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11 8 22 8Jahre 00 8 33 8Monate 00 8 77 8Tage 11 8 22 8Stunden 33 8 22 8Minuten

+++ Gerichtstermin - Donnerstag 20.04.2023 um 10:30 Uhr - Ort: Hardenbergstr.
2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG +++ Nach so langer Ungerechtigkeit
erscheinen erneut Berichte in der BILD auch BILD online +++ Ab jetzt erfahren
Sie unsere Story auf allesfakten.de +++ +++ Neu! Jetzt auch mit einer
eingeschränkten chronologischen Abfolge. +++ +++ Bleiben Sie weiter dran, denn
es lohnt sich mehr zu erfahren, was seit über 11 Jahren so abgeht. +++ +++ Wir
berichten regelmaßig über Aktuelles und Vergangenes. +++
Die Story
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Berichte
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Aktuelles
Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe zurückzahlen,
weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die
Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle
Beweise bleiben erhalten!!!
Verfahren schleppt sich dahin, obwohl entscheidungsreif!
Das Gericht hatte dem Bauunternehmer ein zweites Mal Gelegenheit gegeben, den
von der Unteren Bauaufsicht in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten
Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens (Foto/s  - Youtube  ) und der
lastabtragenden Querwand (Gründungsplan  - Fundament fehlt  ) hinsichtlich der
tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. Das Gericht hat mündlichen
Verhandlungstermin anberaumt für Donnerstag den 20.04.2023 um 10:30 Uhr - Ort:
Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken in Raum 114NG. Die Verhandlung ist
öffentlich. Suche in Bild  Gehe direkt zu Letzte Erkenntnisse  - offensichtlich
geht Gefahr von dem Haus für Mensch und Tier aus. Der zuletzt zuständige
Sachverständige für Statik hat festgestellt und schriftlich in mehreren
Schreiben an das Gericht festgehalten, dass der statisch relevante
Erddruckbalken (Foto/s  - Youtube  ), welcher den Erddruck aus dem Hang
auffangen soll nicht standsicher ist. Der Druck aus dem Hang, der aus
Muschelkalklehm besteht, ist hoch (Bodengutachten/Reibungswinkel  ) Die Angaben
des Sachverständigen entsprechen den Werten des Bodengutachtens... die tragende
Stützwand hat kein notwendiges Fundament (Gründungsplan  - Fundament fehlt 
)...nach über einem Jahrzehnt ist uns ein Beweismittelordner in Hände
gefallen...das Haus hätte gegen drückendes Wasser abgedichtet werden müssen
(Bauantrag - Punkt 13  )...Das Haus ist nachweislich, augenscheinlich und
technisch nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet... der Fundamenterder der
Elektroinstallation kann nach Jahren einen gefährlichen Zustand einnehmen, dann
versagt der FI-Schalter ... (Lebensgefahr  - Fundamenterder  )...Alles lesen 


HAUSBAU IM SAARLAND +++ PFUSCH AM BAU? +++ DIE STORY: REBMANN VS. FERTIGBAU
FIRMA AUS DEM NÖRDLICHEN SAARLAND +++ IN HERBITZHEIM, LANGENWEIDENWEG 11 FAKT:
"LÜGEN HABEN KURZE BEINE!"

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 * Verdacht Beihilfe
 * Versuch Prozessbetrug

VERSUCHTER PROZESSBETRUG IN MEHREREN FÄLLEN 😱

Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Achtung! Echt krass!
Der Bauunternehmer und seine Rechtsanwälte lassen keinen Versuch aus das Gericht
zu beeinflußen, indem sie falsche Tatsachen behaupten. Das Gesetzt kennt dafür
einen Straftatbestand, nämlich den Prozessbetrug. Der Versuch ist bereits
strafbar.
Baupfusch?  
 * Versuch Prozessbetrug
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 * Bodenverhältnisse
 * Bodenplatte
 * Ring-Erddruckbalken
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 * Estrich zu dünn
 * Isolierung
 * Installation
 * Dachbefestigung
 * Unendliche Liste

RING- UND ERDDRUCKBALKEN - STÜTZWAND OHNE ERFORDERLICHES FUNDAMENT 😱

Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Achtung! Echt krass!
Ring- und Erddruckbalken sind aus Fertigteilen errichtet worden. Der
Bauunternehmer legt die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsprotokolle für
die Ausführung des Erddruckbalkens im Untergeschoss und des Ringbalkens im
Obergeschoss nicht vor. Er hat mittlerweile ausdrücklich zugestanden, dass es
keine Überwachungsprotokolle des Tragwerkplaners gibt (27.04.2021).
Baupfusch?   +  
 * Ring-Erddruckbalken 😱
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 * Dachbefestigung
 * Unendliche Liste

BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 20.01.2023

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Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende
in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des
Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr
nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Print Artikel) Bild Saarland
20.01.2023 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS - Der Artikel ist in
der Bild Saarland am 20.01.2023 erschienen.
Baupfusch?  
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 * Bodenplatte
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BILD (ONLINE-ARTIKEL) 20.01.2023 - BAUPFUSCH - HAUS SOLL ZWANGSVERSTEIGERT
WERDEN 

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Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende
in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des
Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr
nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Online Artikel) Bild Saarland
20.01.2023 (Online) Baupfusch - Haus soll zwangsversteigert werden Sie werden
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BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 14.09.2022

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Echt krass!
Der nächste Akt im schon über elf Jahre dauernden Baupfusch-Streit im Saarland:
Die Bauaufsicht kann eine mögliche Einsturzgefahr nicht ausschließen. (Print
Artikel) Bild Saarland 14.09.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS
ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - nicht eingezogen, schon einsturzgefährdet - Der
Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 14.09.2022 erschienen.
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BILD (ONLINE-ARTIKEL) 14.09.2022 - NICHT EINGEZOGEN, SCHON EINSTURZGEFÄHRDET 

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Echt krass!
Der nächste Akt im schon über elf Jahre dauernden Baupfusch-Streit im Saarland:
Die Bauaufsicht kann eine mögliche Einsturzgefahr nicht ausschließen. (Online
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schon einsturzgefährdet Sie werden direkt auf die Seite von Bild Saarland
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BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022

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Das Haus ist mittlerweile im Dornröschen-Schlaf versunken. Seit elf Jahren
erleben Isabelle und Jürgen Rebmann in Gersheim ihren Eigenheim-Albtraum. (Print
Artikel) Bild Saarland 13.07.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS
ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - Gerichtspfusch - Der Artikel ist als Aufmacher in der
Bild Saarland am 13.07.2022 erschienen.
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BILD (BUNDESWEITE PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022

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Das Haus ist mittlerweile im Dornröschen-Schlaf versunken. Seit elf Jahren
erleben Isabelle und Jürgen Rebmann in Gersheim ihren Eigenheim-Albtraum. (Print
Artikel) Bild (bundesweit) 13.07.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus - PFUSCH AM
BAU Wir können seit 11 Jahren nicht einziehen - Der Artikel ist in der
bundesweiten Bildausgabe am 13.07.2022 erschienen.
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BILD (ONLINE-ARTIKEL) 13.07.2022 - NEUER PROZESS-ÄRGER 

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Das Haus ist mittlerweile im Dornröschen-Schlaf versunken. Seit elf Jahren
erleben Isabelle und Jürgen Rebmann in Gersheim ihren Eigenheim-Albtraum.
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BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 15.12.2021

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2010 begann ein Ehepaar aus dem Saarland mit dem Hausbau. Bis heute wohnt es
nicht darin, liegt im Dauerstreit mit der Baufirma. (Print Artikel) Bild
Saarland 15.12.2021 Baupfusch? Wir können seit 11 Jahren nicht in unser Haus
einziehen. Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 15.12.2021
erschienen.
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BILD (ONLINE-ARTIKEL) 15.12.2021

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2010 begann ein Ehepaar aus dem Saarland mit dem Hausbau. Bis heute wohnt es
nicht darin, liegt im Dauerstreit mit der Baufirma. (Online Artikel) Bild
Saarland 15.12.2021 (Online) Baupfusch? Sie werden direkt auf die Seite von Bild
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PROZESSVERSCHLEPPUNG 😱

Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Achtung!
Der Bauunternehmer gibt sich seit dem Start des Beweissicherungsverfahrens im
Jahre 2011 jede erdenkliche Mühe das Verfahren zu verschleppen, sei es durch
zögerliche Herausgabe oder gar gänzlicher Zurückhaltung von Dokumenten und
Beweismaterialien, die von den Sachverständigen angefordert wurden.

