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SCHULDEN ABBAUEN UND VERMÖGEN SICHERN – IHR BERATER OHNE JURISTISCHEN UMWEG


Experte durch eigene Erfahrung und keine Rechtsberatung

Kostenloses Erstgespräch


PFÄNDUNGSSICHERES KONTO IM AUSLAND ERÖFFNEN

Pfändungssicher und ohne Wohnsitz



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Mehr Informationen erhalten Sie persönlich.

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KONTO IM AUSLAND ERÖFFNEN TROTZ SCHUFA


PFÄNDUNGSSICHERES BANKKONTO IM AUSLAND ERÖFFNEN

Ein pfändungssicheres Konto im Ausland kann Ihnen helfen, finanzielle Stabilität
zu gewinnen. Ob Sie ein Auslandskonto mit Dispo ohne Schufa, ein Girokonto im
Ausland ohne Schufa oder ein Konto im Ausland trotz Schufa eröffnen möchten –
wir unterstützen Sie während Ihrer Schuldensanierung bei diesem wichtigen
Schritt. Nutzen Sie unsere Expertise für Ihre finanzielle Sicherheit.

Kostenloses Erstgespräch buchen



ERÖFFNUNG EINES PFÄNDUNGSSICHEREN KONTOS IM AUSLAND NUR FÜR
SCHULDENSANIERUNGSKUNDEN

Die Eröffnung eines pfändungssicheren Kontos im Ausland ist ausschließlich
Kunden vorbehalten, die eine Schuldensanierung in Anspruch nehmen.

Girokonto im Ausland mit Kreditkarte

Für jeden besser als jedes P-Konto

Ohne Bonitätsprüfung

Sicher vor Gläubigern

100 % sicher vor dem Finanzamt oder allen anderen Gläubigern

Dieses Gesetz schützt Ihr Geld vor den Gläubigern

Das Konto wird in Euro geführt. Keine Währungsverluste

Für die Vermittlung der Kontoeröffnung erhalte ich einmalig lediglich 50 €

Sie erhalten in nur ein paar Minuten ein sicheres Auslandskonto / Girokonto in
England

Mit einer individuellen IBAN zum Empfang von Lohn oder anderen Überweisungen


WARUM EIN AUSLANDSKONTO ERÖFFNEN?

Ein Auslandskonto bietet viele Vorteile, insbesondere für Schuldner, die von
Pfändungen bedroht sind. Durch die Eröffnung eines Kontos im Ausland können Sie
Ihre finanziellen Mittel schützen und vermeiden, dass Gläubiger auf Ihr Vermögen
zugreifen. Darüber hinaus bieten viele ausländische Banken attraktive
Konditionen und Dienstleistungen, die Ihnen helfen können, Ihre finanzielle
Situation zu verbessern.


UNSERE DIENSTLEISTUNGEN




INDIVIDUELLE SCHULDNERBERATUNG

Unsere erfahrenen Berater analysieren Ihre finanzielle Lage und entwickeln
gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Plan, um Ihre Schulden zu
bewältigen. Wir bieten umfassende Beratung zu Themen wie Schuldenregulierung,
Verhandlungen mit Gläubigern und Insolvenzverfahren.




ERÖFFNUNG VON AUSLANDSKONTEN

Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines Kontos im Ausland, um Ihre Finanzen
vor Pfändungen zu schützen. Unser Service umfasst die Auswahl der passenden
Bank, die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und die vollständige
Abwicklung des Eröffnungsprozesses.




DISKRETE UND SICHERE ABWICKLUNG

Diskretion und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle. Ihre persönlichen und
finanziellen Daten werden vertraulich behandelt und mit größter Sorgfalt
geschützt. Wir sorgen dafür, dass der gesamte Prozess reibungslos und ohne
unnötige Komplikationen verläuft.


VORTEILE EINES AUSLANDSKONTOS FÜR SCHULDNER

Z

Schutz vor Pfändungen:
Ihre Ersparnisse und Einkommen sind sicher vor Zugriffen durch Gläubiger.

Z

Finanzielle Flexibilität:
Zugang zu internationalen Finanzdienstleistungen und besseren Konditionen

Z

Diskretion:
Ihre finanzielle Situation bleibt privat und geschützt

Z

Einfacher Zugang:
Viele Banken bieten Online-Banking und weltweiten Zugang zu Ihrem Konto.

Mit größeren Schulden, einem Titel, einer Pfändung oder einem gerichtlichen
Mahnbescheid ist es in Deutschland schier unmöglich, ein Girokonto, Bankkonto,
Firmenkonto oder Geschäftskonto zu eröffnen. Eine Möglichkeit ist das P-Konto,
auf dem wenigstens Ihr gesetzlicher Mindestbehalt pfändungssicher und vor
Gläubigerzugriffen geschützt ist. Doch ist ein derartiges Konto in seinen
Funktionen eingeschränkt und wird auch nicht von jeder Bank vergeben. Haben Sie
ein deutsches Girokonto bei einer Genossenschaftsbank, ist die Umwandlung des
bestehenden Kontos in ein P-Konto im Regelfall möglich. Andere, vor allem
private Banken, lehnen die Anfrage gern ab und finden einen Weg, um die
Geschäftsbeziehung mit Ihnen zu beenden.

