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            und gespeichert werden.<br>Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an <a href="mailto:info@basiknet.de">info@basiknet.de</a> widerrufen.</label>
        </span></span>
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FUNKTIONIERENDER ARBEITSSCHUTZ

Damit alle Räder in einander greifen


GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Arbeitsfähigkeit erhalten für alle wichtig


GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Schritt für Schritt und ganz einfach


UNTERWEISUNGEN

Klare Regeln motivierend erklären

VorherigeWeiter
ARBEITSSCHUTZ
„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes
aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und
wirtschaftlicher Vernunft“ (Werner von Siemens, 1880)



Als Unternehmensleitung sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen arbeitssicherheitstechnisch und betriebsärztlich zu betreuen
oder betreuen zu lassen. So steht es im Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

Für Betriebe mit max. 50 Beschäftigten gibt es zwei verschiedene Wege, diese
gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Ein Weg ist die Regelbetreuung durch eine
interne oder externe Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt; der andere Weg
ist das alternative Betreuungsmodell, bei dem der Unternehmer sich im
Arbeitsschutz weiterbildet und anlassbezogen eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuzieht.

Wir bieten beides an: Unternehmen in der Regelbetreuung stellen wir eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit und gemeinsam mit einem Kooperationspartner
einen Betriebsarzt. Unternehmen im alternativen Betreuungsmodell stehen eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt zur Verfügung, wenn Sie
eine anlassbezogene Betreuung benötigen.

ONLINE-ARBEITSSCHUTZPORTAL BASIK-NET

Jeder Kunden erhält in unserem Online-Arbeitsschutzportal „basik-net“ einen
eigenen geschützten Bereich. Hier pflegen Sie alle Dokumente wie
Gefährdungsbeurteilungen, Ihr Gefahrstoffverzeichnis mit den
Sicherheitsdatenblätter oder Betriebsanweisungen. Das System unterstützt Sie
aktiv bei allen anfallenden Aufgaben und Terminen und sendet Ihnen eine E-Mail
zur Erinnerung. Ebenso werden Wirksamkeitskontrollen über die Aufgabenverwaltung
geplant und verwaltet.



Betriebe mit Filialen oder mehreren Niederlassungen können eine hierarchische
Struktur aufbauen. Jede Filiale verwaltet in einem eigenen Bereich ihre
Arbeitsschutzdokumente. Die zentrale Verwaltung hat als Administrator Zugang ,
kann sich über den Status informieren und die Wirksamkeit der
Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen.





GRUNDEINRICHTUNG DES BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZES

Am Anfang stehen stets die Organisationsstrukturen Ihres betrieblichen
Arbeitsschutzes. Nur was gründlich organisiert ist, funktioniert auch. In den
Gefährdungsbeurteilungen ermitteln und beurteilen Sie die Gefährdungen und
Belastungen Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz, legen Maßnahmen fest und
bestimmen, wie Sie die Wirksamkeit kontrollieren. Sie organisieren die Erste
Hilfe, die betriebsärztliche Vorsorge, die Mitarbeiterunterweisungen, das Prüfen
von Arbeitsmitteln und das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses. Weitere
Aufgaben umfassen den Brandschutz und Explosionsschutz. Der Umfang ist sehr
unterschiedlich und hängst vom aktuellen Sachstand. Folgende Ablauf haben sich
in unserer Praxis vielfach bewährt:



 * Betriebsbesichtigung
 * Unternehmergespräch zum Sachstand des betrieblichen Arbeitsschutzes
 * Planung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen
 * Anlegen einer Muster-Gefährdungsbeurteilung einschließlich der
   Betriebsanweisungen
 * Anlegen des Gefahrstoffverzeichnisses mit den Sicherheitsdatenblättern und
   Betriebsanweisungen
 * Check Brandschutzorganisation
 * Check Explosionsschutzdokument
 * Mitarbeiterunterweisung (Jahresunterweisung) einschließlich Dokumentation
 * Hilfestellung bei der Organisation der betriebsärztlichen Betreuung
 * Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
 * Planung weiterer Termine und Aufgaben, z.B. Prüftermine für Fahrzeuge und
   Maschinen

ARBEITSSICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG

Eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung ist für jedes Unternehmen, das
Mitarbeiter beschäftigt, Pflicht. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzte teilen sich die Aufgabe, den Arbeitgeber in sicherheitstechnischen
Fragen im Betrieb zu unterstützen. Die Aufgaben der
arbeitssicherheitstechnischen Betreuungen werden im Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) erläutert, dazu zählt  u. a. die Organisation der Ersten Hilfe im
Betrieb.



>> Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (ASiG)

Zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes wurde im Jahr 2009 mit der
Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(DGUV Vorschrift 2) erstmals eine einheitliche Vorgabe für
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
geschaffen.

>> Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 (Fassung: Januar 2012)


ARBEITSSCHUTZGESETZ

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Seit 1995 wird vom Gesetzgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine
Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Demnach ist jeder Arbeitgeber
verpflichtet, den Arbeitsplatz aller Beschäftigten auf Gefährdungen zu
überprüfen und wenn nötig, Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten. Seit 3 Jahren
besteht zusätzlich die Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen am Arbeitsplatz.

Ein weiterer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes besteht in der
Mitarbeiterunterweisung. Laut § 12 im ArbSchG fordert der Gesetzgeber von
Arbeitergebern, ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über Sicherheit und
Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu gehören Themen wie Erste Hilfe,
Verkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen oder im Brandfall, der Umgang mit
Maschinen oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

>> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

GEFAHRSTOFFVERZEICHNIS

Laut Gefahrstoffverordnung muss jeder Arbeitgeber ein Gefahrstoffverzeichnis
führen. Hier wird jedes Betriebsmittel inklusive Betriebsanweisung aufgelistet.

>> Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

>> Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei
der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

DAS ONLINE-ARBEITSSCHUTZPORTAL BASIK-NET

In unserem Online-Expertenportal haben Sie die Möglichkeit, in einem eigenen
Account alles einfach & unkompliziert zu regeln:

 * Gefährdungsbeurteilung
 * Gefahrstoffverzeichnis
 * Unterweisungsvorlagen
 * Organisation von Pflichtenübertragungen und Beauftragungen
 * Organisation der betriebsärztlichen Betreuung
 * Organisation Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
 * Termine und Aufgaben verfolgen

Die vom Gesetzgeber geforderte betriebliche Dokumentation wird ebenfalls
ermöglicht. Alles bleibt auf dem neuesten Stand und Sie haben bei der Erfüllung
Ihrer Unternehmenspflichten einen möglichst geringen Zeitaufwand.

Unsere Portale finden Sie unter HANDWERK.

Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOR (SIGEKO) AUF BAUSTELLEN

Nach § 2 der Baustellenverordnung ist ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) erforderlich, wenn auf der Baustelle
Beschäftige mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Er unterstützt den Bauherrn bei der
Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Der Bauherr hat auch die Möglichkeit,
die Aufgaben des SiGeKos selbst wahrzunehmen.



Der Tätigkeitsbereich des SiGe-Koordinators beinhaltet u.a.:

 * die Einteilung der Arbeiten und Bemessung der Ausführungszeiten,
 * die Ausarbeitung und Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsplans vor bzw.
   während des Bauvorhabens,
 * die Organisation der Zusammenarbeit aller Arbeitgeber,
 * die Sicherstellung, dass die Arbeitgeber über eine ordnungsgemäße Anwendung
   der Arbeitsverfahren wachen.

Wenn auf Baustellen mit Beschäftigen mehrerer Arbeitgeber zusätzlich besonders
gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV auf der Baustelle durchgeführt
werden oder eine Vorankündigung für die zuständige Behörde zu übermitteln ist,
muss vor der Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan zusätzlich erstellt werden.

RAB 31 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN – SIGEPLAN

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden vom Ausschuss für
Sicherheit und Gesundheitsschutz (ASGB) aufgestellt und weiterentwickelt. Sie
geben den Stand der Technik in Bezug auf die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsplan ist Pflicht für jede Baustelle, auf der:

 1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
    auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
 2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Mit der Einhaltung der Regeln können Unfälle verhütet und Gesundheitsgefahren
auf Baustellen verringert werden.

>> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung – BaustellV)

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE

Jeder Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen
mittels Brandschutzübungen auf Brand- und Katastrophenfälle vorzubereiten. Um
Bränden vorzubeugen, hat ein Brandschutzbeauftragter für den vorbeugenden
Brandschutz in einem Betrieb zu sorgen. In Deutschland besteht zwar keine
generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, in Gebäuden mit
größeren Personenzahl kann es aber aufgrund der erhöhten Unfallgefahr
verpflichtend sein. Der Arbeitgeber kann einen eigenen Mitarbeiter ausbilden
oder einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen. Für eine Ausbildung
qualifiziert ist, wer Grundkenntnisse der Brandschutzorganisation aus
betrieblicher Erfahrung besitzt.



