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Newsletter rund um die Steuererklärung und die Steuern im Kanton Bern ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ Newsletter im Internet betrachten Ausgabe 3 / Mai 2022 > Version française Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung So versteuern Sie Kryptowährungen richtig Guten Tag Rainer Froese Haben Sie Bitcoins oder andere Token gekauft? Fragen Sie sich, ob Sie diese in der Steuererklärung angeben müssen oder allenfalls Steuern sparen können, wenn Sie diese Kryptowährungen nicht deklarieren? Auf dieses Thema gehen wir in unserem Newsletter ein. Lesen Sie zudem alles rund um die erste von drei Steuerraten des laufenden Steuerjahres, die wir zurzeit versenden. Steuern bezahlen Erste Steuerrate 2022 ist unterwegs Die erste Steuerrate für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern) beträgt 40 Prozent des voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags. Die Rechnung ist bis 19. Juni 2022 zahlbar. Bei verspäteter Zahlung sind 3 Prozent Verzugszins geschuldet. Grundlage für die Berechnung ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. Es lohnt sich somit, die Steuererklärung möglichst rasch einzureichen. Rechnungen neu mit QR-Code Wir versenden unsere Rechnungen seit April 2022 mit dem neuen QR-Code. Damit setzen wir die Vorgaben der Schweizerischen Post fristgerecht um. Haben Sie von uns im 2022 einen Einzahlungsschein für Vorauszahlungen oder für laufende Abzahlungsvereinbarungen erhalten? Wir senden Ihnen bis September 2022 per Post automatisch neue QR-Rechnungen für Ihre Zahlungen. Laufende Abzahlungsvereinbarungen und vereinbarte Zahlungserleichterungen bleiben gültig. Mehr zu den QR-Rechnungen Möchten Sie die Ratenrechnung in Teilen zahlen: In BE-Login finden Sie die entsprechende Referenznummer für Ihr E-Banking oder Sie können direkt die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen (Einzahlungsscheine) bestellen. www.taxme.ch > E-Services > Rechnungen bezahlen Aus der Steuerpraxis Besitzen Sie Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co.? Dann möchten Sie sicher wissen, wie Sie diese Vermögenswerte in der Steuererklärung deklarieren. Bekanntlich werden Kauf und Verkauf von Kryptowährungen in sogenannten Blockchains dauerhaft dokumentiert. Kryptowährungen sind insofern alles andere als anonym. Im Grundsatz ist es für Privatpersonen ganz einfach: Alle Kryptowährungen werden von der Steuerverwaltung als Vermögenswerte angeschaut. Sie sind mit ihrem aktuellen Kurswert in der Steuererklärung zu deklarieren und zwar mit dem Wert, den sie am Ende des Steuerjahres hatten. Diese Währungen unterliegen der Vermögenssteuer. Krypto-Handelsplattformen wie Etoro, Coinbase oder Binance stellen in der Regel keine Kapitalnachweise aus. Machen Sie sich deshalb einen Screenshot (Bildschirmfoto) von Ihrem Krypto-Portfolio, damit Sie einen Nachweis haben. Sämtliche Erträge, die mit Kryptowährungen erwirtschaftet werden, sind in der Steuererklärung anzugeben. Zu den Erträgen zählen alle passiven Einkünfte aus Staking, Lending, Liquidity Mining usw., die in der Form von Kryptowährungen zufliessen. Steuerbar ist jeweils der Wert im Zeitpunkt des Zuflusses. Nutzen Sie vorhandene Abrechnungstools zur Bestimmung der Erträge eines Steuerjahres und bewahren sie die entsprechenden Belege für allfällige Nachfragen der Steuerverwaltung auf. Kosten, die beim Handel über Online-Plattformen entstehen, können Sie nicht von den Steuern abziehen. Kursgewinne und Gewinne, die bei einer Veräusserung erzielt werden, unterliegen im Privatvermögen nicht der Einkommenssteuer. Umgekehrt können allerdings auch allfällige Wertverluste steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden. Weiterführende Informationen – insbesondere auch zur gewerbsmässigen Tätigkeit mit Kryptowährungen – finden Sie im: TaxInfo: Kryptowährungen Steuererklärung online ausfüllen Via dem kantonalen Portal BE-Login laden Sie Ihre Belege direkt beim Ausfüllen mit TaxMe-Online hoch. Anschliessend geben Sie die Steuererklärung vollständig elektronisch frei. Zum Login Für den Zugang verwenden Sie Ihre E-Mail-Adresse und das Passwort sowie ein Sicherheitsmerkmal der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Nebst SMS und Codekarte können Sie neu die 2FA-App als Sicherheitsmerkmal wählen. Neue zusätzliche Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) Auf BE-Login können Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung neu per Smartphone-App durchführen. Damit wird die Anmeldung noch sicherer. Wie Sie die Smartphone-App installieren, lesen Sie im Leitfaden oder rufen Sie den Support BE-Login an: +41 31 636 99 99 In den Einstellungen Ihres BE-Login-Kontos können Sie selbst festlegen, welches Sicherheitsmerkmal Sie bevorzugen. Verfügen Sie noch über keinen Zugang zu BE-Login? Registrieren Sie sich mit den Login-Daten auf dem Brief zur Steuererklärung. Aktuell Ihr elektronisches Steuerdossier Ihr elektronisches Steuerdossier via BE-Login bietet Ihnen auch unter Jahr Vorteile: Sie haben jederzeit den Überblick über Ihre Zahlungen (1), Vorauszahlungen (2), Rechnungen und Veranlagungen (3). Zudem können Sie die Kontoangaben für Rückzahlungen ändern (4) und Einsprachen (5) wie auch nachträglich eingeforderte Belege online einreichen (6). Newsletter abmelden Rechtliche Hinweise Steuerverwaltung des Kantons Bern Brünnenstrasse 66 3018 Bern +41 31 633 60 01 10minuten@be.ch Zur Website - - - Sie erhalten «10 Minuten», unseren Newsletter, weil Sie diesen abonniert haben.