Es gibt einen einfachen, sicheren und garantiert ohne Bonitätsprüfung möglichen
Weg. Diesen möchte ich Ihnen vorstellen und aufzeigen, warum Ihre Entscheidung,
im Rahmen einer Schuldensanierung ein Konto im Ausland zu eröffnen, die beste
Wahl ist. Die Kontoeröffnung im Ausland ist auch dann möglich, wenn der
sprichwörtliche „Hase bereits im Pfeffer liegt“ und Ihr deutsches Girokonto
gepfändet wurde.

Also zögern Sie nicht und kontaktieren mich, wenn Sie nach den jetzt folgenden
Informationen sicher sind, dass Sie im Rahmen Ihrer Schuldensanierung ein Konto
im Ausland eröffnen möchten.
Wir bieten diesen Service allerdings nicht als einzelne Dienstleistung, sondern
nur im Rahmen einer Schuldensanierung an.


SIE HABEN SCHULDEN UND BENÖTIGEN NEBEN EINER KONTOERÖFFNUNG IM AUSLAND EINE
PROFESSIONELLE BERATUNG?

Wir unterstützen Sie umfangreich in allen notwenigen Bereichen, was das Thema
Schulden betrifft.
Sollten Sie allerdings nur ein Konto im Ausland benötigen, bin ich dafür nicht
der richtige Ansprechpartner.

Schuldenberatung anfragen

KONTO IM AUSLAND ERÖFFNEN – VORTEILE IM KURZÜBERBLICK

 * Es handelt sich um ein „normales“ Girokonto, was deutlich besser als jedes
   P-Konto ist.
 * Das Konto im Ausland kommt mit Kreditkarte für jeden Kontoinhaber.
 * Ihr Geld ist vor Gläubigern und vor dem deutschen Finanzamt sicher.
 * Für die Kontoeröffnung steht keine Bonitätsprüfung an.
 * Nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung ist Ihr Geld laut Gesetz vor
   Gläubigern zugriffsgeschützt.
 * Ihr Konto im Ausland wird in England eröffnet.
 * Zu jedem Konto gibt es eine individuelle IBAN für Geldeingänge und
   Überweisungen.
 * Die Kontoführung erfolgt in Euro und schließt Währungsdifferenzen und
   Verluste aus.

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen ein Konto im Ausland zu eröffnen. Als
„Steuersparmodell“ bei Gutverdienern und den oberen Zehntausend hat sich das
Konto im Ausland längst etabliert. Doch nicht nur bei großen Geldsummen und dem
Wunsch, Ihr finanzielles Eigentum vor dem Finanzamt zu schützen, sondern auch
bei einer Verschuldung und Angst vor Kontopfändung sind Sie mit einem
ausländischen Girokonto gut beraten. Um ein Konto im Ausland zu eröffnen, müssen
Sie nicht um die halbe Welt reisen! Sollten Sie eine langfristige Beratung oder
Schuldensanierung bei mir in Anspruch nehmen, unterstütze ich Sie ebenso dabei,
ein Konto in England zu eröffnen und Ihr Geld fortan vor Gläubigern, dem
Gerichtsvollzieher und Inkassobüros sowie vor dem Finanzamt in Sicherheit zu
wissen.

KONTO IN ENGLAND TROTZ BREXIT? IST ES WIRKLICH PFÄNDUNGSSICHER?

Seit einigen Monaten ist der Brexit ein heiß diskutiertes Thema. Trotz Englands
Austritt aus der EU lohnt sich die Entscheidung für ein Konto im England. Denn
der Brexit sieht grundsätzlich eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, sodass
Ihre Entscheidung sicher ist. Das gilt sowohl für Ihre englische Meldeanschrift
zum Schuldenvergleich als auch für eine Privatinsolvenz in England und für das
Konto im Ausland. Aktuell stocken die Verhandlungen innerhalb der britischen
Regierung und mit den anderen EU-Staaten. Ich kann Sie beruhigen: Eine
Anfechtung der Entschuldung bei Privatinsolvenzen in England ist ebenso
unwahrscheinlich wie Einschränkungen im Bezug auf das Konto im Ausland. Es sind
keine Risiken zu befürchten und bis der Brexit letztendlich vollzogen wird,
vergeht nach heutigen Gesichtspunkten noch jede Menge Zeit.

PRIVAT UND GESCHÄFTLICH – DAS KONTO IM AUSLAND IST SICHER

Ein deutscher Schuldtitel ist nur in dem Land gültig, in dem er verhängt wurde.
Auch Forderungen vom Fiskus oder der Unterhaltskasse von Jugendämtern sind nicht
über die deutsche Grenze hinaus betreib- und pfändbar. Das bedeutet für Sie,
dass Ihr Vermögen auf einem Konto im Ausland weitgehend vor Gläubigerzugriffen
geschützt und nicht in Gefahr ist. Neben dem Girokonto für Privatpersonen kann
sich ein Konto im Ausland auch für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer
mit Problemen mit dem Finanzamt und mit Schulden lohnen. Gerade wenn Sie für die
Firma nicht nur mit dem Unternehmenskapital, sondern auch mit Ihrem
Privatvermögen haften, sind die Vorteile ausländischer Konten immens. Schließen
Sie aus, dass Sie durch gewerbliche Schulden private Finanzverluste hinnehmen
und eine Pfändung durch Inkassobüros, die Finanzkasse oder Gläubiger befürchten
müssen.

