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Skip to content Follow: RSS Email Twitter INKASSO-ABZOCKE.CH – DAS FIESE GESCHÄFT DER MEISTEN SCHWEIZER INKASSOANBIETER INKASSO-BETRUG MIT VERZUGSSCHADEN gem. Art. 106 OR, BONITÄTSPRÜFUNGSKOSTEN, ADRESSPRÜFUNGSKOSTEN, RECHTSBERATER-KOSTEN, ADMIN. GEBÜHREN, MAHNKOSTEN, SONSTIGE KOSTEN etc., etc. * Startseite * Inkassoforderung -WAS TUN? * ABZOCKE !! Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR * AUFGEPASST !! Unerlaubte Forderungen * Schwarze Liste * KLAGEMAUER Aug 27 13 MIT GOOGLE-TECHNIK GEGEN DUBIOSE „ABZOCKER-INKASSOFIRMEN“! by admin WIE SIE UNTEN SEHEN KÖNNEN, HAT DIESER BLOG – ERST 72 STUNDEN NACHDEM ER INS LEBEN GERUFEN WURDE – , BEREITS 19 SUCHERGEBNISSE, DIE SCHON BALD MIT EINGABE DER SUCHBEGRIFFE „INKASSO“ UND „ABZOCKE“ BEI SUCHMASCHINEN GUT GEFUNDEN WERDEN MÜSSTEN. Wenn wir hier alle „tatkräftig“ nach dem offiziellen Start anfangs September 2013 mitwirken, haben wir gemeinsam eine unbändige Kraft gegen die unseriösen Machenschaften etlicher Schweizer Inkassofirmen! „Mit der Kraft des Internets“ gemeinsam gegen uneinsichtige, dreiste Abzock-Inkassoinstitute!! LCH KANN IHNEN SCHON HEUTE *VERSPRECHEN*, DASS DIESER BLOG, INKASSO-ABZOCKE.CH, DEN GESETZESWIDRIG ARBEITENDEN, EINSCHÜCHTERNDEN INKASSOFIRMEN SCHON SEHR BALD EIN DORN IM AUGE SEIN WIRD – HOFFENTLICH EIN GANZES DORNENGEFLECHT! VN:F [1.9.22_1171] please wait... Rating: 9.9/10 (25 votes cast) VN:F [1.9.22_1171] Rating: +22 (from 22 votes) Leave a comment Aug 27 13 VSI – „ABZOCKE-UNTERSTÜTZUNG“ VOM GROSSEN BRUDER DER UNSERIÖSEN SCHWEIZER INKASSOFIRMEN – NAMENTLICH DEM VERBAND SCHWEIZERISCHER INKASSOTREUHANDINSTITUTE by admin WENN ICH IN DEN „STANDESREGELN“, IN DEN GRUNDSÄTZEN FÜR DIE BERUFSAUSÜBUNG DER AKTIVMITGLIEDER DES VERBANDES SCHWEIZERISCHER INKASSOTREUHANDINSTITUTE (VSI), LESE, MUSS ICH MINDESTENS 2 MAL KONTROLLIEREN, OB ICH NICHT DIE FASNACHTSZEITZUNG (IM AUGUST!..) IN DEN HÄNDEN HALTE.. Da heisst es doch tatsächlich: „Grundsätze der Berufsausübung 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Tätigkeit so auszuüben, dass das in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt wird. Sie besorgen die ihnen anvertrauten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und vertreten nur, was vor der Rechtsordnung nach bestem Wissen und Gewissen verantwortet werden kann. Sie enthalten sich jeder Tätigkeit, die mit dem Ansehen ihres Berufsstandes unvereinbar ist. Insbesondere vermeiden sie Massnahmen, welche der Einschüchterung des Schuldners dienen.“ NUN FRAGE ICH MICH ERNSTHAFT, OB EIGENTLICH DIE VSI-MITGLIEDER ÜBER SICH SELBST LACHEN KÖNNEN?.. Jedes VSI-Mitglied weiss ganz genau, dass viele Mitglieder andauernd gängiges Schweizer Recht verletzen – bewusst wohlverstanden (!!!) – und, dass „Einschüchterung des Schuldners“ nicht nur an der Tagesordnung ist, sondern mit System betrieben wird! Damit ist der ganze Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI), der sich jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt, absolut unglaubwürdig und dient