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KLIMARAHMENKONVENTION DER VEREINTEN NATIONEN (UNFCCC) | UMWELTBUNDESAMT

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› Themen› Klima | Energie› Internationale Klimapolitik›Klimarahmenkonvention der
Vereinten Nationen (UNFCCC)


KLIMARAHMENKONVENTION DER VEREINTEN NATIONEN (UNFCCC)

zum Vergrößern anklickenUnter der UN-Klimarahmenkonvention vereint, bekennen
sich die Staaten zum globalen Klimaschutz.
Quelle: Comstock / Thinkstock

Anfang der 1990er-Jahre verhandelten die Vereinten Nationen ein globales
Klimaschutzabkommen. Die Staatengemeinschaft hat die Klimarahmenkonvention 1992
in New York beschlossen. Inzwischen haben 197 Vertragsparteien inklusive der EU
die Klimarahmenkonvention ratifiziert und damit die völkerrechtliche Basis für
globalen Klimaschutz geschaffen.

30.01.2024 3760


INHALTSVERZEICHNIS

 * ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

 * ZIEL DER KLIMARAHMENKONVENTION

 * ORGANISATORISCHES

 * ENTWICKLUNGEN SEIT IN-KRAFT-TRETEN

 * GEMEINSAME, ABER UNTERSCHIEDLICHE VERANTWORTLICHKEITEN

 * BERICHTERSTATTUNG UNTER DER KLIMARAHMENKONVENTION

 


ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben
zunächst 154 Staaten die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United
Nations Framework Convention on Climate Change, ⁠UNFCCC⁠) gezeichnet. Dieses
multilaterale Übereinkommen trat 1994 in Kraft. Aktuell haben 196
Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die
Klimarahmenkonvention ratifiziert. Mit der Klimarahmenkonvention erkennt die
internationale Staatengemeinschaft weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem
an und verpflichtet sich zum Handeln.

 


ZIEL DER KLIMARAHMENKONVENTION

Das Ziel der Klimarahmenkonvention ist die Stabilisierung der
Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche vom
Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Dies soll in
einem Zeitraum geschehen, der es Ökosystemen erlaubt, sich auf natürliche Weise
an die Klimaänderungen anzupassen (Artikel 2 ⁠UNFCCC⁠). Dazu sollen alle Staaten
gemäß ihrer „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten”
beitragen.

 


ORGANISATORISCHES

Der Sitz des ⁠UNFCCC⁠-Sekretariats ist Bonn. Die Vertragsstaaten unter der
Klimarahmenkonvention treffen sich jährlich zu Vertragsstaatenkonferenzen
(Conference of the Parties, COP) und Sitzungen ihrer ständigen Nebenorgane SBI
(Subsidiary Body for Implementation) und SBSTA (Subsidiary Body for Scientific
and Techological Advice).

 


ENTWICKLUNGEN SEIT IN-KRAFT-TRETEN

Die Klimarahmenkonvention steht als Institution für Fragen zu weltweiten
Klimaschutzbemühungen in einer langen Reihe von Umweltschutzprogrammen und
-vereinbarungen auf globaler Ebene. Der politische Prozess zum Schutz des Klimas
begann Ende der 1980er-Jahre und führte zum Abschluss der
⁠UN⁠-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992.

Auf der ersten COP der Klimarahmenkonvention im Frühjahr 1995 in Berlin wurde
das „Berliner Mandat” verabschiedet. Es diente als Basis für Verhandlungen über
das spätere Kyoto-Protokoll, das im Jahr 1997 auf der dritten
Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Kyoto, Japan beschlossen wurde. Darin
verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen um
durchschnittlich mindestens fünf Prozent im Zeitraum zwischen 2008 und 2012, der
so genannten ersten Verpflichtungsperiode, gegenüber dem Basisjahr 1990 zu
verringern. Das Kyoto-Protokoll trat im Februar 2005 in Kraft. Nach mehrjährigen
intensiven Verhandlungsrunden einigten sich die Vertragsstaaten 2012 in Doha,
Katar (COP 18), auf eine zweite Verpflichtungsperiode (2013-2020) und damit die
Fortführung des Kyoto-Protokolls. Auf der COP 21 in Paris wurde im Dezember 2015
das Übereinkommen von Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft.
Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Temperaturerhöhung auf deutlich
unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen
für eine Beschränkung auf 1,5 °C.

