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Zum Inhalt springen Arth: 041 855 60 20 | Küssnacht a/R: 041 850 60 21|info@bestattungsdienst-kenel.ch * IM TRAUERFALL * Todesanzeige/Danksagung * Urnen * Särge * BESTATTUNGSARTEN * UNTERNEHMEN * KONTAKT * IM TRAUERFALL * Todesanzeige/Danksagung * Urnen * Särge * BESTATTUNGSARTEN * UNTERNEHMEN * KONTAKT * WAS IST IM STERBEFALL ZU TUN ERSTE SCHRITTE * * BestattungsdienstBestattungsdienst Kenel2021-05-05T16:45:28+02:00 WILLKOMMEN BEIM BESTATTUNGSDIENST KENEL IHR BESTATTUNGSUNTERNEHMEN AUS ARTH wir unterstützen Sie in den schweren Zeiten Es ist tragisch einen geliebten Menschen zu verlieren, in diesen emotionalen Momenten ist es daher um so wichtiger einen einfühlsamen Unterstützer an seiner Seite zu wissen. Mit Fürsorge betreut das Familienunternehmen Bestattungsdienst Kenel die Angehörigen in den Gemeinden Arth-Goldau, Küssnacht, Walchwil, Lauerz, Steinen, Steinerberg, Sattel, Schwyz und Umgebung. DAS LEBEN IST EIN GESCHENK EIN LIEBEVOLLER ABSCHIED AUCH 041 855 60 20 ZUGERSTRASSE 17, 6415 ARTH 041 850 60 21 SPITZEBNETRING 7, 6403 KÜSSNACHT AM RIGI TODESFALL IN DER FAMILIE – LEITFADEN FÜR ANGEHÖRIGE TOD ZU HAUSE INFOLGE KRANKHEIT * Benachrichtigen Sie den Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt. Auskunft über Nr.144 * Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. TOD INFOLGE UNFALL ODER SUIZID * Arzt benachrichtigen * Polizei benachrichtigen * Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden TOD IM SPITAL ODER HEIM * Die Spital- bzw. Heimverwaltung besorgt die nötigen Formalitäten * 1. MELDUNG BEIM PFARRAMT * 2. MELDUNG BEIM ZIVILSTANDSAMT * 3. MELDUNG BEIM BESTATTUNGSUNTERNEHMEN * 1. MELDUNG BEIM PFARRAMT * Abklärungen betreffend Gestaltung des Abdankungs- respektive Beerdingungsgottesdienstes. (Erdbestattung, Abdankung, Urnen-Beisetzung im engsten Familienkreis, Fürbittegebet, Nekrolog etc.) * 2. MELDUNG BEIM ZIVILSTANDSAMT Der Hinschied ist dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde persönlich durch einen Angehörigen zu melden. Die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss unverzüglich erfolgen. Mitzubringen sind: * Todesbescheinigung des Arztes ( Bei Tod im Spital oder Heim wird die Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt zugestellt. ) * Familienbüchlein ( Für Verheiratete ) * Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung * Pass und Eheschein ( für Ausländer ) Folgende Fragen sind beim Zivilstandsamt zu klären: * Art der Bestattung ( Erdbestattung oder Kremation ) * Ort und Zeit der Bestattung oder Abdankung * Ort der Aufbahrung * Ort und Lage des Grabes ( Reihen-, Urnen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab ) * 3. MELDUNG BEIM BESTATTUNGSUNTERNEHMEN Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Bestattungsunternehmen ist jederzeit erreichbar. Beratungs- und Trauergespräche finden bei uns im Besprechungsraum oder bei den Angehörigen zu Hause statt. In unserem eigenen Sarg- und Urnenlager können Sie in aller Ruhe aus den verschiedenen Modellen das Ihnen zusagende aussuchen. Gerne gehen wir auch auf Ihre speziellen Wünsche ein. Wir erledigen gerne für Sie die nötigen weiteren Schritte: * Bestattungsart ( Erdbestattung oder Kremation ) * Einsargen und Überführen der Leiche in die Leichenhalle oder das Krematorium Für den Blumenschmuck unterbreiten wir Ihnen gerne Vorschläge und setzen diese auch um. Unsere Dienstleistung setzen wir gerne ein, um den Verstorbenen und den Hinterbliebenen ein ehrenvolles Abdanken zu verwirklichen. ÜBERFÜHRUNG IN- UND AUSLAND WIR ORGANISIEREN DEN TRANSPORT UND HELFEN TATKRÄFTIG MIT Transporte von Verstorbenen im In- und Ausland sind kein Problem. Die Überführung vom Zuhause, Spital oder Heim in die Pax sowie die Aufbahrung machen wir schnell und pietätvoll. Wir helfen tatkräftig mit, wenn es gilt, einen Heimtransport ins Ausland eines Verstorbenen zu organisieren und wir übernehmen solche Transporte vom und ins benachbarte Ausland selbst. 041 855 60 20 Arth | 041 850 60 21 Küssnacht a/R Copyright 2020 | Impressum | Datenschutzerklärung | erstellt durch Marketing Consulting Page load link Nach oben