wohl nur Propagandazwecken – um nicht zu sagen weiteren Einschüchterungen. Immerhin berufen sich viele VSI-Mitglieder wieder und wieder auf Ihren Verband, der die dreisten Geschäftsmethoden beispielsweise mit Ihrer rechtswidrigen „Verzugsschadentabelle“ gar noch fördert: Rechtswidrige Verzugsschadentabelle des Verbandes Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI) FOLGENDE 37 INKASSOFIRMEN NENNT DER VSI ALS SEINE MITGLIEDER: Alphapay AG Neugasse 14/18 8005 Zürich info@alphapay.ch Website: www.alphapay.ch Aktiv Kapital AG Badstrasse 50 5200 Brugg Website: www.aktivkapital.ch Am 20 August 2013 hat Aktiv Kapital seine Schweizer Niederlassungen Aktiv Kapital AG und Aktiv Kapital Portfolio AG an Intrum Justitia verkauft. BURG Inkasso AG Stettemerstrasse 50 / Postfach 1114 8207 Schaffhausen info@burginkasso.ch Website: www.burginkasso.ch Credita AG Grossmattstrasse 9 8902 Urdorf info@credita.ch Website: www.credita.ch creditincasso ag Wehntalerstrasse 190 8105 Regensdorf info@creditincasso.ch Webseite: www.creditincasso.ch Creditreform Egeli Basel AG Münchensteinstrasse 127 4002 Basel info@basel.creditreform.ch Website: www.creditreform.ch Creditreform Egeli St. Gallen AG Teufener Strasse 36 9001 St. Gallen info@st.gallen.creditreform.ch Website: www.st.gallen.creditreform.ch Creditreform Egeli Zürich AG Binzmühlestrasse 13 8050 Zürich info@zuerich.creditreform.ch Website: www.egeli.ch Creditreform Luzern Vogel AG Seeburgstrasse 20 6000 Luzern 15 info@luzern.creditreform.ch Website: www.luzern.creditreform.ch Créditreform Romandie GNT SA Route de Berne 34 1010 Lausanne collect@lausanne.creditreform.ch Website: www.creditreform-romandie.ch C & S Credit Management AG Kohlrainstrasse 10 8700 Küsnacht info@cscredit.ch Website: www.cscredit.ch EOS Schweiz AG Flughafenstrasse 90, Postfach 2277 8060 Zürich info@eos-schweiz.com Website: www.eos-schweiz.com factor AG Spindelstrasse 2 8041 Zürich info@factor.ch Website: www.factor.ch FF Fiduciaria SA Strada Regina 6928 Manno Foract SA 47, rue du 31-Décembre / CP 6290 1211 Genève 6 foract@swissonline.ch Website: www.foract.ch Helveticum Inkasso SA Rue de Romont 12 1701 Fribourg info@helveticum-inkasso.ch Website: www.helveticum-inkasso.ch IB Score AG Industriestrasse 32 9495 Triesen / Liechtenstein info@ibscore.li Webseite: www.ibscore.li infoscore Inkasso AG Ifangstrasse 8 8952 Schlieren martin.zoller@infoscore.ch Webseite: www.infoscore.ch Inkaprax AG Lindenstrasse 16 / PF 243 6341 Baar admin@inkaprax.ch Webseite: www.inkaprax.ch Inkasso Küng AG Nordring 54 / Postfach 66 3000 Bern 11 info@inkassokueng.ch Website: www.inkassokueng.ch Inkasso Organisation AG Baarerstrasse 99 / Postfach 2260 6302 Zug info@inkassozug.ch Webseite: www.inkassozug.ch Inter-Inkasso AG Klosterwingert 498 / Postfach 60 FL – 9493 Mauren mail@inkasso.li Webseite: www.inkasso.li Intrum Justitia AG Eschenstrasse 12 8603 Schwerzenbach info@ch.intrum.com Webseite: www.intrum.com IS Inkasso Service GmbH Bahnhofstrasse 14 / Postfach 9424 Rheineck office@inkasso-service.ch Webseite: www.inkasso-service.ch KS Inkasso AG Blegistrasse 11b 6340 Baar info@ksinkasso.ch Webseite: www.ksinkasso.ch Joachim Lerf Rechtsanwalt Rue des Alpes 44 1701 Fribourg François Ott Fbg de l’Hôpital 13, case postale 2270 2001 Neuchâtel francoisott@etudeott.ch Andrea Pozzi Avvocato e Notaio Via G.B. Pioda 12 / CP 3205 6901 Lugano Rägi Treuhand und Inkasso Pumpwerkstrasse 40 / Postfach 324 8105 Regensdorf info@raegitreuhand.ch Webseite: www.raegitreuhand.ch Revi Leasing & Finanz AG Murgenthalstrasse 7 4900 Langenthal Webseite: www.revi-leasing.ch Jean-Marc Schlaeppi Agent d’affaires breveté Rue du Simplon 18 1800 Vevey 1 schlappijm@span.ch ScoreControl AG Churer Strasse 160a 8808 Pfäffikon info@scorecontrol.ch Webseite: www.scorecontrol.ch Sodimars AG Buckhauserstrasse 11 / Postfach 8048 Zürich inkasso@sodimars.ch Swiss Collection Agency AG Postfach 2353 8401 Winterthur enrico.zingg@sca-inkasso.ch Webseite: www.sca-inkasso.ch Trans-Inkasso & Finanz AG Galtern / Postfach 1712 Tafers info@trans-inkasso.ch Webseite: www.trans-inkasso.ch WECO Inkasso AG Eggbühlstrasse 25 Postfach 30, 8070 Zürich Tel. 044 / 365 95 95 Fax 044 / 365 95 96 info@weco-inkasso.ch Webseite: www.weco-inkasso.ch Leitet weiter auf Alphapay AG. Zahnärztekasse AG Seestrasse 13 8820 Wädenswil Tel. 043 / 477 66 66, Fax 043 / 477 66 60 info@zakag.ch Website: www.zakag.ch „SEHR INTERESSANT“ FINDE ICH DIE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDES – UND AUSGERECHNET DAS PRÄSIDIUM HAT THOMAS HUTTER INNE, DER AKTUELLE MANAGING DIRECTOR DER INTRUM JUSTITIA FÜR DIE SCHWEIZ, DEM GRÖSSTEN UND ZUGLEICH BERÜHMTBERÜCHTIGSTEN, UNSERIÖSEN INKASSOINSTITUT DER SCHWEIZ.. Geschäftsführung / Sekretariat Dr. iur. Robert Simmen, Rechtsanwalt Uraniastrasse 12, Postfach 3228 8021 Zürich Tel. 044/ 250 43 37, Fax 044/ 250 43 49 office@gigersimmen.ch Vorstand Präsident Hutter Thomas Intrum Justitia AG Eschenstrasse 12 8603 Schwerzenbach Tel. 044/ 806 56 56, Fax 044/ 806 56 60 t.hutter@intrum.com Vizepräsidentin Küng Eveline, Fürsprecherin Inkasso Küng AG Nordring 54, Postfach 66 3000 Bern 11 Tel. 031/ 330 49 49, Fax 031/ 330 49 48 eveline.kueng@bluemail.ch Mitglied Odermatt Kurt Inkasso Organisation AG Baarerstrasse 99, Postfach 2260 6302 Zug Tel. 041/ 727 66 66, Fax 041/727 66 67 kurt.odermatt@inkassozug.ch Mitglied Tinguely Kornel Creditreform Romandie GNT SA Route de Berne 34 1010 Lausanne Tel. 021/ 349 26 26, Fax 021 / 349 26 27 kornel.tinguely@lausanne.creditreform.ch Mitglied Brügger Hansruedi EOS Schweiz AG Flughafenstrasse 90, Postfach 2277 8060 Zürich Tel. 058/ 310 66 07, Fax 058/ 310 66 01 h.bruegger@eos-schweiz.com Beschwerdekommission Präsident Geering Heiner, Inhaber der zürch. Notarpatentes Rägi Treuhand und Inkasso H. Geerin Pumpwerkstrasse 40 Postfach 324 8105 Regensdorf Tel. 044/ 840 11 55 Fax 044/ 840 11 75 heiner.geering@raegitreuhand.ch Mitglied Dr. iur. Robert Simmen, Rechtsanwalt Uraniastrasse 12 Postfach 3228 8021 Zürich Tel. 044/ 250 43 37 Fax 044/250 43 49 office@gigersimmen.ch Ehrenpräsident Thoma Hansruedi Haldenstrasse 2 8107 Buchs „Standesregeln Zweck und Anwendung 1. Die vorliegenden Standesregeln bezwecken, Grundsätze für die Berufsausübung der Aktivmitglieder des VSI aufzustellen. 