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Maut-ZurückHintergründeAktuellesÜber unsFAQRegistrierung Language English German Polish Italian Romanian Slovak Czech Spanish Dutch Hungarian French FALSCHE BERECHNUNG DER LKW-MAUT Zuviel gezahlte Maut zurückerhalten Neues Urteil des EuGH * Erstattung der Maut rückwirkend bis 2018 * Vereinbarung auf Erfolgsprovisionsbasis * Schnelle und einfache Bearbeitung Registrierung Mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts weitere Informationen hier DEUTSCHE LKW-MAUT IST LAUT EUGH-ENTSCHEIDUNG RECHTSWIDRIG – SCHÜTZEN SIE IHRE ANSPRÜCHE JETZT VOR DROHENDER VERJÄHRUNG! Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht (mehr dazu). Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist. Vielmehr hätten bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für Infrastruktur einbezogen werden dürfen. Alle Zahler der deutschen Maut haben deshalb einen Anspruch auf Rückerstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland zumindest des Anteils an der in den Jahren 2018 bis 2021 gezahlten Maut, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der Anspruch mindestens vier Prozent der entrichteten Mautgebühr. Möglicherweise bestehen auch darüberhinausgehende Ansprüche. Achtung! Ansprüchen aus dem Jahr 2018 droht bereits Ende 2021 Verjährung. Werden Sie daher bis zum 8. Dezember tätig! eClaim bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hausfeld die Möglichkeit, Ihre Rückerstattungsansprüche schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko vor der Verjährung zu schützen - und durchzusetzen. Zur Durchsetzung Ihrer Rückerstattungsansprüche registrieren Sie sich bitte hier. Beachten Sie dabei, dass wir Ihre Ansprüche aus 2018 nur dann vor der Verjährung schützen können, wenn Sie ihre Registrierung bis zum 8. Dezember 2021 abgeschlossen haben! Ansprüche aus 2017 sind aller Wahrscheinlichkeit nach bereits verjährt. Eine Registrierung für diese Ansprüche ist nicht mehr möglich. Registrierung WIE GEHT ES WEITER 1. Registrierung Um Ihre zu viel gezahlten Maut-Beiträge zurückzufordern, registrieren Sie sich hier. 2. Bereitstellung der notwendigen Dokumente Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen wir Daten zu den Mautzahlungen und die Maut-Zahlungsbelege aus den betreffenden Jahren. Sie erhalten von uns ein Finanzierungsangebot und eine Mandatsvereinbarung. 3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche Wir ergreifen die erforderlichen verjährungs-hemmenden Maßnahmen und machen Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend. Sollten diese Bemühungen wider Erwarten keinen Erfolg haben, werden wir Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. FAQ 1. WER KANN RÜCKERSTATTUNGEN GELTEND MACHEN? Jeder, der seit dem 1. Januar 2018 Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gezahlt hat. Die Summe der geleisteten Mautzahlungen ist unerheblich. Wichtig ist, dass Sie selbst die Mautzahlungen aufgrund eines Vertragsverhältnisses zu Toll Collect (bzw. einem EETS-Anbieter) geleistet haben. Sofern sich ihr Unternehmen nunmehr in der Insolvenz befinden sollte, stehen diese Ansprüche ggf. dem Insolvenzverwalter zu. Hierzu können wir keine Rechtsberatung anbieten. 