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Menü Sprungmenü Zur Hauptnavigation Zur Unternavigation Zum Inhalt Zur Suche KLIMARAHMENKONVENTION DER VEREINTEN NATIONEN (UNFCCC) | UMWELTBUNDESAMT Umweltbundesamt Meta-Navigation * Hoher Kontrast * Service * Datenschutz * Barrierefreiheit Hauptnavigation * Start * Das UBA * Wer wir sind * Was wir tun * Unsere Geschichte * Das UBA als Forschungseinrichtung * Das UBA als Arbeitgeber * Ausschreibungen und Zuwendungen * Standorte und Gebäude * Fachbibliothek Umwelt * Kunst und Umwelt * Themen * Klima | Energie * Grundlagen des Klimawandels * Treibhausgas-Emissionen * Klimafolgen und Anpassung * Alles zum Thema * Gesundheit * Umwelteinflüsse auf den Menschen * Belastung des Menschen ermitteln * Kommissionen und Arbeitsgruppen * Alles zum Thema * Chemikalien * Arzneimittel * Biozide * Pflanzenschutzmittel * Alles zum Thema * Lärm * Verkehrslärm * Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen * Lärmwirkungen * Alles zum Thema * Verkehr * Nachhaltige Mobilität * Verkehrsartenvergleich * Emissionsstandards * Alles zum Thema * Wirtschaft | Konsum * Umweltfreundliche Beschaffung * Industriebranchen * Alles zum Thema * Abfall | Ressourcen * Ressourcennutzung und ihre Folgen * Abfallwirtschaft * Grenzüberschreitende Abfallverbringung * Alles zum Thema * Luft * Luftqualität * Luftschadstoffe im Überblick * Emissionen von Luftschadstoffen * Alles zum Thema * Wasser * Grundwasser * Meere * Trinkwasser * Alles zum Thema * Boden | Fläche * Flächensparen – Böden und Landschaften erhalten * Bodenbelastungen * Alles zum Thema * Landwirtschaft * Umweltbelastungen der Landwirtschaft * Alles zum Thema * Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales * Umweltpolitik sozialverträglich gestalten * Raum- und Siedlungsentwicklung * Internationale Zusammenarbeit * Alles zum Thema * Digitalisierung * Grüne Informationstechnik (Green IT) * Digitale Nachhaltigkeit * Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data am UBA * Alles zum Thema * Presse * Pressemitteilungen * Ansprechpartner * Presseanfrage * Pressedossiers * Das UBA in Presse & Öffentlichkeit * Downloads * Publikationen * Tipps * Elektrogeräte * Essen & Trinken * Garten * Haushalt & Wohnen * Heizen & Bauen * Mobilität & Reisen * Übergreifende Tipps * Daten * Datensuche * Umweltzustand und Trends * Klima * Energie * Luft * Fläche, Boden, Land-Ökosysteme * Wasser * Chemikalien * Umwelt und Gesundheit * Ressourcen und Abfall * Verkehr * Land- und Forstwirtschaft * Private Haushalte und Konsum * Umwelt und Wirtschaft * Alles zum Thema * Indikatoren online * Indikatorenbericht * Alles zum Thema * Umweltatlas * Luftdaten * Weitere Daten-Angebote * Zahl des Monats * Zusammenhänge erkunden Mobile navigation. * Menü * Schließen * Suchen Suchen Suchen › Themen› Klima | Energie› Internationale Klimapolitik›Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) KLIMARAHMENKONVENTION DER VEREINTEN NATIONEN (UNFCCC) zum Vergrößern anklickenUnter der UN-Klimarahmenkonvention vereint, bekennen sich die Staaten zum globalen Klimaschutz. Quelle: Comstock / Thinkstock Anfang der 1990er-Jahre verhandelten die Vereinten Nationen ein globales Klimaschutzabkommen. Die Staatengemeinschaft hat die Klimarahmenkonvention 1992 in New York beschlossen. Inzwischen haben 197 Vertragsparteien inklusive der EU die Klimarahmenkonvention ratifiziert und damit die völkerrechtliche Basis für globalen Klimaschutz geschaffen. 