Es liegen weitere erdrückende Beweise vor, dass sich anderer Personenkreis
ebenfalls jede erdenkliche Mühe gibt das Verfahren zu verschleppen.

Zu diesem Thema wird es noch eine umfängliche Berichterstattung geben.
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 * Prozessverschleppung
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VERDACHT BEIHILFE 😱

Zum Bericht Versuch Prozessbetrug
Zum Bericht Versuch Prozessbetrug
Achtung!
Ein bestimmter Personenkreis, der in das Verfahren involviert ist, scheint dem
Bauunternehmer wohlwollend gesonnen. Beweise liegen vor und der Verdacht
erhärtet sich, dass der Versuch der Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug im
Raum steht. Der Versuch ist strafbar.
Zu gegebenen Zeitpunkt werden weitere Informationen veröffentlicht.
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 * Verdacht Beihilfe
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KARDINALFEHLER 😱 BODENVERHÄLTNISSE - ABDICHTUNG FALSCH -  A B R I S S 

Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Kardinalfehler!
Woah! Abriss Der Boden ist nur in sehr geringem Maße wasserdurchlässig. Dies
wusste der Bauunternehmer bereits bei der Antragstellung der Baugenehmigung bei
der Unteren Baubehörde in Homburg. Anstatt gegen drückendes Wasser abzudichten
und sich an den Bauantrag und die bestehenden Vorschriften zu halten, baut die
Fertigbau Firma eine nicht genehmigungsfähige Drainage.
Baupfusch?  
 * Falsche Abdichtung 😱
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 * Bodenplatte
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BODENPLATTE 😵

Zum Bericht Bodenverhältnisse
Zum Bericht Bodenverhältnisse
Der Bauunternehmer "spart" und ignoriert komplett die Vorgaben bzgl. der
Abdichtung gegen drückendes Wasser bei der Konstruktion der Bodenplatte
(Bodengutachten). Anstatt die Bodenplatte der geforderten Abdichtung anzupassen
"spart" der Bauunternehmer weiter ein, indem er lediglich eine Schotterschicht
von 4-6 cm Dicke einbringt.
Die Abwasserrohre, nicht mehr zugänglich, da unter der Bodenplatte, werden nicht
eingesandet.
Die Bodenplatte ist nicht tragend konzipiert und trotzdem stellt die Fertigbau
Firma eine tragende Stützwand darauf, die dadurch statisch nicht nachgewiesen
werden kann. Die Standsicherheit des Hauses ist nicht gewährleistet.
Baupfusch?  
 * Bodenplatte 😵
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 * Bodenplatte
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ELEKTROINSTALLATION - LEBENSGEFAHR 😱

Zum Bericht
Zum Bericht
Lebensgefahr! Echt krass!
Lebensgefahr! Fundamenterder Lebensbedrohliche Elektroinstallation 🤑 💀. Die
Elektroinstallation entspricht nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften.
Besonders der Erder wurde nicht von einer Fachkraft eingebaut, so wie gefordert,
sondern von der Fertigbau Firma selbst. Der Sachverständige kann nicht
ausschließen, dass nach Jahren die FI-Schutzschaltung nicht mehr funktioniere
und Gefahr für Mensch u. Tier bestünde.
Baupfusch?  
 * Lebensgefahr - Elektroinstallation 😱
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ESTRICH IST ZU DÜNN

Zum Bericht
Zum Bericht
Der Estrich ist viel zu dünn. Da sich auf der Betonplatte Elektro- und
Wasserrohre befinden, die sich auch noch kreuzen und keinerlei
Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, besteht Bruchgefahr des Estrichs. Die
Bauteilöffnung zeigt eine Dicke von 3 cm.
Baupfusch?  
 * Estrich ist zu dünn
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KATASTROPHE - ISOLIERUNG

Zum Bericht
Zum Bericht
Die Fassadendämmung (Isolierung) des Hauses wurde im Winter bei nassen und
eiskalten Wänden aufgeklebt. Der Gutachter war hellauf begeistert die Leitungen
der Wärmepumpe direkt unter der Isolierung zu finden. So geht es auf keinen
Fall. Die gesamte Isolation muss entfernt und erneuert werden.
Baupfusch?  
 * Katastrophe - Isolierung
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CHAOS - INSTALLATION

Zum Bericht
Zum Bericht
Die Deckenisolation ist durchfeuchtet (hat keine Funktion mehr), alle
Heizungsanschlussrohre müssen ohne Ausnahme ausgetauscht werden. Abflussleitung
im Bad hat Gegengefälle. Noch während der Bauphase kam es zu einem
Wasserrohrbruch.
Die Elektroinstallation ist so katastrophal, dass ein Extra-Artikel dafür
existiert.
Baupfusch?   +  
 * Chaos - Installation
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DACHBEFESTIGUNG

Zum Bericht
Zum Bericht
Teile der Dachbefestigung entsprechen nicht den Regeln der Baukunst. Hier hätte
die Isolierung den groben Baupfusch verdeckt und niemand hätte was gemerkt. Das
hat Methode bei dieser Fertigbau Firma.
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UNENDLICHE LISTE 😱

Zum Bericht
Zum Bericht
Die Raumhöhen der Büros entsprechen nicht den Vorgaben der
Arbeitsstättenverordnung. Sie sind also zu niedrig und dieser Baumangel ist
nicht behebbar. Das gesamte UG ist somit nur als Keller anzusehen. Die
Dämmschichten und auch deren Dicken unter dem Estrich wurden vertauscht
eingebaut. Im Gutachten ist festgehalten, dass dadurch auf jeden Fall höhere
Heizkosten entstehen werden. Dies ist ein Fass ohne Boden.
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 * Unendliche Liste
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DIE STIMME DES ANWALTS

(06.07.2022) Rechtsanwalt Dr. Taubert erklärte: "Das Gericht beabsichtigt, den
kompletten Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden versuchen, dies zu
verhindern, da meine Mandanten zwischenzeitlich wesentliche neue Erkenntnisse
gewonnen haben, die mehrfach schriftsätzlich in den Prozess eingebracht worden
sind, die der Richter aber geflissentlich ignoriert. Der vom Gericht geforderte
Nachweis, dass meine Mandanten berechtigter Weise das Vertrauen in die
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Baufirma verloren haben, dürfte auf
Grund der gravierenden Mängel und der betrügerischen Vorgehensweise des
Bauunternehmers bereits erbracht sein."
(18.01.2022) Aufgrund der zahlreichen Ungereimtheiten im vorliegenden Verfahren
und der außergewöhnlichen Verfahrensdauer haben wir uns nunmehr entschlossen,
die Öffentlichkeit zu suchen, so unser Rechtsanwalt Dr. C. Taubert in seinem
Schriftsatz zum Az. 3 O 32/16 an das Landgericht Saarbrücken.
(07.02.2021) Rechtsanwalt Dr. Taubert erklärte bereits 2021 dem Gericht
gegenüber, dass der Rechtsstreit bereits zu diesem Zeitpunkt im Sinne der Kläger
zur Entscheidung reif sei und es einer Fortsetzung der Beweisaufnahme nicht mehr
bedurfte, ohne dass damit eine Rücknahme von Beweisanträgen oder gar ein
Verzicht auf Beweismittel verbunden war.


