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Dienstleister für Ärztinnen und Ärzte in Südbaden

Bezirksärztekammer Südbaden
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg

Unsere Sprechzeiten:
Montag bis Freitag vormittags 9 Uhr – 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags 14 Uhr – 16 Uhr; Freitagnachmittag 14 Uhr - 15
Uhr

Bitte beachten Sie die besonderen Sprechzeiten Ihrer Ansprechpartner in der
Meldeabteilung, in der Weiterbildung und der Beitragsveranlagung – diese finden
Sie im Telefon- und E-Mail-Verzeichnis.

 * Unser Telefon- und E-Mail-Verzeichnis
 * So finden Sie zu uns: Anfahrtsskizze

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Zentrale
Bezirksärztekammer Südbaden
0761 600-470
Wir über uns

Die Bezirksärztekammer Südbaden ist eine rechtlich unselbständige
Untergliederung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Landesärztekammer
Baden-Württemberg hat ihren Sitz in Stuttgart, die Bezirksärztekammer Südbaden
ihren Sitz in Freiburg in der Sundgauallee.

Ausführliche Informationen sind in unserem umfangreichen Porträt "Die
Bezirksärztekammer Südbaden stellt sich vor" zu finden:

Download: Porträt "Die Bezirksärztekammer Südbaden stellt sich vor"
Download: Aktualisierte Zahlen zum Porträt "Die Bezirksärztekammer Südbaden
stellt sich" (Stand 2021)
Download: Flyer Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten
Download: Medizingeschichte im Südwesten. Eine kritische Chronik der
Bezirksärztekammer Südbaden


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Die jüngsten Nachrichten


EXPERTEN WARNEN VOR BUNDES-ETHIKKOMMISSION

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland (AKEK), dem
auch die Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angehört,
steht den Regierungsplänen sehr kritisch gegenüber und hat in einer
ausführlichen Stellungnahme unter anderem vor zusätzlicher Bürokratie und einer
Gefährdung der Unabhängigkeit der Ethikkommissionen gewarnt.

16. Februar 2024

© BuAeK und KBV


MFA: SPANNENDER UND VIELSEITIGER BERUF

Die Landesärztekammer ist nach dem Berufsbildungsgesetz „Verantwortliche Stelle“
für die MFA-Ausbildung und die vier Bezirksärztekammern für Organisation,
Überwachung und Qualität der MFA-Ausbildung zuständig. Eine Möglichkeit, junge
Menschen für das Berufsbild zu interessieren, sind Bildungsmessen: Jugendlichen
aller Schularten, die kurz vor dem Schulabschluss stehen, können sich dort
konzentriert und effizient über Ausbildungsmöglichkeiten kundig machen.

13. Februar 2024

© Ärzteblatt Baden-Württemberg


ÄRZTEBLATT BADEN-WÜRTTEMBERG, HEFT 2/2024

Das Heft kann online eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.

12. Februar 2024

© Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg e.V.


ZAHL DER AUSZUBILDENDEN OHNE DEUTSCHEN PASS BEI DEN FREIEN BERUFEN IN
BADEN-WÜRTTEMBERG AUF NEUES REKORDHOCH GESTIEGEN

Die Zahl der Jugendlichen ohne deutschen Pass, die in Baden-Württemberg eine
Ausbildung in den Freien Berufen absolvieren, hat einen neuen Höchststand
erreicht. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung
(BIBB) hervor.

08. Februar 2024

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Zur Nachrichtenübersicht
Fachsprachenprüfung / Technical language test

Nach der Bundesärzteordnung müssen Ärzte in Deutschland einen Nachweis über
Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen. Diese ist Voraussetzung für eine
Approbation. Um die Sprachkenntnisse nachzuweisen, können die betroffene
Ärztinnen und Ärzte eine Fachsprachenprüfung ablegen.


Hier finden Sie weitere Informationen über das Antragsverfahren, den Ablauf und
die Voraussetzungen für die Prüfung sowie die Approbation oder die rechtlichen
Hintergründe.