Die deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09-01 liefert einen Überblick der
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Dazu zählen u. a.:

 * Hilfe bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
 * Unterstützen bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im
   Brandschutz
 * Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (A, B, C)
 * Hilfe bei der Erstellung von Notfall- und Alarmplan und bei der Umsetzung des
   Brandschutzkonzepts
 * Hilfe bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
 * Mitwirken bei Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz (baulicher, technischer
   und organisatorischer Natur)
 * Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei brennbaren
   Arbeitsstoffen
 * Melden von Mängeln und anschließendem Vorschlag von Maßnahmen zur
   Mängelbeseitigung
 * Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Eine weitere Aufgabe besteht in der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten mit
besonderen Aufgaben im Brandfall – sogenannten Brandschutzhelfern.

BRANDSCHUTZHELFER

Brandschutzhelfer dienen den Brandschutzbeauftragten zur Unterstützung. Sie
wissen, wie man sich im Notfall eines Brands verhalten muss.

basik net aktuell – Brandschutzhelfer – Was tun, wenn’s brennt

Laut § 10 Abs. 2 im Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine
ausreichende Zahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.
Nach ASR A 2.2 ergibt sich die notwendige Anzahl aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von 5% ist in der Regel ausreichend.

Wir bilden zum Brandschutzhelfer aus. Die vierstündige Ausbildung umfasst sowohl
Theorie als auch Praxis:

 * Aufgaben des Brandschutzhelfers
 * Grundzüge des Brandschutzes
 * Betriebliche Brandschutzorganisation
 * Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
 * Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
 * Gefahren durch Brände
 * Verhalten im Brandfall
 * Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher (Übungsfeuerlöscher)

Schulung Arbeitssicherheit – Ausbildung von Brandschutzhelfern

REGELWERK ARBEITSSCHUTZ – DUALES SYSTEM

Staatliche Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz setzen entsprechende
Europäische Richtlinien in nationales Recht um. Für die Bundesrepublik
Deutschland ist das sogenannte duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
typisch. Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat andererseits durch
die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) gestaltet. Arbeitsschutzbehörden und DGUV stimmen sich
in der GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ab und entwickeln
gemeinsam mit weiteren Arbeitsschutzakteuren, wie z.B. Krankenkassen, Programme
und Leitlinien.



» mehr unter GDA Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

In nächster Zeit werden Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Krankheiten und zur
Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
in den Mittelpunkt gestellt. Entsprechende Forderungen enthält das im Juli 2015
verabschiedete Präventionsgesetz.

» mehr unter „ Das Präventionsgesetz im Überblick “


STAATLICHER ARBEITSSCHUTZ

Die Gesetzgebung im Bereich Arbeitsschutz sowie die Überwachung durch staatliche
Aufsichtsbehörden sind Aufgaben des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes).

» Liste der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden der
Bundesländer

Die Umsetzung der Gesetze erfolgt durch Verordnungen, wie z.B.:

 * Arbeitsstättenverordnung
 * Betriebssicherheitsverordnung
 * Gefahrstoffverordnung
 * Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Nationale staatliche Regeln und Richtlinien konkretisieren und erläutern
einzelne Aspekte der Gesetze und Verordnungen, wie z.B. Technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS), die die Forderungen aus der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) im Detail umsetzen. Sie haben keinen Gesetzescharakter, stellen aber
den Stand der Technik dar und zeigen Wege zur Einhaltung der Gesetze und
Verordnungen auf.


DGUV DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen
Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines
Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.

Um ihrem Präventionsauftrag nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die
Unfallversicherungsträger sogenannte DGUV Vorschriften, die wiederum durch DGUV
Regeln, Informationen und Grundsätze übergreifend oder branchenspezifisch
untersetzt werden können.

» mehr zu gesetzlichen Grundlagen der DGUV
» mehr zu DGUV Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze)


UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT „BETRIEBSÄRZTE UND FACHKRÄFTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT“
(DGUV VORSCHRIFT 2)

Mit der DGUV Vorschrift 2 wurde im Jahr 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften
und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche Vorgabe
zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geschaffen.

Demandu
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – kostengünstig, simpel, online!
Seit 2014 gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Beschäftigtenanzahl die
gesetzliche Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
durchzuführen (§5 ArbSchG). Und sie werden zunehmend von Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen kontrolliert. Kann die Gefährdungsbeurteilung nicht vorlegt
werden, haftet der Unternehmer.