2. ICH WEISS NICHT, OB ICH EIN VERTRAGSVERHÄLTNIS MIT TOLLCOLLECT HABE? Ein Vertragsverhältnis mit Toll Collect haben zunächst alle Unternehmen, die bei Toll Collect registriert sind. Registrierte Unternehmen haben bei Toll Collect eine Benutzernummer. Diese können Sie bei Toll Collect erfragen. Auch wenn Sie nicht bei Toll Collect registriert sind, können Sie ein Vertragsverhältnis mit Toll Collect haben. Ein Vertragsverhältnis kommt insbesondere zustande, wenn Sie für das registrierte Unternehmen die AGB von Toll Collect akzeptiert haben. Dies kann auch bei einer manuellen Einbuchung einer Fahrt erfolgen. Zudem kann es sein, dass ein Abrechnungsunternehmen (SVG, UTA, DKV, etc.) als Vertreter in Ihrem Namen für Sie einen Vertrag mit Toll Collect geschlossen hat. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr Abrechnungsunternehmen. 3. WARUM MUSS ICH JETZT HANDELN? Für Rückerstattungsansprüche aus 2018 droht Ende 2021 die Verjährung. Sie können dann nicht mehr durchgesetzt werden. Daher müssen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um die Verjährung zu hemmen. 4. KÖNNEN UNTERNEHMEN ANSPRÜCHE GELTEND MACHEN, DIE LKW NUR GEMIETET ODER VERMIETET HABEN? Maut zurückfordern kann immer nur dasjenige Unternehmen, welches ein direktes Vertragsverhältnis mit Toll Collect hat. Das sind diejenigen Unternehmen, die bei Toll Collect registriert sind oder auf anderem Wege ein Vertragsverhältnis mit Toll Collect eingegangen sind. Dies kann potentiell und je nach Einzelfall sowohl ein Mieter als auch ein Vermieter sein, jedoch nicht beide zugleich für dieselbe Mautzahlung. In der Regel werden die Ansprüche aber dem Vermieter zustehen. WICHTIG: Es reicht nicht aus, wenn ein Unternehmen die Mautkosten lediglich im Innenverhältnis getragen hat. Hierausfolgt keine Anspruchsinhaberschaft. Wenn Sie also beispielsweise Fahrzeuge gemietet haben, die Maut direkt vom Vermieter (Charterway, PEMA o.ä.) abgerechnet und Ihnen anschließend in Rechnung gestellt wurde, reicht dies nicht aus, da Sie dann kein Vertragsverhältnis zu Toll Collect haben. 5. KÖNNEN UNTERNEHMEN MAUT ZURÜCKFORDERN, DIE IHREN SPEDITEUREN DIE MAUT ERSTATTET HABEN? Nein, dies ist leider über das Angebot von eClaim nicht möglich. 6. WIE HOCH SIND MEINE RÜCKERSTATTUNGSANSPRÜCHE? Die genaue Höhe der Rückerstattungsansprüche wird von den gefahrenen Strecken, der EURO-Norm, der Achsenzahl und dem zulässigen Gesamtgewicht des jeweiligen LKW abhängen. Aller Wahrscheinlichkeit nach haben Mautzahler zwischen 2018 und 2021 im Durchschnitt zwischen vier und sieben Prozent zu viel an Mautgebühren gezahlt. Diese Beträge - möglicherweise sogar höhere - können zurückgefordert werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das BAG die Mautgebühren im Laufe des Jahres 2021 anpassen wird, so dass sich die zu viel gezahlten Mautgebühren dann reduzieren könnten. 7. WERDEN ERSTATTUNGSANSPRÜCHE FÜR MAUTZAHLUNGEN, DIE ICH ZU EINEM FRÜHEREN ZEITPUNKT GEGENÜBER DEM BUNDESAMT FÜR GÜTERVERKEHR (BAG) GELTEND GEMACHT HABE, MITBERÜCKSICHTIGT? Sofern Sie in der Vergangenheit bereits Erstattungsansprüche für Mautzahlungen gegenüber dem BAG geltend gemacht haben, können wir diese Ansprüche unter Umständen im weiteren Verlauf des Prozesses mitberücksichtigen. Dies können wir aber nicht garantieren, da eine sinnvolle Berücksichtigung im Rahmen des Angebots von eClaim von der konkreten Formulierung Ihres Schreibens zu früheren Erstattungsansprüchen und dem Fortgang des Verfahrens abhängen. Bitte