Die Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Prozess,
der das Ziel hat, den Schutz des Klimas zu verbessern. Dies zeigt sich an den
Beschlüssen der einzelnen COPs. Wesentliche Schritte waren dabei bisher:

 * Berlin, Deutschland (COP 1, 1995): Berliner Mandat zur Erarbeitung eines
   Protokolls mit rechtlich verbindlichen nationalen Minderungszielen;
   Einrichtung des Sekretariats der Klimarahmenkonvention in Bonn.
 * Kyoto, Japan (COP 3, 1997): Verabschiedung des Kyoto-Protokolls als Zusatz
   zur Klimarahmenkonvention, es enthält erstmals rechtsverbindliche
   Minderungsverpflichtungen für die Industrieländer.
 * Marrakesch, Marokko (COP 7, 2001): Festlegung der Durchführungsbestimmungen
   des Kyoto-Protokolls („Marrakesh Accords“).
 * Montreal, Kanada (COP 11, zugleich 1. Vertragsstaatenkonferenz unter dem
   Kyoto-Protokoll, 2005): Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über neue
   Emissionsreduktionsziele für Industriestaaten ab 2013.
 * Bali, Indonesien (COP 13, 2007): Beschluss über Verhandlungen zu einem
   umfassenden Klimaschutzabkommen ab 2013, an dem sich alle Staaten beteiligen
   (Bali-Roadmap).
 * Kopenhagen, Dänemark (COP 15, 2009): Verhandlungen scheitern, Vertragsstaaten
   finden zudem keinen Konsens über den „Kopenhagen-Accord“.
 * Cancún, Mexiko (COP 16, 2010): Wiederaufnahme der Verhandlungen; Einigung auf
   das zentrale Ziel der internationalen Klimaschutzanstrengungen die
   Treibhausgasemissionen so zu mindern, dass die globale Temperaturerhöhung die
   Zwei-Grad-Obergrenze nicht überschreitet.
 * Durban, Südafrika (COP 17, 2011): Einigung auf die sofortige Aufnahme von
   Verhandlungen über ein umfassendes Klimaschutzabkommen („Durban Platform“),
   das 2015 verabschiedet und bis spätestens 2020 wirksam werden soll.
 * Doha, Katar (COP 18, 2012): Einigung auf eine zweite Verpflichtungsperiode
   unter dem Kyoto-Protokoll, Diskussion über Verhandlungsfahrplan zum neuen
   Klimaschutzabkommen.
 * Warschau, Polen (COP 19, 2013): Einigung auf wesentliche Eckpunkte zur
   Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen; Errichtung eines Mechanismus für
   Verluste und Schäden; Durchbruch beim Waldschutz.
 * Lima, Peru (COP 20, 2014): Grundlage für neuen Weltklimavertrag in Paris
   gelegt; Aufruf nationale Klimaschutzbeiträge vorzulegen; Einzahlungen von
   über 10 Mrd. US-Dollar in den Grünen Klimafonds (Green Climate Fonds, GCF).
 * Paris, Frankreich (COP 21, 2015): Übereinkommen von Paris verabschiedet;
   erstmals legen nahezu alle Staaten nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally
   Determined Contribution, NDC) vor; 1,5 °C-Obergrenze soll angestrebt werden.
 * Marrakesch, Marokko (COP 22, zugleich 1. Konferenz unter dem Übereinkommen
   von Paris, 2016): Verhandlungen über die technische Ausgestaltung des
   Übereinkommens von Paris; Start der weltweiten NDC-Partnerschaft unter
   deutscher und marokkanischer Führung.