Ich möchte Ihnen an einem Beispiel zeigen, warum sich das Konto im Ausland lohnt
und Ihnen eine ganz neue Lebensqualität ohne Angst vor einem Blick in den
Briefkasten oder dem Klingeln an der Haustür beschert. Als unterhaltspflichtiger
Vater können Sie in Deutschland davon ausgehen, dass die Finanzkassen der
Jugendämter nichts unversucht lassen, wenn es um die Betreibung Ihrer
Unterhaltsschulden geht. Kontopfändungen bei Ihrer Bank oder über den
Arbeitgeber sind eine gängige Praxis. Darunter leiden Ihr finanzieller
Background, die in Deutschland so wichtige Bonität und im Endeffekt Ihre
Existenz, wenn Sie ins Büro des Chefs gerufen und auf das ihm vorliegende
Pfändungsgesuch angesprochen werden. Von regelmäßigen Besuchen des
Gerichtsvollziehers, der notwendigen Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
und einem Haftbefehl, wenn Sie die EV nicht unterzeichnen, möchte ich gar nicht
sprechen. Fakt ist, dass Sie mit einem deutschen Konto sämtliche Rechte über
Ihre den Mindestbehalt übersteigenden Einkünfte verlieren und den beitreibenden
Behörden schutzlos ausgeliefert sind. Es ist kein Einzelfall, dass es zur
Kündigung des Girokontos durch die Bank oder zu einer Entlassung vom Arbeitgeber
kommt. Diese Szenarien können Sie mit einem Konto im Ausland ganz einfach und
sicher vermeiden.

Jedes Unternehmen, also auch jede Bank, unterliegt allein der Gesetzgebung des
Landes, in dem es sein Geschäft betreibt und seine Niederlassung eröffnet. Das
bedeutet für Sie, dass das Konto im Ausland von Verfügungen deutscher Gerichte
und Behörden unberührt bleibt. Sie entscheiden sich für England, wenn Sie ein
Konto im Ausland eröffnen. Ab dem Moment der Kontoeröffnung haben nur englische
Behörden Zugriffsberechtigungen auf Ihr Geld. Da Sie nicht bei englischen,
sondern bei deutschen Gläubigern Schulden, oder vom deutschen Gericht einen
Mahnbescheid oder Pfändungsbescheid haben, ist Ihr Vermögen auf dem Konto im
Ausland sicher. Deutsche Schuldtitel sind in England unbedeutend und ein
Kontozugriff, egal von welcher Behörde er kommt, ist ein Eingriff in die
Souveränität des Landes. Um nicht länger in täglicher Sorge um Ihr Vermögen und
Ihre finanzielle wie mentale Sicherheit zu leben: eröffnen Sie Ihr Konto im
Ausland und nutzen die Vorteile, die Girokonto in England mit sich bringt.

FOKUS ENGLAND: FINANZSICHERHEIT DURCH KONTO IM AUSLAND

Das neue Girokonto ist in wenigen Minuten eröffnet. Für Ihr Konto im Ausland
müssen Sie nicht nach England reisen, sondern sind mit meinem Service für die
Kontoeröffnung gut beraten. Sobald das Konto im Ausland eröffnet ist, können Sie
Geld empfangen und die Funktionen des Girokontos nutzen. Fürchten Sie eine
Ablehnung, da Sie bei deutschen Banken bereits derartige Erfahrungen gemacht
haben? Beim Konto im Ausland kommt es nicht zur Bonitätsprüfung und es wird
ebenfalls keine Meldung an die Schufa durchgeführt. Die Schufa verliert ihren
Schrecken und ist für Sie nicht länger eine Bedrohung der Existenz und
wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit. Da es sich bei der „Schutzgemeinschaft zur
Kreditsicherung“ um eine deutsche und nur in Deutschland agierende Institution
handelt, fällt Ihr Konto im Ausland nicht in den Wirkungsspielraum der Schufa.
Nicht nur die Schufa, sondern auch Ihre Gläubiger, Inkassodienstleister und das
Finanzamt verlieren die Macht über Sie. Da eine Pfändung von Geld, das auf einem
Konto im Ausland liegt, unmöglich ist, entfällt das wichtigste Druckmittel gegen
Sie.

Zu jedem Girokonto in England gehört eine kostenlose Debitkarte. Mit einer
Kreditkarte in Euro können Sie problemlos im Internet bezahlen, Buchungen
vornehmen und die Vorteile der finanziellen Freiheit im Rahmen Ihres Vermögens
genießen. Dass es sich um eine Debitkarte, also um eine Kreditkarte auf
Guthabenbasis handelt, ist durch die Hochprägung auf der Karte unersichtlich.
Ein weiterer Vorteil dieser Karte basiert auf der Tatsache, dass Sie kontaktlos
bezahlen und somit keine unerwünschten „Spuren“ Ihrer Transaktionen
hinterlassen.

Welche Vorteile bringt Ihnen das Konto im Ausland noch?

 * Bezahlungen in Geschäften im Euroraum sind gebührenfrei.
 * Geldeingänge ziehen keine Gebühren nach sich.
 * Für das Konto im Ausland fallen pro Monat nur 5 Euro Kontoführungsgebühr an.
 * Die Kreditkarte ist kostenlos, lediglich der Versand wird mit einmalig 5 Euro
   Gebühr berechnet.
 * Pro Monat sind 6 Bargeldabhebungen bis 300 Euro an Automaten im
   gesamteuropäischen Raum kostenlos.
 * Jede weitere Abhebung wird mit 1 Euro Gebühr berechnet.
 * Sie können weltweit bezahlen.
 * Bezahlungen außerhalb der EU erzeugen nur geringe Gebühren.
 * Überweisungen sind grundsätzlich kostenlos: in alle Länder in und außerhalb
   der EU.