Deshalb hat BASIKNET mit DEMANDU ein praktisches und kostengünstiges Instrument
entwickelt, um der gesetzlichen Pflicht auf unkomplizierte Weise, ohne viel
Arbeitsaufwand und dennoch mit einem nachhaltigen Nutzen nachzukommen. Die
Mitarbeiterbefragung wird mit dem weltweit eingesetzten Fragebogen COPSOQ
durchgeführt und erfolgt nach allen erforderlichen aktuellen
Datenschutzbestimmungen.

Sehen Sie sich auf demandu.de um und profitieren Sie von der
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in doppelter Hinsicht:

1. Erfüllung der gesetzlichen Pflicht (Arbeitsschutzgesetz §5)
2. Detaillierte Analyse der psychischen und sozialen Einflussfaktoren aller
Mitarbeiter am Arbeitsplatz, um anschließend einen zielgerichteten
Maßnahmenkatalog entwickeln zu können, um die Arbeitsbedingungen sowohl im Sinne
der Gesundheit als auch der Betriebsabläufe zu optimieren.

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Aktuelles


ARBEITSSCHUTZREGEL CORONA – INTERVIEW

18.11.2020

07.10.20 Neu: Arbeitsschutzregel zur Corona-Pandemie – mit Fragen,
Informationen, Praxistipps Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
eine neue Arbeitsschutzregel zum Corona-Virus veröffentlicht. Sie ist im August
2020 in Kraft getreten. Dr. Michael Meetz...

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GEBRAUCH VON SICHEREN LEITERN

18.11.2020

Thema der neuen Ausgabe basik-net aktuell 5/2020 ist der Gebrauch von sicheren
Leitern. Die weiterhin hohe Anzahl an Leiterunfällen entsteht zumeist durch den
Verlust des Gleichgewichtes, dem Abrutschen von der Leitersprosse und dem
Wegrutschen der Leiter.  Der...

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UMGANG MIT ASBEST

26.02.2020

In der TRGS 519 sind nun erstmals die bauchemischen Produkte: Putze,
Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF) aufgenommen worden. In unserer Ausgabe
basik-net.aktuell 1/2020 werden Sie über nachfolgende Themen informiert: • Neue
Regeln zum Umgang mit Asbest. • Die neue...

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Alle News
Handwerk


„Mein Betrieb ist gut organisiert. So finde ich genügend Zeit für meine Kunden.“



Arbeitsschutz ist für jeden Handwerksbetrieb ein enorm wichtiges Thema.
Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden überprüfen immer häufiger, ob
alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Jeder Arbeitgeber ist für die
Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich. Wie können Sie sich
auf Ihr Handwerk konzentrieren ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen? Wie
können Sie alle Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz einfach, sicher und
kostengünstig erfüllen?

EINE ERPROBTE LÖSUNG FÜR IHREN ARBEITSSCHUTZ

Unser Service für Handwerksbetriebe basiert auf zwei Bausteinen:
Online-Expertenportal und persönlichen Beratung.



 * Pflichten gemäß DGUV Vorschrift 2 erfüllen
 * Rechtssicherheit schaffen
 * Unfall- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten senken
 * Risiken erkennen und minimieren
 * Das Gesundheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter stärken
 * Zeit und Kosten sparen.

ONLINE-ARBEITSSCHUTZPORTAL

Das Online-Arbeitsschutzportal führt Sie automatisch wie bei einem Kochrezept
durch das Menü. Sie richten in Schritt für Schritt die vom Gesetzgeber
geforderte betriebliche Dokumentation ein und halten sie leicht aktuell. Dies
spart viel Zeit. Egal, wo Sie sind, haben Sie Zugriff auf Ihre betriebsinternen
Arbeitsschutzdokumente. Sie können sich direkt auf der Baustelle, auf den
Transportwegen, im Lager und in der Werkstatt um den Arbeitsschutz kümmern und
vermeiden später im Büro zeitversetzte Dokumentationspflichten. Das
Arbeitsschutzportal beinhaltet alles, um sämtliche Arbeitgeberpflichten direkt
und unmittelbar zu erfüllen. Ihnen stehen Praxishilfen zur Verfügung, die sich
im Handwerk seit über 10 Jahren bewährt haben. Dazu gehören u.a.:





Seit 2006 profitieren weit mehr als tausend Handwerksbetriebe von dem
Online-Arbeitsschutzportal. Die meisten davon sind Maler und Lackierer,
SHK-Betriebe, Dachdecker und Gerüstbauer, aber auch Maurer, Zimmerer,
Fußbodenleger, Stuckateure, Gebäudereiniger und weitere Gewerke gehören zu
unseren Kunden. Wir entwickeln das Portal nach Ihren Anforderungen ständig
weiter und führen neue Funktionen ein.

