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 * AGB

 * AGB Inkasso International

AGB


1. ALLGEMEINES

(1) Für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten
ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Auflagen und Bedingungen des
Nutzers sind auch dann unverbindlich, wenn TIMOCOM ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Das Angebot von TIMOCOM richtet sich ausschließlich an Unternehmer
im Sinne des §14 BGB zur Nutzung für gewerbliche Zwecke.

(2) TIMOCOM behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zum Ende einer jeden
Abrechnungsperiode zu ändern oder zu ergänzen. TIMOCOM wird den Nutzern über die
Änderung durch ausdrücklichen Hinweis auf dem Rechnungsformular oder auf dem
Marktplatz informieren. Die Zustimmung zu den veränderten Bedingungen gilt von
dem Nutzer als erteilt, wenn er ihnen nicht unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb 1 Monat ab Bekanntgabe widerspricht. Im Fall der vorbehaltlosen
Zahlung der Rechnung gilt die Zustimmung als erteilt.

(3) Erklärungen zum Vertrag, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Textform. Vereinbaren die Parteien, dass eine dritte
Rechtsperson zur Nutzung des TIMOCOM Marktplatzes berechtigt sein soll, so
erteilt die andere Partei diesem Nutzer Empfangsvollmacht für Erklärungen der
TIMOCOM.

(4) Wenn in diesem Vertrag Personen (z. B. Nutzer) erwähnt werden, ist die
Bezeichnung in allen Formen (w/m/d) zu verstehen.


2. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) TIMOCOM stellt dem Nutzer gegen periodisch zu leistendes Entgelt ein
Nutzungsrecht für eine Benutzerplattform (nachfolgend: Lizenz) zur Verfügung.
Der Umfang der Lizenz richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. TIMOCOM
kann dem Nutzer nach eigenem Ermessen den Zugang zu dieser Benutzerplattform
(nachfolgend: Marktplatz) durch eine zu installierende Software, eine
Kombination aus Nutzername und Passwort, per Web-Login oder eine Schnittstelle
zur bestehenden Hard- und Softwareumgebung beim Nutzer ermöglichen. Der Betrieb
des Marktplatzes erfolgt mit Hilfe von an das Internet angeschlossenen Servern,
die ausschließlich per Online-Verbindung erreichbar sind. Die Übergabe aller
online-Leistungen erfolgt an dem Routerausgang des Rechenzentrums, welches die
Plattform hostet.

Ausgenommen sind Zeiten, in denen die von TIMOCOM genutzten Server aufgrund von
technischen oder anderen, von TIMOCOM nicht zu beeinflussenden Gründen nicht
erreichbar sind oder TIMOCOM zur Erhaltung der vertraglichen Leistung
erforderliche Wartungsarbeiten an den Servern vornimmt, bei denen Störungen beim
Zugriff nach Stand der Technik unvermeidlich sein können. TIMOCOM wird planbare
Wartungsarbeiten und Upgrades werktags nach Möglichkeit vor 07.30 Uhr bzw. nach
18.00 Uhr sowie an Wochenenden ganztags durchführen (MEZ/MESZ). TIMOCOM kann die
Leistungen vorübergehend beschränken oder unterbrechen, wenn dies zur Einhaltung
behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, der Aufrechterhaltung der
Systemintegrität oder des Datenschutzes erforderlich ist.

(2) Falls TIMOCOM dem Nutzer den Zugang zum Marktplatz durch eine Software zur
Verfügung stellt, kann dies nach eigenem Ermessen z. B. als Downloadangebot oder
auch über den App Store® von Apple®, Google Play™ etc. geschehen. Download und
Installation von Software sind nicht Teil der Leistung von TIMOCOM, sondern
werden vom Nutzer selbständig und eigenverantwortlich vorgenommen. Bei Gewährung
der Zugriffsberechtigung über eine Online-Registrierung mit Nutzername und
Passwort oder etwa eines Web-Logins, bleibt TIMOCOM vorbehalten, bestimmte
Anforderung an die Zusammensetzung eines Passworts zu stellen, den persönlichen
Einzelzugang mit einer vom Nutzer anzugebenden Email-Adresse des Nutzers zu
verbinden oder lokale Sicherheitsmerkmale einzusetzen, wie etwa vorhandene
Authentifizierungstechniken des Betriebssystems des Nutzer-Endgeräts.

(3) Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hard- und Software und
Datenfernverbindungen erfolgen ausschließlich durch den Nutzer und auf dessen
Risiko. 

(4) TIMOCOM ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung
ihrer Produkte Änderungen an diesen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die
wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden.

(5) TIMOCOM kann dem Nutzer über den Marktplatz Benachrichtigungen zu Angeboten,
erhaltenen Mitteilungen oder Transaktionen übermitteln. TIMOCOM bleibt
vorbehalten, die Anzahl, Anzeigedauer und Aufbewahrung solcher Nachrichten zu
begrenzen.


3. DAS NUTZUNGSRECHT

(1) Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur im individuell
vereinbarten Umfang, z.B. für eine bestimmte Anzahl von persönlichen
Einzelzugängen (Account), Transaktionen oder ein vereinbartes Datenvolumen im
Gewerbebetrieb des Nutzers am im Vertrag angegeben Standort der bezogenen
Niederlassung, selbständig oder unselbständig, zum Marktplatz und ist nicht auf
Dritte oder andere Niederlassungen oder Nutzungsorte übertragbar. Bei Verwendung
der Zugriffsberechtigung über Nutzername und Passwort oder Web-Login besteht für
einen Account nur ein gleichzeitiges Nutzungsrecht in einem Zeitpunkt, sowohl in
Bezug auf Endgerät und/oder Browser (konkurrierende Lizenz).

(2) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer
Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu
erfolgen und sind auf Verlangen gegenüber TIMOCOM zu belegen. Überholte oder
gesammelte Daten sind zu löschen, soweit keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Nutzung für folgende Zwecke oder Inhalte
ist unzulässig:
a) Unerwünschte Nachrichten, wie z.B. Spam, Massen-Anfragen, allgemeine Werbung
und -Angebote.
b) Illegale Zwecke, falsche Angaben, Täuschungen oder Irreführungen.
c) Verletzung von Rechten, wie z.B. Persönlichkeitsrechten, geistigem Eigentum
oder der Privatsphäre Dritter.
d) Errichten von Datensammlungen, insbesondere solcher, die die Erstellung eines
Profils eines anderen Nutzers ermöglichen.
e) Eingabe von Programmcodes, die die Funktionalität eines Endgeräts oder dieser
Software beeinflussen.
f) Inhalte, die TIMOCOM oder Dritte, wie z.B. andere Nutzer, behindern,
belästigen oder diesen schaden, etwa durch Boykottaufrufe, Kettenbriefe,
Stalking, Drohung, Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Hassbekundungen,
Geschäftsschädigung, Äußerungen sexueller Natur, Darstellungen von Brutalität,
Gewalt, Terror oder Nacktheit,
g) Angebote zur Erbringung von Dienstleistungen, für die eine erforderliche
behördliche Genehmigung oder Erlaubnis nicht besteht,
h) Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder zu
deren Übermittlung der Nutzer nicht berechtigt ist.

(3) Die vom Marktplatz  bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich über die
vorhandene Export- oder Druckfunktion extrahiert werden. Eine Automatisierung
der Nutzung des Marktplatzes, sei es durch eine Schnittstelle, fremde Software,
Bots, Scripts oder sonstiger Hilfsmittel, die vom Standard der handelsüblichen
Browser wie z.B. Chrome™, Firefox® oder Microsoft Edge® abweichen, bedarf der
schriftlichen Zustimmung durch TIMOCOM.

Alle Angebote von TIMOCOM, die zu einem festen Preis eine Nutzung in
unbegrenztem Umfang gewähren, unterliegen dem Fair-Use-Prinzip. Durch dieses
Prinzip möchte TIMOCOM für alle Nutzer ein gerechtes und hochwertiges
Nutzungserlebnis erhalten. Daher behält TIMOCOM sich vor, geeignete Maßnahmen
zur Einschränkung des Nutzungsrechts eines Nutzers zu ergreifen, wenn dieser
durch sein individuelles Nutzungsverhalten die Ressourcen der TIMOCOM in einer
Weise beansprucht, die eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden
Serverkapazität, Bandbreite oder Speicherkapazität nicht nur unerheblich
beeinträchtigt. Solche Einschränkungen können erfolgen z. B. in der Beschränkung
der Anzahl der Abfragen oder Transaktionen pro Minute bezogen auf eine Lizenz
oder Begrenzung des Speicherplatzes.

(4) TIMOCOM behält sich vor, die Verbindung eines Nutzers zum Marktplatz zu
unterbrechen und auch automatisiert Daten zu löschen, wenn dadurch ein Verstoß
gegen Ziff.3 (2), geltendes Recht oder die guten Sitten vermieden oder beendet
wird. Das gleiche gilt, wenn der Bestand der Software, einer Applikation oder
des Marktplatzes technisch durch den Nutzer gefährdet wird.Meldet ein Nutzer
einen Inhalt, den er für rechtswidrig hält an TIMOCOM, so ist die Meldung zu
begründen. Nach Versand der Meldung erhält der Nutzer eine Bestätigung. Der
betroffene Nutzer, welche den angezeigten Inhalt in den Marktplatz eingestellt
hat, wird über die Meldung seines Inhalts als rechtswidrig per Email an die von
ihm angegebene Adresse informiert. Beide Nutzer erhalten nach Abschluss der
Prüfung eine Mitteilung über die Entscheidung per Email. Der betroffene Nutzer
kann durch Antwort auf diese Email der Entscheidung widersprechen. Dieser
Widerspruch wird durch die Rechtsabteilung der TIMOCOM geprüft. Der betroffene
Nutzer erhält nach Abschluss der Prüfung eine Mitteilung über die Entscheidung
per Email. Gegen alle Entscheidungen der TIMOCOM aus diesem Absatz steht dem
Nutzer der Rechtsweg zum zuständigen Gericht frei. Daneben können Nutzer
Beschwerde zum jeweiligen Koordinator für Digitale Dienste nach Art. 53 des
Gesetzes für Digitale Dienste wegen mutmaßlicher Zuwiderhandlung gegen dieses
Gesetz einlegen.

(5) Hält der Nutzer eine vertragliche Pflicht, insbesondere die Pflicht nach
Ziff. 3 (1), (2) oder (8), Ziff. 4 (1), Ziff. 5 (2) oder (4) oder Ziff. 7 (2)
oder (3) nicht ein oder kommt er mit der Abhilfe einer sonstigen
Vertragsverletzung nach Abmahnung in Verzug, so wird TIMOCOM von seiner
Leistungspflicht frei („Sperrung“), behält jedoch den Anspruch auf die
Gegenleistung. Dauert eine Sperrung aufgrund einer der in diesem Abschnitt
beschriebenen Vertragsverletzung durch den Nutzer länger als 14 Tage an, gilt
der Vertrag nach diesem Zeitpunkt als unterbrochen.