Flexibilität beim Konto im Ausland – dank Kontoführung per Smartphone und
Tablet-PC

Um das Konto im Ausland zu nutzen, benötigen Sie ein Smartphone oder einen
Tablet-Computer mit Zugang zum Internet. Die App können Sie für Google und iOS
nutzen, sodass Ihr Konto in England keinen Neukauf eines mobilen Endgeräts nach
sich zieht. Der Download der App ist eine Grundvoraussetzung, da Sie die gesamte
Kontoführung und alle Online Transaktionen sowie den Abruf des Kontostands und
Überweisungen über die App generieren. Für den Download der App entstehen Ihnen
keine Kosten und Sie profitieren von einer Menüführung, die aufgrund ihrer
nutzerfreundlichen Struktur volle Übersicht und eine Bedienung ohne
Schwierigkeiten aufweist.

DOKUMENTE ZUM KONTO IN ENGLAND ERÖFFNEN

Für Ihr neues und pfändungssicheres Girokonto in England benötigen Sie ein paar
Unterlagen. Ein gültiger Pass ist grundsätzlich notwendig. Bestenfalls nutzen
Sie Ihren Personalausweis, da dieser Auskunft zu Ihrer Meldeadresse gibt und die
Bekanntgabe der Anschrift für eine schnellere Kontoeröffnung sorgt. Alternativ
kann das Konto im Ausland auch mit einem gültigen Reisepass eröffnet werden.
Hier planen Sie ein bisschen Zeit ein, da die Eröffnung aufgrund der fehlenden
Anschrift im Pass länger dauert. Ein Nachweis Ihrer gültigen Wohnanschrift ist
nötig. Diesen können Sie einfach und auf verschiedenen Wegen erbringen.
Akzeptiert werden Verbrauchsrechnungen, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer
Anschrift stehen. Eine Kopie der aktuellen Strom- oder Betriebskostenabrechnung,
einer DSL-Rechnung oder der Rechnung des Gasanbieters sind ausreichend. Möchten
Sie Ihre Rechnungen nicht zur Eröffnung des Kontos im Ausland nutzen? Dann
können Sie auch auf einen aktuellen Kontoauszug des Girokontos in Deutschland
zurückgreifen. Wichtig ist, dass die eingereichten Dokumente nicht älter als 3
Monate sind und im Briefkopf mit der von Ihnen angegebenen und im
Personalausweis stehenden Wohnanschrift kongruent sind.

Neben Ihrem Personalausweis und den Nachweisen Ihrer Anschrift brauchen Sie eine
SIM Karte im Smartphone oder im Tablet, die den Empfang von SMS zulässt. Auch
eine gültige E-Mail-Adresse gehört zu den Kontoeröffnungsbedingungen. Last but
not least geben Sie an, an welche Anschrift die Kreditkarte versandt werden
soll. Diese Adresse ist vorteilshalber mit der Anschrift, unter der Sie das
Konto in England eröffnen, identisch. Möchten Sie die Post an eine andere
Anschrift erhalten, können Sie eine von der Meldeanschrift abweichende
Zustelladresse angeben.

EIN WICHTIGER HINWEIS – DIE KONTOERÖFFNUNG IST BONITÄTSUNABHÄNGIG UND
SCHUFAFREI!

Bei deutschen Banken ist die Einholung einer Auskunft bei der Schufa üblich.
Weiter erfolgt von der kontoeröffnenden Bank eine Meldung an die Schufa, wenn
Sie das Girokonto eröffnet haben. Allein aus diesem Aspekt heraus hinterlassen
Sie Spuren, die jeder Gerichtsvollzieher, jedes Inkassobüro und jeder Gläubiger
verfolgen kann. Selbst bei Banken, die für eine Kontoeröffnung und Kontoführung
ohne Schufa werben, können Sie sich nicht 100%ig sicher sein. Es dauert im
Regelfall bei bestehendem gerichtlichen Mahnbescheid, einem Schuldtitel oder der
akribischen Suche nach Ihnen durch ein Inkassobüro nur wenige Tage, bis das neue
Konto bekannt und die Pfändung in die Wege geleitet ist. Doch schon vorher
stehen Sie vor nicht unwichtigen, aber unnötigen Herausforderungen. Mit
Einschränkungen in der Bonität, die bei Schulden – egal welcher Natur und
welcher Ursache – immer vorhanden ist, wird die Möglichkeit einer Kontoeröffnung
in Deutschland erschwert. Jede Bank hat das Recht, Ihre Anfrage abzulehnen.
Dabei muss Ihnen nicht einmal ein Grund genannt und so zum Beispiel auf die
mindere Bonität hingewiesen werden.

Mit einem Konto in England schließen Sie all diese Probleme aus und haben die
Sicherheit, dass Ihre Bonität keine Rolle spielt und Ihr neues Konto im Ausland
nicht zu einer Meldung an die Schufa führt. Zusätzlich haben Sie die Gewissheit,
dass es sich bei der englischen kontoführenden Bank um eine Institution handelt,
die von der englischen Finanzaufsicht kontrolliert wird und über eine
FCS-Zulassung verfügt. Jeder EU-Bürger kann diese Möglichkeit nutzen und sich
für ein Konto entscheiden, das deutschen Behörden, geldeintreibenden
Institutionen und Gläubigern keine Chance lässt.