Machen Sie mit und nutzen Sie die Vorteile des bewährten
Online-Arbeitsschutzportals
Preis 215,00 EUR/Jahr
(Jedes weitere Gewerk beträgt 50,00 €/Jahr)

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(Jedes weitere Gewerk beträgt 35,00 €/Jahr)

Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzl. MwSt.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben in den letzten Jahren täglich
Betriebe beraten und wissen genau, worauf es im Handwerk ankommt. Zahlreiche
Betriebe haben sich deshalb entschieden die Grundeinrichtung des Arbeitsschutzes
durch unsere Fachkräfte erstellen zu lassen.



Die Grundeinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes ist für viele Betriebe
ein Kraftakt: Gefährdungsbeurteilungen und das betriebliche
Gefahrstoffverzeichnis sind anzulegen. Hinzu kommt meistens noch ein
Explosionsschutzdokument. Die Mitarbeiterunterweisungen müssen organisiert
werden. Die Erste Hilfe ist zu planen. Sie müssen die betriebsärztliche Vorsorge
für jeden Beschäftigten festlegen, Sie brauchen ein Leiterbuch, und es gibt
einige weitere Aufgaben bei der Ersteinrichtung Ihres betrieblichen
Arbeitsschutzes.

Starten Sie beim Arbeitsschutz mit einem aufgeräumten Werkzeugkasten. Unsere
Experten bringen einmal richtig Grund rein und schaffen Ordnung. Die weitere
Pflege und Aktualisierung Ihres Arbeitsschutzsystems mit Hilfe unseres
Online-Expertenportals erfordert danach einen deutlich geringeren Aufwand und
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SCHULUNG ARBEITSSICHERHEIT

Sicherheitsbeauftragte
Brandschutzhelfer
Elektrotechnisch unterwiesene Person


SCHULUNG UNTERWEISUNG

Falsches oder leichtsinniges Verhalten bei der Arbeit ist eine häufige
Unfallursache. Mehr als die Hälfte der Unfälle könnten vermieden werden, wenn
die Beschäftigten ihre individuellen Verhaltensweisen ändern, hochriskante
Arbeitsweisen unterlassen und persönliche Schutzausrüstungen nutzen würden


SCHULUNG ORGANISATION

Haben Sie Ihren Arbeitsschutz organisiert und können Sie das nachweisen?


Team der BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH

Wir sind darauf spezialisiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu bearbeiten und für die Umsetzung der
notwendigen Maßnahmen zu sorgen. Es geht uns aber nicht nur um die Erfüllung
gesetzlicher Pflichten, sondern gleichzeitig um einen hohen Wirkungsgrad der
ergriffenen Maßnahmen und um die Motivation der Mitarbeiter sowie um Zeit- und
Kosteneinsparungen bei unseren Kunden.



Durch unser innerbetriebliches Fortbildungsprogramm für die Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (FASi) stellen wir regelmäßige Fortbildungen in allen
relevanten Gebieten sicher. Die Fortbildungen finden z. B. bei der BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, bei Unfallkassen und
Berufsgenossenschaften, beim VDSI und bei privaten Anbietern statt. Im
Durchschnitt absolviert jede Fachkraft für Arbeitssicherheit jährlich 10
Arbeitstage Fortbildung. Unsere deutschlandweit eingesetzten Fachkräfte für
Arbeitssicherheit treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch, wodurch der
Wissenstransfer zwischen den Fachkräften und ein einheitlicher Qualitätsstandard
für unsere Kunden sichergestellt werden.



