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* Liebenauer Hauptstraße 2-6/ Stiege C/ 2.Stock, 8041 Graz-Liebenau * +43 (680) 15 47 013 * office@monitoring-stmk.at UNABHÄNGIGER STEIERMÄRKISCHER MONITORINGAUSSCHUSS ZUR ÜBERWACHUNG DER UMSETZUNG UND EINHALTUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN MENÜ * Startseite * Aktuelles * Grundlagen * Stellungnahmen * Prüfberichte * Jahresberichte * Mitglieder * Kontakt * Impressum Menu * Startseite * Aktuelles * Grundlagen * Stellungnahmen * Prüfberichte * Jahresberichte * Mitglieder * Kontakt * Impressum WAS IST DER STEIERMÄRKISCHE MONITORINGAUSSCHUSS Der Steiermärkische Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) überwacht. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können (Art 1 Satz 2 UN-BRK). Österreich und auch die Steiermark haben sich im Jahr 2008 dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten. Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat dabei die gesetzliche Aufgabe (gemäß § 53 des Steiermärkischen Behindertengesetzes) Angelegenheiten der Landesvollziehung bzw von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Landesregierung abzugeben. INFORMATIONEN 08.11.2022 4. ÖFFENTLICHE SITZUNG DES STEIERMÄRKISCHEN MONITORINGAUSSCHUSSES Thema: Partizipation Datum und Uhrzeit: 15.11.2022 um 16:00 Uhr Diese öffentliche Sitzung findet virtuell via Zoom statt. Zugangsdaten: Link: https://us02web.zoom.us/j/4078847969?pwd=K1ZxbWxEdi9aaXdJdGJKaTVuTEk0QT09 Meeting ID: 4078847969 Passwort: lebt Zur Einladung 10.10.2022 EMPFEHLUNG IN BEZUG AUF DIE INKLUSION DER PEERARBEIT IN DER PSYCHOSOZIALEN VERSORGUNG DER STEIERMARK Mit dieser Empfehlung möchte der Ausschuss auf die Notwendigkeit der Etablierung der Peerarbeit in der psychosozialen Versorgung der Steiermark im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aufmerksam machen. Zur Empfehlung 14.04.2022 PRÜFBERICHT ZUM THEMA "SCHULASSISTENZ" Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat die steiermärkischen Regelungen in Bezug auf die Thematik der Schulassistenz (insbesondere § 7 Abs 1 Z 3 StBHG und § 35a Abs 1 StPEG) auf deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend: Zum Prüfbericht 28.03.2022 EMPFEHLUNG IN BEZUG AUF DIE ERSTGEWÄHRUNG VON SCHULASSISTENZSTUNDEN NACH § 7 STBHG Mit dieser Empfehlung möchte der Ausschuss auf Art 24 UN-BRK bzw das darin verankerte Recht eines jeden Kindes mit Behinderung auf Bildung hinweisen. Dieses Recht muss von den Vertragsstaaten ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit verwirklicht und ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleistet werden. Dabei dürfen Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht ausgeschlossen werden. Zur Empfehlung 07.02.2022 INKLUSION FÜR MENSCHEN MIT PSYCHISCHEN HERAUSFORDERUNGEN - EIN WEITER WEG BIS ZUR UMSETZUNG DER UN-BRK Diese Presseaussendung wurde in Kooperation mit dem Tiroler- und dem Wiener Monitoringausschuss erstellt. Der steiermärkische Beitrag wurde mit Unterstützung des Vereins Achterbahn verfasst. Zur Presseaussendung Alle aktuellen Beiträge ansehen - hier klicken... FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Zur Beschreibung - Hier klicken IHRE ERFAHRUNG ZÄHLT! Für die Tätigkeit des Monitoringausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzesregelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungsvorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungsvorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at). Wir kümmern uns entsprechend unseren Möglichkeiten um Ihr Anliegen! GEFÖRDERT DURCH Hier Klicken * Liebenauer Hauptstraße 2-6/ Stiege C/ 2.Stock, 8041 Graz-Liebenau * +43 (680) 15 47 013 * office@monitoring-stmk.at ERSTELLT VON SEKONT - DANIEL SCHALK undefined undefined undefined