Unser Tipp: In Verbindung mit einer Meldeanschrift in England beseitigen Sie
jegliche Spuren zu Ihrer Person und haben die Gewährleistung, dass Sie nicht
länger gelbe Briefe empfangen und mit unangekündigten Besuchen von
Gerichtsvollziehern oder Inkassodienstleistern rechnen müssen.

Zinsen, Steuern, Verschuldung – ein Konto im Ausland ist risikofrei.

Wie verhält es sich mit der Meldung von Quellensteuern? Ganz einfach: Sie müssen
keine Quellensteuern melden. Warum? Weil Sie auf Ihr Konto im Ausland keine
Zinsen bekommen und demzufolge keine Steuer auf Verzinsung entrichten müssen.
Eine weitere Verschuldung ist ebenfalls ausgeschlossen. Ihr Konto mit
hochgeprägter Kreditkarte wird auf Guthabenbasis geführt, wodurch Sie nicht „ins
Minus“ gehen und Schulden anhäufen können. Sie verfügen über das auf dem Konto
befindliche Geld und profitieren von hohen Kartenzahlungslimits pro Buchung und
Tag.

 * Pro Kartenzahlungsvorgang können Sie 4.000 Euro buchen.
 * Je Tag sind Kartentransaktionen von maximal 7.000 Euro möglich.
 * Der Verfügungsrahmen richtet sich nach dem Guthaben auf dem Konto:
   Überziehungen sind ausgeschlossen.
 * Ihr Konto im Ausland zieht keine Quellensteuerzahlung nach sich (Konto ist
   zinsfrei).

EIN KONTO IM AUSLAND ERÖFFNEN – UND IHR GELD IST IN SICHERHEIT!

Wie Sie sehen, ist die Entscheidung für ein Girokonto im nahen Ausland nicht
schwer. Mit Ihrem Ausweis oder dem Reisepass, Rechnungen, deren Briefkopf Ihre
Wohnanschrift bestätigen und Ihrem Wunsch, nicht länger von Gläubigern und
Geldbetreibern verfolgt zu werden, können Sie unseren Service in Anspruch
nehmen. Sie werden sich mit dem neuen Girokonto viel wohler fühlen, da Sie nicht
täglich damit rechnen müssen, dass das Konto gesperrt, Ihr Geld gepfändet und
der Zugriff unmöglich ist. Mit unserem Service entscheiden Sie sich für ein
sicheres, von der englischen Finanzaufsicht kontrolliertes Konto, mit dem Sie
keine Risiken eingehen. Wir unterstützen Sie gern dabei, akribischen und
drohenden Inkassodienstleistern, hartnäckigen Gerichtsvollziehern und deutschen
Behörden den Wind aus den Segeln und die Verfügung über Ihr Geld zu nehmen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder nutzen das Formular, wenn Sie eine
persönliche Beratung wünschen und Ihr Konto ins Ausland verlegen möchten.

SPEZIALSERVICE – ALTERNATIVE MIT EINEM GIROKONTO IN DEUTSCHLAND

Sie wünschen sich Zugriffssicherheit für Ihr Konto und möchten mit Ihrem Geld
nicht ins Ausland umziehen? Dann informieren Sie sich über ein Girokonto, das in
Deutschland geführt wird und dennoch sicher vor Behörden und Gläubigern ist.
Hierbei handelt es sich nicht um ein P-Konto und ähnliche Kontomodelle, die nur
den Mindestbehalt sichern und jeden Euro darüber pfändbar machen. Dieses Angebot
mit Kreditkarte können Sie als Privat- und Firmenkonto nutzen! Weitere Infos
bekommen Sie hier und natürlich in einem Telefongespräch beziehungsweise in
einer Formularanfrage an uns.

WARUM EIN KONTO IN DEUTSCHLAND KEINE OPTIMALE LÖSUNG IST

Seit 2010 müssen Banken in Deutschland die alternative Kontolösung mit einem
P-Konto, also einem Pfändungsschutzkonto anbieten. Die Realität zeigt, dass die
Chance, ein pfändungsgeschütztes Konto bei der Bank Ihrer Wahl zu erhalten,
dennoch gering ist. Weiter sollten Sie wissen, dass weder ein P-Konto noch ein
Konto ohne Schufa wirkliche Sicherheit vor Pfändungen bietet. Beim
Pfändungsschutzkonto sind alle Beträge pfändbar, die über der
Pfändungsfreigrenze liegen. Das bedeutet, dass Sie keine Möglichkeit haben, Geld
anzusparen und sich einen sicheren finanziellen Background zu schaffen. Durch
den niedrigen Pfändungsfreibetrag leben Sie bis zum Zeitpunkt der
Schuldentilgung am Existenzminimum und müssen sich stark einschränken. Bei
Konten, die ohne Schufa angeboten werden, haben Sie keine Gewährleistung, dass
die Meldung an die Schufa wirklich ausbleibt oder ob der Anbieter wirklich auf
die Prüfung Ihrer Bonität verzichtet. Auch wenn Sie ein Konto trotz
eingeschränkter Bonität eröffnen können, erhalten Sie keinerlei Mitteilung
darüber, ob und in welchem Umfang sich die Bank über Ihre Bonität in Kenntnis
gesetzt hat. Hinweis: In Deutschland gibt es weitaus mehr Institutionen zur
Kreditsicherung als die Schufa. Selbst wenn Sie ein Konto ohne Schufa bekommen,
sagt das nichts darüber aus, ob Sie bei einer anderen Institution gemeldet
werden. Viele Girokontoinhaber haben die Erfahrung gemacht, dass es von der
Eröffnung eines deutschen Kontos ohne Schufa bis zur Pfändung durch einen
Gläubiger nicht lange dauerte. Inkassodienstleister, Gerichtsvollzieher und das
Finanzamt ziehen nicht nur die Schufa, sondern auch andere
Kreditsicherungsdienstleister heran und finden auf jeden Fall heraus, ob und wo
Sie Ihre Finanzen lagern. Sicherheit haben Sie daher nicht, egal wie lange Sie
vergleichen und welchem Slogan der Werbung Sie folgen.

