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RECHTSANWALT STEFFEN DIETRICH


FACHANWALT FÜR STRAFRECHT BERLIN

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 * Rechtsanwalt Dietrich
 * 030 / 609 857 413
 * Wiener Straße 7 10999 Berlin
 * auskunft@strafrechtskanzlei.berlin
 * www.strafrechtskanzlei.berlin


RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT AUS BERLIN

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Strafrechtskanzlei Dietrich aus
Berlin-Kreuzberg. Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht.
Er ist bereits seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als
Verteidiger auf.


DIE KANZLEI IST ZENTRAL GELEGEN IN BERLIN-KREUZBERG

Die Kanzleiräume der Strafrechtskanzlei Dietrich sind zentral in
Berlin-Kreuzberg unmittelbar am U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof gelegen.


RECHTSANWALT DIETRICH IST STRAFVERTEIDIGER AUS LEIDENSCHAFT

Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an
Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten
Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt
Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten
Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die
Strafverteidigung.


KOSTENFREIES KONTAKTGESPRÄCH MIT ANWALT FÜR STRAFRECHT

Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem
Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung.
Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich
ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen. Ein belastetes
Verhältnis zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger wird sich regelmäßig
negativ auf die Interessen des Mandanten auswirken.

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, insbesondere wenn
Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten haben,
bietet Ihnen deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien
Kontaktgesprächs.

Nach diesem Gespräch können Sie Rechtsanwalt Dietrich mit Ihrer Verteidigung
beauftragen.


IHRE WICHTIGSTEN RECHTE

Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahrens zu
werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder
gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung
oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in
Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie verschiedenste Rechte, die
Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten. Jeder im Strafrecht erfahrene
Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft
oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger
zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber
den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen.


EIN SCHWEIGEN STELLT KEIN SCHULDEINGESTÄNDNIS DAR!

Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft
oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich
abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später
voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden. Die beste Verteidigungsstrategie im
Strafverfahren kann regelmäßig erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Erst
nach erfolgter Akteneinsicht sollte deshalb durch den Strafverteidiger eine
inhaltliche Einlassung erfolgen. So wird gewährleistet, dass das beste Ergebnis
erreicht werden kann.


HILFE DURCH FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der
Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei
jeder Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufgrund
einer Vorladung als Beschuldigter anwesend sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Strafverteidiger suchen, vereinbaren
Sie gerne unter oben angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit
Rechtsanwalt Dietrich.
In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern
Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten der Strafrechtskanzlei Dietrich die oben
angegebene Notrufnummer anzurufen.

HIER IST DIE STRAFRECHTSKANZLEI DIETRICH IN DER WIENER STRASSE 7



KONTAKT



Strafrechtskanzlei Dietrich
Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Telefon Büro: 030 / 609 857 413

Telefon Notfall: 0163 / 9133 940
(bei Verhaftung/Durchsuchung)

auskunft@strafrechtskanzlei.berlin
www.strafrechtskanzlei.berlin

URTEILE

ANWALT FÜR STRAFRECHT: BETRUG

Wird der Tankvorgang an einer Selbstbedienungstankstelle nicht vom
Kassenpersonal wahrgenommen, so liegt, wenn der Tankende den Treibstoff von
vorneherein nicht bezahlen wollte, kein vollendeter Betrug vor.

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ANWALT FÜR STRAFRECHT: BUSSGELDVERFAHREN

Erkenntnisse, die die Ermittlungsbehörden in einem Strafverfahren durch die
Überwachung von Telekommunikation gewonnen haben, dürfen in einem
Bußgeldverfahren nicht verwendet werden.

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ANWALT FÜR STRAFRECHT: RAUB / DIEBSTAHL

Die für den Raub erforderliche Zueignungsabsicht ist nicht gegeben, wenn ein
Handy lediglich zu dem Zweck genommen wird, es nach Fotos zu durchsuchen und
diese zu löschen.

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ANWALT FÜR STRAFRECHT: UNTERSUCHUNGSHAFT

Begründet der Angeklagte einen Wohnsitz im (EU-) Ausland und verschleiert seinen
tatsächlichen Aufenthalt, kann sich unter Umständen der Haftgrund der
Fluchtgefahr ergeben.

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Strafrechtskanzlei Dietrich

 * Wiener Straße 7
 * 10999 Berlin-Kreuzberg
 * Telefon 030 / 609 857 413


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