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0511 87 453 27024h-HotlineBahnhofstr. 8, 30159 Hannover

Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger

0331-279 7562 024h-HotlineBehlertstraße 3a, 14467 Potsdam

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Rechtsanwalt Markus Chilcott
Kanzleiinhaber von Chilcott Rechtsanwälte
Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Leib und Seele seit 2006


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Rechtsanwalt Markus Chilcott hat eine sehr langjährige Erfahrung als
Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.
Bereits während seiner Referendarsausblidung hat der den Fachanwaltslehrgang
Strafrecht erfolgreich absolviert.
Seine praktische Ausbildung hat er unter anderem bei dem legendären Hamburger
Strafverteidiger Uwe Maeffert absolviert.
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Häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren

Was ist das Besondere am Strafverfahren?


Im Strafverfahren streiten nicht zwei Bürger, sondern der Staat sieht bei einem
Bürger den Verdacht einer Straftat und führt deswegen ein Strafverfahren gegen
den Bürger. Der Verdacht kann sich ergeben durch eine Strafanzeige eines anderen
Bürgers, aber auch durch sonstige (vermeintliche) Erkenntnisse der
Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung etc.).
Welches sind meine zentralen Rechte im Strafverfahren?


Der Verdächtige im Strafverfahren heißt Beschuldigter. Die zentralen Rechte
sind, keine Aussage machen zu müssen, und in jeder Phase des Verfahrens einen
Rechtsanwalt als Verteidiger an der Seite haben zu dürfen.
Welches sind die Grundregeln für mich als Beschuldigter im Strafverfahren?


Von Ihrem Recht zu Schweigen sollten Sie zunächst immer Gebrauch machen! Eine
Aussage ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt ist immer falsch. Eine
Aussage kann, sofern es Sinn macht, noch zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens
nachgeholt werden. Zuvor muss ich als Ihr Verteidiger aber die Akten Ihres
Falles eingesehen haben, um Ihnen einen zutreffenden Rat geben zu können.
Was kann ein Rechtsanwalt im Strafrecht für mich tun?


Der Rechtsanwalt eines Beschuldigten im Strafverfahren wird Verteidiger genannt.
Der Verteidiger hat im Strafverfahren eine sehr bestimmende Rolle. Als
Verteidiger habe ich ein Recht auf Akteneinsicht und werde für Sie die komplette
Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht übernehmen. Sollte es
zu einem Gerichtstermin kommen, bin ich dort an Ihrer Seite und setze mich für
Ihre Rechte ein und befrage etwa auch die Zeugen des Falles. Gerade wenn es
richtig ist, keine Aussage zu machen, ist ein Verteidiger unverzichtbar, denn
wie sonst sollte ohne Ihre Aussage Ihre Sichtweise des in Rede stehenden
Vorfalls zur Sprache kommen?
Sollte ich einen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrnehmen?


Keinesfalls. Als Beschuldigter im Strafverfahren müssen Sie zu einem
Vernehmungstermin nicht erscheinen und sollten das auch nicht tun. Wenn es etwas
zur Sache zu sagen gibt (oder etwa ein Geständnis der richtige Weg ist, weil Sie
über die übrigen Beweismittel ohnehin überführt werden würden), dann kann das
viel besser zu einem späteren Zeit nach Akteneinsicht über mich als Ihren
Rechtsanwalt geschehen.
Kann ich im Strafverfahren so etwas wie Prozesskostenhilfe bekommen?


Für Verdächtige in Strafverfahren ist keine staatliche Leistung vorgesehen.
Allerdings muss der Staat die Kosten eines Rechtsanwalts des Verdächtigen unter
Umständen übernehmen. Ich werde dann dem Verdächtigen, der mich zuvor beauftragt
hat, auf meinen Antrag hin als "Pflichtverteidiger" beigeordnet mit der Folge,
dass Anwaltsgebühren vom Staat übernommen werden. Ob in Ihrem Fall eine
Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich ist, können wir Ihnen sagen - sprechen
Sie uns einfach an!
Was bedeutet es, dass mir ein Rechtsanwalt als Verteidiger "beigeordnet" wird,
und was bedeutet der Begriff "Pflichtverteidiger"?


Das Gesetz regelt, dass bei manchen Tatvorwürfen der Beschuldigte zwingend einen
Rechtsanwalt haben muss ("Pflichtverteidiger"). Auch dann können Sie den
Rechtsanwalt selbst aussuchen, und ich beantrage dann, dass ich Ihnen
beigeordnet werde. Nur, wenn Sie nicht selbst einen Rechtsanwalt beauftragen,
wird das Gericht jemanden für Sie bestimmen. Wenn Sie für die Auswahl des
Rechtsanwalts nur ganz wenig Zeit hatten (etwa nach einer Festnahme), können Sie
innerhalb von 3 Wochen den Pflichtverteidiger noch wechseln.
Ist es nicht eine Art von "Schuldeingeständnis", wenn ich sofort einen
Rechtsanwalt beauftrage?


Keinesfalls. Alle Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter sind Profis und
wissen daher, dass JEDER Beschuldigte, egal ob der Tatvorwurf zutrifft oder
nicht, mehr als gut beraten ist, umgehend einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu
beauftragen. Ein Rückschluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Tatbegehung ergibt
sich daraus für niemanden.
Ein Freund / Bekannter / Verwandter ist festgenommen worden. Wie kann ich
helfen?


Nach einer Festnahme ist es sehr hilfreich, wenn Sie für den Festgenommenen
einem Rechtsanwalt Bescheid geben, der sich dann bei Polizei oder Gericht als
Verteidiger des Beschuldigten melden kann. Ihnen selbst entstehen dadurch keine
Kosten.
Stellen Sie jetzt Ihre persönlichen Fragen per Whatsapp!

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