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allesfakten verwendet Cookies, um die Webseite optimal zu gestalten und eine fortlaufende Verbesserung der Seite zu gewährleisten. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weiterlesen Einverstanden! allesfakten.de * Home * * Back * Anmelden * Sitemap * Sachverhalt * * Back * Die Story * in Forsetzungen * * Back * Versuch Prozessbetrug * Prozessverschleppung * Verdacht der Beihilfe * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste * Impressum * * Back * Impressum * * Cookies * Datenschutz * * Kontakt * 11 8 22 8Jahre 00 8 33 8Monate 00 8 77 8Tage 11 8 22 8Stunden 33 8 22 8Minuten +++ Gerichtstermin - Donnerstag 20.04.2023 um 10:30 Uhr - Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG +++ Nach so langer Ungerechtigkeit erscheinen erneut Berichte in der BILD auch BILD online +++ Ab jetzt erfahren Sie unsere Story auf allesfakten.de +++ +++ Neu! Jetzt auch mit einer eingeschränkten chronologischen Abfolge. +++ +++ Bleiben Sie weiter dran, denn es lohnt sich mehr zu erfahren, was seit über 11 Jahren so abgeht. +++ +++ Wir berichten regelmaßig über Aktuelles und Vergangenes. +++ Die Story Zurück Berichte Chrono Kalender * * * Aktuelles Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle Beweise bleiben erhalten!!! Verfahren schleppt sich dahin, obwohl entscheidungsreif! Das Gericht hatte dem Bauunternehmer ein zweites Mal Gelegenheit gegeben, den von der Unteren Bauaufsicht in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens (Foto/s - Youtube ) und der lastabtragenden Querwand (Gründungsplan - Fundament fehlt ) hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. Das Gericht hat mündlichen Verhandlungstermin anberaumt für Donnerstag den 20.04.2023 um 10:30 Uhr - Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken in Raum 114NG. Die Verhandlung ist öffentlich. Suche in Bild Gehe direkt zu Letzte Erkenntnisse - offensichtlich geht Gefahr von dem Haus für Mensch und Tier aus. Der zuletzt zuständige Sachverständige für Statik hat festgestellt und schriftlich in mehreren Schreiben an das Gericht festgehalten, dass der statisch relevante Erddruckbalken (Foto/s - Youtube ), welcher den Erddruck aus dem Hang auffangen soll nicht standsicher ist. Der Druck aus dem Hang, der aus Muschelkalklehm besteht, ist hoch (Bodengutachten/Reibungswinkel ) Die Angaben des Sachverständigen entsprechen den Werten des Bodengutachtens... die tragende Stützwand hat kein notwendiges Fundament (Gründungsplan - Fundament fehlt )...nach über einem Jahrzehnt ist uns ein Beweismittelordner in Hände gefallen...das Haus hätte gegen drückendes Wasser abgedichtet werden müssen (Bauantrag - Punkt 13 )...Das Haus ist nachweislich, augenscheinlich und technisch nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet... der Fundamenterder der Elektroinstallation kann nach Jahren einen gefährlichen Zustand einnehmen, dann versagt der FI-Schalter ... (Lebensgefahr - Fundamenterder )...Alles lesen HAUSBAU IM SAARLAND +++ PFUSCH AM BAU? +++ DIE STORY: REBMANN VS. FERTIGBAU FIRMA AUS DEM NÖRDLICHEN SAARLAND +++ IN HERBITZHEIM, LANGENWEIDENWEG 11 FAKT: "LÜGEN HABEN KURZE BEINE!" * Zeige alle * Zeige keine * Energiekosten * Gefahr * Irreparabel * Medien * Mindermengen * Prozessverschleppung * Statik * Verdacht Beihilfe * Versuch Prozessbetrug VERSUCHTER PROZESSBETRUG IN MEHREREN FÄLLEN 😱 Zum Bericht Verdacht Beihilfe Zum Bericht Verdacht Beihilfe Achtung! Echt krass! Der Bauunternehmer und seine Rechtsanwälte lassen keinen Versuch aus das Gericht zu beeinflußen, indem sie falsche Tatsachen behaupten. Das Gesetzt kennt dafür einen Straftatbestand, nämlich den Prozessbetrug. Der Versuch ist bereits strafbar. Baupfusch? * Versuch Prozessbetrug * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste RING- UND ERDDRUCKBALKEN - STÜTZWAND OHNE ERFORDERLICHES FUNDAMENT 😱 Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Achtung! Echt krass! Ring- und Erddruckbalken sind aus Fertigteilen errichtet worden. Der Bauunternehmer legt die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsprotokolle für die Ausführung des Erddruckbalkens im Untergeschoss und des Ringbalkens im Obergeschoss nicht vor. Er hat mittlerweile ausdrücklich zugestanden, dass es keine Überwachungsprotokolle des Tragwerkplaners gibt (27.04.2021). Baupfusch? + * Ring-Erddruckbalken 😱 * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 20.01.2023 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Print Artikel) Bild Saarland 20.01.2023 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS - Der Artikel ist in der Bild Saarland am 20.01.2023 erschienen. Baupfusch? * Bild Print-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD (ONLINE-ARTIKEL) 20.01.2023 - BAUPFUSCH - HAUS SOLL ZWANGSVERSTEIGERT WERDEN Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Online Artikel) Bild Saarland 20.01.2023 (Online) Baupfusch - Haus soll zwangsversteigert werden Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch die Printausgabe der Bild vom 20.01.2023. Baupfusch? * Bild Online-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 14.09.2022 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Echt krass! Der nächste Akt im schon über elf Jahre dauernden Baupfusch-Streit im Saarland: Die Bauaufsicht kann eine mögliche Einsturzgefahr nicht ausschließen. (Print Artikel) Bild Saarland 14.09.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - nicht eingezogen, schon einsturzgefährdet - Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 14.09.2022 erschienen. Baupfusch? * Bild Print-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD (ONLINE-ARTIKEL) 14.09.2022 - NICHT EINGEZOGEN, SCHON EINSTURZGEFÄHRDET Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Echt krass! Der nächste Akt im schon über elf Jahre dauernden Baupfusch-Streit im Saarland: Die Bauaufsicht kann eine mögliche Einsturzgefahr nicht ausschließen. (Online Artikel) Bild Saarland 14.09.2022 (Online) Albtraum-Haus - nicht eingezogen, schon einsturzgefährdet Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch die Printausgabe der Bild vom 14.09.2022. Baupfusch? * Bild Online-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Das Haus ist mittlerweile im Dornröschen-Schlaf versunken. Seit elf Jahren erleben Isabelle und Jürgen Rebmann in Gersheim ihren Eigenheim-Albtraum. (Print Artikel) Bild Saarland 13.07.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - Gerichtspfusch - Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 13.07.2022 erschienen. Baupfusch? * Bild Print-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD (BUNDESWEITE PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Das Haus ist mittlerweile im Dornröschen-Schlaf versunken. Seit elf Jahren erleben Isabelle und Jürgen Rebmann in Gersheim ihren Eigenheim-Albtraum. (Print Artikel) Bild (bundesweit) 13.07.