MICHAEL MEETZ



GESCHÄFTSFÜHRER



+49 177 301 55 93



MEETZ@BASIKNET.DE



MAX MEETZ



IT-MANAGEMENT



+49 172 276 26 42



MAM@BASIKNET.DE



SASCHA LOHMANN



PROKURIST



+49 30 210 054 821



LOHMANN@BASIKNET.DE



ARNULF DRESCHER



PROGRAMMIERUNG



DRESCHER@BASIKNET.DE



BERND MICHALZIK



DATENMANAGEMENT



MICHALZIK@BASIKNET.DE



HEIKE SIEKMANN



KOORDINATORIN ARBEITSSCHUTZ



+49 30 31582 465



SIEKMANN@BASIKNET.DE



ALEXANDER HOSTE



NIEDERLASSUNGSLEITER BADEN WÜRTTEMBERG



+49 7264 272 99 42



HOSTE@BASIK-NET.DE



HEIKE HOSTE



BADEN WÜRTTEMBERG



+49 7133 1836027



HOSTE@BASIK-NET.DE



HANS-PETER LAMBERTZ



KÖLN



+49 2131 381521



LAMBERTZ@BASIK-NET.DE



KAI VOSS



SCHLESWIG HOLSTEIN / HAMBURG



+49 171 236 4950



VOSS@BASIK-NET.DE



VIKTOR RICKEN



NORDRHEIN-WESTFAHLEN



+49 2832 80943



RICKEN@BASIK-NET.DE



MARTIN RITTER



SAARLAND / RHEINLAND PFALZ



+49 6826 524120



RITTER@BASIK-NET.DE



MARTIN STARKE



BADEN-WÜRTTEMBERG



+49 7725 7016



STARKE@BASIK-NET.DE



RENÉ UNGER



BERLIN, BRANDENBURG, THÜRINGEN



+49 152 28606478



UNGER@BASIK-NET.DE

Wir betreuen Sie deutschlandweit


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   ...
}


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BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz stellt sich vor.

Das Geschäftsfeld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist bei der BASIKNET in
den letzten Jahren stark angewachsen. Zu unseren Kunden zählt eine Vielzahl von
Handwerksbetrieben. Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Gerüstbauer-,
SHK-Betriebe und Betriebe aus weiteren Gewerken nutzen unsere
Online-Arbeitsschutzportale für ihre Gefährdungsbeurteilungen und für die
Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Um den besonderen
Anforderungen der Handwerksbetriebe noch besser gerecht werden zu können, haben
wir die Firma BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH – Institut für das
Handwerk gegründet.

Seit 1. Juni 2016 hat die neue Firma den Service für die Handwerksbetriebe
übernommen. Angepasst an die Bedürfnisse unserer Kunden aus dem Handwerk bieten
wir ihnen ein einzigartiges Produktportfolio an Beratungsleistungen rund um den
Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Stimmen aus der Praxis
Ich weiß wie wichtig gesunde und motivierte Mitarbeiter für mein Unternehmen
sind. Deshalb engagiere ich mich in meiner Firma für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz.
Ich war froh, als ich bei einer Veranstaltung von der Dachdecker- und
Zimmerer-Innung Köln von der Initiative „Dachdecker-Arbeitssicherheit“ erfahren
habe. Ich habe es sofort ausprobiert. Das Online-Arbeitsschutzportal erleichtert
mir die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Frank Rosenbaum

Dachdeckermeister, Hubert Rosenbaum GmbH in Köln

Von den Innungsfachbetrieben aus dem Maler- und Lackiererhandwerk, die das
Online-Expertenforum in Baden-Württemberg nutzen, habe ich bisher nur Gutes
gehört. Ich freue mich daher auf unsere weitere Zusammenarbeit, weil es unseren
Betrieben hilft, ihre Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz sicher zu erfüllen,
und die Leistungen des Landesinnungsverbandes sinnvoll ergänzt. Handlungsbedarf
besteht hier jedenfalls ganz klar. Die Kosten für die Beratungsleistung sind
dabei angemessen und bezahlbar.
Thomas Maier

Technischer Berater, Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks
Baden-Württemberg

Schon seit einiger Zeit betreuen Sie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
arbeitssicherheitstechnisch. Ich bin mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden. Durch das
Arbeitsschutzportal www.shk-arbeitssicherheit.de habe ich jetzt jederzeit und an
jedem Ort Zugriff auf meine Gefährdungsbeurteilungen und auf mein
Gefahrstoffverzeichnis. Das überzeugt mich.
Andreas Königshaus

Sanitär- und Heizungsanlagen, Berlin


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info@basiknet.de
BÜRO
Kalckreuthstr. 4, 10777 Berlin

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Dr. Michael Meetz

Groß- und Außenhandelskaufmann

Dipl. Volkswirt

 

2005: Initiator des Arbeitsschutzportals www.basik-net.de

2005 – heute: Erweiterung des Arbeitsschutzportals um zahlreiche weitere
Branchen

1988 – 2016: Gründer und Geschäftsführer der uve GmbH

2016: Gründer und seither Geschäftsführer der BASIKNET Gesellschaft für
Arbeitsschutz mbH

