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ehe-vertrag.com * Ehevertrag Startseite * Ehevertrag Kosten * Ehevertrag Beratung * Ehevertrag Notar * Ehevertrag Güterstand * Ehevertrag Unterhalt * Ehevertrag Versorgung * Ehevertrag und Erbe * Unwirksamer Ehevertrag * Datenschutz GOOGLE ADSENSE EHEVERTRAG – HEIRATEN MIT VERTRAG Einen Ehevertrag aufzusetzen, gilt nicht als besonders romantisch. In vielen Fällen ist es aber durchaus sinnvoll, einen solchen Vertrag aufzusetzen. Denn mit dem Ehevertrag können die Ehegatten ihre finanziellen und güterrechtlichen Verhältnisse regeln und eine für beide Partner akzeptable Nachlassregelung bei Trennung und Tod vereinbaren. So kann der berühmte Rosenkrieg, der leider immer wieder stattfindet, verhindert werden. Wird kein Ehevertrag aufgesetzt, so gelten mit der Eheschließung durch den Standesbeamten die gesetzlichen Regelungen. EHEVERTRAG – RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN * Der Ehevertrag wird nach § 1410 BGB bei einem Notar geschlossen. Eine Beurkundung ist unbedingt erforderlich, ansonsten ist der Vertrag nicht gültig. * Der Ehevertrag wird in der Regel vor der Ehe geschlossen, kann aber auch jederzeit noch während der Ehe geschlossen werden. § 1408 Abs. 1 Hs. 2 BGB. * Auch eingetragene Lebenspartner können einen Ehevertrag schließen. Lebenspartner können dort ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch den Lebenspartnerschaftsvertrag regeln. EHEVERTRAG INHALTE –WAS SOLLTE GEREGELT WERDEN? Ein Ehevertrag kann sehr weitgehende Regelungen enthalten. In der Regel werden Vereinbarungen zum Güterstand, (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), zum Unterhalt und zur Versorgung im Alter getroffen, Häufig werden auch Regelungen zum Erbrecht vereinbart. Auf Grund der weitreichenden Regelungen hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung angeordnet. VERTRAUEN IST GUT, EHEVERTRAG IST BESSER In Deutschland werden pro Jahr zwischen 150.000 und 200.000 Ehen geschieden. Im Jahr 2013 waren es 169833 Ehen. 36 % aller geschlossenen Ehen werden im Laufe der nächsten 25 Jahre wieder geschieden. Der Anteil von Ehescheidungen mit minderjährigen Kindern liegt ungefähr bei 50%. Nach der Statistik wird demnach ca, jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Einen Ehevertrag schließt nur jedes zehnte Ehepaar ab, d.h. 90% verlassen sich auf die gesetzlichen Regelungen. Drum prüfe, wer sich ewig bindet. © 2023 ehe-vertrag.com · Impressum