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* Services Services * Übersicht * Frachtenbörse * Lager * Transportaufträge * Inkasso International * Tracking * Live-Sendungsverfolgung * Routen & Kosten * Ausschreibungen * Zahlungsdienste * Ressourcen Ressourcen * Übersicht * Blog * Newsroom * Webinars * Transportlexikon * Transportbarometer * Unternehmen Unternehmen * Übersicht * Success Stories * Karriere * Support Support * Übersicht * Kontakt * Jetzt registrieren * * Deutsch Bosanski Dansk Deutsch Eesti English Español Français Hrvatski Italiano Latviešu Lietuvių Magyar Nederlands Norsk Polski Português Română Slovenčina Slovenščina Suomi Svenska Türkçe Čeština Ελληνικά Български Македонски Русский Српски Українська * Login * Timocom Deutschland * / * AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KONTAKT ZENTRALE +49 211 88 26 88 26 +49 211 88 26 16 00 info.de@timocom.com * AGB * AGB Inkasso International AGB 1. ALLGEMEINES (1) Für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Auflagen und Bedingungen des Nutzers sind auch dann unverbindlich, wenn TIMOCOM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Das Angebot von TIMOCOM richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB zur Nutzung für gewerbliche Zwecke. (2) TIMOCOM behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zum Ende einer jeden Abrechnungsperiode zu ändern oder zu ergänzen. TIMOCOM wird den Nutzern über die Änderung durch ausdrücklichen Hinweis auf dem Rechnungsformular oder auf dem Marktplatz informieren. Die Zustimmung zu den veränderten Bedingungen gilt von dem Nutzer als erteilt, wenn er ihnen nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monat ab Bekanntgabe widerspricht. Im Fall der vorbehaltlosen Zahlung der Rechnung gilt die Zustimmung als erteilt. (3) Erklärungen zum Vertrag, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Vereinbaren die Parteien, dass eine dritte Rechtsperson zur Nutzung des TIMOCOM Marktplatzes berechtigt sein soll, so erteilt die andere Partei diesem Nutzer Empfangsvollmacht für Erklärungen der TIMOCOM. (4) Wenn in diesem Vertrag Personen (z. B. Nutzer) erwähnt werden, ist die Bezeichnung in allen Formen (w/m/d) zu verstehen. 2. VERTRAGSGEGENSTAND (1) TIMOCOM stellt dem Nutzer gegen periodisch zu leistendes Entgelt ein Nutzungsrecht für eine Benutzerplattform (nachfolgend: Lizenz) zur Verfügung. Der Umfang der Lizenz richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. TIMOCOM kann dem Nutzer nach eigenem Ermessen den Zugang zu dieser Benutzerplattform (nachfolgend: Marktplatz) durch eine zu installierende Software, eine Kombination aus Nutzername und Passwort, per Web-Login oder eine Schnittstelle zur bestehenden Hard- und Softwareumgebung beim Nutzer ermöglichen. Der Betrieb des Marktplatzes erfolgt mit Hilfe von an das Internet angeschlossenen Servern, die ausschließlich per Online-Verbindung erreichbar sind. Die Übergabe aller online-Leistungen erfolgt an dem Routerausgang des Rechenzentrums, welches die Plattform hostet. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die von TIMOCOM genutzten Server aufgrund von technischen oder anderen, von TIMOCOM nicht zu beeinflussenden Gründen nicht erreichbar sind oder TIMOCOM zur Erhaltung der vertraglichen Leistung erforderliche Wartungsarbeiten an den Servern vornimmt, bei denen Störungen beim Zugriff nach Stand der Technik unvermeidlich sein können. TIMOCOM wird planbare Wartungsarbeiten und Upgrades werktags nach Möglichkeit vor 07.30 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr sowie an Wochenenden ganztags durchführen (MEZ/MESZ). TIMOCOM kann die Leistungen vorübergehend beschränken oder unterbrechen, wenn dies zur Einhaltung behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, der Aufrechterhaltung der Systemintegrität oder des Datenschutzes erforderlich ist. (2) Falls TIMOCOM dem Nutzer den Zugang zum Marktplatz durch eine Software zur Verfügung stellt, kann dies nach eigenem Ermessen z. B. als Downloadangebot oder auch über den App Store® von Apple®, Google Play™ etc. geschehen. Download und Installation von Software sind nicht Teil der Leistung von TIMOCOM, sondern werden vom Nutzer selbständig und eigenverantwortlich vorgenommen. Bei Gewährung der Zugriffsberechtigung über eine Online-Registrierung mit Nutzername und Passwort oder etwa eines Web-Logins, bleibt TIMOCOM vorbehalten, bestimmte Anforderung an die Zusammensetzung eines Passworts zu stellen, den persönlichen Einzelzugang mit einer vom Nutzer anzugebenden Email-Adresse des Nutzers zu verbinden oder lokale Sicherheitsmerkmale einzusetzen, wie etwa vorhandene Authentifizierungstechniken des Betriebssystems des Nutzer-Endgeräts. (3) Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hard- und Software und Datenfernverbindungen erfolgen ausschließlich durch den Nutzer und auf dessen Risiko. (4) TIMOCOM ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Produkte Änderungen an diesen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden. (5) TIMOCOM kann dem Nutzer über den Marktplatz Benachrichtigungen zu Angeboten, erhaltenen Mitteilungen oder Transaktionen übermitteln. TIMOCOM bleibt vorbehalten, die Anzahl, Anzeigedauer und Aufbewahrung solcher Nachrichten zu begrenzen. 3. DAS NUTZUNGSRECHT (1) Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur im individuell vereinbarten Umfang, z.B. für eine bestimmte Anzahl von persönlichen Einzelzugängen (Account), Transaktionen oder ein vereinbartes Datenvolumen im Gewerbebetrieb des Nutzers am im Vertrag angegeben Standort der bezogenen Niederlassung, selbständig oder unselbständig, zum Marktplatz und ist nicht auf Dritte oder andere Niederlassungen oder Nutzungsorte übertragbar. Bei Verwendung der Zugriffsberechtigung über Nutzername und Passwort oder Web-Login besteht für einen Account nur ein gleichzeitiges Nutzungsrecht in einem Zeitpunkt, sowohl in Bezug auf Endgerät und/oder Browser (konkurrierende Lizenz). (2) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind auf Verlangen gegenüber TIMOCOM zu belegen. Überholte oder gesammelte Daten sind zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Nutzung für folgende Zwecke oder Inhalte ist unzulässig: a) Unerwünschte Nachrichten, wie z.B. Spam, Massen-Anfragen, allgemeine Werbung und -Angebote. b) Illegale Zwecke, falsche Angaben, Täuschungen oder Irreführungen. c) Verletzung von Rechten, wie z.B. Persönlichkeitsrechten, geistigem Eigentum oder der Privatsphäre Dritter. d) Errichten von Datensammlungen, insbesondere solcher, die die Erstellung eines Profils eines anderen Nutzers ermöglichen. e) Eingabe von Programmcodes, die die Funktionalität eines Endgeräts oder dieser Software beeinflussen. f) Inhalte, die TIMOCOM oder Dritte, wie z.B. andere Nutzer, behindern, belästigen oder diesen schaden, etwa durch Boykottaufrufe, Kettenbriefe, Stalking, Drohung, Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Hassbekundungen, Geschäftsschädigung, Äußerungen sexueller Natur, Darstellungen von Brutalität, Gewalt, Terror oder Nacktheit, g) Angebote zur Erbringung von Dienstleistungen, für die eine erforderliche behördliche Genehmigung oder Erlaubnis nicht besteht, h) Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder zu deren Übermittlung der Nutzer nicht berechtigt ist. (3) Die vom Marktplatz bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich über die vorhandene Export- oder Druckfunktion extrahiert werden. Eine Automatisierung der Nutzung des Marktplatzes, sei es durch eine Schnittstelle, fremde Software, Bots, Scripts oder sonstiger Hilfsmittel, die vom Standard der handelsüblichen Browser wie z.B. Chrome™, Firefox® oder Microsoft Edge® abweichen, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch TIMOCOM. Alle Angebote von TIMOCOM, die zu einem festen Preis eine Nutzung in unbegrenztem Umfang gewähren, unterliegen dem Fair-Use-Prinzip. Durch dieses Prinzip möchte TIMOCOM für alle Nutzer ein gerechtes und hochwertiges Nutzungserlebnis erhalten. Daher behält TIMOCOM sich vor, geeignete Maßnahmen zur Einschränkung des Nutzungsrechts eines Nutzers zu ergreifen, wenn dieser durch sein individuelles Nutzungsverhalten die Ressourcen der TIMOCOM in einer Weise beansprucht, die eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Serverkapazität, Bandbreite oder Speicherkapazität nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Solche Einschränkungen können erfolgen z. B. in der Beschränkung der Anzahl der Abfragen oder Transaktionen pro Minute bezogen auf eine Lizenz oder Begrenzung des Speicherplatzes. (4) TIMOCOM behält sich vor, die Verbindung eines Nutzers zum Marktplatz zu unterbrechen und auch automatisiert Daten zu löschen, wenn dadurch ein Verstoß gegen Ziff.3 (2), geltendes Recht oder die guten Sitten vermieden oder beendet wird. Das gleiche gilt, wenn der Bestand der Software, einer Applikation oder des Marktplatzes technisch durch den Nutzer gefährdet wird.Meldet ein Nutzer einen Inhalt, den er für rechtswidrig hält an TIMOCOM, so ist die Meldung zu begründen. Nach Versand der Meldung erhält der Nutzer eine Bestätigung. Der betroffene Nutzer, welche den angezeigten Inhalt in den Marktplatz eingestellt hat, wird über die Meldung seines Inhalts als rechtswidrig per Email an die von ihm angegebene Adresse informiert. Beide Nutzer erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Mitteilung über die Entscheidung per Email. Der betroffene Nutzer kann durch Antwort auf diese Email der Entscheidung widersprechen. Dieser Widerspruch wird durch die Rechtsabteilung der TIMOCOM geprüft. Der betroffene Nutzer erhält nach Abschluss der Prüfung eine Mitteilung über die Entscheidung per Email. Gegen alle Entscheidungen der TIMOCOM aus diesem Absatz steht dem Nutzer der Rechtsweg zum zuständigen Gericht frei. Daneben können Nutzer Beschwerde zum jeweiligen Koordinator für Digitale Dienste nach Art. 53 des Gesetzes für Digitale Dienste wegen mutmaßlicher Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz einlegen. (5) Hält der Nutzer eine vertragliche Pflicht, insbesondere die Pflicht nach Ziff. 3 (1), (2) oder (8), Ziff. 4 (1), Ziff. 5 (2) oder (4) oder Ziff. 7 (2) oder (3) nicht ein oder kommt er mit der Abhilfe einer sonstigen Vertragsverletzung nach Abmahnung in Verzug, so wird TIMOCOM von seiner Leistungspflicht frei („Sperrung“), behält jedoch den Anspruch auf die Gegenleistung. Dauert eine Sperrung aufgrund einer der in diesem Abschnitt beschriebenen Vertragsverletzung durch den Nutzer länger als 14 Tage an, gilt der Vertrag nach diesem Zeitpunkt als unterbrochen. (6) Für jeden Fall der schuldhaften Vertragsverletzung der Ziffern 3 (1) oder (2), oder Ziff. 5 (2), (4) oder (5) hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgeltes für zwölf Monate zu leisten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Nutzer vorbehalten. (7) Der Nutzer hat TIMOCOM über jede für das Handels-, oder Gewerberegister relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft insbesondere Umwandlungen, Adressänderungen, sowie den Aus- oder Eintritt von im Handels- oder Gewerberegister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen. (8) Der Nutzer ist verpflichtet, die für seine Tätigkeit erforderlichen und gesetzliche vorgeschriebenen Erlaubnisse, Versicherungen, Lizenzen oder Registrierungen zur Vorlage an TIMOCOM bereit und aktuell zu halten. 