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PKONTO Girokonto Pfändungsschutzkonto * Home * § 850c * Fragen PFÄNDUNGS SICHERES GIROKONTO Juli 10, 2010Posted by Cendipede Seit dem 1 Juli 2010 , gibt es nun das Pfändungsschutzkonto, auch kurz P-Konto genannt. Mit dem pKonto ist es verschuldeten Personen wieder möglich über einen bestimmten gesetzlichen Rahmen Bankgeschäfte zu erledigen. Wer ein Girokonto besitzt, kann dieses bei drohender Pfändung in ein P-Konto umwandeln lassen. Es besteht ein rechtlicher Anspruch, ein bestehendes Girokonto in ein pKonto wandeln zu lassen. Leider besteht kein Rechtsanspruch darauf, ein Girokonto einzurichten. Aber ein nettes Gespräch mit der Bank und einem Bankangestellten seines Vertrauens, bewirken oft Wunder. Hier finden Sie einige Banken die bereit ein Pfändungsschutzkonto auch für Neukunden einzurichten. SCHUFA P-KONTO FÜR JEDEN Juli 11, 2010Posted by Cendipede Da Sparkassen kommunal und nicht privat geführt sind, dürfen diese eine Eröffnung von Girokonten nicht verweigern. Auch wenn dieses Konto nur auf Guthaben Basis geführt wird. Hat man erst einmal ein Girokonto, ist es jederzeit möglich es in ein P-Konto umzuwandeln. Man beachte doch, jeder darf nur ein Pfändungsschutzkonto beantragen bzw. besitzen. Deshalb wird die Eröffnung eines pfändungssicheren Girokontos an die SCHUFA gemeldet. BMJ VORTEILE P-KONTO Juli 14, 2010Posted by Cendipede Jede Bank oder Sparkasse ist verpflichtet auf Wunsch des Kunden ein bestehendes konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Pflicht besteht ab den 1.7.2010 laut Zivilprozessordnung, kurz ZPO im § 850c. * Konto unabhängig vom Einkommen. * Monatlich 985,15 Euro Basispfändungsschutz * Nicht benötigter Freibetrag kann auf Folgemonat übertragen werden * Erhöhung des Pfändungs Freibetrages durch Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen und gesundheitlichem Mehraufwand * Keine Kontosperrung mehr möglich! * NETBANK * RATGEBER PFÄNDUNGSSCHUTZ * P-Konto * ING DIBA EXTRA * GLOBAL MASTERCARD Copyright (c) 2010 pKonto Pfändungsschutzkonto Cendipede - Steigern Sie die Erträge Ihrer Website!