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus - PFUSCH AM BAU Wir können seit 11 Jahren nicht einziehen - Der Artikel ist in der bundesweiten Bildausgabe am 13.07.2022 erschienen. Baupfusch? * Bild Print-Version (bundesweit) * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD (ONLINE-ARTIKEL) 13.07.2022 - NEUER PROZESS-ÄRGER Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Das Haus ist mittlerweile im Dornröschen-Schlaf versunken. Seit elf Jahren erleben Isabelle und Jürgen Rebmann in Gersheim ihren Eigenheim-Albtraum. (Online Artikel) Bild Saarland 13.07.2022 (Online) Dauer-Baustelle Albtraum-Haus Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch den Print Artikel vom 13.07.2022. Baupfusch? * Bild Online-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 15.12.2021 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel 2010 begann ein Ehepaar aus dem Saarland mit dem Hausbau. Bis heute wohnt es nicht darin, liegt im Dauerstreit mit der Baufirma. (Print Artikel) Bild Saarland 15.12.2021 Baupfusch? Wir können seit 11 Jahren nicht in unser Haus einziehen. Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 15.12.2021 erschienen. Baupfusch? * Bild Print-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BILD (ONLINE-ARTIKEL) 15.12.2021 Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe 2010 begann ein Ehepaar aus dem Saarland mit dem Hausbau. Bis heute wohnt es nicht darin, liegt im Dauerstreit mit der Baufirma. (Online Artikel) Bild Saarland 15.12.2021 (Online) Baupfusch? Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch den Print Artikel vom 15.12.2021. Baupfusch? * Bild Online-Version * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste PROZESSVERSCHLEPPUNG 😱 Zum Bericht Verdacht Beihilfe Zum Bericht Verdacht Beihilfe Achtung! Der Bauunternehmer gibt sich seit dem Start des Beweissicherungsverfahrens im Jahre 2011 jede erdenkliche Mühe das Verfahren zu verschleppen, sei es durch zögerliche Herausgabe oder gar gänzlicher Zurückhaltung von Dokumenten und Beweismaterialien, die von den Sachverständigen angefordert wurden. Es liegen weitere erdrückende Beweise vor, dass sich anderer Personenkreis ebenfalls jede erdenkliche Mühe gibt das Verfahren zu verschleppen. Zu diesem Thema wird es noch eine umfängliche Berichterstattung geben. Baupfusch? * Prozessverschleppung * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste VERDACHT BEIHILFE 😱 Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Achtung! Ein bestimmter Personenkreis, der in das Verfahren involviert ist, scheint dem Bauunternehmer wohlwollend gesonnen. Beweise liegen vor und der Verdacht erhärtet sich, dass der Versuch der Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug im Raum steht. Der Versuch ist strafbar. Zu gegebenen Zeitpunkt werden weitere Informationen veröffentlicht. Baupfusch? * Verdacht Beihilfe * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste KARDINALFEHLER 😱 BODENVERHÄLTNISSE - ABDICHTUNG FALSCH - A B R I S S Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Kardinalfehler! Woah! Abriss Der Boden ist nur in sehr geringem Maße wasserdurchlässig. Dies wusste der Bauunternehmer bereits bei der Antragstellung der Baugenehmigung bei der Unteren Baubehörde in Homburg. Anstatt gegen drückendes Wasser abzudichten und sich an den Bauantrag und die bestehenden Vorschriften zu halten, baut die Fertigbau Firma eine nicht genehmigungsfähige Drainage. Baupfusch? * Falsche Abdichtung 😱 * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste BODENPLATTE 😵 Zum Bericht Bodenverhältnisse Zum Bericht Bodenverhältnisse Der Bauunternehmer "spart" und ignoriert komplett die Vorgaben bzgl. der Abdichtung gegen drückendes Wasser bei der Konstruktion der Bodenplatte (Bodengutachten). Anstatt die Bodenplatte der geforderten Abdichtung anzupassen "spart" der Bauunternehmer weiter ein, indem er lediglich eine Schotterschicht von 4-6 cm Dicke einbringt. Die Abwasserrohre, nicht mehr zugänglich, da unter der Bodenplatte, werden nicht eingesandet. Die Bodenplatte ist nicht tragend konzipiert und trotzdem stellt die Fertigbau Firma eine tragende Stützwand darauf, die dadurch statisch nicht nachgewiesen werden kann. Die Standsicherheit des Hauses ist nicht gewährleistet. Baupfusch? * Bodenplatte 😵 * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste ELEKTROINSTALLATION - LEBENSGEFAHR 😱 Zum Bericht Zum Bericht Lebensgefahr! Echt krass! Lebensgefahr! Fundamenterder Lebensbedrohliche Elektroinstallation 🤑 💀. Die Elektroinstallation entspricht nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften. Besonders der Erder wurde nicht von einer Fachkraft eingebaut, so wie gefordert, sondern von der Fertigbau Firma selbst. Der Sachverständige kann nicht ausschließen, dass nach Jahren die FI-Schutzschaltung nicht mehr funktioniere und Gefahr für Mensch u. Tier bestünde. Baupfusch? * Lebensgefahr - Elektroinstallation 😱 * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste ESTRICH IST ZU DÜNN Zum Bericht Zum Bericht Der Estrich ist viel zu dünn. Da sich auf der Betonplatte Elektro- und Wasserrohre befinden, die sich auch noch kreuzen und keinerlei Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, besteht Bruchgefahr des Estrichs. Die Bauteilöffnung zeigt eine Dicke von 3 cm. Baupfusch? * Estrich ist zu dünn * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste KATASTROPHE - ISOLIERUNG Zum Bericht Zum Bericht Die Fassadendämmung (Isolierung) des Hauses wurde im Winter bei nassen und eiskalten Wänden aufgeklebt. Der Gutachter war hellauf begeistert die Leitungen der Wärmepumpe direkt unter der Isolierung zu finden. So geht es auf keinen Fall. Die gesamte Isolation muss entfernt und erneuert werden. Baupfusch? * Katastrophe - Isolierung * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste CHAOS - INSTALLATION Zum Bericht Zum Bericht Die Deckenisolation ist durchfeuchtet (hat keine Funktion mehr), alle Heizungsanschlussrohre müssen ohne Ausnahme ausgetauscht werden. Abflussleitung im Bad hat Gegengefälle. Noch während der Bauphase kam es zu einem Wasserrohrbruch. Die Elektroinstallation ist so katastrophal, dass ein Extra-Artikel dafür existiert. Baupfusch? + * Chaos - Installation * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste DACHBEFESTIGUNG Zum Bericht Zum Bericht Teile der Dachbefestigung entsprechen nicht den Regeln der Baukunst. Hier hätte die Isolierung den groben Baupfusch verdeckt und niemand hätte was gemerkt. Das hat Methode bei dieser Fertigbau Firma. Baupfusch? * Dachbefestigung * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste UNENDLICHE LISTE 😱 Zum Bericht Zum Bericht Die Raumhöhen der Büros entsprechen nicht den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Sie sind also zu niedrig und dieser Baumangel ist nicht behebbar. Das gesamte UG ist somit nur als Keller anzusehen. Die Dämmschichten und auch deren Dicken unter dem Estrich wurden vertauscht eingebaut. Im Gutachten ist festgehalten, dass dadurch auf jeden Fall höhere