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GET /suche/index.php

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BAYERISCHES FAMILIENGELD

Das Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG) ist zum 1. August 2018 in Kraft
getreten. Seit 1. September 2018 gibt es das neue Bayerische Familiengeld.


AKTUELLES

Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten
Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem
dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre
Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der
Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das
Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt
regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.
Beispiel:
Geburt des Kindes am 16.08.2019.
Ein Lebensmonat beginnt jeweils am 16. eines Monats.
Das Familiengeld ist spätestens auf dem Konto:
      Im September am 23.09.2020,
      im Oktober am 23.10.2020,
      im November am 23.11.2020 usw.


SERVICELEISTUNGEN

 * Sie haben Fragen zum Familiengeld? Unter Häufige Fragen finden Sie wichtige
   Informationen und konkrete Antworten. Die Fragen sind nach Themen sortiert,
   so dass Sie schnell und unkompliziert die für Sie interessanten Antworten
   finden.
 * Ergänzend steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung.
   Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr,
   am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Wir beantworten Ihnen Fragen vor der
   Antragstellung.


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 * Für Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.)
   verwenden Sie bitte diese Änderungsmitteilung.


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