(6) Für jeden Fall der schuldhaften Vertragsverletzung der Ziffern 3 (1) oder
(2), oder Ziff. 5 (2), (4) oder (5) hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe
des Entgeltes für zwölf Monate zu leisten. Der Nachweis eines geringeren
Schadens bleibt dem Nutzer vorbehalten.

(7) Der Nutzer hat TIMOCOM über jede für das Handels-, oder Gewerberegister
relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach
Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft insbesondere
Umwandlungen, Adressänderungen, sowie den Aus- oder Eintritt von im Handels-
oder Gewerberegister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, die für seine Tätigkeit erforderlichen und
gesetzliche vorgeschriebenen Erlaubnisse, Versicherungen, Lizenzen oder
Registrierungen zur Vorlage an TIMOCOM bereit und aktuell zu halten. 


3A. DAS NUTZUNGSRECHT UNTERNEHMENSSUCHE

(1) Die Unternehmenssuche gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, die Möglichkeit
zur Ansicht vorhandener Firmendaten von Nutzern des Marktplatzes.

(2) Der Nutzer kann hierzu ebenfalls seine Firmendaten zur Information und
Ansicht für Dritte in den Marktplatz einstellen. Einen Zugang zu den erweiterten
Firmendaten Dritter erhält der Nutzer nach Anlage seiner eigenen erweiterten
Firmendaten.

(3) Die Daten werden zur Nutzung im handelsüblichen Umfang im ordentlichen
Geschäftsbetrieb angeboten. Das Kopieren der Datenbank im Ganzen oder von
wesentlichen Teilen davon ist urheberrechtlich untersagt. Der  Nutzer wird
darauf hingewiesen, dass die von ihm im Marktplatz veröffentlichten Angaben,
welche auch personenbezogene Daten beinhalten können, von anderen Nutzern
abgerufen und von diesen gespeichert werden können. TIMOCOM hat über die
vertragliche Beschränkung hinaus keine Möglichkeit, auf die Speicherung,
Speicherdauer und Verwendung durch den Nutzer tatsächlichen Einfluss zu nehmen.

(4) Die Angaben sind aktuell zu halten. Erhält TIMOCOM Kenntnis über
Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten in den Angaben des Nutzers, kann
TIMOCOM den Nutzer über diese Fehler informieren. Berichtigt oder
vervollständigt der Nutzer seine Angaben nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang
der Information seitens TIMOCOM, so ist TIMOCOM durch den Nutzer bevollmächtigt,
aber nicht verpflichtet, dessen Angaben in dessen Namen und Haftung gemäß den
offiziellen Angaben des Handels- oder Gewerberegisters stellvertretend zu
berichtigen oder ergänzen.

(5) TIMOCOM bleibt vorbehalten, bei Verstoß gegen die vorstehenden Absätze (3)
und (4), die Daten des Nutzers, sowie den Zugriff des Nutzers auf die
Unternehmenssuche zu sperren.

(6) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3B. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNGEN FRACHTEN UND LADERAUM

(1) Die Anwendungen Frachten und Laderaum ermöglichen dem Nutzer, soweit
vereinbart, die Eingabe von jeweils einzelnen Fahrzeugkapazitäten und
Frachtangeboten sowie die Suche in den angebotenen Fahrzeugkapazitäten und
Frachten, für internationale Straßentransporte über den Marktplatz.

(2) Die Eingabe hat vollständig, in einfacher Schrift ohne zusätzliche
Leerzeichen oder sonstiger allein zur Hervorhebung geeigneter Zeichen und mit
den richtigen Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. TIMOCOM
behält sich das Recht vor, Dateneingaben, welche nicht diesen Kriterien, bzw.
den Vorgaben aus Ziffer 3 Absatz 2 entsprechen, automatisch zu löschen.

(3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3C. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG ROUTEN & KOSTEN

(1) Die Anwendung Routen & Kosten ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, die
Übermittlung der Daten für Kartendarstellung und Routenberechnung online zum
Nutzer. Sämtliche Kartendarstellungen sind – wie alle Landkarten – ständigen
Veränderungen unterworfen und niemals eine vollständige Abbildung der
Wirklichkeit. TIMOCOM schuldet daher nicht die Sicherstellung der Richtigkeit
der Kartendarstellungen und anderer Daten. Die Leistungspflicht von TIMOCOM
beschränkt sich auf die Bereitstellung, Aufarbeitung und Visualisierung der
Daten für den Nutzer.

(2) Die in der Anwendung Routen & Kosten dargestellten Daten und Informationen
werden von Dritten bezogen. TIMOCOM behält sich daher den Rücktritt vom Vertrag
im Falle der nicht richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung vor, es sei
denn der Nutzer weist das Verschulden von TIMOCOM nach.

(3) Die Anwendung Routen & Kosten kann bei der Suche die Ziele nach den jeweils
angegebenen Ortsnamen oder Postleitzahlen priorisieren. Dabei sind
Suchergebnisse mit abweichenden Ortsnamen oder Mehrfachnennungen möglich.
TIMOCOM schuldet nicht die richtige automatische Auswahl des gewünschten Ortes
durch das Programm. Ebenso übernimmt TIMOCOM keine Gewährleistung für
Korrektheit oder Vollständigkeit in Bezug auf alle artverwandten Daten wie z.B.
Postleitzahlen, Straßendaten oder anderen ergänzenden Informationen. Karten
unterliegen nach dem Stand der Technik ständigen Veränderungen. Es wird keine
Gewährleistung für Angaben, sowie die Fehlerfreiheit und Beschaffenheit der
Karten übernommen.

(4) Kartenmaterial und andere artverwandte Daten (Satellitenbilder,
Mautinformationen, Verkehrsbeschränkungen, POIs, etc.) werden von Lizenzgebern
bezogen. Die Karten, artverwandte Daten und Funktionalitäten sind
urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum der TIMOCOM
und/oder deren Lizenzgeber und Partnern und sind durch internationale Verträge
und andere Gesetze des Landes geschützt, in dem sie genutzt werden. TIMOCOM
gewährt dem Nutzer eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Unterlizenz
zur Benutzung solcher Karten, die in den Produkten von TIMOCOM verwendet werden,
ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Nutzer. Der Nutzer darf die
Karten weder kopieren, zerlegen, extrahieren, ändern oder daraus abgeleitete
Produkte herstellen. Der Nutzer darf den Quellcode, Quellendateien oder die
Struktur der Karten insgesamt oder teilweise weder ableiten, noch eine solche
Ableitung versuchen und zwar weder durch Umkonstruierung, Zerlegung,
Dekompilierung oder auf anderen Wegen. Der Nutzer darf die Produkte nicht zum
Betreiben einer Dienstleistungsfirma oder zu anderen Zwecken nutzen, die das
Verarbeiten von Karten durch andere Personen oder Einheiten einschließen. Der
Nutzer erhält keine Eigentumsrechte, die insgesamt bei den Lizenzgebern
verbleiben. Hinweise auf ein Copyright, Quellenangaben oder den
Eigentumsvorbehalt in oder an den Karten dürfen nicht verändert, verborgen oder
entfernt werden.

(5) Sofern dritte Lieferanten die Preise, die bei Abschluss des Vertrages
bestanden, gegenüber TIMOCOM erhöhen, behält sich TIMOCOM das Recht vor, die
Preise bzgl. kostenpflichtiger Lizenzen gegenüber dem Nutzer entsprechend zu
erhöhen. Die Preiserhöhung wird 4 Wochen zum nächsten Monatsersten nach Zugang
der Erklärung wirksam. Sollte die Preiserhöhung für die Nutzung der Anwendung
Routen & Kosten 10 % innerhalb eines Kalenderjahres übersteigen, so steht dem
Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, dass innerhalb von 2 Wochen
nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden kann.

(6) TIMOCOM behält sich vor, nach eigenem Ermessen, die Kartendarstellungen und
Datenelemente jederzeit zu modifizieren, erweitern, löschen und zu
re-kategorisieren, einschließlich der Fähigkeiten und Spezifizierungen für die
Kartendarstellungen und kartenbezogenen zusätzlichen Funktionalitäten. TIMOCOM
ist nicht verpflichtet zur Lieferung oder Durchführung von Wartungsarbeiten,
Fehlerbehebung, Korrekturen (Patch), Aktualisierungen (Updates) oder
Verbesserungen (Upgrades).

(7) Es gelten zusätzlich diese Endnutzerbedingungen (HERE Nutzungsbedingungen)
sowie Datenschutzerklärung (HERE Datenschutz).

(8) Die Inhalte und Funktionen dürfen nicht in das vorhandene System eines
Fahrzeugs integriert werden. Auch nicht für die Sensorik oder zur
Automatisierung von fahrzeug-eigenen Funktionen.

(9) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3D. DAS NUTZUNGSRECHT FUNKTION FAHRZEUGVERFOLGUNG

(1) Die Funktion Fahrzeugverfolgung gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart,
Zugriff auf die Telematik-Funktionalität, mit der er vorhandene funk- oder
satellitengestützte Daten seiner eigenen Fahrzeuge, wie z.B. Positionsdaten des
Global Positioning Systems (GPS), von vorhandenen Ortungsgeräten oder
Sensordaten weiterer Fahrzeugsysteme an den Marktplatz übertragen (nachfolgend:
Upload) und diese darüber sich selbst unbegrenzt und anderen Nutzern des
Marktplatzes (nachfolgend: Viewer) im Wege der befristeten Freigabe anzeigen
lassen kann. Ebenso ermöglicht die Funktion Fahrzeugverfolgung dem Viewer die
Anzeige von solchen Daten von Telematiksystemen in Fahrzeugen anderer Nutzer,
nachdem für diese Ansicht eine entsprechende Freigabe erteilt wurde. Notwendiger
Bestandteil für die Anzeige dieser Daten ist ein Providervertrag mit einem
Telematikanbieter für den Upload, sowie eine Lizenz der Anwendung Routen &
Kosten oder eines vergleichbaren geeigneten Anzeigetools für
Kartendarstellungen, welches durch die Schnittstelle Fahrzeugverfolgung der
TIMOCOM unterstützt wird.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, soweit er die Anzeige der Daten des
Telematiksystems seines Fahrzeugs einem Viewer zugesagt hat, die Bereitstellung
dieser Daten während des vereinbarten Zeitraums im Rahmen des Standes der
aktuellen Technik ununterbrochen sicherzustellen. Der Nutzer ist für die
richtige und rechtzeitige Übermittlung der Daten an TIMOCOM selbst
verantwortlich.

(3) Die Nutzung und Verarbeitung von Daten von Telematiksystemen in fremden
Fahrzeugen, die nicht vom Nutzer dauerhaft gemietet oder geleast sind, ist
untersagt, sofern sie nicht im Rahmen einer Freigabe nach dem vorstehenden
Absatz 1 zwischen 2 Nutzern des Marktplatzes erfolgt. Ein Upload von
Telematikdaten von Sub-Unternehmern, die im Festeinsatz oder daran annähernder
Regelmäßigkeit für den Nutzer tätig sind, bedarf der Zustimmung von TIMOCOM. Im
Falle des Verstoßes gegen diesen Absatz ist TIMOCOM berechtigt, die Daten des
betroffenen Telematiksystems zu sperren.