Heizkosten entstehen werden. Dies ist ein Fass ohne Boden. Baupfusch? * Unendliche Liste * Bildergalerien * Bodenverhältnisse * Bodenplatte * Ring-Erddruckbalken * Elektroinstallation * Estrich zu dünn * Isolierung * Installation * Dachbefestigung * Unendliche Liste Alle öffnen Alle schliessen Der Anwalt sagt Letzte Erkentnisse Chronologie Man sollte wissen Start 2010 DIE STIMME DES ANWALTS (06.07.2022) Rechtsanwalt Dr. Taubert erklärte: "Das Gericht beabsichtigt, den kompletten Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden versuchen, dies zu verhindern, da meine Mandanten zwischenzeitlich wesentliche neue Erkenntnisse gewonnen haben, die mehrfach schriftsätzlich in den Prozess eingebracht worden sind, die der Richter aber geflissentlich ignoriert. Der vom Gericht geforderte Nachweis, dass meine Mandanten berechtigter Weise das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Baufirma verloren haben, dürfte auf Grund der gravierenden Mängel und der betrügerischen Vorgehensweise des Bauunternehmers bereits erbracht sein." (18.01.2022) Aufgrund der zahlreichen Ungereimtheiten im vorliegenden Verfahren und der außergewöhnlichen Verfahrensdauer haben wir uns nunmehr entschlossen, die Öffentlichkeit zu suchen, so unser Rechtsanwalt Dr. C. Taubert in seinem Schriftsatz zum Az. 3 O 32/16 an das Landgericht Saarbrücken. (07.02.2021) Rechtsanwalt Dr. Taubert erklärte bereits 2021 dem Gericht gegenüber, dass der Rechtsstreit bereits zu diesem Zeitpunkt im Sinne der Kläger zur Entscheidung reif sei und es einer Fortsetzung der Beweisaufnahme nicht mehr bedurfte, ohne dass damit eine Rücknahme von Beweisanträgen oder gar ein Verzicht auf Beweismittel verbunden war. LETZTE ERKENNTNISSE DIE MITTLERWEILE ZUSTÄNDIGE 3. ZIVILKAMMER HAT MÜNDLICHE VERHANDLUNG FÜR DONNERSTAG DEN 20.04.2023 ANBERAUMT. Die 3. Zivilkammer hatte dem Bauunternehmer ein zweites Mal Gelegenheit gegeben, den von der Unteren Bauaufsicht in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens (Foto/s - Youtube ) und der lastabtragenden Querwand (Gründungsplan - Fundament fehlt ) hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. Das Gericht hat mündlichen Verhandlungstermin anberaumt für Donnerstag den 20.04.2023 um 10:30 Uhr - Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken in Raum 114NG. Die Verhandlung ist öffentlich. DAS VERFAHREN SCHLEPPT SICH DAHIN, OBWOHL ES DEFINITIV ENTSCHEIDUNGSREIF IST! Es ist uns bewusst geworden, welche Gefahr von dem Haus offensichtlich für Mensch und Tier ausgeht. Der zuletzt zuständige Sachverständige für Statik hat festgestellt und schriftlich in mehreren Schreiben an das Gericht festgehalten, dass der statisch relevante Erddruckbalken (Foto/s - Youtube ), welcher den Erddruck aus dem Hang auffangen soll nicht standsicher ist, wenn eine 11,5 cm Stützwand, die als mittleres Auflager dient, statisch nicht nachgewiesen ist. Der Bauunternehmer wehrt sich mit Händen und Füßen seit über einem Jahrzehnt die statischen Unterlagen zu liefern. Jetzt wird verständlich aus welchem Grund er so handelt. De facto ist das Haus einsturzgefährdet, da der Erddruckbalken nicht standsicher ist. In mehreren Schreiben hat der Sachverständige für Statik immer wieder darauf hingewiesen und die erforderlichen Unterlagen vom Bauunternehmer eingefordert aber diese nie erhalten. Der Sachverständige stellte fest, dass die statischen Berechnung des Bauunternehmers falsch sind und der Erddruck, der auf dem Erdruckbalken lastet viel höher ist als angenommen. Ein privates Bodengutachten liegt allen Beteiligten schon vor Prozessbeginn vor, welches die fehlerhaften Annahmen bei den statischen Berechnungen durch den Bauunternehmer belegt - (siehe Bodengutachten/Reibungswinkel ) Die Angaben des Sachverständigen entsprechen den Werten des Bodengutachtens. Die bereits erwähnte 11,5 cm Stützwand spielt in den statischen Berechnungen eine große Rolle. Wir haben entdeckt, dass diese Stützwand, welches eine tragende Wand ist, über kein Fundament verfügt. Die Fotos, die bereits seit über 11 Jahren allen Beteiligten vorliegen, belegen diesen gefährlichen Fehler (Gründungsplan - Fundament fehlt ). Ein Vorlesungsskript eines Professors der Universität Darmstadt, welches allen Beteiligten ebenfalls vorliegt, bestätigt die Notwendigkeit eines Fundaments. Am 06.07.2022 erstatten wir Anzeige bei der Unteren Baubehörde (UBA). Am 11.08.2022 ist ein Termin mit der UBA vereinbart. Man will sich die Situation vor Ort anschauen. Der Besichtigungstermin findet statt... Bereits vor über 11 Jahren wurden nachweislich diese erwähnten statischen Unterlagen vom Bauunternehmer angefordert. Dies hat eine Zufallsentdeckung ergeben, denn nach über einem Jahrzehnt ist uns ein Beweismittelordner in Hände gefallen, der uns bis zu diesem Zeitpunkt vorenthalten wurde. Die angesprochenen statischen Unterlagen, den Erddruckbalken betreffend, sind jedoch aus dem Beweismittelordner irgendwann entnommen worden und blieben verschwunden. Dieser Zufallsfund hat auch folgendes wichtiges ans Licht gebracht, nämlich dass seit über einem Jahrzehnt bekannt ist, dass das Haus hätte gegen drückendes Wasser abgedichtet werden müssen (Bauantrag - Punkt 13 ). So hatte es der Bauunternehmer nämlich in seinem Bauantrag an die Untere Baubehörde (UBA) erklärt und daraufhin die Baugenehmigung erhalten. Das Haus ist nachweislich, augenscheinlich und technisch nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet. Der Bauunternehmer hat lediglich eine nicht genehmigungsfähige Drainage konstruiert. Bereits im privaten Bodengutachten wird festgehalten, dass die Einleitung von Drainagewasser in die Ortskanalisation verboten ist. Auf unsere Anfrage hin hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) das grundsätzliche Einleitungsverbot bestätigt. Das Bodengutachten, welches von der Gegenseite nie bestritten wurde, bestätigt, dass der Untergrund keine andere technische Lösung als die Abdichtung gegen drückendes Wasser zulässt. Die Bauabteilung der Gemeinde Gersheim teilt uns auch schriftlich mit, dass es bislang keine Ausnahmegenehmigung für eine Einleitung von Drainagewasser gegeben hat. Dass eine Ausnahmegenehmigung, welche nur für besondere Härtefälle vorgesehen ist, erteilt wird, ist bei Vorliegen von Betrugsverdacht, wie in unserem Falle, wohl unmöglich. Eine solche Vorgehensweise würde Tür und Tor jedem betrügerischen Bauunternehmer öffnen!!! Laut Gutachten aus dem Beweissicherungsverfahren von 2011 kann der Fundamenterder der Elektroinstallation nach Jahren einen gefährlichen Zustand einnehmen, dann versagt der FI-Schalter und es besteht Gefahr für einen Stromschlag für Mensch und Tier. (Lebensgefahr - Fundamenterder ) CHRONOLOGISCHE ABFOLGE Legende an/aus(Die Auflistung ist nicht vollständig und wird ergänzt.) AbkürzungSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Abkürzung WerSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Wer SV1 Hauptsachverständiger SV2 1. Sachverständiger für Statik SV3 Sachverständiger für Statik RO2 Richterin am OLG RO1 Richter am OLG K3 3. Zivilkammer R4 Richter am Landgericht (Richter Nr. 4) R3 Richterin auf Probe (Richter Nr. 3) R2 Richter am Landgericht (Richter Nr. 2) R1 Richter am Landgericht (Richter Nr. 1) BKL Beklagte (Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland) UBA Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreis Gersheim Bürgermeister der Gemeinde Gersheim Zeit! Zeit Diskrepanz Akte Prozessakte DatumSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Datum Vorgang Was 02.03.2023 Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle Beweise bleiben erhalten!!! 