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RECHTSANWALT STEFFEN DIETRICH FACHANWALT FÜR STRAFRECHT BERLIN * Strafrechtskanzlei * Tätigkeitsschwerpunkte * Referenzen * Fachanwalt für Strafrecht * Untersuchungshaft * Vita * Kontakt Menü Menü * Rechtsanwalt Dietrich * 030 / 609 857 413 * Wiener Straße 7 10999 Berlin * auskunft@strafrechtskanzlei.berlin * www.strafrechtskanzlei.berlin RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR STRAFRECHT AUS BERLIN Herzlich willkommen auf der Internetseite der Strafrechtskanzlei Dietrich aus Berlin-Kreuzberg. Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Er ist bereits seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als Verteidiger auf. DIE KANZLEI IST ZENTRAL GELEGEN IN BERLIN-KREUZBERG Die Kanzleiräume der Strafrechtskanzlei Dietrich sind zentral in Berlin-Kreuzberg unmittelbar am U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof gelegen. RECHTSANWALT DIETRICH IST STRAFVERTEIDIGER AUS LEIDENSCHAFT Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die Strafverteidigung. KOSTENFREIES KONTAKTGESPRÄCH MIT ANWALT FÜR STRAFRECHT Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung. Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen. Ein belastetes Verhältnis zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger wird sich regelmäßig negativ auf die Interessen des Mandanten auswirken. Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten haben, bietet Ihnen deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs. Nach diesem Gespräch können Sie Rechtsanwalt Dietrich mit Ihrer Verteidigung beauftragen. IHRE WICHTIGSTEN RECHTE Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahrens zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie verschiedenste Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten. Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen. EIN SCHWEIGEN STELLT KEIN SCHULDEINGESTÄNDNIS DAR! Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden. Die beste Verteidigungsstrategie im Strafverfahren kann regelmäßig erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollte deshalb durch den Strafverteidiger eine inhaltliche Einlassung erfolgen. So wird gewährleistet, dass das beste Ergebnis erreicht werden kann. HILFE DURCH FACHANWALT FÜR STRAFRECHT Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei jeder Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufgrund einer Vorladung als Beschuldigter anwesend sein. Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Strafverteidiger suchen, vereinbaren Sie gerne unter oben angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten der Strafrechtskanzlei Dietrich die oben angegebene Notrufnummer anzurufen. HIER IST DIE STRAFRECHTSKANZLEI DIETRICH IN DER WIENER STRASSE 7 KONTAKT Strafrechtskanzlei Dietrich Rechtsanwalt Steffen Dietrich Wiener Straße 7 10999 Berlin-Kreuzberg Telefon Büro: 030 / 609 857 413 Telefon Notfall: 0163 / 9133 940 (bei Verhaftung/Durchsuchung) auskunft@strafrechtskanzlei.berlin www.strafrechtskanzlei.berlin URTEILE ANWALT FÜR STRAFRECHT: BETRUG Wird der Tankvorgang an einer Selbstbedienungstankstelle nicht vom Kassenpersonal wahrgenommen, so liegt, wenn der Tankende den Treibstoff von vorneherein nicht bezahlen wollte, kein vollendeter Betrug vor. weiterlesen... ANWALT FÜR STRAFRECHT: BUSSGELDVERFAHREN Erkenntnisse, die die Ermittlungsbehörden in einem Strafverfahren durch die Überwachung von Telekommunikation gewonnen haben, dürfen in einem Bußgeldverfahren nicht verwendet werden. weiterlesen... ANWALT FÜR STRAFRECHT: RAUB / DIEBSTAHL Die für den Raub erforderliche Zueignungsabsicht ist nicht gegeben, wenn ein Handy lediglich zu dem Zweck genommen wird, es nach Fotos zu durchsuchen und diese zu löschen. weiterlesen... ANWALT FÜR STRAFRECHT: UNTERSUCHUNGSHAFT Begründet der Angeklagte einen Wohnsitz im (EU-) Ausland und verschleiert seinen tatsächlichen Aufenthalt, kann sich unter Umständen der Haftgrund der Fluchtgefahr ergeben. weiterlesen... Strafrechtskanzlei Dietrich * Wiener Straße 7 * 10999 Berlin-Kreuzberg * Telefon 030 / 609 857 413 NAVIGATION FUSSBEREICH Informationen zur Kanzlei * Zusammenarbeit * Datenschutz * Impressum * Kosten * Autor NAVIGATION FUSSBEREICH Weitere Topthemen * Interessante Links * Strategie * Philosophie * Pflichtverteidiger * Adressen Justiz und Polizei NAVIGATION FUSSBEREICH Links Links * Strategie * Philosophie * Pflichtverteidiger * Kosten * Adressen Justiz und Polizei * Interessante Links * Zusammenarbeit * Datenschutz * Impressum * Autor Die Webseite nutzt Cookies Cookies sind kleine Dateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Wir nutzen u. A. Funktionscookies und Performancecookies. Die Cookies sind notwendig, um Ihnen einen Besuch der Webseite zu ermöglichen und sind durch ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO) begründet. Sie können die Nutzung von Cookies unterbinden und mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 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