LETZTE ERKENNTNISSE


DIE MITTLERWEILE ZUSTÄNDIGE 3. ZIVILKAMMER HAT MÜNDLICHE VERHANDLUNG FÜR
DONNERSTAG DEN 20.04.2023 ANBERAUMT.


Die 3. Zivilkammer hatte dem Bauunternehmer ein zweites Mal Gelegenheit gegeben,
den von der Unteren Bauaufsicht in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung
geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens (Foto/s  - Youtube 
) und der lastabtragenden Querwand (Gründungsplan  - Fundament fehlt  )
hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. Das Gericht hat
mündlichen Verhandlungstermin anberaumt für Donnerstag den 20.04.2023 um 10:30
Uhr - Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken in Raum 114NG. Die Verhandlung
ist öffentlich.




DAS VERFAHREN SCHLEPPT SICH DAHIN, OBWOHL ES DEFINITIV ENTSCHEIDUNGSREIF IST!


Es ist uns bewusst geworden, welche Gefahr von dem Haus offensichtlich für
Mensch und Tier ausgeht. Der zuletzt zuständige Sachverständige für Statik hat
festgestellt und schriftlich in mehreren Schreiben an das Gericht festgehalten,
dass der statisch relevante Erddruckbalken (Foto/s  - Youtube  ), welcher den
Erddruck aus dem Hang auffangen soll nicht standsicher ist, wenn eine 11,5 cm
Stützwand, die als mittleres Auflager dient, statisch nicht nachgewiesen ist.
Der Bauunternehmer wehrt sich mit Händen und Füßen seit über einem Jahrzehnt die
statischen Unterlagen zu liefern. Jetzt wird verständlich aus welchem Grund er
so handelt. De facto ist das Haus einsturzgefährdet, da der Erddruckbalken nicht
standsicher ist. In mehreren Schreiben hat der Sachverständige für Statik immer
wieder darauf hingewiesen und die erforderlichen Unterlagen vom Bauunternehmer
eingefordert aber diese nie erhalten. Der Sachverständige stellte fest, dass die
statischen Berechnung des Bauunternehmers falsch sind und der Erddruck, der auf
dem Erdruckbalken lastet viel höher ist als angenommen. Ein privates
Bodengutachten liegt allen Beteiligten schon vor Prozessbeginn vor, welches die
fehlerhaften Annahmen bei den statischen Berechnungen durch den Bauunternehmer
belegt - (siehe Bodengutachten/Reibungswinkel  ) Die Angaben des
Sachverständigen entsprechen den Werten des Bodengutachtens.
Die bereits erwähnte 11,5 cm Stützwand spielt in den statischen Berechnungen
eine große Rolle. Wir haben entdeckt, dass diese Stützwand, welches eine
tragende Wand ist, über kein Fundament verfügt. Die Fotos, die bereits seit über
11 Jahren allen Beteiligten vorliegen, belegen diesen gefährlichen Fehler
(Gründungsplan  - Fundament fehlt  ). Ein Vorlesungsskript eines Professors der
Universität Darmstadt, welches allen Beteiligten ebenfalls vorliegt, bestätigt
die Notwendigkeit eines Fundaments.
Am 06.07.2022 erstatten wir Anzeige bei der Unteren Baubehörde (UBA). Am
11.08.2022 ist ein Termin mit der UBA vereinbart. Man will sich die Situation
vor Ort anschauen. Der Besichtigungstermin findet statt...

Bereits vor über 11 Jahren wurden nachweislich diese erwähnten statischen
Unterlagen vom Bauunternehmer angefordert. Dies hat eine Zufallsentdeckung
ergeben, denn nach über einem Jahrzehnt ist uns ein Beweismittelordner in Hände
gefallen, der uns bis zu diesem Zeitpunkt vorenthalten wurde. Die angesprochenen
statischen Unterlagen, den Erddruckbalken betreffend, sind jedoch aus dem
Beweismittelordner irgendwann entnommen worden und blieben verschwunden.
Dieser Zufallsfund hat auch folgendes wichtiges ans Licht gebracht, nämlich dass
seit über einem Jahrzehnt bekannt ist, dass das Haus hätte gegen drückendes
Wasser abgedichtet werden müssen (Bauantrag - Punkt 13  ). So hatte es der
Bauunternehmer nämlich in seinem Bauantrag an die Untere Baubehörde (UBA)
erklärt und daraufhin die Baugenehmigung erhalten. Das Haus ist nachweislich,
augenscheinlich und technisch nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet. Der
Bauunternehmer hat lediglich eine nicht genehmigungsfähige Drainage konstruiert.
Bereits im privaten Bodengutachten wird festgehalten, dass die Einleitung von
Drainagewasser in die Ortskanalisation verboten ist. Auf unsere Anfrage hin hat
das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) das grundsätzliche
Einleitungsverbot bestätigt. Das Bodengutachten, welches von der Gegenseite nie
bestritten wurde, bestätigt, dass der Untergrund keine andere technische Lösung
als die Abdichtung gegen drückendes Wasser zulässt. Die Bauabteilung der
Gemeinde Gersheim teilt uns auch schriftlich mit, dass es bislang keine
Ausnahmegenehmigung für eine Einleitung von Drainagewasser gegeben hat. Dass
eine Ausnahmegenehmigung, welche nur für besondere Härtefälle vorgesehen ist,
erteilt wird, ist bei Vorliegen von Betrugsverdacht, wie in unserem Falle, wohl
unmöglich. Eine solche Vorgehensweise würde Tür und Tor jedem betrügerischen
Bauunternehmer öffnen!!!

Laut Gutachten aus dem Beweissicherungsverfahren von 2011 kann der
Fundamenterder der Elektroinstallation nach Jahren einen gefährlichen Zustand
einnehmen, dann versagt der FI-Schalter und es besteht Gefahr für einen
Stromschlag für Mensch und Tier. (Lebensgefahr  - Fundamenterder  )


CHRONOLOGISCHE ABFOLGE

Legende an/aus(Die Auflistung ist nicht vollständig und wird ergänzt.)  

AbkürzungSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Abkürzung
WerSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Wer SV1
Hauptsachverständiger SV2 1. Sachverständiger für Statik SV3 Sachverständiger
für Statik RO2 Richterin am OLG RO1 Richter am OLG K3 3. Zivilkammer R4 Richter
am Landgericht (Richter Nr. 4) R3 Richterin auf Probe (Richter Nr. 3) R2 Richter
am Landgericht (Richter Nr. 2) R1 Richter am Landgericht (Richter Nr. 1) BKL
Beklagte (Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland) UBA Untere Bauaufsicht
des Saarpfalz-Kreis Gersheim Bürgermeister der Gemeinde Gersheim Zeit! Zeit
Diskrepanz Akte Prozessakte

DatumSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Datum Vorgang Was
02.03.2023 Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe
zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die
Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle
Beweise bleiben erhalten!!! 08.02.2023 K3 BKL Zeit! Auf Antrag der Gegenseite
hebt die 3. Zivilkammer den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09.03.2023 auf
und bestimmt neuen Termin für den 20.04.2023 um 10.30 Uhr. Grund: der Anwalt der
Gegenseite befindet sich im Urlaub. 24.01.2023 K3 Die 3. Zivilkammer bestimmt
als neuen Termin zur mündlichen Verhandlung den 09.03.2023 um 13.00 Uhr.
23.01.2023 K3 Zeit! Die 3. Zivilkammer hebt den Termin zur mündlichen
Verhandlung vom 23.01.2023 auf. Grund war: unser Anwalt war erkrankt. 23.12.2022
Zeit! Die finanzierende Hausbank kündigt uns die Zwangsvollstreckung in das
Grundstück und in das Privatvermögen an. Frist bis zur Zwangsversteigerung 6
Monate. Grund: aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hauses wird ein
schon seit zwei Jahren bereitgestelltes Bauspardarlehen versagt und es kommt
nicht zur Ablösung des Vorfinanzierungskredites. Die Hausbank kassiert ca.
90.000 € Ansparsumme von der Bausparkasse ein verzichtet aber ohne Ankündigung
auf die ihr in vollem Umfang abgetretenen Rechte aus dem Bausparvertrag. Der
Bausparvertrag und dessen vollumfängliche Abtretung waren übrigens Voraussetzung
für die Erteilung des Vorfinanzierungskredites. 😱 10.11.2022 K3 BKL Die 3.
Zivilkammer verfügt, dass die von der BKL vorgelegte statische Berechnung aus
2018 den Anfordernissen nicht gerecht wird. Die BKL bekommt nochmals eine Frist
von 3 Wochen den von der UBA in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten
Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens und der lastabtragenden
Querwand hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen.
14.10.2022 K3 BKL Die 3. Zivilkammer verfügt, dass Beweis erbracht werden soll,
ob ein statischer Nachweis hinsichtlich des Erddruckbalkens und der
lastabtragenden Querwand noch erbracht werden kann... Es wird Termin zur
mündlichen Verhandlung für den 23.01.2023 verfügt. 05.09.2022 UBA Die Untere
Bauaufsicht verfügt die Untersagung der Nutzung des Gebäudes sowie des
Grundstückes. Es muss eine Absperrung durch einen Bauzaun rund um das Bauobjekt
in einem Mindestabstand von 5 Metern erfolgen. FAKT: "Erddruckbalken nicht
standsicher!!!" 25.08.2022 UBA Die Untere Bauaufsicht kündigt Auflagen an, wie
Untersagung der Nutzung des Gebäudes und Absperrung durch einen Zaun. 06.07.2022
UBA Gersheim Da es bis zum 06.07.2022 keine Reaktion von Seiten der Fertigbau
Firma bzw. von den bearbeitenden Stellen gab, sehen wir uns verpflichtet die
Einsturzgefahr des Erddruckbalkens bzw. des Hauses anzuzeigen. Anzeige erfolgt
per Fax und Mail an die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises und an den
Bürgermeister sowie das Bauamt der Gemeinde Gersheim. 14.06.2022 R4 Zeit!
Landgericht (R4) Beschluss: Das Gericht beabsichtigt, den kompletten
Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden erneut zur Kasse gebeten (wir:
3000€ Fertigbau Firma: 500€), obwohl der im Februar entlassene
Hauptsachverständige bereits voll bezahlt wurde und kein vollendetes
verwertbares Gutachten abgeliefert hat, da er sich geweigert hat dies zu tun. R4
ignoriert geflissentlich offensichtliche Beweise, die mehrfach schriftsätzlich
in den Prozess eingebracht worden sind, zu Gunsten der Fertigbau Firma.
Weiterhin unterdrückt R4 das wichtige Gutachten bzgl. der maroden Statik des
Bauwerkes. Ein Co-Sachverständiger für Statik hat dem Gericht x-mal mitgeteilt
und aufmerksam gemacht, dass wichtige Unterlagen der Statik des Bauunternehmers
fehlen und nachgereicht werden müssen, damit sein Gutachten geschrieben werden
kann. Er weist das Gericht mehrmals daraufhin, dass der Erddruckbalken, der von
der Fertigbau Firma hergestellt wurde, nicht standsicher ist, wenn die Statik
nicht komplett nachgewiesen wird. Bis heute hat der Bauunternehmer nichts
geliefert. Daraus folgt, dass das Haus einsturzgefährdet ist. 23.05.2022 R4
Landgericht (R4) Beschluss: Der mündliche Termin vom 21.06.2022 wird aufgehoben
- aus welchem Grund, erfahren wir erst durch Nachfrage beim Gericht. Wir hatten
mit Schriftsatz vom 22.04.2022 mitgeteilt, dass wir nicht vergleichsbereit sind.
Sollte der mündliche Termin Vergleichsverhandlungen gedient haben, stellt sich
jedoch die Frage warum R4 dann die Parteien nicht geladen hatte. 10.03.2022 R4
BKL Landgericht (R4) Terminverschiebung: Der mündliche Termin vom 07.06.2022
wird aufgehoben - Neuer Termin ist der 21.06.2022 - auf Antrag der Beklagten
(BKL) 01.03.2022 (R4 Akte Zeit!) SV1 SV3 Landgericht (R4) Beschluss: Der
Hauptsachverständige (SV1) wird von seiner Verpflichtung ein Gutachten zu
erstatten entbunden. Der Sachverständige für Statik (SV3), dem die Prozessakte
(Akte) nicht übersandt wurde, wird gleichzeitig entlassen. Es wird Termin zur
mündlichen Verhandlung auf den 07.06.2022 bestimmt. Warum eine mündliche
Verhandlung anberaumt wurde, wird nicht mitgeteilt. 13.12.2021 SV1 (R4 Akte)
Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sich für befangen und reicht die
Prozessakte (Akte) an das Gericht zurück. R4 hatte am 08.12.2021 verfügt, dass
die Prozessakte an SV3 weitergeleitet werde sobald diese von SV1 zurück sei. SV3
wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. 08.12.2021 KL (R4
Zeit!) (SV1 Akte) SV3 Die Kläger (KL) haben eine Verzögerungsrüge eingereicht.
Landgericht (R4) Beschluss: Dem Hauptsachverständigen (SV1) wird eine Frist bis
28.02.2022 gesetzt sein Gutachten fertigzustellen SV1 hat mit Schriftsatz vom
08.11.2021 mitgeteilt sein Büro Ende Januar 2022 zu schließen. Mitteilung durch
das Gericht an den Sachverständigen für Statik (SV3), dass er die Prozessakte
(Akte) erhält, sobald das Gericht sie vom Hauptsachverständigen (SV1)
zurückerhalten hat. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht
vorliegt. 30.11.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert
bei Gericht, dass ihm die Prozessakte (Akte) immer noch nicht vorgelegt wurde.
08.11.2021 SV1 R4 Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sein Gutachten
nicht fertigstellen zu wollen und er sein Büro Ende Januar 2022 (Zeit!)
schließen werde. 14.10.2021 SV3 R4 Akte BKL Der Sachverständige für Statik (SV3)
bittet das Gericht um Übersendung des fehlenden Schriftsatzes der Kläger vom
07.06.2021 (Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der
tragenden 11.5 cm Stützwand) sowie um Vorlage verschiedener Dokumente durch den
Bauunternehmer (BKL). Er benötigt die Prozessakte (Akte). 11.10.2021 SV3 R4 Akte
BKL Der Sachverständige für Statik (SV3) teilt dem Gericht, dass er vor über 3
Jahren sich in die Akte eingearbeitet hatte. Es ist jetzt wieder notwendig, dass
er sich erneut vollständig in die Akte und ihre Anlagen einarbeitet. Er benötige
auch die Statik für den Ringbalken unter dem Dach. Er soll lt. Schreiben des
Gerichts vom 16.08.2021 mit der Erstattung seines Gutachtens fortfahren.
07.10.2021 SV3 R4 Akte Landgericht (R4) Beschluss: Der Sachverständige für
Statik (SV3) soll sein Gutachten um die Beweisfrage aus dem Schriftsatz der
Kläger vom 07.06.2021 erweitern. Diesen Schriftsatz der Kläger erhält der SV3
aber nie. Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden
11,5 cm Stützwand. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn
die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Der dazugehörige
Beschluss von R4 wird nicht in die Prozessakte aufgenommen. Er ist dort nicht
auffindbar. 😱 07.09.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3)
bittet das Gericht um die Beantwortung von vier noch offenen Schreiben
(18.09.2018, 14.11.2018, 25.05.2020 und 27.10.2020). Er möchte sein Gutachten
erstellen. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die
Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Weiterhin bittet er um
Vorlage der Prozessakte (Akte). 27.04.2021 R4 Akte Der aktuell zuständige 4.
Richter (Einzelrichter) in dem Verfahren teilte mit, er werde sich bemühen, sich
zeitnah in die Sache (Akte) einzuarbeiten und weitere verfahrensleitende
Maßnahmen erlassen. 27.10.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3)
moniert, dass ihm die Prozessakte (Akte) nicht vorliegt. Er macht darauf
aufmerksam, dass die Standsicherheit des Erddruckbalkens nicht gegeben ist, wenn
die Standsicherheit der 11.5 cm Stützwand, die als Auflager dient, nicht
nachgewiesen wird. Es fehlen immer noch die Überwachungsprotokolle für die
Betonfertigteile. SV3 macht auf die Gültigkeit seines Schreibens vom 18.09.2018
aufmerksam. Hinweis: das erforderliche Fundament der 11.5 cm Stützwand fehlt.
25.05.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht
darauf aufmerksam, dass das letzte Schreiben des Gerichts 1 Jahr 6 Monate
zurückliegt (20.11.2018). 18.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3)
macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die von dem Bauunternehmer vorgelegten
statischen Unterlagen nicht korrekt sind. Er bittet um Klärung der Frage, wie er
verfahren soll. Hinweis: Es gibt ein privates Bodengutachten, welches bereits
diese Frage geklärt hat. Die darin gemachten Angaben sind mit den
Erfahrungswerten des Sachverständigen fast deckungsgleich. Der Bauunternehmer
versucht plötzlich so zu tun, als wenn er dieses Bodengutachten nie bekommen
hätte. Nicht nur, dass der Stützwand für den Erddruckbalken das erforderliche
Fundament fehlt, sondern auch der Erddruck, der auf dem Erddruckbalken lastet,
ist viel höher als der Bauunternehmer in seiner Statik angenommen hat.
14.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3) wendet sich an das
Landgericht und bittet um Vorlage noch fehlender Unterlagen durch den
Bauunternehmer. Es muss u.a. die Statik für die Stützwand des Erddruckbalkens
vorgelegt werden, da der Erddruckbalken nicht standsicher ist, sollte dieser
statische Nachweis fehlen. 12.05.2011 SV2 R1 Der Sachverständige für Statik
(SV2) wendet sich an den Hauptsachverständigen und übersendet eine lange Liste
die Unterlagen bezeichnet, die er vom Bauunternehmer benötigt. Im Jahre 2018
werden Teile von diesen Unterlagen durch den heutige Sachverständigen für Statik
SV3 ebenfalls benötigt, doch diese Dokumente sind verschwunden. Nachweislich
fehlen vom Bauunternehmer gesendete Unterlagen in einem Beweismittelordner.
Dieser Beweismittelordner aus dem Jahre 2011 wurde den Klägern erst Anfang des
Jahres 2022 zugänglich gemacht. Daraus folgt, dass den Klägern ein wichtiges
Beweismittel 11 Jahre lang vorenthalten wurde. Dieser Beweismittelordner enthält
auch ein Dokument aus dem Jahre 2010, welches anschaulich beweist, dass bereits
zum damaligen Zeitpunkt bekannt war, dass das Haus falsch abgedichtet wurde und
es sich augenscheinlich um einen irreparablen Kardinalfehler handelte. Dem
Gericht hat man aber stets weismachen wollen, dass lediglich eine fehlerhafte
Drainage vorliegt.