08.02.2023 K3 BKL Zeit! Auf Antrag der Gegenseite hebt die 3. Zivilkammer den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09.03.2023 auf und bestimmt neuen Termin für den 20.04.2023 um 10.30 Uhr. Grund: der Anwalt der Gegenseite befindet sich im Urlaub. 24.01.2023 K3 Die 3. Zivilkammer bestimmt als neuen Termin zur mündlichen Verhandlung den 09.03.2023 um 13.00 Uhr. 23.01.2023 K3 Zeit! Die 3. Zivilkammer hebt den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 23.01.2023 auf. Grund war: unser Anwalt war erkrankt. 23.12.2022 Zeit! Die finanzierende Hausbank kündigt uns die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in das Privatvermögen an. Frist bis zur Zwangsversteigerung 6 Monate. Grund: aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hauses wird ein schon seit zwei Jahren bereitgestelltes Bauspardarlehen versagt und es kommt nicht zur Ablösung des Vorfinanzierungskredites. Die Hausbank kassiert ca. 90.000 € Ansparsumme von der Bausparkasse ein verzichtet aber ohne Ankündigung auf die ihr in vollem Umfang abgetretenen Rechte aus dem Bausparvertrag. Der Bausparvertrag und dessen vollumfängliche Abtretung waren übrigens Voraussetzung für die Erteilung des Vorfinanzierungskredites. 😱 10.11.2022 K3 BKL Die 3. Zivilkammer verfügt, dass die von der BKL vorgelegte statische Berechnung aus 2018 den Anfordernissen nicht gerecht wird. Die BKL bekommt nochmals eine Frist von 3 Wochen den von der UBA in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens und der lastabtragenden Querwand hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. 14.10.2022 K3 BKL Die 3. Zivilkammer verfügt, dass Beweis erbracht werden soll, ob ein statischer Nachweis hinsichtlich des Erddruckbalkens und der lastabtragenden Querwand noch erbracht werden kann... Es wird Termin zur mündlichen Verhandlung für den 23.01.2023 verfügt. 05.09.2022 UBA Die Untere Bauaufsicht verfügt die Untersagung der Nutzung des Gebäudes sowie des Grundstückes. Es muss eine Absperrung durch einen Bauzaun rund um das Bauobjekt in einem Mindestabstand von 5 Metern erfolgen. FAKT: "Erddruckbalken nicht standsicher!!!" 25.08.2022 UBA Die Untere Bauaufsicht kündigt Auflagen an, wie Untersagung der Nutzung des Gebäudes und Absperrung durch einen Zaun. 06.07.2022 UBA Gersheim Da es bis zum 06.07.2022 keine Reaktion von Seiten der Fertigbau Firma bzw. von den bearbeitenden Stellen gab, sehen wir uns verpflichtet die Einsturzgefahr des Erddruckbalkens bzw. des Hauses anzuzeigen. Anzeige erfolgt per Fax und Mail an die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises und an den Bürgermeister sowie das Bauamt der Gemeinde Gersheim. 14.06.2022 R4 Zeit! Landgericht (R4) Beschluss: Das Gericht beabsichtigt, den kompletten Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden erneut zur Kasse gebeten (wir: 3000€ Fertigbau Firma: 500€), obwohl der im Februar entlassene Hauptsachverständige bereits voll bezahlt wurde und kein vollendetes verwertbares Gutachten abgeliefert hat, da er sich geweigert hat dies zu tun. R4 ignoriert geflissentlich offensichtliche Beweise, die mehrfach schriftsätzlich in den Prozess eingebracht worden sind, zu Gunsten der Fertigbau Firma. Weiterhin unterdrückt R4 das wichtige Gutachten bzgl. der maroden Statik des Bauwerkes. Ein Co-Sachverständiger für Statik hat dem Gericht x-mal mitgeteilt und aufmerksam gemacht, dass wichtige Unterlagen der Statik des Bauunternehmers fehlen und nachgereicht werden müssen, damit sein Gutachten geschrieben werden kann. Er weist das Gericht mehrmals daraufhin, dass der Erddruckbalken, der von der Fertigbau Firma hergestellt wurde, nicht standsicher ist, wenn die Statik nicht komplett nachgewiesen wird. Bis heute hat der Bauunternehmer nichts geliefert. Daraus folgt, dass das Haus einsturzgefährdet ist. 23.05.2022 R4 Landgericht (R4) Beschluss: Der mündliche Termin vom 21.06.2022 wird aufgehoben - aus welchem Grund, erfahren wir erst durch Nachfrage beim Gericht. Wir hatten mit Schriftsatz vom 22.04.2022 mitgeteilt, dass wir nicht vergleichsbereit sind. Sollte der mündliche Termin Vergleichsverhandlungen gedient haben, stellt sich jedoch die Frage warum R4 dann die Parteien nicht geladen hatte. 10.03.2022 R4 BKL Landgericht (R4) Terminverschiebung: Der mündliche Termin vom 07.06.2022 wird aufgehoben - Neuer Termin ist der 21.06.2022 - auf Antrag der Beklagten (BKL) 01.03.2022 (R4 Akte Zeit!) SV1 SV3 Landgericht (R4) Beschluss: Der Hauptsachverständige (SV1) wird von seiner Verpflichtung ein Gutachten zu erstatten entbunden. Der Sachverständige für Statik (SV3), dem die Prozessakte (Akte) nicht übersandt wurde, wird gleichzeitig entlassen. Es wird Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 07.06.2022 bestimmt. Warum eine mündliche Verhandlung anberaumt wurde, wird nicht mitgeteilt. 13.12.2021 SV1 (R4 Akte) Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sich für befangen und reicht die Prozessakte (Akte) an das Gericht zurück. R4 hatte am 08.12.2021 verfügt, dass die Prozessakte an SV3 weitergeleitet werde sobald diese von SV1 zurück sei. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. 08.12.2021 KL (R4 Zeit!) (SV1 Akte) SV3 Die Kläger (KL) haben eine Verzögerungsrüge eingereicht. Landgericht (R4) Beschluss: Dem Hauptsachverständigen (SV1) wird eine Frist bis 28.02.2022 gesetzt sein Gutachten fertigzustellen SV1 hat mit Schriftsatz vom 08.11.2021 mitgeteilt sein Büro Ende Januar 2022 zu schließen. Mitteilung durch das Gericht an den Sachverständigen für Statik (SV3), dass er die Prozessakte (Akte) erhält, sobald das Gericht sie vom Hauptsachverständigen (SV1) zurückerhalten hat. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. 30.11.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert bei Gericht, dass ihm die Prozessakte (Akte) immer noch nicht vorgelegt wurde. 08.11.2021 SV1 R4 Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sein Gutachten nicht fertigstellen zu wollen und er sein Büro Ende Januar 2022 (Zeit!) schließen werde. 14.10.2021 SV3 R4 Akte BKL Der Sachverständige für Statik (SV3) bittet das Gericht um Übersendung des fehlenden Schriftsatzes der Kläger vom 07.06.2021 (Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden 11.5 cm Stützwand) sowie um Vorlage verschiedener Dokumente durch den Bauunternehmer (BKL). Er benötigt die Prozessakte (Akte). 