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 * Kündigung und Rückerstattungen
 * Vorschriften zur akzeptablen Nutzung
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 * Besondere Bedingungen
 * Archiv rechtlicher Hinweise
 * Abonnement

Version 1.13 (Überarbeitet am 1. Oktober 2020)






ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG



Lesen Sie die Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“)
sorgfältig durch, bevor Sie die Lösung verwenden (wie unten definiert). Dies ist
ein rechtsverbindlicher Vertrag. Durch Ihre Zustimmung auf elektronischem Wege
oder die Installation oder Verwendung der Lösung erklären Sie die Annahme aller
Bedingungen dieser Vereinbarung in Ihrem eigenen Namen und demjenigen jeder
juristischen oder natürlichen Person, die von Ihnen vertreten wird oder für
deren Gerät Sie die Lösung erwerben (jeweils „Sie”). Setzen Sie den
Installationsvorgang nicht fort, verwenden Sie die Lösung nicht und löschen oder
vernichten Sie alle Kopien der Lösung, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer
Kontrolle befinden, wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht
zustimmen.

Diese Vereinbarung bezieht sich auf Ihre Nutzung bestimmter Software
(„Software“), Dienste oder Hardware und zugehörige Firmware, einschließlich
aller Updates (jeweils eine „Lösung“), für die Sie diese Vereinbarung
akzeptieren, und jegliche dazugehörige Dokumentation. In dieser Vereinbarung
bezeichnet der Begriff „Anbieter“ die hier angegebene juristische Person, die
Ihnen die Lösung bereitstellt; „Dokumentation“ bezeichnet alle mit der Lösung
gelieferten Benutzerhandbücher und Anweisungen und „geltende Bedingungen“
bezeichnet die Abonnementlaufzeit zusammen mit den Gerätetypen, der zulässigen
Anzahl an Geräten, anderen Transaktionsbedingungen, Voraussetzungen und
Dokumenten, die Sie mit dem Erwerb der Lösung angenommen haben (einschließlich
etwaiger Verkaufsbedingungen) sowie sonstiger Vertriebs-, Wiederverkäufer-,
Partnerschafts- oder sonstiger Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Anbieter
oder einem anderen Mitglied der Anbietergruppe sowie aller sonstigen in
Abschnitt 2 und der Dokumentation dargelegten Beschränkungen.

Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung aus zwei Teilen besteht. Die
Abschnitte 1 bis 12 dieser Vereinbarung gelten für alle Lösungen, einschließlich
der Lösungen, die unten aufgelistet sind. Abschnitt 13 legt weitere Bestimmungen
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, die bestimmte Lösungen oder
Lösungskategorien betreffen, einschließlich Software, Dienste und andere
Produkte von Drittanbietern (Abschnitt 13.1), Lizenzen für Managed Service
Provider (Abschnitt 13.2), Browser Cleanup (Abschnitt 13.3), WiFi Finder
(Abschnitt 13.4), Avast Family Space (auch erhältlich als „Star Guard Family“,
„Vodafone Family Protect“ und „WINDTRE Family Protect“) (Abschnitt 13.5), Mobile
Apps (Abschnitt 13.6), Technician Edition (Abschnitt 13.7), Serviceplan
(Abschnitt 13.8), Technischer Premium-Support (Abschnitt 13.9), Remote-Zugriff,
Unterstützungssoftware (Abschnitt 13.10), Avast Driver Updater (Abschnitt
13.11), Avast Secure Web Gateway oder Avast Secure Internet Gateway
(Abschnitt 13.12), bestimmte HMA-Lösungen (Abschnitt 13.13) und Lösungen für
virtuelle private Netzwerke des Anbieters (Abschnitt 13.14), ein Dongle oder ein
Gerät, das Avast Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements bereitstellt (Abschnitt
13.15) und Intelligence Plattform für mobile Bedrohungen (Abschnitt 13.16).
Diese Vereinbarung ersetzt jegliche andere Vereinbarung, die Sie zuvor bezüglich
einer Vorgängerversion der Lösung eingegangen sind.

Der Anbieter kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem er Sie im Einklang
mit der vorliegenden Vereinbarung benachrichtigt, und die weitere Nutzung einer
davon betroffenen Lösung innerhalb von mindestens 30 Tagen ab dem Datum der
Benachrichtigung begründet die Annahme der Änderung dieser Vereinbarung durch
Sie. Der Anbieter kann verlangen, dass Sie die Änderung dieser Vereinbarung
akzeptieren, um eine davon betroffene Lösung, die Sie zuvor erworben haben,
weiter verwenden zu können. Wenn Sie die geänderte Vereinbarung nicht
akzeptieren, kann der Anbieter Ihre Nutzung der davon betroffenen Lösung
beenden, wobei Sie in einem solchen Fall eine Rückerstattung desjenigen Teils
der Abonnementgebühr erhalten können, den Sie für den nicht abgelaufenen oder
nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben, indem Sie den hier
genannten Anweisungen folgen.


1. LIZENZ

Der Anbieter gewährt Ihnen eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Lösung
und der Dokumentation während des vereinbarten Zeitraums, der in den geltenden
Bedingungen angegeben ist, einschließlich aller Verlängerungen oder Erneuerungen
des vereinbarten Zeitraums (die „Abonnementlaufzeit“), unter der Voraussetzung,
dass Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.


2. ZULÄSSIGE VERWENDUNG DER LÖSUNG

2.1. Ihnen ist gestattet, die Lösung auf der vereinbarten Anzahl („zulässige
Anzahl von Geräten“) von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets, mobilen
Netzwerkgeräten, anderen mobilen Geräten (jeweils ein „Mobilgerät“),
Desktop-Computern, IoT und anderen Geräten mit Verbindung zum Internet oder
anderen mit der Lösung kompatiblen Geräten zu verwenden oder zu unterstützen
(jeweils, einschließlich aller Mobilgeräte, ein „Gerät“), die in den geltenden
Bedingungen exklusiv aufgeführt sind:

2.1.1. Im Fall von Lösungen, die vom Anbieter für den Einsatz in Unternehmen
oder gewerblichen Organisationen vorgesehen sind (jeweils eine
„Unternehmenslösung“), durch Sie oder Ihre verbundenen Unternehmen (juristische
Personen, die Ihnen gegenüber weisungsberechtigt sind bzw. von Ihnen allein oder
gemeinschaftlich kontrolliert werden) für interne geschäftliche Zwecke. Bei
Verwendung der Unternehmenslösung durch Ihre verbundenen Unternehmen sind Sie
für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch Ihre verbundenen Unternehmen
verantwortlich, und ein Verstoß gegen die Vereinbarung durch ein verbundenes
Unternehmen gilt als Verstoß durch Sie. Jegliche Verpflichtungen des Anbieters
im Rahmen dieser Vereinbarung werden allein Ihnen geschuldet und nicht Ihren
verbundenen Unternehmen, die die Unternehmenslösung gemäß den Bedingungen dieser
Vereinbarung nutzen.

2.1.2. Hinsichtlich aller sonstigen Lösungen, einschließlich Avast Free
Antivirus, AVG Free Antivirus, CCleaner Free und aller anderen Lösungen, für
deren Nutzung keine Abonnementgebühren oder sonstigen Kosten anfallen, entweder
um die Lösung zu erhalten oder um sie nach der Testphase durch eine natürliche
Person oder Haushaltsmitglieder für persönliche, nicht gewerbliche Zwecke
weiterhin zu nutzen (jeweils eine „Privatanwenderlösung“). Zur Klarstellung wird
darauf hingewiesen, dass keine Privatanwenderlösung bereitgestellt oder
lizenziert wird: (i) für gewerbliche Zwecke bei natürlichen Personen; oder (ii)
für Unternehmen, Gesellschaften, Regierungsbehörden, nicht-staatliche
Organisationen oder sonstige nicht gewinnorientierte Einrichtungen oder
Bildungseinrichtungen.

2.2. Sie sind berechtigt, eine Backup-Kopie der Software zu erstellen.

2.3. Wenn die Lösung für die Verwendung in einem Netzwerk konfiguriert ist,
dürfen Sie die Lösung auf mindestens einem Fileserver oder mindestens einer
virtuellen Maschine zur Verwendung in einem einzigen LAN (Local Area Network)
für einen (aber nicht beide) der folgenden Zwecke nutzen:

2.3.1. Permanente Installation der Software auf einer Festplatte oder einem
anderen Speichergerät im Rahmen der zulässigen Anzahl von Geräten, oder

2.3.2. die Verwendung der Lösung über ein solches einzelnes LAN unter der
Voraussetzung, dass die Anzahl der verschiedenen Geräte, auf denen die Lösung
verwendet wird, die zulässige Anzahl von Geräten nicht überschreitet, oder

2.3.3. sofern Ihnen die geltenden Bedingungen das Recht gewähren, die Lösung bei
der Bereitstellung von MSP-Diensten zu verwenden, die in Abschnitt 13.2
beschriebene Verwendung der Lösung.

2.4. ANDERWEITIGE VERWENDUNG DER LÖSUNG ALS DURCH ABSCHNITT 2 DIESER
VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ZUGELASSEN UND JEDER WEITERVERKAUF ODER -VERTRIEB DER
LÖSUNG DURCH SIE STELLT EINE SCHWERWIEGENDE VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG DAR
UND VERSTÖSST MÖGLICHERWEISE GEGEN GELTENDE URHEBERRECHTSGESETZE.


3. UPDATES

Der Anbieter ist berechtigt, gelegentlich während der Abonnementlaufzeit und
ohne Ihre gesonderte Erlaubnis oder Zustimmung jeweils ein Upgrade oder Update
einer Lösung durchzuführen bzw. einen Ersatz dafür bereitzustellen („Update“).
Dabei kann es vorkommen, dass Sie infolge einer solchen Bereitstellung die
betreffende Lösung oder das betreffende Gerät (bzw. bestimmte Funktionen des
Geräts) erst nutzen können, wenn das Update vollständig installiert oder
aktiviert ist. Im Sinne dieser Vereinbarung ist jedes Update als Teil der
„Lösung“ anzusehen. Updates können sowohl Ergänzungen als auch das Entfernen
bestimmter Produktmerkmale oder Funktionen einer Lösung beinhalten oder eine
Lösung vollständig ersetzen. Der Inhalt, die Produktmerkmale und die Funktionen
einer solchen aktualisierten Lösung liegen im alleinigen Ermessen des Anbieters.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen die Option anzubieten, Updates
ablehnen oder hinauszögern zu können. Es kann durchaus erforderlich sein, dass
Sie alle verfügbaren Updates herunterladen und deren Installation und
Aktivierung zulassen, um in den größtmöglichen Nutzen der Lösung zu gelangen.
Der Anbieter kann die Unterstützung der Lösung einstellen, bis Sie alle Updates
angenommen und installiert oder aktiviert haben. Der Anbieter allein bestimmt,
ob und wann Updates angebracht sind und ist nicht verpflichtet, Ihnen Updates
zur Verfügung zu stellen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, ob
Updates für jede Version der Lösung zur Verfügung gestellt werden, außer der
neuesten Version, oder Updates, die die Lösung in Verbindung mit Versionen von
Betriebssystemen, E-Mail-Programmen, Browsern oder sonstiger Software
unterstützen, mit denen die Lösung funktionieren soll.


4. EIGENTUMSRECHTE

4.1. Die Lösung und Dokumentation sind geistiges Eigentum des Anbieters und
werden durch die gültigen Urheberrechtsgesetze, die Bestimmungen internationaler
Verträge und anderes gültiges Recht des Landes, in dem die Lösung verwendet
wird, geschützt. Struktur, Organisation und Computercode jeder Software und
Firmware sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des
Anbieters. Soweit Sie gegenüber dem Anbieter Kommentare zur Lösung äußern oder
Vorschläge machen, hat der Anbieter das Recht, derartige Kommentare und
Vorschläge zu speichern und in seinen aktuellen oder zukünftigen Produkten und
Dienstleistungen für beliebige Zwecke zu verwenden, ohne dass Sie eine Vergütung
erhalten oder dieser Speicherung oder Verwendung zustimmen.

4.2. Außer in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Art und Weise erhalten Sie
durch Besitz und Verwendung einer Lösung keinerlei Rechte am geistigen Eigentum
hinsichtlich der Lösung oder der Dokumentation. Der Anbieter behält sich alle
Rechte an der Lösung und der Dokumentation vor, einschließlich aller damit
verbundenen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Handelsmarken und
anderer Rechte am geistigen Eigentum.


