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HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG VERGLEICH

 * die besten 30 Heilpraktikerversicherungen
 * bis zu 2000 Euro Erstattung pro Jahr
 * Tarife mit einfachen Gesundheitsfragen
 * Beratung zur geeigneten Tarifauswahl

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DIE BESTEN HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNGEN FINDEN SIE HIER

 * Für wen lohnt sich eine Heilpraktikerversicherung?
 * Für welche Naturheilverfahren leistet eine Heilpraktikerversicherung?
 * Welche zusätzlichen Leistungen kann eine Zusatzversicherung für
   Alternativmedizin enthalten?
 * Welche Heilpraktikerversicherung ist die beste?
 * Welche Heilpraktikerversicherung ist am günstigesten?
 * Wie testen wir die Heilpraktikerversicherungen?
 * Häufig gestellte Fragen rund um die Heilpraktikerversicherung
 * Neuigkeiten zu Zusatzversicherungen und Naturheilverfahren

Gesundheit ist ein hohes Gut und diesbezüglich gewinnen bei viele Menschen
alternative Behandlungsmethoden immer größer werdende Bedeutung. Heilpraktiker
und andere Naturheilbehandler (z.B. Ärzte und Osteopathen) bieten eine breite
Palette von Therapien an, die oft von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
abgedeckt sind. Aus diesem Grund kann eine Heilpraktiker
Krankenzusatzversicherung von großem Interesse für alternativmedizinisch
Begeisterte sein. Die Auswahl der richtigen Versicherung kann jedoch eine
Herausforderung sein. Es ist wichtig, verschiedenen Faktoren zu berücksichtigen,
um sicherzustellen, dass die Versicherung Ihren individuellen Bedürfnissen
entspricht und vor allem später auch in vollem tariflich vorgesehenem Umfang
leistet.

Auf unserem Portal zur Heilpraktikerversicherung werden die wichtigsten Faktoren
bei der Auswahl einer Heilpraktiker Zusatzversicherung (z.B. besondere
Leistungen, Annahmerichtlinien, aber auch Einschränkungen) beleuchtet. Wir
betrachten bezüglich derartiger Zusatzversicherungen Themen wie, Kosten,
Tarifeigenarten und weitere wichtige Aspekten, die Ihnen helfen, eine fundierte
Entscheidung für die richtige Heilpraktiker Zusatzversicherung zu treffen. Egal,
ob Sie bereits eine Versicherung haben oder auf der Suche nach einer neueren
oder besseren sind.
Heilpraktikerverischerung.biz wird Ihnen wertvolle Informationen liefern, die
Ihnen bei der Auswahl einer passenden Heilpraktiker Zusatzversicherung helfen.

Der Inhalt auf Heilpraktikerversicherung.biz wird regelmäßig überprüft und
aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für die
Heilpraktikerversicherung. Letzte Aktualisierung am 16.08.2024


TARIFVERGLEICH – DIE BESTEN HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNGEN – DOWNLOAD

Laden Sie sich hier kostenlos unsere aktuelle Vergleichsübersicht der besten
Zusatzversicherungen im Bereich Naturmedizin herunter und Sie erhalten einen
kompakten Überblick zu den Leistungen und Unterschieden der verschiedenen
Naturheiltarife. Sämtliche dieser Zusatzversicherungen finden Sie auch in
unserem Online-Vergleichsrechner. Wir halten sowohl diese Vergleichstabelle, als
auch unseren Heilpraktiker Zusatzversicherung Onlinevergleich stets auf dem
aktuellen Stand.

 * Tarifvergleich Liste Heilpraktiker Zusatzversicherung Stand 6.2024

Aktueller Tarifvergleich Naturheilverfahren Stand 6.2024


WELCHE VERSICHERUNG ERSTATTET DIE KOSTEN FÜR DEN HEILPRAKTIKER?

Seitens der Gesetzlichen Krankenkassen sind nur sehr rudimentäre oder sogar
überhaupt keine Erstattungsmöglichkeiten bezüglich der Behandlungskosten durch
Heilpraktiker gegeben. Generell gehören auch die meisten naturheilkundlichen
Verfahren nicht zum Leistungspaket der GKV (mit Ausnahmen z.B. bei Akupunktur in
begrenztem Umfang). Im Gegensatz dazu erstatten aber private
Krankenzusatzversicherungen mit Leistungen für Naturheilverfahren
(Heilpraktikerversicherungen) diese Aufwendungen durchaus. Eine solche
Heilpraktikerversicherung muss jedoch rechtzeitig abgeschlossen werden, damit
sie für entstehende Behandlungskosten (und diesbezügliche medizinisch benötigte
Medikamente und Heilmittel) aufkommt. Klug wäre es die für einen selbst
möglichst beste Heilpraktikerversicherung zu finden und rechtzeitig vor einer
sich anbahnenden Erkrankung abzuschließen.

Kundenzufriedenheit



WELCHE ART VON BEHANDLUNGEN ERSTATTEN HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNGEN?

Zusatzversicherungen für Alternativmedizin erstatten neben den Behandlungskosten
durch Heilpraktiker (nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – GebüH) je nach
Tarif auch die alternativmedizinischen Behandlungskosten durch Ärzte für
Naturheilverfahren (nach Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ).
Aktuelle Heilpraktiker-Tarife leisten für sämtliche Naturheilverfahren, die im
Hufelandverzeichnis aufgeführt sind oder die der Heilpraktiker nach dem aktuell
gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen kann. Manche
Tarife sehen alternativ dazu eine eigene sehr umfangreiches Liste
erstattungsfähiger Naturheilmethoden vor, die jedoch vom Umfang her dem
Hufelandverzeichnis meist stark ähnelt.
Dazu sind ebenfalls die im Zusammenhang mit der Behandlung anfallenden Kosten
für Laboruntersuchungen, sowie durch Heilpraktiker oder Ärzte für
Naturheilverfahren verordnete Arznei,- Heil,- und Verbandmittel erstattungsfähig



Erstattet werden unter anderem folgende Naturheilverfahren durch Heilpraktiker
und/oder Ärzte für Naturheilverfahren:

 * Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis wie z.B. Osteopathie,
   Akupunktur, Homöopathie, Chiropraktik, Ayurveda, Phytotherapie und ca. 50
   andere Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte
 * Behandlungsrechnungen nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
 * Behandlungsrechnungen durch Ärzte für Naturheilverfahren nach Gebührenordnung
   für Ärzte (GOÄ)
 * verordnete Arznei- Heil- und Hilfsmittel
 * je nach Tarif auch angefallene Laborkosten

Lohnenswert für wen?


FÜR WEN LOHNT SICH DER ABSCHLUSS EINER HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG?

Naturheilverfahren wie die Osteopathie erfreuen sich großer Beliebtheit

Zunächst einmal sei festgehalten, dass fast alle Tarife, die Sie für
Heilpraktikerbehandlungen abschließen können nur gesetzlich Krankenversicherten
vorbehalten sind. Privat Versicherte haben einen entsprechenden Schutz in Ihrer
Privaten Krankenversicherung bereits enthalten oder können diesen nachrüsten.
Lohnen tut sich eine Heilpraktikerversicherung bzw. der Abschluss einer
ambulanten Ergänzungsversicherung für alle, die grundsätzlich offen für
alternative Heilmethoden sind und denen die Schulmedizin alleine nicht das
bietet, was sie sich erhoffen.

Wichtig zu wissen ist, dass bei Antragstellung für eine
Heilpraktikerversicherung je nach Tarif Gesundheitsfragen zu beantworten sind,
nicht jeder Tarif ist also auch von jeder Person abschließbar, vor allem nicht,
wenn chronische oder psychische Erkrankungen bereits vorliegen.

