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Newsletter rund um die Steuererklärung und die Steuern im Kanton Bern
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Newsletter im Internet betrachten





Ausgabe 3 / Mai 2022
> Version française


Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung
So versteuern Sie Kryptowährungen richtig
Guten Tag Rainer Froese

Haben Sie Bitcoins oder andere Token gekauft? Fragen Sie sich, ob Sie diese in
der Steuererklärung angeben müssen oder allenfalls Steuern sparen können, wenn
Sie diese Kryptowährungen nicht deklarieren? Auf dieses Thema gehen wir in
unserem Newsletter ein. Lesen Sie zudem alles rund um die erste von drei
Steuerraten des laufenden Steuerjahres, die wir zurzeit versenden.










Steuern bezahlen







Erste Steuerrate 2022 ist unterwegs

Die erste Steuerrate für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und
Vermögenssteuern) beträgt 40 Prozent des voraussichtlich geschuldeten
Steuerbetrags. Die Rechnung ist bis 19. Juni 2022 zahlbar. Bei verspäteter
Zahlung sind 3 Prozent Verzugszins geschuldet.
 
Grundlage für die Berechnung ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw.
der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht
eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. Es lohnt
sich somit, die Steuererklärung möglichst rasch einzureichen.




Rechnungen neu mit QR-Code

Wir versenden unsere Rechnungen seit April 2022 mit dem neuen QR-Code. Damit
setzen wir die Vorgaben der Schweizerischen Post fristgerecht um.

Haben Sie von uns im 2022 einen Einzahlungsschein für Vorauszahlungen oder für
laufende Abzahlungsvereinbarungen erhalten? Wir senden Ihnen bis September 2022
per Post automatisch neue QR-Rechnungen für Ihre Zahlungen.

Laufende Abzahlungsvereinbarungen und vereinbarte Zahlungserleichterungen
bleiben gültig.
Mehr zu den QR-Rechnungen



Möchten Sie die Ratenrechnung in Teilen zahlen:
In BE-Login finden Sie die entsprechende Referenznummer für Ihr E-Banking oder
Sie können direkt die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen (Einzahlungsscheine)
bestellen.



www.taxme.ch > E-Services > Rechnungen bezahlen











Aus der Steuerpraxis







Besitzen Sie Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co.?

Dann möchten Sie sicher wissen, wie Sie diese Vermögenswerte in der
Steuererklärung deklarieren. Bekanntlich werden Kauf und Verkauf von
Kryptowährungen in sogenannten Blockchains dauerhaft dokumentiert.
Kryptowährungen sind insofern alles andere als anonym.

Im Grundsatz ist es für Privatpersonen ganz einfach:


Alle Kryptowährungen werden von der Steuerverwaltung als Vermögenswerte
angeschaut. Sie sind mit ihrem aktuellen Kurswert in der Steuererklärung zu
deklarieren und zwar mit dem Wert, den sie am Ende des Steuerjahres hatten.
Diese Währungen unterliegen der Vermögenssteuer. Krypto-Handelsplattformen wie
Etoro, Coinbase oder Binance stellen in der Regel keine Kapitalnachweise aus.
Machen Sie sich deshalb einen Screenshot (Bildschirmfoto) von Ihrem
Krypto-Portfolio, damit Sie einen Nachweis haben.



Sämtliche Erträge, die mit Kryptowährungen erwirtschaftet werden, sind in der
Steuererklärung anzugeben. Zu den Erträgen zählen alle passiven Einkünfte aus
Staking, Lending, Liquidity Mining usw., die in der Form von Kryptowährungen
zufliessen. Steuerbar ist jeweils der Wert im Zeitpunkt des Zuflusses. Nutzen
Sie vorhandene Abrechnungstools zur Bestimmung der Erträge eines Steuerjahres
und bewahren sie die entsprechenden Belege für allfällige Nachfragen der
Steuerverwaltung auf. Kosten, die beim Handel über Online-Plattformen entstehen,
können Sie nicht von den Steuern abziehen.



Kursgewinne und Gewinne, die bei einer Veräusserung erzielt werden, unterliegen
im Privatvermögen nicht der Einkommenssteuer. Umgekehrt können allerdings auch
allfällige Wertverluste steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden.



Weiterführende Informationen – insbesondere auch zur gewerbsmässigen Tätigkeit
mit Kryptowährungen – finden Sie im:



TaxInfo: Kryptowährungen











Steuererklärung online ausfüllen







Via dem kantonalen Portal BE-Login laden Sie Ihre Belege direkt beim Ausfüllen
mit TaxMe-Online hoch. Anschliessend geben Sie die Steuererklärung vollständig
elektronisch frei.







Zum Login



Für den Zugang verwenden Sie Ihre E-Mail-Adresse und das Passwort sowie ein
Sicherheitsmerkmal der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Nebst SMS und Codekarte
können Sie neu die 2FA-App als Sicherheitsmerkmal wählen.



Neue zusätzliche Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
Auf BE-Login können Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung neu per Smartphone-App
durchführen. Damit wird die Anmeldung noch sicherer. Wie Sie die Smartphone-App
installieren, lesen Sie im Leitfaden oder rufen Sie den Support BE-Login an: +41
31 636 99 99


In den Einstellungen Ihres BE-Login-Kontos können Sie selbst festlegen, welches
Sicherheitsmerkmal Sie bevorzugen.

Verfügen Sie noch über keinen Zugang zu BE-Login? Registrieren Sie sich mit den
Login-Daten auf dem Brief zur Steuererklärung.











Aktuell







Ihr elektronisches Steuerdossier

Ihr elektronisches Steuerdossier via BE-Login bietet Ihnen auch unter Jahr
Vorteile: Sie haben jederzeit den Überblick über Ihre Zahlungen (1),
Vorauszahlungen (2), Rechnungen und Veranlagungen (3). Zudem können Sie die
Kontoangaben für Rückzahlungen ändern (4) und Einsprachen (5) wie auch
nachträglich eingeforderte Belege online einreichen (6).














Newsletter abmelden



Rechtliche Hinweise





Steuerverwaltung des Kantons Bern

Brünnenstrasse 66

3018 Bern

+41 31 633 60 01

10minuten@be.ch

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