5. BESCHRÄNKUNGEN

5.1. Sie sind nicht berechtigt, die Lösung oder die Dokumentation zu kopieren
oder zu verwenden, außer in der in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung beschriebenen
Art und Weise. Es ist Ihnen nicht gestattet und Sie sind nicht berechtigt,
irgendeinem Dritten zu gestatten:

5.1.1. die Verwendung eines Autorisierungscodes, einer Lizenznummer, einer
Kombination aus Benutzernamen und Password oder eines sonstigen vom Anbieter in
Verbindung mit einer Lösung angegebenen Aktivierungscodes oder -nummer
(„Aktivierungscode“) auf oder für mehr Geräte, als in den geltenden Bedingungen
vorgegeben;

5.1.2. die Offenlegung eines Aktivierungscodes gegenüber jemand anderem als dem
Anbieter oder den vom Anbieter benannten Vertretern;

5.1.3. außer soweit ausdrücklich gesetzlich zugelassen: (i) das
Reverse-Engineering, die Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung,
Rekonstruktion, Transformation oder Extrahierung einer Lösung oder eines Teils
der Lösung (einschließlich aller damit verbundenen bösartigen Code-Signaturen
(weiter unten definiert) und bösartigen Code-Erkennungsroutinen) oder (ii) die
Änderung, Modifizierung oder sonstige Veränderung einer Lösung (einschließlich
aller damit verbundenen bösartigen Code-Signaturen und bösartigen
Code-Erkennungsroutinen), „Bösartiger Code“ ist jeder Code, jede Funktion,
Routine oder jedes Gerät, das dazu bestimmt ist oder automatisch dafür
entwickelt wurde oder das bei einem bestimmten Ereignis oder durch eine
bestimmte von Ihnen eingeleitete oder unterlassene Maßnahme oder auf Anweisung
oder unter der Kontrolle einer natürlichen oder juristischen Person eintritt,
um: (a) den Betrieb von Software, Diensten, Geräten, Eigentum, Netzwerken oder
Daten zu unterbrechen, (b) Software, Dienste, Geräte, Eigentum, Netzwerke oder
Daten zu zerstören, zu verändern, zu löschen, zu beschädigen oder anderweitig
den Betrieb zu unterbrechen oder zu beeinträchtigen oder (c) es einer
natürlichen oder juristischen Person zu ermöglichen, Zugriff auf oder die
Kontrolle über Software, Dienste, Geräte, Eigentum, Netzwerke oder Daten und
Computerviren, Würmer, Falltüren (trap door), Hintertüren (back door),
Zeitbomben und bösartigen Programmen, einen Mechanismus wie eine
Softwareverriegelung, eine Routine zur Passwortüberprüfung,
CPU-Seriennummernprüfung, Zeitabhängigkeit oder einen anderen Code, der dazu
bestimmt ist oder entwickelt wurde, die in dieser Definition beschriebenen
Funktionen auszuüben (einschließlich Java-Applets, ActiveX-Steuerelemente,
Skriptsprachen, Browser-Plugins oder Push-Inhalte) oder die Zerstörung,
Änderung, Löschung, Beschädigung oder anderweitige Unterbrechung oder
Beeinträchtigung des Betriebs von Software, Diensten, Geräten, Eigentum,
Netzwerken oder Daten durch Vorgenanntes zu ermöglichen.

5.1.4. sofern nicht durch eine Vertriebsvereinbarung,
Wiederverkäufervereinbarung oder eine sonstige Vereinbarung zwischen Ihnen und
dem Anbieter oder einem anderen Mitglied der Anbietergruppe zugelassen, die
Veröffentlichung, der Weiterverkauf, die Verbreitung, die Aussendung, die
Übermittlung, die Kommunikation, die Übertragung, die Verpfändung, die
Vermietung, die Weitergabe oder die Unterlizenzierung einer Lösung;

5.1.5. sofern nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung (einschließlich der
Abschnitte 13.2, 13.5 und 13.7), die geltenden Bedingungen oder eine sonstige
Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter oder einem anderen Mitglied der
Anbietergruppe genehmigt, die Verwendung einer Lösung zur Verwaltung der
Einrichtungen eines Dritten oder zur Gestattung des Zugriffs von Dritten oder
die Verwendung einer Lösung durch einen Dritten in Form von Service-Büros,
Timesharing, Abonnement-Services oder als Application Service Provider oder in
ähnlicher Weise;

5.1.6. die Verwendung einer Lösung zur Bereitstellung oder Erstellung eines
Produktes oder einer Dienstleistung, die mit der Lösung in Wettbewerb steht;

5.1.7. die Verwendung oder der Versuch der Verwendung einer Lösung: (i) zum
Hochladen, Herunterladen, Streamen, Übermitteln, Kopieren oder Speichern von
Informationen, Daten oder Materialien oder der Beteiligung oder Beihilfe an
Tätigkeiten, die gegebenenfalls: (A) die geistigen Eigentumsrechte oder sonstige
Rechte Dritter verletzen, (B) rechtswidriges, schädliches, bedrohendes,
beleidigendes, verleumderisches oder anderweitig verwerfliches Material
jeglicher Art beinhalten, (C) anderen schaden oder schaden sollen, (D) geeignet
sind, Verhaltensweisen zu fördern oder hervorzurufen, die rechtswidrig,
schädlich, bedrohend, beleidigend, belästigend, diffamierend, verleumderisch,
vulgär, obszön, die Privatsphäre eines anderen verletzend, gehässig oder
rassisch, ethnisch, religiös oder sexuell diskriminierend oder in anderer Weise
verwerflich sind, (E) widerrechtliche Aktivitäten fördern oder Anleitungen dazu
bereitstellen, Gesundheitsschädigungen von Gruppen oder Einzelpersonen oder
Grausamkeiten gegenüber Tieren fördern, (F) eine natürliche oder juristische
Person nachahmen oder anderweitig Ihre Zugehörigkeit zu einer natürlichen oder
juristischen Person vortäuschen oder (G) Beihilfe zu einem Betrug, einer
Täuschung oder einem Diebstahl leisten oder (H) in irgendeiner Weise,
einschließlich durch Hacking, Phishing, Spoofing oder das Bestreben, Firewalls,
Passwortschutz oder andere Sicherheitsmaßnahmen oder -kontrollen jeglicher Art
zu umgehen oder auszuschalten, den Betrieb von Objekten, Geräten, Software,
Dienstleistungen, Netzwerken oder Daten beschädigen, deaktivieren oder
beeinträchtigen oder in unbefugter Weise den Zugriff darauf, den Erhalt, die
Nutzung, die Vervielfältigung, die Änderung oder die Vernichtung dieser bewirken
oder bewirken sollen, ii) um in irgendeiner Weise gegen geltende lokale,
nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen, iii) um
Überschriften zu verfälschen oder anderweitig Kennungen zu manipulieren, um den
Ursprung von unter Verwendung der Lösung übertragenen Inhalten zu verschleiern,
iv) um nicht angeforderte oder nicht autorisierte Reklame, Werbematerialien,
„Junk-Mail“, „Spam“, „Kettenbriefe“ oder „Schneeballsysteme“ hochzuladen, zu
posten, per E-Mail zu versenden oder anderweitig zu übermitteln oder v) um
personenbezogene Daten ohne das Wissen und die ausdrückliche Einwilligung der
betroffenen Person zu erheben oder zu speichern;

5.1.8. in welcher Weise auch immer, einschließlich durch Hacking, Phishing,
Spoofing oder das Bestreben, Firewalls, Password Protection oder andere
Sicherheitsmaßnahmen oder -kontrollen jeglicher Art zu umgehen oder
auszuschalten, den Betrieb einer Lösung oder von Objekten, Geräten, Software,
Dienstleistungen, Netzwerken oder Daten, die mit einer solchen Lösung oder mit
Inhalten oder Daten, die durch diese Lösung gespeichert, abgerufen oder
geliefert werden, verbunden sind oder mit ihr interagieren, zu beschädigen, zu
deaktivieren oder zu beeinträchtigen oder sich in unbefugter Weise Zugriff
darauf zu verschaffen oder dies zu versuchen;

5.1.9. eine Lösung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters zu
testen oder zu benchmarken, oder Test- oder Benchmark-Ergebnisse offenzulegen
oder zu veröffentlichen; oder

5.1.10. Kontrollen der Verwendung von Kopien einer Lösung auszuschalten oder zu
umgehen, dies zu versuchen oder Dritte dazu zu bestimmen oder ihnen dabei
Beihilfe zu leisten; oder

5.1.11. gegen die Richtlinie des Anbieters zur zulässigen Nutzung seiner
Lösungen (die „Nutzungsrichtlinie“), die Sie hier finden können, zu verstoßen.
Falls und soweit Widersprüche zwischen dieser Vereinbarung und der
Nutzungsrichtlinie bestehen, geht die jeweils strengere Bestimmung vor.

5.2. Einige Lösungen können Ihnen oder einem anderen Nutzer Administratorrechte
gewähren, die dem Administrator unter anderem das Recht einräumen können, andere
Geräte und/oder den Status der auf anderen Geräten bereitgestellten Lösungen zu
überwachen, einschließlich z. B. Status der Abonnementlaufzeit, Meldungen der
Lösung und Updates. Sie erklären und gewährleisten, dass Sie diese
administrativen Privilegien lediglich in Bezug auf die Geräte und Lösungen, für
die Sie ordnungsgemäß autorisiert sind, und zu keinem anderen Zweck ausüben
werden. Ferner sichern Sie zu und gewährleisten dem Anbieter: (i) dass Sie die
erforderliche Befugnis haben, um im Namen der Eigentümer und Benutzer der von
Ihnen verwalteten Geräte diese Vereinbarung anzunehmen und die Lösung auf den
Geräten zu installieren und/oder zu verwenden; (ii) dass Sie diese Vereinbarung
für und im Namen der folgenden Parteien annehmen: (A) Eigentümer und Benutzer
der von Ihnen verwalteten Geräte; und (B) Sie selbst.

5.3. Einige Lösungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Inhalte, die Sie entwickelt
oder aus anderen Quellen erhalten haben („Benutzerinhalte“), zu veröffentlichen
oder öffentlich zu teilen. Vorbehaltlich der Rechte, Lizenzen oder anderer
Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der entsprechenden Rechte
anderer auf Benutzerinhalte, die Sie verwenden oder ändern können, behalten Sie
alle Ihre bisherigen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Benutzerinhalte
nach geltendem Recht. Sie erteilen jedem Mitglied der Anbietergruppe eine nicht
exklusive, uneingeschränkte, bedingungslose, unbegrenzte, weltweite,
unwiderrufliche, unbefristete und gebührenfreie Berechtigung und Lizenz, die von
Ihnen über die Lösung geteilten oder veröffentlichten Benutzerinhalte (und
abgeleiteten Werke) ganz oder teilweise verwenden, kopieren, aufzeichnen,
verbreiten, reproduzieren, weitergeben, verkaufen, weiterverkaufen, (auf
mehreren Ebenen) unterlizenzieren, modifizieren, anpassen, anzeigen, öffentlich
vorführen, übermitteln, veröffentlichen, aussenden, übersetzen, abgeleitete
Werke erstellen oder anderweitig verwerten zu können, für den alleinigen Zweck,
Ihnen die Lösungen gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie
Benutzerinhalte veröffentlichen oder teilen, sichern Sie zu und gewährleisten
damit jedem Mitglied der Anbietergruppe, dass Sie an Ihrem Wohnsitz als
volljährig gelten und entweder Erziehungsberechtigter oder gesetzlicher Vormund
von Minderjährigen sind, die in jeglichen Benutzerinhalten, die Sie
veröffentlichen oder teilen, abgebildet sind oder zu diesen beigetragen haben
oder über die erforderliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder des
gesetzlichen Vormunds dafür verfügen und dass bezüglich dieses Benutzerinhalts:
(i) Sie der einzige Autor und Inhaber des geistigen Eigentums und anderer Rechte
am Benutzerinhalt sind oder Ihnen gesetzlich das Recht zusteht, den
Benutzerinhalt zu veröffentlichen oder zu teilen und jedem Mitglied der
Anbietergruppe das Recht zu erteilen, den Benutzerinhalt gemäß Abschnitt 5.3 zu
nutzen, ohne dass ein Mitglied der Anbietergruppe dazu verpflichtet wäre, die
Zustimmung Dritter einzuholen, und ohne dass damit für ein Mitglied der
Anbietergruppe irgendeine Verpflichtung oder Haftung entsteht, (ii) der
Benutzerinhalt korrekt ist, (iii) der Benutzerinhalt bezüglich der zugelassenen
Verwendungszwecke und der Nutzung durch jedes Mitglied der Anbietergruppe, die
in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, nicht gegen geistige Eigentumsrechte
oder andere Rechte Dritter verstößt, und (iv) der Benutzerinhalt nicht gegen
diese Vereinbarung verstößt und niemandem Schaden zufügen kann.


6. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE; HAFTUNGSABLEHNUNGSERKLÄRUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1. Vorbehaltlich der übrigen Bedingungen dieses Abschnitts 6 garantiert der
Anbieter Ihnen, dass die Lösung während eines Zeitraums von 30 Tagen, nachdem
Sie die Lösung erworben haben, substanziell entsprechend der Dokumentation
funktionsfähig sein wird. Um Garantieansprüche geltend zu machen, folgen Sie den
Anweisungen, die von der Bezugsquelle bereitgestellt wurden, von der Sie die
Lösung erworben haben. Sollte die Lösung nicht substanziell entsprechend der
Dokumentation funktionieren, beschränken sich die gesamte und ausschließliche
Haftung jedes Mitglieds der Anbietergruppe und jedes Anbieterpartners sowie Ihr
einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch nach Wahl des Anbieters entweder
auf: (i) Ersatz der Lösung oder (ii) Rückgabe der Lösung gegen eine
Rückerstattung des Teils der Abonnementgebühr, den Sie für den nicht
abgelaufenen oder nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben.
Diese Gewährleistung gilt nur für die ursprünglich gelieferte Lösung, jedoch
nicht für: (i) Updates; (ii) Mängel, die verursacht wurden durch Kombination,
Betrieb oder Verwendung der Lösung mit: (A) Software, Hardware oder anderen
Materialien, die nicht vom Anbieter bereitgestellt wurden; oder (B) Geräten,
Software oder anderen Materialien, die den in der Dokumentation festgelegten
Anforderungen des Anbieters nicht entsprechen.