Es finden sich derzeit aber Lösungen für so gut wie alle gesetzlich Versicherten
(auch mit Vorerkrankungen).
Gerade bei psychischen Vorerkrankungen in den letzten Jahren steht allerdings
nur noch eine kleine Auswahl an in Frage kommenden Zusatzversicherungen zur
Auswahl (z.B. SDK Heilpraktikerversicherung).

Ergänzung: Für Privatversicherte (in einer Privaten substitutiven
Krankenversicherung Versicherte) gibt es eine abschließbare Heilpraktiker
Zusatzversicherung, den Tarif Gothaer Medinatura), welcher abschließbar wäre,
wenn der eigene Tarif keinerlei Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
enthält, den Tarif finden Sie ebenfalls in unserem Vergleichsrechner. Der Tarif
würde bis zu 2000 Euro im Jahr erstatten.

Welche Alternativmedizinischen Verfahren sind versichert?


FÜR WELCHE NATURHEILVERFAHREN UND ALTERNATIVEN HEILMETHODEN LEISTET EINE
HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG?

Krankenzusatzversicherungen für Alternativmedizin erstatten Behandlungen durch
Heilpraktiker, abgerechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
(GebüH), sowie alternative Heil-Verfahren gemäß dem aktuellen
Hufelandverzeichnis, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das
Hufelandverzeichnis wird regelmäßig von der Hufelandgesellschaft e.V.
herausgegeben und beinhaltet die in Deutschland überwiegend anerkannten
Behandlungsmethoden im Bereich Alternativmedizin.

Eine Liste dieser Naturheilverfahren findest Du hier.

Allerdings erstatten Zusatzversicherungen nur medizinisch notwendige
Behandlungen. Das setzt voraus, dass eine Heilpraktiker oder
alternativmedizinische Behandlungsmethode der überwiegenden Meinung von
Fachleuten (z.B. Ärzten für Naturheilverfahren) auch dazu geeignet ist eine
Erkrankung zu behandeln. So ist das bekannte Naturheilverfahren Akupunktur
beispielsweise in der Schmerztherapie eindeutig anerkannt. Wenn es aber um eine
Akupunkturanwendung zur Behandlung von Allergien geht, ist die Wirksamkeit
wissenschaftlich nicht erwiesen und viele Heilpraktikerversicherungen lehnen
eine Kostenübernahme ab.

Eine Heilpraktikerversicherung leistet für Naturheilverfahren wie Akupunktur,
aber auch viele weitere.

Als einzige bekannte Heilpraktikerversicherung leistet die Signal Iduna Ambulant
plus laut ihrer Tarifbedingungen auch für wissenschaftlich nicht anerkannte
alternative Heilmethoden. Auch wenn dieser Tarif nicht der leistungsstärkste
ist, empfehlen wir ihn genau aus diesem Grund. Der Versicherer kann hier eben
keine Kostenübernahme ablehnen mit der Begründung, ein Naturheilverfahren sei
wissenschaftlich nicht anerkannt.
Einzige Voraussetzung ist, dass dieses Verfahren im Hufelandverzeichnis oder dem
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt ist.
Wenn Zweifel bezüglich der Erstattungsfähigkeit einer Therapieform bestehen,
sollte man dies vor Behandlungsbeginn beim Versicherer erfragen.

Sonstige Leistungen


LEISTET EINE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG NUR FÜR NATURHEILVERFAHREN?

Heilpraktikerversicherungen sind in den meisten Fällen keine reinen
“Heilpraktiker-Zusatzkrankenversicherungen”, sondern ambulante
Ergänzungsversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte (oder
Heilfürsorgeberechtigt), die auch viele weitere Leistungen enthalten können.

Dazu gehören unter anderem z.B.:

 * Psychotherapie durch Heilpraktiker (Achtung: nicht jeder Tarif)
 * Sehhilfen + brechkraftverändernde Augenoperationen (z.B. Lasik, Lasek usw.)
 * Auslandsreisekrankenschutz
 * Erstattung von GKV-Zuzahlungen für Arznei-Heil- und Hilfsmittel (z.B.
   Rezeptgebühren)
 * Vorsorgeuntersuchungen (die von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht
   übernommen werden), z.B. Großer Gesundheits-Check, Glaukom-Vorsorge,
   Schwangerenvorsorge, höherwertige Krebsvorsorge mit Ultraschall usw.
 * Schutzimpfungen (z.B. spezielle Reiseschutzimpfungen oder Impfungen gegen
   Hepatitis A und B usw.)
 * medizinisch notwendige Hilfsmittel wie z.B.: Hörgeräte, orthopädische
   Schuheinlagen, Gehhilfen, Insulinpumpen, Perücken (nach einer
   Krebserkrankung) usw.

.

Diese Heilpraktikerversicherungen erstatten am meisten


WELCHE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG IST DIE BESTE?

Die Maximalerstattung von Zusatzversicherungen für Alternativmedizin ist
tarifabhängig auf einen jährlichen Höchstbetrag zwischen 500,- (Einstiegstarife)
– 2.000,- Euro (Premiumtarife) pro Jahr begrenzt.
Nur wenige Tarife leisten ohne jährliche Höchstgrenzen, sehen dafür dann jedoch
meist auch andere Einschränkungen wie eine Begrenzung der Abrechnung auf den
Mindestsatz des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) vor und sind aus
diesem Grund eher nicht empfehlenswert. Bei einer Absicherung von 80% bezogen
auf den Mindestsatz ergibt sich in der tatsächlichen Erstattung sehr häufig nur
ca. 40% des tatsächlichen Rechnungsbetrags. Zudem sind bei diesen Tarifen oft
nicht alle Naturheilverfahren des Hufelandverzeichnisses versichert, sondern nur
die eine Abrechnung nach dem GebüH durch Heilpraktiker. Dieses enthält z.B.
nicht Verfahren wie Eigenblutbehandlung, Orthomolekulare Medizin und viele mehr.

DIE LEISTUNGSSTÄRKSTE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG

Eine ausdrückliche Empfehlung sprechen wir für die folgenden
Zusatzversicherungen im Bereich alternativmedizinische Behandlungen durch
Heilpraktiker, Ärzte für Naturheilverfahren und Osteopathen aus.
Diese Tarife leisten für Behandlungshonorare bis zum Höchstsatz des GebüH (bei
Behandlung durch Heilpraktiker oder sektorale Heilpraktiker), bzw. bis zum 3,5
fachen Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), sofern die
alternativmedizinische Behandlung nicht durch einen Heilpraktiker, sondern einen
naturheilkundlichen Arzt durchgeführt wird:

Diese Heilpraktikerversicherungen erstatten am meisten

 * Continentale EASY Ambulant 1200 ohne Wartezeiten erstattet der Tarif 100% bis
   zu 1200 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und
   Ärzte. Versichert sind alle Leistungen des GebüH plus eine sehr umfangreiche
   Liste alternativmedizinischer Verfahren. Zusätzliche Erstattung für Vorsorge
   und Sehhilfen, sowie LASIK-OPs.
   Dieser Tarif bietet das derzeit beste Preis-Leistungsverhältnis, ist jedoch
   nur gesunden Antragstellern zu empfehlen, da die Continentale im
   Leistungsfall sehr streng überprüft, ob die im Antrag gemachten
   Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Sofern in den letzten 3 Jahren
   vor Antragstellung keine Behandlungen durch Ärzte, Osteopathen und
   Heilpraktiker, außer wegen “Kleinigkeiten” wie z.B. Erkältung, Grippe,
   Corona, Muskelverspannung oder Schilddrüsenunterfunktion stattfanden, ist der
   Tarif aber auf jeden Fall empfehlenswert.

