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Syndikusanwalt / In-house Counsel (m/w/d) – Schwerpunkt Immobilienrecht Die HanseMerkur Grundvermögen AG ist ein auf den deut [...] zum Stellenangebot STELLENANZEIGEN -------------------------------------------------------------------------------- Berlin Last Mile GmbH Manager Legal Affairs, Berlin Zalando SE Senior Legal Counsel / Syndikusrechtsanwalt Arbeit Taylor Wessing (Senior) Associate (w/m/d) Urheber- Medienrecht Versicherungskammer Bayern Assessor (m/w/d) in München Taylor Wessing Rechtsanwalt (w/m/d) Marken- und Wettbewerbsrecht Marienhaus Kliniken Volljurist Schwerpunkt Gesellschaftsrecht KWS Saat SE & Co KGaA Senior Legal Counsel, Berlin/Einbeck -------------------------------------------------------------------------------- Alle anzeigen JUVE NEWSLINE – ANMELDUNG Ich willige ein, dass meine E-Mail-Adresse zum Versand der JUVE-Newsline gespeichert wird. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. JUVE ZEITSCHRIFTEN * JUVE Rechtsmarkt * JUVE Magazin Österreich Aktuelle Ausgabe Einzelheft bestellen Informationen zum JUVE Rechtsmarkt-Abonnement anfordern Aktuelle Ausgabe Einzelheft bestellen Informationen zum JUVE Magazin-Abonnement anfordern AZUR ZEITSCHRIFTEN * azur Karrieremagazin * azur 100 Aktuelle Ausgabe Einzelheft bestellen Aktuelle Ausgabe Einzelheft bestellen JUVE HANDBÜCHER -------------------------------------------------------------------------------- Onlineversion der aktuellen Ausgabe. Die Printversion des aktuellen JUVE Handbuchs bestellen. Artikel drucken 02.09.2021 EUGH ZUR BUNDESNETZAGENTUR: EXPERTEN SPRECHEN VON „EPOCHALEM URTEIL“ Seit Monaten fiebert die Energiebranche der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entgegen. Nun erklärt der EuGH mit ihr weite Teile des deutschen Energierechts für EU-rechtswidrig. Der Bundesnetzagentur fehle es an Unabhängigkeit vom Gesetzgeber. JUVE hat führende Regulierungsrechtler um ihre Einschätzung gebeten. Erste Reaktionen zeigen, wie drastisch sich die Rolle der Bundesnetzagentur und das deutsche Regulierungssystem ändern könnten. Die Bundesnetzagentur, als Regulierer unter anderem der Strom- und Gasnetzbetreiber, sieht akut keine Konsequenzen für ihre Arbeit. Sie werde rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren, teilte sie in einer Stellungnahme mit. „Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essenziell sind“. Wie mit dem Urteil insbesondere zur Rolle der Bundesnetzagentur, aber auch zur Trennung von Energieerzeugung und -versorgung umzugehen ist, dafür ist nun der Gesetzgeber zuständig. Welche Schwierigkeiten das Thema birgt, zeigen die hier zusammengetragenen Beiträge einiger im Energiesektor beratender Juristen. Wiegand Laubenstein „Die Bundesnetzagentur ist keine Bundesbank“ Die Bundesnetzagentur wird mit diesem Urteil zum unabhängigen Rechtssetzungsorgan. Dieser Weg ist falsch und darüber hinaus mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar. Denn die Energiewende ist ein politisches Vorhaben – ihr Gelingen hängt elementar von den Vorgaben des Gesetzgebers ab. Eine auf Normen, Gesetzen und Verordnungen basierende Regulierung kann nicht einfach dem Willen des Gesetzgebers entzogen und durch eine administrative Regulierung ersetzt werden. Eine Bundesnetzagentur ist in ihrer Arbeit nicht mit einer Bundesbank vergleichbar, die aus Gründen der Sicherung der Geldwertstabilität der nationalen politischen Aufsicht entzogen ist. Das Urteil des EuGH gibt Anlass zur Sorge. Wiegand Laubenstein, seit 2020 Partner bei Rosin Büdenbender in Essen. Davor war er 14 Jahre Vorsitzender Richter des Kartellsenats am OLG Düsseldorf und dort vor allem mit den Klagen gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur befasst. Christian von Hammerstein „Das gesamte deutsche Regulierungssystem muss überarbeitet werden“ Die Entscheidung ist ein epochaler Paukenschlag. Die Macht verschiebt sich vom Bund zur Bundesnetzagentur. Das hat Auswirkungen auf den Lobbyprozess. Auch der Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur würde sich erheblich ändern. Die Bundesnetzagentur würde weniger an den Vorgaben des nationalen Gesetzgebers gemessen werden als am Europäischen Recht. Aber auch die Bundesnetzagentur wird sich ändern müssen. Der Beirat, über den die Länder Einfluss zu nehmen versuchen, muss abgeschafft werden. Die Landesregulierungsbehörden müssen unabhängig aufgestellt oder abgeschafft werden. Und der gesamte Konzessionswettbewerb, über den über zehntausend Kommunen in Deutschland auch noch einmal Einfluss auf den Netzbetrieb nehmen, ist grundlegend zu reformieren. Christian von Hammerstein, Energierechtspartner bei Raue in Berlin Christian Theobald „Weitreichende Konsequenzen für Strom- und Gasnetzbetreiber“ Der EuGH hat heute mit seinem Urteil unter die deutsche Energiemarktregulierung, wie wir sie kennen, einen Schlussstrich gezogen. Für die deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber wird das weitreichende Konsequenzen haben. Nicht nur was das Regulierungsmanagement betrifft, sondern auch ganz grundsätzlich die Rechtsschutzmöglichkeiten für die Unternehmen. Wenn sich die Bundesnetzagentur zukünftig die Vorgaben, die sie anwendet, selbst gibt, und darüber nur eine abstrakte europäische Richtlinie steht, ist der Rechtsschutz für die Branche sehr begrenzt. Man kann und muss sich die Frage stellen, ob diese Konsequenz im Energiebinnenmarktpaket der EU so angelegt ist. Prof. Dr. Christian Theobald, Partner bei Becker Büttner Held in Berlin Thilo Richter „Eine toxische Mischung“ Der Entgeltregulierung im Energienetzbereich droht eine weitgehende Lockerung der normativen Bindungen der Regulierungsbehörde. Wenn zudem die Ermessensspielräume der Behörde erhöht werden, wie zuletzt der Bundesgerichtshof zum Xgen-Gas forderte, droht eine toxische Mischung: Der gerichtliche Prüfungsmaßstab nähert sich weiter einer bloßen Plausibilitätskontrolle an. Verfassungsrechtlich folgt aus dem EuGH-Urteil der Auftrag an die Gerichte, wieder genauer hinzusehen, ob die Regulierungsbehörde ihre Entscheidungsspielräume auf der Grundlage einer hinreichend analysierten Tatsachengrundlage und vertretbarer methodischer Ansätze nutzt. Dr. Thilo Richter, Gründungspartner der Kanzlei Leitfeld aus Köln Cornelia Kermel „Rechtsschutz könnten Aufgabe der Verwaltungsgerichte werden“ Das EuGH-Urteil hat erhebliche Folgen für die Energiewirtschaft. Eine Aufspaltung der Bundesnetzagentur ist unausweichlich. Aber auch die Grundfesten des deutschen Verfassungsrechts werden erschüttert. Anstelle einer demokratisch legitimierten und durch die Exekutive überprüfbaren Entscheidungsgewalt der Bundesnetzagentur erfordert deren vollständige Unabhängigkeit eine wesentliche Kontrolle durch die Gerichte. Das vom BGH der Bundesnetzagentur bislang eingeräumte weite Regulierungsermessen dürfte daher zukünftig einer vollständigen gerichtlichen Kontrolle weichen. Möglicherweise bietet dies den Hebel, zukünftig die Verwaltungsgerichte damit zu betrauen. Neben dem Gesetzgeber wird daher auch die Justiz gefordert sein. Offen bleibt, ob das Bundesverfassungsgericht bei der zu erwartenden Kontrolle der gesetzgeberischen Umsetzung erneut die Konfrontation mit dem EuGH suchen wird. Dr. Cornelia Kermel, Partnerin in der Energierechtspraxis bei Noerr Dirk Uwer „Das Urteil verschärft die Legitimationskrise der EU“ Das Urteil ist hochproblematisch. Die fehlende Rücksichtnahme des EuGH auf das mitgliedstaatliche Verfassungsrecht und das Demokratieprinzip könnten die institutionelle Legitimationskrise der EU weiter verschärfen. Die vom Gericht geforderte umfassende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur nicht nur auf der Exekutivebene, sondern auch vom parlamentarischen Gesetzgeber halte ich für rechtsstaatlich bedenklich. Das im Energiewirtschaftsgesetz für Netzzugang und Netzentgelte verankerte Prinzip der normgeleiteten Regulierung leidet bereits unter einem zu weit verstandenen Regulierungsermessen. Das Urteil droht nun in diesen grundrechtssensiblen Bereichen mit ihrer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für Unternehmen und Endkunden die gerichtlichen Kontrolldichte weiter zu verringern. Prof. Dr. Dirk Uwer, Partner bei Hengeler Mueller in Düsseldorf Holger Stappert „Das Urteil ist unbedingt anzuerkennen“ Aus nationaler Perspektive gibt es gute Gründe, eine Änderung des gegenwärtigen Rechtsrahmens nicht für notwendig zu halten. Faktisch hatten wir meines Erachtens eine sehr starke Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden. Der EuGH entscheidet aber aus einer autonomen europarechtlichen Perspektive. Europarechtlich betrachtet lag eine Vertragsverletzung durch die Bundesrepublik Deutschland aber nahe. Das Urteil ist unbedingt anzuerkennen. Kritik daran ist erlaubt, bringt aber nicht viel. Wir müssen jetzt nach vorne schauen. Die Kunst wird es sein, dem EU-Recht genüge zu tun und rechtsstaatliche Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Dr. Holger Stappert, Partner im Energierecht bei Luther in Düsseldorf Claire Dietz-Polte „Unsicherheit ist dem Energiebinnenmarkt nicht zuträglich“ Das Urteil des EuGH überrascht nicht. Klar ist nun, dass die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur zu weitgehend beschnitten wurde. Leider gibt das Urteil keine Antwort darauf, wo genau die Grenze zwischen zulässiger energiepolitischer Rahmensetzung und unzulässiger Kompetenzbeschränkung verläuft. Hier sind die Entscheidungen des EuGH in Parallelverfahren abzuwarten. Die Bundesnetzagentur steht jetzt vor der großen Herausforderung, ihre Rolle als unabhängiger Regulator neu zu definieren. Dass diese Unsicherheiten dem europäischen Energiebinnenmarkt nicht zuträglich sind, liegt auf der Hand. Dr. Claire Dietz-Polte, Partnerin bei Baker McKenzie, Co-Head der deutschen Energie- und Infrastruktur-Praxis „Ohne wesentliche Auswirkungen auf die Regulierungspraxis“ Die Entscheidung ist ein Paukenschlag, der aber nach den Schlussanträgen des Generalanwalts nicht ganz überraschend kommt. Wesentliche unmittelbare Auswirkungen auf die Regulierungspraxis und die Rechtsprechung zum Regulierungsrecht sind aus meiner Sicht nicht zu erwarten. Spannend wird es allerdings mit Blick auf die Frage, welche Konsequenzen zur Rechtsstellung der Bundesnetzagentur die Berliner Politik nach der Wahl aus der Entscheidung des EuGH zieht. Dabei dürfte aus verfassungsrechtlichen Gründen klar sein, dass ihre Entscheidungen auch künftig gerichtlich kontrolliert werden können. Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass die Regulierungsbehörden schalten und walten können, wie sie wollen. Dr. Thomas Höch, Namenspartner der Kanzlei Höch & Partner aus Dortmund Jacob von Andreae „Ausländische Investitionen in die deutsche Energieinfrastruktur werden erschwert“ Das Urteil wird gravierende Folgen für das deutsche Energierecht haben. Nach der Bundestagswahl ist ohnehin mit einer weitreichenden Umgestaltung des Energierechts zu rechnen. Nun kommt noch die Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur von politischen Einflüssen und Verordnungsvorgaben hinzu. Perspektivisch muss dann im Gegenzug die gerichtliche Kontrolldichte wieder zunehmen. Erhebliche praktische Relevanz wird auch die Feststellung des EuGH haben, dass der Begriff des vertikal integrierten Unternehmens auch Tätigkeiten der Energieerzeugung und -versorgung außerhalb der EU erfassen muss. Dadurch werden ausländische Investitionen in die deutsche Energieinfrastruktur erheblich erschwert. Hervorzuheben ist aber, dass die Urteilsgründe noch Spielräume bei der Ausdeutung des Begriffs des vertikal integrierten Unternehmens eröffnen. Dr. Jacob von Andreae, Partner bei Gleiss Lutz in Düsseldorf Thomas Burmeister „Bundesnetzagentur muss gestaltende Klimaschutzbehörde werden“ Der EuGH drängt den deutschen Gesetzgeber zum Rückzug, um die Position der Bundesnetzagentur zu stärken. Dies bedeutet aber vor allem einen Machtzuwachs für europäische Institutionen, die damit stärker die Leitlinien des behördlichen Handelns bestimmen können. Der Bundesnetzagentur dürfte daran liegen, dass ihre Entscheidungen eine ausreichend hohe Akzeptanz unter Marktteilnehmern genießen. Der auch heutzutage gelegentlich noch zu beobachtende Rückzug auf die Rolle einer Verbraucherschutzbehörde wird daher nicht mehr genügen, sie muss sich stattdessen weiter in die aktiv gestaltende Rolle einer Klimaschutzbehörde begeben. Thomas Burmeister, Partner bei White & Case in Düsseldorf (Martin Ströder) VERWANDTE NACHRICHTEN 11.07.2019Netzentgelte: Bundesnetzagentur und Raue-Mandantin triumphieren vor dem BGH18.01.2018Netzausbau-Finanzierung: Klassentreffen vor dem OLG Düsseldorf TEILEN * tweet * Nachrichten * | * JUVE Handbuch * | * JUVE Rechtsmarkt * | * azur * | * Stellenmarkt * | * Anwaltsporträts * | * Kanzleiporträts * | * Awards * Mediadaten/AGB * | * Der Verlag * | * Mitarbeiter * | * Pressemitteilung * | * Kontakt * | * JUVE-Newsline * | * Impressum * | * JUVE Datenschutzerklärung Diese Website setzt technische Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind.OkZur Datenschutzerklärung