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FALSCHE BERECHNUNG DER LKW-MAUT

Zuviel gezahlte Maut zurückerhalten
Neues Urteil des EuGH

 * Erstattung der Maut rückwirkend bis 2018
 * Vereinbarung auf Erfolgsprovisionsbasis
   
 * Schnelle und einfache Bearbeitung

Registrierung

Mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts
weitere Informationen hier

DEUTSCHE LKW-MAUT IST LAUT EUGH-ENTSCHEIDUNG RECHTSWIDRIG –
SCHÜTZEN SIE IHRE ANSPRÜCHE JETZT VOR DROHENDER VERJÄHRUNG!

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der
deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht (mehr dazu). Demnach hat die
Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die
Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist.
Vielmehr hätten bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für Infrastruktur
einbezogen werden dürfen.

Alle Zahler der deutschen Maut haben deshalb einen Anspruch auf Rückerstattung
gegen die Bundesrepublik Deutschland zumindest des Anteils an der in den Jahren
2018 bis 2021 gezahlten Maut, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei
beruhte. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der Anspruch mindestens vier
Prozent der entrichteten Mautgebühr. Möglicherweise bestehen auch
darüberhinausgehende Ansprüche.

Achtung! Ansprüchen aus dem Jahr 2018 droht bereits Ende 2021 Verjährung. Werden
Sie daher bis zum 8. Dezember tätig!

eClaim bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hausfeld die Möglichkeit,
Ihre Rückerstattungsansprüche schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko vor
der Verjährung zu schützen - und durchzusetzen.

Zur Durchsetzung Ihrer Rückerstattungsansprüche registrieren Sie sich bitte
hier. Beachten Sie dabei, dass wir Ihre Ansprüche aus 2018 nur dann vor der
Verjährung schützen können, wenn Sie ihre Registrierung bis zum 8. Dezember 2021
abgeschlossen haben! Ansprüche aus 2017 sind aller Wahrscheinlichkeit nach
bereits verjährt. Eine Registrierung für diese Ansprüche ist nicht mehr möglich.

Registrierung

WIE GEHT ES WEITER

1. Registrierung

Um Ihre zu viel gezahlten Maut-Beiträge zurückzufordern, registrieren Sie sich
hier.

2. Bereitstellung der notwendigen Dokumente
‍
Um Ihre Ansprüche  durchsetzen zu können, benötigen wir Daten zu den
Mautzahlungen und die Maut-Zahlungsbelege aus den betreffenden Jahren. Sie
erhalten von uns ein Finanzierungsangebot und eine Mandatsvereinbarung.
‍

3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir ergreifen die erforderlichen verjährungs-hemmenden Maßnahmen und machen Ihre
Ansprüche außergerichtlich geltend. Sollten diese Bemühungen wider Erwarten
keinen Erfolg haben, werden wir Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen.


FAQ


1. WER KANN RÜCKERSTATTUNGEN GELTEND MACHEN?

Jeder, der seit dem 1. Januar 2018 Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und
Bundesstraßen gezahlt hat. Die Summe der geleisteten Mautzahlungen ist
unerheblich. Wichtig ist, dass Sie selbst die Mautzahlungen aufgrund eines
Vertragsverhältnisses zu Toll Collect (bzw. einem EETS-Anbieter) geleistet
haben.

Sofern sich ihr Unternehmen nunmehr in der Insolvenz befinden sollte, stehen
diese Ansprüche ggf. dem Insolvenzverwalter zu. Hierzu können wir keine
Rechtsberatung anbieten.


2. ICH WEISS NICHT, OB ICH EIN VERTRAGSVERHÄLTNIS MIT TOLLCOLLECT HABE?

Ein Vertragsverhältnis mit Toll Collect haben zunächst alle Unternehmen, die bei
Toll Collect registriert sind. Registrierte Unternehmen haben bei Toll Collect
eine Benutzernummer. Diese können Sie bei Toll Collect erfragen.

Auch wenn Sie nicht bei Toll Collect registriert sind, können Sie ein
Vertragsverhältnis mit Toll Collect haben.