 * Barmenia Mehr Gesundheit D 2000 mit einer Erstattung von 80% bis zu einem
   Rechnungsbetrag von 2.500 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren durch
   Ärzte bzw. Behandlungen durch Heilpraktiker und Osteopathen, für alle
   weiteren nicht naturheilkundlichen Leistungen betrögt der Erstattungssatz
   100%.Der Tarif sieht für alle versicherten Leistungen eine jährliche
   Höchsterstattung von 2.000 Euro vor, leistet aber bis zum Höchstsatz des
   GebüH und auch bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der GOÄ sowie für Laborkosten
   und zudem für alle Verfahren des Hufeland-Verzeichnisses. Für
   Alternativmedizinische Behandlungen sieht der Tarif eine 3-monatige Wartezeit
   zu Beginn vor. Die Barmenia fällt durch ein hohes Leistungsniveau, allerdings
   auch durch eine relativ strenge Aufnahmeprüfung bezüglich der
   Gesundheitsfragen auf. So ist der Tarif beispielsweise nicht abschließbar,
   wenn in den letzten 2 Jahren bereits Naturheilbehandlungen durch Ärzte,
   Heilpraktiker oder Osteopathen stattfanden.

 * AXA Med Komfort-U : 80% von 2500 Euro Erstattung innerhalb von 2
   Kalenderjahren. Es würden also bereits im ersten Kalenderjahr bis 2000 Euro
   erstattet werden. Der Tarif sieht zwar 3 Monate Wartezeit zu Beginn vor, die
   Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung ist jedoch deutlich einfacher und
   fairer als bei 90% aller anderen Tarife, insbesondere gegenüber Barmenia Mehr
   Gesundheit 2000D.
   Diese Heilpraktikerversicherung erscheint zwar etwas teurer, aufgrund ihrer
   sehr einfachen Gesundheitsfragen ist sie jedoch in vielen Fällen die
   sinnvollste Alternative, zudem funktioniert die Leistungsregulierung sehr
   reibungslos.

 * Universa Unimed-Exklusiv: 90% Erstattung von 2.000 Euro innerhalb von 2
   Kalenderjahren (also 1800 Euro Erstattung bereits im ersten Kalenderjahr
   möglich) für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte, sowie
   verordnete Arznei- Heil- und Verbandmittel. Das gute bei diesem Tarif ist,
   dass Osteopathische Behandlungen auch erstattet werden, wenn der Osteopath
   kein Voll-Heilpraktiker ist, sondern “nur” Physiotherapeut mit entsprechender
   Zusatzqualifikation. Darüber hinaus leistet der Tarif, welcher eine
   anfängliche 3-monatige Wartezeit hat auch für Sehhilfen (300,- innerhalb von
   2 Kalenderjahren). Die Gesundheitsfrage ist vereinfacht und der Tarif leistet
   auch für laufende Versicherungsfälle, sofern keine der im Antrag abgefragten
   Erkrankungen besteht oder in den letzten 2 Jahren bestand. Erfahrungsgemäß
   bietet die Universa zudem eine sehr kundenfreundliche und schnelle
   Leistungserstattung.

ZUSATZVERSICHERUNG HEILPRAKTIKER – OHNE JÄHRLICHE BESCHRÄNKUNG:

Es gibt derzeit noch wenige Tarife, die keine genrelle Begrenzung auf eine
Maximalerstattung pro Versicherungsjahr vorsehen. Allerdings sind diese Tarife
meist mit anderen Nachteilen behaftet, die wir nicht unerwähnt lassen möchten.

Folgende Tarife erstatten Heilpraktikerbehandlungen ohne eine generelle
jährliche Höchst-Erstattungssumme:
(Jedoch nur für Behandlungen durch Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker).

 * Arag 482 – 60% der Rechnung für Heilpraktikerbehandlungen nach GebüH –
   allerdings extrem strenge Gesundheitsfragen, so dass mind. jeder 2. Antrag
   abgelehnt wird. Keine Naturheilverfahren durch Ärzte und Leistung nur für
   auch in der Schulmedizin überwiegen anerkannte Naturheilverfahren (z.B.
   Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur, Chiropraktiker), nicht aber z.B.
   Bioresonanztherapie oder orthomolekulare Medizin. Für derzeit noch völlig
   gesunde Antragsteller unter 50 Jahren, denen eine günstige Basisabsicherung
   für Behandlungen durch Heilpraktiker nach dem GebüH ausreichend erscheint,
   ist der Tarif allerdings empfehlenswert. “Gesund” heißt in diesem
   Zusammenhang: Keine Erkrankungen, außer Grippe und Erkältung in den letzten 3
   Jahren, keine Psychotherapien in den letzten 10 Jahren.

 * Continentale CEK-plus – 80% von der Rechnung, aber nur bis zum Mindestsatz
   des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), was in der Realität eher
   40% des tatsächlichen Rechnungsbetrags in der Praxis entspricht. Zudem
   jährliche Begrenzung bei den verordneten Arzneimitteln und strenge
   Gesundheitsprüfung. Zudem nur empfehlenswert, wenn ausschließlich
   Heilpraktiker aufgesucht werden, die sich mit einer Abrechnung nach dem sehr
   geringen Mindestsatz des GebüH zufrieden geben, ansonsten hohe Kürzungen der
   Erstattung. (Deutlich empfehlenswerter, obwohl mit jährlicher
   Höchsterstattung, wäre die Heilpraktikerzusatzversicheurng “Continentale
   Heilpraktikerversicherung Easy Ambulant 1200*, die unter den Empfehlungen für
   die leistungsstärkste Zusatzversicherung bereits erwähnt wurde.

Die beiden Heilpraktiker Zusatzversicherungen ARAG 482 und Continentale CEK Plus
leisten nur für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker und nicht pauschal für alle Verfahren des Hufelandverzeichnisses
und nicht für Naturheilbehandlungen durch Ärzte. Zudem werden auch anfallende
Laborkosten z.B. von der Arag Heilpraktikerversicherung meist nicht oder nur
anteilig erstattet. Diese Tarife empfehlen wird daher nur eingeschränkt und
unter Vorbehalt in unserem Heilpraktikerversicherungs Vergleich.

ZU BEACHTEN, BEVOR SIE SICH FÜR EINEN TARIF ENTSCHEIDEN:

BEI DER TARIFAUSWAHL LANGFRISTIG DENKEN

Bei Abschluss einer Zusatzversicherung sind stets Gesundheitsfragen zu
beantworten und auch ein Tarifwechsel beim gleichen Versicherer in eine höhere
Tarifstufe ist immer nur unter der Voraussetzung möglich, dass sich am
Gesundheitszustand nichts verändert hat. Hat man erstmal seine
Heilpraktikerversicherung für Erstattungen genutzt ist man in den meisten Fällen
bezüglich einer Höherstufung des Tarifes erst einmal “verbrannt”. Man muss am
besten also direkt einen genügend starken Tarif auswählen, auch wenn man der
Meinung ist gesund zu sein und eventuell derzeit keine hohe Erstattung zu
benötigen, sollte man berücksichtigen, dass es sich auch bei einer Heilpraktiker
Zusatzversicherung um eine Krankenversicherung handelt. Und dieses sollte
ausreichende Deckung beinhalten für den Fall, dass man wirklich ernsthaft
erkrankt. Da sich nicht problemlos der Deckungsumfang erhöhen lässt, sollte man
bereits erkrankt sein oder bemerkt haben, dass einem die bisherige Erstattung
nicht ausreicht, muss also lieber frühzeitig, solange man noch gesund ist, der
möglichst hochwertigste Schutz abgeschlossen werden.