6.2. ABGESEHEN VON DEM, WAS IN ABSCHNITT 6.1 DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT IST,
GEWÄHRLEISTEN MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER NICHT DIE
LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE VERWENDUNG EINER LÖSUNG ODER
DOKUMENTATION ERZIELEN KÖNNEN. ABGESEHEN VON DEM, WAS IN ABSCHNITT 6.1 DIESER
VEREINBARUNG FESTGELEGT IST, WIRD DIE LÖSUNG „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND
MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER GEBEN WEDER AUSDRÜCKLICHE NOCH
KONKLUDENTE GARANTIEN ODER VERKAUFSBEDINGUNGEN UND SCHLIESSEN IM MAXIMAL
GESETZLICH ZULÄSSIGEN MASS JEGLICHE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AUS, DIE SICH AUS
GESETZ, RECHTSPRECHUNG ODER ANDEREN RECHTSTHEORIEN KONKLUDENT ERGEBEN,
EINSCHLIESSLICH KONKLUDENTER GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON
RECHTEN DRITTER, DER RECHTSMÄNGELHAFTUNG, DER MARKTFÄHIGKEIT, DER GEEIGNETEN
QUALITÄT ODER DER VERWENDBARKEIT FÜR IRGENDEINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER ANBIETER
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR, DASS EINE LÖSUNG STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT
ODER AUF JEDEM GERÄT ODER MIT EINER BESTIMMTEN KONFIGURATION DER HARDWARE
UND/ODER SOFTWARE EINWANDFREI FUNKTIONIERT ODER EINEN UMFASSENDEN SCHUTZ DER
INTEGRITÄT VON AUSGEWÄHLTEN DATEN, INFORMATIONEN ODER INHALTEN BIETET, DIE
MITTELS INTERNET GESPEICHERT ODER ÜBERTRAGEN WERDEN.

6.3. UNGEACHTET ANDERER IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENER BEDINGUNGEN WIRD EINE
LÖSUNG, FÜR DIE SIE KEINE GEBÜHREN ENTRICHTEN MÜSSEN (EINSCHLIESSLICH LÖSUNGEN,
DIE ALS „KOSTENLOS“, „TESTVERSIONEN“ ODER „BETA“-LÖSUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN)
„WIE GESEHEN“, „MIT ALLEN MÄNGELN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT, OHNE
JEGLICHE GARANTIE UND OHNE SUPPORT ODER ANDERE DIENSTLEISTUNGEN DES ANBIETERS.

6.4. IM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNEN DER ANBIETER ODER
ALLE UNTERNEHMEN, DIE DEN ANBIETER KONTROLLIEREN, VON IHM KONTROLLIERT WERDEN
ODER MIT IHM UNTER GEMEINSAMER KONTROLLE STEHEN (ZUSAMMEN DIE „ANBIETERGRUPPE“)
ODER IHRE JEWEILIGEN AGENTEN, LIZENZGEBER, VERTRETER, LIEFERANTEN,
VERTRIEBSPARTNER, WIEDERVERKÄUFER, NETZBETREIBER, ÜBER DEREN NETZ EINE LÖSUNG
BEREITGESTELLT WIRD, BZW. SONSTIGE GESCHÄFTSPARTNER EINES MITGLIEDS DER
ANBIETERGRUPPE (ZUSAMMEN DIE „ANBIETERPARTNER“) IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER
JEDE HAFTUNG AB FÜR:

6.4.1. INDIREKTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN,
ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER, SCHADENSERSATZ FÜR ATYPISCHE SCHÄDEN ODER
VERSCHÄRFTEN SCHADENSERSATZ, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DER
RECHTSGRUNDLAGE;

6.4.2. SCHADENSERSATZ FÜR ENTGANGENE GESCHÄFTE, GEWINNE ODER EINNAHMEN, VERLUST
DES DATENSCHUTZES, VERLUST DER VERWENDBARKEIT VON GERÄTEN ODER LÖSUNGEN
(EINSCHLIESSLICH DER LÖSUNG), KOSTEN FÜR ERSATZ ODER WIEDERBESCHAFFUNG VON
WAREN, DIENSTLEISTUNGEN ODER DIGITALEN PRODUKTEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG,
UNBEFUGTE OFFENLEGUNG ODER VERLUST (EINSCHLIESSLICH BESCHÄDIGUNG,
VERSCHLECHTERUNG ODER NICHTVERFÜGBARKEIT) VON DATEN ODER INFORMATIONEN JEDER ART
(UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE VORSTEHENDEN VERLUSTE, SCHÄDEN ODER KOSTEN DIREKTER
ODER INDIREKTER NATUR SIND); ODER

6.4.3. SONSTIGE FINANZIELLE ODER NICHT FINANZIELLE VERLUSTE ODER SCHÄDEN
AUFGRUND DIESER VEREINBARUNG ODER EINER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG
BEREITGESTELLTEN LÖSUNG;

SELBST WENN DAS BETREFFENDE MITGLIED DER ANBIETERGRUPPE BZW. DER BETREFFENDE
ANBIETERPARTNER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN
WURDE. UNGEACHTET GEGENTEILIGER ANGABEN IN DIESER VEREINBARUNG ODER AN ANDERER
STELLE HAFTET WEDER EIN MITGLIED DER ANBIETERGRUPPE NOCH EIN ANBIETERPARTNER
IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN (DIREKTE ODER INDIREKTE),
UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF BZW. BESCHÄDIGUNG, VERSCHLECHTERUNG, NICHTVERFÜGBARKEIT,
LÖSCHUNG, DIEBSTAHL, VERNICHTUNG, ÄNDERUNG, OFFENLEGUNG ODER VERLUST VON DATEN,
INFORMATIONEN ODER INHALTEN, DIE VON ODER IN VERBINDUNG MIT EINER LÖSUNG
ÜBERTRAGEN, EMPFANGEN ODER GESPEICHERT WURDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE. IM
NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERSCHREITET DIE HÖCHSTHAFTUNG
EINES MITGLIEDS DER ANBIETERGRUPPE ODER EINES ANBIETERPARTNERS GEGENÜBER IHNEN
ODER DRITTEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER LÖSUNG, DEM ABONNEMENT
ODER DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN INSGESAMT DEN GRÖSSEREN
DER FOLGENDEN BETRÄGE: (I) FÜNF US-DOLLAR (5,00 US-Dollar); UND (II) DIE HÖHE
DER ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE SIE FÜR DIE UNMITTELBAR VORANGEGANGENEN 12 MONATE
DER ABONNEMENTLAUFZEIT GEZAHLT HABEN.

6.5. DIE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND
-BESCHRÄNKUNGEN FÜR MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER
BESCHRÄNKEN DEREN POTENZIELLE HAFTUNG IN FOLGENDEN BEREICHEN NICHT:

6.5.1. FÜR TOD, VERLETZUNG, SACHBESCHÄDIGUNG ODER BETRUG ÜBER DAS DURCH DIE
DAFÜR GELTENDEN GESETZE FESTGELEGTE MASS HINAUS UND

6.5.2. FÜR SÄMTLICHE ASPEKTE, DIE NACH GELTENDEN GESETZEN ANDERWEITIG NICHT
EINGESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN.


7. DATENSCHUTZ; VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN UND ANDEREN DATEN

7.1. Der Begriff „Daten“ im Sinne dieser Vereinbarung und der
Datenschutzrichtlinie bezeichnet: (a) die Daten, die Sie dem Anbieter, einem
anderen Mitglied der Anbietergruppe oder einem Anbieterpartner im Rahmen der
Bestellung von Lösungen mitteilen, einschließlich Ihres Namens, Ihrer
Rechnungsanschrift (darunter Postleitzahl), E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Zahlungskarte oder Kontonummer, des Bestätigungscodes Ihrer Zahlungskarte oder
Ihres Kontos, des Anfangs- und Ablaufdatums der Zahlungskarte, des
Kontopassworts, das Sie für Ihr Konto beim Anbieter oder einem anderen Mitglied
der Anbietergruppe gewählt haben, sowie andere Rechnungsdaten gemäß der
Definition in der Datenschutzrichtlinie des Anbieters („Datenschutzrichtlinie“,
die Sie hier einsehen können) (zusammenfassend die „Transaktionsdaten“); (b)
Daten, die der Anbieter, ein anderes Mitglied der Anbietergruppe oder ein
Anbieterpartner im Zuge der Bearbeitung und Erledigung Ihrer Bestellungen von
Lösungen erhebt, einschließlich der Informationen über den Typ, das Modell, das
Betriebssystem und andere kennzeichnende Eigenschaften Ihres Geräts, den Namen
Ihres Internetdienstanbieters, Ihre Internet Protokoll (IP)-Adresse sowie (c)
Informationen über Ihre Installation und Verwendung von Lösungen ((b) und (c)
werden in der Datenschutzrichtlinie zusammenfassend als „Servicedaten“
bezeichnet).

7.2. Sie ermächtigen den Anbieter, ein anderes Mitglied der Anbietergruppe bzw.
den Anbieterpartner, Ihre Daten für die in der vorliegenden
Datenschutzrichtlinie festgelegten Zwecke zu nutzen. Sie erkennen an, dass diese
Nutzung Ihrer Daten die Bearbeitung und Erledigung Ihrer Bestellungen für
Abonnements, die Verbesserung von Lösungen und die Bereitstellung von
Informationen über die von Ihnen abonnierten Lösungen und die Bereitstellung
anderer Lösungen umfasst. Sie erkennen an, dass der Anbieter oder ein anderes
Mitglied der Anbietergruppe Ihre Daten an Anbieterpartner weitergeben kann, wie
z. B. an die E-Commerce-Plattformanbieter und die Zahlungsverarbeiter des
Anbieters, an Lieferanten, die Ihnen gegenüber im Auftrag des Anbieters
Support-Leistungen, Dienstleistungen und Lösungen erbringen, sowie an
Lieferanten, die dem Anbieter oder einem Mitglied der Anbietergruppe
Einkaufsanalysen und Crash-Analysen bezüglich der Lösungen bieten.


8. BEENDIGUNG

8.1. Diese Vereinbarung endet mit sofortiger Wirkung, wenn Sie eine Ihrer
Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzen (einschließlich eines Verstoßes
gegen Ihre Pflichten aus den Abschnitten 2, 5 oder 10), was den Verlust aller
Ihrer gegebenenfalls bestehenden Rechte auf den Erhalt von Updates oder einer
Rückerstattung des Teils der Abonnementgebühr, den Sie für den noch nicht
abgelaufenen oder nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben,
zur Folge hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, jegliche weitere zur
Verfügung stehende Rechtsmittel einzulegen, falls Ihr Verstoß gegen Ihre
Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachteilige Auswirkungen auf ein
Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner hat. Die in diesen
Vereinbarungen enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen für
Mitglieder der Anbietergruppe und Anbieterpartner bestehen nach Beendigung
dieser Vereinbarung fort.

8.2. Der Anbieter ist berechtigt, diese Vereinbarung durch eine Mitteilung an
Sie jederzeit ordentlich zu kündigen, und zwar bezüglich einer bestimmten Lösung
oder aller Lösungen. Bei einer solchen Kündigung beschränken sich die gesamte
und ausschließliche Haftung jedes Mitglieds der Anbietergruppe und jedes
Anbieterpartners sowie Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch auf eine
Rückerstattung des Teils der Abonnementgebühren, den Sie für den nicht
abgelaufenen oder nicht genutzten Anteil der Abonnementlaufzeit gezahlt haben.
Ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Kündigung sind Sie nicht mehr berechtigt,
betroffene Lösungen und die dazugehörige Dokumentation zu nutzen.

8.3. Wenn die Bedingungen für Sie die Zahlung einer Gebühr oder eines
Unkostenbetrags für eine Abonnementlaufzeit vorsehen und der Anbieter die
Zahlung nicht bis zum 15. Tag nach dem Fälligkeitsdatum erhalten hat, gilt das
als Ihre Rückgabe Ihrer Lizenz für die Nutzung der Lösung und die Lizenz wird
unverzüglich gekündigt, ohne dass es weiterer Handlungen durch Sie oder den
Anbieter bedarf.