WAS SIE WISSEN SOLLTEN

Bei den Artikeln, die auf allesfakten.de veröffentlicht werden, handelt es sich
um Tatsachen, die sich durch Dokumente, welche auch u.a. Bestandteil der
Prozessakte sind, belegen lassen.

VON DEN ARBEITEN WÄHREND DER BAUPHASE WURDEN ÜBER 2.000 SEHR HOCHAUFLÖSENDE
FOTOS MIT EINER PROFIKAMERA ERSTELLT, DIE WICHTIGE DETAILS ZEIGEN. DIE IN DEN
BILDERGALERIEN GEZEIGTEN FOTOAUFNAHMEN LIEGEN SEIT DEM START DES
BEWEISSICHERUNGSVERFAHREN IM JAHRE 2011 DEM GERICHT BZW. DEN GUTACHTERN UND DEM
BAUUNTERNEHMER VOR. AUSNAHME BILDEN LEDIGLICH EINIGE SEHR WENIGE AUFNAHMEN AUS
NEUERER ZEIT. MEHRERE DATENTRÄGER (CD'S UND DVD'S) MIT DEM BILDMATERIAL WURDEN
DER GEGENSEITE UND DEM GERICHTLICH BESTELLTEN SACHVERSTÄNDIGEN AUF DER BAUSTELLE
ÜBERGEBEN. ERDRÜCKENDE BEWEISE, DIE KEINER IGNORIEREN KANN, AUCH DER GERICHTLICH
BESTELLTE SACHVERSTÄNDIGE NICHT.



WIE ALLES BEGANN - 2010

Die Eheleute Rebmann, beauftragten im Jahr 2010 eine Fertigbau Firma aus dem
nördlichen Saarland als Generalunternehmerin mit der schlüsselfertigen
Erstellung eines Einfamilienhauses auf einem uns gehörenden Grundstück in
Gersheim-Herbitzheim bei Homburg.

Die Generalunternehmerin begann im September 2010 mit den Bauarbeiten. Gemäß dem
jeweiligen Baufortschritt überwiesen wir bis Dezember 2010 Teilzahlungen in Höhe
von insgesamt 135.000,00 EUR an die Fertigbau Firma.

Noch während der Bauphase, Ende Dezember 2010 wiesen wir den Bauunternehmer
schriftlich auf diverse (kleinere) Mängel hin, die wir entdeckt hatten, und
baten um Behebung derselben. Da die Fertigbau Firma keine Anstalten machte, die
Mängel zu beheben, beauftragten wir privat einen Sachverständigen mit der
Aufnahme einer Mängelliste. Zahlreiche Mängel wurden festgehalten. Wir forderten
die Fertigbau Firma unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf. Einige
kleinere Mängel wurden in Folge oberflächlich "behandelt", ansonsten erfolgte
keine Reaktion der Fertigbau Firma.
Mit einem Schreiben vom 06.01.2011 teilt der Bauunternehmer lediglich mit:
"...5. Wir sehen die aufgeführten Punkte nicht als Baumängel bzw. Bauschäden,
sondern lediglich als noch offene Punkte der Bauausführung. Diese Punkte werden
natürlich von uns fachgerecht erledigt."

😂😭


Wir engagierten den ersten von sechs Anwälten, der im Jahre 2011 das
Beweissicherungsverfahren beim Landgericht in Saarbrücken beantragte. Es war
unfassbar für uns, als sich herausstellte, dass dieser Anwalt sich auf
betrügerische Weise auf unsere Kosten bereichert hatte. Eine Strafanzeige wurde
verfolgt und der Anwalt wurde verurteilt. Seine Berufung hatte keinen Erfolg.
Wir hörten, dass er seine Zulassung als Anwalt verloren hat...

😱😰

Das ist erst der Anfang einer immer noch andauernden schrecklichen Odysee.
Bleiben Sie am Ball, denn es gibt bald viel mehr davon!!!

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Berichte
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Übersicht Berichte


ÜBERSICHT BERICHTE

 * Zeige alle
 * Energiekosten
 * Gefahr
 * Irreparabel
 * Medien
 * Mindermengen
 * Prozessverschleppung
 * Statik
 * Verdacht Beihilfe
 * Versuch Prozessbetrug

VERSUCHTER PROZESSBETRUG IN MEHREREN FÄLLEN 😱

Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Achtung!
Der Bauunternehmer und seine Rechtsanwälte lassen keinen Versuch aus das Gericht
zu beeinflußen, indem sie falsche Tatsachen behaupten. Das Gesetzt kennt dafür
einen Straftatbestand, nämlich den Prozessbetrug. Der Versuch ist bereits
strafbar.

