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  <h2>Willkommen beim Transparenzregister</h2>
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      <p>Wenn Sie z.B. Einsicht in das Transparenzregister nehmen, Unstimmigkeiten melden oder wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten, erstellen Sie bitte ein Nutzerkonto (Registrierung) und aktivieren Sie dieses
        anschließend.</p>
      <p>Falls Sie bereits ein Nutzerkonto haben, melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an.</p>
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												anmelden
											</a>
      </p>
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  </div>
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    </span>
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TRANSPARENZREGISTER

Die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland
für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten

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WILLKOMMEN BEIM TRANSPARENZREGISTER

Wenn Sie z.B. Einsicht in das Transparenzregister nehmen, Unstimmigkeiten melden
oder wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten,
erstellen Sie bitte ein Nutzerkonto (Registrierung) und aktivieren Sie dieses
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Falls Sie bereits ein Nutzerkonto haben, melden Sie sich bitte mit Ihren
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HINWEISE

24.08.2023
Einsichtnahme: Registrierung und Antragstellung nur über unsere Webseite möglich

Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister gemäß § 23
Abs. 4 GwG nur nach vorheriger Online-Registrierung des Nutzers möglich ist.
Auch die Antragstellung ist nur über unsere Webseite möglich.

Bitte sehen Sie darüber hinaus von der postalischen Zusendung der für die
Einsichtnahme notwendigen Dokumente ab (z.B. Berechtigungsnachweis und
Selbstauskunftsschreiben).

Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie die Dokumente im
Registrierungs- bzw. Antragsprozess in den vorgesehenen Feldern als PDF-Datei
hochladen.

mehr
12.12.2022
Mitglieder der Öffentlichkeit haben aufgrund des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs vom 22. November 2022 (Az. C-37/20, C-601/20) den Antrag auf
Einsichtnahme bei Antragstellung zu begründen und hierzu ein berechtigtes
Interesse an der Einsichtnahme darzulegen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. November 2022 in den
verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 sieht vor, dass die Regelung der
EU-Geldwäscherichtlinie ungültig ist, die EU-weit vorsieht, dass die
Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten der im Transparenzregister
eingetragenen Gesellschaften oder anderen juristischen Personen in allen Fällen
für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Vor diesem Hintergrund kann den Einsichtnahmeanträgen nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr.
3 GwG nicht vorbehaltlos entsprochen werden, sondern nur unter Berücksichtigung
der Rechtslage nach der Entscheidung des EuGH sowie der im Einzelfall durch eine
Einsichtnahme betroffenen Rechte. Im Hinblick auf die Rechtslage, die vor
Inkrafttreten der für nichtig erklärten Regelungen der Richtlinie (EU) 2018/843
galt und die im Rahmen einer unionsrechtskonformen Auslegung der
GwG-Vorschriften heranzuziehen ist, ist eine Einsichtnahme weiterhin in Fällen
möglich, in denen das berechtigte Interesse an einer Einsichtnahme durch
Mitglieder der Öffentlichkeit dargelegt wird.

Daher haben Mitglieder der Öffentlichkeit den Antrag auf Einsichtnahme bei
Antragstellung nunmehr zu begründen und ein berechtigtes Interesse an der
Einsichtnahme darzulegen.

mehr
30.11.2022
Stattgabe der Anträge von Mitgliedern der Öffentlichkeit gem. § 23 Abs. 1 S. 1
Nr. 3 GwG auf Einsichtnahme in das Transparenzregister ist aufgrund des Urteils
des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2022 (Az. C-37/20, C-601/20) bis
auf weiteres ausgesetzt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. November 2022 in den
verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 sieht vor, dass die Regelung der
EU-Geldwäscherichtlinie ungültig ist, die EU-weit vorsieht, dass die
Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten der im Transparenzregister
eingetragenen Gesellschaften oder anderen juristischen Personen in allen Fällen
für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Aufgrund dieser
Entscheidung wurde die Stattgabe der Anträge der Mitglieder der Öffentlichkeit
auf Einsichtnahme in das Transparenzregister noch am 22. November 2022 durch die
registerführende Stelle bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Übermittlung der Daten
zu wirtschaftlich Berechtigten erfolgt gegenüber Mitgliedern der Öffentlichkeit
seit dem Mittag des 22. November 2022 derzeit nicht.

Die registerführende Stelle wird zeitnah über die weiteren Auswirkungen des
EuGH-Urteils für die Einsichtnahme für Mitglieder der Öffentlichkeit
informieren.

mehr


EINREICHUNGSASSISTENT

Um die Mitteilung zur Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten zu
vereinfachen, bieten wir Ihnen einen Einreichungsassistenten an.

Durch einfache Fragen werden Sie schnell und unkompliziert durch den
Mitteilungsprozess geleitet.

Den Einreichungsassistenten können Sie starten, sobald Sie angemeldet und
eingeloggt sind. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Fragen zur
Registrierung können Sie unter
0 800 – 1234 337 stellen.


WEBINARE

Anmeldung zu kostenfreien Webinaren zum Transparenzregister


EXTERNE LINKS

Bundesverwaltungsamt (Rechts- und Fachaufsicht des Transparenzregisters)
Rechtshinweise zum Transparenzregister


AUTOMATISIERTES EINSICHTNAHMEVERFAHREN

Hier gelangen Sie zum Akkreditierungsprozess für die Einsichtnahmeschnittstelle


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Unser Newsletter informiert Sie kostenlos über technische oder organisatorische
Neuerungen im Transparenzregister.

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KONTAKTMÖGLICHKEITEN

Bei allgemeinen und technischen Fragen zum Transparenzregister, wenden Sie sich
gerne an unsere jeweilige Servicenummer oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass weder am Telefon noch per E-Mail eine Rechtsberatung
erfolgen kann.

Sollten Sie bereits per Mail oder Brief vom Transparenzregister kontaktiert
worden sein, antworten Sie bitte direkt auf diese Anschreiben, bzw. nutzen Sie
den vorgegebenen Rückmeldeweg.

Registrierungen: 0 800 – 1234 337 service@transparenzregister.de Eintragungen: 0
800 – 1234 350 service@transparenzregister.de Einsichtnahmen: 0 800 – 1234 348
service@transparenzregister.de Unstimmigkeitsmeldungen: 0 800 – 1234 349
unstimmigkeitsmeldung@transparenzregister.de Gebührenbescheide: 0 800 – 1234 340
gebuehr@transparenzregister.de

Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem deutschen Festnetz.
Aus dem Ausland: +49 2 21 / 9 76 68 – 0 (kostenpflichtig).

Informationen zum Transparenzregister erhalten Sie ebenso in unseren digitalen
Angeboten.

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