finalisieren Sie den Registrierungsprozess und laden die abgefragten Dokumente hoch, um im Falle einer sich möglicherweise anbietenden Einbeziehung älterer Ansprüche kontaktiert werden zu können. ACHTUNG: Wenn Sie innerhalb des letzten Monats einen ablehnenden Bescheid des BAG (und nicht bloß eine Eingangsbestätigung seitens des BAG) erhalten haben, können Sie sich nicht registrieren und auch nicht Vertragspartner von eClaim werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall umgehend einen Anwalt Ihres Vertrauens, da der Verlust von Ansprüchen droht. 8. WER KANN SICH BEI ECLAIM REGISTRIEREN? Registrieren kann sich jedes Unternehmen, das ein Vertragsverhältnis mit Toll Collect oder einem EETS-Anbieter hat (siehe hierzu FAQ Nr. 2). Jedes mautzahlende Unternehmen ist einzeln zu registrieren, Gruppenregistrierungen sind nicht möglich. Wenn Sie bereits in der Vergangenheit Ansprüche gegenüber dem BAG geltend gemacht haben und innerhalb des letzten Monats einen ablehnenden Bescheid des BAG erhalten haben, können Sie sich nicht registrieren und auch nicht Vertragspartner von eClaims werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall umgehend einen Anwalt Ihres Vertrauens, da der Verlust von Ansprüchen droht. 9. WELCHES MEINER UNTERNEHMEN MUSS ICH REGISTRIEREN? Wenn Ihrem Konzern oder Unternehmensverbund mehrere Unternehmen angehören, registrieren Sie bitte unbedingt jedes Unternehmen, welches ein eigenes Vertragsverhältnis mit Toll Collect oder einem EETS-Anbieter hat (siehe hierzu FAQ Nr. 2), einzeln (wer gezahlt hat, ist hierfür nicht maßgeblich). 10. WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU? Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist für Sie kostenfrei! Die Kosten übernehmen wir. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate Erfolgsbeteiligung. Die detaillierten Informationen zu den Konditionen der Erfolgsbeteiligung können Sie der Finanzierungsvereinbarung entnehmen. 11. WIE SIND DIE KONDITIONEN DER ERFOLGSPROVISION VON ECLAIM? 15 %, wenn eine außergerichtliche Verhandlungslösung erreicht werden kann; 23 %, wenn ein oder mehrere Musterverfahren geführt werden müssen, nicht aber in jedem einzelnen Fall eine Klage erforderlich ist und 33 %, wenn wider Erwarten in jedem einzelnen Fall geklagt werden muss. Anders NUR für Mitglieder bestimmter Verbände: 12,5 % statt 15 %, wenn eine außergerichtliche Verhandlungslösung erreicht werden kann; 20 % statt 23 %, wenn ein oder mehrere Musterverfahren geführt werden müssen, nicht aber in jedem einzelnen Fall eine Klage erforderlich ist; 30 % statt 33 %, wenn in jedem einzelnen Fall geklagt werden muss. 12. MUSS ICH GEGEBENENFALLS VOR GERICHT ERSCHEINEN? Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von einer außergerichtlichen Einigung aus. Auch wenn eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich sein sollte, müssen Sie im Normalfall zu keinem Gerichtstermin erscheinen. 13. WAS IST IM RAHMEN DER REGISTRIERUNG UNTER EINEM EETS-ANBIETER ZU VERSTEHEN? Der Europäische Elektronische Mautdienst (EEMD) oder im Englischen European Electronic Toll Service (EETS) erlaubt dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät. Dieser Mautdienst ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten (in Deutschland: Toll Collect). Nicht jedes Unternehmen hat ein Vertragsverhältnis zu einem EETS-Anbieter. Wenn Sie keinen EETS-Anbieter nutzen, müssen Sie hierzu auch keine Eingabe machen. 