2. Die Standesregeln sind für sämtliche Aktivmitglieder des VSI verbindlich und zudem für ihr Personal anwendbar. Grundsätze der Berufsausübung 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Tätigkeit so auszuüben, dass das in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt wird. Sie besorgen die ihnen anvertrauten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und vertreten nur, was vor der Rechtsordnung nach bestem Wissen und Gewissen verantwortet werden kann. Sie enthalten sich jeder Tätigkeit, die mit dem Ansehen ihres Berufsstandes unvereinbar ist. Insbesondere vermeiden sie Massnahmen, welche der Einschüchterung des Schuldners dienen. 4. Die Mitglieder sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Tatsachen und Verhältnisse, die in Ausübung der Berufstätigkeit bekannt geworden sind. Die Mitglieder sind von der Schweigepflicht befreit: a) nach Massgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen; b) bei der Interessenwahrung oder Verteidigung in eigener Sache im Untersuchungsverfahren oder vor Gericht, sofern nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen; c) bei ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. 5. Die Werbung soll nicht marktschreierisch sein und keine Elemente enthalten, die beim Auftraggeber falsche Vorstellungen erwecken. 6. Das Mitglied verhält sich in der Öffentlichkeit und in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechend seiner Vertrauensstellung. 7. Einkassiertes Geld leitet das Mitglied innert einer angemessenen Frist an den Berechtigten weiter. Vorbehalten bleibt die Verrechnung des einkassierten Geldes mit Gegenforderungen. 8. Die Finanzierung von und die Investition in irgendwelche Projekte mit derartigen Geldern ist untersagt. Treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte dürfen nicht spekulativ angelegt werden, sondern nur nach den Richtlinien der kantonalen Finanzinspektorate betreffend die Anlage von Kapital der zivilrechtlichen Stiftungen. 9. Die Mitglieder sind berechtigt, dem Auftraggeber die Barauslagen, eine abgestufte Erfolgsprovision sowie den Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen, wobei letzterer den Ansatz, welcher Rechtsanwälte im betreffenden Kanton anwenden, nicht übersteigen darf. 10. Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, wonach sämtliche Kosten im Nichterfolgsfalle zu Lasten des Mitgliedes gehen, sind zulässig. 11. Die Tarife sind in leicht verständlicher Form in Drucksachen oder Prospekten den Auftraggebern zugänglich zu machen. 12. Die Mitglieder haben die ihnen anvertrauten Akten den Berechtigten auf Verlangen herauszugeben und dürfen daran kein Retentionsrecht für ihre Honoraransprüche geltend machen.Sie sind jedoch nicht zur Herausgabe ihrer eigenen Aufzeichnungen und der im Verlaufe der Tätigkeit gewechselten Korrespondenz verpflichtet. Diese Bestimmungen wurden an der Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Inkasso- und Treuhandinstitute in Bern vom 27. Februar 1981 genehmigt und treten am 1. Juli 1981 in Kraft.