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Meldeservice zum Transparenzregister * Startseite * Bestellung * FAQ Menu * Startseite * Bestellung * FAQ SERVICE ZUR TRANSPARENZREGISTER MELDUNG Der Service zur Transparenzregister Meldung übernimmt die korrekte Registrierung der spezifischen Inhaber- und Firmendetails, sowie erweiterte Informationsangaben zum Transparenzregister und schützt Sie somit vor möglichen Bußgeldern durch falsche Angaben bei der Registrierung. Des Weiteren erinnert Sie der Meldeservice jährlich an die Aktualisierung Ihrer Firmendaten und wird von Ihnen gemeldete Änderungen im Transparenzregister eintragen. BESTELLUNG AUSWAHL DES TRANSPARENZREGISTER MELDESERVICE BASIS € 89 / pro Kalenderjahr * Der Basis Meldeservice in das Transparenzregister gilt für Unternehmen mit maximal 2 Personen als Gesellschafter Jetzt bestellen *zzgl. MwSt. STANDARD € 129 / pro Kalenderjahr * Der Standard Meldeservice in das Transparenzregister gilt für Unternehmen mit maximal 7 natürlichen Personen als Gesellschafter Jetzt bestellen *zzgl. MwSt. PREMIUM € 389 / pro Kalenderjahr * Der Premium Meldeservice in das Transparenzregister gilt für Gesellschaften mit max. 3 Inhabergesellschaften Jetzt bestellen *zzgl. MwSt. WAS IST DAS TRANSPARENZREGISTER? Das Transparenzregister ist ein eingeführtes Register der Bundesrepublik Deutschland, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen (juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften) einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Eintragung ist seit 1.8.2021 Pflicht. Ein fehlender Eintrag oder falsche Angaben können hohe Bußgelder verursachen. Sie können den Eintrag und die jährliche Aktualisierung der eingetragenen Angaben zum Transparenzregister zwar selbstständig durchführen, was jedoch in der Praxis mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand und möglichen Bußgeldern durch falsche Datenübermittlung verbunden ist. Transparenzregister-Meldung.de, der Meldeservice zum Transparenzregister übernimmt als Dienstleister für Sie die Anmeldung und Übermittlung Ihrer Firmendaten. Transparenzregister Meldung Die Meldung zum Transparenzregister kann durch Sie persönlich erfolgen, jedoch sind mit der Meldung einige wichtige Punkte zu beachten, die nachträglich bei der Auswahl falscher Angaben zu nicht unerheblichen Bußgeldern von bis zu 100.000€ führen können. Transparenzregister-Meldung.de übernimmt für Sie die Meldung zum Transparenzregister und achtet bei der Übermittlung der Informationen auf eine entsprechende korrekte Übermittlung Ihrer Informationen bzgl. der wirtschaftlich berechtigten Personen in Ihrem Unternehmen. Transparenzregister-Meldung.de wird Sie ausserdem jährlich an die Aktualisierung Ihrer Firmendaten erinnern und bei Veränderungen diese dem Transparenzregister melden. Sparen Sie sich Zeit, Nerven und vermeiden Sie unnötige Bußgelder durch die Übermittlung von ggf. unsachgemäßen Angaben. Kosten Transparenzregister Die Kosten für das Transparenzregister sind differenziert zu betrachten. Grundsätzlich sind Mitteilungen an die registerführende Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister zwar als solche nicht gebührenpflichtig. Dies geht aus den §§ 20 Abs. 1, 20 Abs. 2 Satz 4, 21 Abs. 1 GwG hervor. Es werden jedoch von den Unternehmen für die eigenständige Führung des Transparenzregisters Kosten in Höhe einer Jahresgebühr von zurzeit 4,80 Euro erhoben. Die eigenständige Führung und Übermittlung von Informationen an das Transparenzregister kann jedoch mit nicht unerheblichen Bußgeldern von bis zu 100.000€ verbunden sein, wenn das Unternehmen wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben zum Unternehmen übermittelt. Zusätzlich können auch Kosten bei Abfragen des Transparenzregisters entstehen. Die Transparenzregistergebührenverordnung regelt