30.01.2024 3760 INHALTSVERZEICHNIS * ENTSTEHUNGSGESCHICHTE * ZIEL DER KLIMARAHMENKONVENTION * ORGANISATORISCHES * ENTWICKLUNGEN SEIT IN-KRAFT-TRETEN * GEMEINSAME, ABER UNTERSCHIEDLICHE VERANTWORTLICHKEITEN * BERICHTERSTATTUNG UNTER DER KLIMARAHMENKONVENTION ENTSTEHUNGSGESCHICHTE Auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben zunächst 154 Staaten die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) gezeichnet. Dieses multilaterale Übereinkommen trat 1994 in Kraft. Aktuell haben 196 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Mit der Klimarahmenkonvention erkennt die internationale Staatengemeinschaft weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem an und verpflichtet sich zum Handeln. ZIEL DER KLIMARAHMENKONVENTION Das Ziel der Klimarahmenkonvention ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche vom Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Dies soll in einem Zeitraum geschehen, der es Ökosystemen erlaubt, sich auf natürliche Weise an die Klimaänderungen anzupassen (Artikel 2 UNFCCC). Dazu sollen alle Staaten gemäß ihrer „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten” beitragen. ORGANISATORISCHES Der Sitz des UNFCCC-Sekretariats ist Bonn. Die Vertragsstaaten unter der Klimarahmenkonvention treffen sich jährlich zu Vertragsstaatenkonferenzen (Conference of the Parties, COP) und Sitzungen ihrer ständigen Nebenorgane SBI (Subsidiary Body for Implementation) und SBSTA (Subsidiary Body for Scientific and Techological Advice). ENTWICKLUNGEN SEIT IN-KRAFT-TRETEN Die Klimarahmenkonvention steht als Institution für Fragen zu weltweiten Klimaschutzbemühungen in einer langen Reihe von Umweltschutzprogrammen und -vereinbarungen auf globaler Ebene. Der politische Prozess zum Schutz des Klimas begann Ende der 1980er-Jahre und führte zum Abschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992. Auf der ersten COP der Klimarahmenkonvention im Frühjahr 1995 in Berlin wurde das „Berliner Mandat” verabschiedet. Es diente als Basis für Verhandlungen über das spätere Kyoto-Protokoll, das im Jahr 1997 auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Kyoto, Japan beschlossen wurde. Darin verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich mindestens fünf Prozent im Zeitraum zwischen 2008 und 2012, der so genannten ersten Verpflichtungsperiode, gegenüber dem Basisjahr 1990 zu verringern. Das Kyoto-Protokoll trat im Februar 2005 in Kraft. Nach mehrjährigen intensiven Verhandlungsrunden einigten sich die Vertragsstaaten 2012 in Doha, Katar (COP 18), auf eine zweite Verpflichtungsperiode (2013-2020) und damit die Fortführung des Kyoto-Protokolls. Auf der COP 21 in Paris wurde im Dezember 2015 das Übereinkommen von Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C. Die Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Prozess, der das Ziel hat, den Schutz des Klimas zu verbessern. Dies zeigt sich an den Beschlüssen der einzelnen COPs. Wesentliche Schritte waren dabei bisher: * Berlin, Deutschland (COP 1, 1995): Berliner Mandat zur Erarbeitung eines Protokolls mit rechtlich verbindlichen nationalen Minderungszielen; Einrichtung des Sekretariats der Klimarahmenkonvention in Bonn. * Kyoto, Japan (COP 3, 1997): Verabschiedung des Kyoto-Protokolls als Zusatz zur Klimarahmenkonvention, es enthält erstmals rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für die Industrieländer. * Marrakesch, Marokko (COP 7, 2001): Festlegung der Durchführungsbestimmungen des Kyoto-Protokolls („Marrakesh Accords“). * Montreal, Kanada (COP 11, zugleich 1. Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll, 2005): Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über neue Emissionsreduktionsziele für Industriestaaten ab 2013. * Bali, Indonesien (COP 13, 2007): Beschluss über Verhandlungen zu einem umfassenden Klimaschutzabkommen ab 2013, an dem sich alle Staaten beteiligen (Bali-Roadmap). * Kopenhagen, Dänemark (COP 15, 2009): Verhandlungen scheitern, Vertragsstaaten finden zudem keinen Konsens über den „Kopenhagen-Accord“. * Cancún, Mexiko (COP 16, 2010): Wiederaufnahme der Verhandlungen; Einigung auf das zentrale Ziel der internationalen Klimaschutzanstrengungen die Treibhausgasemissionen so zu mindern, dass die globale Temperaturerhöhung die Zwei-Grad-Obergrenze nicht überschreitet. * Durban, Südafrika (COP 17, 2011): Einigung auf die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Klimaschutzabkommen („Durban Platform“), das 2015 verabschiedet und bis spätestens 2020 wirksam werden soll. * Doha, Katar (COP 18, 2012): Einigung auf eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll, Diskussion über Verhandlungsfahrplan zum neuen Klimaschutzabkommen. * Warschau, Polen (COP 19, 2013): Einigung auf wesentliche Eckpunkte zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen; Errichtung eines Mechanismus für Verluste und Schäden; Durchbruch beim Waldschutz. * Lima, Peru (COP 20, 2014): Grundlage für neuen Weltklimavertrag in Paris gelegt; Aufruf nationale Klimaschutzbeiträge vorzulegen; Einzahlungen von über 10 Mrd. US-Dollar in den Grünen Klimafonds (Green Climate Fonds, GCF). * Paris, Frankreich (COP 21, 2015): Übereinkommen von Paris verabschiedet; erstmals legen nahezu alle Staaten nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contribution, NDC) vor; 1,5 °C-Obergrenze soll angestrebt werden. * Marrakesch, Marokko (COP 22, zugleich 1. Konferenz unter dem Übereinkommen von Paris, 2016): Verhandlungen über die technische Ausgestaltung des Übereinkommens von Paris; Start der weltweiten NDC-Partnerschaft unter deutscher und marokkanischer Führung. GEMEINSAME, ABER UNTERSCHIEDLICHE VERANTWORTLICHKEITEN Um das Ziel der Klimarahmenkonvention zu erreichen, sollen alle Staaten gemäß ihrer „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten“ beitragen. Alle Staaten werden verpflichtet, regelmäßig über ihre Treibhausgasemissionen und Minderungsmaßnahmen Bericht zu erstatten. Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen um bestimmte Beträge gegenüber dem Basisjahr 1990 zu verringern. Entwicklungsländer haben angesichts ihrer damals geringeren im Zeitverlauf insgesamt ausgestoßenen (akkumulierten) Emissionen im Kyoto-Protokoll noch keine Minderungsverpflichtungen übernommen. Das starke Wirtschaftswachstum in vielen Schwellenländern führt allerdings zu einer Veränderung der Emissionssituation: Im Jahr 2030 werden die akkumulierten Emissionen der Entwicklungsländer voraussichtlich jene der Industrieländer übersteigen. Um dieser sich verändernden Welt gerecht zu werden, in der Schwellenländer mehr Emissionen ausstoßen, aber auch zunehmend Kapazitäten für Emissionsminderungen besitzen, einigten sich die Staaten bei der COP 20 in 2014 in Lima, Peru, darauf, dass die Verpflichtung zur Emissionsminderung „im Lichte nationaler Umstände“ gesehen werden soll. Mit dieser Formulierung wird betont, dass sich Umstände, wie Emissionen und Kapazitäten, ändern können und damit auch die Verantwortlichkeiten. BERICHTERSTATTUNG UNTER DER KLIMARAHMENKONVENTION Seit 1994 ist Deutschland als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgas-Emissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Dazu dient der jährlich erstellte Nationale Inventarbericht zum deutschen Treibhausgasinventar. Alle vier Jahre legt Deutschland einen Nationalbericht vor, der neben den nationalen Treibhausgas-Emissionstrends auch die nationalen Maßnahmen zum Klimaschutz sowie deren Auswirkungen beschreibt. Seit 2014 wird zusätzlich ein sogenannter 2-jähriger Bericht (auf Englisch) erstellt. Dieser bereitet die wichtigsten Inhalte anderer Klimaschutzberichte wie den Inventarbericht und den Projektionsbericht auf und fasst deren