3A. DAS NUTZUNGSRECHT UNTERNEHMENSSUCHE (1) Die Unternehmenssuche gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, die Möglichkeit zur Ansicht vorhandener Firmendaten von Nutzern des Marktplatzes. (2) Der Nutzer kann hierzu ebenfalls seine Firmendaten zur Information und Ansicht für Dritte in den Marktplatz einstellen. Einen Zugang zu den erweiterten Firmendaten Dritter erhält der Nutzer nach Anlage seiner eigenen erweiterten Firmendaten. (3) Die Daten werden zur Nutzung im handelsüblichen Umfang im ordentlichen Geschäftsbetrieb angeboten. Das Kopieren der Datenbank im Ganzen oder von wesentlichen Teilen davon ist urheberrechtlich untersagt. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die von ihm im Marktplatz veröffentlichten Angaben, welche auch personenbezogene Daten beinhalten können, von anderen Nutzern abgerufen und von diesen gespeichert werden können. TIMOCOM hat über die vertragliche Beschränkung hinaus keine Möglichkeit, auf die Speicherung, Speicherdauer und Verwendung durch den Nutzer tatsächlichen Einfluss zu nehmen. (4) Die Angaben sind aktuell zu halten. Erhält TIMOCOM Kenntnis über Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten in den Angaben des Nutzers, kann TIMOCOM den Nutzer über diese Fehler informieren. Berichtigt oder vervollständigt der Nutzer seine Angaben nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Information seitens TIMOCOM, so ist TIMOCOM durch den Nutzer bevollmächtigt, aber nicht verpflichtet, dessen Angaben in dessen Namen und Haftung gemäß den offiziellen Angaben des Handels- oder Gewerberegisters stellvertretend zu berichtigen oder ergänzen. (5) TIMOCOM bleibt vorbehalten, bei Verstoß gegen die vorstehenden Absätze (3) und (4), die Daten des Nutzers, sowie den Zugriff des Nutzers auf die Unternehmenssuche zu sperren. (6) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3B. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNGEN FRACHTEN UND LADERAUM (1) Die Anwendungen Frachten und Laderaum ermöglichen dem Nutzer, soweit vereinbart, die Eingabe von jeweils einzelnen Fahrzeugkapazitäten und Frachtangeboten sowie die Suche in den angebotenen Fahrzeugkapazitäten und Frachten, für internationale Straßentransporte über den Marktplatz. (2) Die Eingabe hat vollständig, in einfacher Schrift ohne zusätzliche Leerzeichen oder sonstiger allein zur Hervorhebung geeigneter Zeichen und mit den richtigen Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. TIMOCOM behält sich das Recht vor, Dateneingaben, welche nicht diesen Kriterien, bzw. den Vorgaben aus Ziffer 3 Absatz 2 entsprechen, automatisch zu löschen. (3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3C. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG ROUTEN & KOSTEN (1) Die Anwendung Routen & Kosten ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, die Übermittlung der Daten für Kartendarstellung und Routenberechnung online zum Nutzer. Sämtliche Kartendarstellungen sind – wie alle Landkarten – ständigen Veränderungen unterworfen und niemals eine vollständige Abbildung der Wirklichkeit. TIMOCOM schuldet daher nicht die Sicherstellung der Richtigkeit der Kartendarstellungen und anderer Daten. Die Leistungspflicht von TIMOCOM beschränkt sich auf die Bereitstellung, Aufarbeitung und Visualisierung der Daten für den Nutzer. (2) Die in der Anwendung Routen & Kosten dargestellten Daten und Informationen werden von Dritten bezogen. TIMOCOM behält sich daher den Rücktritt vom Vertrag im Falle der nicht richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung vor, es sei denn der Nutzer weist das Verschulden von TIMOCOM nach. (3) Die Anwendung Routen & Kosten kann bei der Suche die Ziele nach den jeweils angegebenen Ortsnamen oder Postleitzahlen priorisieren. Dabei sind Suchergebnisse mit abweichenden Ortsnamen oder Mehrfachnennungen möglich. TIMOCOM schuldet nicht die richtige automatische Auswahl des gewünschten Ortes durch das Programm. Ebenso übernimmt TIMOCOM keine Gewährleistung für Korrektheit oder Vollständigkeit in Bezug auf alle artverwandten Daten wie z.B. Postleitzahlen, Straßendaten oder anderen ergänzenden Informationen. Karten unterliegen nach dem Stand der Technik ständigen Veränderungen. Es wird keine Gewährleistung für Angaben, sowie die Fehlerfreiheit und Beschaffenheit der Karten übernommen. (4) Kartenmaterial und andere artverwandte Daten (Satellitenbilder, Mautinformationen, Verkehrsbeschränkungen, POIs, etc.) werden von Lizenzgebern bezogen. Die Karten, artverwandte Daten und Funktionalitäten sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum der TIMOCOM und/oder deren Lizenzgeber und Partnern und sind durch internationale Verträge und andere Gesetze des Landes geschützt, in dem sie genutzt werden. TIMOCOM gewährt dem Nutzer eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Unterlizenz zur Benutzung solcher Karten, die in den Produkten von TIMOCOM verwendet werden, ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Nutzer. Der Nutzer darf die Karten weder kopieren, zerlegen, extrahieren, ändern oder daraus abgeleitete Produkte herstellen. Der Nutzer darf den Quellcode, Quellendateien oder die Struktur der Karten insgesamt oder teilweise weder ableiten, noch eine solche Ableitung versuchen und zwar weder durch Umkonstruierung, Zerlegung, Dekompilierung oder auf anderen Wegen. Der Nutzer darf die Produkte nicht zum Betreiben einer Dienstleistungsfirma oder zu anderen Zwecken nutzen, die das Verarbeiten von Karten durch andere Personen oder Einheiten einschließen. Der Nutzer erhält keine Eigentumsrechte, die insgesamt bei den Lizenzgebern verbleiben. Hinweise auf ein Copyright, Quellenangaben oder den Eigentumsvorbehalt in oder an den Karten dürfen nicht verändert, verborgen oder entfernt werden. (5) Sofern dritte Lieferanten die Preise, die bei Abschluss des Vertrages bestanden, gegenüber TIMOCOM erhöhen, behält sich TIMOCOM das Recht vor, die Preise bzgl. kostenpflichtiger Lizenzen gegenüber dem Nutzer entsprechend zu erhöhen. Die Preiserhöhung wird 4 Wochen zum nächsten Monatsersten nach Zugang der Erklärung wirksam. Sollte die Preiserhöhung für die Nutzung der Anwendung Routen & Kosten 10 % innerhalb eines Kalenderjahres übersteigen, so steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, dass innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden kann. (6) TIMOCOM behält sich vor, nach eigenem Ermessen, die Kartendarstellungen und Datenelemente jederzeit zu modifizieren, erweitern, löschen und zu re-kategorisieren, einschließlich der Fähigkeiten und Spezifizierungen für die Kartendarstellungen und kartenbezogenen zusätzlichen Funktionalitäten. TIMOCOM ist nicht verpflichtet zur Lieferung oder Durchführung von Wartungsarbeiten, Fehlerbehebung, Korrekturen (Patch), Aktualisierungen (Updates) oder Verbesserungen (Upgrades). (7) Es gelten zusätzlich diese Endnutzerbedingungen (HERE Nutzungsbedingungen) sowie Datenschutzerklärung (HERE Datenschutz). (8) Die Inhalte und Funktionen dürfen nicht in das vorhandene System eines Fahrzeugs integriert werden. Auch nicht für die Sensorik oder zur Automatisierung von fahrzeug-eigenen Funktionen. (9) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3D. DAS NUTZUNGSRECHT FUNKTION FAHRZEUGVERFOLGUNG (1) Die Funktion Fahrzeugverfolgung gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, Zugriff auf die Telematik-Funktionalität, mit der er vorhandene funk- oder satellitengestützte Daten seiner eigenen Fahrzeuge, wie z.B. Positionsdaten des Global Positioning Systems (GPS), von vorhandenen Ortungsgeräten oder Sensordaten weiterer Fahrzeugsysteme an den Marktplatz übertragen (nachfolgend: Upload) und diese darüber sich selbst unbegrenzt und anderen Nutzern des Marktplatzes (nachfolgend: Viewer) im Wege der befristeten Freigabe anzeigen lassen kann. Ebenso ermöglicht die Funktion Fahrzeugverfolgung dem Viewer die Anzeige von solchen Daten von Telematiksystemen in Fahrzeugen anderer Nutzer, nachdem für diese Ansicht eine entsprechende Freigabe erteilt wurde. Notwendiger Bestandteil für die Anzeige dieser Daten ist ein Providervertrag mit einem Telematikanbieter für den Upload, sowie eine Lizenz der Anwendung Routen & Kosten oder eines vergleichbaren geeigneten Anzeigetools für Kartendarstellungen, welches durch die Schnittstelle Fahrzeugverfolgung der TIMOCOM unterstützt wird. (2) Der Nutzer verpflichtet sich, soweit er die Anzeige der Daten des Telematiksystems seines Fahrzeugs einem Viewer zugesagt hat, die Bereitstellung dieser Daten während des vereinbarten Zeitraums im Rahmen des Standes der aktuellen Technik ununterbrochen sicherzustellen. Der Nutzer ist für die richtige und rechtzeitige Übermittlung der Daten an TIMOCOM selbst verantwortlich. (3) Die Nutzung und Verarbeitung von Daten von Telematiksystemen in fremden Fahrzeugen, die nicht vom Nutzer dauerhaft gemietet oder geleast sind, ist untersagt, sofern sie nicht im Rahmen einer Freigabe nach dem vorstehenden Absatz 1 zwischen 2 Nutzern des Marktplatzes erfolgt. Ein Upload von Telematikdaten von Sub-Unternehmern, die im Festeinsatz oder daran annähernder Regelmäßigkeit für den Nutzer tätig sind, bedarf der Zustimmung von TIMOCOM. Im Falle des Verstoßes gegen diesen Absatz ist TIMOCOM berechtigt, die Daten des betroffenen Telematiksystems zu sperren. (4) Telematikdaten dürfen ausschließlich zur Koordinierung des Einsatzes der betroffenen Fahrzeuge bzw. Telematiksystemen im Rahmen der durch den Dienst verfolgten Zwecke verwendet werden. Es ist unzulässig, die aufgeschalteten Telematiksysteme im Rahmen des Dienstes mit Klarnamen natürlicher Personen (z.B. Namen der Fahrer) zu bezeichnen. (5) Der Nutzer informiert alle mit einem Telematiksystem ausgestatteten Personen vor Beginn der Nutzung über die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung durch TIMOCOM, die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung, die an der Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen sowie die Möglichkeit, die Datenübertragung zu beenden. Sofern nach den auf den Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der mit einem Telematiksystem ausgestatteten Personen erforderlich ist, wird der Nutzer sicherstellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils anwendbaren Recht etwaig zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in schriftlicher Form vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM auf Anfrage im Original zu übermitteln. (6) Sollte ein Nutzer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die vorstehenden Absätze 4 oder 5 verstoßen, ist TIMOCOM berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer fristlos zu kündigen. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus oder in Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere die vorstehenden Absätze 4 oder 5, jeweils durch den Nutzer resultieren. (7) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3E. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG AUSSCHREIBUNGEN (1) Die Anwendung Ausschreibungen gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, die Möglichkeit, Festaufträge aus dem Transport- und Logistikbereich an eine von ihm auszuwählende Zielgruppe auszuschreiben (nachfolgend: Ausschreibende), bzw. Angebote zu einer Ausschreibung abzugeben (nachfolgend: Bieter). Die Anwendung Ausschreibungen ermöglicht dem Nutzer, Angebote zu beschreiben, für die Vorbereitung des eigenverantwortlichen Vertragsschlusses zu sammeln, zu bearbeiten und zu übermitteln. (2) Das Nutzungsrecht für den Ausschreibenden beginnt mit Eingang der Zahlung auf die erste Rechnung von TIMOCOM oder durch Gewährung des Zugriffs auf die Anwendung Ausschreibungen durch TIMOCOM. (3) Eine Ausschreibung ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und verpflichtet nicht zum Abschluss eines Vertrags. Der Ausschreibende nimmt zur Kenntnis, dass sich ein Preisangebot jeweils ausschließlich auf die von ihm angebotene Leistung bezieht. Ein wirksamer Vertrag kann erst nach übereinstimmender Erklärung von Frachtanbieter und Bieter zustande kommen. (4) Der Bieter ist an sein abgegebenes Angebot für 1 Monat über die Laufzeit der Ausschreibung hinaus gebunden. (5) TIMOCOM behält sich das Recht vor, Ausschreibungsangebote für maximal 2 volle Werktage ab Eingabe, ebenso wie Angebote von Bietern auf Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Ein Angebot wird insbesondere dann als unrechtmäßig angesehen, wenn es gegen geltendes Recht oder behördliche Verbote, Schutzrechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Ein Angebot gilt als unvollständig, wenn wesentliche Vertragsbestandteile oder notwendige Informationen, wie z.B. zu erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen zur Ausführung, fehlen. Ein Angebot gilt beispielsweise als unschlüssig, wenn der werbliche Charakter überwiegt oder sich nur über einen Einzeltransport verhält. (6) Stellt TIMOCOM fest, auch wenn dies erst nachträglich geschieht, dass Absatz 5 vom Ausschreibenden oder Bieter nicht eingehalten wurde, ist TIMOCOM berechtigt, das Angebot aus der Anwendung Ausschreibungen zu löschen, zu stoppen oder gar nicht erst zu veröffentlichen, behält aber den Anspruch auf die Gegenleistung. (7) TIMOCOM behält sich vor, nur Angebote eines Ausschreibenden in der Anwendung Ausschreibungen zu veröffentlichen, der über eine mindestens durchschnittliche Bonitätsbewertung einer namhaften Wirtschaftsauskunftei verfügt und zu dem keine Umstände bekannt sind, die die finanzielle Abwicklung der Angebote konkret gefährden. Eine durchschnittliche Bonitätsbewertung entspricht z.B. einem Index besser als 300 von der Creditreform e.V. in Deutschland, einem „B“ bei der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG oder einem „R“ von der Coface AG in Europa. Sinkt die Bonitätsbewertung des Ausschreibenden während der Angebotslaufzeit unter diesen Wert oder dessen Äquivalent, oder erhält TIMOCOM Kenntnis über Umstände, die die spätere Bezahlung der ausgeschriebenen Angebote konkret gefährden, kann TIMOCOM das Angebot ab Kenntnisnahme der verschlechterten Bewertung beenden oder bis zur Ausräumung der eingeschränkten Bonität suspendieren. (8) TIMOCOM ist berechtigt, die Übermittlung von Angeboten zu einer Ausschreibung oder die Auswertung einer Ausschreibung Zug-um–Zug gegen den Ausgleich der für diese Ausschreibung bestehenden Forderung von TIMOCOM vorzunehmen. (9) TIMOCOM hält einen besonderen Bereich für Sachfragen zu einer konkreten Ausschreibung durch potentielle Bieter bereit. TIMOCOM bleibt vorbehalten, die Ausschreibungsfrist um den Zeitraum zu verlängern, um den sich die Beantwortung über den Zeitraum von 1 Arbeitstag hinaus verlängert. TIMOCOM bleibt ebenso vorbehalten, dort solche Einträge zu löschen, die Ziffer 3 Absatz 2 dieser Bedingungen widersprechen. (10) Für alle Angaben und Angebote eines Nutzers im Rahmen einer Ausschreibung, welche TIMOCOM über die Anwendung Ausschreibungen veröffentlicht oder weiterleitet, ist ausschließlich dieser Nutzer verantwortlich. TIMOCOM leistet keine Gewähr für diese Angaben oder Erfüllung der dadurch zustande kommenden Verträge oder Vertraulichkeitsvereinbarungen und wird selber nicht Vertragspartner. TIMOCOM leistet keine Gewähr für Angaben und Leistungsfähigkeit der Bieter, insbesondere, wenn diese auf Wunsch des Ausschreibenden eingeladen wurden. (11) Es bleibt TIMOCOM vorbehalten, Angebote von Bietern zu löschen oder in der Weiterleitung unberücksichtigt zu lassen, falls ihr Tatsachen bekannt werden, die die Leistungsfähigkeit des Bieters konkret gefährden, bzw. diesem gesetzlich oder behördlich untersagen, die ausgeschriebene Leistung selbst durchzuführen. TIMOCOM darf auch solche Angebote von Bietern löschen oder in der Weiterleitung unberücksichtigt lassen, die nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung handeln. (12) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Alternativ kann das Vertragsverhältnis durch den Einzelabschluss begründet werden und endet dann automatisch mit Abschluss der Ausschreibung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Nutzungsrecht des Bieters, der vom Ausschreibenden für eine Ausschreibung eingeladen wurde, endet mit der Ausschreibungsfrist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, ansonsten mit dem Nutzungsrecht aus dem bestehenden Lizenzvertrag. 3F. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG LAGER (1) Die Anwendung Lager ermöglicht dem Nutzer – soweit vereinbart – das Anbieten von Lagerkapazitäten und die Einsicht in angebotene Lagerkapazitäten. Die Veröffentlichung der Angebote kann sowohl über den Marktplatz, wie über die öffentlich zugängliche Homepage der TIMOCOM, als auch über weitere Plattformen der TIMOCOM erfolgen. (2) Überholte Daten sind unverzüglich zu löschen. Die Eingabe hat vollständig, in einfacher Schrift ohne zusätzliche Leerzeichen oder sonstiger allein zur Hervorhebung geeigneter Zeichen und mit den richtigen Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. TIMOCOM behält sich das Recht vor, Dateneingaben, welche nicht diesen Kriterien, bzw. den Vorgaben aus Ziffer 3 Absatz 2 entsprechen, automatisch zu löschen. (3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3G. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG GESCHLOSSENE FRACHTENBÖRSE (1) Die Anwendung Geschlossene Frachtenbörse ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, die Erstellung von eigenen geschlossenen Gruppen innerhalb des Marktplatzes. In einer solchen Geschlossenen Frachtenbörse besteht die Berechtigung zur Eingabe von jeweils einzelnen Fahrzeugkapazitäten und Frachtangeboten sowie zur Suche in den dort angebotenen Fahrzeugkapazitäten und Frachten, für internationale Straßentransporte ausschließlich für vom Initiator einer solchen Gruppe zugelassene Nutzer. (2) Die Auswahl und Verwaltung der autorisierten Teilnehmer obliegt dem Initiator der jeweiligen Gruppe. Für eine Nutzung und Teilnahme an der Geschlossenen Frachtenbörse kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich sein. (3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3H. DAS NUTZUNGSRECHT SCHNITTSTELLEN (1) TIMOCOM kann dem Nutzer die Verbindung zwischen vorhandenen Drittsystemen beim Nutzer und dem Marktplatz durch Schnittstellen ermöglichen. (1.1) Die Schnittstelle Frachtenbörse ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, den Austausch von Daten zwischen einer beim Nutzer vorhandenen Transport-Management Systemsoftware und dem Marktplatz. (1.2) Die Schnittstelle Fahrzeugverfolgung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, den Austausch von Daten zwischen einer beim Nutzer vorhandenen Software und dem Marktplatz. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anwendung Fahrzeugverfolgung finden in Bezug auf Telematik-Daten entsprechende Anwendung. (1.3) Die Schnittstelle Transportaufträge ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, den Austausch von Daten zwischen einem vom Nutzer eingesetzten Drittsystem und dem Marktplatz . (1.4) Die Schnittstelle Sendungsverfolgung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, den Austausch von Daten zwischen einer beim Nutzer vorhandenen Transport-Management Systemsoftware und dem Marktplatz. (1.5) Die Schnittstelle Unternehmensprofile ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, den Austausch von vorhandenen Firmendaten von Nutzern des Marktplatzes zwischen einem beim Nutzer vorhandenen Enterprise Ressource Planning System oder einer Software mit vergleichbaren Funktionen und dem Marktplatz. TIMOCOM behält sich die Leistungseinschränkung im Hinblick auf Format, Volumen und Menge der Daten vor. Voraussetzung für die Nutzung dieser Schnittstelle ist die Vereinbarung weiterer Lizenzen für den Marktplatz. (2) Eine graphische Benutzeroberfläche ist nicht enthalten. Für eine Darstellung von Inhalten des Marktplatzes kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich sein. Der Nutzer stellt sicher, dass alle Personen, die die Nutzungsmöglichkeiten der Schnittstelle nutzen, mit einem persönlichen Einzelzugang innerhalb des Marktplatzes von TIMOCOM lizensiert sind. Ohne einen vereinbarten persönlichen Einzelzugang sind Personen nicht autorisiert, die Schnittstelle und den Marktplatz zu nutzen, sowie als Kontakt für eine konkrete Transaktion benannt zu werden. (3) Die Anbindung des vorhandenen Drittsystems des Nutzers an die Schnittstelle und damit an den Marktplatz erfolgt eigenverantwortlich durch den Nutzer. TIMOCOM kann den Nutzer hierbei durch Bereitstellung einer technischen Produktbeschreibung der Schnittstelle unterstützen. Die technische Produktbeschreibung ist kein Bestandteil dieses Vertrags. Es wird nicht gewährleistet, dass die technische Produktbeschreibung ohne technische Vorkenntnisse zu Schnittstellen nutzbar ist. (4) TIMOCOM beabsichtigt seine Schnittstellen fortlaufend weiterzuentwickeln, was sich auch auf die Abwärtskompatibilität der Schnittstellen auswirken kann. Bei einer Weiterentwicklung des Systems wird TIMOCOM den üblichen Stand der Technik berücksichtigen. Bei Release wird TIMOCOM den Nutzer einer neuen Schnittstellenversion entsprechend informieren. Auf Anfrage übersendet TIMOCOM die jeweils aktuelle technische Beschreibung der Schnittstelle. Der Nutzer wird auf schriftliche Mitteilung von TIMOCOM spätestens 6 Monate nach Versand dieser Mitteilung auf die neueste Version der Schnittstelle migrieren. (5) Die Anbindung des vorhandenen Drittsystems des Nutzers an die Schnittstellen und damit an das System von TIMOCOM erfolgt eigenverantwortlich durch den Nutzer. Er trägt Sorge dafür, die technischen Voraussetzungen für die Anbindung des eigenen Drittsystems an die veränderten Schnittstellen zu schaffen. Beide Partner verpflichten sich, die Schnittstelle möglichst robust und wartungsarm zu implementieren. Anpassungen und Änderungen an der Schnittstelle werden durch TIMOCOM möglichst kompatibel gestaltet, um den Anpassungsaufwand für den Nutzer zu minimieren. (6) TIMOCOM wird den Nutzer 6 Monate vor Deaktivierung der bisherigen Schnittstelle über die Veränderung in Textform benachrichtigen. Falls der Nutzer erforderliche Anpassungen nicht vornimmt, ist nicht auszuschließen, dass die Funktion nicht weiter genutzt werden kann. In diesem Fall wird TIMOCOM von der Pflicht zur Leistung frei, behält jedoch den Anspruch auf die dafür vereinbarte Gegenleistung. Abweichungen von der oben genannten Reaktionszeit können entstehen, wenn gesetzliche Anforderungen eine Umsetzung zu einem früheren Zeitpunkt erfordern, Sicherheitsanpassungen erforderlich sind, um das System des Nutzers oder von TIMOCOM zu schützen oder Fehlerkorrekturen notwendig sind, die den zugesicherten Leistungsumfang (wieder-)herstellen. (7) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3I. DAS NUTZUNGSRECHT „DOKUMENTENMANAGEMENT-SERVICE“ (1) Der Marktplatz gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, Zugriff auf den „Dokumentenmanagement-Service“ (nachfolgend: DMS), mit der er eigene Dokumente über den Marktplatz übertragen (nachfolgend: Upload) und diese anderen Nutzern zur Ansicht zur Verfügung stellen kann. TIMOCOM behält sich die Leistungseinschränkung im Hinblick auf Format, Volumen und Menge der Dokumente vor. Es wird empfohlen, beim Upload die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zu berücksichtigen. (2) Die vom Nutzer übertragenen Dokumente werden verschlüsselt in der EU gespeichert. Der Datenbezug erfolgt per Download durch den hierzu autorisierten Nutzer, wobei die Rechte an diesen Dokumenten dem übertragenden Nutzer vorbehalten bleiben. (3) Das DMS ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv, insbesondere findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Dokumente durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen Aufbewahrungspflichten bezüglich Mitteilungen obliegt allein dem Nutzer. Mit Beendigung des Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der von ihm übertragenen Dokumente ohne weitere Ankündigung rechnen. (4) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3J. DAS NUTZUNGSRECHT DER ANWENDUNG TRANSPORTAUFTRÄGE (1) Die Anwendung Transportaufträge ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, Upload, Bearbeitung, Übersendung und Anzeige von Erklärungen und Dokumenten zur Dokumentation und Unterstützung des Abschlusses eines Transportvertrags mit einer anderen Vertragspartei. Hierzu kann der Nutzer des Marktplatzes Vorlagen erstellen, Formulare bearbeiten, Erklärungen kommentieren und speichern. TIMOCOM kann dem Nutzer bisherige Transaktionen in Übersichten zur Verfügung stellen. (2) Andere Vertragsparteien können Nutzer des Marktplatzes sowie vom Frachtanbieter selbst anzulegende dritte Kontakte sein. Ein solcher dritter Kontakt erhält durch die Übersendung von Dokumenten oder Erklärungen kein eigenes Nutzungsrecht für den Marktplatz. (3) In Formularen können aus technischen Gründen bestimmte Angaben voreingestellt sein. Die Voreinstellung stellt keine Empfehlung von TIMOCOM dar. Der Nutzer wird diese Angaben in eigener Verantwortung dem Bedarf anpassen. Durch die individuellen Spracheinstellungen eines Nutzers im Marktplatz können Überschriften und Beschreibungen innerhalb eines Formulars beeinflusst werden und deshalb zwischen Sender und Empfänger einer Erklärung abweichen. Überschriften und Beschreibungen in Formularen, sowie deren Übersetzungen dienen allein dem Komfort des jeweiligen Nutzers und sind unverbindliche Formulierungsvorschläge von TIMOCOM. Die Nutzer werden für die Auslegung solcher Begriffe in Überschriften und Beschreibungen des Formulars eigene Vereinbarungen treffen. Als Voreinstellung für das als „verbindlich“ bezeichnete Dokument dient die Spracheinstellung des Formularerstellers. (4) Dem Nutzer ist bewusst, dass bei Abgabe von übereinstimmenden Erklärungen bezüglich der wesentlichen Bestandteile eines Transports innerhalb der Anwendung Transportaufträge ein wirksamer Vertrag zwischen den Beteiligten mit den bestätigten Rechten und Pflichten zustande kommt. (5) TIMOCOM kann den Nutzer bei der Einhaltung von Aufbewahrungspflichten unterstützen. Hierfür kann TIMOCOM die bei Transaktionen anfallenden Daten für die Dauer von bis zum Ablauf von 10 Geschäftsjahren erheben, speichern und verarbeiten. Die Verantwortung für die Einhaltung möglicher Aufbewahrungspflichten liegt allein beim Nutzer. TIMOCOM hält eine Export-Funktion für die Daten vor, um dem Nutzer eine separate Aufbewahrung zu ermöglichen. TIMOCOM behält sich vor, den für die Speicherung von Transaktionen genutzten Speicherplatz entsprechend dem Fair-Use-Prinzip nach Ziffer 3.3 dieser Bedingungen zu begrenzen, darüber hinaus benötigter Speicherplatz bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Sofern ein Nutzer Zugriff auf, bzw. Herausgabe dieser gespeicherten Daten nach Beendigung des Nutzungsvertrags verlangt, ist TIMOCOM berechtigt, diesen Zugriff erst nach Ausgleich eines dafür angemessenen Aufwandsersatzes, sowie etwaigen noch offenen Forderungen aus diesem Lizenzvertrag zu gewähren, bzw. diese herauszugeben. (6) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3K. DAS NUTZUNGSRECHT DIGITALE TRANSPORTANBAHNUNG (1) Die digitale Transportanbahnung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, die Möglichkeiten, einem Anbieter eines Frachtangebots die Zusendung eines Preisvorschlages und Kommentars dazu innerhalb des Marktplatzes. (2) Der Preisvorschlag basiert auf den im Angebot vorhandenen Angaben und stellt eine Verhandlungsgrundlage für den Abschluss einen konkreten Speditionsvertrags dar. Der Vorschlag ist mit einer auszuwählenden Bindungsfrist verbunden, nach deren Ablauf es den Parteien vorbehalten ist, ob die Verhandlungen fortgesetzt werden, falls nicht schon eine Einigung vorliegt. Innerhalb der Frist ist der Nutzer an seinen Preisvorschlag gebunden. Für den Anbieter eines Frachtangebots ist der Empfang eines Preisvorschlags unverbindlich. (3) In Formularen können aus technischen Gründen bestimmte Angaben voreingestellt sein. Die Voreinstellung stellt keine Empfehlung von TIMOCOM dar. Der Nutzer wird diese Angaben in eigener Verantwortung dem Bedarf anpassen. Durch die individuellen Spracheinstellungen eines Nutzers im Marktplatz können Überschriften und Beschreibungen innerhalb eines Formulars beeinflusst werden und deshalb zwischen Sender und Empfänger einer Erklärung abweichen. Überschriften und Beschreibungen in Formularen, sowie deren Übersetzungen dienen allein dem Komfort des jeweiligen Nutzers und sind unverbindliche Formulierungsvorschläge von TIMOCOM. Die Nutzer werden für die Auslegung solcher Begriffe in Überschriften und Beschreibungen des Formulars eigene Vereinbarungen treffen. Als Voreinstellung für das als „verbindlich“ bezeichnete Dokument dient die Spracheinstellung des Formularerstellers. (4) Erteilt der Auftraggeber den Zuschlag, kommt damit ein verbindlicher Vertrag gemäß Ziffer 3j) (Transportaufträge) zustande. (5) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3L. DAS NUTZUNGSRECHT SENDUNGSVERFOLGUNG (1) Die Anwendung Sendungsverfolgung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, im Rahmen eines Transportauftrags erweiterte Informationen zu einer Sendung mit anderen berechtigten Nutzern im Marktplatz auszutauschen. Hierzu können Statusinformationen, Dokumente und GPS- und ggfs. weitere Daten erfasst, aktualisiert und geteilt werden. Der Nutzer kann beteiligten Dritten Informationen zu einer Sendung zur Ansicht senden. (2) Für eine Nutzung der Anwendung und Darstellung von Inhalten des Marktplatzes kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich sein. (3) TIMOCOM kann dem Nutzer Informationen zu einer Sendung nach eigenem Ermessen im oder außerhalb des Marktplatzes anzeigen. Etwaige durch TIMOCOM, deren Subunternehmer oder Drittanbieter auf Basis der Angaben der Nutzer automatisiert bereitgestellte Informationen zur Sendung sind unverbindlich. (4) Die Sendungsverfolgung ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv, insbesondere findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Informationen durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen Aufbewahrungspflichten obliegt allein dem Nutzer. Mit Beendigung des Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der übertragenen Informationen ohne weitere Ankündigung rechnen. (5) Der Nutzer informiert alle betroffenen Personen vor Beginn der Nutzung über die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung durch TIMOCOM, die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung, die an der Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen sowie die Möglichkeit, die Datenübertragung zu beenden. Sofern nach den auf den Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich ist, wird der Nutzer sicherstellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils anwendbaren Recht etwaige zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in schriftlicher Form vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM auf Anfrage im Original zu übermitteln. (6) Sollte ein Nutzer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere den vorstehenden Absatz 5 verstoßen, ist TIMOCOM berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer fristlos zu kündigen. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus oder in Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere dem vorstehenden Absatz 5, jeweils durch den Nutzer resultieren. (7) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3M. DAS NUTZUNGSRECHT TOURENPLANUNG (1) Die Anwendung Tourenplanung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, eine Visualisierung seiner Touren und Transportaufträge in einer Kalenderansicht. Sie kann den Nutzer dabei unterstützen, seine Disposition zu erleichtern, indem Sendungen mit seinen Fahrzeugen und Fahrern verknüpft werden können. (2) Die Tourenplanung beinhaltet keine Prüfung der Einhaltung von möglichen Rahmenbedingungen, wie z.B. der Einhaltung von Ruhezeiten oder der tatsächlichen Durchführbarkeit. (3) In der Tourenplanung kann die Funktion Meine Touren enthalten sein, mit der ein Nutzer in seinem Bereich einen Fahreraccount für Zwecke des Datenaustauschs anlegen und mit diesem bei Bedarf bestimmte Informationen, die Transporte oder bestimmte Touren betreffen, austauschen kann. In diesem Fahreraccount können Daten des Fahrers erfasst werden, wie z.B. Name und Kontaktinformationen. Der Fahrer kann ihm übermittelte Informationen nach seiner Registrierung zur Ansicht erhalten und Informationen, wie z.B. Sendungsstatus, Dokumente, GPS-Daten oder Bilder zu einer Sendung hinzufügen. (4) Für eine Nutzung der Anwendung und Darstellung von Inhalten des Marktplatzes kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich sein. Für den Informationsaustausch sind online-fähige Endgeräte und möglicherweise zusätzliche Software dritter Anbieter wie z.B. ein Messenger-Dienst, Email-Programm oder Browser erforderlich. (5) Die Anwendung ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv, insbesondere findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Informationen durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen Aufbewahrungspflichten bezüglich Mitteilungen obliegt allein dem Nutzer. Mit Beendigung des Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der von ihm übertragenen Informationen ohne weitere Ankündigung rechnen. (6) Der Nutzer informiert alle betroffenen Personen vor Beginn der Nutzung über die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung durch TIMOCOM, die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung, die an der Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen sowie die Möglichkeit, die Datenübertragung zu beenden. Sofern nach den auf den Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich ist, wird der Nutzer sicherstellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils anwendbaren Recht etwaige zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in schriftlicher Form vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM auf Anfrage im Original zu übermitteln. (7) Sollte ein Nutzer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere den vorstehenden Absatz 6 verstoßen, ist TIMOCOM berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer fristlos zu kündigen. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus oder in Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere dem vorstehenden Absatz 6, jeweils durch den Nutzer resultieren. (8) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3N. DAS NUTZUNGSRECHT MEINE FAHRZEUGE (1) Die Anwendung Meine Fahrzeuge ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, die Erfassung eigener Fahrzeuge und deren Eigenschaften im Marktplatz, wie z.B. Fahrzeugtyp, Aufbauarten oder Ausstattung. Informationen können mit anderen Anwendungen verbunden und dort verwendet werden. Für eine Nutzung der Anwendung und Darstellung von Inhalten im Marktplatz kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich sein. (2) Die Anwendung ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv, insbesondere findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Informationen durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen Aufbewahrungspflichten obliegt allein dem Nutzer. Mit Beendigung des Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der von ihm übertragenen Informationen ohne weitere Ankündigung rechnen. (3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. 3O. DAS NUTZUNGSRECHT BEWERTUNGSFUNKTION (1) Das Bewertungssystem ermöglicht dem Nutzer innerhalb des Marktplatzes nach Abschluss einer Transaktion eine Bewertung der vertraglichen Leistung eines anderen Nutzers abzugeben. (2) Die Bewertung kann durch beide Nutzer einer Transaktion gegenüber dem jeweils anderen Nutzer durchgeführt werden, sofern die Transaktion abgeschlossen und nicht storniert wird. Die Abgabe einer Bewertung ist in der Regel ab dem im Transportauftrag vereinbarten Abliefertermin und bis zu 44 Tage nach Ablauf eines im Transportauftrag angegebenen Zahlungsziel, spätestens jedoch bis zum Ablauf des 104. Tages nach dem Abliefertermin möglich. TIMOCOM behält sich vor, den Bewertungszeitraum von 44 Tagen für beide Seiten auch später zu eröffnen, wenn eine Transaktion zwischen Nutzern gegenüber TIMOCOM auf anderem Weg dokumentiert wird. Nach Ablauf der Frist wird die jeweilige Bewertung in das Bewertungsprofil des Nutzers übernommen. (3) Inhalte der Bewertung sind ausschließlich Meinungen der Nutzer, die die jeweilige Bewertung abgegeben haben und geben keinesfalls die Auffassung von TIMOCOM wieder, noch macht TIMOCOM sich diese Meinungen zu eigen. Es gelten insbesondere die Regeln der Ziffer 3 Absatz 2 dieser AGB für einen rechtmäßigen und fairen Umgang miteinander. (4) TIMOCOM kann für die Bewertung nach eigenem Ermessen eine geeignete Form bereitstellen, z.B. als Anzahl zu vergebender Sterne für die Güte des zu bewertenden Leistungsbestandteils, wobei eine Bewertung von 1 Stern für eine unzureichende Leistung und 5 Sterne für eine sehr gute Leistung steht. TIMOCOM kann nach eigenem Ermessen geeignete Kategorien an Leistungsbestandteilen für Bewertungen festlegen, z.B. Einhaltung von Vereinbarungen, Kommunikation, Erreichbarkeit, oder auch spezifische Merkmale für Auftragnehmer oder Auftraggeber einer Transaktion wie Pünktlichkeit, Umgang mit der Ware, Zurverfügungstellung von Dokumenten oder Zahlungsmoral. (5) Sobald mehrere Transaktionen durchgeführt und bewertet wurden, kann TIMOCOM einen Mittelwert der abgegebenen Bewertungen eines Nutzers im Marktplatz an dessen Firma anzeigen. Die Anzeige kann aus mehreren Teilen bestehen, z.B. aus einem Durchschnitt der bewerteten Leistungskategorien, Anzahl der verschiedenen Bewertenden oder unterschieden nach Auftraggeber- oder Auftragnehmerbewertung. Sofern mind. ein Leistungsbestandteil einer Transaktion bewertet wird, kann eine Anzeige im Profil eines Nutzers erfolgen. (6) Jeder Nutzer kann einmalig die Überarbeitung einer Bewertung durch den anderen Nutzer anfragen. Der Empfänger einer solchen Anfrage zur Überarbeitung kann innerhalb von 7 Tagen seine abgegebene Bewertung überarbeiten. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich. Für die Überarbeitungsanfrage ist eine Begründung anzugeben. Eine Verschlechterung der Bewertung im Rahmen der Anfrage zur Überarbeitung ist nicht zulässig. (7) Bewertungen werden von TIMOCOM grundsätzlich nicht geändert oder gelöscht, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor: - ein Nutzer hat auf die Anfrage zur Überarbeitung einer Bewertung nicht reagiert und es liegt eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung zur Änderung der Bewertung gegen den Nutzer vor. - beide betroffenen Nutzer erklären übereinstimmend, dass die betreffende Bewertung aus einer gemeinsamen Transaktion gelöscht werden soll. - eine wesentliche Veränderung beim Nutzer hat stattgefunden, wie z.B. ein Wechsel in der Geschäftsführung oder der Inhaberschaft, oder - ein amtliches Restrukturierungs-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, oder einer diesen Verfahren gleichartige Prozedur wurde eingeleitet. Eine Bewertung kann vorübergehend aus dem Profil eines Nutzers gesperrt werden, sofern der Nutzer durch einen geeigneten Beleg darlegt, z.B. durch gerichtliche Bescheinigung eines Aktenzeichens, dass ein Gerichtsverfahren zwischen den Parteien anhängig gemacht wurde. (8) Sollte ein Nutzer wiederholt gegen die Regelungen dieses Abschnitts verstoßen, kann TIMOCOM seine Berechtigung zur Bewertung anderer Nutzer dauerhaft beschränken. 3P. DAS NUTZUNGSRECHT BUSINESS PARTNER CHECK (1) Die Anwendung Business Partner Check ermöglicht dem Nutzer, eine zusätzliche Prüfung von bestimmten eigenen Firmendokumenten durchführen zu lassen. Nach erfolgreichem Abschluss einer Prüfung kann TIMOCOM ein sichtbares Attribut „Checked Company “ in das Unternehmensprofil des Nutzers einfügen. Es wird klargestellt, dass dieses Attribut sich ausschließlich auf die überprüften Dokumente bezieht und keine Aussage oder Zusicherung hinsichtlich anderer Merkmale oder Eigenschaften eines Nutzers beinhaltet. (2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein positiv abgeschlossener Prüfvorgang keine Zusicherung oder Gewähr dafür darstellt, dass die Person, mit der ein Nutzer in Kontakt tritt und von welcher der Nutzer die an die Anwendung übertragenen Firmendokumente bezogen hat, mit der Person übereinstimmt, welche in den Firmendokumenten angegeben oder durch diese als berechtigter Vertreter bezeichnet wird. Ebenfalls wird nicht gewährleistet, dass die Person, mit der ein Nutzer in Kontakt tritt, überhaupt zu dem in den Dokumenten genannten Unternehmen gehört, oder mit der als Absender der Dokumente angegebenen Identität übereinstimmt. Angaben, die nicht behördlichen Quellen entnommen sind, stammen vom Unternehmen selbst. Für Richtigkeit oder Aktualität dieser Angaben übernimmt TIMOCOM keine Gewähr. (3) TIMOCOM behält sich vor, die Art und Anzahl der Prüfungen pro Nutzer nach eigenem Ermessen festzulegen. Das jeweilige Dokument kann z.B. durch eine Sichtprüfung, eine manuelle oder maschinelle Bewertung von bestimmten technischen Dokumentendaten oder einen Abgleich mit anderen Quellen oder Dokumenten geprüft werden. (4) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass ein vorhandenes Attribut „Checked Company“ kein Ersatz für die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen kaufmännischen Sorgfaltspflichten darstellt. Der Nutzer wird in eigener Verantwortung notwendige und angemessene Maßnahmen treffen, um den spezifischen Bedingungen seines Bedarfs Rechnung zu tragen. 