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      oder karitative Einrichtungen, den öffentlichen Dienst und Behörden sowie Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist ausschließlich zur Verwendung in der beruflichen bzw. gewerblich oder selbständigen Arbeit vorgesehen. </div>
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SO SCHÜTZEN SIE IHRE BEHINDERTEN KOLLEGEN VOR UNBERECHTIGTEN KÜNDIGUNGEN


Schwerbehinderte Beschäftigte haben nach SGB IX einen besonderen
Kündigungsschutz, der sie vor behinderungsbedingten Nachteilen am Arbeitsmarkt
schützen soll. Trotzdem kann Ihren schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen
gekündigt werden. Eine Kündigung ist also keinesfalls ausgeschlossen!

Sie als Schwerbehindertenvertretung haben deshalb eine wichtige Aufgabe. Sie
sind, genau wie Ihr Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt, vor
Ausspruch einer Kündigung zu unterrichten und anzuhören.

An Ihnen als Schwerbehindertenvertretung hängt damit eine große Verantwortung.
Denn keinesfalls sollte eine schwerbehinderte Kollegin oder ein
schwerbehinderter Kollege unrechtmäßig gekündigt werden. Denn gerade die
Schwerbehinderten müssen noch einmal besonders gut geschützt werden.

Damit Sie Ihren schwerbehinderten Kollegen mit Rat und Tat beratend und
unterstützend zum Thema Kündigungsschutz zur Seite stehen können, schenken wir
Ihnen die wertvolle Broschüre: „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte
Menschen“

Sie finden in dieser kostenlosen Broschüre nicht nur was die Voraussetzungen für
eine besonderen Kündigungsschutz sind, sondern auch u.a.:

 * Worauf Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr bei Kündigungen von schwerbehinderten
   Kollegen besonders beachten muss
 * Kündigungsarten und Gründe – Unter welchen besonderen Bedingungen eine
   Kündigung ausnahmsweise möglich ist.
 * Welche 7 Schritte Sie bei Kündigungsschutzverfahren von Ihrem
   Arbeitgeber/Dienstherr eingehalten werden müssen.
 * Diese Fristen gelten für die wichtigen Kündigungsschutzverfahren.
 * So kann sich Ihr schwerbehinderter Beschäftigter gegen die
   Kündigungserklärung wehren.

Mit der kostenlosen Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Menschen“ sind Sie ab sofort super vorbereitet bei jeder
möglichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters.

Klicken Sie auf den blauen Button und Sie erhalten die kostenlose
Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“
umgehend!







Ja, ich möchte die Gratis-Broschüre "Besonderer Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Menschen" kostenlos erhalten.
 * * Besonderer Kündigungsschutz: Gut abgesichert vor behinderungsbedingten
     Nachteilen.
   * Worauf Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr bei Kündigungen von
     schwerbehinderten Kollegen besonders beachten muss
   * Kündigung ja oder nein? Diese wichtige Rolle als
     Schwerbehindertenvertretung zu.
   * Welche 7 Schritte Sie bei Kündigungsschutzverfahren von Ihrem
     Arbeitgeber/Dienstherr eingehalten werden müssen.
   * Diese Fristen gelten für die wichtigen Kündigungsschutzverfahren.
   * So kann sich Ihr schwerbehinderter Beschäftigter gegen die
     Kündigungserklärung wehren.


LIEBE SCHWERBEHINDERTENVERTRETERIN, LIEBER SCHWERBEHINDERTENVERTRETER,

als Schwerbehindertenvertretung müssen Sie zu jeder Kündigung eines
schwerbehinderten Mitarbeiters angehört werden. Das ist nicht nur Ihr gutes
Recht als Schwerbehindertenvertretung, Sie sind auch gesetzlich damit betraut
solche Kündigungen gewissenhaft zu prüfen. Außerdem setzen Sie sich ja
richtigerweise für die Belange Ihrer besonders schutzbedürftigen Kollegen ein.

Und bei jeder Kündigung tauchen die gleichen Themen auf:

 * Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für den Arbeitgeber/Dienstherr zu
   kündigen?
 * Welche Frist gilt bei welcher Kündigungsart für Ihre Zustimmung bei einer
   Kündigung?
 * Was müssen Sie machen, falls Sie einen Fehler in der Kündigung finden?
 * Was sollen Sie bloß der Kollegin oder dem Kollegen raten? Eine
   Kündigungsschutzklage einreichen?

Das sind nur einige wenige Fragen, mit denen Sie immer wieder aufs Neue
konfrontiert werden.

Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich mit diesen Fragen
auseinandersetzen. All diese Fragen beantwortet Ihnen die kostenlose
Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“.
Endlich können Sie sich sicher sein bei einer eingehen Kündigung die richtige
Vorgehensweise zu wählen und die Kollegin oder den Kollegen bestmöglich zu
unterstützen.

Ja, ich möchte die Gratis-Broschüre "Besonderer Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Menschen" kostenlos erhalten.

Die kostenlose Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Menschen“ zeigt Ihnen, wie Sie 100% rechtssicher die beste
Unterstützung für Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sein werden.

Beispielsweise geht es auch um diese Themen: 

 * Besonderer Kündigungsschutz: Gut abgesichert vor behinderungsbedingten
   Nachteilen.
 * Worauf Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr bei Kündigungen von schwerbehinderten
   Kollegen besonders beachten muss
 * Kündigung ja oder nein? Diese wichtige Rolle als Schwerbehindertenvertretung
   zu.
 * Welche 7 Schritte Sie bei Kündigungsschutzverfahren von Ihrem
   Arbeitgeber/Dienstherr eingehalten werden müssen.
 * Diese Fristen gelten für die wichtigen Kündigungsschutzverfahren.
 * So kann sich Ihr schwerbehinderter Beschäftigter gegen die
   Kündigungserklärung wehren.




