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GESETZE IM INTERNET

Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für
interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht
kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer
jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die
Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.

Die Rechtsnormen in deutscher Sprache stehen in allen angebotenen Formaten zur
freien Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung. Eine Erläuterung der
Download-Optionen finden Sie unter „Hinweise”. Dort erhalten Sie auch
weiterführende allgemeine Informationen zu Gesetzen und Rechtsverordnungen des
Bundes sowie zu diesem Onlineangebot. Zur Nutzung der bereitgestellten
Übersetzungen lesen Sie bitte den Hinweis unter „Translations”.

Anregungen und Anfragen zu diesem Online-Angebot bearbeitet das beim Bundesamt
für Justiz angesiedelte Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes.
Sie erreichen das Kompetenzzentrum unter folgender E-Mail-Adresse:
kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de.

Bitte beachten Sie, dass von dort aus keine Rechtsberatung vorgenommen wird.

Das Erteilen von Rechtsauskünften oder die Unterstützung bei der individuellen
Rechtsverfolgung gehört nicht zu unseren Aufgaben. Wir sind nicht berechtigt,
eine Rechtsberatung oder eine rechtliche Prüfung in Einzelfällen vorzunehmen.
Darunter fallen auch Hilfestellungen zur Interpretation der unter Gesetze im
Internet verfügbaren Informationen, wie z.B. die Definition von gesetzlichen
Begriffen.

Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil
I verkündeten Vorschriften bis zu sechs Monate nach deren Inkrafttreten
vorgehalten. Dort können auch die Texte der Änderungsvorschriften aufgerufen
werden, die den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegen. Der
Aktualitätendienst kann zudem als RSS-Feed abonniert werden.

Wichtig: Die im Internet abrufbaren, konsolidierten Gesetzestexte sind nicht die
amtliche Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 1. Januar
2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes
ausgegeben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen
Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform. Das hier
vorgehaltene frei zugängliche Archiv beinhaltet digitale Kopien der vor dem 1.
Januar 2023 in Papierform ausgegebenen Gesetzblätter.

Näheres zu den einzelnen Gesetzen finden Sie ggfs. auf den Internetseiten
desjenigen Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geregelte
Sachverhalt fällt. Die Internetadressen der Bundesministerien finden Sie auf
dieser Seite.

Der Link Landesrecht führt Sie zum Justizportal des Bundes und der Länder mit
Verweisen auf entsprechende Internetangebote der Landesverwaltungen.

Über den Link Rechtsprechung im Internet gelangen Sie zu einer Datenbank mit
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des
Bundes und des Bundespatentgerichts.

Der Link Verwaltungsvorschriften im Internet führt Sie zu einer Datenbank mit
aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden.

Über den Link N-Lex gelangen Sie zu einem Portal, das zentralen Zugang zu den
Rechtsdatenbanken in den einzelnen EU-Ländern bietet.

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