11.10.2021 SV3 R4 Akte BKL Der Sachverständige für Statik (SV3) teilt dem Gericht, dass er vor über 3 Jahren sich in die Akte eingearbeitet hatte. Es ist jetzt wieder notwendig, dass er sich erneut vollständig in die Akte und ihre Anlagen einarbeitet. Er benötige auch die Statik für den Ringbalken unter dem Dach. Er soll lt. Schreiben des Gerichts vom 16.08.2021 mit der Erstattung seines Gutachtens fortfahren. 07.10.2021 SV3 R4 Akte Landgericht (R4) Beschluss: Der Sachverständige für Statik (SV3) soll sein Gutachten um die Beweisfrage aus dem Schriftsatz der Kläger vom 07.06.2021 erweitern. Diesen Schriftsatz der Kläger erhält der SV3 aber nie. Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden 11,5 cm Stützwand. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Der dazugehörige Beschluss von R4 wird nicht in die Prozessakte aufgenommen. Er ist dort nicht auffindbar. 😱 07.09.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) bittet das Gericht um die Beantwortung von vier noch offenen Schreiben (18.09.2018, 14.11.2018, 25.05.2020 und 27.10.2020). Er möchte sein Gutachten erstellen. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Weiterhin bittet er um Vorlage der Prozessakte (Akte). 27.04.2021 R4 Akte Der aktuell zuständige 4. Richter (Einzelrichter) in dem Verfahren teilte mit, er werde sich bemühen, sich zeitnah in die Sache (Akte) einzuarbeiten und weitere verfahrensleitende Maßnahmen erlassen. 27.10.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert, dass ihm die Prozessakte (Akte) nicht vorliegt. Er macht darauf aufmerksam, dass die Standsicherheit des Erddruckbalkens nicht gegeben ist, wenn die Standsicherheit der 11.5 cm Stützwand, die als Auflager dient, nicht nachgewiesen wird. Es fehlen immer noch die Überwachungsprotokolle für die Betonfertigteile. SV3 macht auf die Gültigkeit seines Schreibens vom 18.09.2018 aufmerksam. Hinweis: das erforderliche Fundament der 11.5 cm Stützwand fehlt. 25.05.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht darauf aufmerksam, dass das letzte Schreiben des Gerichts 1 Jahr 6 Monate zurückliegt (20.11.2018). 18.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die von dem Bauunternehmer vorgelegten statischen Unterlagen nicht korrekt sind. Er bittet um Klärung der Frage, wie er verfahren soll. Hinweis: Es gibt ein privates Bodengutachten, welches bereits diese Frage geklärt hat. Die darin gemachten Angaben sind mit den Erfahrungswerten des Sachverständigen fast deckungsgleich. Der Bauunternehmer versucht plötzlich so zu tun, als wenn er dieses Bodengutachten nie bekommen hätte. Nicht nur, dass der Stützwand für den Erddruckbalken das erforderliche Fundament fehlt, sondern auch der Erddruck, der auf dem Erddruckbalken lastet, ist viel höher als der Bauunternehmer in seiner Statik angenommen hat. 14.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3) wendet sich an das Landgericht und bittet um Vorlage noch fehlender Unterlagen durch den Bauunternehmer. Es muss u.a. die Statik für die Stützwand des Erddruckbalkens vorgelegt werden, da der Erddruckbalken nicht standsicher ist, sollte dieser statische Nachweis fehlen. 12.05.2011 SV2 R1 Der Sachverständige für Statik (SV2) wendet sich an den Hauptsachverständigen und übersendet eine lange Liste die Unterlagen bezeichnet, die er vom Bauunternehmer benötigt. Im Jahre 2018 werden Teile von diesen Unterlagen durch den heutige Sachverständigen für Statik SV3 ebenfalls benötigt, doch diese Dokumente sind verschwunden. Nachweislich fehlen vom Bauunternehmer gesendete Unterlagen in einem Beweismittelordner. Dieser Beweismittelordner aus dem Jahre 2011 wurde den Klägern erst Anfang des Jahres 2022 zugänglich gemacht. Daraus folgt, dass den Klägern ein wichtiges Beweismittel 11 Jahre lang vorenthalten wurde. Dieser Beweismittelordner enthält auch ein Dokument aus dem Jahre 2010, welches anschaulich beweist, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt bekannt war, dass das Haus falsch abgedichtet wurde und es sich augenscheinlich um einen irreparablen Kardinalfehler handelte. Dem Gericht hat man aber stets weismachen wollen, dass lediglich eine fehlerhafte Drainage vorliegt. WAS SIE WISSEN SOLLTEN Bei den Artikeln, die auf allesfakten.de veröffentlicht werden, handelt es sich um Tatsachen, die sich durch Dokumente, welche auch u.a. Bestandteil der Prozessakte sind, belegen lassen. VON DEN ARBEITEN WÄHREND DER BAUPHASE WURDEN ÜBER 2.000 SEHR HOCHAUFLÖSENDE FOTOS MIT EINER PROFIKAMERA ERSTELLT, DIE WICHTIGE DETAILS ZEIGEN. DIE IN DEN BILDERGALERIEN GEZEIGTEN FOTOAUFNAHMEN LIEGEN SEIT DEM START DES BEWEISSICHERUNGSVERFAHREN IM JAHRE 2011 DEM GERICHT BZW. DEN GUTACHTERN UND DEM BAUUNTERNEHMER VOR. AUSNAHME BILDEN LEDIGLICH EINIGE SEHR WENIGE AUFNAHMEN AUS NEUERER ZEIT. MEHRERE DATENTRÄGER (CD'S UND DVD'S) MIT DEM BILDMATERIAL WURDEN DER GEGENSEITE UND DEM GERICHTLICH BESTELLTEN SACHVERSTÄNDIGEN AUF DER BAUSTELLE ÜBERGEBEN. ERDRÜCKENDE BEWEISE, DIE KEINER IGNORIEREN KANN, AUCH DER GERICHTLICH BESTELLTE SACHVERSTÄNDIGE NICHT. WIE ALLES BEGANN - 2010 Die Eheleute Rebmann, beauftragten im Jahr 2010 eine Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland als Generalunternehmerin mit der schlüsselfertigen Erstellung eines Einfamilienhauses auf einem uns gehörenden Grundstück in Gersheim-Herbitzheim bei Homburg. Die Generalunternehmerin begann im September 2010 mit den Bauarbeiten. Gemäß dem jeweiligen Baufortschritt überwiesen wir bis Dezember 2010 Teilzahlungen in Höhe von insgesamt 135.000,00 EUR an die Fertigbau Firma. Noch während der Bauphase, Ende Dezember 2010 wiesen wir den Bauunternehmer schriftlich auf diverse (kleinere) Mängel hin, die wir entdeckt hatten, und baten um Behebung derselben. Da die Fertigbau Firma keine Anstalten machte, die Mängel zu beheben, beauftragten wir privat einen Sachverständigen mit der Aufnahme einer Mängelliste. Zahlreiche Mängel wurden festgehalten. Wir forderten die Fertigbau Firma unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf. Einige kleinere Mängel wurden in Folge oberflächlich "behandelt", ansonsten erfolgte keine Reaktion der Fertigbau Firma. Mit einem Schreiben vom 06.01.2011 teilt der Bauunternehmer lediglich mit: "...5. Wir sehen die aufgeführten Punkte nicht als Baumängel bzw. Bauschäden, sondern lediglich als noch offene Punkte der Bauausführung. Diese Punkte werden natürlich von uns fachgerecht erledigt." 😂😭 Wir engagierten den ersten von sechs Anwälten, der im Jahre 2011 das Beweissicherungsverfahren beim Landgericht in Saarbrücken beantragte. Es war unfassbar für uns, als sich herausstellte, dass dieser Anwalt sich auf betrügerische Weise auf unsere Kosten bereichert hatte. Eine Strafanzeige wurde verfolgt und der Anwalt wurde verurteilt. Seine Berufung hatte keinen Erfolg. Wir hörten, dass er seine Zulassung als Anwalt verloren hat... 