Ein Vertragsverhältnis kommt insbesondere zustande, wenn Sie für das
registrierte Unternehmen die AGB von Toll Collect akzeptiert haben. Dies kann
auch bei einer manuellen Einbuchung einer Fahrt erfolgen. Zudem kann es sein,
dass ein Abrechnungsunternehmen (SVG, UTA, DKV, etc.) als Vertreter in Ihrem
Namen für Sie einen Vertrag mit Toll Collect geschlossen hat. Wenden Sie sich im
Zweifel an Ihr Abrechnungsunternehmen.


3. WARUM MUSS ICH JETZT HANDELN?

Für Rückerstattungsansprüche aus 2018 droht Ende 2021 die Verjährung. Sie können
dann nicht mehr durchgesetzt werden. Daher müssen rechtzeitig Maßnahmen
ergriffen werden, um die Verjährung zu hemmen.


4. KÖNNEN UNTERNEHMEN ANSPRÜCHE GELTEND MACHEN, DIE LKW NUR GEMIETET ODER
VERMIETET HABEN?

Maut zurückfordern kann immer nur dasjenige Unternehmen, welches ein direktes
Vertragsverhältnis mit Toll Collect hat. Das sind diejenigen Unternehmen, die
bei Toll Collect registriert sind oder auf anderem Wege ein Vertragsverhältnis
mit Toll Collect eingegangen sind.

Dies kann potentiell und je nach Einzelfall sowohl ein Mieter als auch ein
Vermieter sein, jedoch nicht beide zugleich für dieselbe Mautzahlung. In der
Regel werden die Ansprüche aber dem Vermieter zustehen.

WICHTIG: Es reicht nicht aus, wenn ein Unternehmen die Mautkosten lediglich im
Innenverhältnis getragen hat. Hierausfolgt keine Anspruchsinhaberschaft. Wenn
Sie also beispielsweise Fahrzeuge gemietet haben, die Maut direkt vom Vermieter
(Charterway, PEMA o.ä.) abgerechnet und Ihnen anschließend in Rechnung gestellt
wurde, reicht dies nicht aus, da Sie dann kein Vertragsverhältnis zu Toll
Collect haben.


5. KÖNNEN UNTERNEHMEN MAUT ZURÜCKFORDERN, DIE IHREN SPEDITEUREN DIE MAUT
ERSTATTET HABEN?

Nein, dies ist leider über das Angebot von eClaim nicht möglich.


6. WIE HOCH SIND MEINE RÜCKERSTATTUNGSANSPRÜCHE?

Die genaue Höhe der Rückerstattungsansprüche wird von den gefahrenen Strecken,
der EURO-Norm, der Achsenzahl und dem zulässigen Gesamtgewicht des jeweiligen
LKW abhängen. Aller Wahrscheinlichkeit nach haben Mautzahler zwischen 2018 und
2021 im Durchschnitt zwischen vier und sieben Prozent zu viel an Mautgebühren
gezahlt. Diese Beträge - möglicherweise sogar höhere - können zurückgefordert
werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das BAG die Mautgebühren im Laufe des
Jahres 2021 anpassen wird, so dass sich die zu viel gezahlten Mautgebühren dann
reduzieren könnten.


7. WERDEN ERSTATTUNGSANSPRÜCHE FÜR MAUTZAHLUNGEN, DIE ICH ZU EINEM FRÜHEREN
ZEITPUNKT GEGENÜBER DEM BUNDESAMT FÜR GÜTERVERKEHR (BAG) GELTEND GEMACHT HABE,
MITBERÜCKSICHTIGT?

Sofern Sie in der Vergangenheit bereits Erstattungsansprüche für Mautzahlungen
gegenüber dem BAG geltend gemacht haben, können wir diese Ansprüche unter
Umständen im weiteren Verlauf des Prozesses mitberücksichtigen. Dies können wir
aber nicht garantieren, da eine sinnvolle Berücksichtigung im Rahmen des
Angebots von eClaim von der konkreten Formulierung Ihres Schreibens zu früheren
Erstattungsansprüchen und dem Fortgang des Verfahrens abhängen. Bitte
finalisieren Sie den Registrierungsprozess und laden die abgefragten Dokumente
hoch, um im Falle einer sich möglicherweise anbietenden Einbeziehung älterer
Ansprüche kontaktiert werden zu können.