(4) Telematikdaten dürfen ausschließlich zur Koordinierung des Einsatzes der
betroffenen Fahrzeuge bzw. Telematiksystemen im Rahmen der durch den Dienst
verfolgten Zwecke verwendet werden. Es ist unzulässig, die aufgeschalteten
Telematiksysteme im Rahmen des Dienstes mit Klarnamen natürlicher Personen (z.B.
Namen der Fahrer) zu bezeichnen.

(5) Der Nutzer informiert alle mit einem Telematiksystem ausgestatteten Personen
vor Beginn der Nutzung über die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung
durch TIMOCOM, die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck und die Dauer der
Verarbeitung, die an der Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen sowie die
Möglichkeit, die Datenübertragung zu beenden.
Sofern nach den auf den Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der mit
einem Telematiksystem ausgestatteten Personen erforderlich ist, wird der Nutzer
sicherstellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils
anwendbaren Recht etwaig zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in
schriftlicher Form vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die
Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM
auf Anfrage im Original zu übermitteln.

(6) Sollte ein Nutzer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die
vorstehenden Absätze 4 oder 5 verstoßen, ist TIMOCOM berechtigt, den Vertrag mit
dem Nutzer fristlos zu kündigen. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen
Ansprüchen frei, die aus oder in Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere die vorstehenden Absätze 4
oder 5, jeweils durch den Nutzer resultieren.

(7) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3E. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG AUSSCHREIBUNGEN

(1) Die Anwendung Ausschreibungen gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, die
Möglichkeit, Festaufträge aus dem Transport- und Logistikbereich an eine von ihm
auszuwählende Zielgruppe auszuschreiben (nachfolgend: Ausschreibende), bzw.
Angebote zu einer Ausschreibung abzugeben (nachfolgend: Bieter). Die Anwendung
Ausschreibungen ermöglicht dem Nutzer, Angebote zu beschreiben, für die
Vorbereitung des eigenverantwortlichen Vertragsschlusses zu sammeln, zu
bearbeiten und zu übermitteln.

(2) Das Nutzungsrecht für den Ausschreibenden beginnt mit Eingang der Zahlung
auf die erste Rechnung von TIMOCOM oder durch Gewährung des Zugriffs auf die
Anwendung Ausschreibungen durch TIMOCOM.

(3) Eine Ausschreibung ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung
zur Abgabe von Angeboten und verpflichtet nicht zum Abschluss eines Vertrags.
Der Ausschreibende nimmt zur Kenntnis, dass sich ein Preisangebot jeweils
ausschließlich auf die von ihm angebotene Leistung bezieht. Ein wirksamer
Vertrag kann erst nach übereinstimmender Erklärung von Frachtanbieter und Bieter
zustande kommen.

(4) Der Bieter ist an sein abgegebenes Angebot für 1 Monat über die Laufzeit der
Ausschreibung hinaus gebunden.

(5) TIMOCOM behält sich das Recht vor, Ausschreibungsangebote für maximal 2
volle Werktage ab Eingabe, ebenso wie Angebote von Bietern auf Rechtmäßigkeit,
Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Ein Angebot wird insbesondere dann
als unrechtmäßig angesehen, wenn es gegen geltendes Recht oder behördliche
Verbote, Schutzrechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Ein Angebot gilt
als unvollständig, wenn wesentliche Vertragsbestandteile oder notwendige
Informationen, wie z.B. zu erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen zur
Ausführung, fehlen. Ein Angebot gilt beispielsweise als unschlüssig, wenn der
werbliche Charakter überwiegt oder sich nur über einen Einzeltransport verhält.

(6) Stellt TIMOCOM fest, auch wenn dies erst nachträglich geschieht, dass Absatz
5 vom Ausschreibenden oder Bieter nicht eingehalten wurde, ist TIMOCOM
berechtigt, das Angebot aus der Anwendung Ausschreibungen zu löschen, zu stoppen
oder gar nicht erst zu veröffentlichen, behält aber den Anspruch auf die
Gegenleistung.

(7) TIMOCOM behält sich vor, nur Angebote eines Ausschreibenden in der Anwendung
Ausschreibungen zu veröffentlichen, der über eine mindestens durchschnittliche
Bonitätsbewertung einer namhaften Wirtschaftsauskunftei verfügt und zu dem keine
Umstände bekannt sind, die die finanzielle Abwicklung der Angebote konkret
gefährden. Eine durchschnittliche Bonitätsbewertung entspricht z.B. einem Index
besser als 300 von der Creditreform e.V. in Deutschland, einem „B“ bei der Euler
Hermes Kreditversicherungs-AG oder einem „R“ von der Coface AG in Europa. Sinkt
die Bonitätsbewertung des Ausschreibenden während der Angebotslaufzeit unter
diesen Wert oder dessen Äquivalent, oder erhält TIMOCOM Kenntnis über Umstände,
die die spätere Bezahlung der ausgeschriebenen Angebote konkret gefährden, kann
TIMOCOM das Angebot ab Kenntnisnahme der verschlechterten Bewertung beenden oder
bis zur Ausräumung der eingeschränkten Bonität suspendieren.

(8) TIMOCOM ist berechtigt, die Übermittlung von Angeboten zu einer
Ausschreibung oder die Auswertung einer Ausschreibung Zug-um–Zug gegen den
Ausgleich der für diese Ausschreibung bestehenden Forderung von TIMOCOM
vorzunehmen.

(9) TIMOCOM hält einen besonderen Bereich für Sachfragen zu einer konkreten
Ausschreibung durch potentielle Bieter bereit. TIMOCOM bleibt vorbehalten, die
Ausschreibungsfrist um den Zeitraum zu verlängern, um den sich die Beantwortung
über den Zeitraum von 1 Arbeitstag hinaus verlängert. TIMOCOM bleibt ebenso
vorbehalten, dort solche Einträge zu löschen, die Ziffer 3 Absatz 2 dieser
Bedingungen widersprechen.

(10) Für alle Angaben und Angebote eines Nutzers im Rahmen einer Ausschreibung,
welche TIMOCOM über die Anwendung Ausschreibungen veröffentlicht oder
weiterleitet, ist ausschließlich dieser Nutzer verantwortlich. TIMOCOM leistet
keine Gewähr für diese Angaben oder Erfüllung der dadurch zustande kommenden
Verträge oder Vertraulichkeitsvereinbarungen und wird selber nicht
Vertragspartner. TIMOCOM leistet keine Gewähr für Angaben und Leistungsfähigkeit
der Bieter, insbesondere, wenn diese auf Wunsch des Ausschreibenden eingeladen
wurden.

(11) Es bleibt TIMOCOM vorbehalten, Angebote von Bietern zu löschen oder in der
Weiterleitung unberücksichtigt zu lassen, falls ihr Tatsachen bekannt werden,
die die Leistungsfähigkeit des Bieters konkret gefährden, bzw. diesem gesetzlich
oder behördlich untersagen, die ausgeschriebene Leistung selbst durchzuführen.
TIMOCOM darf auch solche Angebote von Bietern löschen oder in der Weiterleitung
unberücksichtigt lassen, die nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung
handeln.

(12) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Alternativ kann das
Vertragsverhältnis durch den Einzelabschluss begründet werden und endet dann
automatisch mit Abschluss der Ausschreibung, ohne dass es einer gesonderten
Kündigung bedarf. Das Nutzungsrecht des Bieters, der vom Ausschreibenden für
eine Ausschreibung eingeladen wurde, endet mit der Ausschreibungsfrist, ohne
dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, ansonsten mit dem Nutzungsrecht aus
dem bestehenden Lizenzvertrag.


3F. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG LAGER

(1) Die Anwendung Lager ermöglicht dem Nutzer – soweit vereinbart – das Anbieten
von Lagerkapazitäten und die Einsicht in angebotene Lagerkapazitäten. Die
Veröffentlichung der Angebote kann sowohl über den Marktplatz, wie über die
öffentlich zugängliche Homepage der TIMOCOM, als auch über weitere Plattformen
der TIMOCOM erfolgen.

(2) Überholte Daten sind unverzüglich zu löschen. Die Eingabe hat vollständig,
in einfacher Schrift ohne zusätzliche Leerzeichen oder sonstiger allein zur
Hervorhebung geeigneter Zeichen und mit den richtigen Angaben in den
vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. TIMOCOM behält sich das Recht vor,
Dateneingaben, welche nicht diesen Kriterien, bzw. den Vorgaben aus Ziffer 3
Absatz 2 entsprechen, automatisch zu löschen.

(3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3G. DAS NUTZUNGSRECHT ANWENDUNG GESCHLOSSENE FRACHTENBÖRSE

(1)    Die Anwendung Geschlossene Frachtenbörse ermöglicht dem Nutzer, soweit
vereinbart, die Erstellung von eigenen geschlossenen Gruppen innerhalb des
Marktplatzes. In einer solchen Geschlossenen Frachtenbörse besteht die
Berechtigung zur Eingabe von jeweils einzelnen Fahrzeugkapazitäten und
Frachtangeboten sowie zur Suche in den dort angebotenen Fahrzeugkapazitäten und
Frachten, für internationale Straßentransporte ausschließlich für vom Initiator
einer solchen Gruppe zugelassene Nutzer.

(2) Die Auswahl und Verwaltung der autorisierten Teilnehmer obliegt dem
Initiator der jeweiligen Gruppe. Für eine Nutzung und Teilnahme an der
Geschlossenen Frachtenbörse kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich
sein.

(3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3H. DAS NUTZUNGSRECHT SCHNITTSTELLEN

(1) TIMOCOM kann dem Nutzer die Verbindung zwischen vorhandenen Drittsystemen
beim Nutzer und dem Marktplatz durch Schnittstellen ermöglichen.

(1.1) Die Schnittstelle Frachtenbörse ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart,
den Austausch von Daten zwischen einer beim Nutzer vorhandenen
Transport-Management Systemsoftware und dem Marktplatz.

(1.2) Die Schnittstelle Fahrzeugverfolgung ermöglicht dem Nutzer, soweit
vereinbart, den Austausch von Daten zwischen einer beim Nutzer vorhandenen
Software und dem Marktplatz. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der
Anwendung Fahrzeugverfolgung finden in Bezug auf Telematik-Daten entsprechende
Anwendung.

(1.3) Die Schnittstelle Transportaufträge ermöglicht dem Nutzer, soweit
vereinbart, den Austausch von Daten zwischen einem vom Nutzer eingesetzten
Drittsystem und dem Marktplatz .

(1.4) Die Schnittstelle Sendungsverfolgung ermöglicht dem Nutzer, soweit
vereinbart, den Austausch von Daten zwischen einer beim Nutzer vorhandenen
Transport-Management Systemsoftware und dem Marktplatz.

(1.5) Die Schnittstelle Unternehmensprofile ermöglicht dem Nutzer, soweit
vereinbart, den Austausch von vorhandenen Firmendaten von Nutzern des
Marktplatzes zwischen einem beim Nutzer vorhandenen Enterprise Ressource
Planning System oder einer Software mit vergleichbaren Funktionen und dem
Marktplatz. TIMOCOM behält sich die Leistungseinschränkung im Hinblick auf
Format, Volumen und Menge der Daten vor. Voraussetzung für die Nutzung dieser
Schnittstelle ist die Vereinbarung weiterer Lizenzen für den Marktplatz.

