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EHEVERTRAG – HEIRATEN MIT VERTRAG

Einen Ehevertrag aufzusetzen, gilt nicht als besonders romantisch. In vielen
Fällen ist es aber durchaus sinnvoll, einen solchen Vertrag aufzusetzen. Denn
mit dem Ehevertrag können die Ehegatten ihre finanziellen und güterrechtlichen
Verhältnisse regeln und eine für beide Partner akzeptable Nachlassregelung bei
Trennung und Tod vereinbaren. So kann der berühmte Rosenkrieg, der leider immer
wieder stattfindet, verhindert werden. Wird kein Ehevertrag aufgesetzt, so
gelten mit der Eheschließung durch den Standesbeamten die gesetzlichen
Regelungen.


EHEVERTRAG – RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN

 * Der Ehevertrag wird nach § 1410 BGB bei einem Notar geschlossen. Eine
   Beurkundung ist unbedingt erforderlich, ansonsten ist der Vertrag nicht
   gültig.

 * Der Ehevertrag wird in der Regel vor der Ehe geschlossen, kann aber auch
   jederzeit noch während der Ehe geschlossen werden. § 1408 Abs. 1 Hs. 2 BGB.

 * Auch eingetragene Lebenspartner können einen Ehevertrag schließen.
   Lebenspartner können dort ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch den
   Lebenspartnerschaftsvertrag regeln.

 


EHEVERTRAG INHALTE –WAS SOLLTE GEREGELT WERDEN?

Ein Ehevertrag kann sehr weitgehende Regelungen enthalten. In der Regel werden
Vereinbarungen zum Güterstand, (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), zum
Unterhalt und zur Versorgung im Alter getroffen, Häufig werden auch Regelungen
zum Erbrecht vereinbart. Auf Grund der weitreichenden Regelungen hat der
Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung
angeordnet.





VERTRAUEN IST GUT, EHEVERTRAG IST BESSER

In Deutschland werden pro Jahr zwischen 150.000 und 200.000 Ehen geschieden. Im
Jahr 2013 waren es 169833 Ehen. 36 % aller geschlossenen Ehen werden im Laufe
der nächsten 25 Jahre wieder geschieden. Der Anteil von Ehescheidungen mit
minderjährigen Kindern liegt ungefähr bei 50%. Nach der Statistik wird demnach
ca, jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Einen Ehevertrag schließt nur
jedes zehnte Ehepaar ab, d.h. 90% verlassen sich auf die gesetzlichen
Regelungen.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet.



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