Späteres Aufstocken der Leistung ist nicht ohne weiteres möglich, daher lieber
den leistungsstärksten Tarif absichern, der möglich ist, auch wenn Sie der
Meinung sind ein Budget von 500 Euro im Jahr sei ausreichend hoch,

 * 1. da In in den meisten Fällen nicht mehrere Heilpraktiker Versicherungen
   gleichzeitig abgeschlossen werden können
 * 2. da private Krankenversicherer nicht verpflichtet sind, einen Antrag
   anzunehmen, wenn bereits Erkrankungen oder Behandlungen durchgeführt wurden –
   Stichwort: Neue Gesundheitsprüfung

Stellen Sie also nach Behandlungsbeginn fest, dass das Budget Ihres gewählten
Tarifs zu niedrig bemessen ist, wird es nicht möglich sein, dieses später
einfach aufzustocken. Daher sollten Sie sinnvollerweise gleich zu Beginn einen
Tarif wählen, der zumindest rund 1.000 Euro oder sogar mehr im Jahr erstattet.

Günstigste Heilpratikerversicherung


WELCHE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG IST BESONDERS GÜNSTIG?

Wem ein kleineres Budget zwischen 500-800 Euro pro Jahr für
Heilpraktiker-Behandlungen und sonstige Naturheilbehandlungen ausreicht, bzw.
wem es nicht unbedingt wichtig ist, sofort im ersten Versicherungsjahr 1.000
Euro oder mehr für erstattet zu bekommen, für den reicht eine günstige
Heilpraktiker Zusatzversicherung unter Umständen bereits aus. Für weniger als 15
Euro im Monat finden Sie unter anderem folgende zwei sehr empfehlenswerte und
dazu günstige Heilpraktiker Zusatztarife in unserem Heilpraktikerversicherung
Vergleich. Auch diese günstigen Heilpraktiker Zusatzversicherungen verzichten
auf anfängliche Wartezeiten. Lediglich begrenzen sie ihre Leistungen entweder
generell etwas strenger (AXA MED EG080U) oder erstatten in den ersten 2 Jahren
der Vertragslaufzeit nicht so viel wie die oben aufgeführten Premiumtarife. Dies
macht sie dadurch aber eben auch langfristig deutlich günstiger als
Zusatzversicherungen mit sehr hoher Soforterstattung.

AXA MED EG080U

Seit mehreren Jahren bereits ist der Tarif AXA MED EG080U als besonders günstige
Heilpraktikerversicherung mit einfachen Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten
zu empfehlen. Der Tarif kostet nur rund 12 Euro im Monat, und erstattet 80% der
Rechnung mit einer Maximalerstattung von bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr für
Behandlungen durch Heilpraktiker (inklusive sektorale Heilpraktiker) und
Naturheilverfahren durch Ärzte. Natürlich sind auch bei diesen günstigen
Zusatzversicherungen die durch Ärzte und Heilpraktiker verordneten Medikamente
und Heilmittel erstattungsfähig. Darüber hinaus beinhaltet diese günstige
Zusatzversicherung auch noch eine Absicherung für Sehhilfen (130,- innerhalb von
2 Kalenderjahren), sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Wer eine
günstige Basisabsicherung für den Heilpraktiker und verordnete
Naturheil-Arzneimittel sucht, macht mit AXA MED EG080U nicht viel verkehrt,
zudem stellt der Tarif eine gute Tarifwechselmöglichkeit für Bestandskunden dar,
die bisher im AXA Premiumtarif MED KOMFORT-U (bzw. Med Komfort Start) versichert
sind, denen der Tarif jedoch zu teuer (geworden) ist. Ein Tarifwechsel in den
MED EG080U ist aus diesem Tarif nämlich für Bestandskunden ohne
Gesundheitsprüfung jederzeit möglich.
Anmerkend sei erwähnt, dass diese günstige Heilpraktiker Zusatzversicherung
besonders empfehlenswert für Personen mit Rückenbeschwerden innerhalb der
letzten 3 Jahre ist. Denn gegen einen Risikozuschlag von ca. 4,80 im Monat
lassen sich diesbezüglich stattfindende zukünftige Rückenbehandlungen (z.B.
Osteopathie, Chiropraktik) mitversichern. Andere Versicherer verlangen bei
Rückenproblemen oftmals einen Leistungsausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen.

NÜRNBERGER AMED

Für nur rund 15 Euro im Monat könnte der Tarif Nürnberger AMed interessant sein,
wenn einem die Begrenzung auf maximal 200 Euro Erstattung in den ersten 12
Monaten und maximal 400 Euro in den ersten 24 Monaten kein Problem bereitet.
Danach erstattet die Nürnberger Heilpraktikerversicherung 80% von 1.000 Euro pro
Kalenderjahr (=800 Euro Erstattung pro Kalenderjahr). Eine anfängliche Wartezeit
sieht auch dieser Tarif nicht vor. Zudem stellte die einzige Gesundheitsfrage im
Antrag für die meisten kein Abschlusshindernis dar (nur chronische Erkrankungen
mit mehr als 4 Behandlungen innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Abschluss
führen zur Ablehnung).Auch diese günstige Heilpraktikerversicherung leistet für
sämtliche Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, sowie für
die im Hufelandverzeichnis aufgeführten Naturheilverfahren, sowie verordnete
Arznei- und Heilmittel. Eine Inanspruchnahme durch sektorale Heilpraktiker ist
ebenso möglich wie Osteopathie durch Physiotherapeuten, die in einem
Berufsverband für Osteopathen Mitglied sind.
Dieser Heilpraktiker Zusatztarif ist nicht nur günstig, er dürfte auch durch
seine Erstattungsbegrenzung innerhalb der ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit
längerfristig beitragsstabil bleiben. Wer eine langfristig solide und günstige
Heilpraktikerversicherung sucht, mit der Leistungsbegrenzung in den ersten 24
Monaten jedoch leben kann, der erhält mit dem Nürnberger AMed Tarif eine
sinnvolle Heilpraktiker Zusatzversicherung

OPTIONAL VERSICHERBAR: KRANKENHAUS UND ZÄHNE

Optional können ambulanten Zusatzkrankenversicherungen auch um eine stationäre
Absicherung (Krankenhauszusatzversicherung) oder eine Absicherung für die Zähne
(Zahnzusatzversicherung) ergänzt werden.
Ebenso sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung zur Absicherung gegen
Arbeitsunfähigkeit.
Der Abschluss dieser Zusatzbausteine senkt allerdings nicht den Beitrag für den
ambulanten Leistungsteilt (also die Absicherung für den Bereich
Naturheilverfahren). Insofern kann eine Heilpraktiker Zusatzversicherung des
Versicherers A problemlos auch mit einer Krankenhaus- oder Zahnversicherung von
Versicherer B oder C ergänzt werden, was oft das insgesamt die bessere und oft
sogar günstigere Absicherung ermöglicht.


WIE SCHNELL LEISTET EINE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG?

Üblicherweise sehen Heilpraktikerversicherungen Wartezeiten ab
Versicherungsbeginn vor. Diese betragen 3 Monate (für Entbindung und
Psychotherapie sogar 8 Monate). Es gibt aber auch immer mehr
Heilpraktikerversicherungen ohne Wartezeiten.
“Ohne Wartezeiten” bedeutet dabei jedoch nicht, dass vor Vertragsbeginn bereits
angefangene oder angeratene Behandlungen mitversichert sind (so genannte
laufende Versicherungsfälle). Einzige Ausnahme: Universa
Heilpraktikerversicherung UniMed. Dieser Tarif leistet, sofern die einfache
Gesundheitsfrage im Antrag mit Nein beantwortet werden konnte, auch nach der
3-monatigen Wartezeit für bereits eingetretene Versicherungsfälle.


WIE SCHNELL DAUERT ES, BIS MEIN ERSTATTUNGSANSPRUCH ÜBERWIESEN WIRD?

Eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen gilt als üblich. Gerade bei langjährig
Versicherten erstatten Versicherer in der Regel innerhalb von nur einer Woche
nach Einreichen der Rechnung. Viel länger sollte es aber auch bei Neukunden
nicht benötigen bis das Geld auf Ihr Konto überwiesen wurde.
Bei der Frage, wie schnell eine Heilpraktikerversicherung letztendlich
eingereichte Rechnungen erstattet und was man tun kann, um diesen Vorgang zu
beschleunigen, hilft unser Beitrag: Erstattung Heilpraktikerversicherung
beschleunigen


WIE FINDE ICH DIE RICHTIGE HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG?

Unabhängige Vergleichsportale (wie z.B. Wir) mit Spezialisierung auf die
Heilpraktikerversicherung helfen am besten eine geeignete
Heilpraktikerversicherung zu finden. Wir haben über 100 Heilpraktiker
Zusatzversicherungen am Markt untersucht und die Ergebnisse in unserem
Heilpraktikerversicherung Test veröffentlicht. Der Vergleich basiert auf
folgenden Kriterien

Unser Heilpraktikerversicherung Vergleich bietet dabei:

 * die besten 40 Heilpraktikerversicherungen im Detail-Vergleich
 * Heilpraktikerversicherungen mit bis zu 100% Erstattung
 * Behandlung bei Heilpraktikern und Ärzten für Naturheilverfahren inklusive
 * Inklusive bei Vorerkrankungen abschließbare Heilpraktikerversicherungen
 * Heilpraktikerversicherungen ohne Wartezeiten
 * Heilpraktikerversicherungen, die auch Psychotherapie durch Heilpraktiker
   erstatten.
 * Wir bieten Ihnen eine kostenlose und kompetente Beratung und finden den für
   Sie passenden Heilpraktiker-Zusatztarif.


WELCHE NATURHEILTARIFE FINDEN SIE IN UNSEREM HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG
VERGLEICH?

In unserem Vergleichsrechner finden Sie die besten Zusatzversicherung mit einer
Erstattung für die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung und naturheilkundlicher
ärztlicher Behandlung, sowie für benötigte naturmedizinische Medikamente und
Heilmittel (wie z.B. Osteopathie uvm.). Es sind im Großen und Ganzen die
gleichen Heilpraktikerversicherungen, die Sie auch bei anderen Mitbewerbern und
Vergleichsportalen wie CHECK24 oder Verivox finden, nur dass wir als
Versicherungsvermittler speziell auf die Versicherungsart “Zusatzversicherung
Naturheilverfahren” spezialisiert sind.
Wir haben aus über 100 Tarifen und Tarifkombinationen an Markt nach einem
ausführlichen Test die besten 40 Tarife für Sie herausgefiltert und Sie können
die Leistungen und Preise kostenlos bei uns vergleichen und Angebote anfordern,
sich kompetent beraten lassen oder die gewünschten Zusatzversicherungen direkt
online abschließen.

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Wir haben versucht die Bewertungsgrundlagen unseren Heilpraktikerversicherung
Vergleichs so transparent wie möglich zu gestalten. Hier sind unsere
Bewertungskriterien zu finden. und ebenso die Ergebnisse unseren
Heilpraktikerversicherung Tests auf denen unser Zusatzversicherung Vergleich
basiert

Heilpraktikerversicherung Test - Bewertungsgrundlagen

FAQ


HÄUFIGE FRAGEN ZUR HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG

Im Folgenden haben wir ein paar häufige Fragen und unsere Antworten aufgeführt,
die sich viele bezüglich des Abschlusses und zu den Bedingungen einer
“Zusatzversicherung Heilpraktiker und Naturheilverfahren” stellen:

SIEHT EINE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG ANFÄNGLICHE WARTEZEITEN VOR?

Normalerweise haben Zusatzversicherungen eine anfängliche Wartezeit von 3
Monaten und eine besondere Wartezeit von 8 Monaten (gilt bei Entbindung und für
Psychotherapie). Es gibt jedoch auch immer mehr Heilpraktiker
Zusatzversicherungen ohne Wartezeiten , bei denen eine Sofortleistung direkt
nach Abschluss möglich ist. Diese gilt jedoch in der Regel nur für
Versicherungsfälle, die nach Abschluss der Heilpraktikerversicherung eintreten.
So bedeutet der Verzicht auf Wartezeiten beispielsweise nicht, dass eine bereits
vor dem Vertragsabschluss begonnene Behandlung als mitversichert gilt.
(Ausnahmen bilden hier die Tarife *UKV NaturPrivat, Universa Unimed Premium und
Exklusiv und die Zusatztarife des SDK (SDK Ambulant AP1,AP7,AP9).

WIE SCHNELL WERDEN RECHNUNGEN ERSTATTET?

Je nach Versicherer und Umfang der Rechnung und Art der Einreichung der Rechnung
beim Versicherer dauert die Erstattung einer Behandlungsrechnung durch die
Heilpraktikerversicherung zwischen 3 Tagen bis zu 4 Wochen. Gerade bei neuen
Versicherten und Tarifen ohne anfängliche Wartezeit kann es sein, dass der
Versicherer bei gewissen Diagnosen, die darauf schließen lassen, dass eine
Erkrankung bereits vor Versicherungsbeginn bestand, beim Heilpraktiker, der
Krankenkasse und den Ärzten des Versicherers Fragen zum Gesundheitsstatus des
Versicherten stellt. Der Versicherer möchte damit sicherstellen, dass abgefragte
Vorerkrankungen korrekt im Antrag angegeben wurden und keine vorvertragliche
Anzeigepflichtverletzung




LÄSST SICH EINE HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG AUCH BEI VORHANDENEN
VORERKRANKUNGEN ABSCHLIESSEN?

Ja, das ist möglich. Jedoch kommen je nach Diagnose nicht alle Tarife in Frage.
Bei schweren chronischen Erkrankungen in den letzten Jahren wie z.B. Krebs,
Schlaganfall, Herzinfarkt oder auch bei psychischen Vorerkrankungen wie
Depressionen ist Auswahl der abschließbaren Tarife relativ eingeschränkt.
Möglich wären in jedem Fall die Tarife der SDK Ambulant AP1, AP9, AP7 oder AP5
(mit Risikozuschlag). Bei bestimmten Diagnosen wie Rheuma, Multiple Sklerose,
Asthma, Bandscheibenvorfall ist es ebenfalls möglich auch andere Tarife
abzuschließen. Hier wäre es das Klügste uns telefonisch oder per E-Mail zu
kontaktieren. Anhand der Diagnosen können wir schnell herausfinden, bei welcher
Zusatzversicherung eine Annahme möglich ist.
Bei Vorerkrankungen wie z.B. Schilddrüsenunterfunktion, Hashimoto,
Rückenverspannungen gestaltet sich die Auswahl auch etwas einfacher, allerdings
muss dann auch noch die Frage geklärt werden, ob Sie die vorhandene Diagnose
mitversichern möchten oder ob es für Sie in Ordnung wäre, wenn nur für alle
zukünftigen Erkrankungen geleistet wird.

LEISTET EINE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG FÜR VORERKRANKUNGEN?

Heilpraktikerversicherung leistet normalerweise nur für Versicherungsfälle, die
nach Versicherungsbeginn eingetreten sind. Als Versicherungsfalls gilt die
Feststellung einer Behandlungsbedürftigkeit. Der Versicherungsfall endet mit
Abschluss der Heilbehandlung. Ausgeheilte Vorerkrankungen, die einmal komplett
ausgeheilt waren, aber später erneut auftreten gelten als mitversichert. Ebenso
sind bestehende Vorerkrankungen, die dem Versicherer bei Antragstellung vom
Versicherten angezeigt wurden dann mitversichert, wenn dieser den Antrag trotz
Kenntnis über die Vorerkrankung (mit oder ohne Risikozuschlag) annimmt ohne dass
er einen Leistungsausschluss mit dem Versicherten vereinbart. Bei Tarifen mit
vereinfachten Gesundheitsfragen wird oft nur nach einer festen Liste an
Diagnosen gefragt. Taucht eine bestehende und nicht ausgeheilte Vorerkrankung
nicht auf dieser Liste in den Gesundheitsfragen auf, kann man den Vertrag zwar
problemlos abschließen, der Versicherer ist jedoch nicht verpflichtet für diese
bestehende Vorerkrankung zu leisten, sofern sie nicht zwischenzeitlich einmal
komplett ausgeheilt ist oder noch ausheilt und dann neu auftritt.
Einzige Ausnahme ist hier die Universa Unimed Exklusiv und Unimed Premium. Diese
Heilpraktikerversicherung leistet (nach der anfänglichen 3-monatigen Wartezeit)
auch für bereits bei Versicherungsbeginn bestehende Vorerkrankungen
(Versicherungsfälle), sofern es sich nicht um eine der Ausschlussdiagnose in der
Antragsfrage handelt.

DARF DIE VERSICHERUNG MEINEN HEILPRAKTIKER ODER ARZT KONTAKTIEREN?

Ja, aber niemals grundlos und das tut auch kein Versicherer, da dies immer mit
Kosten verbunden ist. Wie im vorherigen Abschnitt erläutert, hat ein privater
Krankenversicherung zur Prüfung seiner Leistungspflicht, das Recht die
Korrektheit des Anspruchs des Versicherten zu überprüfen. Dazu gehört auch, dass
er beispielsweise (zumindest innerhalb der ersten 5 Jahre eines Vertrages)
überprüfen darf, ob die vom Kunden bei Antragstellung gemachten
Gesundheitsangaben alle korrekt waren.
Ebenso dürfte er die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung überprüfen, da
beispielweise eine Injektion zur Behandlungen medizinischer Beschwerden
versichert sind, jedoch nicht bei einem kosmetischen Eingriff oder vorsorglichen
Behandlungen, ohne dass gesundheitliche Beschwerden bestehen.
Es ist dem Versicherer rechtlich erlaubt Ärzte, Heilpraktiker und die
Krankenkasse des Versicherten anzuschreiben und auf den Leistungsfall bezogene
Fragen zu eventuellen Vorerkrankungen oder zum Behandlungsgrund zu stellen. Nur
so kann eine beitragsstabile Kalkulation der Zusatzversicherungen gewährleistet
sein, was auch im Sinne aller ehrlichen Kunden ist.
Nicht erlaubt ist es hingegen beim Arzt nicht fallbezogene Auskünfte einzuholen
(z.B. nach eingereichter Heilpraktiker-Rechnung den Zahnarzt des Patienten
anzuschreiben).
Ein Versicherer informiert in jedem Fall den Kunden, falls er vorhat, eine
Auskunft einzuholen. In den meisten Fall ist zudem die einzelfallbezogene
Schweigepflichtentbindung vereinbart. Das bedeutet, dass der Versicherer, sofern
er eine Auskunft benötigt, Sie zunächst um Erlaubnis bittet bzw. Ihnen die
Möglichkeit gibt, diese Auskunft (z.B. ein Fragebogen) selbst bei der
Krankenkasse bzw. Ihrem Arzt anzufordern und dann weiterzuleiten.
Sie sind nicht verpflichtet, dem zuzustimmen, kann der Versicherer die
Leistungspflicht jedoch nicht abschließend prüfen, wird er so lange auch keine
eingereichten Rechnungen erstatten.
Derartige Überprüfungen werden stichprobenartig gemacht, wenn aufgrund einer
chronischen Diagnose auf der Rechnung kurz nach Versicherungsbeginn der Verdacht
besteht, dass im Antrag Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden.
Bei langjährigen Kunden wird hingegen fast nie eine solche Überprüfung
angestoßen. Zudem wird auch nicht jedes Mal geprüft, sofern eine
Krankenversicherung einmal diese Auskünfte z.B. von der Krankenkasse zu
Vordiagnosen erhalten hat, ist eine erneute Überprüfung im nächsten
Leistungsfall nicht nötig.

FÜR WELCHE ARZNEIMITTEL LEISTET EINE HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG?

Damit eine Heilpraktiker Zusatzversicherung auch die Aufwendungen für
naturheilkundliche Medikamente und Arzneimittel (z.B. “Globuli”, Schüssler-Salze
usw.) erstattet, ist es zunächst wichtig, dass dieses durch einen Arzt oder
Heilpraktiker verordnet wurde. Daher kopieren Sie sich bitte das Rezept bzw. die
Verordnung und reichen Sie dieses zusammen mit der Behandlungsrechnung und der
Quittung für die Medikamente zusammen beim Versicherer ein.
Zudem sollten Sie das Arzneimittel aus einer Apotheke beziehen
(Internet-Apotheken sind natürlich ebenfalls möglich). Ein Indiz dafür, dass es
sich um ein zugelassenes Arzneimittel handelt, was damit als erstattungsfähig
gilt, ist, dass es über eine PZN (Pharmazentralnummer) verfügt. Natürlich wären
aber auch vom Apotheker auf Anordnung/Rezept des Heilpraktikers angefertigte
Arzneimittel (z.B. spezielle Salben oder Heilkräuter) erstattungsfähig, sofern
diese medizinisch notwendig sind, also aufgrund einer Erkrankung verordnet
wurden. Nicht erstattungsfähig sind jedoch z.B. Nahrungsergänzungsmittel oder
Präparate, die Sie auch außerhalb einer Apotheke z.B. in einem Reformhaus kaufen
könnten und nicht in erster Linie zur Behandlung einer Erkrankung dienen,
sondern auch als Nahrungsmittel gelten (z.B. Kamillentee, Pfefferminztee,
gewöhnliche Vitamintabletten in nicht verschreibungspflichtigen niedrigen
Tagesdosen). Hochdosierte verordnete Vitaminpräparate, die beispielsweise zur
Behandlung eines krankhaften Mangels verordnet werden, werden in den meisten
Fällen erstattet, beispielsweise ist dies im Rahmen einer
orthomolekularmedizinischen Behandlung der Fall.

Naturheil-Arzneimittel werden erstattet, sofern Sie diese aus einer Apotheke
beziehen und eine Verordnung des Heilpraktiker oder Arztes vorliegt.

Ebenso werden Aufwendungen für Arzneimittel dann nicht erstattet, wenn Sie diese
zwar selbst in der Apotheke kaufen und die Art des Medikaments grundsätzlich
erstattungsfähig wäre, Sie jedoch keine Verordnung eines Arztes oder
Heilpraktikers ausgestellt auf den Namen der versicherten Person vorweisen
können. Das ist auch logisch, da man sonst Belege für Arzneimittel zur
Erstattung einreichen könnte, die man für eine andere, gar nicht versicherte
Person gekauft hat und auch keine medizinische Notwendigkeit durch ein Rezept
nachgewiesen werden kann.

SIND BEHANDLUNGEN DURCH ALLE ARTEN VON HEILPRAKTIKERN ERSTATTUNGSFÄHIG?

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch eine Heilpraktikerversicherung ist,
dass der Heilpraktiker über eine Zulassung nach dem Deutschen
Heilpraktiker-Gesetz verfügt. Insbesondere bei sektoralen Heilpraktikern lässt
sich darüber streiten. Sektorale Heilpraktiker sind beispielsweise Heilpraktiker
Psychotherapie oder Heilpraktiker Osteopathie. Diese Heilpraktiker dürfen nur
auf ihrem Gebiet behandeln und nur wenige Tarife erstatten in diesem Fall.
Beispielsweise leistet die Continentale Heilpraktikerversicherung, Barmenia
Heilpraktikerversicherung oder die Axa auch für Behandlungen durch sektorale
Heilpraktiker, andere Versicherer wie Signal Iduna erstatten in diesen Fällen
gar nicht, UKV NaturPrivat oder die Universa Heilpraktikerversicherung oder auch
die Süddeutsche Krankenversicherung zumindest nicht bezüglich Heilpraktiker
Psychotherapie

ICH HABE BEREITS EINE HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG – LOHNT SICH EIN WECHSEL?

Reicht einem der erstattungsfähige jährliche Höchstbetrag einer bestehenden
Heilpraktiker Zusatzversicherung nicht aus, könnte es sich natürlich anbieten,
den Tarif zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Es muss dabei jedoch
immer bedacht werden, dass ein neuer Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung
durchführt und nicht für bereits vor dem Neuabschluss begonnene bzw. laufende
Behandlungen leisten wird. Wir empfehlen in einem solchen Fall zunächst den
Antrag bei der leistungsstärkeren Zusatzversicherung zu stellen (das geht 6
Monate vor dem geplanten Beginn) und erst bei Annahme des Antrags, den
bestehenden Vertrag zu kündigen.

IST ES ERLAUBT 2 HEILPRAKTIKERVERSICHERUNGEN GLEICHZEITIG ZU BESITZEN?

Es gibt kein Gesetz, was dies verbieten würde. Allerdings sind stets die
Antragsfragen korrekt zu beantworten. Fragt ein Versicherer nach einer
bestehenden gleichartigen Versicherung, ist dies im Antrag anzugeben. Diese
Frage kommt nicht von ungefähr. Fragt ein Versicherer nach einer weiteren
Zusatzversicherung mit Heilpraktiker Behandlungsleistungen, wird er eigentlich
immer einen Antrag ablehnen, wenn ein weiterer Tarif bereits besteht.
Es gibt jedoch auch Anbieter, die nicht danach fragen (Universa Unimed Exklusiv,
Signal Iduna Ambulant). Hier wäre es also möglich, diese Tarife zusätzlich
abzuschließen. Jedoch wird in den Tarifbedingungen der bestehenden
Zusatzversicherung als Obliegenheit vermerkt sein, dass der Abschluss einer
weiteren Zusatzversicherung in jedem Fall dort mitzuteilen ist. Diese
Obliegenheit raten wir nicht zu verletzen.

LOHNT ES SICH HEILPRAKTIKER-LEISTUNGEN MIT BRILLENERSTATTUNG ZU KOMBINIEREN?

Sofern man Brillen- oder Kontaktlinsenträger ist, lohnen sich
Heilpraktiker-Versicherungen mit Sehhilfen Erstattung ganz besonders. Denn
rechnet man den zu erwartende Zuschuss der Versicherung für Sehhilfen mit ein
und zieht diesen Betrag, der je nach Tarif zwischen 300-400 Euro auf 2 Jahre
gerechnet vom Gesamtmonatsbeitrag ab, ergibt sich ein besonders günstiger
Effektivbeitrag für die Absicherung von Heilpraktiker-Behandlungen selbst, die
der Tarif kostet. Beispiel: Der Tarif Signal Iduna Ambulant plus kostet einen
28-jährigen Versicherten rund 20 Euro im Monat, darin enthalten ist aber auch
eine Sehhilfen-Erstattung von 375 Euro (innerhalb von 2 Jahren). Umgelegt auf 2
Versicherungsjahre entspricht dies
15,63 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich ein effektiver Beitrag von gerade
einmal 4-5 Euro pro Monat.

WEITERE FRAGEN UND INFOS ZU HEILPRAKTIKERVERSICHERUNGEN

Unter Häufige Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen und die
meisten Fragen, die Interessenten und Kunden einer Heilpraktikerversicherung in
den Sinn kommen (vor und während des Abschlusses), jedoch auch später während
der Vertragslaufzeit und natürlich unsere Antworten darauf.


NATURHEILVERFAHREN – TEIL MEDIZINISCHER GRUNDVERSORGUNG

Naturheilverfahren stellen heutzutage einen elementar wichtigen Teil der
medizinischen Versorgung und Behandlung in Deutschland dar. Während die meisten
privaten Krankenversicherungen für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker
einen großen Teil der Kosten übernehmen, sehen die gesetzlichen Krankenkassen
nur sehr rudimentäre Leistungsübernahmen für alternative Heilmethoden vor. Vor
allem die Behandlung durch Heilpraktiker wird so gut wie niemals bezuschusst.
Mit einer Heilpraktikerversicherung wird gesetzlich Krankenversicherten (oder
auch über die Heilfürsorge versicherten Personen) die Möglichkeit geboten die
Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren sinnvoll
abzusichern. Für Privat Vollversicherte gäbe es nur die Möglichkeit dies
zusätzlich über den Tarif Gothaer Medinatura-p zu tun, sofern die eigene
PKV-Vollversicherung keinerlei Absicherung für Heilpraktikerbehandlungen
enthält.




HEILPRAKTIKERTARIFE VERGLEICH


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Aktuelle Berichte rund um Naturheilverfahren und Heilpraktikerversicherung


AKTUELLES ZUM THEMA HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG

Wir informieren unsere Kunden stets mit aktuellen und interessanten
Hintergrundinformationen rund um die Themen Heilpraktikerversicherung,
Naturheilverfahren und Alternativmedizin.

27.08.2024


HEILPRAKTIKER UND SEHHILFEN KOMBINIEREN – LOHNENSWERT FÜR BRILLENTRÄGER

Brillenträger erhalten ihre Absicherung von Behandlungen durch Heilpraktiker und
sonstige Naturheilverfahren besonders günstig, wenn sie eine Heilpraktiker
Zusatzversicherung wählen, die eine zusätzliche Erstattung für Sehhilfen
inkludiert. Berücksichtigt man die Erstattung für Sehhilfen verbleibt im
Ergebnis effektiv gerechnet ein unschlagbar günstiger Restbeitrag für die
weiteren versicherten Leistungen.


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17.08.2024


RHEUMATISCHE ERKRANKUNGEN UND HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG

Auch bei der Diagnose Rheuma gibt es Möglichkeiten eine
Heilpraktikerversicherung abzuschließen. Es ist dabei sogar möglich sich die
Heilpraktiker Behandlungskosten für die bereits vor Abschluss vorhandene
chronische Erkrankung erstatten zu lassen. Zu den rheumatischen Erkrankungen
zählen übrigens auch Arthrose und Fibromyalgie, was vielen gar nicht bewusst
ist. Bei welche Zusatzversicherungen die Absicherung von Kosten
fürHeilpraktikerbehandlungen trotz Rheuma möglich ist, erfahren Sie in diesem
Artikel.


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15.08.2024


ALLIANZ HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG – WIE GUT IST SIE WIRKLICH?

Viele Kunden suchen konkret nach der Allianz Zusatzversicherung Heilpraktiker,
welche im Tarif Ambulant Best recht solide Leistungen für Naturheilbehandlungen
durch Heilpraktiker, Osteopathen und Ärzte, sowie für Sehhilfen, medizinisch
notwendige Hilfsmittel und Sehhilfen beinhaltet. Wir haben uns die Allianz
Ambulant Best Zusatzversicherung Heilpraktiker genauer angesehen und im
Vergleich mit anderen Heilpraktikerzusatzversicherungen ein Urteil erlaubt.


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31.07.2024


WAS TAUGT DIE HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG DER TECHNIKER KRANKENKASSE?

Viele fragen sich, ob die Zusatzversicherungen mit Heilpraktikererstattung, die
die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten über ihren Kooperationspartner
Envivas anbietet, empfehlenswert sind. Wir haben uns die Tarife mal etwas näher
angesehen und ein Urteil erlaubt.