(2) Eine graphische Benutzeroberfläche ist nicht enthalten. Für eine Darstellung
von Inhalten des Marktplatzes kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen
erforderlich sein. Der Nutzer stellt sicher, dass alle Personen, die die
Nutzungsmöglichkeiten der Schnittstelle nutzen, mit einem persönlichen
Einzelzugang innerhalb des Marktplatzes von TIMOCOM lizensiert sind. Ohne einen
vereinbarten persönlichen Einzelzugang sind Personen nicht autorisiert, die
Schnittstelle und den Marktplatz zu nutzen, sowie als Kontakt für eine konkrete
Transaktion benannt zu werden.

(3) Die Anbindung des vorhandenen Drittsystems des Nutzers an die Schnittstelle
und damit an den Marktplatz erfolgt eigenverantwortlich durch den Nutzer.
TIMOCOM kann den Nutzer hierbei durch Bereitstellung einer technischen
Produktbeschreibung der Schnittstelle unterstützen. Die technische
Produktbeschreibung ist kein Bestandteil dieses Vertrags. Es wird nicht
gewährleistet, dass die technische Produktbeschreibung ohne technische
Vorkenntnisse zu Schnittstellen nutzbar ist.

(4) TIMOCOM beabsichtigt seine Schnittstellen fortlaufend weiterzuentwickeln,
was sich auch auf die Abwärtskompatibilität der Schnittstellen auswirken kann.
Bei einer Weiterentwicklung des Systems wird TIMOCOM den üblichen Stand der
Technik berücksichtigen. Bei Release wird TIMOCOM den Nutzer einer neuen
Schnittstellenversion entsprechend informieren. Auf Anfrage übersendet TIMOCOM
die jeweils aktuelle technische Beschreibung der Schnittstelle.
Der Nutzer wird auf schriftliche Mitteilung von TIMOCOM spätestens 6 Monate nach
Versand dieser Mitteilung auf die neueste Version der Schnittstelle migrieren.

(5) Die Anbindung des vorhandenen Drittsystems des Nutzers an die Schnittstellen
und damit an das System von TIMOCOM erfolgt eigenverantwortlich durch den
Nutzer. Er trägt Sorge dafür, die technischen Voraussetzungen für die Anbindung
des eigenen Drittsystems an die veränderten Schnittstellen zu schaffen. Beide
Partner verpflichten sich, die Schnittstelle möglichst robust und wartungsarm zu
implementieren. Anpassungen und Änderungen an der Schnittstelle werden durch
TIMOCOM möglichst kompatibel gestaltet, um den Anpassungsaufwand für den Nutzer
zu minimieren.

(6) TIMOCOM wird den Nutzer 6 Monate vor Deaktivierung der bisherigen
Schnittstelle über die Veränderung in Textform benachrichtigen.
Falls der Nutzer erforderliche Anpassungen nicht vornimmt, ist nicht
auszuschließen, dass die Funktion nicht weiter genutzt werden kann. In diesem
Fall wird TIMOCOM von der Pflicht zur Leistung frei, behält jedoch den Anspruch
auf die dafür vereinbarte Gegenleistung. Abweichungen von der oben genannten
Reaktionszeit können entstehen, wenn gesetzliche Anforderungen eine Umsetzung zu
einem früheren Zeitpunkt erfordern, Sicherheitsanpassungen erforderlich sind, um
das System des Nutzers oder von TIMOCOM zu schützen oder Fehlerkorrekturen
notwendig sind, die den zugesicherten Leistungsumfang (wieder-)herstellen.

(7) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3I. DAS NUTZUNGSRECHT „DOKUMENTENMANAGEMENT-SERVICE“

(1) Der Marktplatz gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, Zugriff auf den
„Dokumentenmanagement-Service“ (nachfolgend: DMS), mit der er eigene Dokumente
über den Marktplatz übertragen (nachfolgend: Upload) und diese anderen Nutzern
zur Ansicht zur Verfügung stellen kann. TIMOCOM behält sich die
Leistungseinschränkung im Hinblick auf Format, Volumen und Menge der Dokumente
vor. Es wird empfohlen, beim Upload die für die jeweilige Tätigkeit
erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zu berücksichtigen. 

(2) Die vom Nutzer übertragenen Dokumente werden verschlüsselt in der EU
gespeichert. Der Datenbezug erfolgt per Download durch den hierzu autorisierten
Nutzer, wobei die Rechte an diesen Dokumenten dem übertragenden Nutzer
vorbehalten bleiben.

(3) Das DMS ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv, insbesondere
findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Dokumente
durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen Aufbewahrungspflichten
bezüglich Mitteilungen obliegt allein dem Nutzer. Mit Beendigung des
Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der von ihm übertragenen
Dokumente ohne weitere Ankündigung rechnen.

(4) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3J. DAS NUTZUNGSRECHT DER ANWENDUNG TRANSPORTAUFTRÄGE

(1) Die Anwendung Transportaufträge ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart,
Upload, Bearbeitung, Übersendung und Anzeige von Erklärungen und Dokumenten zur
Dokumentation und Unterstützung des Abschlusses eines Transportvertrags mit
einer anderen Vertragspartei. Hierzu kann der Nutzer des Marktplatzes Vorlagen
erstellen, Formulare bearbeiten, Erklärungen kommentieren und speichern. TIMOCOM
kann dem Nutzer bisherige Transaktionen in Übersichten zur Verfügung stellen.

(2) Andere Vertragsparteien können Nutzer des Marktplatzes sowie vom
Frachtanbieter selbst anzulegende dritte Kontakte sein. Ein solcher dritter
Kontakt erhält durch die Übersendung von Dokumenten oder Erklärungen kein
eigenes Nutzungsrecht für den Marktplatz.

(3) In Formularen können aus technischen Gründen bestimmte Angaben
voreingestellt sein. Die Voreinstellung stellt keine Empfehlung von TIMOCOM dar.
Der Nutzer wird diese Angaben in eigener Verantwortung dem Bedarf anpassen.
Durch die individuellen Spracheinstellungen eines Nutzers im Marktplatz können
Überschriften und Beschreibungen innerhalb eines Formulars beeinflusst werden
und deshalb zwischen Sender und Empfänger einer Erklärung abweichen.
Überschriften und Beschreibungen in Formularen, sowie deren Übersetzungen dienen
allein dem Komfort des jeweiligen Nutzers und sind unverbindliche
Formulierungsvorschläge von TIMOCOM. Die Nutzer werden für die Auslegung solcher
Begriffe in Überschriften und Beschreibungen des Formulars eigene Vereinbarungen
treffen. Als Voreinstellung für das als „verbindlich“ bezeichnete Dokument dient
die Spracheinstellung des Formularerstellers.

(4) Dem Nutzer ist bewusst, dass bei Abgabe von übereinstimmenden Erklärungen
bezüglich der wesentlichen Bestandteile eines Transports innerhalb der Anwendung
Transportaufträge ein wirksamer Vertrag zwischen den Beteiligten mit den
bestätigten Rechten und Pflichten zustande kommt.

(5) TIMOCOM kann den Nutzer bei der Einhaltung von Aufbewahrungspflichten
unterstützen. Hierfür kann TIMOCOM die bei Transaktionen anfallenden Daten für
die Dauer von bis zum Ablauf von 10 Geschäftsjahren erheben, speichern und
verarbeiten. Die Verantwortung für die Einhaltung möglicher
Aufbewahrungspflichten liegt allein beim Nutzer. TIMOCOM hält eine
Export-Funktion für die Daten vor, um dem Nutzer eine separate Aufbewahrung zu
ermöglichen. TIMOCOM behält sich vor, den für die Speicherung von Transaktionen
genutzten Speicherplatz entsprechend dem Fair-Use-Prinzip nach Ziffer 3.3 dieser
Bedingungen zu begrenzen, darüber hinaus benötigter Speicherplatz bedarf einer
gesonderten Vereinbarung. Sofern ein Nutzer Zugriff auf, bzw. Herausgabe dieser
gespeicherten Daten nach Beendigung des Nutzungsvertrags verlangt, ist TIMOCOM
berechtigt, diesen Zugriff erst nach Ausgleich eines dafür angemessenen
Aufwandsersatzes, sowie etwaigen noch offenen Forderungen aus diesem
Lizenzvertrag zu gewähren, bzw. diese herauszugeben.

(6) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3K. DAS NUTZUNGSRECHT DIGITALE TRANSPORTANBAHNUNG

(1) Die digitale Transportanbahnung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart,
die Möglichkeiten, einem Anbieter eines Frachtangebots die Zusendung eines
Preisvorschlages und Kommentars dazu innerhalb des Marktplatzes.

(2) Der Preisvorschlag basiert auf den im Angebot vorhandenen Angaben und stellt
eine Verhandlungsgrundlage für den Abschluss einen konkreten Speditionsvertrags
dar. Der Vorschlag ist mit einer auszuwählenden Bindungsfrist verbunden, nach
deren Ablauf es den Parteien vorbehalten ist, ob die Verhandlungen fortgesetzt
werden, falls nicht schon eine Einigung vorliegt. Innerhalb der Frist ist der
Nutzer an seinen Preisvorschlag gebunden. Für den Anbieter eines Frachtangebots
ist der Empfang eines Preisvorschlags unverbindlich.

(3) In Formularen können aus technischen Gründen bestimmte Angaben
voreingestellt sein. Die Voreinstellung stellt keine Empfehlung von TIMOCOM dar.
Der Nutzer wird diese Angaben in eigener Verantwortung dem Bedarf anpassen.
Durch die individuellen Spracheinstellungen eines Nutzers im Marktplatz können
Überschriften und Beschreibungen innerhalb eines Formulars beeinflusst werden
und deshalb zwischen Sender und Empfänger einer Erklärung abweichen.
Überschriften und Beschreibungen in Formularen, sowie deren Übersetzungen dienen
allein dem Komfort des jeweiligen Nutzers und sind unverbindliche
Formulierungsvorschläge von TIMOCOM. Die Nutzer werden für die Auslegung solcher
Begriffe in Überschriften und Beschreibungen des Formulars eigene Vereinbarungen
treffen. Als Voreinstellung für das als „verbindlich“ bezeichnete Dokument dient
die Spracheinstellung des Formularerstellers.

(4) Erteilt der Auftraggeber den Zuschlag, kommt damit ein verbindlicher Vertrag
gemäß Ziffer 3j) (Transportaufträge) zustande.

(5) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3L. DAS NUTZUNGSRECHT SENDUNGSVERFOLGUNG

(1) Die Anwendung Sendungsverfolgung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart,
im Rahmen eines Transportauftrags erweiterte Informationen zu einer Sendung mit
anderen berechtigten Nutzern im Marktplatz auszutauschen. Hierzu können
Statusinformationen, Dokumente und GPS- und ggfs. weitere Daten erfasst,
aktualisiert und geteilt werden. Der Nutzer kann beteiligten Dritten
Informationen zu einer Sendung zur Ansicht senden.

(2) Für eine Nutzung der Anwendung und Darstellung von Inhalten des Marktplatzes
kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich sein.