9. DURCH DIE US-REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE (U. S. GOVERNMENT RESTRICTED
RIGHTS)

Alle Lösungen stellen „Handelsware“ (commercial items) entsprechend der
Definition des Begriffes in 48 C.F.R. 2.101 dar und bestehen aus „kommerzieller
Computer-Software“ (commercial computer software) und „kommerzieller
Computer-Software-Dokumentation“ (commercial computer software documentation)
entsprechend der Verwendung dieser Begriffe in 48 C.F.R. 12.212. Entsprechend
48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben Endbenutzer
innerhalb der US-Regierung diese Lösungen und die dazugehörige Dokumentation
lediglich mit den in dieser Vereinbarung aufgeführten Rechten, die für
Nicht-Regierungskunden gelten. Durch Verwendung dieser Lösungen und der
dazugehörigen Dokumentation erklärt die betreffende US-Regierungsbehörde ihr
Einverständnis damit, dass es sich um kommerzielle Computer-Software und
Computer-Software-Dokumentation handelt, und nimmt die in dieser Vereinbarung
aufgeführten Rechte und Beschränkungen an.


10. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN

Sie müssen sowohl alle anwendbaren US-amerikanischen und internationalen Gesetze
einhalten, die Ausfuhr und Wiederausfuhr der Lösungen regeln, einschließlich der
US-amerikanischen Exportvorschriften (US Export Administration Regulations) als
auch die Beschränkungen, die von der US-amerikanischen und anderen Regierungen
ausgegeben worden sind und die sich auf Endbenutzer, Endbenutzung und Zielort
beziehen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorhergehenden erklären,
garantieren und sichern Sie hiermit zu: (i) Sie werden weder in der Liste der
abgelehnten Personen, der unverifizierten Liste, der Entitätsliste, der Liste
der speziell benannten inländischen Personen, der Ausschlussliste noch in einer
anderen von der US-Regierung veröffentlichten Liste geführt und (ii) Sie werden
eine Lösung nicht unter Verstoß gegen Embargos oder Handelssanktionen der
Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in/an Territorien, Zielorte(n),
Unternehmen oder natürliche(n) Personen verwenden, ausführen oder wieder
ausführen. Gegen jeden Anspruch, jede Forderung, jede Klage oder jedes
gerichtliche Verfahren und gegen alle Schadensersatzforderungen,
Haftungsansprüche, Kosten und Ausgaben, die dadurch entstehen, dass Sie diesen
Abschnitt 10 missachten, werden Sie jedes Mitglied der Anbietergruppe
entschädigen, verteidigen und schadlos halten.


11. VERBINDLICHE SCHIEDSVEREINBARUNG UND VERZICHT AUF SAMMELKLAGE

11.1. Dieser Abschnitt 11 gilt für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem
Anbieter, die durch eine Lösung, ein Abonnement für eine Lösung oder diese
Vereinbarung entstehen oder damit in Verbindung stehen. Als „Streitfall“ gelten
für die Zwecke dieses Abschnitts 11 jegliche Streitfälle, Klagen oder sonstigen
Meinungsverschiedenheiten, ungeachtet der Ursache erhobener Klagen (d. h., der
Begriff umfasst u. a. Forderungen aufgrund von Vertragsbruch, falschen Angaben
oder Betrug, Schadensersatzforderungen sowie Forderungen aufgrund von
unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit und strenger
Produkthaftung) und Verstößen gegen Gesetze oder Verordnungen).

11.2. Im Falle einer Streitigkeit müssen Sie den Anbieter entsprechend mittels
einer schriftlichen Benachrichtigung mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihren
Kontaktinformationen sowie den Gründen für die Streitigkeit und der von Ihnen
gewünschten Abhilfe in Kenntnis setzen. Sie müssen dem Anbieter den Bescheid
über die Streitigkeit per E-Mail an legal@avast.com senden (mit dem Betreff:
Abschnitt 11 Mitteilung bezüglich der Streitigkeit gemäß Lizenzvereinbarung für
Endbenutzer).

11.3. VERHANDLUNGEN ZUR BESEITIGUNG ODER SCHLICHTUNG VON STREITIGKEITEN IN EINEM
FORUM WERDEN NUR AUF INDIVIDUELLER BASIS DURCHGEFÜHRT. SIE STREBEN KEINE
SAMMELKLAGEN, PRIVATKLAGEN ODER ANDERE VERFAHREN IN BEZUG AUF STREITIGKEITEN AN,
BEI DENEN EINE DER PARTEIEN ALS KLÄGER AUFTRITT ODER EINEN KLÄGER VERTRITT. KEIN
SCHIEDS- ODER ANDERES VERFAHREN WIRD OHNE DIE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG
ALLER AN SÄMTLICHEN BETROFFENEN SCHIEDS- ODER ANDEREN VERFAHREN BETEILIGTEN
PARTEIEN MIT EINEM ANDEREN VERFAHREN VERBUNDEN.

11.4. Wenn Sie und der Anbieter den Streit nicht durch formlose Verhandlungen
lösen, werden alle anderen Bemühungen zur Lösung der Streitigkeit ausschließlich
durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß dem United States Federal
Arbitration Act („FAA“), 9 U.S.C. § 1 ff. und die materiellen Gesetze des
Staates New York durchgeführt (ungeachtet der Grundsätze der freien Rechtswahl).
Außer wie im Abschnitt 11.5 aufgeführt, verzichten Sie auf das Recht,
Streitigkeiten einem Richter oder Geschworenen vor Gericht vorzulegen (oder als
Partei oder Mitglied einer Gruppenklage an einem Prozess teilzunehmen).
Stattdessen werden alle Streitigkeiten vor einem neutralen Richter am
Schiedsgericht verhandelt, dessen Entscheidung verbindlich ist, mit Ausnahme des
eingeschränkten Rechts auf richterliche Überprüfung gemäß FAA. Jedes für die
Parteien zuständige Gericht kann einen Schiedsspruch durchsetzen.

11.5. Das Arbitrationsgebot dieses Abschnitts 11 unterliegt folgenden Ausnahmen:

11.5.1. Sie können jede Streitigkeit einem Gericht für Verfahren mit geringem
Streitwert (Small Claims Court) in dem Verwaltungsbezirk bzw. in dem politischen
Bezirk vorlegen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn die Streitigkeit alle
Voraussetzungen für dessen Zuständigkeit erfüllt. Wenn Sie ein Verfahren bei
einem solchen Gericht einleiten, haben Sie alle Kosten und Gebühren zu tragen.

11.5.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem angeblichen Missbrauch des
geistigen Eigentums von Ihnen oder dem Anbieter werden gerichtlich beigelegt.

11.5.3. Wenn Sie Privatanwender sind und in der Europäischen Union, Norwegen,
Island oder Liechtenstein leben, kann Ihnen das Recht zustehen, eine
Streitigkeit mithilfe einer Internetplattform zur Online-Streitbelegung
auszutragen, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde (der
„ODR-Plattform“). Die ODR-Plattform soll außergerichtliche Lösungen erleichtern,
die sich auf Online-Käufe von Waren und Dienstleistungen zwischen in der
Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein ansässigen Verbrauchern
und Händlern beziehen. Sie gelangen zur ODR-Plattform, wenn Sie diesem Link
folgen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

11.6. Das Schiedsverfahren wird von der Amerikanischen
Schiedsgerichtsvereinigung (American Arbitration Association, „AAA“) nach den
„Regelungen für Verbraucher-bezogene Streitigkeiten“ der AAA, die seit dem 1.
September 2014 in Kraft sind, geregelt und unterliegt den
„Schiedsverfahrenskosten (einschließlich Verwaltungsgebühren der AAA)“, die seit
dem 1. September 2014 in Kraft sind (nachfolgend gemeinsam
„Verbraucherverfahren“ genannt) und unterliegt folgenden Bestimmungen:

11.6.1. Die Verbraucherverfahren sehen bestimmte Gebühren vor, von denen einige
insbesondere dem Verbraucher (Ihnen) und andere dem Unternehmen (Anbieter)
zugeordnet sind. Wenn Sie 75.000 US$ oder weniger einfordern, zahlt der Anbieter
alle darin festgelegten Gebühren und Kosten, einschließlich der dem Verbraucher
zugeordneten Gebühren. Der Anbieter stimmt der Übernahme weiterer Kosten nicht
zu. Wenn Ihre Forderung 75.000 US$ überschreitet, erfolgt die Zahlung wie in den
Verbraucherverfahren festgelegt.

11.6.2. Abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen gelten die
Verbraucherverfahren der AAA für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien. Nach
der Regelung für verbraucherbezogene Streitigkeiten R-1(e) (Consumer Arbitration
Rule R-1(e)) kann eine Partei jedoch die Anwendung der Regelung für
verbraucherbezogene Streitigkeiten einem Schiedsrichter zur endgültigen
Entscheidung übertragen. Diese Vereinbarung ist maßgebend, soweit sie mit den
Verbraucherverfahren kollidiert. Sie können das Schiedsverfahren nur in
demjenigen Land oder einer vergleichbaren politischen Untereinheit einleiten, in
dem/der sich Ihr Wohnsitz befindet. Das Schiedsverfahren wird per
Konferenzschaltung durchgeführt. Wenn das Verfahren jedoch nach den
Verbraucherverfahren der AAA geführt wird, liegt es im Ermessen des/der
Schiedsrichter(s), auf Wunsch einer Partei eine mündliche Verhandlung
einzuberufen.

11.6.3. Sie und der Anbieter stimmen zu, dass die Einbeziehung der AAA zur
Durchführung von Schiedsverfahren nicht Bestandteil der zwischen den Parteien
getroffenen Vereinbarung zur Schlichtung von Streitigkeiten ist. Wenn die AAA
kein Schiedsverfahren durchführt oder durchführen kann, werden Sie sich mit dem
Anbieter in gutem Glauben auf einen einzelnen Schiedsrichter zu einigen
versuchen, der die Streitigkeit, wie in den Verbraucherverfahren vorgesehen,
schlichtet. Wenn sich die Parteien nicht über einen Schiedsrichter einigen
können, kann das zuständige Gericht einen Schiedsrichter einsetzen, der dann die
Verbraucherverfahren der AAA zu befolgen hat.

11.6.4. Wenn ein oder mehrere Teile von Abschnitt 11 als rechtswidrig, unwirksam
oder nicht durchsetzbar angesehen werden, werden nur unter diesen Umständen
diese Teile abgetrennt und die Streitigkeit gemäß allen anderen Teilen von
Abschnitt 11 und allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung geschlichtet.
Wenn dies dazu führt, dass die Streitigkeit ganz oder teilweise einem Gericht
vorgelegt wird, gilt für all diese Gerichtsverfahren die ausschließliche
Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit der Gerichte im County New York, New York,
USA. Für die Zwecke der Gerichtsverfahren stimmen Sie der Zuständigkeit dieser
Gerichte für Sie zu, stellen sie nicht in Frage, verzichten auf Einreden
aufgrund von fehlender Zuständigkeit oder „forum non conveniens“ und streben
keine Verlegung in einen anderen Bezirk oder eine andere Zuständigkeit an.

11.7. Ungeachtet der vorhergehenden Absätze dieses Abschnitts 11 unterliegt für
den Fall, dass Sie eine Lösung für eine andere als persönliche Verwendung oder
Verwendung im Haushalt erworben haben, das Schiedsverfahren, einschließlich der
Kosten, den kommerziellen Schiedsregeln (Commercial Arbitration Rules) (das
„kommerzielle Verfahren“) der Amerikanischen Schiedsgerichtsvereinigung (AAA).
Die kommerziellen Verfahren werden in angemessener Weise auf alle Streitigkeiten
zwischen den Parteien angewendet und Sie werden in keinem Verfahren etwas
Anderes fordern. Jedoch ist diese Vereinbarung maßgebend, soweit sie mit den
kommerziellen Verfahren kollidiert.


12. ALLGEMEIN

12.1. Mitteilung. Der Anbieter kann Ihnen jederzeit alle Mitteilungen mittels
elektronischer Post, Popup-Fenstern, Dialogfenstern oder auf einem anderen Weg
senden, obwohl Ihnen in einigen Fällen die Mitteilung erst dann zugeht, wenn Sie
die Lösung starten. Alle derartigen Mitteilungen gelten als an demjenigen Tag
zugestellt, an dem der Anbieter sie mittels der Lösung zur Verfügung stellt,
unabhängig davon, wann Sie Ihnen tatsächlich zugehen.

12.2. Fragen zu dieser Vereinbarung. Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung
haben oder Informationen vom Anbieter anfordern möchten, wenden Sie sich bitte
an .

12.2.1. Schreiben Sie an Avast Software s.r.o., Pikrtova 1737/1a, Prag 4,
Postleitzahl 140 00, Tschechische Republik (Tel.: +420 274 005 777); oder

12.2.2 Kontaktieren Sie den Anbieter per E-Mail oder besuchen Sie die Website
des Anbieters unter der hier angegebenen Adresse

12.3. Separate Vereinbarungen. Falls Sie zwei oder mehr Lösungen erworben haben,
auch in einer einzigen Transaktion, oder Abonnements für eine einzelne Lösung in
mehreren Transaktionen, haben Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
möglicherweise mehrmals angenommen. Obwohl die von Ihnen angenommenen
Bedingungen möglicherweise ähnlich oder identisch waren, haben Sie bei der
Annahme der Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung jedes Mal eine
andere und separate Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter geschlossen,
der die betreffende Lösung bereitstellt.