RING- UND ERDDRUCKBALKEN - STÜTZWAND OHNE ERFORDERLICHES FUNDAMENT 😱

Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Prozessverschleppung Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Achtung! Echt krass!
Ring- und Erddruckbalken sind aus Fertigteilen errichtet worden. Der
Bauunternehmer legt die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsprotokolle für
die Ausführung des Erddruckbalkens im Untergeschoss und des Ringbalkens im
Obergeschoss nicht vor. Er hat mittlerweile ausdrücklich zugestanden, dass es
keine Überwachungsprotokolle des Tragwerkplaners gibt (27.04.2021).

BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 20.01.2023

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Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende
in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des
Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr
nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Print Artikel) Bild Saarland
20.01.2023 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS ALBTRAUM-HAUS - Der Artikel ist in
der Bild Saarland am 20.01.2023 erschienen.

BILD (ONLINE-ARTIKEL) 20.01.2023 - BAUPFUSCH - HAUS SOLL ZWANGSVERSTEIGERT
WERDEN 

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Der Baupfusch-Streit geht nun schon ins 13. Jahr. Doch noch immer ist kein Ende
in Sicht. Zu allem Ärger droht jetzt die Zwangsversteigerung des
Albtraum-Hauses, das Isabelle (56) und Jürgen Rebmann (65) wegen Einsturzgefahr
nicht betreten dürfen (BILD berichtete). (Online Artikel) Bild Saarland
20.01.2023 (Online) Baupfusch - Haus soll zwangsversteigert werden Sie werden
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Printausgabe der Bild vom 20.01.2023.

BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 14.09.2022

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Echt krass!
Print Artikel - Bild Saarland 14.09.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus DAS
ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - nicht eingezogen, schon einsturzgefährdet - Der
Artikel ist als Aufmacher in der Bild Saarland am 14.09.2022 erschienen.

BILD (ONLINE-ARTIKEL) 14.09.2022 - NICHT EINGEZOGEN, SCHON EINSTURZGEFÄHRDET 

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eingezogen, schon einsturzgefährdet Sie werden direkt auf die Seite von Bild
Saarland verlinkt. Sehen Sie dazu auch die Printausgabe der Bild vom 14.09.2022.

BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022

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ALBTRAUM-HAUS Baupfusch - Gerichtspfusch - Der Artikel ist als Aufmacher in der
Bild Saarland am 13.07.2022 erschienen.

BILD (BUNDESWEITE PRINT-AUSGABE) VOM 13.07.2022

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Print Artikel - Bild (bundesweit) 13.07.2022 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus -
PFUSCH AM BAU Wir können seit 11 Jahren nicht einziehen - Der Artikel ist in der
bundesweiten Bildausgabe am 13.07.2022 erschienen.

BILD (ONLINE-ARTIKEL) 13.07.2022

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BILD SAARLAND (PRINT-AUSGABE) VOM 15.12.2021

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nicht in unser Haus einziehen. Der Artikel ist als Aufmacher in der Bild
Saarland am 15.12.2021 erschienen.

BILD (ONLINE-ARTIKEL) 15.12.2021

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Online Artikel - Bild Saarland 15.12.2021 (Online) Baupfusch? Sie werden direkt
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vom 15.12.2021.

PROZESSVERSCHLEPPUNG 😱

Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Verdacht Beihilfe
Achtung!
Der Bauunternehmer gibt sich seit dem Start des Beweissicherungsverfahrens im
Jahre 2011 jede erdenkliche Mühe das Verfahren zu verschleppen, sei es durch
zögerliche Herausgabe oder gar gänzlicher Zurückhaltung von Dokumenten und
Beweismaterialien, die von den Sachverständigen angefordert wurden.

Es liegen weitere erdrückende Beweise vor, dass sich anderer Personenkreis
ebenfalls jede erdenkliche Mühe gibt das Verfahren zu verschleppen.

Zu diesem Thema wird es noch eine umfängliche Berichterstattung geben.

VERDACHT BEIHILFE 😱

Zum Bericht Versuch Prozessbetrug
Zum Bericht Versuch Prozessbetrug
Achtung!
Ein bestimmter Personenkreis, der in das Verfahren involviert ist, scheint dem
Bauunternehmer wohlwollend gesonnen. Beweise liegen vor und der Verdacht
erhärtet sich, dass der Versuch der Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug im
Raum steht. Der Versuch ist strafbar.
Zu gegebenen Zeitpunkt werden die Erkentnisse über die Personen und deren
Aktivitäten bzw. Unterlassungen hier veröffentlicht.

KARDINALFEHLER 😱 BODENVERHÄLTNISSE - ABDICHTUNG FALSCH -  A B R I S S 

Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Zum Bericht Versuch Prozessbetrug Verdacht Beihilfe
Kardinalfehler!
Woah! Abriss Der Boden ist nur in sehr geringem Maße wasserdurchlässig. Dies
wusste der Bauunternehmer bereits bei der Antragstellung der Baugenehmigung bei
der Unteren Baubehörde in Homburg. Anstatt gegen drückendes Wasser abzudichten
und sich an den Bauantrag und die bestehenden Vorschriften zu halten, baut die
Fertigbau Firma eine nicht genehmigungsfähige Drainage.

BODENPLATTE 😵

Zum Bericht Bodenverhältnisse
Zum Bericht Bodenverhältnisse
Der Bauunternehmer "spart" und ignoriert komplett die Vorgaben bzgl. der
Abdichtung gegen drückendes Wasser bei der Konstruktion der Bodenplatte
(Bodengutachten). Anstatt die Bodenplatte der geforderten Abdichtung anzupassen
"spart" der Bauunternehmer weiter ein, indem er lediglich eine Schotterschicht
von 4-6 cm Dicke einbringt.
Die Abwasserrohre, nicht mehr zugänglich, da unter der Bodenplatte, werden nicht
eingesandet.
Die Bodenplatte ist nicht tragend konzipiert und trotzdem stellt die Fertigbau
Firma eine tragende Stützwand darauf, die dadurch statisch nicht nachgewiesen
werden kann. Die Standsicherheit des Hauses ist nicht gewährleistet.

ELEKTROINSTALLATION - LEBENSGEFAHR 😱

Zum Bericht
Zum Bericht
Lebensgefahr! Echt krass!
Lebensgefahr! Fundamenterder Lebensbedrohliche Elektroinstallation 🤑 💀. Die
Elektroinstallation entspricht nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften.
Besonders der Erder wurde nicht von einer Fachkraft eingebaut, so wie gefordert,
sondern von der Fertigbau Firma selbst. Der Sachverständige kann nicht
ausschließen, dass nach Jahren die FI-Schutzschaltung nicht mehr funktioniere
und Gefahr für Mensch u. Tier bestünde.

ESTRICH IST ZU DÜNN

Zum Bericht
Zum Bericht
Der Estrich ist viel zu dünn. Da sich auf der Betonplatte Elektro- und
Wasserrohre befinden, die sich auch noch kreuzen und keinerlei
Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, besteht Bruchgefahr des Estrichs. Die
Bauteilöffnung zeigt eine Dicke von 3 cm.

KATASTROPHE - ISOLIERUNG

Zum Bericht
Zum Bericht
Die Fassadendämmung (Isolierung) des Hauses wurde im Winter bei nassen und
eiskalten Wänden aufgeklebt. Der Gutachter war hellauf begeistert die Leitungen
der Wärmepumpe direkt unter der Isolierung zu finden. So geht es auf keinen
Fall. Die gesamte Isolation muss entfernt und erneuert werden.

CHAOS - INSTALLATION

Zum Bericht
Zum Bericht
Die Deckenisolation ist durchfeuchtet (hat keine Funktion mehr), alle
Heizungsanschlussrohre müssen ohne Ausnahme ausgetauscht werden. Abflussleitung
im Bad hat Gegengefälle. Noch während der Bauphase kam es zu einem
Wasserrohrbruch.
Die Elektroinstallation ist so katastrophal, dass ein Extra-Artikel dafür
existiert.

