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Gleichstellungsstrategie 2030
Strategie Aktionsplan Umsetzung Aktuell



GLEICHSTELLUNGSSTRATEGIE 2030

Kontext


EINE NATIONALE STRATEGIE FÜR DIE GLEICHSTELLUNG

Der Bundesrat hat am 28. April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030
verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die
Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern.

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Handlungsfelder


HANDLUNGSFELDER UND ZIELE

Jedes Handlungsfeld umfasst ein allgemeines Ziel und mehrere spezifische Ziele
zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt enthält zusätzlich die 44 Massnahmen des
Nationalen Aktionsplans 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP
IK).

HANDLUNGSFELD 1


BERUFLICHES UND ÖFFENTLICHES LEBEN

Die wirtschaftliche Autonomie der Frauen wird während ihres ganzen Lebens
gestärkt, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation.

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HANDLUNGSFELD 2


VEREINBARKEIT UND FAMILIE

Frauen und Männer profitieren von Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit
von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von
bezahlter Arbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.

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HANDLUNGSFELD 3


GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nehmen ab und die persönliche
Sicherheit der Frauen verbessert sich.

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HANDLUNGSFELD 4


DISKRIMINIERUNG

Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen werden gesellschaftlich
nicht mehr toleriert und schränken die Lebensformen der Frauen und Männer nicht
mehr ein.

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Massnahmen


285 MASSNAHMEN IM AKTIONSPLAN DER GLEICHSTELLUNGSSTRATEGIE 2030

Zum Aktionsplan

 * 83
   Massnahmen des Bundes
 * 8
   Massnahmen der Bundesverwaltung
 * 5
   Massnahmen der Schweiz auf internationaler Ebene
 * 15
   Massnahmen der interkantonalen Instanzen
 * 128
   Massnahmen der Kantone
 * 43
   Massnahmen der Gemeinden und Städte
 * 3
   Multistakeholder-Massnahmen





Umsetzung


UMSETZUNG AUF ALLEN EBENEN

KOORDINATION

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für
die Koordination des Aktionsplans zuständig. Für die Umsetzung der Massnahmen
sind die einzelnen (Verwaltungs-) Einheiten zuständig.

Mehr dazu

INTERDEPARTEMENTALER AUSSCHUSS

Ein vom EBG geleiteter interdepartementaler Ausschuss gewährleistet die
Verankerung der Gleichstellungsstrategie 2030 in der Bundesverwaltung. Alle
Departemente und die Bundeskanzlei sind vertreten. Der Ausschuss trifft sich
regelmässig, in der Regel zweimal jährlich.

Mehr dazu

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung
von Frau und Mann EBG

Schwarztorstrasse 51
3003 Bern


T +41 58 462 68 43

egalite2030@ebg.admin.ch
media@ebg.admin.ch


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