12.4. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung
zwischen Ihnen und dem Anbieter bezüglich Ihrer Verwendung der Lösungen und der
Dokumentation dar. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorhergehenden oder aktuellen
mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Aussagen, Garantien und
Erklärungen in Bezug auf die Installation und/oder Verwendung der Lösungen oder
der Dokumentation durch Sie. Unbeschadet des Vorstehenden vermindert nichts in
dieser Vereinbarung die Ihnen durch Verbraucherschutzrecht oder andere geltende
Gesetze Ihres Landes zustehenden Rechte, die vertraglich nicht abbedungen werden
können. Diese Vereinbarung, die geltenden Bedingungen und die Dokumentation
werden, soweit vertretbar möglich, als miteinander vereinbar ausgelegt; im Falle
eines Konflikts gilt die folgende Rangfolge: (i) die geltenden Bedingungen, (ii)
diese Vereinbarung und (iii) die Dokumentation.

12.5. Auslegung. Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss
auf ihre Auslegung. Die Verwendung eines Genus beinhaltet alle Genera. Die
Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl und
umgekehrt. Wo das Wort oder der Ausdruck definiert ist, haben seine anderen
grammatikalischen Formen eine entsprechende Bedeutung. Die Begriffe
„beinhaltet“, „umfasst“ und „einschließlich“ werden als mit dem Zusatz „ohne
Einschränkung“ versehen interpretiert. Jegliche Bezugnahme auf die „Verwendung“
von Software, Lösungen oder Updates durch Sie ist so zu interpretieren, dass sie
die Installation der betreffenden Software durch Sie beinhaltet (es sei denn,
der Kontext erfordert eine andere Interpretation). Diese Vereinbarung wurde
ursprünglich in englischer Sprache erstellt. Auch wenn der Anbieter eine oder
mehrere Übersetzungen dieser Vereinbarung zu Ihren Gunsten zur Verfügung stellt,
gilt bei Konflikten oder Abweichungen die englische Version als vorrangige
Version dieser Vereinbarung. Ist der Zweck oder die Auslegung von Bestimmungen
dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren oder anderweitig
unklar oder fraglich, so gelten die Bestimmungen so, als wären sie gemeinsam von
den Parteien verfasst worden, und die Urheberschaft der Bestimmung dieser
Vereinbarung darf zu keiner Vermutung oder Beweislast zu Gunsten oder Ungunsten
einer der Parteien führen.

12.6. Salvatorische Klausel. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nach
geltendem Recht rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird,
gilt sie im davon betroffenen Umfang nicht mehr als Teil dieser Vereinbarung,
jedoch bleibt der Rest dieser Vereinbarung im rechtlich zulässigen Umfang gültig
und durchsetzbar.

12.7. Unmöglichkeit. Der Anbieter haftet nicht für eine nicht oder verspätet
erbrachte Leistung, wenn sie ganz oder teilweise auf den Ausfall von
Versorgungseinrichtungen (einschließlich der Stromversorgung), Netzausfälle,
Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologiediensten, Ausfälle
von Telekommunikations- oder Informationstechnologieanlagen, Streiks oder andere
Arbeitsunterbrechungen (insbesondere Streiks und Arbeitsunterbrechungen in Bezug
auf ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner), Krieg und
Terroranschläge, DoS-Angriffe oder andere Angriffe mithilfe der
Informationstechnologie, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen
Anbieterpartner betreffen, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, andere
Naturkatastrophen oder höhere Gewalt oder jede andere Ursache, die sich
vernünftigerweise der Kontrolle eines Mitglieds der Anbietergruppe oder eines
Anbieterpartners entzieht, zurückzuführen ist.

12.8. Verzicht. Soweit eine Partei nicht auf der unbedingten Erfüllung von
Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung besteht, gilt dies
nicht als Verzicht auf die Einhaltung dieser Vereinbarung in der Zukunft, und
die Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben
uneingeschränkt in Kraft und wirksam. Der Verzicht einer Partei auf eine Klausel
oder Bestimmung dieser Vereinbarung wird zu gleich welchem Zweck unwirksam,
sofern eine derartige Verzichtserklärung nicht schriftlich und mit Unterschrift
der Partei vorliegt. Der Verzicht einer Partei bei einer Verletzung einer
Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gilt nicht als
fortgesetzter Verzicht im Hinblick auf diese Verletzung oder als Verzicht auf
alle anderen Verletzungen derselben oder anderer Bestimmungen dieser
Vereinbarung.

12.9. Abtretung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters dürfen Sie
Ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht abtreten. Der Anbieter
kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen jederzeit auch ohne Ihre vorherige
schriftliche Zustimmung abtreten.

12.10. Keine Drittbegünstigten. Keine in dieser Vereinbarung enthaltene
ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmung ist für Personen außer Ihnen,
Mitgliedern der Anbietergruppe und Anbieterpartnern gedacht oder auf solche
Personen übertragbar; dies gilt für Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeder
Art aus oder infolge dieser Vereinbarung. Keine Person außer Ihnen, dem Anbieter
und Mitgliedern der Anbietergruppe darf gemäß dieser Vereinbarung Klage erheben.
Der Anbieter ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), Rechte, Rechtsbehelfe,
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sowie die Rechtsverteidigung von
Mitgliedern der Anbietergruppe oder Anbieterpartnern aus dieser Vereinbarung
durchzusetzen, einschließlich Rechten und Rechtsbehelfen bei Verlusten, Schäden
oder Ansprüchen, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner
betreffen, und: (i) die aus oder in Verbindung mit der Nichteinhaltung einer
Bedingung dieser Vereinbarung durch Sie entstehen oder (ii) bei denen Sie gemäß
dieser Vereinbarung zur Schadloshaltung verpflichtet sind. Solche Verluste,
Schäden oder Ansprüche werden nicht gemäß Abschnitt 6.4.1 als indirekte oder
beiläufig entstandene Schäden bzw. Folgeschäden ausgeschlossen, weil die
betroffene Partei nicht der Anbieter selbst ist, sondern ein anderes Mitglied
der Anbietergruppe oder ein Anbieterpartner.

12.11. Geltendes Recht. Das für diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten
(gemäß Abschnitt 11) geltende Recht unterliegt dem materiellen Recht des Staates
New York, USA, ungeachtet der Grundsätze der freien Rechtswahl (choice of laws
principles). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenverkauf gilt für diese Vereinbarung nicht und seine
Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.12. Internetverbindung. Damit sie funktionieren können, erfordern bestimmte
Lösungen eine aktive und stabile Internetverbindung. Es liegt deshalb in Ihrer
Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie immer über eine aktive und stabile
Internetverbindung verfügen.

12.13. Produktnamen. Der Anbieter darf gelegentlich den Namen einer Lösung
ändern oder für die Lösung den Namen oder das Logo eines anderen Mitglieds der
Anbietergruppe oder Anbieterpartners verwenden. Diese Änderungen ändern nichts
an Ihrem Abonnement für eine Lösung, an der Abonnementlaufzeit oder an dieser
Vereinbarung und gewähren Ihnen nicht das Recht, Ihr Abonnement für eine Lösung,
die Abonnementlaufzeit oder diese Vereinbarung zu kündigen.


13. BESONDERE BEDINGUNGEN

Für bestimmte Lösungen gelten die folgenden besonderen Bedingungen. Bei
Konflikten zwischen diesen besonderen Bedingungen und dem Rest der Vereinbarung
sind diese besonderen Bedingungen hinsichtlich der betreffenden Lösungen
maßgeblich.

13.1. Software, Dienste und andere Produkte von Dritten. Einige Lösungen bieten
Ihnen die Möglichkeit, Software, Dienste und andere Produkte zu erwerben, die
von Dritten stammen. Sie erkennen an, dass die jeweiligen Dritten die
ausschließliche Verantwortung für ihre Angebote tragen und der Anbieter
bezüglich dieser Angebote keine Aussagen oder Garantien trifft und keine Haftung
übernimmt und dass für den Fall, dass Sie derartige Angebote von Dritten
erwerben oder verwenden, diese Angebote und der Gebrauch, den Sie von ihnen
machen, durch die jeweiligen Lizenzvereinbarungen, Nutzungsbedingungen,
Datenschutzrichtlinien und/oder Bedingungen bestimmt werden, die von den Dritten
festgelegt werden.

13.2. Lizenzen des Managed Service Provider. Dieser Abschnitt 13.2 gilt: (i) in
dem Umfang, in dem Sie durch die geltenden Bedingungen autorisiert sind,
CloudCare, Managed Workplace, Avast Business Services, CCleaner Business Edition
oder andere Lösungen bei der Erbringung von MSP-Services für Dritte zu
verwenden, und (ii) für alle Lizenzen zur Nutzung von CCleaner Cloud for
Business.

13.2.1. Verwendung in diesem Abschnitt 13.2:

a) „Avast Business Service“ bezeichnet je nach Kontext HD-Services und/oder
NOC-Services.

b) „Kunde“ bezeichnet Dritte, für die Sie MSP-Services bereitstellen oder
bereitstellen möchten.

c) „HD-Services“ bezeichnet die Helpdesk-Dienste, die der Anbieter oder seine
externen Lieferanten für Sie zugunsten eines oder mehrerer Kunden erbringen, in
jedem Fall wie in der Dokumentation beschrieben und gemäß durch den Anbieter
gelegentlich vorgenommenen Änderungen.

d) „MSP-Services“ bezeichnet die Managed Services, die Sie für Ihre Kunden
mithilfe der Lösungen bereitstellen (einschließlich Avast Business Services,
falls zutreffend).

e) „NOC-Services“ bezeichnet die Dienste zur Remote-Überwachung von Geräten und
die Verwaltungsdienste, die der Anbieter oder seine externen Lieferanten für Sie
zugunsten eines oder mehrerer Kunden erbringen, in jedem Fall wie in der
Dokumentation beschrieben und gemäß durch den Anbieter gelegentlich
vorgenommenen Änderungen.

f) „Servicevereinbarung“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Ihnen und einem
Kunden, in der unter anderem die Dienste genau beschrieben werden, die Sie für
den Kunden bereitstellen.

13.2.2. Der Anbieter gewährt Ihnen vorbehaltlich der Bestimmungen dieser
Vereinbarung eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz (ohne
Rechte zur Unterlizenzierung) während der Abonnementlaufzeit zur Verwendung der
entsprechenden Lösungen (einschließlich Avast Business Services, CCleaner
Business Edition oder CCleaner Cloud for Business) zum Zwecke der Erbringung von
MSP-Services für Ihre Kunden.

13.2.3. Der Anbieter stellt Ihnen vorbehaltlich der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu dieser Vereinbarung Lösungen (einschließlich Avast
Business Services, CCleaner Business Edition oder CCleaner Cloud for Business)
zugunsten Ihrer Kunden zur Verfügung.

13.2.4. Sie erklären sich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung mit
Folgendem einverstanden:

a) Sie werden erwirken: (i) dass jeder Kunde (einschließlich Sie selbst im
zutreffenden Rahmen), der eine Lösung erhält, die Bestimmungen der jeweils
aktuellen Version dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung einhält oder ihr
anderweitig zustimmt und dass (ii) jeder Kunde, dem Sie Dienstleistungen
bereitstellen, die Bestimmungen einer Servicevereinbarung einhält oder ihr
anderweitig zustimmt. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen nehmen Sie die
Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen des Anbieters im Namen des Kunden nur in dem
Umfang an, in dem der Kunde Sie ausdrücklich in der Servicevereinbarung oder
anderweitig dazu autorisiert hat. Die Servicevereinbarung wird: (i) Bestimmungen
enthalten, die die Interessen der Anbietergruppe mindestens in dem in dieser
Vereinbarung vorgesehenen Umfang schützen und (ii) Sie und die Anbietergruppe
ausdrücklich dazu autorisieren, Daten und Informationen des Kunden in Verbindung
mit Betrieb und Bereitstellung einer Lösung zu reproduzieren, zu übermitteln, zu
speichern und zu verarbeiten.

(b) Sie tragen bezüglich des Verhältnisses zwischen dem Anbieter und Ihnen die
alleinige Verantwortung für: (i) die Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß der
Servicevereinbarung; (ii) die Einhaltung aller geltenden Gesetze bezüglich der
Überwachung von Mitarbeitern und anderen Dritten und deren jeweiligen Geräten
durch Sie und alle Ihre Kunden; (iii) das Ausführen der Aufgaben und der damit
verbundenen Verpflichtung, die Ihnen und den Kunden durch die Vereinbarung, die
geltenden Bedingungen und die Dokumentation zugewiesen werden; und (iv) das
Beenden der Bereitstellung von Lösungen und das Entfernen oder Deaktivieren von
Lösungen auf Geräten, auf denen sie verwendet werden, durch Sie selbst oder den
Kunden bei Auslaufen oder Beendigung der geltenden Servicevereinbarung.

13.3. Browser Cleanup. Wenn Sie das Browser Cleanup-Add-on („BCU“) verwenden,
gestatten Sie BCU, Ihre bestehende Browsereinstellung in die neue
Browsereinstellung zu ändern.