(3) TIMOCOM kann dem Nutzer Informationen zu einer Sendung nach eigenem Ermessen
im oder außerhalb des Marktplatzes anzeigen. Etwaige durch TIMOCOM, deren
Subunternehmer oder Drittanbieter auf Basis der Angaben der Nutzer automatisiert
bereitgestellte Informationen zur Sendung sind unverbindlich. 

(4) Die Sendungsverfolgung ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv,
insbesondere findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung
der Informationen durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen
Aufbewahrungspflichten obliegt allein dem Nutzer. Mit Beendigung des
Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der übertragenen Informationen
ohne weitere Ankündigung rechnen.

(5) Der Nutzer informiert alle betroffenen Personen vor Beginn der Nutzung über
die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung durch TIMOCOM, die Art der
verarbeiteten Daten, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung, die an der
Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen sowie die Möglichkeit, die
Datenübertragung zu beenden.
Sofern nach den auf den Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der
betroffenen Personen erforderlich ist, wird der Nutzer sicherstellen, dass alle
erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils anwendbaren Recht etwaige
zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in schriftlicher Form
vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die Dauer von zwei Jahren
nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM auf Anfrage im Original
zu übermitteln.

(6) Sollte ein Nutzer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere den
vorstehenden Absatz 5 verstoßen, ist TIMOCOM berechtigt, den Vertrag mit dem
Nutzer fristlos zu kündigen. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen Ansprüchen
frei, die aus oder in Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere dem vorstehenden Absatz 5,
jeweils durch den Nutzer resultieren.

(7) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3M. DAS NUTZUNGSRECHT TOURENPLANUNG

(1) Die Anwendung Tourenplanung ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, eine
Visualisierung seiner Touren und Transportaufträge in einer Kalenderansicht. Sie
kann den Nutzer dabei unterstützen, seine Disposition zu erleichtern, indem
Sendungen mit seinen Fahrzeugen und Fahrern verknüpft werden können. 

(2) Die Tourenplanung beinhaltet keine Prüfung der Einhaltung von möglichen
Rahmenbedingungen, wie z.B. der Einhaltung von Ruhezeiten oder der tatsächlichen
Durchführbarkeit.

(3) In der Tourenplanung kann die Funktion Meine Touren enthalten sein, mit der
ein Nutzer in seinem Bereich einen Fahreraccount für Zwecke des Datenaustauschs
anlegen und mit diesem bei Bedarf bestimmte Informationen, die Transporte oder
bestimmte Touren betreffen, austauschen kann. In diesem Fahreraccount können
Daten des Fahrers erfasst werden, wie z.B. Name und Kontaktinformationen. Der
Fahrer kann ihm übermittelte Informationen nach seiner Registrierung zur Ansicht
erhalten und Informationen, wie z.B. Sendungsstatus, Dokumente, GPS-Daten oder
Bilder zu einer Sendung hinzufügen.

(4) Für eine Nutzung der Anwendung und Darstellung von Inhalten des Marktplatzes
kann die Vereinbarung weiterer Lizenzen erforderlich sein. Für den
Informationsaustausch sind online-fähige Endgeräte und möglicherweise
zusätzliche Software dritter Anbieter wie z.B. ein Messenger-Dienst,
Email-Programm oder Browser erforderlich.

(5) Die Anwendung ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv,
insbesondere findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung
der Informationen durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen
Aufbewahrungspflichten bezüglich Mitteilungen obliegt allein dem Nutzer. Mit
Beendigung des Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der von ihm
übertragenen Informationen ohne weitere Ankündigung rechnen.

(6) Der Nutzer informiert alle betroffenen Personen vor Beginn der Nutzung über
die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung durch TIMOCOM, die Art der
verarbeiteten Daten, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung, die an der
Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen sowie die Möglichkeit, die
Datenübertragung zu beenden.
Sofern nach den auf den Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der
betroffenen Personen erforderlich ist, wird der Nutzer sicherstellen, dass alle
erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils anwendbaren Recht etwaige
zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in schriftlicher Form
vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die Dauer von zwei Jahren
nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM auf Anfrage im Original
zu übermitteln.

(7) Sollte ein Nutzer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere den
vorstehenden Absatz 6 verstoßen, ist TIMOCOM berechtigt, den Vertrag mit dem
Nutzer fristlos zu kündigen. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen Ansprüchen
frei, die aus oder in Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere dem vorstehenden Absatz 6,
jeweils durch den Nutzer resultieren.

(8) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3N. DAS NUTZUNGSRECHT MEINE FAHRZEUGE

(1) Die Anwendung Meine Fahrzeuge ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, die
Erfassung eigener Fahrzeuge und deren Eigenschaften im Marktplatz, wie z.B.
Fahrzeugtyp, Aufbauarten oder Ausstattung. Informationen können mit anderen
Anwendungen verbunden und dort verwendet werden. Für eine Nutzung der Anwendung
und Darstellung von Inhalten im Marktplatz kann die Vereinbarung weiterer
Lizenzen erforderlich sein.

(2) Die Anwendung ist kein Ersatz für ein elektronisches Datenarchiv,
insbesondere findet keine revisionssichere, zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung
der Informationen durch TIMOCOM statt. Die Einhaltung von etwaigen
Aufbewahrungspflichten obliegt allein dem Nutzer. Mit Beendigung des
Nutzungsrechts muss der Nutzer mit der Löschung der von ihm übertragenen
Informationen ohne weitere Ankündigung rechnen.

(3) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des
Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch TIMOCOM in
Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer
beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht
zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.


3O. DAS NUTZUNGSRECHT BEWERTUNGSFUNKTION

(1) Das Bewertungssystem ermöglicht dem Nutzer innerhalb des Marktplatzes nach
Abschluss einer Transaktion eine Bewertung der vertraglichen Leistung eines
anderen Nutzers abzugeben. 

(2) Die Bewertung kann durch beide Nutzer einer Transaktion gegenüber dem
jeweils anderen Nutzer durchgeführt werden, sofern die Transaktion abgeschlossen
und nicht storniert wird. Die Abgabe einer Bewertung ist in der Regel ab dem im
Transportauftrag vereinbarten Abliefertermin und bis zu 44 Tage nach Ablauf
eines im Transportauftrag angegebenen Zahlungsziel, spätestens jedoch bis zum
Ablauf des 104. Tages nach dem Abliefertermin möglich. TIMOCOM behält sich vor,
den Bewertungszeitraum von 44 Tagen für beide Seiten auch später zu eröffnen,
wenn eine Transaktion zwischen Nutzern gegenüber TIMOCOM auf anderem Weg
dokumentiert wird. Nach Ablauf der Frist wird die jeweilige Bewertung in das
Bewertungsprofil des Nutzers übernommen.

(3) Inhalte der Bewertung sind ausschließlich Meinungen der Nutzer, die die
jeweilige Bewertung abgegeben haben und geben keinesfalls die Auffassung von
TIMOCOM wieder, noch macht TIMOCOM sich diese Meinungen zu eigen. Es gelten
insbesondere die Regeln der Ziffer 3 Absatz 2 dieser AGB für einen rechtmäßigen
und fairen Umgang miteinander.

(4) TIMOCOM kann für die Bewertung nach eigenem Ermessen eine geeignete Form
bereitstellen, z.B. als Anzahl zu vergebender Sterne für die Güte des zu
bewertenden Leistungsbestandteils, wobei eine Bewertung von 1 Stern für eine
unzureichende Leistung und 5 Sterne für eine sehr gute Leistung steht. TIMOCOM
kann nach eigenem Ermessen geeignete Kategorien an Leistungsbestandteilen für
Bewertungen festlegen, z.B. Einhaltung von Vereinbarungen, Kommunikation,
Erreichbarkeit, oder auch spezifische Merkmale für Auftragnehmer oder
Auftraggeber einer Transaktion wie Pünktlichkeit, Umgang mit der Ware,
Zurverfügungstellung von Dokumenten oder Zahlungsmoral.

(5) Sobald mehrere Transaktionen durchgeführt und bewertet wurden, kann TIMOCOM
einen Mittelwert der abgegebenen Bewertungen eines Nutzers im Marktplatz an
dessen Firma anzeigen. Die Anzeige kann aus mehreren Teilen bestehen, z.B. aus
einem Durchschnitt der bewerteten Leistungskategorien, Anzahl der verschiedenen
Bewertenden oder unterschieden nach Auftraggeber- oder Auftragnehmerbewertung.
Sofern mind. ein Leistungsbestandteil einer Transaktion bewertet wird, kann eine
Anzeige im Profil eines Nutzers erfolgen.

(6) Jeder Nutzer kann einmalig die Überarbeitung einer Bewertung durch den
anderen Nutzer anfragen. Der Empfänger einer solchen Anfrage zur Überarbeitung
kann innerhalb von 7 Tagen seine abgegebene Bewertung überarbeiten. Danach ist
eine Änderung nicht mehr möglich. Für die Überarbeitungsanfrage ist eine
Begründung anzugeben. Eine Verschlechterung der Bewertung im Rahmen der Anfrage
zur Überarbeitung ist nicht zulässig.

(7) Bewertungen werden von TIMOCOM grundsätzlich nicht geändert oder gelöscht,
es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor:
- ein Nutzer hat auf die Anfrage zur Überarbeitung einer Bewertung nicht
reagiert und es liegt eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung zur Änderung
der Bewertung gegen den Nutzer vor.
- beide betroffenen Nutzer erklären übereinstimmend, dass die betreffende
Bewertung aus einer gemeinsamen Transaktion gelöscht werden soll.
- eine wesentliche Veränderung beim Nutzer hat stattgefunden, wie z.B. ein
Wechsel in der Geschäftsführung oder der Inhaberschaft, oder
- ein amtliches Restrukturierungs-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, oder
einer diesen Verfahren gleichartige Prozedur wurde eingeleitet. Eine Bewertung
kann vorübergehend aus dem Profil eines Nutzers gesperrt werden, sofern der
Nutzer durch einen geeigneten Beleg darlegt, z.B. durch gerichtliche
Bescheinigung eines Aktenzeichens, dass ein Gerichtsverfahren zwischen den
Parteien anhängig gemacht wurde.

(8) Sollte ein Nutzer wiederholt gegen die Regelungen dieses Abschnitts
verstoßen, kann TIMOCOM seine Berechtigung zur Bewertung anderer Nutzer
dauerhaft beschränken.


3P. DAS  NUTZUNGSRECHT BUSINESS PARTNER CHECK

(1) Die Anwendung Business Partner Check ermöglicht dem Nutzer, eine zusätzliche
Prüfung von bestimmten eigenen Firmendokumenten durchführen zu lassen. Nach
erfolgreichem Abschluss einer Prüfung kann TIMOCOM ein sichtbares Attribut
„Checked Company “ in das Unternehmensprofil des Nutzers einfügen. Es wird
klargestellt, dass dieses Attribut sich ausschließlich auf die überprüften
Dokumente bezieht und keine Aussage oder Zusicherung hinsichtlich anderer
Merkmale oder Eigenschaften eines Nutzers beinhaltet.