14. KÖNNEN SICH AUCH UNTERNEHMEN MIT SITZ AUSSERHALB VON DEUTSCHLAND REGISTRIEREN? Ja. Für die Rückerstattungsansprüche ist es unerheblich, in welchem Land das Unternehmen seinen Sitz hat. Wichtig ist nur, dass das Unternehmen zu einem Zeitpunkt seit dem 1. Januar 2018 Maut in Deutschland gezahlt hat. 15. MUSS ICH FÜR DIE REGISTRIERUNG MITGLIED EINES VERBANDS SEIN? Nein, Ihr Unternehmen muss kein Mitglied eines Verbands sein. 16. WIR SIND EIN EINZIGES UNTERNEHMEN, HABEN ABER MEHRERE BENUTZERNUMMERN VON TOLL COLLECT / EINEM EETS-ANBIETER. WELCHE BENUTZERNUMMER NUTZE ICH FÜR DIE REGISTRIERUNG? In diesem Ausnahmefall registrieren Sie sich dennoch mit nur einer dieser Benutzernummern. Nutzen Sie dafür eine der Benutzernummern, die Sie aktuell und hauptsächlich verwenden. Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden Sie dann gebeten, die weiteren Benutzernummern anzugeben. 17. ICH HABE MICH REGISTRIERT, ABER KEINE WEITERE E-MAIL UND KEINEN LINK FÜR DIE EINGABESEITE ERHALTEN. Überprüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Nur wenn Sie keine Benachrichtigung an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice (service@eclaim.de). 18. ICH HABE MICH REGISTRIERT UND EINE E-MAIL MIT DEM LINK ZUM REGISTRIERUNGSPORTAL ERHALTEN. WIE GEHT ES WEITER? Klicken Sie auf den Link, der Sie zum Registrierungsportal von eClaim führt. Sofern der Link nicht funktionieren sollte, versuchen Sie bitte zunächst einen anderen Internet-Browser. Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich an den Support (service@eclaim.de). Bevor Sie in das Portal gelangen, geben Sie bitte Ihre bei der Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse ein und wählen Sie ein Passwort, dass Sie sich merken können. Bitte vermerken Sie am besten das Passwort innerhalb Ihres Systems. 19. SCHLIESSE ICH MIT DER REGISTRIERUNG BEREITS EINEN VERTRAG AB? Nein, die Registrierung ist unverbindlich. Sobald Sie sich registriert haben, erhalten Sie die Vertragsunterlagen. Erst dann werden Sie gebeten, uns die unterschriebenen Verträge zu übermitteln. 20. WELCHE DATEN UND DOKUMENTE MUSS ICH ZUR VERFÜGUNG STELLEN? Wir benötigen zum einen die Vertragsunterlagen (Vergütungsvereinbarung, Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht). Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen wir zudem Angaben zu den Mautzahlungen. Geben Sie möglichst die genaue Summe der Zahlungen an, die auf die mautpflichtigen Fahrten in Deutschland zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018 (ebenso für 2019, 2020 und im Jahr 2021 bis zum aktuellen Datum) entfallen. Denn die Rückerstattungsansprüche entstehen genau mit jeder gefahrenen mautpflichtigen Strecke. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die genauen Summen anzugeben, so können Sie die Mautzahlungen angeben, die sich aus der Addition Ihrer zwölf monatlichen Mautaufstellungen/Abrechnungen (für das Jahr 2021 der relevanten monatlichen Mautaufstellungen/Abrechnungen bis zum aktuellen Datum) – beziehungsweise aus Ihren jährlichen Mautaufstellung aus den Jahren 2018, 2019, 2020 – ergeben. Als Beleg genügen die monatlichen oder jährlichen Mautaufstellungen von Toll Collect, von einem EETS Provider oder – nur falls solche nicht vorhanden sind – einem