13.4. WiFi Finder. WiFi Finder ermöglicht es seinen Benutzern, anderen Benutzern
dabei zu helfen, durch das Teilen von Daten über WLAN-Netze Zugang zum Internet
zu erlangen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Daten über WLAN-Netzwerke mit
anderen Benutzern zu teilen, tragen Sie die alleinige Verantwortung dafür,
sicherzustellen, dass Sie keinerlei Rechte Dritter verletzen, die sich auf diese
WLAN-Netzwerke oder die von Ihnen geteilten Daten beziehen. Die Mitglieder der
Anbietergruppe übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Einhaltung
von Bedingungen, die für die Nutzung von WLAN-Netzwerken oder für von Ihnen
geteilte Daten gelten.

13.5. Avast Family Space (auch erhältlich als „Star Guard Family“, „Vodafone
Family Protect“ und „WINDTRE Family Protect“).

13.5.1. Avast Family Space, auch erhältlich als „Star Guard Family“, „Vodafone
Family Protect“ und „WINDTRE Family Protect“, („Family Space“), ist vorgesehen
für eine private, nicht kommerzielle Verwendung durch Eltern zum Schutz ihrer
Kinder, durch gesetzliche Vormunde zum Schutz ihrer Mündel oder durch Erwachsene
zum Schutz anderer Erwachsener, von denen sie eine entsprechende
Einverständniserklärung erhalten haben. Sie dürfen Family Space nur wie
vorgesehen verwenden, und Mitglieder der Anbietergruppe übernehmen keine
Verantwortung oder Haftung für nicht autorisierte oder illegale Verwendung.

13.5.2. Indem Sie Family Space verwenden, erklären und gewährleisten Sie, dass:
(i) Sie mindestens 18 Jahre alt sind und (ii) befugt sind, der Erfassung von
Daten für Personen, die Sie in Ihr Konto für Family Space einbeziehen,
einschließlich Personen unter 13 Jahren, zuzustimmen, und diese Zustimmung
erteilen. Sie erkennen an, dass Mitglieder der Anbietergruppe den Standort und
andere Informationen, die für Betrieb und Bereitstellung der Funktionen von
Family Space notwendig sind, erfassen, nutzen und offenlegen.

13.5.3. Sie erkennen an, dass: (i) Ergebnisse, die Sie durch Family Space
gegebenenfalls erhalten, einschließlich Daten und Nachrichten, unter Umständen
nicht korrekt, rechtzeitig oder verlässlich sind; (ii) einige Inhalte, die Sie
als verwerflich ansehen oder blockieren möchten, möglicherweise nicht in jedem
Fall von Family Space blockiert werden; (iii) Family Space gelegentlich Inhalte
blockiert, die Sie als akzeptabel ansehen; und (iv) der Anbieter nicht
garantieren kann, dass seine Inhaltskategorien und Inhaltsfilter bei Änderungen
von Inhalten Dritter immer aktuell bleiben, da Inhalte von Dritten ohne
vorherige Ankündigung geändert werden können. Wenn Sie der Meinung sind, dass
Family Space eine Website oder einen Dienst falsch klassifiziert,
benachrichtigen Sie bitte den Anbieter per E-Mail unter
familyspacehelp@avast.com.

13.6. Mobile Apps. Dieser Abschnitt 13.6 betrifft Lösungen, die für die
Benutzung auf Mobilgeräten bestimmt sind.

13.6.1. Für eine von Google Play (http://play.google.com) heruntergeladene
Lösung gilt die in dieser Vereinbarung erteilte Lizenz anstelle von
Nutzungsrechten für eine Lösung, die sonst durch die Standardbedingungen für aus
Google Play Store heruntergeladene Anwendungen gewährt würden.

13.6.2. Für eine aus dem Apple App Store heruntergeladene Lösung gelten die
folgenden Bedingungen:

(a) Bei den durch diese Vereinbarung erteilten Lizenzen handelt es sich um nicht
übertragbare Lizenzen zur Nutzung auf einem iPhone, einem iPod Touch oder einem
anderen Apple-Gerät, die Sie besitzen oder kontrollieren, wie in den
Nutzungsbestimmungen im Rahmen der Service-Bedingungen für den Apple App Store
gestattet, die Ihnen online unter
http://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/us/terms.html oder über
andere Seiten und Medien von Apple zur Verfügung gestellt werden.

(b) Diese Vereinbarung wird nur zwischen den Parteien und nicht mit Apple
geschlossen. Für die Lösung und deren Inhalt ist allein der Anbieter und nicht
Apple verantwortlich.

(c) Apple hat keinerlei Verpflichtung, Wartungs- und Supportdienste bezüglich
der Lösungen zu erbringen.

(d) Wenn die Lösung nicht der jeweiligen Gewährleistung entspricht, können Sie
Apple benachrichtigen und sich den Kaufpreis für die Lösung von Apple
zurückerstatten lassen. Im vollen rechtlich zulässigen Rahmen lehnt Apple jede
andere Haftung bezüglich der Lösung ab, und zwischen Ihnen, dem Anbieter und
Apple ist für alle anderen Beanstandungen, Verluste, Haftungen,
Schadensersatzforderungen, Kosten oder Ausgaben, die dadurch verursacht wurden,
dass die Gewährleistungen nicht eingehalten wurden, allein der Anbieter
verantwortlich.

(e) Der Anbieter und nicht Apple ist verantwortlich für Beanstandungen durch Sie
oder Dritte in Bezug auf die Lösung oder den Besitz und/oder die Nutzung der
Lösung, darunter Folgendes: (i) Produkthaftungsansprüche; (ii) alle
Behauptungen, dass das Produkt nicht den geltenden gesetzlichen oder
regulatorischen Bestimmungen entspricht; und (iii) Forderungen aus
Verbraucherschutzrecht und ähnlichen Gesetzen.

(f) Wenn Dritte behaupten, dass die Lösung oder Ihr Eigentum daran und Ihre
Nutzung der Lösung geistige Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt, ist
ausschließlich der Anbieter und nicht Apple für die diesbezügliche Untersuchung,
Verteidigung, Beilegung und Entlastung verantwortlich.

(g) Sie müssen bei der Verwendung der Lösung alle geltenden Bedingungen von
Dritten beachten. Beispielsweise dürfen Sie bei der Benutzung einer VOIP-Lösung
nicht Ihre Vereinbarung bezüglich des Wireless-Datendienstes verletzen.

(h) Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind Drittbegünstigte dieser
Vereinbarung, und da Sie die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung annehmen,
hat Apple das Recht (dessen Annahme durch Apple als unterstellt angesehen wird),
die Ansprüche aus der Vereinbarung als Drittbegünstigte gegen Sie geltend zu
machen.

13.6.3. Bei Lösungen, die aus dem Amazon Appstore heruntergeladen wurden, kann
Amazon bestimmte Bedingungen zur Nutzung des Amazon Appstore für die Kunden als
„Standard-Lizenzvereinbarung für Endbenutzer“ festlegen. Diese
Standard-Lizenzvereinbarung für Endbenutzer gilt dann für die Nutzung der
Lösung, die Sie über den Amazon Appstore erwerben. Die
Standard-Lizenzvereinbarung sieht unter anderem vor, dass der Anbieter der
Lizenzgeber der Lösung und Amazon keine Vertragspartei ist. Bei Konflikten
zwischen der Standard-Lizenzvereinbarung und dieser Vereinbarung ist für
kollidierende Bestimmungen die Standard-Lizenzvereinbarung maßgeblich. Amazon
übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür, dass die
Standard-Lizenzvereinbarung durch den Anbieter oder Sie erfüllt wird.

13.7. Technician Edition. Dieser Abschnitt 13.7 betrifft Sie, soweit Sie die
Technician Edition einer Lösung erworben haben. Sie sind berechtigt, der in den
geltenden Bedingungen angegebenen Anzahl von Technikern die Erlaubnis zu
erteilen, die Lösung für Optimierungen und Reparaturen auf Geräten zu verwenden,
die Ihnen (wenn Sie ein Enterprise-Abonnement erworben haben) bzw. Dritten (wenn
Sie ein Break-Fix-Abonnement erworben haben) gehören. Jeder einzelne Techniker
darf die Lösung nur auf jeweils einem Gerät installieren und muss die Lösung vom
Gerät entfernen, bevor er dem Benutzer die Kontrolle über das Gerät zurückgibt.

13.8. Serviceplan. Dieser Abschnitt 13.8 betrifft Servicepläne.

13.8.1. “Serviceplan“ bezeichnet eine Dienstleistung, bei der ein Techniker des
Anbieters (ein „Partner“) Ihnen gegen eine gesonderte Abonnementgebühr hilft,
Viren oder sonstigen bösartigen Code zu entfernen, die während der
Abonnementlaufzeit Ihr geschütztes Gerät infizieren. Servicepläne werden
zusammen mit bestimmten Virenschutzlösungen des Anbieters oder anderen
Sicherheitslösungen verkauft (jeweils eine „Sicherheitslösung“) und ergänzen den
Schutz, den die Sicherheitslösung bietet.

13.8.2. Wenn Sie den Anbieter im Rahmen des Serviceplans um Unterstützung bitten
und wenn Sie und Ihr Gerät nach Abschnitt 13.8.3 dazu berechtigt sind,
unternimmt der Anbieter wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, Sie beim
Entfernen von Viren und anderen bösartigen Code von Ihrem Gerät zu unterstützen.
Hiermit akzeptieren und bestätigen Sie, dass die Bemühungen des Anbieters
eventuell nicht ausreichen, um bestimmte Viren oder bösartigen Code von Ihrem
Gerät zu entfernen, und dass der Anbieter bei der Bereitstellung des Dienstes
möglicherweise Daten auf Ihrem Gerät ändert, löscht oder beschädigt,
Geräteeinstellungen ändert oder auf andere Weise in den Betrieb Ihres Gerätes
eingreift.

13.8.3. Der Serviceplan gilt nur für: (i) ausschließlich das Gerät, für das Sie
die betreffende Sicherheitslösung gekauft haben, dabei darf der Serviceplan
nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden, (ii) ausschließlich Viren und
anderen bösartigen Code, die das Gerät während der Abonnementlaufzeit
infizieren, nachdem Sie die Sicherheitslösung heruntergeladen und auf dem Gerät
installiert haben und während die Sicherheitslösung mit aktuellen Definitionen
für bösartigen Code ausgeführt wurde. Der Anbieter kann den Serviceplan fristlos
kündigen, wenn er aufgrund seines alleinigen geschäftlichen Urteils feststellt,
dass Sie im Rahmen des Serviceplans für ein Gerät Dienste angefordert oder
erhalten haben, für die der Serviceplan nicht gilt, den Serviceplan auf eine
andere natürliche oder juristische Person übertragen oder zu übertragen versucht
haben oder auf andere Weise gegen die Bedingungen des Serviceplans verstoßen
haben.

13.8.4. Bei der Unterstützung im Rahmen des Serviceplans kann der Anbieter
verlangen, dass Sie ihm Remote-Zugriff auf Ihr Gerät gewähren und/oder
Unterstützungssoftware installieren; in diesem Fall erklären Sie sich damit
einverstanden, dass Abschnitt 13.10 gilt. Wenn Sie den Remote-Zugriff auf Ihr
Gerät nicht gewähren und/oder die Unterstützungssoftware nicht herunterladen und
auf dem Gerät installieren können oder dies nicht tun oder andere Anweisungen
vom Anbieter oder Partner nicht befolgen oder wenn der Anbieter feststellt, dass
Ihnen für Ihr Gerät im Rahmen des Serviceplans kein Support zusteht, erbringt
der Anbieter keine Dienstleistung im Rahmen des Serviceplans. Der Anbieter kann
Sie auf einen Dienst verweisen (ist dazu aber nicht verpflichtet), bei dem der
Anbieter oder sein Auftragnehmer gegen eine Gebühr Unterstützung leisten.

13.9. Technischer Premium-Support. Dieser Abschnitt 13.9 bezieht sich auf Avast
Total Care, AVG Premium-Kundendienst, AVG Go und andere technische
Supportdienste (jeweils „technischer Premium-Support“), die der Anbieter
getrennt von seinen Softwarelösungen verkauft und mit denen der Anbieter Ihnen
bei Installation, Konfiguration oder Fehlerbehebung für eine Reihe von
Softwareprodukten und/oder Geräten oder Systemen helfen kann, einschließlich PC,
Mac, Tablet, Mobiltelefon oder sonstiger persönlicher Computergeräte,
WLAN-Router, Kabelmodem sowie sonstiger Router, Drucker, Digitalkameras,
Multimedia-Player, Smart TV-Geräte und DVD/Blu-Ray-Player.

13.9.1. Der Partner unternimmt bei der Bereitstellung von technischem
Premium-Support wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, um Ihnen bei den
aufgetretenen Problemen zu helfen; wegen der Vielfältigkeit und Komplexität der
auf dem Markt vorhandenen Technologien kann es jedoch vorkommen, dass der
Partner nicht in der Lage ist, Ihre Probleme zu lösen. Dazu gehören
beispielsweise Probleme, die als Folge von Software- oder Hardwarefehlern
entstehen, die vom Hersteller noch nicht beseitigt wurden, oder Probleme im
Zusammenhang mit der Gerätekonfiguration, die es für den Partner unmöglich oder
unzumutbar schwierig machen, das Problem ordnungsgemäß zu diagnostizieren und zu
lösen. Daher erkennen Sie an, dass die Bemühungen des Anbieters eventuell nicht
ausreichen, um von Ihnen festgestellte Probleme zu beheben, oder dass diese
Probleme nicht zeitnah behoben werden können.

