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WOITSCHACK ALS „SCHLAGERMATRATZE“ BELEIDIGT: ANNA-CARINA SIEGT VOR GERICHT



Jetzt hat sie es schriftlich: Sängerin Anna-Carina Woitschack muss sich nicht
mehr öffentlich beleidigen lassen

Foto: IMAGO/Future Image

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27.02.2023 - 21:09 Uhr

Erfolg für Anna-Carina Woitschack (30)!

Der Kabarettist Christian Keltermann (45) hatte die Schlager-Sängerin in seinem
Programm und im Internet unter anderem als „Schlagermatratze“ verunglimpft.
Dagegen zog Woitschack vor Gericht.

Mit Erfolg: Sie muss sich solche Beleidigungen nicht gefallen lassen!



Der Kabarettist Christian Keltermann

Foto: privat

Das Landgericht Hannover hat dem Kabarettisten verboten, sich weiterhin
beleidigend über Woitschack zu äußern. Wenn er sich nicht daran hält, muss er
ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen.

Die Sängerin war bei der Entscheidung nicht anwesend.

Trotz der Niederlage vor Gericht stellt Keltermann noch Forderungen: Er verlangt
eine Aussprache mit der Gegenseite, ansonsten wolle er Berufung einlegen.


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klappte.

Bereits zuvor wollte sich der Kabarettist außergerichtlich einigen, dafür mit
Woitschack persönlich sprechen. Das lehnte sie jedoch ab. Zur
Gerichtsverhandlung kam es überhaupt erst, weil sich Keltermann sträubte, eine
Unterlassungserklärung abzugeben.

Woitschack vor der Verhandlung zu BILD: „Als Person des öffentlichen Lebens bin
ich es gewohnt, dass über mich immer wieder Unwahrheiten geäußert werden. Da
habe ich mir ein dickes Fell angelegt. In diesem Fall waren die Beleidigungen
aber so schlimm, dass ich den Vorgang an meinen Anwalt abgegeben habe.“



Die Ex von Stefan Mross lässt sich die Diskriminierung nicht bieten

Foto: DAVIDS/Brigitte Dummer

Keltermann selbst hielt seine Aussagen für von der Satire-Freiheit gedeckt.
„Wenn wir als Kabarettisten so etwas nicht mehr sagen dürfen, können wir doch
gleich unseren Laden dichtmachen“, sagte er zu BILD.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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