DACHBEFESTIGUNG

Zum Bericht
Zum Bericht
Teile der Dachbefestigung entsprechen nicht den Regeln der Baukunst. Hier hätte
die Isolierung den groben Baupfusch verdeckt und niemand hätte was gemerkt. Das
hat Methode bei dieser Fertigbau Firma.

UNENDLICHE LISTE 😱

Zum Bericht
Zum Bericht
Die Raumhöhen der Büros entsprechen nicht den Vorgaben der
Arbeitsstättenverordnung. Sie sind also zu niedrig und dieser Baumangel ist
nicht behebbar. Das gesamte UG ist somit nur als Keller anzusehen. Die
Dämmschichten und auch deren Dicken unter dem Estrich wurden vertauscht
eingebaut. Im Gutachten ist festgehalten, dass dadurch auf jeden Fall höhere
Heizkosten entstehen werden. Dies ist ein Fass ohne Boden.
Chronologische Abfolge
Legende an/aus(Die Auflistung ist nicht vollständig und wird ergänzt.)  

AbkürzungSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Abkürzung
WerSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Wer SV1
Hauptsachverständiger SV2 1. Sachverständiger für Statik SV3 Sachverständiger
für Statik RO2 Richterin am OLG RO1 Richter am OLG K3 3. Zivilkammer R4 Richter
am Landgericht (Richter Nr. 4) R3 Richterin auf Probe (Richter Nr. 3) R2 Richter
am Landgericht (Richter Nr. 2) R1 Richter am Landgericht (Richter Nr. 1) BKL
Beklagte (Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland) UBA Untere Bauaufsicht
des Saarpfalz-Kreis Gersheim Bürgermeister der Gemeinde Gersheim Zeit! Zeit
Diskrepanz Akte Prozessakte