‍ACHTUNG: Wenn Sie innerhalb des letzten Monats einen ablehnenden Bescheid des
BAG (und nicht bloß eine Eingangsbestätigung seitens des BAG) erhalten haben,
können Sie sich nicht registrieren und auch nicht Vertragspartner von eClaim
werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall umgehend einen Anwalt Ihres
Vertrauens, da der Verlust von Ansprüchen droht.


8. WER KANN SICH BEI ECLAIM REGISTRIEREN?

Registrieren kann sich jedes Unternehmen, das ein Vertragsverhältnis mit Toll
Collect oder einem EETS-Anbieter hat (siehe hierzu FAQ Nr. 2). Jedes
mautzahlende Unternehmen ist einzeln zu registrieren, Gruppenregistrierungen
sind nicht möglich.

Wenn Sie bereits in der Vergangenheit Ansprüche gegenüber dem BAG geltend
gemacht haben und innerhalb des letzten Monats einen ablehnenden Bescheid des
BAG erhalten haben, können Sie sich nicht registrieren und auch nicht
Vertragspartner von eClaims werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall
umgehend einen Anwalt Ihres Vertrauens, da der Verlust von Ansprüchen droht.


9. WELCHES MEINER UNTERNEHMEN MUSS ICH REGISTRIEREN?

Wenn Ihrem Konzern oder Unternehmensverbund mehrere Unternehmen angehören,
registrieren Sie bitte unbedingt jedes Unternehmen, welches ein eigenes
Vertragsverhältnis mit Toll Collect oder einem EETS-Anbieter hat (siehe hierzu
FAQ Nr. 2), einzeln (wer gezahlt hat, ist hierfür nicht maßgeblich).


10. WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist für Sie kostenfrei! Die Kosten übernehmen
wir.

Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate Erfolgsbeteiligung. Die
detaillierten Informationen zu den Konditionen der Erfolgsbeteiligung können Sie
der Finanzierungsvereinbarung entnehmen.


11. WIE SIND DIE KONDITIONEN DER ERFOLGSPROVISION VON ECLAIM?

15 %, wenn eine außergerichtliche Verhandlungslösung erreicht werden kann;

23 %, wenn ein oder mehrere Musterverfahren geführt werden müssen, nicht aber in
jedem einzelnen Fall eine Klage erforderlich ist und

33 %, wenn wider Erwarten in jedem einzelnen Fall geklagt werden muss.

Anders NUR für Mitglieder bestimmter Verbände:

12,5 % statt 15 %, wenn eine außergerichtliche Verhandlungslösung erreicht
werden kann;

20 % statt 23 %, wenn ein oder mehrere Musterverfahren geführt werden müssen,
nicht aber in jedem einzelnen Fall eine Klage erforderlich ist;

30 % statt 33 %, wenn in jedem einzelnen Fall geklagt werden muss.


12. MUSS ICH GEGEBENENFALLS VOR GERICHT ERSCHEINEN?

Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von einer außergerichtlichen Einigung
aus. Auch wenn eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich sein
sollte, müssen Sie im Normalfall zu keinem Gerichtstermin erscheinen.


13. WAS IST IM RAHMEN DER REGISTRIERUNG UNTER EINEM EETS-ANBIETER ZU VERSTEHEN?

Der Europäische Elektronische Mautdienst (EEMD) oder im Englischen European
Electronic Toll Service (EETS) erlaubt dessen Nutzern den Zugang zum
mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem
Bordgerät. Dieser Mautdienst ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste
der Mitgliedstaaten (in Deutschland: Toll Collect).