“ Quelle: www.vsi1941.ch (zur Zeit der Veröffentlichung am 27.08. 2013 fehlte der Copyright-Hinweis) VN:F [1.9.22_1171] please wait... Rating: 10.0/10 (24 votes cast) VN:F [1.9.22_1171] Rating: +21 (from 23 votes) 13 Comments Aug 25 13 INTRUM JUSTITIA HAT SICH NICHT „WEITERENTWICKELT“ – DIE LÜGEN UND AUSREDEN GEHEN UNVERMINDERT WEITER.. by admin SCHON IM MAI 2001 – ALSO VOR 12 JAHREN (!!) – VERZAPFTE DER DAMALIGE VERWALTUNGSRATSPRÄSIDENT DER INTRUM JUSTITIA, THOMAS WAEBER, EINEN „HAFECHÄS“ – ALS WALLISER MÜSSTE ICH WOHL EHER SCHREIBEN: EINEN „HÜARASÄICH“.. Schon damals sprach der Kassensturz von „willkürlich hohen Gebühren“ und „überrissenen Rechnungen, die bei Intrum Justitia System haben“. Hat sich was geändert? Nein, auch im Juni 2010 geht es so weiter!.. ..und 2013 wird es neue Rekordgewinne bei der „Abzock-Justitia“ zu vermelden geben.. VN:F [1.9.22_1171] please wait... Rating: 10.0/10 (21 votes cast) VN:F [1.9.22_1171] Rating: +19 (from 21 votes) Leave a comment Aug 25 13 INTRUM JUSTITIA :: FAIR PAY… / FAIRPLAY… ÄH, WIE BITTE???.. by admin Ich habe Ihnen hier ein sehr krasses Beispiel, was Intrum Justitia wohl unter „Fair pay“ zu verstehen meint. Auf dieser Mahnung geht es um eine Grundforderung von CHF 6’069.– Obschon als bisherige Zahlungen CHF 5’991.35 aufgeführt sind – ohne Zinsberücksichtigung fehlen also gerade mal CHF 77.65 (!!!) – berrechnet Intrum Justitia einen Saldo zu ihren Gunsten von sage und schreibe CHF 2’944.–. ABZOCKER-ALARM !! === ABZOCKER-ALARM !! === ABZOCKER-ALARM !! Intrum Justitia – „TOP“ unter Schweizer Abzocke-Inkassofirmen!.. Aus Datenschutzgründen wurden Name, Nummern und Adresse weggelassen. Intrum Justitia hatte wohl vor Ausstellung der Mahnung ein Märchenbuch gelesen.. Ein „Inkasso-Märchenerzähler“ hatte da wohl von Kosten wie: – Verzugsschaden gem. Art. 106 OR – Wirtschaftsexpertise – Rechtsberater-Kosten „geträumt“.. Gut, musste er während des „lukrativen Traums“ nicht noch die Toilette aufsuchen – sonst wäre wohl auf der Mahnung noch gestanden: – eine Rolle Toilettenpapier: CHF 98.70.. Ist das an Dreistigkeit noch zu überbieten??!?.. Immerhin ist Intrum Justitia ja kein Auktionshaus wie „Sotheby’s“.. Sie meinen es geht nicht schlimmer? Doch, doch! Intrum Justitia produziert überrissene Forderungen am Laufmeter. VN:F [1.9.22_1171] please wait... Rating: 9.8/10 (26 votes cast) VN:F [1.9.22_1171] Rating: +19 (from 21 votes) Leave a comment Aug 25 13 INTRUM JUSTITIA ODER „IRRTUM JUSTITIA“?.. by admin DER NAME AN SICH IST SCHON EIN WITZ!.. Bei der grössten Schweizer Inkassofirma ist es gängige Praxis, säumige Zahler zu belästigen und zu verunsichern. Auch von „Telefonterror“ schrecken die Mitarbeiter dieses Inkassounternehmens nicht zurück – zu allen möglichen und unmöglichen Uhrzeiten notabene – , die zum Ziel haben, Schuldner einzuschüchtern und zu verängstigen. Im Schriftverkehr mit säumigen Zahlern weist Intrum Justitia