sonstigen Abrechnungsunternehmen für Zahlungen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem aktuellen Datum. Bitte übermitteln Sie uns die vollständigen (nicht lediglich Deckblätter) Mautaufstellungen aus den betreffenden Jahren für das registrierte Unternehmen. (Beachten Sie bitte, dass jedes mautzahlende Unternehmen einzeln zu registrieren ist, Gruppenregistrierungen sind nicht möglich.) Rechnungsposten, die sich auf einen Zeitraum vor dem 1. Januar 2018 beziehen oder ein Service-Entgelt darstellen, sollen möglichst nicht eingereicht werden. Diese genauen Summen können Sie möglicherweise den von Toll Collect angebotenen (elektronischen) Einzelfahrtennachweisen entnehmen. HINWEIS: Wir benötigen zum Beleg der Mautzahlungen keine Einzelfahrtnachweise, die Mautaufstellungen reichen aus. 21. WIE ÜBERMITTLE ICH DIE DATEN UND DOKUMENTE? 1. Laden Sie die Vertragsunterlagen (Vergütungsvereinbarung, Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht) in der Registrierungsmaske herunter. 2. Drucken Sie die Vergütungsvereinbarung und die Finanzierungsvereinbarung einmal, die Vollmacht zweimal aus. 3. Alle Dokumente müssen von der/den vertretungsberechtigten Person(en) mit voller Unterschrift (kein Kürzel, keine Namensparaphe) unterschrieben werden. 4. Laden Sie die ergänzten und unterzeichneten Vertragsunterlagen (Vergütungsvereinbarung, Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht) über die Registrierungsmaske hoch. 5. Die beiden unterschriebenen Vollmachten schicken Sie bitte unterzeichnet und im Original zusätzlich postalisch an Hausfeld Rechtsanwälte LLP, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin. BITTE BEACHTEN SIE: Schicken Sie bitte – abgesehen von den Vollmachten – keine Dokumente oder Informationen per E-Mail oder Post an eClaim oder Hausfeld, da eine Verarbeitung dann nicht gewährleistet werden kann. 22. WORAUF IST BEI DEN EINZUREICHENDEN BELEGEN ZU ACHTEN? Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche eingereichten Belege auf Ihren oder den Namen Ihrer Firma ausgestellt wurden. Etwaige Umfirmierungen und Rechtsnachfolgen müssen sich also aus entsprechenden Handelsregisterauszügen ergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie die Handelsregisterauszüge an sich noch nicht hochladen. Wir wenden uns diesbezüglich gegebenenfalls erneut an Sie. 23. WAS MACHE ICH, WENN MIR KEINERLEI BELEGE (MAUTAUFSTELLUNGEN/ABRECHNUNGSUNTERLAGEN) VORLIEGEN? Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind diese Belege unerlässlich. Sie können entsprechende Mautaufstellungen von Toll Collect /ihrem EETS-Anbieter oder ihrem Abrechnungsunternehmen erfragen. Ohne Belege können wir ihre Ansprüche nicht geltend machen. Nur für den Fall, dass Sie die Belege nicht rechtzeitig erhalten können, dürfen Sie den Registrierungsprozess ohne die notwendigen Belege vorläufig finalisieren und an uns übermitteln. Sie müssen die Belege dann schnellstmöglich nachreichen. Wenden Sie sich hierfür an den Kundenservice, sobald Sie die Belege erhalten haben. 24. WIE VERFAHRE ICH MIT ABRECHNUNGEN, DIE SICH AUF EINEN MONATSÜBERGREIFENDEN ZEITRAUM BEZIEHEN? Sie können die monatsübergreifenden Abrechnungen als Belege hochladen, auch wenn die Abrechnung bspw. aus dem Januar 2018 auch Fahrten aus dem Dezember 2017 enthält. Die Belege aus dem Januar und Februar 2018 umfassen dann alle mautpflichtigen Fahrten aus dem Januar 2018. Siehe im Übrigen FAQ Nr. 20. 