Es gibt eine Lösung, die wir Ihnen gern vorstellen und ausführlich erläutern.
Anhand unserer langjährigen Erfahrung raten wir allen Schuldnern, sich für ein
Konto im Ausland zu entscheiden. Sie können das Konto in England als Zweitkonto
oder als Hauptkonto führen. Mehr dazu erfahren Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme zu
uns.

Das pfändungssichere Konto im Ausland – Ihre Chance auf finanzielle Freiheit.

Ein ausländisches Konto ist sicher. Sicher vor allen Gläubigern, den staatlichen
Institutionen in Deutschland, vor Inkassobüros und vor nach Ihrem Geld suchenden
Gerichtsvollziehern. Da ein Zugriff auf Konten im Ausland unmöglich ist und
gegen die ausländische Rechtslage verstößt, müssen Sie sich nicht länger vor
einem Blick auf den Kontostand und den verfügbaren Betrag fürchten. Kein Konto
in Deutschland ist so zugriffssicher, dass Sie Ihre Flexibilität und finanzielle
Freiheit trotz Schulden erhalten. Selbst Konten ohne Schufa sind keine optimale
Lösung. Zwar spielt Ihre Bonität bei der Kontoeröffnung keine Rolle und Sie
werden von einer Bank trotz Einträgen in der Schutzgemeinschaft für
Kreditsicherung nicht abgelehnt, doch heißt das nicht, dass das Konto von Ihren
Gläubigern unentdeckt bleibt. Erfolgt keine Meldung an die Schufa, heißt das
nicht automatisch, dass es generell keine Spuren zu Ihrem Girokonto gibt. Als
Schuldner sind Sie in Deutschland praktisch entrechtet und müssen alles Mögliche
und Unmögliche tun, um die Außenstände zu begleichen. Damit geht einher, dass
Sie je nach Schuldenaufkommen in den nächsten Jahren jeden Euro „abgeben“
müssen, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Wichtige Dinge wie die
Altersvorsorge oder ein finanzieller Spielraum für unvorhersehbare Anschaffungen
sind damit ausgeschlossen. Im Endeffekt geraten Sie tiefer in die Schuldenfalle.

Egal wie Sie es anstellen: Es gibt beim deutschen Konto keinerlei Sicherheit,
dass Sie von Ihren Gläubigern nicht wenige Tage nach der Kontoeröffnung gefunden
werden. Sobald Ihr Konto entdeckt wird, wird es gesperrt. Gerade staatliche
Institutionen und Behörden wie das Finanzamt oder das Jugendamt benötigen in der
Regel nur wenige Tage, um ein unter Ihrem Namen neu eröffnetes Konto zu finden.
Selbst vor privaten Gläubigern können Sie Ihr Geld auf einem deutschen Konto
ohne Schufa nicht wirklich schützen. Jede getätigte Transaktion hinterlässt
Spuren, die unweigerlich und schneller als Sie denken zu Ihnen führen. Da Sie
über Ihr Konto Geld empfangen und Überweisungen oder Abhebungen tätigen, ist das
Geld auf einem deutschen Girokonto zu keinem Zeitpunkt sicher.

Daher benötigen Sie ein Konto im Ausland, das zu 100 % pfändungssicher und vor
dem Zugriff jeglicher Gläubiger geschützt ist.

Sie können ganz legal ein Konto im Ausland eröffnen, da es jedem Bürger
freisteht, sich für eine Bank seiner Wahl zu entscheiden. Die Globalisierung und
vor allem die EU bringen Ihnen hier einige spürbare Vorteile. Um Fehler zu
vermeiden und Ihr Konto im Ausland sicher zu eröffnen, biete ich Ihnen im Rahmen
einer Schuldensanierung Full Service mit Kompetenz an. Ich berate Sie
ausführlich, erläutere Ihnen die Vorteile und Möglichkeiten und begleite Ihr
Vorhaben als zuverlässiger Partner. Schützen Sie sich vor allen Gläubigern, die
Ihr Geld pfänden und die Sie in der Schuldenfalle gefangen halten können. Mit
einem Konto im Ausland nehmen Sie privaten und staatlichen Gläubigern die
Möglichkeit, Ihnen Geld wegzunehmen und es nach eigenem Ermessen für die
Schuldentilgung zu verfügen.