4. DAS NUTZUNGSENTGELT (1) Das Nutzungsentgelt ist jeweils zu Beginn des Benutzungszeitraums im Voraus fällig und soll spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitraumes bei TIMOCOM eingehen. Rechnungen für zusätzliche Leistungen erbracht durch TIMOCOM sind sofort fällig. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers mit Ausnahme der gesetzlichen Regelung für SEPA-Zahlungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist TIMOCOM berechtigt, Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Stellt der Nutzer hierzu keine geeignete E-Mail-Empfangsadresse zu Verfügung oder wünscht der Nutzer eine beleghafte Rechnung auf Papier, wird hierfür der jeweils tatsächliche entstehende Mehraufwand berechnet. (2) Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn für unstreitige oder rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen. (3) Hat TIMOCOM einem Nutzer wegen Vorauszahlung der Lizenzgebühren für einen bestimmten Abrechnungszeitraum einen Rabatt gewährt, dann entfällt dieser Rabatt rückwirkend für den Vertrag oder Vertragsteil, wenn dieser vor Ablauf dieses Zeitraums durch ordentliche Kündigung des Kunden endet. Das Gleiche gilt, wenn die Kündigung durch TIMOCOM aus wichtigem Grund erfolgt. (4) TIMOCOM ist berechtigt, den Preis der vereinbarten Lizenz jährlich angemessen zu erhöhen, sofern keine ausdrückliche Preisgarantie für den jeweiligen Zeitraum vereinbart wurde. TIMOCOM wird die Erhöhung des Preises mit einer Frist von mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit in Textform ankündigen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% im Verhältnis zum kalendermäßigen Vorjahreszeitraum, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen zu dem Zeitpunkt, ab dem der erhöhte Preis gilt. Der Entfall eines Rabattes oder Ablauf einer zeitlich befristeten Sondervereinbarung ist keine Preiserhöhung im Sinne dieser Klausel. Sofern TIMOCOM ein- oder mehrmals keinen Gebrauch vom Recht auf eine Preiserhöhung macht, liegt darin kein Verzicht auf das Recht als solches. Eine Vorauszahlung gewährt keine Preisgarantie für den vorausgezahlten Zeitraum. 5. NEUTRALITÄT, SCHUTZRECHTE, VERTRAULICHKEIT (1) Die Lizenz gewährt dem Nutzer Zugang zum Marktplatz neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern. TIMOCOM ist in der Beziehung zwischen Verladern, Logistikdienstleistern, Speditions- und Transportunternehmen neutral. (2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der durch den Marktplatz gewonnenen Daten- oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der im Marktplatz genutzten Software (nachfolgend: Software) für eigene EDV-technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum der TIMOCOM sowie deren Lizenzgebern und sind durch internationale Verträge und andere Gesetze des Landes geschützt, in dem sie genutzt werden. (3) TIMOCOM kann in seinen Produkten sog. Open-Source-Software einsetzen, die ggfs. eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Eine Übersicht stellt TIMOCOM auf Anfrage zu Verfügung. (4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode, die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu verändern. Dem Nutzer ist die Verwendung der Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung an verschiedenen Arbeitsorten oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher Lizenzen. Eine Nutzung eines Einzelzugangs vom angemeldeten Wohnsitz des berechtigten Nutzers ist in der Web-Login Lizenz enthalten. (5) Der Nutzer überträgt im Rahmen der Zusammenarbeit Daten an das System von TIMOCOM. Hierzu zählen u.a. Adress-, Vertragsdaten und GPS-Koordinaten. Anhand dieser Angaben könnte es für TIMOCOM möglich werden, Rückschlüsse auf konkrete Geschäfts- und Kundenbeziehungen des Nutzers zu ziehen, z.B. bestimmte Kunden zu identifizieren. Solche Informationen werden als Geschäftsgeheimnisse gewertet und vertraulich behandelt, auch wenn sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben können Daten für statistische Zwecke und zur Weiterentwicklung eigener Kundenprodukte genutzt werden. TIMOCOM verwendet die über den Marktplatz gesammelten Daten nicht für die Entwicklung einer konkurrierenden Tätigkeit als Logistikdienstleister, Speditions- oder Transportunternehmen. 6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG (1) Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von TIMOCOM zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Haftung von TIMOCOM ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt TIMOCOM keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den anderen Nutzern eingestellten Daten sowie für die Kompatibilität des Marktplatzes mit der EDV-technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen. Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass komplexe online-Angebote wie der Marktplatz nach dem aktuellen Stand der Technik niemals frei von allen Fehlern sein kann. TIMOCOM gewährleistet daher weder die vollständige Freiheit von Fehlern, noch eine bestimmte Verfügbarkeit, sondern nur, dass im Marktplatz keine Softwaremängel auftreten, durch die die vertraglich vereinbarte Nutzbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. TIMOCOM wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Marktplatz ohne erhebliche Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen. (2) Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage und Plattformen der TIMOCOM aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, so dass TIMOCOM keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt. Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, Produkte, Anwendungen, Dienste, Software, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken oder Informationen eines Drittanbieters (zusammenfassend „Drittanbieterprodukte“) zu aktivieren, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen, unterliegt der Zugriff des Kunden auf und die Nutzung von solchen Drittanbieterprodukten den Bedingungen, Haftungsausschlüssen und Richtlinien des jeweiligen Drittanbieters. TIMOCOM spricht sich nicht für derartige Drittanbieterprodukte aus, ist nicht für sie verantwortlich oder haftbar und gibt keine Zusicherungen in Bezug auf irgendeinen Aspekt dieser Produkte ab. TIMOCOM kann die Verfügbarkeit (oder die fortgesetzte Verfügbarkeit) von Drittanbieterprodukten nicht garantieren. TIMOCOM haftet nicht für Schäden oder Verluste, die tatsächlich oder angeblich durch oder in Verbindung mit der Aktivierung, dem Zugriff auf oder der Nutzung solcher Drittanbieterprodukte durch den Kunden oder durch das Vertrauen des Kunden auf die Datenschutzpraktiken, Datensicherheitsprozesse oder andere Richtlinien solcher Drittanbieterprodukte verursacht wurden. Der Kunde verzichtet unwiderruflich auf jegliche Ansprüche gegen TIMOCOM in Bezug auf solche Drittanbieterprodukte. „Eingebettete Komponenten“ bezeichnet Produkte, Anwendungen, Dienste, Software, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken und Informationen von Dritten, die von einer Drittanbieterquelle außerhalb von TIMOCOM bezogen oder abgeleitet und dem Kunden im Marktplatz zu Verfügung gestellt werden. (3) TIMOCOM haftet nicht für Schäden, die sich verschiedene Nutzer untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise. TIMOCOM haftet nicht für schädliche Software oder Programmcodes (Viren, Trojaner, Würmer etc.), die durch Nutzer über den Marktplatz überspielt werden oder in deren Dokumenten, Angebotsanhängen oder –beschreibungen übertragen werden und sich von dort verbreiten. Der Nutzer haftet dafür unmittelbar, dass er keine solche schädliche Software überträgt. (4) TIMOCOM ist weder Vertragspartner noch Vermittler eines mit Hilfe des Marktplatzes geschlossenen Vertrags oder Bote einer dazu relevanten Erklärung. TIMOCOM gewährleistet daher in keiner Weise die ordnungsgemäße Abwicklung der vereinbarten Verträge zwischen den Nutzern oder die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs, oder unbefugte Zugriffe auf Daten aus berechtigten Produkten verhindern zu können. Der Nutzer überprüft in eigener Sorgfaltspflicht die Richtigkeit der ihm von Dritten übermittelten Daten und Angaben. Über den Marktplatz gesendete oder angezeigte Mitteilungen von Nutzern stellen keine Erklärungen oder Meinungen von TIMOCOM dar, noch stimmt TIMOCOM diesen zu oder macht sich diese zu eigen. TIMOCOM gewährleistet nicht, dass eine über den Marktplatz abgesandte Mitteilung oder Benachrichtigung ihr Ziel erreicht bzw. von dem adressierten Nutzer empfangen und gelesen wird. Ebenso wird nicht gewährleistet, dass die Person, die als Absender oder Empfänger einer Mitteilung oder Benachrichtigung angegeben ist, tatsächlich mit der absendenden oder empfangenden Person übereinstimmt. (5) Der Nutzer stellt TIMOCOM von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer den Marktplatz nicht bestimmungsgemäß nach diesem Vertrag einsetzt. TIMOCOM schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von TIMOCOM) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab. Der Nutzer stellt TIMOCOM weiter von allen Ansprüchen und Strafen seitens anderer Nutzer, Behörden oder sonstigen Dritten frei, die dadurch entstehen, dass er unter Nutzung des Marktplatzes Leistungen anbietet oder erbringt, für die er nicht oder nicht ausreichend über die dafür vorgeschriebenen Genehmigungen, Versicherungen, Lizenzen, etc. verfügt oder solche auf Anfrage von TIMOCOM nicht innerhalb von 1 Woche nachweisen kann. Hierzu zählen auch die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung. TIMOCOM wird den Nutzer unverzüglich im Fall einer solchen Inanspruchnahme informieren. (6) Die Gefahr der Nicht- oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer über, sobald die Daten den Einflussbereich von TIMOCOM verlassen haben. (7) Die Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesem Vertrag für Schäden des Nutzers gelten nicht in Fällen a) der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen, b) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu gewähren ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf, c) der verschuldensunabhängigen gesetzlichen Haftung von TIMOCOM, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz, Einräumung einer Garantie, oder d) der gesetzlichen Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen. (8) Ist der Nutzer Unternehmer, so ist die Haftung von TIMOCOM wie folgt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt: a) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 a) bei grober Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen, b) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 b) bei einfacher Fahrlässigkeit. Für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung durch Nutzung des Marktplatzes haftet TIMOCOM in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 lit. a) und b) nur insoweit, als dieser Verlust beim Nutzer nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. regelmäßiger Datensicherung, vermeidbar gewesen wäre. (9) Bestandteile des Marktplatzes, die als „BETA“ oder „BETA-Version“, “Prototyp“ oder „TIMOCOMLabs“ („BETA-Bestandteil“) gekennzeichnet sind, stellen grundsätzlich unfertige Produkte im Sinne der Alltagstauglichkeit dar, die zwar alle wesentlichen Funktionen beinhalten, aber im Hinblick auf Performance, Kompatibilität und Stabilität Einschränkungen unterliegen, da erfahrungsgemäß vor der Veröffentlichung nicht alle Hard- und Softwareumgebungen, bzw. Nutzungsverhalten simuliert werden können. TIMOCOM stellt solche BETA-Bestandteile des Marktplatzes daher nur für unverbindliche Testzwecke zur Verfügung, zu denen die Erfahrungsberichte der Nutzer erforderlich sind. Produktive Eigenschaften und Freiheit auch von schwerwiegenden Fehlern können nicht gewährleistet werden. Der Nutzer erkennt an, dass die Haftung von TIMOCOM diesbezüglich, sowie für einen Nutzungsausfall seines Systems, Datenverlust, Mangel- und Mangelfolgeschäden oder entgangene Gewinne ausgeschlossen ist. Der Nutzer wird vor der Installation und Nutzung eines BETA-Bestandteils des Marktplatzes eine vollständige Sicherung seines lokalen Systems einschließlich Daten durchführen. TIMOCOM behält sich vor, einen solchen Bestandteil jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Vorankündigung wieder zurückzunehmen oder einzustellen. (10) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Benutzung seines Zugangs und die darüber übertragenen Daten zum Marktplatz, unterlässt jede missbräuchliche Nutzung und jeden Versuch, Informationen unbefugt selbst oder durch Dritte abzurufen oder in die Systeme des Marktplatzes einzugreifen. In solchen Fällen trägt er die anfallenden Kosten, inklusive jener Aufwendungen, die TIMOCOM durch Überprüfung der Einrichtungen entstanden sind und/oder auf solche Mängel und Störungen zurückzuführen sind, die im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen. Der Nutzer hat TIMOCOM unverzüglich über Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter, andere ihm bekannt gewordene oder vermutete Verletzungen der Datensicherheit, oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung des Marktplatzes oder gegen TIMOCOM zu informieren und alle sonstigen sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und für TIMOCOM kostenfrei vorzunehmen, insbesondere wenn er hierzu von TIMOCOM aufgefordert wird und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen, um eine effektive Rechtsverteidigung zu ermöglichen. (11) Der Nutzer garantiert gegenüber TIMOCOM, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter oder für ihn tätigen Personen entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bedingungen beschäftigt werden und stellt TIMOCOM von jedweder Haftung, etwaigen Strafen und angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverteidigung diesbezüglich frei. Der Nutzer sichert TIMOCOM zu, dass er seine Leistungen jederzeit unter Einhaltung des dafür geltenden Rechts erbringt und wird dies auf Anfrage von TIMOCOM unverzüglich durch geeignete Belege nachweisen. (12) Alle Ansprüche auf Schadensersatz aus diesem Absatz gegen TIMOCOM, die auf Mängeln des Marktplatzes beruhen, verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Gewährung der Lizenz. Alle sonstigen Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach 2 Jahren nach ihrer Entstehung. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der TIMOCOM gelten die gesetzlichen Bestimmungen 7. REKLAMATIONEN (1) Erhält TIMOCOM Informationen über einen Nutzer, nach denen der Nutzer seine Pflichten aus einem Frachtvertrag, diesem Vertrag oder sonst geltendes Recht schuldhaft verletzt hat (nachstehend: Beschwerde), ist TIMOCOM berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Beschwerden mit oder ohne Benennung des Beschwerdeführers an den betroffenen Nutzer oder, nach dessen Anhörung und Prüfung, an andere Nutzer weiterzuleiten. (2) Der Nutzer, gegen den sich die Beschwerde richtet (nachstehend: Betroffene), ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Beschwerde zu deren Inhalt schriftlich gegenüber TIMOCOM Stellung zu nehmen und der Beschwerde abzuhelfen, zumindest aber seinen etwa längeren Zeitbedarf für die Stellungnahme zu begründen. (3) Gelingt es dem Betroffenen in seiner Stellungnahme nicht, den in der Beschwerde enthaltenen Vorwurf einer Pflichtverletzung zu entkräften, ist TIMOCOM berechtigt – aber nicht verpflichtet - den Nutzer zur Abhilfe innerhalb einer weiteren Woche aufzufordern. Das befristete Abhilfeverlangen ist entbehrlich, wenn dieses TIMOCOM nach den Umständen nicht zumutbar ist. (4) Die Rechte aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 in Verbindung mit dem Recht zur Sperrung oder Kündigung bestehen alleine im Interesse von TIMOCOM. Macht TIMOCOM davon keinen Gebrauch, ist eine Haftung gegenüber den übrigen Nutzern ausgeschlossen. (5) TIMOCOM ist nicht verpflichtet, bei ihr eingehende Beschwerden zu prüfen. (6) Der Nutzer benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der berechtigt ist, alle vertraglichen Entscheidungen zu treffen und Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben. TIMOCOM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Erklärungen anderer Personen aus dem Unternehmen des Nutzers abzulehnen. 8. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG, LIZENZDAUER, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der individuell vereinbarten Lizenz. Während einer kostenfreien Testphase gilt eine beiderseitige sofortige Kündigungsfrist. (2) Jede Partei ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch TIMOCOM liegt insbesondere dann vor, wenn: a) der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht, b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, c) der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder die zur Sperrung gemäß Ziffer 3 Absatz 4 oder 5 berechtigen, d) der Nutzer mit einem Betrag, der einem Nutzungsentgelt für einen Monat entspricht, für längere Dauer als 14 Kalendertage oder an mindestens 2 aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug gerät oder e) die gesellschafterlichen Verhältnisse des Unternehmens des Nutzers sich in Höhe von 25% oder mehr verändern oder dieses von anderen Personen gesetzlich vertreten wird, jeweils im Verhältnis zum Stand des Vertragsschlusses. f) der Nutzer, dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter oder mit ihm verbundene Unternehmen in den Wettbewerb mit TIMOCOM tritt. (3) Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung durch TIMOCOM und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis. (4) Mit Vertragsende hat der Nutzer jede von TIMOCOM bezogene und bei ihm installierte Software unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zu löschen und jede Nutzung des Marktplatzes zu unterlassen. Ebenso hat der Nutzer danach weitere Datenlieferung an eine ggfs. vereinbarte Schnittstelle einzustellen. (5) Ist der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Düsseldorf als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (6) Falls TIMOCOM Übersetzungen dieses Vertrages oder für Bestandteile des Vertrages an den Nutzer liefert, bleibt jeweils die Deutsche Sprachfassung maßgeblich und rechtlich verbindlich, sofern in der jeweiligen Übersetzung Widersprüche zur oder Abweichungen von der Deutschen Sprachfassung vorliegen. (7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 9. DATENSCHUTZ (1) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TIMOCOM die technischen Daten des Nutzers zum Zwecke dessen Identifizierung und Zuordnung, der Sicherheit der Daten und zur Verbesserung der Datenübertragung verarbeitet. Hierzu können endgeräteabhängig an sich anonyme Daten wie das eingesetzte Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Browser, Prozessor-ID und -Geschwindigkeit und physischer Speicher gehören, ebenso wie Daten, die unter Umständen einen Personenbezug aufweisen können, wie IP- und MAC-Adresse, Gerätekennung, Domain-DNS, Installationspfad, Userkennung, Spracheinstellung, Cookies und Telematik-Daten. TIMOCOM verarbeitet bei der Einrichtung und Nutzung des Marktplatzes durch den Nutzer personenbezogene Daten, wie z. B. den Namen des Nutzers, Anrede, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten, Zuordnung zu einem Nutzerunternehmen und angegebene Sprachkenntnisse, Eingaben, Mitteilungen, sowie Informationen, die ein Nutzer selbst in seinem Profil oder Nutzung der Anwendungsmöglichkeiten des Marktplatzes Dritten zugänglich macht. Diese Daten werden von TIMOCOM für folgende Zwecke genutzt: - Bereitstellung und Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistung - Durchführung der vom Nutzer veranlassten Transaktionen - Prüfung der Identität des Nutzers - Sicherung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen - Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anforderungen. Die Aufbewahrungsdauer für diese Daten richtet sich nach Dauer und Zweck des jeweiligen Vertrags, soweit nicht überwiegende Interessen der verarbeitenden Stelle oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. (2) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TIMOCOM die geschäftlichen Daten des Nutzers zum Zwecke des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung verarbeitet, sowie bei namhaften Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den Nutzer einholt. (3) Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass TIMOCOM personenbezogene Daten des Nutzers zur Erfüllung des Lizenzvertrages oder von nutzerbezogenen Serviceaufträgen verarbeiten und an Tochter- oder Partnerunternehmen übermitteln kann. Diese können sich ändern und sind aktuell: TIMOCOM SAS, 153, Boulevard Haussmann, FR-75008 Paris; TIMOCOM Logistica SL, Avenida Riera Principal, 8, ES-08328 Alella/Barcelona; Hock R. Kft, Malom u. 7., HU-8000 Székesfehérvár; TIMOCOM sp.z.o.o., ul. Powstańców Śląskich 15, PL-PL-53-332 Wrocław; DPN CZ Team s.r.o., CPI City Center, Špitálské nám. 3517/1a, CZ-400 01 Ústí nad Labem; Ticonex GmbH, Bessemerstr. 