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MENSCHENSCHUTZGEBIET Aus Wiki der BI Luene-Moorfeld Wechseln zu: Navigation, Suche INHALTSVERZEICHNIS * 1 Eröffnung * 2 Grundsatzregeln für das Menschenschutzgebiet * 3 Antrag * 4 Äußerung des Niedersächsischen Umweltministers ERÖFFNUNG Karte des Menschenschutzgebietes Eröffnung: Samstag, 20.6.2009, 5 vor 12, Hölderlinstraße (Ecke Erbstorfer Landstraße) in Lüneburg Pressebericht (Landeszeitung 22.6.2009) über die Eröffnung des Menschenschutzgebietes GRUNDSATZREGELN FÜR DAS MENSCHENSCHUTZGEBIET Das Lüneburger Wohngebiet Ebensberg – Lüne – Moorfeld – Adendorf (ELMA) wird aufgrund der besonderen Gefährdung und der daraus resultierenden Schutzwürdigkeit seiner Bewohner zum Schutzgebiet erklärt. Die Gefährdung ergibt sich aus dem geplanten Bau der Autobahn A 39 durch dieses Wohngebiet. Der Schutzstatus bezieht sich sowohl auf die in diesem Gebiet lebenden Menschen als auch auf ihren Lebensraum mit Flora und Fauna. Die im Folgenden aufgeführten Regeln sind unbedingt zu beachten, um die Lebensqualität und damit das Fortbestehen der Menschen in diesem Lebensraum zu gewährleisten: 1. Schützt Lebensräume! Die Ansiedlung und Beheimatung der Bewohner im Schutzgebiet ELMA konnte erfolgreich stattfinden, weil die Menschen dort optimale Wohnformen und attraktive Bedingungen für ihre Lebensgestaltung und die Aufzucht ihrer Nachkommen vorgefunden haben. Die Struktur des bestehenden Lebensraumes ist daher zu pflegen und so weiterzuentwickeln, dass eine Beheimatung und Vermehrung der Population gewährleistet ist. 2. Erhaltet Wohngebiete lebenswert! Die Bewohner im Schutzgebiet sind gesellige Wesen, gute Nachbarschaft bedeutet für sie Lebensqualität. Die bestehenden Wege zwischen den Siedlungen und zu Versorgungs- und Bildungseinrichtungen, Treffpunkten und Spielplätzen sind sicher zu gestalten und unbedingt zu erhalten! Umweltfreundliche Verkehrsmittel sind zu fördern. Der Bau von großen Verkehrsadern wie der A 39 durch das Schutzgebiet ist verboten, bestehende Verkehrsbelastungen sind zu verringern! 3. Fördert das soziale Miteinander! Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das soziale Klima im Menschenschutzgebiet zu beschädigen oder zu zerstören, sind untersagt. Dieses gilt insbesondere für Entscheidungen und Eingriffe, die die Lebensqualität und das Zusammenleben der Bewohner nachhaltig beeinflussen und für einschneidende Veränderungen des Lebensraumes, die ohne die Mitwirkung und Zustimmung der Bewohner vorgenommen werden. Das bestehende soziale Miteinander in Familien, Nachbarschaft, Vereinen und Initiativen ist auszubauen und zum gesellschaftlichen Nutzen aller zu schützen und zu fördern! 4. Vermeidet Lärm und Luftverschmutzung! Nur durch saubere, feinstaubfreie Luft, Lärmbegrenzung und ausreichend Ruhe kann die Gesundheit der Menschen im Schutzgebiet ELMA erhalten bleiben und den Kindern ein gedeihlicher Lebensraum geboten werden. Die bestehenden Lärmpegel und Luftimmissionen sind daher regelmäßig zu prüfen und entsprechend dem Stand der Forschung so niedrig wie möglich zu halten. 5. Achtet Mensch und Natur! Naturverbundenheit und Tierliebe ist ein Wesensmerkmal der hier lebenden Menschen. Sowohl die Menschen wie auch die Tiere benötigen zu ihrem Wohlergehen ein grünes, natürliches und landschaftlich vielseitiges Umfeld für Spiel, Sport, Bewegung und Erbauung. Unbelasteter Boden und sauberes Grundwasser sind notwendig, damit Menschen und Tiere hier gesund leben können und damit die Menschen ihrem Bedürfnis nach Selbstversorgung durch den Anbau von Nahrungsmitteln im Garten nachgehen können. Die Übertragbarkeit dieser Regeln auf andere Menschenschutzgebiete ist ausdrücklich erwünscht. ANTRAG Antrag an das Niedersächsische Umweltministerium vom 15.6.2009 Unser Antragsschreiben wurde am 14.7.2009 vom Niedersächsischen Minister für Umwelt und Klimaschutz - Herrn Hans-Heinrich Sander - ausweichend beantwortet. Antwortschreiben lesen ... Darauf reagierten wir mit dem Hinweis, dass es sich um einen Antrag handelte. Schreiben an Herrn Sander, das am 10.8.2009 abgeschickt wurde. Am 10.9.2009 wurde unser Antrag für Unzulässig erklärt, hier das entsprechende Schreiben... Nochmaliges Nachhaken bewirkte ein weiteres Schreiben vom 18.12.2009, indem das Niedersächsische Umweltministerium erneut die rechliche Unzulässigkeit des Antrags erklärt. Außerdem erklärt es, in dieser Angelegenheit nicht tätig zu werden. Es handelte sich bei diesen Schreiben formal also nicht um eine Ablehnung unseres Antrags. ÄUSSERUNG DES NIEDERSÄCHSISCHEN UMWELTMINISTERS |Landeszeitung 13.11.2009: Auszug aus dem "Interview der Woche" Von „http://www.bs-wiki.de/bi-luene-moorfeld.de/mediawiki/index.php?title=Menschenschutzgebiet&oldid=8203“ NAVIGATIONSMENÜ ANSICHTEN * Seite * Diskussion * Quelltext anzeigen * Versionsgeschichte MEINE WERKZEUGE * Benutzerkonto erstellen * Anmelden NAVIGATION * Startseite * Aktuelle Ereignisse * Artikel von A-Z * Hilfe * Presseecho * Themenübersicht * Links MITMACHEN * Arbeitsgruppen * Downloads * Keine-A39-Wiki * Kontakt * sitesupport * Termine SUCHE WERKZEUGE * Links auf diese Seite * Änderungen an verlinkten Seiten * Spezialseiten * Druckversion * Permanenter Link * Seiteninformationen * Diese Seite wurde zuletzt am 22. Juni 2012 um 08:25 Uhr geändert. * Diese Seite wurde bisher 14.811 mal abgerufen. * Datenschutz * Impressum * Impressum * Mobile Ansicht