VORSICHT: HIER GIBT ES KEINEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ!


Machen Sie Ihre betroffenen Kollegen darauf aufmerksam, dass der besondere
Kündigungsschutz in einigen Fällen keine Anwendung findet. Das ist unter anderem
der Fall, wenn die Eigenschaften der Schwerbehinderung nicht gegeben oder nicht
eindeutig geklärt sind oder wenn die Schwerbehinderung nur zeitlich befristet
war usw. Ein Ausschlusskriterium ist außerdem, wenn der schwerbehinderte
Beschäftigte bei der Antragstellung gar nicht mitgewirkt hat.

Achtung bei Kündigung in der Probezeit

Wenn Ihr schwerbehinderter oder gleichgestellter Kollege zwar angestellt, aber
zu Zeitpunkt der Kündigung weniger als ….. (mehr in der kostenlosen Broschüre)

Ja, ich möchte die Gratis-Broschüre "Besonderer Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Menschen" kostenlos erhalten.


KÜNDIGUNGSARTEN UND GRÜNDE: HIERAN IST IHR ARBEITGEBER/DIENSTHERR GEBUNDEN


Will Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr Ihrem schwerbehinderten Kollegen gegenüber
eine Kündigung aussprechen, greift der besondere Kündigungsschutz. So weit so
gut. Aber wie sehen die einzelnen Kündigungsarten und -gründe aus? Im Folgenden
finden Sie eine Übersicht:

 1. Ordentliche Kündigung

Hierbei muss eine bestimmte Frist der Kündigung eingehalten werden, die im
Arbeitsvertrag Tarifvertrag oder gesetzliche festgelegt ist. Die Erklärung der
Kündigung – nach Zustimmung durch das Integrationsamt – muss im Normalfall
innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Nach der Rechtsprechung des BAG sind zur
Unterrichtung bzw. Stellungnahme die gleichen Fristen wie für den Betriebs- oder
Personalrat heranzuziehen.

Das bedeutet für Sie als Schwerbehindertenvertretung: Haben Sie gegenüber der
Kündigung Bedenken, müssen Sie diese Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§102 Abs.2 Satz 1 BetrVG).

 2. Außerordentliche Kündigung

…..

….

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schwerbehinderte Menschen" kostenlos erhalten.

Diese kostenlose Gratis-Broschüre ist eine Sonderveröffentlichung unseres
Informationsdienstes für Schwerbehindertenvertretungen. Unser Informationsdienst
für Schwerbehindertenvertretungen nennt sich „Schwerbehindertenvertretung heute“
und bringt Sie jeden Monat auf den neuesten Stand der rechtlichen Bestimmungen
rund um die Schwerbehindertenvertretung und des Arbeitsrechts.

Für die erfolgreiche Vertretung Ihrer schwerbehinderten Kollegen gegenüber Ihrem
Arbeitgeber oder Dienstherrn genügt es nicht nur entsprechende Fachkenntnisse zu
haben. Vielmehr ist ein selbstbewusstes Auftreten wichtig, um ernstgenommen zu
werden. Sowohl vor Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn, als auch von Ihren
schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.

„Schwerbehindertenvertretung heute“ zeigt Ihnen wie Sie rechtssicher agieren,
geschickt verhandeln und durch die Lektüre noch erfolgreicher als
Schwerbehindertenvertretung handeln werden.

Zusätzlich zu kostenlosen Gratis-Broschüre sende ich Ihnen deswegen die aktuelle
Ausgabe unseres Informationsdienstes „Schwerbehindertenvertretung heute“
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Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie auf Informationen angewiesen, auf die
Sie sich zu 100% verlassen können. Und darauf, dass Sie die neuesten
Vorschriften, Regeln und Vorgaben berücksichtigen. Schließlich sind Sie in
Sachen Schwerbehindertenvertretung der Berater Nr. 1 für Ihre schwerbehinderten
Kolleginnen und Kollegen.

Der neue Informationsdienst „Schwerbehindertenvertretung heute“ liefert Ihnen
punktgenau die Informationen, Arbeitsanweisungen, Tipps, Handlungsempfehlungen
und Checklisten, mit denen Sie all die wichtigen Rollen, die Ihnen Kraft Ihres
Amtes zufallen, perfekt „spielen“ können.



 

 * * In „Schwerbehindertenvertretung heute“ finden Sie hilfreiche Checklisten.
   * „Schwerbehindertenvertretung heute“ informiert Sie frühzeitig über alle
     relevanten Neuerungen, die für Ihre Aufgabe wichtig sind.
   * Sie erhalten Argumentationshilfen, um Arbeitgeber oder Dienstherr und
     Kollegen auf Ihre Seite zu ziehen.
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     Teil komplexen Inhalte. Damit Sie auch die richtige Umsetzung in Ihren
     Betrieb oder Dienststelle schaffen können.
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 * Alle wichtigen Urteile, aktuelle Gesetzesvorhaben und Neuregelungen – leicht
   verständlich erläutert, jeweils mit konkreten Empfehlungen für Ihre
   Schwerbehindertenvertretungs-Praxis.
 * Ihre Rechte als Schwerbehindertenvertreter – und wie Sie sie konsequent
   durchsetzen.
 * Gesetzliche Grundlagen: Wenig bekannte Vorschriften, die Sie aber unbedingt
   kennen sollten.
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   Arbeitsrecht.
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