DatumSortiere aufsteigend nach Sortiere absteigend nach Datum Vorgang Was
02.03.2023 Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe
zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die
Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle
Beweise bleiben erhalten!!! 08.02.2023 K3 BKL Zeit! Auf Antrag der Gegenseite
hebt die 3. Zivilkammer den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09.03.2023 auf
und bestimmt neuen Termin für den 20.04.2023 um 10.30 Uhr. Grund: der Anwalt der
Gegenseite befindet sich im Urlaub. 24.01.2023 K3 Die 3. Zivilkammer bestimmt
als neuen Termin zur mündlichen Verhandlung den 09.03.2023 um 13.00 Uhr.
23.01.2023 K3 Zeit! Die 3. Zivilkammer hebt den Termin zur mündlichen
Verhandlung vom 23.01.2023 auf. Grund war: unser Anwalt war erkrankt. 23.12.2022
Zeit! Die finanzierende Hausbank kündigt uns die Zwangsvollstreckung in das
Grundstück und in das Privatvermögen an. Frist bis zur Zwangsversteigerung 6
Monate. Grund: aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hauses wird ein
schon seit zwei Jahren bereitgestelltes Bauspardarlehen versagt und es kommt
nicht zur Ablösung des Vorfinanzierungskredites. Die Hausbank kassiert ca.
90.000 € Ansparsumme von der Bausparkasse ein verzichtet aber ohne Ankündigung
auf die ihr in vollem Umfang abgetretenen Rechte aus dem Bausparvertrag. Der
Bausparvertrag und dessen vollumfängliche Abtretung waren übrigens Voraussetzung
für die Erteilung des Vorfinanzierungskredites. 😱 10.11.2022 K3 BKL Die 3.
Zivilkammer verfügt, dass die von der BKL vorgelegte statische Berechnung aus
2018 den Anfordernissen nicht gerecht wird. Die BKL bekommt nochmals eine Frist
von 3 Wochen den von der UBA in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten
Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens und der lastabtragenden
Querwand hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen.
14.10.2022 K3 BKL Die 3. Zivilkammer verfügt, dass Beweis erbracht werden soll,
ob ein statischer Nachweis hinsichtlich des Erddruckbalkens und der
lastabtragenden Querwand noch erbracht werden kann... Es wird Termin zur
mündlichen Verhandlung für den 23.01.2023 verfügt. 05.09.2022 UBA Die Untere
Bauaufsicht verfügt die Untersagung der Nutzung des Gebäudes sowie des
Grundstückes. Es muss eine Absperrung durch einen Bauzaun rund um das Bauobjekt
in einem Mindestabstand von 5 Metern erfolgen. FAKT: "Erddruckbalken nicht
standsicher!!!" 25.08.2022 UBA Die Untere Bauaufsicht kündigt Auflagen an, wie
Untersagung der Nutzung des Gebäudes und Absperrung durch einen Zaun. 06.07.2022
UBA Gersheim Da es bis zum 06.07.2022 keine Reaktion von Seiten der Fertigbau
Firma bzw. von den bearbeitenden Stellen gab, sehen wir uns verpflichtet die
Einsturzgefahr des Erddruckbalkens bzw. des Hauses anzuzeigen. Anzeige erfolgt
per Fax und Mail an die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises und an den
Bürgermeister sowie das Bauamt der Gemeinde Gersheim. 14.06.2022 R4 Zeit!
Landgericht (R4) Beschluss: Das Gericht beabsichtigt, den kompletten
Begutachtungsprozess neu aufzurollen. Wir werden erneut zur Kasse gebeten (wir:
3000€ Fertigbau Firma: 500€), obwohl der im Februar entlassene
Hauptsachverständige bereits voll bezahlt wurde und kein vollendetes
verwertbares Gutachten abgeliefert hat, da er sich geweigert hat dies zu tun. R4
ignoriert geflissentlich offensichtliche Beweise, die mehrfach schriftsätzlich
in den Prozess eingebracht worden sind, zu Gunsten der Fertigbau Firma.
Weiterhin unterdrückt R4 das wichtige Gutachten bzgl. der maroden Statik des
Bauwerkes. Ein Co-Sachverständiger für Statik hat dem Gericht x-mal mitgeteilt
und aufmerksam gemacht, dass wichtige Unterlagen der Statik des Bauunternehmers
fehlen und nachgereicht werden müssen, damit sein Gutachten geschrieben werden
kann. Er weist das Gericht mehrmals daraufhin, dass der Erddruckbalken, der von
der Fertigbau Firma hergestellt wurde, nicht standsicher ist, wenn die Statik
nicht komplett nachgewiesen wird. Bis heute hat der Bauunternehmer nichts
geliefert. Daraus folgt, dass das Haus einsturzgefährdet ist. 23.05.2022 R4
Landgericht (R4) Beschluss: Der mündliche Termin vom 21.06.2022 wird aufgehoben
- aus welchem Grund, erfahren wir erst durch Nachfrage beim Gericht. Wir hatten
mit Schriftsatz vom 22.04.2022 mitgeteilt, dass wir nicht vergleichsbereit sind.
Sollte der mündliche Termin Vergleichsverhandlungen gedient haben, stellt sich
jedoch die Frage warum R4 dann die Parteien nicht geladen hatte. 10.03.2022 R4
BKL Landgericht (R4) Terminverschiebung: Der mündliche Termin vom 07.06.2022
wird aufgehoben - Neuer Termin ist der 21.06.2022 - auf Antrag der Beklagten
(BKL) 01.03.2022 (R4 Akte Zeit!) SV1 SV3 Landgericht (R4) Beschluss: Der
Hauptsachverständige (SV1) wird von seiner Verpflichtung ein Gutachten zu
erstatten entbunden. Der Sachverständige für Statik (SV3), dem die Prozessakte
(Akte) nicht übersandt wurde, wird gleichzeitig entlassen. Es wird Termin zur
mündlichen Verhandlung auf den 07.06.2022 bestimmt. Warum eine mündliche
Verhandlung anberaumt wurde, wird nicht mitgeteilt. 13.12.2021 SV1 (R4 Akte)
Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sich für befangen und reicht die
Prozessakte (Akte) an das Gericht zurück. R4 hatte am 08.12.2021 verfügt, dass
die Prozessakte an SV3 weitergeleitet werde sobald diese von SV1 zurück sei. SV3
wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht vorliegt. 08.12.2021 KL (R4
Zeit!) (SV1 Akte) SV3 Die Kläger (KL) haben eine Verzögerungsrüge eingereicht.
Landgericht (R4) Beschluss: Dem Hauptsachverständigen (SV1) wird eine Frist bis
28.02.2022 gesetzt sein Gutachten fertigzustellen SV1 hat mit Schriftsatz vom
08.11.2021 mitgeteilt sein Büro Ende Januar 2022 zu schließen. Mitteilung durch
das Gericht an den Sachverständigen für Statik (SV3), dass er die Prozessakte
(Akte) erhält, sobald das Gericht sie vom Hauptsachverständigen (SV1)
zurückerhalten hat. SV3 wird die Akte nicht erhalten, obwohl sie dem Gericht
vorliegt. 30.11.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) moniert
bei Gericht, dass ihm die Prozessakte (Akte) immer noch nicht vorgelegt wurde.
08.11.2021 SV1 R4 Zeit! Der Hauptsachverständige (SV1) erklärt sein Gutachten
nicht fertigstellen zu wollen und er sein Büro Ende Januar 2022 (Zeit!)
schließen werde. 14.10.2021 SV3 R4 Akte BKL Der Sachverständige für Statik (SV3)
bittet das Gericht um Übersendung des fehlenden Schriftsatzes der Kläger vom
07.06.2021 (Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der
tragenden 11.5 cm Stützwand) sowie um Vorlage verschiedener Dokumente durch den
Bauunternehmer (BKL). Er benötigt die Prozessakte (Akte). 11.10.2021 SV3 R4 Akte
BKL Der Sachverständige für Statik (SV3) teilt dem Gericht, dass er vor über 3
Jahren sich in die Akte eingearbeitet hatte. Es ist jetzt wieder notwendig, dass
er sich erneut vollständig in die Akte und ihre Anlagen einarbeitet. Er benötige
auch die Statik für den Ringbalken unter dem Dach. Er soll lt. Schreiben des
Gerichts vom 16.08.2021 mit der Erstattung seines Gutachtens fortfahren.
07.10.2021 SV3 R4 Akte Landgericht (R4) Beschluss: Der Sachverständige für
Statik (SV3) soll sein Gutachten um die Beweisfrage aus dem Schriftsatz der
Kläger vom 07.06.2021 erweitern. Diesen Schriftsatz der Kläger erhält der SV3
aber nie. Es dreht sich um die Frage nach dem fehlenden Fundament der tragenden
11,5 cm Stützwand. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn
die Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Der dazugehörige
Beschluss von R4 wird nicht in die Prozessakte aufgenommen. Er ist dort nicht
auffindbar. 😱 07.09.2021 SV3 R4 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3)
bittet das Gericht um die Beantwortung von vier noch offenen Schreiben
(18.09.2018, 14.11.2018, 25.05.2020 und 27.10.2020). Er möchte sein Gutachten
erstellen. Es mangelt an der Standsicherheit des Erddruckbalkens, wenn die
Stützwand 11,5 cm statisch nicht nachgewiesen wird. Weiterhin bittet er um
Vorlage der Prozessakte (Akte). 27.04.2021 R4 Akte Der aktuell zuständige 4.
Richter (Einzelrichter) in dem Verfahren teilte mit, er werde sich bemühen, sich
zeitnah in die Sache (Akte) einzuarbeiten und weitere verfahrensleitende
Maßnahmen erlassen. 27.10.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3)
moniert, dass ihm die Prozessakte (Akte) nicht vorliegt. Er macht darauf
aufmerksam, dass die Standsicherheit des Erddruckbalkens nicht gegeben ist, wenn
die Standsicherheit der 11.5 cm Stützwand, die als Auflager dient, nicht
nachgewiesen wird. Es fehlen immer noch die Überwachungsprotokolle für die
Betonfertigteile. SV3 macht auf die Gültigkeit seines Schreibens vom 18.09.2018
aufmerksam. Hinweis: das erforderliche Fundament der 11.5 cm Stützwand fehlt.
25.05.2020 SV3 R3 Akte Der Sachverständige für Statik (SV3) macht das Gericht
darauf aufmerksam, dass das letzte Schreiben des Gerichts 1 Jahr 6 Monate
zurückliegt (20.11.2018). 18.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3)
macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die von dem Bauunternehmer vorgelegten
statischen Unterlagen nicht korrekt sind. Er bittet um Klärung der Frage, wie er
verfahren soll. Hinweis: Es gibt ein privates Bodengutachten, welches bereits
diese Frage geklärt hat. Die darin gemachten Angaben sind mit den
Erfahrungswerten des Sachverständigen fast deckungsgleich. Der Bauunternehmer
versucht plötzlich so zu tun, als wenn er dieses Bodengutachten nie bekommen
hätte. Nicht nur, dass der Stützwand für den Erddruckbalken das erforderliche
Fundament fehlt, sondern auch der Erddruck, der auf dem Erddruckbalken lastet,
ist viel höher als der Bauunternehmer in seiner Statik angenommen hat.
14.09.2018 SV3 R2 Der Sachverständige für Statik (SV3) wendet sich an das
Landgericht und bittet um Vorlage noch fehlender Unterlagen durch den
Bauunternehmer. Es muss u.a. die Statik für die Stützwand des Erddruckbalkens
vorgelegt werden, da der Erddruckbalken nicht standsicher ist, sollte dieser
statische Nachweis fehlen. 12.05.2011 SV2 R1 Der Sachverständige für Statik
(SV2) wendet sich an den Hauptsachverständigen und übersendet eine lange Liste
die Unterlagen bezeichnet, die er vom Bauunternehmer benötigt. Im Jahre 2018
werden Teile von diesen Unterlagen durch den heutige Sachverständigen für Statik
SV3 ebenfalls benötigt, doch diese Dokumente sind verschwunden. Nachweislich
fehlen vom Bauunternehmer gesendete Unterlagen in einem Beweismittelordner.
Dieser Beweismittelordner aus dem Jahre 2011 wurde den Klägern erst Anfang des
Jahres 2022 zugänglich gemacht. Daraus folgt, dass den Klägern ein wichtiges
Beweismittel 11 Jahre lang vorenthalten wurde. Dieser Beweismittelordner enthält
auch ein Dokument aus dem Jahre 2010, welches anschaulich beweist, dass bereits
zum damaligen Zeitpunkt bekannt war, dass das Haus falsch abgedichtet wurde und
es sich augenscheinlich um einen irreparablen Kardinalfehler handelte. Dem
Gericht hat man aber stets weismachen wollen, dass lediglich eine fehlerhafte
Drainage vorliegt.


WICHTIGE TERMINE(DIE AUFLISTUNG IST NICHT VOLLSTÄNDIG UND WIRD ERGÄNZT.)

Wichtige Termine


WICHTIGE TERMINE(DIE AUFLISTUNG IST NICHT VOLLSTÄNDIG UND WIRD ERGÄNZT.)

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Termin
 * 20.04.2023 - Zeit: 10:30 Uhr
   Die 3. Zivilkammer setzte neuen Termin zur mündlichen Verhandlung an Die
   Verhandlung ist öffentlich. Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum
   114NG

Bodenverhältnisse Bodenplatte Ringbalken Erddruckbalken Elektroinstallation
Estrich zu dünn Isolierung Installation Dachbefestigung Unendliche Liste


WICHTIGE TERMINE(DIE AUFLISTUNG IST NICHT VOLLSTÄNDIG UND WIRD ERGÄNZT.)

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 * 20.04.2023 - Zeit: 10:30 Uhr
   Die 3. Zivilkammer setzte neuen Termin zur mündlichen Verhandlung an Die
   Verhandlung ist öffentlich. Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum
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