25. WIE BZW. WO KANN ICH MEINE DOKUMENTE EINREICHEN? Sobald Sie sich registriert haben, erhalten Sie von uns einen Link zu unserer Abfragemaske, um den weiteren Registrierungsprozess abzuschließen. Hier können Sie alle erforderlichen Daten online angeben und Ihre Belege hochladen. 26. WANN MUSS ICH MEINE DOKUMENTE EINREICHEN UND INFORMATIONEN ÜBERMITTELN? Wenn wir für Sie Rückerstattungsansprüche für im Jahr 2018 geleistete Maut-Zahlungen geltend machen sollen, dann ist aus Verjährungsgründen der Abschluss der Registrierung bis spätestens zum 8. Dezember 2021 erforderlich. Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, die erforderlichen Dokumente, in jedem Fall zumindest die Vergütungsvereinbarung, Finanzierungsvereinbarung und Vollmacht hochzuladen und die benötigten Informationen in das Webformular einzutragen. Nach diesen Zeitpunkten können wir nicht gewährleisten, dass wir Ihre Ansprüche berücksichtigen können. 27. WIE KANN ICH MEINE EINGEGEBENEN DATEN NACH ÜBERMITTLUNG DES FRAGEBOGENS ERGÄNZEN ODER BEARBEITEN? Nach Übermittlung des Fragebogens erscheint ein Pop-Up, das darauf hinweist, dass dieser konkrete Fragebogen nicht mehr verändert werden kann. Das auf Ihren Daten basierende Anspruchsschreiben wird in den darauffolgenden Tagen erstellt. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit dem erstellten Anspruchsschreiben. Über den Link in der E-Mail können Sie die Datenmaske erneut öffnen und etwaige Korrekturen im Fragebogen vornehmen. Nach Speicherung und Übermittlung des Fragebogens erhalten Sie erneut eine E-Mail mit dem aktualisierten Anspruchsschreiben, allerdings nur, wenn Sie eine entscheidende Datenänderung im Fragebogen vorgenommen haben. Bei für das Anspruchsschreiben unmaßgeblichen Datenfeldänderungen ist das Anspruchsschreiben bereits final und Sie erhalten keine aktualisierte Version. 28. WAS MACHE ICH, WENN ICH MEINE TOLL COLLECT-KUNDENNUMMER NICHT KENNE? Grundsätzlich hat fast jedes Unternehmen, das in Deutschland Maut zahlt, eine Toll Collect-Kundennummer. Sollten Sie Ihre Nummer nicht kennen, können Sie diese bei der Toll Collect GmbH erfragen. 29. TOLL COLLECT HAT NUN DIE MAUTABRECHNUNG FÜR 2017 UND 2018 VERSANDT? WIE KANN ICH DIE DOKUMENTE HOCHLADEN? Nach dem Absenden des Fragebogens schließt sich der Datenbildschirm und Sie können zunächst keine Dokumente mehr hochladen. Im Februar 2021 erhalten Sie jedoch einen neuen Link von eClaim, mit dem Sie sich wieder in das eClaim-Portal einloggen und Ihre Dokumente hochladen können. Bitte verzichten Sie bis dahin darauf, die Dokumente per E-Mail oder Post an Hausgeld zu senden, da wir keinen Zugriff auf das eClaim-Portal haben und diese nicht für Sie hochladen können. 30. ICH HABE MEINE DOKUMENTE VERSANDT, ABER KEINE RÜCKMELDUNG ERHALTEN. IST ALLES ANGEKOMMEN? Ihre Post, die Sie an unsere Adresse: Hausfeld Rechtsanwälte LLP, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin, schicken, erreicht uns auf dem normalen Postweg. Aufgrund des großen Interesses an der Mauterstattung erhalten wir jedoch jeden Tag eine große Anzahl von Briefen, sodass es einige Zeit dauert, diese einzelnen Kunden zuzuordnen. Wir bitten daher um Geduld und werden uns nur dann mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Dokumente fehlen sollten. Wenn Sie nichts von uns hören, können Sie davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Bitte unterstützen Sie uns im Hinblick auf den Posteingang, indem Sie nur die Originalvollmacht per Post an uns senden und Ihre Post eindeutig mit Ihrer eClaim-Nummer kennzeichnen. Bitte laden Sie alle weiteren Dokumente, insbesondere die Mautbelege oder die Verträge, ausschließlich über das eClaim-Portal hoch (siehe auch Frage 29). 31. UNSERE KUNDEN KOMMEN AUF UNS ZU UND WOLLEN MAUTERSTATTUNGSANSPRÜCHE GEGEN UNSER SPEDITIONSUNTERNEHMEN GELTEND MACHEN. WIE SOLLEN WIR VORGEHEN? Leider sind wir nicht in der Lage, Sie ausführlich zu den Erstattungsansprüchen zu beraten, die Kunden Ihrerseits gegen Ihr Unternehmen geltend machen. Ob und in welcher Höhe diese Kunden zu Erstattungsansprüchen berechtigt sind, hängt maßgeblich von Ihren vertraglichen Regelungen ab, die wir im Einzelnen nicht überprüfen können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden, um zu klären inwieweit Sie gegen die Zahlungsforderungen Ihrer Kunden vorgehen müssen und ob es sinnvoll ist, eine von Ihnen eingereichte Verjährungsvereinbarung zu unterzeichnen. WARUM MUSS ICH JETZT HANDELN? Für Rückerstattungsansprüche aus 2018 droht Ende 2021 die Verjährung. Sie können dann nicht mehr durchgesetzt werden. Daher müssen vor Ende des Jahres Maßnahmen ergriffen werden, um die Verjährung zu hemmen. WER KANN RÜCKERSTATTUNGEN GELTEND MACHEN? Jeder, der zwischen 2018 und 2021 Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gezahlt hat. Die Summe der geleisteten Mautzahlungen ist unerheblich. Wichtig ist, dass Sie selbst die Mautzahlungen aufgrund eines direkten Vertragsverhältnisses zu Toll Collect (bzw. einem EETS-Anbieter) geleistet haben. Sollte sich Ihr Unternehmen nunmehr in der Insolvenz befinden, stehen diese Ansprüche gegebenenfalls dem Insolvenzverwalter zu. Hierzu können wir keine Rechtsberatung anbieten. WIE HOCH SIND MEINE RÜCKERSTATTUNGSANSPRÜCHE? Aller Wahrscheinlichkeit nach haben Mautzahler zwischen 2018 und 2021 rund vier Prozent zu viel an Mautgebühren gezahlt. Diese Beträge - möglicherweise sogar höhere - können zurückgefordert werden. WELCHE DATEN UND DOKUMENTE MUSS ICH ZUR VERFÜGUNG STELLEN? Um Ihre Ansprüche aus 2018 bis 2021 durchsetzen zu können, benötigen wir Daten zu den Mautzahlungen und die Maut-Zahlungsbelege aus den betreffenden Jahren. Jedes mautzahlende Unternehmen ist einzeln zu registrieren, Gruppenregistrierungen sind nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Belege auf Ihren oder den Namen Ihrer Firma ausgestellt wurden. Etwaige Umfirmierungen und Rechtsnachfolgen müssen mit den entsprechenden Handelsregisterauszügen belegt werden. Sollte es bei der Registrierung oder der Identifizierung der relevanten Dokumente Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich gerne an uns. WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU? Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist für Sie kostenfrei! Die Kosten übernehmen wir. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate Erfolgsbeteiligung. Zum Anfang * Impressum * Datenschutz * Cookie Richtlinie Copyright © 2021 eClaim All rights reserved. Hinweis Wir und ausgewählte Dritte setzen Cookies und ähnliche Technologien ein, so wie in der Cookie-Richtlinie beschrieben. 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