 


GEMEINSAME, ABER UNTERSCHIEDLICHE VERANTWORTLICHKEITEN

Um das Ziel der Klimarahmenkonvention zu erreichen, sollen alle Staaten gemäß
ihrer „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten“
beitragen. Alle Staaten werden verpflichtet, regelmäßig über ihre
Treibhausgasemissionen und Minderungsmaßnahmen Bericht zu erstatten. Im
Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre
Treibhausgasemissionen um bestimmte Beträge gegenüber dem Basisjahr 1990 zu
verringern. Entwicklungsländer haben angesichts ihrer damals geringeren im
Zeitverlauf insgesamt ausgestoßenen (akkumulierten) Emissionen im
Kyoto-Protokoll noch keine Minderungsverpflichtungen übernommen. Das starke
Wirtschaftswachstum in vielen Schwellenländern führt allerdings zu einer
Veränderung der Emissionssituation: Im Jahr 2030 werden die akkumulierten
Emissionen der Entwicklungsländer voraussichtlich jene der Industrieländer
übersteigen. Um dieser sich verändernden Welt gerecht zu werden, in der
Schwellenländer mehr Emissionen ausstoßen, aber auch zunehmend Kapazitäten für
Emissionsminderungen besitzen, einigten sich die Staaten bei der COP 20 in 2014
in Lima, Peru, darauf, dass die Verpflichtung zur Emissionsminderung „im Lichte
nationaler Umstände“ gesehen werden soll. Mit dieser Formulierung wird betont,
dass sich Umstände, wie Emissionen und Kapazitäten, ändern können und damit auch
die Verantwortlichkeiten.

 


BERICHTERSTATTUNG UNTER DER KLIMARAHMENKONVENTION

Seit 1994 ist Deutschland als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der
Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen
⁠Treibhausgas⁠-Emissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig
fortzuschreiben. Dazu dient der jährlich erstellte Nationale Inventarbericht zum
deutschen Treibhausgasinventar.

Alle vier Jahre legt Deutschland einen Nationalbericht vor, der neben den
nationalen Treibhausgas-Emissionstrends auch die nationalen Maßnahmen zum
⁠Klimaschutz⁠ sowie deren Auswirkungen beschreibt.

Seit 2014 wird zusätzlich ein sogenannter 2-jähriger Bericht (auf Englisch)
erstellt. Dieser bereitet die wichtigsten Inhalte anderer Klimaschutzberichte
wie den Inventarbericht und den Projektionsbericht auf und fasst deren
wichtigste quantitative Inhalte zusammen. So gibt der 2-jährige Bericht einen
kompakten Überblick über die nationalen Treibhausgas-Emissionstrends, den Stand
bei der Erreichung der deutschen Klimaschutzziele sowie über Projektionen zur
zukünftigen Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen.


LINKS

 * UN-Klimasekretariat
 * Text der Klimarahmenkonvention (deutsch)
 * Status der Ratifikation der Klimarahmenkonvention


PUBLIKATIONEN

 * Klimaverhandlungen
 * Post2012 climate regime options for global GHG emission reduction
 * Warum die EU ihr Klimaziel jetzt erhöhen muss

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SCHLAGWORTE:

 Klimarahmenkonvention  Kyoto-Protokoll  Treibhausgas  Treibhausgasemissionen
 Klimawandel  Klimaänderungen  Vertragsstaatenkonferenz  Klimaschutzabkommen
 Anpassung an den Klimawandel  Übereinkommen von Paris


THEMEN

 * Klima | Energie
   * Internationale Klimapolitik
     * Übereinkommen von Paris
     * Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)
     * Kyoto-Protokoll
     * Zukunft der Klimapolitik
     * Geoengineering


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