😱😰 Das ist erst der Anfang einer immer noch andauernden schrecklichen Odysee. Bleiben Sie am Ball, denn es gibt bald viel mehr davon!!! Die Story Zurück Berichte Chrono Kalender Übersicht Berichte ÜBERSICHT BERICHTE * Zeige alle * Energiekosten * Gefahr * Irreparabel * Medien * Mindermengen * Prozessverschleppung * Statik * Verdacht Beihilfe * Versuch Prozessbetrug VERSUCHTER PROZESSBETRUG IN MEHREREN FÄLLEN 😱 Zum Bericht Verdacht Beihilfe Zum Bericht Verdacht Beihilfe Achtung! Der Bauunternehmer und seine Rechtsanwälte lassen keinen Versuch aus das Gericht zu beeinflußen, indem sie falsche Tatsachen behaupten. Das Gesetzt kennt dafür einen Straftatbestand, nämlich den Prozessbetrug. Der Versuch ist bereits strafbar. RING- UND ERDDRUCKBALKEN - STÜTZWAND OHNE ERFORDERLICHES FUNDAMENT 😱 Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Achtung! Echt krass! Ring- und Erddruckbalken sind aus Fertigteilen errichtet worden. Der Bauunternehmer legt die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsprotokolle für die Ausführung des Erddruckbalkens im Untergeschoss und des Ringbalkens im Obergeschoss nicht vor. Er hat mittlerweile ausdrücklich zugestanden, dass es keine Überwachungsprotokolle des Tragwerkplaners gibt (27.04.2021). BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 20.01.2023 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Print Artikel) Bild Saarland 20.01.2023 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS - Der Artikel ist in der Bild Saarland am 20.01.2023 erschienen. BILD (ONLINE-ARTIKEL) 20.01.2023 - BAUPFUSCH - HAUS SOLL ZWANGSVERSTEIGERT WERDEN Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Online Artikel) Bild Saarland 20.01.2023 (Online) Baupfusch - Haus soll zwangsversteigert werden Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch die Printausgabe der Bild vom 20.01.2023. BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 14.09.2022 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Echt krass! Print Artikel - Bild Saarland 14.09.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - nicht eingezogen, schon einsturzgefährdet - Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 14.09.2022 erschienen. BILD (ONLINE-ARTIKEL) 14.09.2022 - NICHT EINGEZOGEN, SCHON EINSTURZGEFÄHRDET Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Echt krass! Online Artikel - Bild Saarland 14.09.2022 (Online) Albtraum-Haus - nicht eingezogen, schon einsturzgefährdet Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch die Printausgabe der Bild vom 14.09.2022. BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Print Artikel - Bild Saarland 13.07.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - Gerichtspfusch - Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 13.07.2022 erschienen. BILD (BUNDESWEITE PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Print Artikel - Bild (bundesweit) 13.07.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus - PFUSCH AM BAU Wir können seit 11 Jahren nicht einziehen - Der Artikel ist in der bundesweiten Bildausgabe am 13.07.2022 erschienen. BILD (ONLINE-ARTIKEL) 13.07.2022 Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Online Artikel - Bild Saarland 13.07.2022 (Online) Dauer-Baustelle Albtraum-Haus Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch den Print Artikel vom 13.07.2022. BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 15.12.2021 Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Print Artikel - Bild Saarland 15.12.2021 Baupfusch? Wir können seit 11 Jahren nicht in unser Haus einziehen. Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 15.12.2021 erschienen. BILD (ONLINE-ARTIKEL) 15.12.2021 Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Zum Online Artikel Zur Print-Ausgabe Online Artikel - Bild Saarland 15.12.2021 (Online) Baupfusch? Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch den Print Artikel vom 15.12.2021. PROZESSVERSCHLEPPUNG 😱 Zum Bericht Verdacht Beihilfe Zum Bericht Verdacht Beihilfe Achtung! Der Bauunternehmer gibt sich seit dem Start des Beweissicherungsverfahrens im Jahre 2011 jede erdenkliche Mühe das Verfahren zu verschleppen, sei es durch zögerliche Herausgabe oder gar gänzlicher Zurückhaltung von Dokumenten und Beweismaterialien, die von den Sachverständigen angefordert wurden. Es liegen weitere erdrückende Beweise vor, dass sich anderer Personenkreis ebenfalls jede erdenkliche Mühe gibt das Verfahren zu verschleppen. Zu diesem Thema wird es noch eine umfängliche Berichterstattung geben. VERDACHT BEIHILFE 😱 Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Achtung! Ein bestimmter Personenkreis, der in das Verfahren involviert ist, scheint dem Bauunternehmer wohlwollend gesonnen. Beweise liegen vor und der Verdacht erhärtet sich, dass der Versuch der Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug im Raum steht. Der Versuch ist strafbar. Zu gegebenen Zeitpunkt werden die Erkentnisse über die Personen und deren Aktivitäten bzw. Unterlassungen hier veröffentlicht. KARDINALFEHLER 😱 BODENVERHÄLTNISSE - ABDICHTUNG FALSCH - A B R I S S Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe Kardinalfehler! Woah! Abriss Der Boden ist nur in sehr geringem Maße wasserdurchlässig. Dies wusste der Bauunternehmer bereits bei der Antragstellung der Baugenehmigung bei der Unteren Baubehörde in Homburg. Anstatt gegen drückendes Wasser abzudichten und sich an den Bauantrag und die bestehenden Vorschriften zu halten, baut die Fertigbau Firma eine nicht genehmigungsfähige Drainage. BODENPLATTE 😵 Zum Bericht Bodenverhältnisse Zum Bericht Bodenverhältnisse Der Bauunternehmer "spart" und ignoriert komplett die Vorgaben bzgl. der Abdichtung gegen drückendes Wasser bei der Konstruktion der Bodenplatte (Bodengutachten). Anstatt die Bodenplatte der geforderten Abdichtung anzupassen "spart" der Bauunternehmer weiter ein, indem er lediglich eine Schotterschicht von 4-6 cm Dicke einbringt. Die Abwasserrohre, nicht mehr zugänglich, da unter der Bodenplatte, werden nicht eingesandet. Die Bodenplatte ist nicht tragend konzipiert und trotzdem stellt die Fertigbau Firma eine tragende Stützwand darauf, die dadurch statisch nicht nachgewiesen werden kann. Die Standsicherheit des Hauses ist nicht gewährleistet. ELEKTROINSTALLATION - LEBENSGEFAHR 😱 Zum Bericht Zum Bericht Lebensgefahr! Echt krass! Lebensgefahr! Fundamenterder Lebensbedrohliche Elektroinstallation 🤑 💀. Die Elektroinstallation entspricht nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften. Besonders der Erder wurde nicht von einer Fachkraft eingebaut, so wie gefordert, sondern von der Fertigbau Firma selbst. Der Sachverständige kann nicht ausschließen, dass nach Jahren die FI-Schutzschaltung nicht mehr funktioniere und Gefahr für Mensch u. Tier bestünde. ESTRICH IST ZU DÜNN Zum Bericht Zum Bericht Der Estrich ist viel zu dünn. Da sich auf der Betonplatte Elektro- und Wasserrohre befinden, die sich auch noch kreuzen und keinerlei Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, besteht