Nicht jedes Unternehmen hat ein Vertragsverhältnis zu einem EETS-Anbieter. Wenn
Sie keinen EETS-Anbieter nutzen, müssen Sie hierzu auch keine Eingabe machen.


14. KÖNNEN SICH AUCH UNTERNEHMEN MIT SITZ AUSSERHALB VON DEUTSCHLAND
REGISTRIEREN?

Ja. Für die Rückerstattungsansprüche ist es unerheblich, in welchem Land das
Unternehmen seinen Sitz hat. Wichtig ist nur, dass das Unternehmen zu einem
Zeitpunkt seit dem 1. Januar 2018 Maut in Deutschland gezahlt hat.


15. MUSS ICH FÜR DIE REGISTRIERUNG MITGLIED EINES VERBANDS SEIN?

Nein, Ihr Unternehmen muss kein Mitglied eines Verbands sein.


16. WIR SIND EIN EINZIGES UNTERNEHMEN, HABEN ABER MEHRERE BENUTZERNUMMERN VON
TOLL COLLECT / EINEM EETS-ANBIETER. WELCHE BENUTZERNUMMER NUTZE ICH FÜR DIE
REGISTRIERUNG?

In diesem Ausnahmefall registrieren Sie sich dennoch mit nur einer dieser
Benutzernummern. Nutzen Sie dafür eine der Benutzernummern, die Sie aktuell und
hauptsächlich verwenden. Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden Sie dann
gebeten, die weiteren Benutzernummern anzugeben.


17. ICH HABE MICH REGISTRIERT, ABER KEINE WEITERE E-MAIL UND KEINEN LINK FÜR DIE
EINGABESEITE ERHALTEN.

Überprüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Nur wenn Sie keine
Benachrichtigung an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse
erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice (service@eclaim.de).


18. ICH HABE MICH REGISTRIERT UND EINE E-MAIL MIT DEM LINK ZUM
REGISTRIERUNGSPORTAL ERHALTEN. WIE GEHT ES WEITER?

Klicken Sie auf den Link, der Sie zum Registrierungsportal von eClaim führt.
Sofern der Link nicht funktionieren sollte, versuchen Sie bitte zunächst einen
anderen Internet-Browser. Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich an den
Support (service@eclaim.de).

Bevor Sie in das Portal gelangen, geben Sie bitte Ihre bei der Anmeldung
verwendete E-Mail-Adresse ein und wählen Sie ein Passwort, dass Sie sich merken
können. Bitte vermerken Sie am besten das Passwort innerhalb Ihres Systems.


19. SCHLIESSE ICH MIT DER REGISTRIERUNG BEREITS EINEN VERTRAG AB?

Nein, die Registrierung ist unverbindlich. Sobald Sie sich registriert haben,
erhalten Sie die Vertragsunterlagen. Erst dann werden Sie gebeten, uns die
unterschriebenen Verträge zu übermitteln.


20. WELCHE DATEN UND DOKUMENTE MUSS ICH ZUR VERFÜGUNG STELLEN?

Wir benötigen zum einen die Vertragsunterlagen (Vergütungsvereinbarung,
Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht).

Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen wir zudem Angaben zu den
Mautzahlungen. Geben Sie möglichst die genaue Summe der Zahlungen an, die auf
die mautpflichtigen Fahrten in Deutschland zwischen dem 1. Januar 2018 und dem
31. Dezember 2018 (ebenso für 2019, 2020 und im Jahr 2021 bis zum aktuellen
Datum) entfallen. Denn die Rückerstattungsansprüche entstehen genau mit jeder
gefahrenen mautpflichtigen Strecke.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die genauen Summen anzugeben, so können Sie
die Mautzahlungen angeben, die sich aus der Addition Ihrer zwölf monatlichen
Mautaufstellungen/Abrechnungen (für das Jahr 2021 der relevanten monatlichen
Mautaufstellungen/Abrechnungen bis zum aktuellen Datum) – beziehungsweise aus
Ihren jährlichen Mautaufstellung aus den Jahren 2018, 2019, 2020 – ergeben.