(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein positiv abgeschlossener
Prüfvorgang keine Zusicherung oder Gewähr dafür darstellt, dass die Person, mit
der ein Nutzer in Kontakt tritt und von welcher der Nutzer die an die Anwendung
übertragenen Firmendokumente bezogen hat, mit der Person übereinstimmt, welche
in den Firmendokumenten angegeben oder durch diese als berechtigter Vertreter
bezeichnet wird. Ebenfalls wird nicht gewährleistet, dass die Person, mit der
ein Nutzer in Kontakt tritt, überhaupt zu dem in den Dokumenten genannten
Unternehmen gehört, oder mit der als Absender der Dokumente angegebenen
Identität übereinstimmt. Angaben, die nicht behördlichen Quellen entnommen sind,
stammen vom Unternehmen selbst. Für Richtigkeit oder Aktualität dieser Angaben
übernimmt TIMOCOM keine Gewähr.

(3) TIMOCOM behält sich vor, die Art und Anzahl der Prüfungen pro Nutzer nach
eigenem Ermessen festzulegen. Das jeweilige Dokument kann z.B. durch eine
Sichtprüfung, eine manuelle oder maschinelle Bewertung von bestimmten
technischen Dokumentendaten oder einen Abgleich mit anderen Quellen oder
Dokumenten geprüft werden.

(4) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass ein vorhandenes Attribut „Checked
Company“ kein Ersatz für die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen
kaufmännischen Sorgfaltspflichten darstellt. Der Nutzer wird in eigener
Verantwortung notwendige und angemessene Maßnahmen treffen, um den spezifischen
Bedingungen seines Bedarfs Rechnung zu tragen.


4. DAS NUTZUNGSENTGELT

(1) Das Nutzungsentgelt ist jeweils zu Beginn des Benutzungszeitraums im Voraus
fällig und soll spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitraumes bei
TIMOCOM eingehen. Rechnungen für zusätzliche Leistungen erbracht durch TIMOCOM
sind sofort fällig. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers mit
Ausnahme der gesetzlichen Regelung für SEPA-Zahlungen. Sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, ist TIMOCOM berechtigt, Rechnungen elektronisch zu erstellen
und zu übermitteln. Stellt der Nutzer hierzu keine geeignete
E-Mail-Empfangsadresse zu Verfügung oder wünscht der Nutzer eine beleghafte
Rechnung auf Papier, wird hierfür der jeweils tatsächliche entstehende
Mehraufwand berechnet.

(2) Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen
wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn für unstreitige oder
rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen.

(3) Hat TIMOCOM einem Nutzer wegen Vorauszahlung der Lizenzgebühren für einen
bestimmten Abrechnungszeitraum einen Rabatt gewährt, dann entfällt dieser Rabatt
rückwirkend für den Vertrag oder Vertragsteil, wenn dieser vor Ablauf dieses
Zeitraums durch ordentliche Kündigung des Kunden endet. Das Gleiche gilt, wenn
die Kündigung durch TIMOCOM aus wichtigem Grund erfolgt.

(4) TIMOCOM ist berechtigt, den Preis der vereinbarten Lizenz jährlich
angemessen zu erhöhen, sofern keine ausdrückliche Preisgarantie für den
jeweiligen Zeitraum vereinbart wurde. TIMOCOM wird die Erhöhung des Preises mit
einer Frist von mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit in Textform ankündigen. Beträgt
die Preiserhöhung mehr als 5% im Verhältnis zum kalendermäßigen
Vorjahreszeitraum, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen zu
dem Zeitpunkt, ab dem der erhöhte Preis gilt. Der Entfall eines Rabattes oder
Ablauf einer zeitlich befristeten Sondervereinbarung ist keine Preiserhöhung im
Sinne dieser Klausel. Sofern TIMOCOM ein- oder mehrmals keinen Gebrauch vom
Recht auf eine Preiserhöhung macht, liegt darin kein Verzicht auf das Recht als
solches. Eine Vorauszahlung gewährt keine Preisgarantie für den vorausgezahlten
Zeitraum.


5. NEUTRALITÄT, SCHUTZRECHTE, VERTRAULICHKEIT

(1) Die Lizenz gewährt dem Nutzer Zugang zum Marktplatz neben anderen Nutzern
ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern. TIMOCOM ist in der
Beziehung zwischen Verladern, Logistikdienstleistern, Speditions- und
Transportunternehmen neutral.

(2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder
zur Weitergabe der durch den Marktplatz gewonnenen Daten- oder
Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der im
Marktplatz genutzten Software (nachfolgend: Software) für eigene EDV-technische
Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt
und stehen im ausschließlichen Eigentum der TIMOCOM sowie deren Lizenzgebern und
sind durch internationale Verträge und andere Gesetze des Landes geschützt, in
dem sie genutzt werden.

(3) TIMOCOM kann in seinen Produkten sog. Open-Source-Software einsetzen, die
ggfs. eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Eine Übersicht stellt TIMOCOM auf
Anfrage zu Verfügung.

(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf
Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht
auf den Quellcode, die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu
verändern. Dem Nutzer ist die Verwendung der Software für softwaretechnische
Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien
zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Jede darüber hinausgehende
Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung an
verschiedenen Arbeitsorten oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder
Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher
Lizenzen. Eine Nutzung eines Einzelzugangs vom angemeldeten Wohnsitz des
berechtigten Nutzers ist in der Web-Login Lizenz enthalten.

(5) Der Nutzer überträgt im Rahmen der Zusammenarbeit Daten an das System von
TIMOCOM. Hierzu zählen u.a. Adress-, Vertragsdaten und GPS-Koordinaten. Anhand
dieser Angaben könnte es für TIMOCOM möglich werden, Rückschlüsse auf konkrete
Geschäfts- und Kundenbeziehungen des Nutzers zu ziehen, z.B. bestimmte Kunden zu
identifizieren. Solche Informationen werden als Geschäftsgeheimnisse gewertet
und vertraulich behandelt, auch wenn sie nicht als vertraulich gekennzeichnet
sind.
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben können Daten für statistische Zwecke
und zur Weiterentwicklung eigener Kundenprodukte genutzt werden. TIMOCOM
verwendet die über den Marktplatz gesammelten Daten nicht für die Entwicklung
einer konkurrierenden Tätigkeit als Logistikdienstleister, Speditions- oder
Transportunternehmen.


6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von TIMOCOM zur Verfügung
gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine
weitere Haftung von TIMOCOM ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt TIMOCOM
keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den
anderen Nutzern eingestellten Daten sowie für die Kompatibilität des
Marktplatzes mit der EDV-technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten
Datenfernverbindungen. Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass komplexe
online-Angebote wie der Marktplatz nach dem aktuellen Stand der Technik niemals
frei von allen Fehlern sein kann. TIMOCOM gewährleistet daher weder die
vollständige Freiheit von Fehlern, noch eine bestimmte Verfügbarkeit, sondern
nur, dass im Marktplatz keine Softwaremängel auftreten, durch die die
vertraglich vereinbarte Nutzbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
TIMOCOM wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den
Marktplatz ohne erhebliche Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage und Plattformen der
TIMOCOM aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten
Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch
nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die
eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten
werden nicht ständig kontrolliert, so dass TIMOCOM keine Haftung für deren
Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.

Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, Produkte, Anwendungen, Dienste, Software,
Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken oder Informationen
eines Drittanbieters (zusammenfassend „Drittanbieterprodukte“) zu aktivieren,
darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen, unterliegt der Zugriff des Kunden auf und
die Nutzung von solchen Drittanbieterprodukten den Bedingungen,
Haftungsausschlüssen und Richtlinien des jeweiligen Drittanbieters. TIMOCOM
spricht sich nicht für derartige Drittanbieterprodukte aus, ist nicht für sie
verantwortlich oder haftbar und gibt keine Zusicherungen in Bezug auf
irgendeinen Aspekt dieser Produkte ab. TIMOCOM kann die Verfügbarkeit (oder die
fortgesetzte Verfügbarkeit) von Drittanbieterprodukten nicht garantieren.
TIMOCOM haftet nicht für Schäden oder Verluste, die tatsächlich oder angeblich
durch oder in Verbindung mit der Aktivierung, dem Zugriff auf oder der Nutzung
solcher Drittanbieterprodukte durch den Kunden oder durch das Vertrauen des
Kunden auf die Datenschutzpraktiken, Datensicherheitsprozesse oder andere
Richtlinien solcher Drittanbieterprodukte verursacht wurden. Der Kunde
verzichtet unwiderruflich auf jegliche Ansprüche gegen TIMOCOM in Bezug auf
solche Drittanbieterprodukte. „Eingebettete Komponenten“ bezeichnet Produkte,
Anwendungen, Dienste, Software, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites,
Datenbanken und Informationen von Dritten, die von einer Drittanbieterquelle
außerhalb von TIMOCOM bezogen oder abgeleitet und dem Kunden im Marktplatz zu
Verfügung gestellt werden.

(3) TIMOCOM haftet nicht für Schäden, die sich verschiedene Nutzer untereinander
zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in
sonstiger Weise. TIMOCOM haftet nicht für schädliche Software oder Programmcodes
(Viren, Trojaner, Würmer etc.), die durch Nutzer über den Marktplatz überspielt
werden oder in deren Dokumenten, Angebotsanhängen oder –beschreibungen
übertragen werden und sich von dort verbreiten. Der Nutzer haftet dafür
unmittelbar, dass er keine solche schädliche Software überträgt.

(4) TIMOCOM ist weder Vertragspartner noch Vermittler eines mit Hilfe des
Marktplatzes geschlossenen Vertrags oder Bote einer dazu relevanten Erklärung.
TIMOCOM gewährleistet daher in keiner Weise die ordnungsgemäße Abwicklung der
vereinbarten Verträge zwischen den Nutzern oder die Erreichung eines
wirtschaftlichen Erfolgs, oder unbefugte Zugriffe auf Daten aus berechtigten
Produkten verhindern zu können. Der Nutzer überprüft in eigener Sorgfaltspflicht
die Richtigkeit der ihm von Dritten übermittelten Daten und Angaben. Über den
Marktplatz gesendete oder angezeigte Mitteilungen von Nutzern stellen keine
Erklärungen oder Meinungen von TIMOCOM dar, noch stimmt TIMOCOM diesen zu oder
macht sich diese zu eigen. TIMOCOM gewährleistet nicht, dass eine über den
Marktplatz abgesandte Mitteilung oder Benachrichtigung ihr Ziel erreicht bzw.
von dem adressierten Nutzer empfangen und gelesen wird. Ebenso wird nicht
gewährleistet, dass die Person, die als Absender oder Empfänger einer Mitteilung
oder Benachrichtigung angegeben ist, tatsächlich mit der absendenden oder
empfangenden Person übereinstimmt.