Bruchgefahr des Estrichs. Die Bauteilöffnung zeigt eine Dicke von 3 cm. KATASTROPHE - ISOLIERUNG Zum Bericht Zum Bericht Die Fassadendämmung (Isolierung) des Hauses wurde im Winter bei nassen und eiskalten Wänden aufgeklebt. Der Gutachter war hellauf begeistert die Leitungen der Wärmepumpe direkt unter der Isolierung zu finden. So geht es auf keinen Fall. Die gesamte Isolation muss entfernt und erneuert werden. CHAOS - INSTALLATION Zum Bericht Zum Bericht Die Deckenisolation ist durchfeuchtet (hat keine Funktion mehr), alle Heizungsanschlussrohre müssen ohne Ausnahme ausgetauscht werden. Abflussleitung im Bad hat Gegengefälle. Noch während der Bauphase kam es zu einem Wasserrohrbruch. Die Elektroinstallation ist so katastrophal, dass ein Extra-Artikel dafür existiert. DACHBEFESTIGUNG Zum Bericht Zum Bericht Teile der Dachbefestigung entsprechen nicht den Regeln der Baukunst. Hier hätte die Isolierung den groben Baupfusch verdeckt und niemand hätte was gemerkt. Das hat Methode bei dieser Fertigbau Firma. UNENDLICHE LISTE 😱 Zum Bericht Zum Bericht Die Raumhöhen der Büros entsprechen nicht den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Sie sind also zu niedrig und dieser Baumangel ist nicht behebbar. Das gesamte UG ist somit nur als Keller anzusehen. Die Dämmschichten und auch deren Dicken unter dem Estrich wurden vertauscht eingebaut. Im Gutachten ist festgehalten, dass dadurch auf jeden Fall höhere Heizkosten entstehen werden. Dies ist ein Fass ohne Boden. Chronologische Abfolge Legende an/aus(Die Auflistung ist nicht vollständig und wird ergänzt.) AbkürzungSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Abkürzung WerSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Wer SV1 Hauptsachverständiger SV2 1. Sachverständiger für Statik SV3 Sachverständiger für Statik RO2 Richterin am OLG RO1 Richter am OLG K3 3. Zivilkammer R4 Richter am Landgericht (Richter Nr. 4) R3 Richterin auf Probe (Richter Nr. 3) R2 Richter am Landgericht (Richter Nr. 2) R1 Richter am Landgericht (Richter Nr. 1) BKL Beklagte (Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland) UBA Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreis Gersheim Bürgermeister der Gemeinde Gersheim Zeit! Zeit Diskrepanz Akte Prozessakte DatumSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Datum Vorgang Was 02.03.2023 Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle Beweise bleiben erhalten!!! 08.02.2023 K3 BKL Zeit! Auf Antrag der Gegenseite hebt die 3. Zivilkammer den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09.03.2023 auf und bestimmt neuen Termin für den 20.04.2023 um 10.30 Uhr. Grund: der Anwalt der Gegenseite befindet sich im Urlaub. 24.01.2023 K3 Die 3. Zivilkammer bestimmt als neuen Termin zur mündlichen Verhandlung den 09.03.2023 um 13.00 Uhr. 23.01.2023 K3 Zeit! Die 3. Zivilkammer hebt den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 23.01.2023 auf. Grund war: unser Anwalt war erkrankt. 23.12.2022 Zeit! Die finanzierende Hausbank kündigt uns die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in das Privatvermögen an. Frist bis zur Zwangsversteigerung 6 Monate. Grund: aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hauses wird ein schon seit zwei Jahren bereitgestelltes Bauspardarlehen versagt und es kommt nicht zur Ablösung des Vorfinanzierungskredites. Die Hausbank kassiert ca. 90.000 € Ansparsumme von der Bausparkasse ein verzichtet aber ohne Ankündigung auf die ihr in vollem Umfang abgetretenen Rechte aus dem Bausparvertrag. Der Bausparvertrag und dessen vollumfängliche Abtretung waren übrigens Voraussetzung für die Erteilung des Vorfinanzierungskredites. 😱 10.11.2022 K3 BKL Die 3. Zivilkammer verfügt, dass die von der BKL vorgelegte statische Berechnung aus 2018 den Anfordernissen nicht gerecht wird. Die BKL bekommt nochmals eine Frist von 3 Wochen den von der UBA in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens und der lastabtragenden Querwand hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. 14.10.2022 K3 BKL Die 3. Zivilkammer verfügt, dass Beweis erbracht werden soll, ob ein statischer Nachweis hinsichtlich des Erddruckbalkens und der lastabtragenden Querwand noch erbracht werden kann... Es wird Termin zur mündlichen Verhandlung für den 23.01.2023 verfügt. 05.09.2022 UBA Die Untere Bauaufsicht verfügt die Untersagung der Nutzung des Gebäudes sowie des Grundstückes. Es muss eine Absperrung durch einen Bauzaun rund um das Bauobjekt in einem Mindestabstand von 5 Metern erfolgen. FAKT: "Erddruckbalken nicht standsicher!!!" 25.08.2022 UBA Die Untere Bauaufsicht kündigt Auflagen an, wie Untersagung der Nutzung des Gebäudes und Absperrung durch einen Zaun. 06.07.2022 UBA Gersheim Da es bis zum 06.07.2022 keine Reaktion von Seiten der Fertigbau Firma bzw. von den bearbeitenden Stellen gab, sehen wir uns verpflichtet die Einsturzgefahr des Erddruckbalkens bzw. des Hauses anzuzeigen. Anzeige erfolgt per Fax und Mail an die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises und an den Bürgermeister sowie das Bauamt der Gemeinde Gersheim. 14.06.2022 R4 Zeit! Landgericht (R4) Beschluss: Das Gericht beabsichtigt, den kompletten Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden erneut zur Kasse gebeten (wir: 3000€ Fertigbau Firma: 500€), obwohl der im Februar entlassene Hauptsachverständige bereits voll bezahlt wurde und kein vollendetes verwertbares Gutachten abgeliefert hat, da er sich geweigert hat dies zu tun. R4 ignoriert geflissentlich offensichtliche Beweise, die mehrfach schriftsätzlich in den Prozess eingebracht worden sind, zu Gunsten der Fertigbau Firma. Weiterhin unterdrückt R4 das wichtige Gutachten bzgl. der maroden Statik des Bauwerkes. Ein Co-Sachverständiger für Statik hat dem Gericht x-mal mitgeteilt und aufmerksam gemacht, dass wichtige Unterlagen der Statik des Bauunternehmers fehlen und nachgereicht werden müssen, damit sein Gutachten geschrieben werden kann. Er weist das Gericht mehrmals daraufhin, dass der Erddruckbalken, der von der Fertigbau Firma hergestellt wurde, nicht standsicher ist, wenn die Statik nicht komplett nachgewiesen wird. Bis heute hat der Bauunternehmer nichts geliefert. Daraus folgt, dass das Haus einsturzgefährdet ist. 23.05.2022 R4 Landgericht (R4) Beschluss: Der mündliche Termin vom 21.06.2022 wird aufgehoben - aus welchem Grund, erfahren wir erst durch Nachfrage beim Gericht. Wir hatten mit Schriftsatz vom 22.04.2022 mitgeteilt, dass wir nicht vergleichsbereit sind. Sollte der mündliche Termin Vergleichsverhandlungen gedient haben, stellt sich jedoch die Frage warum R4 dann die Parteien nicht geladen hatte. 