Als Beleg genügen die monatlichen oder jährlichen Mautaufstellungen von Toll
Collect, von einem EETS Provider oder – nur falls solche nicht vorhanden sind –
einem sonstigen Abrechnungsunternehmen für Zahlungen zwischen dem 1. Januar 2018
und dem aktuellen Datum.

Bitte übermitteln Sie uns die vollständigen (nicht lediglich Deckblätter)
Mautaufstellungen aus den betreffenden Jahren für das registrierte Unternehmen.
(Beachten Sie bitte, dass jedes mautzahlende Unternehmen einzeln zu registrieren
ist, Gruppenregistrierungen sind nicht möglich.)

Rechnungsposten, die sich auf einen Zeitraum vor dem 1. Januar 2018 beziehen
oder ein Service-Entgelt darstellen, sollen möglichst nicht eingereicht werden.
Diese genauen Summen können Sie möglicherweise den von Toll Collect angebotenen
(elektronischen) Einzelfahrtennachweisen entnehmen.

HINWEIS: Wir benötigen zum Beleg der Mautzahlungen keine Einzelfahrtnachweise,
die Mautaufstellungen reichen aus.


21. WIE ÜBERMITTLE ICH DIE DATEN UND DOKUMENTE?

1. Laden Sie die Vertragsunterlagen (Vergütungsvereinbarung,
Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht) in der Registrierungsmaske herunter.

2. Drucken Sie die Vergütungsvereinbarung und die Finanzierungsvereinbarung
einmal, die Vollmacht zweimal aus.

3. Alle Dokumente müssen von der/den vertretungsberechtigten Person(en) mit
voller Unterschrift (kein Kürzel, keine Namensparaphe) unterschrieben werden.

4. Laden Sie die ergänzten und unterzeichneten Vertragsunterlagen
(Vergütungsvereinbarung, Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht) über die
Registrierungsmaske hoch.

5. Die beiden unterschriebenen Vollmachten schicken Sie bitte unterzeichnet und
im Original zusätzlich postalisch an Hausfeld Rechtsanwälte LLP,
Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin.

BITTE BEACHTEN SIE: Schicken Sie bitte – abgesehen von den Vollmachten – keine
Dokumente oder Informationen per E-Mail oder Post an eClaim oder Hausfeld, da
eine Verarbeitung dann nicht gewährleistet werden kann.


22. WORAUF IST BEI DEN EINZUREICHENDEN BELEGEN ZU ACHTEN?

Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche eingereichten Belege auf Ihren oder den
Namen Ihrer Firma ausgestellt wurden. Etwaige Umfirmierungen und
Rechtsnachfolgen müssen sich also aus entsprechenden Handelsregisterauszügen
ergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie die Handelsregisterauszüge an sich
noch nicht hochladen. Wir wenden uns diesbezüglich gegebenenfalls erneut an Sie.


23. WAS MACHE ICH, WENN MIR KEINERLEI BELEGE
(MAUTAUFSTELLUNGEN/ABRECHNUNGSUNTERLAGEN) VORLIEGEN?

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind diese Belege unerlässlich. Sie können
entsprechende Mautaufstellungen von Toll Collect /ihrem EETS-Anbieter oder ihrem
Abrechnungsunternehmen erfragen. Ohne Belege können wir ihre Ansprüche nicht
geltend machen.

Nur für den Fall, dass Sie die Belege nicht rechtzeitig erhalten können, dürfen
Sie den Registrierungsprozess ohne die notwendigen Belege vorläufig finalisieren
und an uns übermitteln. Sie müssen die Belege dann schnellstmöglich nachreichen.
Wenden Sie sich hierfür an den Kundenservice, sobald Sie die Belege erhalten
haben.


24. WIE VERFAHRE ICH MIT ABRECHNUNGEN, DIE SICH AUF EINEN MONATSÜBERGREIFENDEN
ZEITRAUM BEZIEHEN?

Sie können die monatsübergreifenden Abrechnungen als Belege hochladen, auch wenn
die Abrechnung bspw. aus dem Januar 2018 auch Fahrten aus dem Dezember 2017
enthält. Die Belege aus dem Januar und Februar 2018 umfassen dann alle
mautpflichtigen Fahrten aus dem Januar 2018.

