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MENSCHENSCHUTZGEBIET

Aus Wiki der BI Luene-Moorfeld

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INHALTSVERZEICHNIS

 * 1 Eröffnung
 * 2 Grundsatzregeln für das Menschenschutzgebiet
 * 3 Antrag
 * 4 Äußerung des Niedersächsischen Umweltministers


ERÖFFNUNG



Karte des Menschenschutzgebietes

Eröffnung: Samstag, 20.6.2009, 5 vor 12, Hölderlinstraße (Ecke Erbstorfer
Landstraße) in Lüneburg

Pressebericht (Landeszeitung 22.6.2009) über die Eröffnung des
Menschenschutzgebietes





GRUNDSATZREGELN FÜR DAS MENSCHENSCHUTZGEBIET

Das Lüneburger Wohngebiet Ebensberg – Lüne – Moorfeld – Adendorf (ELMA) wird
aufgrund der besonderen Gefährdung und der daraus resultierenden
Schutzwürdigkeit seiner Bewohner zum Schutzgebiet erklärt. Die Gefährdung ergibt
sich aus dem geplanten Bau der Autobahn A 39 durch dieses Wohngebiet. Der
Schutzstatus bezieht sich sowohl auf die in diesem Gebiet lebenden Menschen als
auch auf ihren Lebensraum mit Flora und Fauna.

Die im Folgenden aufgeführten Regeln sind unbedingt zu beachten, um die
Lebensqualität und damit das Fortbestehen der Menschen in diesem Lebensraum zu
gewährleisten:

1. Schützt Lebensräume!

Die Ansiedlung und Beheimatung der Bewohner im Schutzgebiet ELMA konnte
erfolgreich stattfinden, weil die Menschen dort optimale Wohnformen und
attraktive Bedingungen für ihre Lebensgestaltung und die Aufzucht ihrer
Nachkommen vorgefunden haben. Die Struktur des bestehenden Lebensraumes ist
daher zu pflegen und so weiterzuentwickeln, dass eine Beheimatung und Vermehrung
der Population gewährleistet ist.

2. Erhaltet Wohngebiete lebenswert!

Die Bewohner im Schutzgebiet sind gesellige Wesen, gute Nachbarschaft bedeutet
für sie Lebensqualität. Die bestehenden Wege zwischen den Siedlungen und zu
Versorgungs- und Bildungseinrichtungen, Treffpunkten und Spielplätzen sind
sicher zu gestalten und unbedingt zu erhalten! Umweltfreundliche Verkehrsmittel
sind zu fördern. Der Bau von großen Verkehrsadern wie der A 39 durch das
Schutzgebiet ist verboten, bestehende Verkehrsbelastungen sind zu verringern!

3. Fördert das soziale Miteinander!

Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das soziale Klima im Menschenschutzgebiet zu
beschädigen oder zu zerstören, sind untersagt. Dieses gilt insbesondere für
Entscheidungen und Eingriffe, die die Lebensqualität und das Zusammenleben der
Bewohner nachhaltig beeinflussen und für einschneidende Veränderungen des
Lebensraumes, die ohne die Mitwirkung und Zustimmung der Bewohner vorgenommen
werden. Das bestehende soziale Miteinander in Familien, Nachbarschaft, Vereinen
und Initiativen ist auszubauen und zum gesellschaftlichen Nutzen aller zu
schützen und zu fördern!

4. Vermeidet Lärm und Luftverschmutzung!

Nur durch saubere, feinstaubfreie Luft, Lärmbegrenzung und ausreichend Ruhe kann
die Gesundheit der Menschen im Schutzgebiet ELMA erhalten bleiben und den
Kindern ein gedeihlicher Lebensraum geboten werden. Die bestehenden Lärmpegel
und Luftimmissionen sind daher regelmäßig zu prüfen und entsprechend dem Stand
der Forschung so niedrig wie möglich zu halten.

5. Achtet Mensch und Natur!

Naturverbundenheit und Tierliebe ist ein Wesensmerkmal der hier lebenden
Menschen. Sowohl die Menschen wie auch die Tiere benötigen zu ihrem Wohlergehen
ein grünes, natürliches und landschaftlich vielseitiges Umfeld für Spiel, Sport,
Bewegung und Erbauung. Unbelasteter Boden und sauberes Grundwasser sind
notwendig, damit Menschen und Tiere hier gesund leben können und damit die
Menschen ihrem Bedürfnis nach Selbstversorgung durch den Anbau von
Nahrungsmitteln im Garten nachgehen können.


Die Übertragbarkeit dieser Regeln auf andere Menschenschutzgebiete ist
ausdrücklich erwünscht.





ANTRAG

Antrag an das Niedersächsische Umweltministerium vom 15.6.2009


Unser Antragsschreiben wurde am 14.7.2009 vom Niedersächsischen Minister für
Umwelt und Klimaschutz - Herrn Hans-Heinrich Sander - ausweichend beantwortet.

Antwortschreiben lesen ...


Darauf reagierten wir mit dem Hinweis, dass es sich um einen Antrag handelte.

Schreiben an Herrn Sander, das am 10.8.2009 abgeschickt wurde.


Am 10.9.2009 wurde unser Antrag für Unzulässig erklärt,

hier das entsprechende Schreiben...


Nochmaliges Nachhaken bewirkte ein weiteres Schreiben vom 18.12.2009, indem das
Niedersächsische Umweltministerium erneut die rechliche Unzulässigkeit des
Antrags erklärt. Außerdem erklärt es, in dieser Angelegenheit nicht tätig zu
werden.

Es handelte sich bei diesen Schreiben formal also nicht um eine Ablehnung
unseres Antrags.


ÄUSSERUNG DES NIEDERSÄCHSISCHEN UMWELTMINISTERS

|Landeszeitung 13.11.2009: Auszug aus dem "Interview der Woche"

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