(5) Der Nutzer stellt TIMOCOM von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch
entstehen, dass der Nutzer den Marktplatz nicht bestimmungsgemäß nach diesem
Vertrag einsetzt. TIMOCOM schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen
Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener
Schadensersatzansprüche von TIMOCOM) etwa bestehende Schadensersatzforderungen
gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab. Der
Nutzer stellt TIMOCOM weiter von allen Ansprüchen und Strafen seitens anderer
Nutzer, Behörden oder sonstigen Dritten frei, die dadurch entstehen, dass er
unter Nutzung des Marktplatzes Leistungen anbietet oder erbringt, für die er
nicht oder nicht ausreichend über die dafür vorgeschriebenen Genehmigungen,
Versicherungen, Lizenzen, etc. verfügt oder solche auf Anfrage von TIMOCOM nicht
innerhalb von 1 Woche nachweisen kann. Hierzu zählen auch die Kosten für eine
angemessene Rechtsverteidigung. TIMOCOM wird den Nutzer unverzüglich im Fall
einer solchen Inanspruchnahme informieren.

(6) Die Gefahr der Nicht- oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer
über, sobald die Daten den Einflussbereich von TIMOCOM verlassen haben.

(7) Die Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesem Vertrag für Schäden
des Nutzers gelten nicht in Fällen
a) der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch TIMOCOM oder
deren Erfüllungsgehilfen,
b) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TIMOCOM
oder deren Erfüllungsgehilfen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu
gewähren ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden
darf,
c) der verschuldensunabhängigen gesetzlichen Haftung von TIMOCOM, wie z.B. dem
Produkthaftungsgesetz, Einräumung einer Garantie, oder
d) der gesetzlichen Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit einer Person durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen.
(8) Ist der Nutzer Unternehmer, so ist die Haftung von TIMOCOM wie folgt auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt:
a) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 a) bei grober Fahrlässigkeit von
einfachen Erfüllungsgehilfen,
b) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 b) bei einfacher Fahrlässigkeit.
Für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung durch Nutzung
des Marktplatzes haftet TIMOCOM in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 lit.
a) und b) nur insoweit, als dieser Verlust beim Nutzer nicht durch angemessene
Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. regelmäßiger Datensicherung, vermeidbar gewesen
wäre.

(9) Bestandteile des Marktplatzes, die als „BETA“ oder „BETA-Version“,
“Prototyp“ oder „TIMOCOMLabs“ („BETA-Bestandteil“) gekennzeichnet sind, stellen
grundsätzlich unfertige Produkte im Sinne der Alltagstauglichkeit dar, die zwar
alle wesentlichen Funktionen beinhalten, aber im Hinblick auf Performance,
Kompatibilität und Stabilität Einschränkungen unterliegen, da erfahrungsgemäß
vor der Veröffentlichung nicht alle Hard- und Softwareumgebungen, bzw.
Nutzungsverhalten simuliert werden können. TIMOCOM stellt solche
BETA-Bestandteile des Marktplatzes daher nur für unverbindliche Testzwecke zur
Verfügung, zu denen die Erfahrungsberichte der Nutzer erforderlich sind.
Produktive Eigenschaften und Freiheit auch von schwerwiegenden Fehlern können
nicht gewährleistet werden. Der Nutzer erkennt an, dass die Haftung von TIMOCOM
diesbezüglich, sowie für einen Nutzungsausfall seines Systems, Datenverlust,
Mangel- und Mangelfolgeschäden oder entgangene Gewinne ausgeschlossen ist. Der
Nutzer wird vor der Installation und Nutzung eines BETA-Bestandteils des
Marktplatzes eine vollständige Sicherung seines lokalen Systems einschließlich
Daten durchführen. TIMOCOM  behält sich vor, einen solchen Bestandteil jederzeit
im eigenen Ermessen und ohne Vorankündigung wieder zurückzunehmen oder
einzustellen.

(10) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Benutzung seines Zugangs und
die darüber übertragenen Daten zum Marktplatz, unterlässt jede missbräuchliche
Nutzung und jeden Versuch, Informationen unbefugt selbst oder durch Dritte
abzurufen oder in die Systeme des Marktplatzes einzugreifen. In solchen Fällen
trägt er die anfallenden Kosten, inklusive jener Aufwendungen, die TIMOCOM durch
Überprüfung der Einrichtungen entstanden sind und/oder auf solche Mängel und
Störungen zurückzuführen sind, die im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen.
Der Nutzer hat TIMOCOM unverzüglich über Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter
Dritter, andere ihm bekannt gewordene oder vermutete Verletzungen der
Datensicherheit, oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung des
Marktplatzes oder gegen TIMOCOM zu informieren und alle sonstigen sachdienlichen
Mitwirkungsleistungen unverzüglich und für TIMOCOM kostenfrei vorzunehmen,
insbesondere wenn er hierzu von TIMOCOM aufgefordert wird und die erforderlichen
Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen, um eine effektive
Rechtsverteidigung zu ermöglichen.

(11) Der Nutzer garantiert gegenüber TIMOCOM, dass die von ihm eingesetzten
Mitarbeiter oder für ihn tätigen Personen entsprechend den jeweils geltenden
gesetzlichen Bedingungen beschäftigt werden und stellt TIMOCOM von jedweder
Haftung, etwaigen Strafen und angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverteidigung
diesbezüglich frei. Der Nutzer sichert TIMOCOM zu, dass er seine Leistungen
jederzeit unter Einhaltung des dafür geltenden Rechts erbringt und wird dies auf
Anfrage von TIMOCOM unverzüglich durch geeignete Belege nachweisen.

(12) Alle Ansprüche auf Schadensersatz aus diesem Absatz gegen TIMOCOM, die auf
Mängeln des Marktplatzes beruhen, verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Gewährung
der Lizenz. Alle sonstigen Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach 2 Jahren
nach ihrer Entstehung. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der
TIMOCOM gelten die gesetzlichen Bestimmungen


7. REKLAMATIONEN


(1) Erhält TIMOCOM Informationen über einen Nutzer, nach denen der Nutzer seine
Pflichten aus einem Frachtvertrag, diesem Vertrag oder sonst geltendes Recht
schuldhaft verletzt hat (nachstehend: Beschwerde), ist TIMOCOM berechtigt, aber
nicht verpflichtet, diese Beschwerden mit oder ohne Benennung des
Beschwerdeführers an den betroffenen Nutzer oder, nach dessen Anhörung und
Prüfung, an andere Nutzer weiterzuleiten.

(2) Der Nutzer, gegen den sich die Beschwerde richtet (nachstehend: Betroffene),
ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Zugang der Mitteilung über die Beschwerde zu deren Inhalt schriftlich gegenüber
TIMOCOM Stellung zu nehmen und der Beschwerde abzuhelfen, zumindest aber seinen
etwa längeren Zeitbedarf für die Stellungnahme zu begründen.

(3) Gelingt es dem Betroffenen in seiner Stellungnahme nicht, den in der
Beschwerde enthaltenen Vorwurf einer Pflichtverletzung zu entkräften, ist
TIMOCOM berechtigt – aber nicht verpflichtet - den Nutzer zur Abhilfe innerhalb
einer weiteren Woche aufzufordern. Das befristete Abhilfeverlangen ist
entbehrlich, wenn dieses TIMOCOM nach den Umständen nicht zumutbar ist.

(4) Die Rechte aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 in Verbindung mit dem Recht
zur Sperrung oder Kündigung bestehen alleine im Interesse von TIMOCOM. Macht
TIMOCOM davon keinen Gebrauch, ist eine Haftung gegenüber den übrigen Nutzern
ausgeschlossen.

(5) TIMOCOM ist nicht verpflichtet, bei ihr eingehende Beschwerden zu prüfen.

(6) Der Nutzer benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der berechtigt ist,
alle vertraglichen Entscheidungen zu treffen und Erklärungen entgegenzunehmen
und abzugeben. TIMOCOM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Erklärungen
anderer Personen aus dem Unternehmen des Nutzers abzulehnen.


8. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG, LIZENZDAUER, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


(1) Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der individuell vereinbarten
Lizenz. Während einer kostenfreien Testphase gilt eine beiderseitige sofortige
Kündigungsfrist.

(2) Jede Partei ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen
Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein
wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch TIMOCOM liegt
insbesondere dann vor, wenn:
a) der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht,
b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels
Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben
muss,
c) der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt, die die
Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder die zur Sperrung gemäß Ziffer 3
Absatz 4 oder 5 berechtigen,
d) der Nutzer mit einem Betrag, der einem Nutzungsentgelt für einen Monat
entspricht, für längere Dauer als 14 Kalendertage oder an mindestens 2
aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug gerät oder
e) die gesellschafterlichen Verhältnisse des Unternehmens des Nutzers sich in
Höhe von 25% oder mehr verändern oder dieses von anderen Personen gesetzlich
vertreten wird, jeweils im Verhältnis zum Stand des Vertragsschlusses.
f) der Nutzer, dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter oder mit ihm
verbundene Unternehmen in den Wettbewerb mit TIMOCOM tritt.

(3) Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung durch TIMOCOM und endet zeitgleich
mit dem Vertragsverhältnis.

(4) Mit Vertragsende hat der Nutzer jede von TIMOCOM bezogene und bei ihm
installierte Software unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich
zu löschen und jede Nutzung des Marktplatzes zu unterlassen. Ebenso hat der
Nutzer danach weitere Datenlieferung an eine ggfs. vereinbarte Schnittstelle
einzustellen.

(5) Ist der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB oder
hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Düsseldorf als
Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(6) Falls TIMOCOM Übersetzungen dieses Vertrages oder für Bestandteile des
Vertrages an den Nutzer liefert, bleibt jeweils die Deutsche Sprachfassung
maßgeblich und rechtlich verbindlich, sofern in der jeweiligen Übersetzung
Widersprüche zur oder Abweichungen von der Deutschen Sprachfassung vorliegen.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


9. DATENSCHUTZ

(1) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TIMOCOM die technischen
Daten des Nutzers zum Zwecke dessen Identifizierung und Zuordnung, der
Sicherheit der Daten und zur Verbesserung der Datenübertragung verarbeitet.
Hierzu können endgeräteabhängig an sich anonyme Daten wie das eingesetzte
Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Browser, Prozessor-ID und -Geschwindigkeit
und physischer Speicher gehören, ebenso wie Daten, die unter Umständen einen
Personenbezug aufweisen können, wie IP- und MAC-Adresse, Gerätekennung,
Domain-DNS, Installationspfad, Userkennung, Spracheinstellung, Cookies und
Telematik-Daten.
TIMOCOM verarbeitet bei der Einrichtung und Nutzung des Marktplatzes durch den
Nutzer personenbezogene Daten, wie z. B. den Namen des Nutzers, Anrede,
E-Mail-Adresse, Kontaktdaten, Zuordnung zu einem Nutzerunternehmen und
angegebene Sprachkenntnisse, Eingaben, Mitteilungen, sowie Informationen, die
ein Nutzer selbst in seinem Profil oder Nutzung der Anwendungsmöglichkeiten des
Marktplatzes Dritten zugänglich macht. Diese Daten werden von TIMOCOM für
folgende Zwecke genutzt:
- Bereitstellung und Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistung
- Durchführung der vom Nutzer veranlassten Transaktionen
- Prüfung der Identität des Nutzers
- Sicherung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder durchsetzbarer behördlicher oder
gerichtlicher Anforderungen.
Die Aufbewahrungsdauer für diese Daten richtet sich nach Dauer und Zweck des
jeweiligen Vertrags, soweit nicht überwiegende Interessen der verarbeitenden
Stelle oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

(2) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TIMOCOM die geschäftlichen
Daten des Nutzers zum Zwecke des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung
verarbeitet, sowie bei namhaften Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den
Nutzer einholt.