Siehe im Übrigen FAQ Nr. 20.


25. WIE BZW. WO KANN ICH MEINE DOKUMENTE EINREICHEN?

Sobald Sie sich registriert haben, erhalten Sie von uns einen Link zu unserer
Abfragemaske, um den weiteren Registrierungsprozess abzuschließen. Hier können
Sie alle erforderlichen Daten online angeben und Ihre Belege hochladen.


26. WANN MUSS ICH MEINE DOKUMENTE EINREICHEN UND INFORMATIONEN ÜBERMITTELN?

Wenn wir für Sie Rückerstattungsansprüche für im Jahr 2018 geleistete
Maut-Zahlungen geltend machen sollen, dann ist aus Verjährungsgründen der
Abschluss der Registrierung bis spätestens zum 8. Dezember 2021 erforderlich.

Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, die erforderlichen Dokumente, in jedem Fall
zumindest die Vergütungsvereinbarung, Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht
hochzuladen und die benötigten Informationen in das Webformular einzutragen.
Nach diesen Zeitpunkten können wir nicht gewährleisten, dass wir Ihre Ansprüche
berücksichtigen können.


27. WIE KANN ICH MEINE EINGEGEBENEN DATEN NACH ÜBERMITTLUNG DES FRAGEBOGENS
ERGÄNZEN ODER BEARBEITEN?

Nach Übermittlung des Fragebogens erscheint ein Pop-Up, das darauf hinweist,
dass dieser konkrete Fragebogen nicht mehr verändert werden kann. Das auf Ihren
Daten basierende Anspruchsschreiben wird in den darauffolgenden Tagen erstellt.

Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit dem erstellten Anspruchsschreiben.
Über den Link in der E-Mail können Sie die Datenmaske erneut öffnen und etwaige
Korrekturen im Fragebogen vornehmen. Nach Speicherung und Übermittlung des
Fragebogens erhalten Sie erneut eine E-Mail mit dem aktualisierten
Anspruchsschreiben, allerdings nur, wenn Sie eine entscheidende Datenänderung im
Fragebogen vorgenommen haben.

Bei für das Anspruchsschreiben unmaßgeblichen Datenfeldänderungen ist das
Anspruchsschreiben bereits final und Sie erhalten keine aktualisierte Version.


28. WAS MACHE ICH, WENN ICH MEINE TOLL COLLECT-KUNDENNUMMER NICHT KENNE?

Grundsätzlich hat fast jedes Unternehmen, das in Deutschland Maut zahlt, eine
Toll Collect-Kundennummer. Sollten Sie Ihre Nummer nicht kennen, können Sie
diese bei der Toll Collect GmbH erfragen.


29. TOLL COLLECT HAT NUN DIE MAUTABRECHNUNG FÜR 2017 UND 2018 VERSANDT? WIE KANN
ICH DIE DOKUMENTE HOCHLADEN?

Nach dem Absenden des Fragebogens schließt sich der Datenbildschirm und Sie
können zunächst keine Dokumente mehr hochladen. Im Februar 2021 erhalten Sie
jedoch einen neuen Link von eClaim, mit dem Sie sich wieder in das eClaim-Portal
einloggen und Ihre Dokumente hochladen können.

Bitte verzichten Sie bis dahin darauf, die Dokumente per E-Mail oder Post an
Hausgeld zu senden, da wir keinen Zugriff auf das eClaim-Portal haben und diese
nicht für Sie hochladen können.


30. ICH HABE MEINE DOKUMENTE VERSANDT, ABER KEINE RÜCKMELDUNG ERHALTEN. IST
ALLES ANGEKOMMEN?

Ihre Post, die Sie an unsere Adresse: Hausfeld Rechtsanwälte LLP,
Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin, schicken, erreicht uns auf dem normalen
Postweg. Aufgrund des großen Interesses an der Mauterstattung erhalten wir
jedoch jeden Tag eine große Anzahl von Briefen, sodass es einige Zeit dauert,
diese einzelnen Kunden zuzuordnen. Wir bitten daher um Geduld und werden uns nur
dann mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Dokumente fehlen sollten. Wenn Sie
nichts von uns hören, können Sie davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.