Mit wenigen Dokumenten und in kurzer Zeit bringen Sie Ihre Finanzen in
Sicherheit. Durch das Konto im Ausland sind Sie fortan wieder vollständig
geschäftsfähig und genießen den Vorteil, ein sicheres Girokonto mit Kreditkarte
zu nutzen. Kontaktieren Sie mich und sorgen jetzt für Ihre garantierte
finanzielle Sicherheit vor – heute und mit Perspektive auf Ihre Zukunft!


KONTO IM AUSLAND ERÖFFNEN – BESSER ALS JEDES P-KONTO


IHR EXPERTE IN ALLEN FRAGEN RUND UM DAS THEMA KONTENPFÄNDUNG

Für Gläubiger ist es immer wieder unangenehm, wenn ein Geschäftspartner seine
Rechungen nicht bezahlt. In der Vergangenheit war dies umso ärgerlicher, weil
viele Schuldner, die im Ausland ansässig waren, sich der Zahlung sogar entziehen
konnten. Eine Kontenpfändung durchzusetzen scheiterte nicht selten an den vielen
verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Nun hat die Europäische Kommission mit
der sogenannten Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO), die am 18.
Januar 2017 in Kraft getreten ist, einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen,
der die Beitreibung von Schulden innerhalb der EU vereinfacht und
standardisiert, indem er einen einfacheren Zugriff auf die Bankkonten von
Schuldnern ermöglicht.
Dieser Zugriff erfolgt zwar vorläufig, führt jedoch zur Sperre des jeweiligen
Kontos. Auch die Einholung von Kontoinformationen kann beantragt werden. Das
Ziel der Kommission sowie der Mitgliedstaaten ist es, Handel und Zahlungen über
die Grenzen hinaus zu erleichtern. Dazu gehört nicht nur die Erleichterung der
Eintreibung, sondern auf lange Sicht vor allem auch die Bekämpfung von
Zahlungsverzug. Ganz neu ist dieses Anliegen allerdings nicht: Schon seit langer
Zeit gibt es die Zahlungsverzugsrichtlinie, in deren Rahmen die Verzugszinsen
wesentlich erhöht wurden, ein Europäisches Mahnverfahren sowie mehrere
Rechtsnormen zur Erleichterung von grenzüberschreitenden Exekutionen.


PFÄNDUNGSSICHERES KONTO IM AUSLAND ERÖFFNEN


IN FAST KEINEM LAND IN EUROPA IST EIN AUSLANDSKONTO PFÄNDUNGSSICHER

In der Praxis gestaltete sich die Pfändung von Konten in anderen
EU-Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Exekutionen von Geldforderungen
bisher als durchaus problematisch. So musste sich der Gläubiger einem
unbekannten Vollstreckungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat unterwerfen,
was in aller Regel mit höheren Kosten und größerem Zeitaufwand verbunden war.
Der Schuldner auf der anderen Seite konnte sein Kontoguthaben rasch und
unkompliziert woandershin verschieben.

Mit der Europäischen Kontenpfändungsverordnung nun kann ein Gläubiger einen
sogenannten Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erwirken. Eine
solche Kontenpfändung verhindert, dass die spätere Exekution dadurch in Gefahr
gerät, dass die Gelder vom Konto des Schuldners innerhalb der EU verschwinden.
Gültig ist der Beschluss in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und dem
Vereinigten Königreich:

 * Belgien
 * Bulgarien
 * Deutschland
 * Estland
 * Finnland
 * Frankreich
 * Griechenland

 * Irland
 * Italien
 * Kroatien
 * Lettland
 * Litauen
 * Luxemburg
 * Malta

 * Niederlande
 * Österreich
 * Polen
 * Portugal
 * Rumänien
 * Schweden

 * Slowakei
 * Slowenien
 * Spanien
 * Ungarn
 * Zypern
 * Tschechische Republik


HIER IST EIN KONTO IM AUSLAND PFÄNDUNGSSICHER

Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist also in allen oben genannten
EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht in Dänemark und dem Vereinigten Königreich,
anzuerkennen und zu vollstrecken, ohne dass zu diesem Zweck eine gesonderte
Anerkennung oder Vollstreckbarkeitserklärung eingereicht werden muss. Das
Verfahren, das der Sicherung einer künftigen Vollstreckung dient, soll eine
möglichst rasche und unkomplizierte Rechtsverfolgung ermöglichen.

Die Formulare, die zu diesem Zweck zur Verfügung stehen, sind allesamt für die
Beantragung des Gerichtsbeschlusses, den Rechtsbehelf des Schuldners sowie die
Drittschuldnererklärung der Bank vorgesehen. Dem Anwaltszwang unterliegt das
Verfahren nicht. Auch kann es ohne vorherige Kenntnis des Schulders ablaufen.


IHRE CHANCE AUF EIN PFÄNDUNGSSICHERES KONTO IM AUSLAND

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Schuldensanierung und eröffnen Sie ein
pfändungssicheres Konto im Ausland.
Sichern Sie sich finanziellen Freiraum und Schutz vor Pfändungen.