2018 – 2021: Initiator und Leiter des Projekts „Metall gesund“
(www.metall-gesund.de)

 

 

×
Alexander Hoste

Gas- und Wasserinstallateur

Werkschutzmeister

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

2010: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

2011: Weiterbildung zum SiGeKo,

Weiterbildung zur befähigten Person für PSA gegen Absturz

Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte

Weiterbildung zur befähigten Person für Klein- und Fahrgerüste

Betrieblicher Abfallbeauftragter nach §59 KrWG

 

17 Jahre Tätigkeit im Kernkraftwerk Neckarwestheim (EnBw)

2010: Gründung der Firma Alexander Hoste AGB

2010: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

×
Heike Siekmann

Handlungsbevollmächtigte

Bürokauffrau

 

Seit 2004: Assistenz der Geschäftsführung und Leitung des Sekretariats

Zentrale Ansprechpartnerin für die Firma BASIKNET

 

×
Max Meetz

Wirtschaftsinformatiker

Webdesign

 

2010: Studium Bachelor WirtschaftsInformatik

2017: Nebenbeschäftigung im IT-Service BASIKNET GmbH

2021: Beratung / IT-Service BASIKNET GmbH

×
Fred Graumann

Geboren 1948 in Berlin. Studium an der Ingenieurschule für Chemie in Berlin,
Fachrichtung organische und anorganische chemische Technologie. Abschluss als
Dipl.-Ing. FH.

Seit 1993 im Arbeits- und Gesundheitsschutz und als Umweltfachberater für die
uve tätig. Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Baubranche und als
Sicherheitskoordinator auf Baustellen.

Seit 2005 fachlicher Leiter des Modellvorhabens basik-net „Kleine Betriebe
zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen – Wege in die
Zukunft“ für Handwerksbetriebe. Nach Abschluss der Projektlaufzeit zuständig für
die Umsetzung der Ergebnisse und die weitere Entwicklung des Leistungsangebotes
„Sicherheit mit basik-net“ (www.basik-net.de).

×
Heinz Greuer

Geboren 1964 in Bremen.

Ausbildung zum Bauzeichner und Vermessungstechniker. Langjährige Tätigkeit in
verschiedenen Unternehmen der Baubranche, Bauleitung für Bauherren, Architekten
und Unternehmen. 2003 Umschulung zum Betriebswirt, Consultant für integriertes
Management und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Schwerpunktthemen sind
Sicherheit- und Gesundheitskoordination auf Baustellen, Arbeitssicherheit und
HSE-Management.
2007 Gründung h|g|d Dienstleistungen Heinz Greuer (www.gesunder-handwerker.de).
Schwerpunkte: Betreuung von KMU, sicherheitstechnische Betreuung bei Revisionen
in Energieunternehmen, SiGeKoordination.
Dezember 2009 Einstieg bei Arbeitssicherheit mit basik-net der uve. Betreuung
der Kunden in Bayern. Weiterentwicklung basik-net in den Bereichen Estrichleger,
Parkett und Bodenleger, Fliesenleger sowie Hohlraum- und Doppelbodenbau.
Mitglied im Verband deutscher Sicherheitsingenieure, Bund deutscher
Baukoordinatoren, Partner von CASA-bauen und Offensive Mittelstand der
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA).
2011 Qualifizierte Beratung von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben im Rahmen
von INQA-bauen unter der Marke „CASA-bauen-Beratung“.

×
Heike Hoste

Bäckereifachverkäuferin

2011: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

2011: Weiterbildung zur befähigten Person für PSA gegen Absturz,

Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte,

Weiterbildung zur befähigten Person für Klein- und Fahrgerüste

 

2012 – heute: Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Alexander Hoste AGB

2012 – heute: Partnerschaft als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit
www.basik-net.de  

×
Hans-Peter Lambertz

KFZ-Mechaniker-Meister

Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG und BG Bau)

Gefahrgutbeauftragter (Straße und Eisenbahn)

Gefahrstoffbeauftragter

Sachkundiger TRGS 519 Anlage 3

Befähigte Person für die Prüfung von „Austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern“

Befähigte Person für die Prüfung von „Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“

Ausbilder für Flurförderzeuge (VBG)

Ausbilder für Ladungssicherung

Moderator der BG Verkehr in den Bereichen Lkw und Omnibus

 

Inhaber der Firma „Hans Peter Lambertz Arbeitssicherheit & Gefahrgutberatung
e.K.“.