13.9.2. Bei der Unterstützung im Rahmen von technischem Premium-Support kann der
Partner verlangen, dass Sie ihm Remote-Zugriff auf Ihr Gerät gewähren und/oder
Unterstützungssoftware installieren; in diesem Fall erklären Sie sich damit
einverstanden, dass Abschnitt 13.10 gilt. Wenn Sie den Remote-Zugriff auf Ihr
Gerät nicht gewähren und/oder die Unterstützungssoftware nicht herunterladen und
auf dem Gerät installieren können oder dies nicht tun oder andere Anweisungen
vom Anbieter oder Partner nicht befolgen oder wenn der Anbieter feststellt, dass
Ihnen für Ihr Gerät im Rahmen des Abonnements kein technischer Premium-Support
zusteht, leistet der Anbieter keinen technischen Premium-Support.

13.10. Remote-Zugriff; Unterstützungssoftware

13.10.1. Remote-Zugriff. Der Anbieter oder ein Partner muss bei der
Bereitstellung von Diensten im Rahmen von Serviceplan, technischem
Premium-Support oder anderen Diensten möglicherweise eine Remote-Verbindung zu
Ihrem Gerät herstellen und die Kontrolle über dieses übernehmen, um die
aufgetretenen Probleme lösen zu können. Im Zusammenhang mit dieser
Remote-Verbindungssitzung gilt Folgendes:

(a) Der Partner muss möglicherweise verschiedene Skripte auf Ihrem Gerät
ausführen, Änderungen an dessen Konfiguration vornehmen, Software installieren
und deinstallieren und andere Änderungen an dem Gerät und/oder dessen
Software-Einstellungen vornehmen, wenn dies erforderlich ist, um Ihre Probleme
zu beheben. Ihnen ist bekannt, dass der Partner verschiedene proprietäre oder
Drittanbieter-Softwaretools installieren oder entfernen kann, aber dazu nicht
verpflichtet ist, wenn der Partner dies für erforderlich hält, um Sie bezüglich
der aufgetretenen Probleme zu unterstützen. Bestandteile derartiger Software
sind gesetzlich, einschließlich durch Urheberrecht, geschützt.

(b) Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie, wenn Sie
dem Partner die Durchführung einer Remote-Verbindungssitzung gestatten, dem
Anbieter (und Geschäftspartnern und Auftragnehmern, die im Auftrag des Anbieters
tätig werden) vollständigen oder beschränkten Zugang zu Ihrem Gerät, Ihrer
Software und Ihrem Netzwerk gewähren (in Abhängigkeit von der Konfiguration
Ihres Geräts, Ihrer Software oder Ihres Netzwerks) und dem Anbieter gestatten,
Änderungen, wie oben beschrieben oder anderweitig durch den Partner während der
Bereitstellung der Lösung empfohlen, vorzunehmen. Sie erkennen an und erklären
sich damit einverstanden, dass der Partner oder Sie selbst, wenn Sie Anweisungen
des Partners ausführen, eventuell Software oder Daten auf Ihrem Gerät löschen
oder beschädigen, Geräte-, Software- oder Netzwerkeinstellungen ändern oder
anderweitig den korrekten Betrieb Ihres Gerätes, Ihrer Software oder Ihres
Netzwerks stören.

(c) Sie erkennen an uns erklären sich damit einverstanden, dass der Partner
Zugriff auf jegliche Informationen erlangen kann, die auf Ihrem Gerät
gespeichert sind. Partner werden instruiert, nicht auf Informationen
zuzugreifen, die nicht unbedingt notwendig sind, um die Probleme, für die Sie
die Unterstützung des Partners angefordert haben, zu beheben. Sie müssen
trotzdem vor dem Bildschirm Ihres Geräts anwesend bleiben, um die Maßnahmen des
Partners zu verfolgen, während dieser die Lösung auf Ihrem Gerät bereitstellt.
Sie haben die Möglichkeit, die Echtzeit-Unterstützungssitzung jederzeit durch
Anweisung an den Partner oder Abbruch der Remote-Verbindung zu beenden.

13.10.2. Unterstützungssoftware.

(a) Der Anbieter oder ein Partner kann Sie als Vorbedingung zur Bereitstellung
von Diensten im Rahmen von Serviceplan, technischem Premium-Support oder anderen
Diensten anweisen, ein Softwareprogramm (die „Unterstützungssoftware“) auf das
Gerät herunterzuladen und zu installieren, durch das der Partner Remote-Zugriff
auf Ihr Gerät erhalten, Informationen zum Gerät und dessen Betrieb erfassen, das
Problem diagnostizieren und beheben und Einstellungen des Geräts ändern kann.
Ebenso kann es erforderlich werden, dass Sie andere Anweisungen des Anbieters
oder eines Partners befolgen.

(b) Wenn Sie oder ein Partner Unterstützungssoftware auf einem Gerät
installieren, kann diese Unterstützungssoftware:

(i) es erforderlich machen, dass Sie sie auf Ihrem Gerät aktivieren. Wenn Sie
den Aktivierungsvorgang nicht innerhalb des vom Partner erbetenen Zeitraums oder
wie von der Unterstützungssoftware vorgeschrieben abschließen, funktioniert die
Unterstützungssoftware möglicherweise nicht mehr, bis die Aktivierung
abgeschlossen ist.

(ii) regelmäßig mit den Servern des Anbieters (oder seines Geschäftspartners
oder Auftragnehmers) kommunizieren, um: (i) sicherzustellen, dass Sie sämtliche
Ihnen als Teil Ihrer Lösung zustehenden Dienste und Software erhalten; (ii)
Ihnen zu ermöglichen, umgehend im Rahmen Ihrer Lösung eine Chat-Sitzung mit
einem Partner zu beginnen; oder (iii) Ihnen als Teil Ihrer Lösung Zugriff auf
bestimmte Self-Service-Tools zu geben.

(iii) standardmäßig kontinuierlich auf Ihrem Gerät ausgeführt werden und im
Hintergrund verschiedene Aufgaben erfüllen, durch die Ihr Gerät in einem
betriebsfähigen Zustand verbleibt. Während der Ausführung kann die Software
verschiedene Daten zu Ihrem Gerät sammeln, einschließlich seiner technischen
Spezifikationen, Informationen bezüglich seines Betriebssystems,
heruntergeladener und/oder installierter Software, Updates und Upgrades,
Verfügbarkeit und Status von Sicherheitssoftware, Backups und Firewalls,
verschiedener eindeutiger Bezeichner, System- und Softwarefehlermeldungen, des
Netzwerkverbindungsstatus, angeschlossener Peripheriegeräte und anderer
angeschlossener Geräte sowie ähnlicher derartiger Informationen und Daten. Diese
Informationen helfen dem Anbieter dabei, vielen häufig auftretenden Problemen
vorzubeugen, mit denen Sie sich eventuell konfrontiert sehen, und auch Probleme
schnell zu identifizieren, für die Sie möglicherweise den Anbieter um
Unterstützung bitten.

13.11. Avast Driver Updater

13.11.1. Avast Driver Updater ist für die Verwendung auf einem Gerät vorgesehen,
bei dem es sich um einen einzelnen physischen Computer und nicht um eine
„virtuelle Maschine“ handelt, in der eine gemeinsam genutzte Computerressource
die Funktionen mehrerer dedizierter physischer Computer nachahmt. Avast Driver
Updater ist weniger effektiv, wenn es auf einer virtuellen Maschine statt auf
einem physischen Computer verwendet wird.

13.11.2. Avast Driver Updater nutzt vom Hersteller bereitgestellte Daten in
Gerätetreiber-Installationsdateien, einschließlich der Veröffentlichungsdaten,
um Informationen bereitzustellen, die von der Lösung in Scan-Ergebnissen
angezeigt werden. MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE UND ANBIETERPARTNER GEBEN KEINE
GARANTIE ODER ZUSICHERUNG, DASS ES SICH BEI DEM VON DER LÖSUNG BEREITGESTELLTEN
GERÄTETREIBER UM DIE NEUESTE ODER UM EINE BESTIMMTE VERSION DES GERÄTETREIBERS
HANDELT, UNGEACHTET ETWAIGER ABWEICHENDER ODER GEGENTEILIGER INFORMATIONEN, DIE
VON DER LÖSUNG ANGEGEBEN WERDEN.

13.12. Avast Secure Web Gateway und Avast Secure Internet Gateway

13.12.1. Verwendung in diesem Abschnitt 13.12:

(a) „aggregierte Daten“ bezeichnet Daten: (i) die anonymisiert und keiner
natürlichen oder juristischen Person zuordenbar sind; (ii) die mit den Daten
anderer Nutzer von Avast Secure Gateway und/oder zusätzlichen Datenquellen
kombiniert wurden; und (iii) die in einer Weise dargestellt werden, bei der
einzelne Nutzer von Avast Secure Gateway nicht identifiziert werden können.

(b) „Avast Secure Gateway“ bezeichnet Avast Secure Web Gateway oder Avast Secure
Internet Gateway;

(c) „DNS-Transaktion“ bezeichnet eine rekursive DNS-Abfrage, die Sie durch Ihre
Nutzung von Avast Secure Web Gateway senden.

(d) „Seat“ bezeichnet ein Abonnement für eine Person, die wie in Abschnitt
13.12.5 näher beschrieben in Verbindung mit Avast Secure Gateway auf das
Internet zugreift. Ein Seat kann von einer solchen Person auf eine andere Person
nur dann übertragen werden, wenn es der ursprünglichen Person nicht mehr
gestattet ist, in Verbindung mit Avast Secure Gateway auf das Internet
zuzugreifen, und sie tatsächlich nicht darauf zugreift.

(e) „Transaktion“ bezeichnet eine HTTP- bzw. HTTPS-Abfrage, die an Sie bzw. von
Ihnen durch Ihre Nutzung von Avast Secure Internet Gateway übermittelt wird.

13.12.2. Sie dürfen von einem durch Avast Secure Gateway geschützten Gerät
nicht: (i) unter Verstoß gegen geltendes Recht Spam oder andere duplizierende
oder unaufgeforderte Nachrichten versenden; (ii) verletzendes, obszönes,
bedrohliches, verleumderisches oder widerrechtliches Material versenden; (iii)
unter Verstoß gegen geltendes Recht auf blockierte Dienste zugreifen; oder (iv)
automatisierte Internet-URL-Abfragen durchführen.

13.12.3. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden: (i) dass Sie
Ihren Internetverkehr über gültige Weiterleitungsmechanismen, die ein
automatisches Failover ermöglichen (d. h. DNS-, PAC-, IPSEC-, GRE-Tunnel oder
eine entsprechende Anbieterlösung), an den Anbieter weiterleiten müssen, damit
Avast Secure Gateway durch den Anbieter bereitgestellt werden kann; (ii) dass
Sie dafür verantwortlich sind, dem Anbieter technische Daten und andere
Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Anbieter nach billigem Ermessen
jeweils anfordern kann; (iii) dass die Anbietergruppe und die Anbieterpartner
bösartigen Code (definiert in Abschnitt 13.16.1(b)), Spam, Botnets oder andere
Informationen, die durch Ihre Nutzung von Avast Secure Gateway bezogen werden,
für folgende Zwecke verwenden dürfen: (1) zur Pflege, Weiterentwicklung und/oder
Analyse von Avast Secure Gateways; (2) um rechtliche oder vertragliche
Anforderungen zu erfüllen bzw. (3) um böswillige oder unerwünschte Inhalte für
Anbieterpartner anonym zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung von
Avast Secure Gateways verfügbar zu machen; sowie (iv) dass Anbietergruppe und
Anbieterpartner Vergleichswerte und Maßstäbe auf der Grundlage aggregierter
Daten entwickeln und vermarkten dürfen.

13.12.4. Die Anbietergruppe und die Anbieterpartner behalten sich das Recht vor,
Bandbreiten- oder Routenverkehr im Internet in einer wirtschaftlich optimalen
Weise zu verwalten, sofern hierdurch nicht die Pflichten des Anbieters in Bezug
auf Avast Secure Gateways verletzt werden. Der Anbieter oder (falls zutreffend)
ein Anbieterpartner können Ihren Zugang zu Avast Secure Gateways das
Herunterladen derselben aussetzen, falls Ihre Verwendung dieser Lösungen eine
unmittelbare Bedrohung für ein Netzwerk der Anbietergruppe oder eines
Anbieterpartners darstellt oder dies zur Einhaltung geltenden Rechts
erforderlich ist. Bei Vorliegen dieser Umstände wird der Anbieter oder (falls
zutreffend) der Anbieterpartner: (i) Avast Secure Gateways nur in demjenigen
Umfang aussetzen, der erforderlich ist, um Schäden an Netzwerken der
Anbietergruppe oder von Anbieterpartnern zu vermeiden (z. B. Sperrung von
verletzenden Quell-IP-Adressen) und geltendes Recht einzuhalten; (ii)
vertretbare Anstrengungen unternehmen, um sich unverzüglich mit Ihnen in
Verbindung zu setzen und Ihnen Gelegenheit zu geben, umgehend die Konfiguration
Ihrer Server entsprechend zu ändern und/oder gemeinsam mit Ihnen an einer
schnellen Lösung der Probleme zu arbeiten, die zur Aussetzung von Avast Secure
Gateways führen; und (iii) die ausgesetzte Avast Secure Gateways wieder in
Betrieb nehmen, nachdem alle betreffenden Probleme zur angemessenen
Zufriedenheit des Anbieters oder (falls zutreffend) des Anbieterpartners behoben
wurden.