Erstgespräch anfragen


KONTOPFÄNDUNG


OB UNTERNEHMEN ODER PRIVATPERSON

Die Europäische Kontenpfändungsverordnung gilt in Deutschland unmittelbar.
Gläubiger, die von einem Zahlungsverzug betroffen sind – seien es nun
Unternehmen oder Privatpersonen –, haben die Möglichkeit, in den teilnehmenden
Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter einheitlichen Bedingungen
Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken und zu vollziehen. Anders
als bisher muss also nicht in jedem Vollstreckungsstaat ein eigenständiges
Verfahren eingeleitet werden.

Übrigens kann die Verordnung nicht nur nach Erwirkung einer
Gerichtsentscheidung, sondern auch bereits vor oder während des Verfahrens
ausgeübt werden. Damit ähnelt die Europäische Kontenpfändungsverordnung einer
einstweiligen Verfügung. Ein weiterer interessanter Punkt der Verordnung ist der
Antrag auf Einholung der Kontoinformationen, der gestellt werden kann, wenn der
Gläubiger die Kontoverbindung des Schuldners nicht kennt. Möglich ist die
Antragsstellung selbst dann, wenn noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt
– so beispielsweise dann, wenn es um einen Betrag in erheblicher Höhe geht.

Wie die Einholung funktioniert, unterscheidet sich allerdings von Mitgliedstaat
zu Mitgliedstaat. Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

International zuständig ist jenes Gericht, dem auch die Entscheidung in der
Hauptsache obliegt. Der Gläubiger ist dazu verpflichtet, Beweismittel
vorzulegen, die darlegen, dass eine Sicherungsmaßnahme dringend erforderlich ist
– eine bloße Nichtzahlung gilt nicht als ausreichend.

Das jeweilige Gericht erlässt dann einen Beschluss, der direkt an die
Vollstreckungsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat, in dem das Konto des Schuldners
geführt wird, weitergeleitet wird. Die Bank hat dieses Konto vorläufig zu
pfänden, außerdem muss innerhalb von drei Tagen eine Erklärung der Bank über
Erfolg und Umfang der Pfändung an den Gläubiger und das Ursprungsgericht
übermittelt werden. Das Konto muss sofort gesperrt werden, sodass weder
Überweisungen noch Barverfügungen ausgeführt werden können. Banken, die einen
solchen Beschluss missachten, haften selbst für den entstandenen Schaden.


KONTOPFÄNDUNG UMGEHEN


IHR KONTO IN ENGLAND

Aus den obigen Informationen sollte bereits hervorgegangen sein, dass die neue
Europäische Kontenpfändungsverordnung für Schuldner eine Vielzahl von Nachteilen
mit sich bringt. Erlässt das zuständige Gericht tatsächlich einen Beschluss zur
Kontenpfändung, hat der Schuldner während des gesamten Bewilligungs- und
Vollzugsverfahrens keinerlei Möglichkeit, sich zu der Sache zu äußern.

Außerdem hat er fortan keinerlei Möglichkeit, auf das eigene Konto zuzugreifen –
und das selbst dann, wenn es sich augenscheinlich um einen Irrtum des Gläubigers
handelt.

Den einzigen Trost stellt in diesem Fall ein Anrecht auf Schadensersatz
gegenüber dem Gläubiger dar. Nicht möglich ist die Umsetzung nur dann, wenn der
Schuldner seinen Wohnsitz in einem der Länder hat beziehungsweise nur in einem
der Länder Konten unterhält, die nicht an der Europäischen
Kontenpfändungsverordnung beteiligt sind – also in Dänemark oder im Vereinigten
Königreich.

An diesem Punkt komme ich ins Spiel: Denn wenn Sie von einer Kontopfändung
bedroht sind, kann es sich lohnen, ein neues Girokonto in England anzulegen.
Schließlich sind Sie mit einem solchen Konto in England vor Kontopfändungen
durch Gläubiger geschützt.

Besser als jedes P-Konto, wendet sich mein Angebot, Ihnen ein Girokonto in
England zu vermitteln, an all jene, die, zusätzlich neben einer umfangreichen,
langfristigen Beratung oder Schuldensanierung bei mir, ein gesteigertes
Interesse daran haben, ein vollwertiges Bankkonto außerhalb von Deutschland und
der EU zu besitzen, um sich vor etwaigen Kontopfändungen durch Gläubiger zu
schützen.

Das Problem hierbei ist, dass die Möglichkeiten, ein Bankkonto im Ausland zu
eröffnen, relativ eingeschränkt sind. Denn der Großteil der ausländischen Banken
erwartet für den Eröffnungsprozess ein persönliches Erscheinen vor Ort,
zumindest jedoch das Einreichen notariell beglaubigter Unterlagen. Auf diese Art
und Weise schützen sich die meisten Banken im Ausland vor einem möglichen
Missbrauch. Dennoch ist die Eröffnung eines ausländischen Girokontos, so
beispielsweise von einem Konto mit Kreditkarte in England, kein Ding der
Unmöglichkeit:

Sollten Sie eine Schuldensanierung in Anspruch nehmen, helfe Ihnen ebenso dabei,
ein Konto in England einzurichten. Besser als jedes P-Konto, eignet es sich für
all jene, die einen finanziellen Neustart wagen wollen und sich für ein
vollwertiges Konto mit Kreditkarte im Vereinigten Königreich interessieren. Es
dürfte klar geworden sein, das es sich hierbei um ein Konto handelt, bei der das
Thema Pfändung absolut keine Rolle spielt. Wenden Sie sich daher am besten noch
heute an mich, Ihren Experten in allen Fragen rund um das Thema Kontenpfändung!


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