nur allzu gern darauf hin, „dass Ihnen Nachteile entstehen können – bei der nächsten Jobsuche oder beim nächsten Wohnungswechsel“. Auch drohen sie immer wieder mit „Rechtsschritten“. Das ist allerdings noch „harmlos“!.. In der Vergangenheit hat Intrum Justitia schon des Öfteren Äusserungen und „Drohungen“ gemacht, die bereits als Nötigung eingestuft werden dürften, was natürlich strafbar ist. Und nun – ausgerechnet im Firmennamen eines derart unseriösen Inkassoanbieters – steht zu 50% „Justitia“???.. Intrum Justitia ist von der „Personifikation der Gerechtigkeit“ (wie unter Bedeutung zu „Justitia“ in Wikipedia nachzulesen ist) wohl soweit entfernt wie ich vom „lieben Gott“.. Da wäre wohl zutreffender gewesen: „Irrtum Justitia“ !!.. Falsche Forderungen sind anscheinend für Intrum Justitia auch kein Problem..! Sollte der Auftraggeber falsche Daten oder einen falschen Betrag an das Inkassounternehmen übermitteln, überprüft Intrum Justitia die Korrektheit der Namen- und Adressangaben, sowie der Höhe der Forderung erst nach einer Reklamation des schon belästigten „Schuldners“. Auf dem Schweizer Inkasso-Markt tummeln sich leider noch viele andere Inkassofirmen, die „unsauber“ arbeiten > siehe auch: „Schwarze Liste“. VN:F [1.9.22_1171] please wait... Rating: 9.9/10 (24 votes cast) VN:F [1.9.22_1171] Rating: +22 (from 24 votes) 3 Comments Aug 25 13 INKASSO-FORDERUNG :: WAS IST ZU TUN? by admin WAS IST UNBEDINGT ZU BEACHTEN, WENN MAN AN EINE INKASSOFIRMA GERATEN IST? – Lassen Sie sich von unberechtigten Forderungen keinesfalls einschüchtern! – Wichtigster Rat: Zahlen Sie nur, was Sie wirklich schulden! – Verlangen Sie vom Inkassobüro einen schriftlichen Beweis der Forderung (z. B. Rechnungskopie)! – Zahlen Sie NIE den “Verzugsschaden gem. Art. 106 OR”, den Inkassofirmen auf die Rechnung aufschlagen, sondern nur die wirklich geschuldeten *Verzugszinsen! Dies raten auch renommierte Experte. – Vorsicht bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen! Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich auch mit überhöhten Zuschlägen oder weiteren Gebühren einverstanden. LASSEN SIE SICH NICHT UNTER ZEITDRUCK SETZEN! – Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung, da Sie so ggf. unzulässige Posten akzeptieren! – Bezahlen Sie Mahnspesen nur dann, wenn sie vorher vertraglich vereinbart wurden! DER GESETZLICHE VERZUGSZINS BETRÄGT 5 % PRO JAHR SEIT VERZUGSBEGINN, SELBST WENN DER VERTRAGLICH VEREINBARTE ZINSFUSS TIEFER IST. SIND HÖHERE VERTRAGSZINSEN VEREINBART WORDEN, SO KÖNNEN DIESE GELTEND GEMACHT WERDEN. Die SBB beispielsweise verlangen Ihren säumigen Kunden 15% Verzugszinsen! ..was sich schnell einmal ziemlich aufsummieren kann.. MIGROL schreibt in Ihren AGB: „10. Zahlungsverzug 10.1. Bei Nichteinhaltung der 10-tägigen Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne eine besondere Mahnung in Verzug und es werden Verzugszinsen fällig. Die Geltendmachung allfälligen weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.