wichtigste quantitative Inhalte zusammen. So gibt der 2-jährige Bericht einen kompakten Überblick über die nationalen Treibhausgas-Emissionstrends, den Stand bei der Erreichung der deutschen Klimaschutzziele sowie über Projektionen zur zukünftigen Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen. LINKS * UN-Klimasekretariat * Text der Klimarahmenkonvention (deutsch) * Status der Ratifikation der Klimarahmenkonvention PUBLIKATIONEN * Klimaverhandlungen * Post2012 climate regime options for global GHG emission reduction * Warum die EU ihr Klimaziel jetzt erhöhen muss TEILEN: Facebook Facebook Twitter Twitter -------------------------------------------------------------------------------- als hilfreich bewerten Als hilfreich bewerten Top Die Auswertung der Stimmen beansprucht einige Zeit. ARTIKEL: Drucken -------------------------------------------------------------------------------- SCHLAGWORTE: Klimarahmenkonvention Kyoto-Protokoll Treibhausgas Treibhausgasemissionen Klimawandel Klimaänderungen Vertragsstaatenkonferenz Klimaschutzabkommen Anpassung an den Klimawandel Übereinkommen von Paris THEMEN * Klima | Energie * Internationale Klimapolitik * Übereinkommen von Paris * Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) * Kyoto-Protokoll * Zukunft der Klimapolitik * Geoengineering VERWANDTE ARTIKEL * INDIKATOR: HEISSE TAGE * TRENDS DER LUFTTEMPERATUR * RECHTLICHE STEUERUNG * NEWSLETTER "KLIMAFOLGEN & ANPASSUNG" VERWANDTE PUBLIKATIONEN * Operationalisierung vo… OPERATIONALISIERUNG VON DAS-INDIKATOREN MIT FERNERKUNDUNGSDATEN (DASIF) Climate Change / 11.2024 / 135 Seiten Downloaden * Aktualisierung TREMOD/… AKTUALISIERUNG TREMOD/TREMOD-MM UND ERMITTLUNG DER EMISSIONSDATEN DES VERKEHRS NACH KSG IM JAHR 2023 Texte / 09.2024 / 177 Seiten Downloaden * Support to the technic… SUPPORT TO THE TECHNICAL AND POLITICAL PHASE OF THE FIRST GLOBAL STOCKTAKE UNDER THE PARIS AGREEMENT Climate Change / 05.2024 / 57 Seiten Downloaden * Treibhausgasemissionen… TREIBHAUSGASEMISSIONEN IM TRANSPORTSEKTOR Leitfäden und Handbücher / 04.2024 / 68 Seiten Downloaden * How can the Global Sto… HOW CAN THE GLOBAL STOCKTAKE BE LEVERAGED FOR ENHANCED CLIMATE ACTION? Climate Change / 04.2024 / 29 Seiten Downloaden < > 1. Operationalisierung von DAS-Indikatoren mit Fernerkundungsdaten (DASIF) 2. Aktualisierung TREMOD/TREMOD-MM und Ermittlung der Emissionsdaten des Verkehrs nach KSG im Jahr 2023 3. Support to the technical and political phase of the first Global Stocktake under the Paris Agreement 4. Treibhausgasemissionen im Transportsektor 5. How can the Global Stocktake be leveraged for enhanced climate action? OPERATIONALISIERUNG VON DAS-INDIKATOREN MIT FERNERKUNDUNGSDATEN (DASIF) Climate Change / 11.2024 / 135 Seiten Downloaden Alle anzeigen * MEISTGEKLICKT * BESTBEWERTET * TREIBHAUSGAS-EMISSIONEN IN DEUTSCHLAND * DIE TREIBHAUSGASE * TRENDS DER LUFTTEMPERATUR * TREIBHAUSGAS-EMISSIONEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION * TREIBHAUSGAS-EMISSIONEN * UMWELTBELASTUNGEN DER LANDWIRTSCHAFT * WELTKLIMARAT (IPCC) * TREIBHAUSGAS-EMISSIONEN * FORSCHUNG IN DER ARKTIS * ZUKUNFT DER KLIMAPOLITIK © Lisa Niekel / Kopfarbyte VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE ZU UNSERER WEBSITE? Fehler gefunden? Link defekt? Sie vermissen etwas? zum Online-Formular * Mein UBA * UBA fragen * Newsletter * Warenkorb DAS UMWELTBUNDESAMT FÜR MENSCH UND UMWELT * Facebook * X * Youtube * Instagram * LinkedIn * Mastodon „Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. UMWELTBUNDESAMT KONTAKT Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Bei der Beantwortung von Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen. 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