10, DE-40699 Erkrath; Timocom NG GmbH, Timocom Platz 1, D-40699 Erkrath. Diese Unternehmen verarbeiten die Daten des Nutzers ausschließlich im Auftrag der TIMOCOM nach deren Weisung und sind von TIMOCOM zur Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verpflichtet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten des Nutzers an Dritte kann zudem erfolgen in Fällen gesetzlicher Bestimmungen, durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen sowie zur Verhinderung oder Bekämpfung von Straftaten oder Verstößen gegen diese Lizenzbestimmungen. Daten, welche keinen Personenbezug aufweisen, wie z. B. anonymisierte Daten oder die zum Zweck der Erreichung des Vertragszwecks für dritte Nutzer bestimmt sind, können von TIMOCOM verarbeitet, sowie an Dritte übermittelt werden. TIMOCOM hat durch technische Schutzmaßnahmen und entsprechende vertragliche Regelungen mit jedem Nutzern Vorsorge dafür getroffen, dass die Daten des Marktplatzes nicht für andere Zwecke als in diesem Vertrag festgelegt genutzt oder an Dritte geleitet werden. Nach dem aktuellen Stand der Technik ist es derzeit nicht möglich, eine 100-prozentige Sicherheit zu erreichen, dass nicht ein Nutzer dennoch Daten vertragswidrig an Dritte weitergibt. Der Nutzer nimmt diesen Umstand zur Kenntnis und wird TIMOCOM im Fall der Kenntnisnahme eines solchen Vorfalls unverzüglich informieren. (4) Der Nutzer hat gegenüber TIMOCOM jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die jeweiligen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Nutzer können Fragen zu ihren Rechten, eine Erklärung zum Widerruf oder zur Beschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit richten an: TIMOCOM GmbH Datenschutzbeauftragter Timocom Platz 1 40699 Erkrath E-Mail: datenschutz(at)timocom.com Der Widerruf oder die Beschränkung berührt den Bestand des Vertrags und die Zahlungspflicht des Nutzers nicht. Der Nutzer erkennt an, dass TIMOCOM als Folge eines solchen Widerrufs oder einer Beschränkung möglicherweise nicht mehr in der Lage sein wird, die Nutzung des Marktplatzes weiter zu ermöglichen. Zugleich hat der Nutzer das Recht, eine Beschwerde bei der für TIMOCOM zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen. Das ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/ (5) Der Nutzer ist für die datenschutzkonforme Nutzung des Marktplatzes verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich, beim Verarbeiten der Daten mittels des Marktplatzes alle relevanten Datenschutzbestimmungen nach jeweils geltendem Recht einzuhalten. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus oder in Zusammenhang mit seiner Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen resultieren. (6) Der Nutzer informiert alle von der Nutzung des Marktplatzes betroffenen Personen vor Beginn der Nutzung über die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung durch TIMOCOM, die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung, die an der Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen sowie die Möglichkeit, die Datenübertragung zu beenden. Sofern nach den auf den Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der von der Nutzung des Marktplatzes betroffenen Personen erforderlich ist, wird der Nutzer sicherstellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils anwendbaren Recht etwaigen zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in schriftlicher Form vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM auf Anfrage im Original zu übermitteln. (7) TIMOCOM weist darauf hin, dass gemäß § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln werden, soweit das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht innerhalb der Ihnen mitgeteilten Zahlungsfrist ausgeglichen wurde. Weitere Informationen über die SCHUFA erhalten Sie unter www.meineSCHUFA.de. AGB Inkasso International §1 LEISTUNG 1. TIMOCOM GmbH wird ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Beitreibung dessen reinen Rechnungsbetrages tätig. TIMOCOM wird nach pflichtgemäßem eigenem Ermessen den Schuldner zur Stellungnahme bzw. Zahlung der offenen Forderung auffordern. 2. TIMOCOM übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Intervention. 3. Zahlungen, Gutschriften oder Aufrechnungen des Schuldners nach erfolgter Intervention gelten als Erfolg der Intervention, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem angekündigten Zahlungstermin gegenüber TIMOCOM darlegt, dass ein Forderungsausgleich nicht stattgefunden hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zahlungseingänge, Gutschriften oder Verrechnungen auf die oben genannte Forderung gegenüber TIMOCOM innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. 4. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, jederzeit weitere Maßnahmen zum Forderungseinzug zu beschreiten. § 2 VERGÜTUNG 1. Es gilt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € als vereinbart.Im Erfolgsfall berechnet TIMOCOM dem Auftraggeber eine Erfolgsprämie, auf die die Bearbeitungsgebühr angerechnet wird. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) richtet die jeweilige Erfolgsprämie nach den Angaben unter Inkasso International Service von TIMOCOM zu Währungen und Forderungsbeträgen. 2. Sollte die Bearbeitung eines Auftrags ohne Erfolg oder aus Gründen beendet werden, die nicht von TIMOCOM zu vertreten sind, behält TIMOCOM den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen. 3. TIMOCOM behält sich vor, den Rechnungsbetrag gemeinsam mit anderen Rechnungen einzuziehen, soweit aus der Geschäftsbeziehung bereits eine Einzugsermächtigung des Auftraggebers vorliegt. Der Auftraggeber erteilt TIMOCOM insoweit Vollmacht, den unbestrittenen Rechungsbetrag vom bekannten Geschäftskonto einzuziehen. § 3 BEGINN UND BEENDIGUNG 1. Der Auftraggeber ist an sein Angebot der Beauftragung 3 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags durch TIMOCOM zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form und kann insbesondere stillschweigend erfolgen. Der Vertrag gilt von TIMOCOM insbesondere dann als angenommen, wenn TIMOCOM innerhalb dieser Zeit mit der Schlüssigkeitsprüfung der Forderung begonnen oder nachweislich bereits beim Schuldner interveniert hat. 2. Der Auftrag kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Bei bereits erfolgter Intervention beim Schuldner bleibt der Auftraggeber weiter zur Information über die Zahlung aus dem beauftragten Vorgang verpflichtet und TIMOCOM behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegender Pflichtverletzung bleibt für beide Parteien unberührt. 4. Sollte der Auftraggeber während im Zusammenhang mit einem Interventionsauftrag seinen Kundenstatus bei TIMOCOM verlieren oder beenden, haben der Auftraggeber und TIMOCOM das Recht auf die sofortige Beendigung des Vertrags. 5. Sollte sich während der Durchführung der Intervention herausstellen, dass die Forderung voraussichtlich uneinbringlich ist, wird die Intervention beendet und dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Als uneinbringlich gilt die Forderung insbesondere dann, wenn sie vom Gläubiger an Dritte bestritten, abgetreten, rechtshängig, abweichend tituliert oder mit Rechten Dritter belastet ist oder der Schuldner zahlungsunfähig ist. Der Vertrag gilt dann als für die Zukunft aufgelöst. 6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TIMOCOM mit geeigneten Informationen zu unterstützen. Erhält TIMOCOM trotz Anforderung benötigte Informationen zu Bearbeitung des Auftrags innerhalb von 14 Tagen nicht, so ist TIMOCOM berechtigt, den Auftrag zu beenden und mit der Grundgebühr, bzw. der bis dahin angefallenen Erfolgsprämie abzurechnen. § 4 HAFTUNG 1. Die Haftung von TIMOCOM für Schäden des Auftraggebers aus der Übernahme oder Durchführung des Vertrags ist beschränkt auf die Fälle a) der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen, b) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, c) der Haftung von TIMOCOM wegen Arglist oder Einräumung einer Garantie, d) der Haftung von TIMOCOM nach zwingendem Recht, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz oder e) der gesetzlichen Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen. 2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist die Haftung von TIMOCOM wie folgt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt: a) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 1 a) bei grober Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen, b) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 1 b) bei einfacher Fahrlässigkeit. 3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der offene Betrag fällig und unbestritten ist, sowie dass TIMOCOM alle notwendigen Unterlagen und Informationen erhält. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Kosten der Erfolgsprämie für die Intervention nur dann vom Schuldner ersetzt verlangen kann, wenn dieser sich mit seiner Leistung im Verzug befindet und nach der zuständigen Rechtsordnung dazu verpflichtet ist. Wegen dieser Kosten hält sich der Auftraggeber direkt an den Schuldner. 4. TIMOCOM behält sich vor, alle Unterlagen, die nicht aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten. § 5 SONSTIGES 1. Alle Vereinbarungen bedürfen der Textform. 2. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. 3. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Stand: 01.01.2024 * Services * Frachtenbörse * Geschlossene Frachtenbörse * Live-Sendungsverfolgung * Routen & Kosten * Schnittstellen * Business Partner Check * * Ausschreibungen * Tracking * Transportaufträge * Lager * Inkasso International * Zahlungsdienste * Transportversicherung * Ressourcen * Blog * Newsroom * Transportbarometer * Transportlexikon * Webinars * Einblick in die Frachtenbörse * Unternehmen * Success Stories * Karriere * Goodies * Support * Kontakt * Rechtliches * Impressum * AGB * Datenschutz * Cookie-Einstellungen © TIMOCOM GmbH 2024. Alle Rechte vorbehalten nach oben Bitte aktivieren Sie Javascript für diese Webseite.