“ Nicht erwähnt wird, dass der Verzugszins 14,9% beträgt – nebenbei ist der Hinweis auf einen „allfällig weiteren Verzugsschaden“ eine Frechheit, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt! VN:F [1.9.22_1171] please wait... Rating: 9.9/10 (23 votes cast) VN:F [1.9.22_1171] Rating: +20 (from 22 votes) 2 Comments Aug 24 13 WIR WEHREN UNS GEGEN DIE UNERHÖRTEN METHODEN DER INKASSO-BÜROS! by admin in Kürze.. (Start 01. September 2013) VN:F [1.9.22_1171] please wait... Rating: 9.4/10 (26 votes cast) VN:F [1.9.22_1171] Rating: +18 (from 20 votes) 16 Comments * * * BLOG RATING Average blog rating: 9.9 253 votes cast for 11 posts * * Startseite * Inkassoforderung -WAS TUN? * ABZOCKE !! Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR * AUFGEPASST !! Unerlaubte Forderungen * Schwarze Liste * Spenden * NEUESTE BEITRÄGE * Mit Google-Technik gegen dubiose „Abzocker-Inkassofirmen“! * VSI – „Abzocke-Unterstützung“ vom grossen Bruder der unseriösen Schweizer Inkassofirmen – namentlich dem Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute * Intrum Justitia hat sich nicht „weiterentwickelt“ – die Lügen und Ausreden gehen unvermindert weiter.. * Intrum Justitia :: Fair pay… / FairPlay… Äh, wie bitte???.. * Intrum Justitia oder „Irrtum Justitia“?.. * NEUESTE KOMMENTARE * 1workers bei Intrum Justitia oder „Irrtum Justitia“?.. * oral ivermectin cost bei Wir wehren uns gegen die unerhörten Methoden der Inkasso-Büros! * stromectol where to buy bei Wir wehren uns gegen die unerhörten Methoden der Inkasso-Büros! * order ivermectin 12 mg bei Wir wehren uns gegen die unerhörten Methoden der Inkasso-Büros! * can you buy stromectol over the counter bei Wir wehren uns gegen die unerhörten Methoden der Inkasso-Büros! * ARCHIVE * August 2013 (7) * TAGS Abzocke Bedeutung Justitia Drohungen ein Witz! Fair Pay Fairplay falsche Daten falscher Betrag Firmennamen Frechheit gängige Praxis Inkasso Inkasso-Forderung Inkassobüro Inkassobüros Inkassofirma Inkassounternehmen Intrum Justitia Irrtum Justitia Jobsuche krasses Beispiel lieber Gott MIGROL Nötigung Rechnungskopie verlangen Reklamation Saldo zu ihren Gunsten SBB Schuldanerkennung Schuldner Schwarze Liste Schweizer Inkassofirma säumige Zahler Telefonterror unbedingt beachten! unerhörte Methoden unfaires Spiel Verzugsschaden Verzugsschaden gem. Art. 106 OR Verzugszinsen von sage und schreibe Vorsicht bei Ratenzahlungen! Wikipedia Wohnungswechsel überhöhte Zuschläge und Gebühren * KATEGORIEN * INKASSO (7) * EMPFOHLENE LINKS www.Konsumentenschutz.ch www.Verzugsschaden.ch www.Schulden.ch www.Schuldeninfo.ch www.Verzugszins.ch Aus 40 mach 650 Franken * KONTAKT Ihr Name (Pflichtfeld) Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) Ihre Telefonnummer für Rückfragen (freiwillig) Betreff Ihre Nachricht Senden Sie Ihre Inkasso-Rechnung zur Kontrolle. 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Damit haben sich viele Schweizer Inkassobüros Millionen erschlichen und ergaunert. Insgesamt geht es dabei um Milliarden von Schweizer Franken!.. JETZT IST ES GENUG! * KATEGORIEN * INKASSO SEARCH Copyright © 2022 STOP INKASSO-Abzocke!.