13.12.5. Zum Zwecke der Feststellung, ob Sie eine ausreichende Anzahl an Seats
erworben haben, gelten für Avast Secure Internet Gateway alle 2.000
Transaktionen über Avast Secure Internet Gateway pro Kalendertag als „Seat“. Für
Avast Secure Web Gateway gelten alle 2.000 DNS-Transaktionen über Avast Secure
Web Gateway pro Kalendertag als „Seat“. Sie erkennen an und erklären sich damit
einverstanden, dass die Anzahl der Seats, die Sie erwerben müssen für Ihre
Nutzung: (i) von Avast Secure Internet Gateway berechnet wird, indem die
Gesamtzahl der Transaktionen über Avast Secure Internet Gateway pro Kalendertag
durch 2.000 dividiert wird, und (ii) von Avast Secure Web Gateway berechnet
wird, indem die Gesamtzahl der DNS-Transaktionen über Avast Secure Web Gateway
pro Kalendertag durch 2.000 dividiert wird.

13.12.6. Obwohl der Anbieter Ihnen Bandbreite in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung
des Avast Secure Gateway möglicherweise nicht separat berechnet, entstehen dem
Anbieter und der relevanten Anbieterpartner signifikante Bandbreitenkosten für
die Bereitstellung des Avast Secure Gateway bei Ihnen. Dementsprechend wird ein
wesentlicher Anstieg Ihres Bandbreitenverbrauchs im Zusammenhang mit Ihrer
Nutzung des Avast Secure Gateway die Geschäftsabläufe des Anbieters und des
Anbieterpartners erheblich beeinträchtigen und stören. Sie erkennen an und
stimmen zu, dass unter Umständen, in denen Ihr Bandbreitenverbrauch in
Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Avast Secure Gateway die Anzahl der
DNS-Transaktionen, oder die Anzahl der DNS-Transaktionen pro Seat, die von den
geltenden Bedingungen festgelegt ist, wesentlich übersteigt, der Anbieter oder
der Anbieterpartner Sie benachrichtigen können, in welchem Fall Sie in gutem
Glauben mit dem Anbieter verhandeln müssen: (i) über einen
Bandbreitenverringerungsplan; und/oder (ii) die Erhöhung der Preise für den
Avast Secure Gateway für den Rest der Abonnementlaufzeit. Falls Sie nicht in der
Lage sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung
durch den Anbieter oder Anbieterpartner (wie zutreffend) eine einvernehmliche
Lösung mit dem Anbieter zu finden, so kann der Anbieter den verbleibenden Teil
Ihrer Abonnementlaufzeit für den Avast Secure Gateway mit dreißig (30) Tagen
Kündigungsfrist kündigen und Ihnen ggf. den Teil der Abonnementgebühren, den Sie
für den ungenutzten Teil der Abonnementlaufzeit im Voraus bezahlt haben,
erstatten.

13.12.7. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die
Anbietergruppe und Anbieterpartner die Informationen aus Ihren
Transaktionsprotokollen (d. h. die Metadaten des gesamten Netzwerkverkehrs, der
im Rahmen Ihrer Nutzung von Avast Secure Gateway an Sie gesendet oder von Ihnen
empfangen wird) (die „Transaktionsprotokolle“) nutzen, reproduzieren, speichern,
modifizieren und anzeigen dürfen. Transaktionsprotokolle werden von der
Anbietergruppe oder Anbieterpartnern jeweils für gleitende Zeiträume von sechs
Monaten während der Abonnementlaufzeit aufbewahrt. Bei Beendigung oder Ablauf
der Abonnementlaufzeit werden die Transaktionsprotokolle von der Anbietergruppe
und dem Anbieterpartner entsprechend dem üblichen Aufbewahrungszyklus der
Anbietergruppe und des Anbieterpartners oder auf einen schriftlichen Antrag von
Ihnen zu einem früheren Zeitpunkt gelöscht.

13.13. Bestimmte HMA-Lösungen

13.13.1. Virtuelles privates Netzwerk. Sofern nicht abweichend in den geltenden
Bedingungen geregelt, berechtigt Sie Ihr Abonnement für das virtuelle private
Netzwerk-Produkt HMA (das „HMA-VPN“), bis zu fünf gleichzeitige Verbindungen in
Bezug auf jedes HMA-VPN-Abonnement zu erstellen. Ungeachtet anderslautender
Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Anbieter jederzeit Ihren Zugang zu
und/oder Ihre Nutzung des HMA-VPN sperren oder deaktivieren, ohne Sie vorher
darüber zu benachrichtigen, wenn Sie die Anzahl der gleichzeitigen Verbindungen
für Ihr HMA-VPN-Abonnement überschreiten. Wenn Sie die erlaubte Anzahl
gleichzeitiger Verbindungen für Ihr HMA-VPN-Abonnement erhöhen möchten, wenden
Sie sich an uns bitte unter sales@hidemyass.com.

13.13.2. Web-Proxy. Der HMA-Web-Proxy-Service („Web-Proxy“) ist eine kostenfreie
Lösung, bei der die Registrierung Ihrer Daten beim Anbieter nicht erforderlich
ist. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie alleine
verantwortlich sind und die Anbietergruppe und Anbieterpartner keine Haftung
Ihnen oder Dritten gegenüber übernehmen für: (a) das Aufrufen, Betrachten oder
Verwenden oder die Inhalte (einschließlich beleidigender oder verwerflicher
Inhalte) von Webseiten Dritter, auf die während der Verwendung von Web-Proxy
zugegriffen wird oder die angezeigt werden; (b) die Einhaltung der geltenden
Nutzungsbedingungen für Webseiten Dritter, auf die Sie während der Nutzung von
Web-Proxy zugreifen oder die sie besuchen oder verwenden; und (c) alle
Ansprüche, Verluste oder Schäden, die sich aus Inhalten ergeben, die Sie während
der Nutzung von Web Proxy erstellen, bereitstellen, übermitteln oder anzeigen,
einschließlich aller Ansprüche, Verluste oder Schäden, die der Anbietergruppe
oder Anbieterpartnern entstehen.

13.14. Virtuelle private Netzwerke. Mehrere Länder untersagen oder schränken die
Verwendung von virtuellen privaten Netzwerken („VPNs“) ein und manche haben
technische Maßnahmen getroffen, um die Arbeitsweise von VPNs zu verhindern.
Daher sind die VPN-Lösungen des Anbieters (einschließlich des HMA-VPN)
gebietsbezogenen Beschränkungen unterworfen, die sich von Zeit zu Zeit ändern
können. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

13.15. Gerät. Der Anbieter kann Ihnen als Teil Ihrer Lösung ein Dongle oder ein
anderes Gerät zur Verfügung stellen (das „Gerät“). In diesem Fall finden die
zusätzlichen Bestimmungen in Abschnitt 13.15 Anwendung:

13.15.1. Die in Abschnitt 6.1 festgelegte eingeschränkte Garantiezeit wird für
das Gerät auf 1 Jahr ab Kaufdatum verlängert (die „Garantiezeit des Geräts“).

13.15.2. Sie müssen den Anbieter umgehend informieren, wenn das Gerät einen
Mangel hat oder entwickelt. Wenn Sie den Mangel innerhalb der Garantiezeit des
Geräts gegenüber dem Anbieter anzeigen und der Anbieter den Mangel nicht aus der
Ferne (remote) beheben kann, steht es dem Anbieter nach eigenem Ermessen und auf
eigene Kosten innerhalb von 5 Werktagen frei, entweder: (a) das Gerät durch ein
neues oder wiederaufbereitetes Gerät auszutauschen; in einem solchen Fall gilt
die für das Originalgerät in Abschnitt 6.1 geregelte Garantie für die
verbleibende Garantiezeit des Geräts oder (b) Ihr Abonnement zu kündigen und die
nicht aufgebrauchten/verrechneten aber bezahlten Abonnementgebühren zu
erstatten. Wenn das Gerät mit Ablauf der Garantiezeit ausfällt oder als Folge
von Fehlbedienung, Verfälschung, Beeinträchtigung, unsachgemäßem Gebrauch,
Unfall, Verlust oder Diebstahl ausfällt, kann der Anbieter seinen Standardpreis
für den Geräteaustausch von Ihnen verlangen. Der Anbieter kann nach eigenen
Ermessen das Gerät durch ein neues oder anderes Gerät austauschen, welches
gleichfalls dieser Vereinbarung unterliegt (einschließlich Abschnitt 13.15).

13.16. Intelligence Plattform für mobile Bedrohungen

13.16.1. Verwendung in diesem Abschnitt 13.16:

(a) „Inhalte“ sind alle Inhalte, Materialien, Produkte und Dienste, auf die Sie
auf oder über MTIP Zugriff erhalten, einschließlich der Anbieterinhalte, Ihrer
Inhalte und Informationen, die Sie mit anderen Nutzern von MTIP austauschen
können.

(b) „MTIP“ ist die intelligente Plattform für mobile Bedrohungen (Mobile Threat
Intelligence Platform), die durch Avast bereitgestellt wird.

(c) „Bedrohungsprobe“ ist jeder Code, jede Funktion, Routine oder jedes Gerät,
das Elemente von bösartigem Code enthält, darstellt oder aufzeigt.

(d) „Anbieterinhalte“ sind alle Inhalte, die Mitglieder der Anbietergruppe für
bzw. gegenüber anderen Personen durch die Verwendung von MTIP hochladen,
veröffentlichen, anzeigen oder bereitstellen sowie alle Inhalte, die Dritte
durch die Verwendung von MTIP hochladen, veröffentlichen, verteilen oder
bereitstellen, jedoch mit Ausnahme von „Ihren Inhalten“ und „Bedrohungsproben“.

(e) „Ihre Inhalte“ sind alle Inhalte (ausgenommen Bedrohungsproben),
Materialien, Produkte und Dienste, die Sie hochladen, veröffentlichen, anzeigen,
verteilen oder anderen durch die Verwendung von MTIP bereitstellen.

13.16.2. Anbieterinhalte zwischen Ihnen und der Anbietergruppe sind Eigentum der
Mitglieder der Anbietergruppe. Mitglieder der Anbietergruppe gewähren Ihnen auf
Grundlage der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine beschränkte, nicht exklusive
Lizenz für die Nutzung und den Zugang zu Anbieterinhalten, wie Ihnen auf der
MTIP bereitgestellt, jedoch ausschließlich für Ihre Nutzung der MTIP.

13.16.3. Die Verfügbarkeit von Inhalten auf der MTIP ist nicht der Billigung
oder Überprüfung dieser Inhalte durch ein Mitglied der Anbietergruppe
gleichzusetzen. Die Mitglieder der Anbietergruppe geben keine Garantien oder
Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der
auf der MTIP bereitgestellten Inhalte. Die Bereitstellung der Inhalte auf der
MTIP stellen keine Ratschläge oder Empfehlungen der Mitglieder der
Anbietergruppe dar (einschließlich der Inhalte mit Bezug auf die
Anbieterinhalte), Sie müssen deshalb Ihre eigenen Urteile und Entscheidungen auf
Grundlage Ihrer eigenen Sorgfaltspflicht und Recherche treffen und dürfen sich
nicht auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf der MTIP
bereitgestellten Inhalte verlassen.

13.16.4. Durch das Hochladen, Veröffentlichen, Anzeigen, Verteilen oder
Bereitstellen Ihrer Inhalte auf der MTIP gewähren Sie Mitgliedern der
Anbietergruppe eine nicht exklusive, weltweit gültige, gebührenfreie,
vollständig bezahlte, übertragbare, (mehrfach) unterlizenzierbare Lizenz zur
Nutzung, Erstellung von Kopien, Reproduktion, Verarbeitung, Anpassung,
Modifizierung, Erstellung abgeleiteter Werke, zum Hochladen, zur
Veröffentlichung, Übertragung, Speicherung, Anzeige, Verteilung und
Bereitstellung gegenüber anderen Personen und sonstigen Nutzung Ihrer Inhalte im
Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Nutzung der MTIP oder für Werbung oder
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13.16.7. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Abschnitte 4, 5.1.7, 5.1.11
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Nutzung der MTIP (einschließlich des Hochladens, Veröffentlichens, Anzeigens,
Verteilens oder Bereitstellens Ihrer Inhalte auf der MTIP). Dieser Abschnitt
13.16 und die relevanten Abschnitte werden, so weit wie praktisch möglich, als
miteinander vereinbar ausgelegt; im Fall eines Konflikts gilt die folgende
Rangfolge: (i) dieser Abschnitt 13.16 und (ii) die relevanten Abschnitte.



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