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 * Testament verfassen
 * Berliner Testament







TESTAMENT VERFASSEN

Künftige Erblasser, die ein Testament verfassen möchten, um so für den eigenen
Erbfall vorzusorgen, müssen an viele Dinge denken und unbedingt die vom
Gesetzgeber definierten Formvorschriften beachten, da ihre Verfügung von Todes
wegen ansonsten möglicherweise nicht rechtswirksam ist und somit im
Nachlassverfahren unberücksichtigt bleibt. Dies dürfte wohl kaum im Sinne des
Testators sein, der mithilfe eines Testaments seinen letzten Willen durchsetzen
möchte. Aus diesem Grund muss man bei der Errichtung eines Testaments stets
größte Sorgfalt an den Tag legen.

Inhaltsverzeichnis

 * 1 Muster helfen juristischen Laien bei der Nachlassvorsorge
 * 2 Testament richtig verfassen
 * 3 Testament verfassen kostenlos


MUSTER HELFEN JURISTISCHEN LAIEN BEI DER NACHLASSVORSORGE

Für juristische Laien stellt eine angemessene Nachlassvorsorge immer wieder eine
enorme Herausforderung dar, weil sie nicht mit der besonderen Ausdrucksweise in
Gesetzen vertraut sind. Zusätzlich erweist sich das Erbrecht ohnehin immer
wieder als heikles Thema, da es hierbei um den eigenen Tod geht und außerdem
viele Dinge bedacht werden müssen. Die allgemeine Komplexität des Erbrechts
macht es zudem nicht leichter, für den Nachlass vorzusorgen. Zunächst einmal
sollten sich künftige Erblasser der Realität stellen und sich mit dem Erbrecht
befassen. Stellt sich nach eingehender Auseinandersetzung mit der gesetzlichen
Erbfolge heraus, dass diese nicht den persönlichen Vorstellungen und Wünschen
entspricht, geht es darum, ein Testament zu errichten.

Viele Verbraucher möchten ihr Testament handschriftlich verfassen und
entscheiden sich dementsprechend für ein eigenhändiges Testament. Maßgebend ist
in diesem Zusammenhang vor allem § 2247 BGB. Demnach muss eine solche Verfügung
von Todes wegen vom Erblasser handschriftlich niedergeschrieben werden. Mit
seiner eigenhändigen Unterschrift sowie Angaben zum Ort und Datum der
Testamentserrichtung ist die letztwillige Verfügung dann komplett.



Auf den ersten Blick kann es somit durchaus recht einfach erscheinen, eine
solche Verfügung von Todes wegen zu verfassen. In der Praxis sieht dies aber
oftmals ganz anders aus. Wer sein Testament formulieren will, stößt häufig recht
schnell an seine Grenzen und bekommt sein unzureichendes Wissen in Sachen
Erbrecht zu spüren. Aber auch Erblasser, die sich dessen nicht so bewusst sind,
laufen Gefahr, Fehler zu machen, die die Auslegung oder Wirksamkeit ihres
Testaments beeinflussen. Aus diesem Grund sollte man beim Verfassen eines
Testaments stets größte Sorgfalt walten lassen und sich gegebenenfalls an einen
erfahrenen Juristen wenden, um dort eine umfassende Rechtsberatung in Anspruch
zu nehmen. Diesbezüglich bietet es sich an, einen Rechtsanwalt für Erbrecht
aufzusuchen oder gleich beim Notar ein öffentliches Testament zu errichten.


TESTAMENT RICHTIG VERFASSEN

Geht es darum, ein eigenhändiges Testament gemäß § 2247 BGB zu errichten, kann
ein Testament-Muster eine immense Hilfe sein. Auf diese Art und Weise hat man
verschiedene Testament-Beispiele zur Hand und kann sich anhand dessen mit den
Besonderheiten einer Verfügung von Todes wegen vertraut machen. Zunächst einmal
kann es durchaus sinnvoll sein, unabhängig von einer Testament-Vorlage und
Beispielen den persönlichen letzten Willen niederzuschreiben. Im Zuge dessen
haben künftige Erblasser die Gelegenheit, sich mit dem Gedanken anzufreunden,
für den eigenen Erbfall vorzusorgen. Zugleich lassen sich konkrete Vorstellungen
so zu Papier bringen, wodurch man sich intensiv mit dem eigenen Nachlass
auseinandersetzt und erörtern kann, was man sich konkret wünscht. Viele Menschen
machen sich zu Lebzeiten schlichtweg keine Gedanken darüber, was nach ihrem Tod
mit ihrem Vermögen geschehen soll. Wer seinen Angehörigen die damit verbundene
Ungewissheit ersparen möchte und gleichzeitig sicher sein will, dass sein
letzter Wille durchgesetzt wird, sollte sich frühzeitig Gedanken machen und
adäquat vorsorgen. Eine erste Niederschrift der persönlichen Vorstellungen
eignet sich in der Regel als Entwurf, anhand dessen man sein Testament verfassen
kann.


TESTAMENT VERFASSEN KOSTENLOS

Auch wenn man genaue Vorstellungen hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung hat,
fällt es juristischen Laien zumeist schwer, ihr Testament zu formulieren. Aus
diesem Grund ist es sinnvoll und oftmals unbedingt notwendig, Vorlagen, Muster
und Beispiele zu studieren. Darüber hinaus sollten künftige Erblasser auch den
einen oder anderen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch riskieren und sich dabei
unter anderem mit der gesetzlichen Erbfolge beschäftigen. Hat man den eigenen
Willen ergründet, kann man so die bestehenden Differenzen erkennen und in der
gewillkürten Erbfolge hierauf eingehen. § 1937 BGB entsprechend können künftige
Erblasser auf diesem Wege von ihrer Testierfreiheit Gebrauch machen und
individuell bestimmen, wer in welchem Umfang erben soll. Bei dieser Gelegenheit
darf man den gesetzlichen Pflichtteil nicht außer Acht lassen und muss bedenken,
dass dieser die allgemeine Testierfreiheit mitunter einschränken kann.

Insbesondere bei einem eigenhändigen Testament müssen künftige Erblasser beim
Formulieren äußerst sorgfältig vorgehen. Dies gilt natürlich auch für ein
Berliner Testament, das handschriftlich verfasst und somit als eigenhändige
gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen errichtet wird. Wer bislang noch
keine Erfahrungen in Sachen Erbrecht hat, sollte es hierbei unbedingt in
Erwägung ziehen, einen Juristen aufzusuchen. Hierdurch kann man sich eine
professionelle Unterstützung beim Verfassen des Testaments sichern und hat stets
einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite.




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 1. Testament handschriftlich
 2. Gemeinschaftliches Testament
 3. Testament formulieren
 4. Testament Muster
 5. Berliner Testament


TESTAMENT MUSTER

 * Testament Beispiele
 * Testament Form
 * Testament formulieren
 * Testament handschriftlich
 * Testament Muster
 * Testament Vorlage




ERBRECHT RATGEBER A-Z

 * Erbvertrag
 * Gemeinschaftliches Testament
 * Gesetzliche Erbfolge
 * Letzter Wille
 * Mein Testament
 * Testament Pflichtteil
 * Testamentsvollstreckung

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