(3) Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass TIMOCOM personenbezogene Daten
des Nutzers zur Erfüllung des Lizenzvertrages oder von nutzerbezogenen
Serviceaufträgen verarbeiten und an Tochter- oder Partnerunternehmen übermitteln
kann. Diese können sich ändern und sind aktuell:
TIMOCOM SAS, 153, Boulevard Haussmann, FR-75008 Paris;
TIMOCOM Logistica SL, Avenida Riera Principal, 8, ES-08328 Alella/Barcelona;
Hock R. Kft, Malom u. 7., HU-8000 Székesfehérvár;
TIMOCOM sp.z.o.o., ul. Powstańców Śląskich 15, PL-PL-53-332 Wrocław;
DPN CZ Team s.r.o., CPI City Center, Špitálské nám. 3517/1a, CZ-400 01 Ústí nad
Labem;
Ticonex GmbH, Bessemerstr. 10, DE-40699 Erkrath;
Timocom NG GmbH, Timocom Platz 1, D-40699 Erkrath.

Diese Unternehmen verarbeiten die Daten des Nutzers ausschließlich im Auftrag
der TIMOCOM nach deren Weisung und sind von TIMOCOM zur Einhaltung des geltenden
Datenschutzrechts verpflichtet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten
des Nutzers an Dritte kann zudem erfolgen in Fällen gesetzlicher Bestimmungen,
durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen sowie zur
Verhinderung oder Bekämpfung von Straftaten oder Verstößen gegen diese
Lizenzbestimmungen. Daten, welche keinen Personenbezug aufweisen, wie z. B.
anonymisierte Daten oder die zum Zweck der Erreichung des Vertragszwecks für
dritte Nutzer bestimmt sind, können von TIMOCOM verarbeitet, sowie an Dritte
übermittelt werden.

TIMOCOM hat durch technische Schutzmaßnahmen und entsprechende vertragliche
Regelungen mit jedem Nutzern Vorsorge dafür getroffen, dass die Daten des
Marktplatzes nicht für andere Zwecke als in diesem Vertrag festgelegt genutzt
oder an Dritte geleitet werden. Nach dem aktuellen Stand der Technik ist es
derzeit nicht möglich, eine 100-prozentige Sicherheit zu erreichen, dass nicht
ein Nutzer dennoch Daten vertragswidrig an Dritte weitergibt. Der Nutzer nimmt
diesen Umstand zur Kenntnis und wird TIMOCOM im Fall der Kenntnisnahme eines
solchen Vorfalls unverzüglich informieren.

(4) Der Nutzer hat gegenüber TIMOCOM jederzeit das Recht auf unentgeltliche
Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch
gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die
jeweiligen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Nutzer können
Fragen zu ihren Rechten, eine Erklärung zum Widerruf oder zur Beschränkung der
Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit richten an:

TIMOCOM GmbH
Datenschutzbeauftragter
Timocom Platz 1
40699 Erkrath
E-Mail: datenschutz(at)timocom.com

Der Widerruf oder die Beschränkung berührt den Bestand des Vertrags und die
Zahlungspflicht des Nutzers nicht. Der Nutzer erkennt an, dass TIMOCOM als Folge
eines solchen Widerrufs oder einer Beschränkung möglicherweise nicht mehr in der
Lage sein wird, die Nutzung des Marktplatzes weiter zu ermöglichen.

Zugleich hat der Nutzer das Recht, eine Beschwerde bei der für TIMOCOM
zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen. Das ist die Landesbeauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:
www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/

(5) Der Nutzer ist für die datenschutzkonforme Nutzung des Marktplatzes
verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich, beim Verarbeiten der Daten mittels
des Marktplatzes alle relevanten Datenschutzbestimmungen nach jeweils geltendem
Recht einzuhalten. Der Nutzer stellt TIMOCOM von sämtlichen Ansprüchen frei, die
aus oder in Zusammenhang mit seiner Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher,
vertraglicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen resultieren.

(6) Der Nutzer informiert alle von der Nutzung des Marktplatzes betroffenen
Personen vor Beginn der Nutzung über die erteilte Einwilligung zur
Datenverarbeitung durch TIMOCOM, die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck und
die Dauer der Verarbeitung, die an der Datenverarbeitung beteiligten Unternehmen
sowie die Möglichkeit, die Datenübertragung zu beenden. Sofern nach den auf den
Nutzer anwendbaren Gesetzen eine Einwilligung der von der Nutzung des
Marktplatzes betroffenen Personen erforderlich ist, wird der Nutzer
sicherstellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder nach dem jeweils
anwendbaren Recht etwaigen zulässige Alternativen (z.B. Betriebsvereinbarungen)
in schriftlicher Form vorliegen. Der Nutzer hat entsprechende Nachweise für die
Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren und TIMOCOM
auf Anfrage im Original zu übermitteln.

(7) TIMOCOM weist darauf hin, dass gemäß § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus
Vertragsverhältnissen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
übermitteln werden, soweit das der Forderung zugrunde liegende
Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden
kann und die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht innerhalb der Ihnen
mitgeteilten Zahlungsfrist ausgeglichen wurde. Weitere Informationen über die
SCHUFA erhalten Sie unter www.meineSCHUFA.de.

AGB Inkasso International


§1 LEISTUNG


1. TIMOCOM GmbH wird ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers bei der
Beitreibung dessen reinen Rechnungsbetrages tätig. TIMOCOM wird nach
pflichtgemäßem eigenem Ermessen den Schuldner zur Stellungnahme bzw. Zahlung der
offenen Forderung auffordern.

2. TIMOCOM übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Intervention.

3. Zahlungen, Gutschriften oder Aufrechnungen des Schuldners nach erfolgter
Intervention gelten als Erfolg der Intervention, wenn der Auftraggeber nicht
innerhalb von 2 Wochen nach dem angekündigten Zahlungstermin gegenüber TIMOCOM
darlegt, dass ein Forderungsausgleich nicht stattgefunden hat. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, Zahlungseingänge, Gutschriften oder Verrechnungen auf die
oben genannte Forderung gegenüber TIMOCOM innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.

4. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, jederzeit weitere Maßnahmen zum
Forderungseinzug zu beschreiten.


§ 2 VERGÜTUNG


1. Es gilt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € als vereinbart.Im
Erfolgsfall berechnet TIMOCOM dem Auftraggeber eine Erfolgsprämie, auf die die
Bearbeitungsgebühr angerechnet wird. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) richtet die jeweilige Erfolgsprämie nach
den Angaben unter Inkasso International Service von TIMOCOM zu Währungen und
Forderungsbeträgen.

2. Sollte die Bearbeitung eines Auftrags ohne Erfolg oder aus Gründen beendet
werden, die nicht von TIMOCOM zu vertreten sind, behält TIMOCOM den Anspruch auf
die vereinbarte Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen.

3. TIMOCOM behält sich vor, den Rechnungsbetrag gemeinsam mit anderen Rechnungen
einzuziehen, soweit aus der Geschäftsbeziehung bereits eine Einzugsermächtigung
des Auftraggebers vorliegt. Der Auftraggeber erteilt TIMOCOM insoweit Vollmacht,
den unbestrittenen Rechungsbetrag vom bekannten Geschäftskonto einzuziehen.


§ 3 BEGINN UND BEENDIGUNG


1. Der Auftraggeber ist an sein Angebot der Beauftragung 3 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags durch TIMOCOM zustande. Die Annahme
bedarf keiner besonderen Form und kann insbesondere stillschweigend erfolgen.
Der Vertrag gilt von TIMOCOM insbesondere dann als angenommen, wenn TIMOCOM
innerhalb dieser Zeit mit der Schlüssigkeitsprüfung der Forderung begonnen oder
nachweislich bereits beim Schuldner interveniert hat.

2. Der Auftrag kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen
gekündigt werden. Bei bereits erfolgter Intervention beim Schuldner bleibt der
Auftraggeber weiter zur Information über die Zahlung aus dem beauftragten
Vorgang verpflichtet und TIMOCOM behält den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegender
Pflichtverletzung bleibt für beide Parteien unberührt.

4. Sollte der Auftraggeber während im Zusammenhang mit einem
Interventionsauftrag seinen Kundenstatus bei TIMOCOM verlieren oder beenden,
haben der Auftraggeber und TIMOCOM das Recht auf die sofortige Beendigung des
Vertrags.

5. Sollte sich während der Durchführung der Intervention herausstellen, dass die
Forderung voraussichtlich uneinbringlich ist, wird die Intervention beendet und
dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Als uneinbringlich gilt die Forderung
insbesondere dann, wenn sie vom Gläubiger an Dritte bestritten, abgetreten,
rechtshängig, abweichend tituliert oder mit Rechten Dritter belastet ist oder
der Schuldner zahlungsunfähig ist. Der Vertrag gilt dann als für die Zukunft
aufgelöst.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TIMOCOM mit geeigneten Informationen zu
unterstützen. Erhält TIMOCOM trotz Anforderung benötigte Informationen zu
Bearbeitung des Auftrags innerhalb von 14 Tagen nicht, so ist TIMOCOM
berechtigt, den Auftrag zu beenden und mit der Grundgebühr, bzw. der bis dahin
angefallenen Erfolgsprämie abzurechnen.


§ 4 HAFTUNG


1. Die Haftung von TIMOCOM für Schäden des Auftraggebers aus der Übernahme oder
Durchführung des Vertrags ist beschränkt auf die Fälle
a) der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch TIMOCOM oder
deren Erfüllungsgehilfen,
b) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TIMOCOM
oder deren Erfüllungsgehilfen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
c) der Haftung von TIMOCOM wegen Arglist oder Einräumung einer Garantie,
d) der Haftung von TIMOCOM nach zwingendem Recht, wie z.B. dem
Produkthaftungsgesetz oder
e) der gesetzlichen Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit
durch TIMOCOM oder deren Erfüllungsgehilfen.

2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist die Haftung von TIMOCOM wie folgt
auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt:
a) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 1 a) bei grober Fahrlässigkeit von
einfachen Erfüllungsgehilfen,
b) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 1 b) bei einfacher Fahrlässigkeit.

3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der offene Betrag fällig und
unbestritten ist, sowie dass TIMOCOM alle notwendigen Unterlagen und
Informationen erhält. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die
Kosten der Erfolgsprämie für die Intervention nur dann vom Schuldner ersetzt
verlangen kann, wenn dieser sich mit seiner Leistung im Verzug befindet und nach
der zuständigen Rechtsordnung dazu verpflichtet ist. Wegen dieser Kosten hält
sich der Auftraggeber direkt an den Schuldner.

4. TIMOCOM behält sich vor, alle Unterlagen, die nicht aus gesetzlichen Gründen
aufbewahrt werden müssen, nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten.


§ 5 SONSTIGES


1. Alle Vereinbarungen bedürfen der Textform.

2. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, ist Düsseldorf Erfüllungsort
und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.

3. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen
eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen
Bestimmungen am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2024

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