© Pixabay


VORSTANDSMITGLIEDER DER BEZIRKSÄRZTEKAMMER SÜDBADEN



Dr. Teresa Henle

Beisitzerin

Dr. Paula Hezler-Rusch

Präsidentin

Dr. Jörg Woll

Vizepräsident










Dr. Paula Hezler-Rusch

Präsidentin

Dr. Jörg Woll

Vizepräsident









Dr. Teresa Henle

Beisitzerin

Ärztliche Kreisvereine und Kreisärzteschaften
Ärzteschaften im Einzugsbereich der Bezirksärztekammer Südbaden

Kreisärzteschaft Breisgau-Hochschwarzwald

Ärztlicher Kreisverein Emmendingen

Ärztlicher Kreisverein Freiburg-Stadt

Ärzteschaft Kreis Konstanz

Ärztlicher Kreisverein Lörrach

Ärztlicher Kreisverein Ortenau

Kreisärzteschaft Rottweil

Ärztlicher Kreisverein Schwarzwald-Baar

Ärztlicher Kreisverein Tuttlingen

Ärztlicher Kreisverein Waldshut - Bad Säckingen

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Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung als Kammerorgan mit legislativer Funktion setzt sich
zusammen aus den Vertretern und Vertreterinnen, die von den Mitgliedern der
Bezirksärztekammer Südbaden gewählt wurden. Für diese Vertreter und
Vertreterinnen sind zur Vertretung im Verhinderungsfall entsprechend
Stellvertreter und Stellvertreterinnen gewählt.

Dem Ärzteparlament der 18. Legislaturperiode (2023 bis 2027) gehören 81
Mitglieder an.

Hinzu kommt die Vertreterin der Universität.

Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden:
 * Dr. med. Kurt Amann
 * Dawit Assefa
 * Dr. med. Nora Bartholomä
 * Dr. med. Rainer Beck
 * Dr. med. Manfred Benzing
 * Dr. med. Ulrich Beschorner
 * Hannah Birkner
 * Dr. med. Barbara Bohl
 * Dr. med. Ulrike Bös
 * Dr. med. Jörg Budde
 * Dr. med. Stefan Bushuven
 * Dr. med. Jens Clausing
 * Markus Common
 * Dr. med. Michael Deeg
 * Dr. med. Anne Dormann
 * Dr. med. Martin Ehmer
 * Johanna Ellensohn
 * Dr. med. Michael Faist
 * Dr. med. Juliane Farthmann
 * Dr. med. Yvonne Fechner
 * Dr. med. Geertje Fink
 * Dr. med. Roland Freßle
 * Dr. med. Ludwig Fritze
 * Dr. med. Matthias Gabelmann
 * Ulrich Geiger
 * Dr. med. Rüdiger Gellert
 * Dr. med. Nadir Ghanem
 * Dr. med. Christine Große-Ruyken
 * Silke Habel
 * Dr. med. Rainer Hagemann
 * Dr. med. Teresa Henle
 * Dr. med. Matthias Henschen
 * Sarah Hermle
 * Dr. med. Regina Herzog
 * Dr. med. Paula Hezler-Rusch
 * Dr. med. Martin Honeck
 * Dr. med. Thorsten Keiloweit
 * Birgit Kloos
 * Dr. med. Georg Köchling
 * Dr. med. Dirk Kölblin
 * Dr. med. Bodo Kretschmann
 * Dr. med. Jan Kühle
 * Dr. med. Ingolf Lenz
 * Dr. med. Judith Maier Burgoa
 * Dr. med. Michael Maraun
 * Dr. med. Klaus Michaelis
 * Dr. med. Sona Mohadjer
 * Patrick Molnar
 * Dr. med. Birgitt Montz
 * Dr. med. Simon Ney
 * Dr. med. Ralph Orthmann
 * Dr. med. Susanne Rahner
 * Dr. med. Sabine Rehberg
 * Dr. med. Michael Reiche
 * Dr. med. Christian Richter
 * Dr. med. Brigitta Rogaczewski
 * Dr. med. Markus Sandrock
 * Dr. med. Ulrich Saueressig
 * Dr. med. Bernhard Schönemann
 * Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden
 * Dr. med. Carmen Seifried
 * Dr. med. Hans Spangenberg
 * Dr. med. Susanne Spieth
 * Andreas Stark
 * Dr. med. Julius Freiherr von Süßkind-Schwendi
 * Matthias Szabo
 * Dr. med. Karin Todoroff
 * Dr. med. Peter Tränkle
 * Dr. med. Kristina Unteregger
 * Dr. med. Stefan Utzolino
 * Dr. med. Christina Vogt-Frank
 * Dr. med. Cornelius Waller
 * Dr. med. Gisa Weißgerber
 * Dr. med. Sarah Wendel
 * Dr. med. Andrea Weninger
 * Dr. med. Gottfried Widmann
 * Dr. med. Caroline Wolf
 * Dr. med. Jörg Woll
 * Yvonne Wuwer
 * Dr. med. Petra Zantl
 * Dr. med. Ines Zeller