die Höhe der Grundgebühr sowie der weiteren Gebühren, die in Verbindung mit dem Transparenzregister anfallen, wie z.B. für die Einsichtnahme. Für die Einsichtnahme erhebt die registerführende Stelle gemäß § 24 Abs. 1, 3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr. 2 Anlage 1 TrGebV die dort vorgesehene Gebühr pro abgerufenem Dokument. Wenn Sie über Transparenzregister-Meldung die Meldung und Führung zum Transparenzregister beauftragen, gelten die in unseren AGB gültigen Gebühren. Transparenregister-Meldung.de übernimmt dann für Sie alle formellen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Meldung oder der Einsichtnahme in das Transaprenzregister in Verbindung stehen. Transparenzregister GmbH Die wohl bekannteste Gesellschaftsform in Deutschland ist wohl die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Oftmals ist hier durch die Gesellschaftsverträge eine nicht klar ersichtliche Gesellschaftsstruktur und die damit verbundenen wirtschaftlich berechtigten Personen einhergehend, so dass teilweise eine klare Differenzierung bei den Angaben zum Transparenzregister erfolgen müssen. Besonders betroffen ist die GmbH zur Transparenzregister Meldung, deren Eintragung vor 2007 lag und die seit 2007 ihre Gesellschafterliste nicht geändert hat. Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder bis zu 100.000 EUR. In besonders schweren Fällen können sogar Bußgelder in Millionenhöhe verhängt werden. Gerne können Sie durch unseren zusätzlichen Service in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwaltskanzleien in diesem Bereich durch eine Rechtsberatung die notwendige Klarheit über die anzugebenden wirtschaftlichen Verhältnisse einholen. Transparenzregister Pflicht Wer sich genau in das Transparenzregister eintragen muss ist garnicht so leicht zu beantworten. Die Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister besteht für Rechtseinheiten gem. § 20 GwG: * Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG). Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 21 GwG sind auch: * Trusts * Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist * Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen. Mitteilungspflichtig sind nach § 20 GwG die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten selbst. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG sind die Verwalter der Trusts (Trustees) und Treuhänder mitteilungspflichtig. Sie können dafür natürlich auch Dritte wie Transparenzregister-Meldung.de beauftragen, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen einzutragen. Durch unseren zusätzlichen Service in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwaltskanzleien können Sie gerne die Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister überprüfen lassen. Transparenzregister Bundesanzeiger Die registerführende Stelle des Transparenzregisters als Beliehener des Bundesministeriums der Finanzen ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Wenn Sie Fragen zur Nutzung (Eintragung/Einsichtnahme) des Transparenzregisters haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesanzeiger Verlag GmbH als registerführende Stelle. Gerne können wir Ihnen natürlich auch im Rahmen der möglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Auskünften zur Seite stehen. In unserem ausführlichen Fragen und Antwortenbereich finden Sie unter anderem Auskünfte zu den wichtigsten Themen in Verbindung mit dem Transparenzregister. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 31248. Anmeldung Transparenzregister Die Anmeldung zum Transparenzregister ist ein grundsätzlich einfacher Prozess, der jedoch einhergehend ist mit der korrekten Auswahl von Informationsmitteilungen an das Transaprenzregister. Bei falscher Auswahl von Informationsangaben wie z.B. der Art des wirtschaftlichen Interesses können Bussgelder in nicht unerheblicher Höhe anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Service zur Meldung zum Transaprenzregister zu nutzen, der Ihre Angaben an das Transparenzregister übermittelt. FAQ Transparenzregister Wir haben einen umfassenden Katalog von Fragen und Antworten (FAQ Bereich) zum Transparenzregister auf unserer Webseite transparenzregister-meldung.de eingerichtet und hoffen Ihnen damit im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wichtigsten Informationen rund um das Transparenzregister und die Meldund zum Transparenzregister beantworten zu können. Den FAQ bereich finden Sie unter: https://www.transparenzregister-meldung.de/fragen-und-antworten/ Transparenzregister Meldepflicht Die Meldepflicht zum Transparenzregister besteht seit 1.8.21 und bedingt eine doch recht komplexe Betrachtungsweise. Wie bereits im Unterpunkt Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister ausgeführt, ist nicht sofort für viele Unternehmen ersichtlich, ob eine Transparenzregister Meldepflicht für Ihr Unternehmen vorliegt. Sie können dafür natürlich Transparenzregister-Meldung.de beauftragen, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen einzutragen. Gerne stellen wir Ihnen unseren zusätzlichen Service in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwaltskanzleien zur Verfügung, über den Sie die Meldepflicht zum Transparenzregister für Ihr Unternehmen überprüfen lassen können. Zur Transparenzregister Meldung FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM TRANSPARENZREGISTER Search WIE HABE ICH EINEN ANTRAG AUF EINSICHTNAHME IN DAS TRANSPARENZREGISTER ZU STELLEN? Sofern Sie ein aktives Mitglied auf unserem Dienstleistungsportal sind, erhalten Sie von unserem E-Mail-Support eine Kurzanleitung zur Antragstellung. Gerne können Sie die Antragsstellung auch über Mehr lesen » WELCHE MÖGLICHKEIT HABE ICH, MITTEILUNGEN WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTER AN DEN SERVICE DES TRANSPARENZREGISTERS ZU ÜBERSENDEN? Nutzen Sie dafür bitte unsere Änderungsantrags- oder Registrierungsformulare. Diese erhalten Sie nach einer an uns gesendeten E-Mail-Anforderung, sofern Ihre Registrierung bezahlt ist. Kontaktieren Sie unseren Mehr lesen » WEM IST DIE EINSICHT INS TRANSPARENZREGISTER GESTATTET? Dies ist von der Funktion des Einsichtnehmenden abhängig. Bestimmte Behörden haben ihm Rahmen ihrer Aufgabenerfüllungen uneingeschränkten Zugang auf den gesamten Datenbestand des Transparenzregisters. Verpflichteten ist Mehr lesen » WELCHE ANGABEN UMFASST DIE MITTEILUNGSPFLICHT ZUM TRANSPARENZREGISTER? Zum wirtschaftlich Berechtigten müssen folgende Daten übermittelt werden: Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Wohnort (nicht vollständige Adresse), das Wohnsitzland, alle Staatsangehörigkeiten, der Typ des Mehr lesen » MUSS EIN VEREIN DATEN AN DAS TRANSPARENZREGISTER VORNEHMEN, OBWOHL ER AUTOMATISCH ERFASST WURDE? Vereine müssen über ihre wirtschaftlich Berechtigten trotz automatischer Erfassung ihrer Rechtseinheit Daten an das Register übermitteln, wenn: Veränderungen im Vorstand nicht sofort zur Eintragung in Mehr lesen » WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN IHNEN BEI NUTZUNG UNSERER DIENSTLEISTUNG ZUR ANMELDUNG INS TRANSPARENZREGISTER? Hier die Übersicht zu den für Sie entstehenden Kosten: Basis-Registrierung 89,00 € pro Jahr erweiterte Standard Registrierung 129,00 € pro Jahr Premium Eintrag 389,00 € Mehr lesen » Mehr Fragen und Antworten * Impressum * Datenschutz * AGB * Cookie-Richtlinie (EU) Menu * Impressum * Datenschutz * AGB * Cookie-Richtlinie (EU) Telefon 030 403 646 747 © 2021 Transparenzregister-Meldung.de Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren. Cookie-Richtlinie - Impressum Funktional Statistiken Marketing Alle akzeptierenverwerfenEinstellungen Zustimmung verwalten