Bitte unterstützen Sie uns im Hinblick auf den Posteingang, indem Sie nur die
Originalvollmacht per Post an uns senden und Ihre Post eindeutig mit Ihrer
eClaim-Nummer kennzeichnen. Bitte laden Sie alle weiteren Dokumente,
insbesondere die Mautbelege oder die Verträge, ausschließlich über das
eClaim-Portal hoch (siehe auch Frage 29).


31. UNSERE KUNDEN KOMMEN AUF UNS ZU UND WOLLEN MAUTERSTATTUNGSANSPRÜCHE GEGEN
UNSER SPEDITIONSUNTERNEHMEN GELTEND MACHEN. WIE SOLLEN WIR VORGEHEN?

Leider sind wir nicht in der Lage, Sie ausführlich zu den Erstattungsansprüchen
zu beraten, die Kunden Ihrerseits gegen Ihr Unternehmen geltend machen. Ob und
in welcher Höhe diese Kunden zu Erstattungsansprüchen berechtigt sind, hängt
maßgeblich von Ihren vertraglichen Regelungen ab, die wir im Einzelnen nicht
überprüfen können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens zu wenden, um zu klären inwieweit Sie gegen die Zahlungsforderungen
Ihrer Kunden vorgehen müssen und ob es sinnvoll ist, eine von Ihnen eingereichte
Verjährungsvereinbarung zu unterzeichnen.


WARUM MUSS ICH JETZT HANDELN?


Für Rückerstattungsansprüche aus 2018 droht Ende 2021 die Verjährung. Sie können
dann nicht mehr durchgesetzt werden. Daher müssen vor Ende des Jahres Maßnahmen
ergriffen werden, um die Verjährung zu hemmen.


WER KANN RÜCKERSTATTUNGEN GELTEND MACHEN?


Jeder, der zwischen 2018 und 2021 Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und
Bundesstraßen gezahlt hat. Die Summe der geleisteten Mautzahlungen ist
unerheblich. Wichtig ist, dass Sie selbst die Mautzahlungen aufgrund eines
direkten Vertragsverhältnisses zu Toll Collect (bzw. einem EETS-Anbieter)
geleistet haben. Sollte sich Ihr Unternehmen nunmehr in der Insolvenz befinden,
stehen diese Ansprüche gegebenenfalls dem Insolvenzverwalter zu. Hierzu können
wir keine Rechtsberatung anbieten.


WIE HOCH SIND MEINE RÜCKERSTATTUNGSANSPRÜCHE?


Aller Wahrscheinlichkeit nach haben Mautzahler zwischen 2018 und 2021 rund vier
Prozent zu viel an Mautgebühren gezahlt. Diese Beträge - möglicherweise sogar
höhere - können zurückgefordert werden.


WELCHE DATEN UND DOKUMENTE MUSS ICH ZUR VERFÜGUNG STELLEN?


Um Ihre Ansprüche aus 2018 bis 2021 durchsetzen zu können, benötigen wir Daten
zu den Mautzahlungen und die Maut-Zahlungsbelege aus den betreffenden Jahren.
Jedes mautzahlende Unternehmen ist einzeln zu registrieren,
Gruppenregistrierungen sind nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die
eingereichten Belege auf Ihren oder den Namen Ihrer Firma ausgestellt wurden.
Etwaige Umfirmierungen und Rechtsnachfolgen müssen mit den entsprechenden
Handelsregisterauszügen belegt werden. Sollte es bei der Registrierung oder der
Identifizierung der relevanten Dokumente Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich
gerne an uns.


WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?


Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist für Sie kostenfrei! Die Kosten übernehmen
wir. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate Erfolgsbeteiligung.

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