Vertreterin der Universität Freiburg:

 * Dr. med. Ute Spiekerkötter

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Ausschüsse
Ausschuss "Junge Kammer"

Den ärztlichen Nachwuchs stärker in die Kammerarbeit einzubeziehen, den
Kontakt zwischen der Ärzteschaft und ihren Selbstverwaltungsorganen zu stärken
und nicht zuletzt auch die Wahlbeteiligung zu fördern, sahen wir als wichtige
Aufgabe nach der geringen Wahlbeteiligung bei den letzten Kammerwahlen
einerseits und andererseits der Bedeutung, die eine starke, aktive ärztliche
Körperschaft hat. 

Als eine Maßnahme hat der Vorstand der Bezirksärztekammer in seiner Sitzung am
28. Juni 2019 die Einrichtung eines Arbeitskreises „Junge Kammer“ beschlossen.
Dieser Arbeitskreis hat sich in der Vorstandssitzung der BÄK Südbaden am 6.
September 2019 konstituiert. In die Sitzung eingeladen waren die jüngeren
Delegierten der VV der BÄK Südbaden, Frau Dr. Henle, Fr. Dr. Unteregger, Frau
Dr. Storz und Frau Dr. Wendel. Vorgetragen hatte in der Sitzung Frau Dr. Martina
Höft als Beauftragte der LÄK für die berufspolitische Nachwuchsarbeit.

Im Arbeitskreis nehmen neben den jungen Delegierten auch Vorstandsmitglieder,
die als angestellte Ärzte arbeiten, wie auch niedergelassene Kollegen teil.
Angesprochen werden sollte nicht nur der stationäre Bereich sondern auch die
junge Kollegenschaft im niedergelassenen Bereich, um auch die jungen Kollegen
und Kolleginnen in den Ärztlichen Kreisvereinen vermehrt zur Mitarbeit in der
Kammer zu gewinnen. Diskutiert wurde eine verstärkte Präsenz in die nachrückende
Ärzteschaft hinein, so z. B. bei der Zuteilung der PJ-Stellen. Eine weitere
Möglichkeit wird im Angebot eines offenen Stammtisches für junge Ärzte gesehen.
Weitere gezieltere Aktionen sollen erarbeitet werden.

Die Diskussion war engagiert und lebhaft und wir sind, bester Hoffnung.



Dr. S. Wendel, Dr. R. Storz, Dr. N. Bartholomae (Vorstandsmitglied), Dr. K.
Unteregger, Dr. J. Woll (Vorstandsmitglied), T. Henle, (es fehlen: Dr. M.
Sandrock, Dr. G. Weißgerber)

Ehrungen

Die Albert-Fraenkel-Plakette wird auf Beschluss des Vorstandes der
Bezirksärztekammer Südbaden an Kolleginnen und Kollegen vergeben, die sich um
den ärztlichen Beruf und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit in besonderem Maße
verdient gemacht haben.

Die Auszeichnung ist nach Albert Fraenkel benannt, der als Erfinder der
Strophanthin-Kur und als Erfinder der intravenösen Applikationsform in die
Medizingeschichte eingegangen ist. Neben seiner Haus- und Badearzttätigkeit in
Badenweiler arbeitete er in den Wintermonaten wissenschaftlich zunächst in
Straßburg, später dann in Berlin. Er hat maßgeblich zur Bedeutung von
Badenweiler als Kur- und Heilbad beigetragen, verkehrten doch in seinem Hause
und in seinem Sanatorium namhafte Zeitgenossen. Fraenkel hat sich stets durch
seine hohe ethisch-moralische Haltung ausgezeichnet und blieb dabei ein
bescheidener Mensch.

