratung von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben im Rahmen von INQA-bauen unter der Marke „CASA-bauen-Beratung“. × Heike Hoste Bäckereifachverkäuferin 2011: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 2011: Weiterbildung zur befähigten Person für PSA gegen Absturz, Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte, Weiterbildung zur befähigten Person für Klein- und Fahrgerüste 2012 – heute: Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Alexander Hoste AGB 2012 – heute: Partnerschaft als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit www.basik-net.de × Hans-Peter Lambertz KFZ-Mechaniker-Meister Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG und BG Bau) Gefahrgutbeauftragter (Straße und Eisenbahn) Gefahrstoffbeauftragter Sachkundiger TRGS 519 Anlage 3 Befähigte Person für die Prüfung von „Austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern“ Befähigte Person für die Prüfung von „Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“ Ausbilder für Flurförderzeuge (VBG) Ausbilder für Ladungssicherung Moderator der BG Verkehr in den Bereichen Lkw und Omnibus Inhaber der Firma „Hans Peter Lambertz Arbeitssicherheit & Gefahrgutberatung e.K.“. Bundesweite Tätigkeit als Fachgruppenleiter und Referent verschiedener Bildungsträger. 2011: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de 2012: Referententätigkeit für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen × Viktor Ricken Gerüstbaumeister Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Staatlich geprüfter Vermessungstechniker. 2005: Gründung der Firma VR Arbeitssicherheit im Gerüstbau 2009: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de Seit 2009: Dozent und Ausbildungsmeister im Ausbildungszentrum Hansemann der Handwerkskammer Dortmund. × Martin Ritter Dipl. Ing. für Bergtechnik. 1997: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG). 2011: Strahlenschutzbeauftragter. 1996 und 2009: Messen von Gefahrstoffen bei der Bergbau BG. 2004: Lärmmessung an Arbeitsplätzen. 2012: Klima am Arbeitsplatz – Messung und Bewertung. Seit 2007: selbstständiger Sicherheitsingenieur. 2012: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de Schwerpunkte seiner Tätigkeit: Sicherheitsingenieur in Bergbau und Chemieindustrie. Revisionsbetreuung in Kernkraftwerken. Erstellung von Lärmkatastern in Kern- und Steinkohlenkraftwerken. Gefahrstoffmessungen im Bergbau, Chemie, Stahlindustrie und Steinkohlekraftwerken. Beratung zu technischem Staubschutz und PSA Atemschutz. × Kai Voss Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Prüfer SCC Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Explosionsschutz Ausbilder Bediener von Hubarbeitsbühnen- Stapler/Kran/ Anschläger Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten Laserschutz-/Strahlenschutzbeauftragter 2019: Gründung der Firma NordWest Arbeitsschutz GmbH 2021: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de × Sascha Lohmann 2014: Bachelor of Arts “Sport und angewandte Trainingswissenschaft“. 2018: Master of Arts ”Work Place Health Management”. 2018: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Seit 2017 bei BASIKNET als Referent für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Fachkraft für Arbeitssicherheit. Projektleiter DEMANDU (online-Instrument zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung). Dozent der Handwerkskammer Berlin „Organisation betrieblicher Arbeitsschutz“. Seit 2022 Prokurist. × René Unger Berufskraftfahrer. MCITP (Microsoft Certified IT Professional Enterprise Administrator) Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGHW, BGW, BGV). Datenschutzbeauftragter. Brandschutzbeauftragter nach vfdb. Regalprüfer nach DIN EN 15635 (Regalinspektor). Befähigte Person zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGV A 3); für Leitern und Tritte; für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore; für Krane, Hebefahrzeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel. Ausbilder für Bediener flurbedienter Krane und Anschläger. Ausbilder für Gabelstaplerfahrer und Bediener von Hubarbeitsbühnen. Qualifikation gemäß MVAS 99 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (Arbeitsstellen innerorts, auf Landstraßen sowie Autobahnen). Prädemo – Qualifizierung „Demografiekompetenz“. Arbeitsschutz auf Baustellen: Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C. 2014: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de Gründer und Geschäftsführer der Firma IBWAU GmbH. × Martin Starke Standort Baden-Württemberg Geboren 1966 in Donaueschingen. Gelernter Industriekaufmann und Tischlermeister. 16 Jahre Ausbilder, Bereichsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit in einer Bildungseinrichtung im Schwarzwald-Baar-Kreis. 2006 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. August 2011 Gründung der Firma mst Arbeitssicherheit. 2014 Einstieg bei Arbeitssicherheit mit basik-net der uve. Betreuung der Kunden in Baden-Württemberg. * Seit 2011 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (RAB 30 Anlagen B und C) * Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz sowie zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten * Ausbilder für Fahrer von Flurfördermitteln (Stapler), TSM 1-3 Lehrgänge * Sachkunde TRGS 519 Asbestsanierung × Arnulf Drescher Seit 2005: Programmierung von www.basik-net.de und der weiteren Arbeitsschutzportale × Bernd Michalzik Datenmanagement Techniker Seit 2006: Beratung und inhaltliche Entwicklung der Arbeitsschutzportale von BASIKNET Seit 2020: Technische Beratung im Arbeits- und Umweltschutz für das Handwerk × Close Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK