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Meldeservice zum Transparenzregister

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SERVICE ZUR TRANSPARENZREGISTER MELDUNG

Der Service zur Transparenzregister Meldung übernimmt die korrekte Registrierung
der spezifischen Inhaber- und Firmendetails, sowie erweiterte
Informationsangaben zum Transparenzregister und schützt Sie somit vor möglichen
Bußgeldern durch falsche Angaben bei der Registrierung. Des Weiteren erinnert
Sie der Meldeservice jährlich an die Aktualisierung Ihrer Firmendaten und wird
von Ihnen gemeldete Änderungen im Transparenzregister eintragen.


BESTELLUNG


AUSWAHL DES TRANSPARENZREGISTER MELDESERVICE


BASIS

€ 89 / pro Kalenderjahr
 * Der Basis Meldeservice in das Transparenzregister gilt für Unternehmen mit
   maximal 2 Personen als Gesellschafter

Jetzt bestellen
*zzgl. MwSt.


STANDARD

€ 129 / pro Kalenderjahr
 * Der Standard Meldeservice in das Transparenzregister gilt für Unternehmen mit
   maximal 7 natürlichen Personen als Gesellschafter

Jetzt bestellen
*zzgl. MwSt.


PREMIUM

€ 389 / pro Kalenderjahr
 * Der Premium Meldeservice in das Transparenzregister gilt für Gesellschaften
   mit max. 3 Inhabergesellschaften

Jetzt bestellen
*zzgl. MwSt.


WAS IST DAS TRANSPARENZREGISTER?

Das Transparenzregister ist ein eingeführtes Register der Bundesrepublik
Deutschland, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von
Unternehmen (juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen
Personengesellschaften) einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Eintragung ist seit 1.8.2021 Pflicht.
Ein fehlender Eintrag oder falsche Angaben können hohe Bußgelder verursachen.

Sie können den Eintrag und die jährliche Aktualisierung der eingetragenen
Angaben zum Transparenzregister zwar selbstständig durchführen, was jedoch in
der Praxis mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand und möglichen Bußgeldern
durch falsche Datenübermittlung verbunden ist.

Transparenzregister-Meldung.de, der Meldeservice zum Transparenzregister
übernimmt als Dienstleister für Sie die Anmeldung und Übermittlung Ihrer
Firmendaten.

Transparenzregister Meldung

Die Meldung zum Transparenzregister kann durch Sie persönlich erfolgen, jedoch
sind mit der Meldung einige wichtige Punkte zu beachten, die nachträglich bei
der Auswahl falscher Angaben zu nicht unerheblichen Bußgeldern von bis zu
100.000€ führen können. Transparenzregister-Meldung.de übernimmt für Sie die
Meldung zum Transparenzregister und achtet bei der Übermittlung der
Informationen auf eine entsprechende korrekte Übermittlung Ihrer Informationen
bzgl. der wirtschaftlich berechtigten Personen in Ihrem Unternehmen.
Transparenzregister-Meldung.de wird Sie ausserdem jährlich an die Aktualisierung
Ihrer Firmendaten erinnern und bei Veränderungen diese dem Transparenzregister
melden. Sparen Sie sich Zeit, Nerven und vermeiden Sie unnötige Bußgelder durch
die Übermittlung von ggf. unsachgemäßen Angaben.

Kosten Transparenzregister

Die Kosten für das Transparenzregister sind differenziert zu betrachten.
Grundsätzlich sind Mitteilungen an die registerführende Stelle zur Eintragung in
das Transparenzregister zwar als solche nicht gebührenpflichtig. Dies geht aus
den §§ 20 Abs. 1, 20 Abs. 2 Satz 4, 21 Abs. 1 GwG hervor.

Es werden jedoch von den Unternehmen für die eigenständige Führung des
Transparenzregisters Kosten in Höhe einer Jahresgebühr von zurzeit 4,80 Euro
erhoben. Die eigenständige Führung und Übermittlung von Informationen an das
Transparenzregister kann jedoch mit nicht unerheblichen Bußgeldern von bis zu
100.000€ verbunden sein, wenn das Unternehmen wissentlich oder unwissentlich
falsche Angaben zum Unternehmen übermittelt.

Zusätzlich können auch Kosten bei Abfragen des Transparenzregisters entstehen.
Die Transparenzregistergebührenverordnung regelt die Höhe der Grundgebühr sowie
der weiteren Gebühren, die in Verbindung mit dem Transparenzregister anfallen,
wie z.B. für die Einsichtnahme.

Für die Einsichtnahme erhebt die registerführende Stelle gemäß § 24 Abs. 1, 3
GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in
Verbindung mit Nr. 2 Anlage 1 TrGebV die dort vorgesehene Gebühr pro abgerufenem
Dokument.

Wenn Sie über Transparenzregister-Meldung die Meldung und Führung zum
Transparenzregister beauftragen, gelten die in unseren AGB gültigen Gebühren.
Transparenregister-Meldung.de übernimmt dann für Sie alle formellen Arbeiten,
die im Zusammenhang mit der Meldung oder der Einsichtnahme in das
Transaprenzregister in Verbindung stehen.

 

Transparenzregister GmbH

Die wohl bekannteste Gesellschaftsform in Deutschland ist wohl die GmbH, die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Oftmals ist hier durch die
Gesellschaftsverträge eine nicht klar ersichtliche Gesellschaftsstruktur und die
damit verbundenen wirtschaftlich berechtigten Personen einhergehend, so dass
teilweise eine klare Differenzierung bei den Angaben zum Transparenzregister
erfolgen müssen.

Besonders betroffen ist die GmbH zur Transparenzregister Meldung, deren
Eintragung vor 2007 lag und die seit 2007 ihre Gesellschafterliste nicht
geändert hat.


Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder bis zu 100.000 EUR. In besonders
schweren Fällen können sogar Bußgelder in Millionenhöhe verhängt werden.

Gerne können Sie durch unseren zusätzlichen Service in Zusammenarbeit mit
erfahrenen Anwaltskanzleien in diesem Bereich durch eine Rechtsberatung die
notwendige Klarheit über die anzugebenden wirtschaftlichen Verhältnisse
einholen.
Transparenzregister Pflicht

Wer sich genau in das Transparenzregister eintragen muss ist garnicht so leicht
zu beantworten. Die Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister besteht für
Rechtseinheiten gem. § 20 GwG:

 * Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene
   Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG).

Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 21 GwG sind auch:

 * Trusts
 * Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters
   eigennützig ist
 * Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion
   entsprechen.

Mitteilungspflichtig sind nach § 20 GwG die transparenzpflichtigen
Rechtseinheiten selbst. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG sind die Verwalter
der Trusts (Trustees) und Treuhänder mitteilungspflichtig.

Sie können dafür natürlich auch Dritte wie Transparenzregister-Meldung.de
beauftragen, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen einzutragen.

Durch unseren zusätzlichen Service in Zusammenarbeit mit erfahrenen
Anwaltskanzleien können Sie gerne die Pflicht zur Eintragung ins
Transparenzregister überprüfen lassen.

Transparenzregister Bundesanzeiger

Die registerführende Stelle des Transparenzregisters als Beliehener des
Bundesministeriums der Finanzen ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Wenn Sie Fragen zur Nutzung (Eintragung/Einsichtnahme) des Transparenzregisters
haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesanzeiger Verlag GmbH als
registerführende Stelle. Gerne können wir Ihnen natürlich auch im Rahmen der
möglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Auskünften zur Seite stehen. In
unserem ausführlichen Fragen und Antwortenbereich finden Sie unter anderem
Auskünfte zu den wichtigsten Themen in Verbindung mit dem Transparenzregister.

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen beim
Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 31248.

Anmeldung Transparenzregister

Die Anmeldung zum Transparenzregister ist ein grundsätzlich einfacher Prozess,
der jedoch einhergehend ist mit der korrekten Auswahl von
Informationsmitteilungen an das Transaprenzregister. Bei falscher Auswahl von
Informationsangaben wie z.B. der Art des wirtschaftlichen Interesses können
Bussgelder in nicht unerheblicher Höhe anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen den
Service zur Meldung zum Transaprenzregister zu nutzen, der Ihre Angaben an das
Transparenzregister übermittelt.

FAQ Transparenzregister

Wir haben einen umfassenden Katalog von Fragen und Antworten (FAQ Bereich) zum
Transparenzregister auf unserer Webseite transparenzregister-meldung.de
eingerichtet und hoffen Ihnen damit im Rahmen der gesetzlichen
Rahmenbedingungen, die wichtigsten Informationen rund um das Transparenzregister
und die Meldund zum Transparenzregister beantworten zu können. Den FAQ bereich
finden Sie unter:
https://www.transparenzregister-meldung.de/fragen-und-antworten/

Transparenzregister Meldepflicht

Die Meldepflicht zum Transparenzregister besteht seit 1.8.21 und bedingt eine
doch recht komplexe Betrachtungsweise. Wie bereits im Unterpunkt Pflicht zur
Eintragung ins Transparenzregister ausgeführt, ist nicht sofort für viele
Unternehmen ersichtlich, ob eine Transparenzregister Meldepflicht für Ihr
Unternehmen vorliegt.

Sie können dafür natürlich  Transparenzregister-Meldung.de beauftragen, die von
Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen einzutragen.

Gerne stellen wir Ihnen unseren zusätzlichen Service in Zusammenarbeit mit
erfahrenen Anwaltskanzleien zur Verfügung, über den Sie die Meldepflicht zum
Transparenzregister für Ihr Unternehmen überprüfen lassen können.

Zur Transparenzregister Meldung


FRAGEN UND ANTWORTEN


ZUM TRANSPARENZREGISTER

Search


WIE HABE ICH EINEN ANTRAG AUF EINSICHTNAHME IN DAS TRANSPARENZREGISTER ZU
STELLEN?

Sofern Sie ein aktives Mitglied auf unserem Dienstleistungsportal sind, erhalten
Sie von unserem E-Mail-Support eine Kurzanleitung zur Antragstellung. Gerne
können Sie die Antragsstellung auch über

Mehr lesen »


WELCHE MÖGLICHKEIT HABE ICH, MITTEILUNGEN WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTER AN DEN
SERVICE DES TRANSPARENZREGISTERS ZU ÜBERSENDEN?

Nutzen Sie dafür bitte unsere Änderungsantrags- oder Registrierungsformulare.
Diese erhalten Sie nach einer an uns gesendeten E-Mail-Anforderung, sofern Ihre
Registrierung bezahlt ist. Kontaktieren Sie unseren

Mehr lesen »


WEM IST DIE EINSICHT INS TRANSPARENZREGISTER GESTATTET?

Dies ist von der Funktion des Einsichtnehmenden abhängig. Bestimmte Behörden
haben ihm Rahmen ihrer Aufgabenerfüllungen uneingeschränkten Zugang auf den
gesamten Datenbestand des Transparenzregisters. Verpflichteten ist

Mehr lesen »


WELCHE ANGABEN UMFASST DIE MITTEILUNGSPFLICHT ZUM TRANSPARENZREGISTER?

Zum wirtschaftlich Berechtigten müssen folgende Daten übermittelt werden: Vor-
und Nachname, das Geburtsdatum, der Wohnort (nicht vollständige Adresse), das
Wohnsitzland, alle Staatsangehörigkeiten, der Typ des

Mehr lesen »


MUSS EIN VEREIN DATEN AN DAS TRANSPARENZREGISTER VORNEHMEN, OBWOHL ER
AUTOMATISCH ERFASST WURDE?

Vereine müssen über ihre wirtschaftlich Berechtigten trotz automatischer
Erfassung ihrer Rechtseinheit Daten an das Register übermitteln, wenn:
Veränderungen im Vorstand nicht sofort zur Eintragung in

Mehr lesen »


WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN IHNEN BEI NUTZUNG UNSERER DIENSTLEISTUNG ZUR ANMELDUNG
INS TRANSPARENZREGISTER?

Hier die Übersicht zu den für Sie entstehenden Kosten: Basis-Registrierung 89,00
€ pro Jahr erweiterte Standard Registrierung 129,00 € pro Jahr Premium Eintrag
389,00 €

Mehr lesen »
Mehr Fragen und Antworten


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