Albert-Fraenkel-Plakette
 * Dr. Gerhard Dieter, Wehr (am 10.11.2007)
 * Dr. Zahir Nazary, Freiburg (am 10.11.2007)
 * Prof. Hans-Jürgen Nolte, Offenburg (am 10.11.2007)
 * Prof. Hansjörg Just, Freiburg (am 15.11.2008)
 * Dr. Miriam Beer, Konstanz (am 7.11.2009)
 * Dr. Walter Ott, Feldberg (am 7.11.2009)
 * Dr. Beate Ringwelski, Lenzkirch (am 7.11.2009)
 * Dr. Günter Zabel, Schopfheim (am 7.11.2009)
 * Dr. Gerhard Schade, Konstanz (am 12.11.2011)
 * Dr. Jens-Uwe Folkens, Offenburg (07.11.2012)
 * Prof. Dr. Eugen Huber-Stentrup, Freiburg (07.11.2012)
 * Dr. Helga Schulenberg (posthum), Freiburg (07.11.2012)
 * Prof. Dr. Franz-Josef Große-Ruyken, Freiburg (09.11.2013)
 * Prof. Dr. Hildburg Kindt, Freiburg (08.11.2014)
 * Dr. Friedrich Bettecken, Villingen-Schwenningen (08.11.2014)
 * Dr. Christoph von Ascheraden, St. Blasien (31.10.2015)
 * Dr. Franz-Matthias Lüttgen, Offenburg (12.11.2016)
 * Dr. Birgit Annen, Albbruck-Buch (12.11.2016)
 * Dr. Klaus Möller, Tuttlingen (12.11.2016)
 * Dr. med. Annelies Dehnert-Hilscher, Konstanz (11.11.2017)
 * Prof. Dr. med. Michael Horst Runge, Freiburg (11.11.2017)
 * Dr. med. Margarete Kaasch, Rottweil (10.11.2018)
 * Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg (16.11.2019)
 * Dr. med. Michael Jacobs, Müllheim (14.11.2020)
 * Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling, Titisee-Neustadt (14.11.2020)
 * Dr. med. Kurt Amann, Radolfzell (13.11.2021)
 * Dr. med. Michael Ehret, Villingen-Schwenningen (13.11.2021)
 * Gudrun Maria Adams, Villingen-Schwenningen (20.10.2022)
 * Dr. med. Arndt Dohmen, Murg (29.10.2022)
 * Prof. Dr. med. Richard Salm, Freiburg (11.11.2023)
 * Dr. med. Ulrich Voshaar, Freiburg (11.11.2023)

Stiftung der Albert-Fraenkel-Plakette und Verleihungsgrundsätze

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Nur wenige Mausklicks genügen
Mitglied werden

Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind Ärztinnen und
Ärzte verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn der beruflichen
Tätigkeit in Baden-Württemberg bei der für den Tätigkeitsort zuständigen
Bezirksärztekammer anzumelden. Dasselbe gilt für Ärztinnen und Ärzte, die ohne
Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hier wohnen.


Jetzt Mitgliedschaft beantragen

Informationen zum Kammerbeitrag

Die Landesärztekammer erhebt Beiträge von ihren Mitgliedern. Beitragspflichtig
sind alle Ärztinnen und Ärzte, die bestallt oder approbiert sind oder eine
Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs besitzen und im Land
Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht
ausüben, im Land Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben.

Grundlage der Beitragsbemessung sind Einkünfte im Sinne des
Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit. Die Höhe des Beitrags richtet
sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage (Beitragsfaktor).
Der Höchstbeitrag beträgt 5.000 Euro. Der Mindestbeitrag beträgt 40 Euro.

Ausführliche Informationen finden sich in unserer Beitragsordnung und in der
Satzung zur Festsetzung des Beitragsfaktors.

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