10.03.2022 R4 BKL Landgericht (R4) Terminverschiebung: Der mündliche Termin vom 07.06.2022 wird aufgehoben - Neuer Termin ist der 21.06.2022 - auf Antrag der Beklagten (BKL) 01.03.2022 (R4 Akte Zeit!) SV1 SV3 Landgericht (R4) Beschluss: Der Hauptsachverständige (SV1) wird von seiner Verpflichtung ein Gutachten zu erstatten entbunden. Der Sachverständige für Statik (SV3), dem die Prozessakte (Akte) nicht übersandt wurde, wird gleichzeitig entlassen. Es wird Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 07.06.2022 bestimmt. Warum eine mündliche Verhandlung anberaumt wurde, wird nicht mitgeteilt. 13.12.2021 SV1 (R4 Akte) Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sich für befangen und reicht die Prozessakte (Akte) an das Gericht zurück. R4 hatte am 08.12.2021 verfügt, dass die Prozessakte an SV3 weitergeleitet werde sobald diese von SV1 zurück sei. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. 08.12.2021 KL (R4 Zeit!) (SV1 Akte) SV3 Die Kläger (KL) haben eine Verzögerungsrüge eingereicht. Landgericht (R4) Beschluss: Dem Hauptsachverständigen (SV1) wird eine Frist bis 28.02.2022 gesetzt sein Gutachten fertigzustellen SV1 hat mit Schriftsatz vom 08.11.2021 mitgeteilt sein Büro Ende Januar 2022 zu schließen. Mitteilung durch das Gericht an den Sachverständigen für Statik (SV3), dass er die Prozessakte (Akte) erhält, sobald das Gericht sie vom Hauptsachverständigen (SV1) zurückerhalten hat. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. 30.11.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert bei Gericht, dass ihm die Prozessakte (Akte) immer noch nicht vorgelegt wurde. 08.11.2021 SV1 R4 Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sein Gutachten nicht fertigstellen zu wollen und er sein Büro Ende Januar 2022 (Zeit!) schließen werde. 14.10.2021 SV3 R4 Akte BKL Der Sachverständige für Statik (SV3) bittet das Gericht um Übersendung des fehlenden Schriftsatzes der Kläger vom 07.06.2021 (Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden 11.5 cm Stützwand) sowie um Vorlage verschiedener Dokumente durch den Bauunternehmer (BKL). Er benötigt die Prozessakte (Akte). 11.10.2021 SV3 R4 Akte BKL Der Sachverständige für Statik (SV3) teilt dem Gericht, dass er vor über 3 Jahren sich in die Akte eingearbeitet hatte. Es ist jetzt wieder notwendig, dass er sich erneut vollständig in die Akte und ihre Anlagen einarbeitet. Er benötige auch die Statik für den Ringbalken unter dem Dach. Er soll lt. Schreiben des Gerichts vom 16.08.2021 mit der Erstattung seines Gutachtens fortfahren. 07.10.2021 SV3 R4 Akte Landgericht (R4) Beschluss: Der Sachverständige für Statik (SV3) soll sein Gutachten um die Beweisfrage aus dem Schriftsatz der Kläger vom 07.06.2021 erweitern. Diesen Schriftsatz der Kläger erhält der SV3 aber nie. Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden 11,5 cm Stützwand. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Der dazugehörige Beschluss von R4 wird nicht in die Prozessakte aufgenommen. Er ist dort nicht auffindbar. 😱 07.09.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) bittet das Gericht um die Beantwortung von vier noch offenen Schreiben (18.09.2018, 14.11.2018, 25.05.2020 und 27.10.2020). Er möchte sein Gutachten erstellen. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Weiterhin bittet er um Vorlage der Prozessakte (Akte). 27.04.2021 R4 Akte Der aktuell zuständige 4. Richter (Einzelrichter) in dem Verfahren teilte mit, er werde sich bemühen, sich zeitnah in die Sache (Akte) einzuarbeiten und weitere verfahrensleitende Maßnahmen erlassen. 27.10.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert, dass ihm die Prozessakte (Akte) nicht vorliegt. Er macht darauf aufmerksam, dass die Standsicherheit des Erddruckbalkens nicht gegeben ist, wenn die Standsicherheit der 11.5 cm Stützwand, die als Auflager dient, nicht nachgewiesen wird. Es fehlen immer noch die Überwachungsprotokolle für die Betonfertigteile. SV3 macht auf die Gültigkeit seines Schreibens vom 18.09.2018 aufmerksam. Hinweis: das erforderliche Fundament der 11.5 cm Stützwand fehlt. 25.05.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht darauf aufmerksam, dass das letzte Schreiben des Gerichts 1 Jahr 6 Monate zurückliegt (20.11.2018). 18.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die von dem Bauunternehmer vorgelegten statischen Unterlagen nicht korrekt sind. Er bittet um Klärung der Frage, wie er verfahren soll. Hinweis: Es gibt ein privates Bodengutachten, welches bereits diese Frage geklärt hat. Die darin gemachten Angaben sind mit den Erfahrungswerten des Sachverständigen fast deckungsgleich. Der Bauunternehmer versucht plötzlich so zu tun, als wenn er dieses Bodengutachten nie bekommen hätte. Nicht nur, dass der Stützwand für den Erddruckbalken das erforderliche Fundament fehlt, sondern auch der Erddruck, der auf dem Erddruckbalken lastet, ist viel höher als der Bauunternehmer in seiner Statik angenommen hat. 14.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3) wendet sich an das Landgericht und bittet um Vorlage noch fehlender Unterlagen durch den Bauunternehmer. Es muss u.a. die Statik für die Stützwand des Erddruckbalkens vorgelegt werden, da der Erddruckbalken nicht standsicher ist, sollte dieser statische Nachweis fehlen. 12.05.2011 SV2 R1 Der Sachverständige für Statik (SV2) wendet sich an den Hauptsachverständigen und übersendet eine lange Liste die Unterlagen bezeichnet, die er vom Bauunternehmer benötigt. Im Jahre 2018 werden Teile von diesen Unterlagen durch den heutige Sachverständigen für Statik SV3 ebenfalls benötigt, doch diese Dokumente sind verschwunden. Nachweislich fehlen vom Bauunternehmer gesendete Unterlagen in einem Beweismittelordner. Dieser Beweismittelordner aus dem Jahre 2011 wurde den Klägern erst Anfang des Jahres 2022 zugänglich gemacht. Daraus folgt, dass den Klägern ein wichtiges Beweismittel 11 Jahre lang vorenthalten wurde. Dieser Beweismittelordner enthält auch ein Dokument aus dem Jahre 2010, welches anschaulich beweist, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt bekannt war, dass das Haus falsch abgedichtet wurde und es sich augenscheinlich um einen irreparablen Kardinalfehler handelte. Dem Gericht hat man aber stets weismachen wollen, dass lediglich eine fehlerhafte Drainage vorliegt. WICHTIGE TERMINE(DIE AUFLISTUNG IST NICHT VOLLSTÄNDIG UND WIRD ERGÄNZT.) Wichtige Termine WICHTIGE TERMINE(DIE AUFLISTUNG IST NICHT VOLLSTÄNDIG UND WIRD ERGÄNZT.) April 2023 Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 Termin * 20.04.2023 - Zeit: 10:30 Uhr Die 3. Zivilkammer setzte neuen Termin zur mündlichen Verhandlung an Die Verhandlung ist öffentlich. Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG Bodenverhältnisse Bodenplatte Ringbalken Erddruckbalken Elektroinstallation Estrich zu dünn Isolierung Installation Dachbefestigung Unendliche Liste WICHTIGE TERMINE(DIE AUFLISTUNG IST NICHT VOLLSTÄNDIG UND WIRD ERGÄNZT.) April 2023 Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1 Termin * 20.04.2023 - Zeit: 10:30 Uhr Die 3. Zivilkammer setzte neuen Termin zur mündlichen Verhandlung an Die Verhandlung ist öffentlich. Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG © 2023 www.allesfakten.de 0019861