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27-07-2024


SIGNAL IDUNA HEILPAKTIKERVERSICHERUNG – KEINE ERHÖHUNG BIS 2026

Für die Heilpraktikerzusatzversicherung Signal Iduna Ambulant plus, aber auch
Ambulant start wurde eine Beitragsgarantie bis 31.12.2025 ausgesprochen.
Zumindest für die Beiträge von Erwachsenen. Bei Kindern wäre nächstes Jahr also
eventuell eine Erhöhung möglich, erfahrungsgemäß bewegen sich hier die
Anpassungen allerdings um Bereich von 1-2 Euro im Monat, teilweise wurde der
Tarif hier in der Vergangenheit auch schon günstiger. Insofern spricht dies klar
für die Signal Heilpraktikertarife.
Der Tarif kommt damit bereits seit 2012 ohne eine Beitragserhöhung aus, was
sowohl für Neukunden aber auch Bestandskunden eine gute Nachricht ist.


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14.07.2024


PHYTOTHERAPIE – PFLANZLICHE NATURHEILKUNDE

Unter Phytotherapie versteht man medizinische Heilkunde mit Hilfe von
pflanzlichen Wirkstoffen. Sie ist daher, ohne das die meisten es wissen, die
älteste und am weitesten verbreitete Naturheilkunde und erhält als Teildisziplin
Einhalt in eine ganze Reihe alternativer Heilverfahren, die sich Erkenntnissen
der Phytotherapie bedienen.
Im Rahmen einer Phytotherapie-Behandlung durch Heilpraktiker (oder Ärzte für
Naturheilkunde) verordnete pflanzlichen Arznei- und Heilmittel durch gute
Heilpraktikerversicherungen erstattet.

Phytotherapie
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06.07.2024


DIE BESTE ZUSATZVERSICHERUNG FÜR NATURHEILVERFAHREN FINDEN

Sie möchten eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren abschließen, sind
sich aber nicht sicher, welche die richtige ist? Keine Sorge, Sie sind nicht
allein. Angesichts der Vielzahl an Angeboten auf dem Markt kann es eine
Herausforderung sein, die beste Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Doch keine Sorge, in diesem Artikel helfen wir Ihnen dabei, die Top
Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren zu entdecken und die richtige für
sich auszuwählen. Wir haben die verschiedenen Anbieter und deren Leistungen
unter die Lupe genommen, um Ihnen den Überblick zu erleichtern. Ob Sie auf der
Suche nach Kostendeckung für Homöopathie, Akupunktur, osteopathische
Behandlungen oder andere alternative Heilmethoden sind, hier werden Sie fündig.
Erfahren Sie, welche Zusatzversicherungen die besten Leistungen für
Naturheilverfahren bieten und welche Aspekte Sie bei der Auswahl beachten
sollten. Ebenso erhalten Sei wertvolle Tipps, damit Sie nicht eine vermeindlich
gute Versicherung abschließen, aber bei Einreichung der ersten Rechnung
erkennen, das entweder eine Behandlung gar nicht oder nur in sehr geringem
Umfang erstattet wird.


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01.07.2024


PRIVATPATIENT DURCH WAHL DES KOSTENERSTATTUNGSVERFAHRENS

GKV Versicherte haben ein Wahlrecht zwischen Sachleistung und Kostenerstattung.
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht in Verbindung mit einer privaten
Restkostenversicherung wie z.B. dem Tarif DKV KAMP die Inanspruchname von
medizinischen Leistungen auf Niveau einer Krankenvollversicherung, ohne das
gesetzlichen Krankenversicherungssystem verlassen zu müssen.


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30.06.2024


HEILPRAKTIKERVERSICHERUNGEN – UNTERSCHIEDE GESUNDHEITSFRAGEN

Eine Heilpraktikerversicherung ist nur so gut, wie sie tatsächlich auch im
Leistungsfall Rechnungen erstattet. Damit dies problemlos vonstatten geht, ist
die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen unbedingt notwendig. Welche
verschiedenen Gesundheitsfragen die unterschiedlichen Tarife im Antrag stellen,
haben wir für Sie aufbereitet.


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27.06.2024


SO WERDEN SIE PRIVATPATIENT BEIM ARZT ODER HEILPRAKTIKER

Fast alle Heilpraktikerversicherungen, bis auf wenige Ausnahmen, sehen jährliche
Höchsterstattungsgrenzen vor. Eine Möglichkeit sich trotz Gesetzlicher
Krankenkasse wie ein Privatpatient abzusichern, stellt das GKV
Kostenerstattungsprinzip in Verbindung mit einer ambulanten
Krankenzusatzversicherung wie dem Tarif KAMP von der Deutschen
Krankenversicherung dar. Hier sind beispielsweise osteopathische Behandlungen
und privatärztliche Leistungen zu bis zu 100% ohne jährliche Maximalerstattung
möglich.


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HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG – GROSSER ONLINEVERGLEICH

Wir bieten Ihnen eine sinnvolle Auswahl, der wirklich empfehlenswerten
Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren mit umfangreichen
Erstattungsleistungen und vielen weiten Vorteilen und Leistungen für Sie im
bequemen Onlinevergleich für die Heilpraktikerversicherung.

MEHR ALS NUR “ALTERNATIV” ABGESICHERT

Die Anzahl alternativer Heilmethoden ist äußerst umfangreich und liegt alleine
für die in der Bundesrepublik Deutschland angewandten Naturheilverfahren und im
Hufeland und GebüH aufgeführten Verfahren bei ca. einhundert.
Das Hufelandverzeichnis führt hierbei z.B. auf, welche alternativen Heilmethoden
in der praktischen Anwendung wirklich zur Genesung beitragen können. Eine gute
Heilpraktikerversicherung erstattet für sämtliche in diesem Hufelandverzeichnis
aufgeführten Naturheilverfahren, sowohl bei durch Ärzte für Naturheilverfahren
durchgeführten Behandlungen, als auch Bei Behandlungen durch Heilpraktiker.
Neben den bekannten Naturheilverfahren wie Akupunktur, Chiropraktik, Homöopathie
und Osteopathie sichert eine gute Heilpraktikerversicherung noch zahlreiche
bekannte und weniger bekannte, aber durchaus hilfreiche, Naturheilverfahren ab.
Dazu gehören zahlreiche Verfahren, die teilweise auch schon ihren Einzug in die
Schulmedizin erfahren haben oder kurz davorstehen.

HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG IM VERGLEICH

Wo Heilpraktikerversicherung draufsteht, muss auch Heilpraktiker drin sein. In
unserem Heilpraktikerversicherung Vergleich haben wir eine Auswahl aller am
Markt vertretenen Heilpraktikerversicherungen getroffen. Aufgenommen werden nur
Tarife, die entweder besonders leistungsfähig sind, ein besonders gutes Preis-
Leistungsverhältnis aufweisen oder andere besondere Vorteile für unsere Kunden
bieten, wozu beispielsweise eine besonders unkomplizierte oder einfache
Gesundheitsprüfung zählt.
Von ca. 200 am Markt befindlichen Heilpraktikerversicherungen oder
Zusatzversicherungen mit Teilleistungen im alternativen Bereich, schaffen es
nicht einmal 25 Tarife oder Tarifkombinationen in unseren Vergleich.
Wir ersparen Ihnen damit eine sehr aufwändige Recherchetätigkeit und bieten
Ihnen die Essenz der besten Tarife für eine Heilpraktikerversicherung auf einen
Blick.
Gerne sind wir Ihnen zudem behilflich, den für sie passenden Tarif, gemessen an
Ihren Bedürfnissen und der gesundheitlichen Vorgeschichte zu finden.

Diese Heilpraktikerversicherungen sind am beliebtesten .
Dies Heilpraktiker-Tarife sehen eine 100%ige Erstattung vor .

 
 
 



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