Bundesweite Tätigkeit als Fachgruppenleiter und Referent verschiedener
Bildungsträger.

2011: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

2012: Referententätigkeit für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

×
Viktor Ricken

Gerüstbaumeister

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Staatlich geprüfter Vermessungstechniker.

 

2005: Gründung der Firma VR Arbeitssicherheit im Gerüstbau

2009: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

Seit 2009: Dozent und Ausbildungsmeister im Ausbildungszentrum Hansemann der
Handwerkskammer Dortmund.

×
Martin Ritter

Dipl. Ing. für Bergtechnik.

1997: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG).

2011: Strahlenschutzbeauftragter.

1996 und 2009: Messen von Gefahrstoffen bei der Bergbau BG.

2004: Lärmmessung an Arbeitsplätzen.

2012: Klima am Arbeitsplatz – Messung und Bewertung.

 

Seit 2007: selbstständiger Sicherheitsingenieur.

2012: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

 

Schwerpunkte seiner Tätigkeit:

Sicherheitsingenieur in Bergbau und Chemieindustrie.

Revisionsbetreuung in Kernkraftwerken.

Erstellung von Lärmkatastern in Kern- und Steinkohlenkraftwerken.

Gefahrstoffmessungen im Bergbau, Chemie, Stahlindustrie und
Steinkohlekraftwerken.

Beratung zu technischem Staubschutz und PSA Atemschutz.

 
×
Kai Voss

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Prüfer SCC

Brandschutzbeauftragter

Fachkraft für Explosionsschutz

Ausbilder Bediener von Hubarbeitsbühnen- Stapler/Kran/ Anschläger

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten

Laserschutz-/Strahlenschutzbeauftragter

 

2019: Gründung der Firma NordWest Arbeitsschutz GmbH

2021: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

×
Sascha Lohmann

2014: Bachelor of Arts “Sport und angewandte Trainingswissenschaft“.

2018: Master of Arts ”Work Place Health Management”.

2018: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Seit 2017 bei BASIKNET als Referent für betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz.

Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Projektleiter DEMANDU (online-Instrument zur Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastung).

Dozent der Handwerkskammer Berlin „Organisation betrieblicher Arbeitsschutz“.

Seit 2022 Prokurist.

 

×
René Unger

Berufskraftfahrer.

MCITP (Microsoft Certified IT Professional Enterprise Administrator)

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGHW, BGW, BGV).

Datenschutzbeauftragter.

Brandschutzbeauftragter nach vfdb.

Regalprüfer nach DIN EN 15635 (Regalinspektor).

Befähigte Person zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGV
A 3); für Leitern und Tritte; für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore; für
Krane, Hebefahrzeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel.

Ausbilder für Bediener flurbedienter Krane und Anschläger.

Ausbilder für Gabelstaplerfahrer und Bediener von Hubarbeitsbühnen.

Qualifikation gemäß MVAS 99 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
(Arbeitsstellen innerorts, auf Landstraßen sowie Autobahnen).

Prädemo – Qualifizierung „Demografiekompetenz“.

Arbeitsschutz auf Baustellen: Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30
Anlage C.

 

2014: Beginn der Partnerschaft mit www.basik-net.de

Gründer und Geschäftsführer der Firma IBWAU GmbH.

×
Martin Starke

Standort Baden-Württemberg

Geboren 1966 in Donaueschingen.

Gelernter Industriekaufmann und Tischlermeister.

16 Jahre Ausbilder, Bereichsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit in einer
Bildungseinrichtung im Schwarzwald-Baar-Kreis.

2006 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

August 2011 Gründung der Firma mst Arbeitssicherheit.

2014 Einstieg bei Arbeitssicherheit mit basik-net der uve. Betreuung der Kunden
in Baden-Württemberg.


 * Seit 2011 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (RAB 30 Anlagen B und
   C)
 * Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz sowie zur Prüfung von
   Leitern, Tritten und Kleingerüsten
 * Ausbilder für Fahrer von Flurfördermitteln (Stapler), TSM 1-3 Lehrgänge
 * Sachkunde TRGS 519 Asbestsanierung

×
Arnulf Drescher

Seit 2005: Programmierung von www.basik-net.de und der weiteren
Arbeitsschutzportale

×
Bernd Michalzik

Datenmanagement

Techniker

 

Seit 2006: Beratung und inhaltliche Entwicklung der Arbeitsschutzportale von
BASIKNET

Seit 2020: Technische Beratung im Arbeits- und Umweltschutz für das Handwerk

×
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