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ForderungenInformationen

ForderungenInformationen


Schluss
mit Schluss-
licht!
Schluss mit Schlusslicht!
Für die Gleichstellung des Kindergartens im Schulgesetz.
ForderungenInfos
Wir setzen auf gute Bildungsqualität
Wir fordern
Anerkennung
Lektionen
gleicher Lohn
das Obligatorium

– Erhaltung des 100% Pensums im Kindergarten/Zyklus 1
– Unterricht en bloc  
– Weiterführung des Halbklassenunterrichts
– Beibehaltung der präventiven IFP Lektionen im Unterricht
‍‍‍‍‍‍


Bitte nehmt Stellung zur Vernehmlassung!

Link zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden
(Schulgesetz; BR 421.000) 
Eröffnung: 31. August 2023
Frist abgelaufen: 28. November 2023

Im Link findet ihr einen offiziellen Fragebogen für eine Stellungnahme. Es ist
auch möglich, eine eigenständige  Formulierung unabhängig vom Fragebogen
einzureichen. Orientiert euch bitte an den LEGR-Forderungen. Mehr dazu in den
angehängten Dokumenten.
‍
Vorlage des LEGR zur Stellungnahme
Tipps und Anleitung zum Verfassen einer Stellungnahme
Vorlage Fraktion Kindergarten‍
Die Stellungnahme wird am besten als Anhang per E-Mail abgegeben an
info@ekud.gr.ch‍




Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll
in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche
Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn,
Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion 


 * Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
   Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Educationim EDK seit 2020 den
   Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1.
   
 * Anstellung in Stunden statt Lektionen
   seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1.
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der
   Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich
   erfüllen.
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   Im totalrevidierten Schulgesetz2013 wird der Kindergarten in Art. 6 Abs. 1
   explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt.

Wir fordern
Anerkennung
Lektionen
gleicher Lohn
das Obligatorium
Wir fordern
Anerkennung
Lektionen
gleicher Lohn
das Obligatorium

Kindergartenlehrpersonen haben, adäquat zu  einer Primarlehrperson, die gleiche
Ausbildung, den gleichen Lehrauftrag, den gleichen Arbeitsaufwand, das gleiche
Tätigkeitsfeld und sind ein vollwertiger Teil des Schulhaussystems. Trotz
gleicher Ausbildung wird die Arbeit von Primar- und Kindergartenlehrpersonen
ungleich behandelt.

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe und die
gleichen Anstellungsbedingungen. Dies soll in der Revision des Schulgesetzes
verankert werden.‍‍


Unsere Forderungen


 * Anerkennung der Klassenleitungsfunktion
   Für die Primar- und Sekundarstufe wurde im Schulgesetz die
   Klassenleitungsfunktion eingeführt und mit einer Lektion pro Woche
   entschädigt. Bei den Kindergartenlehrpersonen jedoch nicht, obwohl sie in
   Bezug auf Klassenführung dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben
   wahrnehmen.
   
 * Anstellung in Lektionen statt Stunden
   Der Unterricht im Kindergarten wird, anders als bei den 45 Minuten Lektionen
   der Lehrpersonen, in Stunden gerechnet. Obwohl er nicht fächerorientiert
   ausgeführt wird, kann der Unterricht trotzdem in Lektionen abgerechnet
   werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den Zyklen wird einfacher, sowie die
   Stundentafelplanung und die Zusammenarbeit mit den Heilpädagogen*innen.
   
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   Graubünden zeigt den grössten Paygap zwischen den Kindergartenlehrpersonen
   gegenüber den Primarlehrpersonen in Deutschschweizer Kantonen auf. Mit CHF.
   61’620.- Anfangslohn ist der Bündner Kindergartenlohn schweizweit der mit
   Abstand  tiefste Lehrerpersonenlohn.
   
 * Obligatorium für den Kindergarten
   Im Lehrplan 21 sind 11 Bildungsjahre aufgeführt, dennoch sind die 2
   Kindergartenjahre nicht obligatorisch. Dies macht keinen Sinn, da der
   Kindergarten dem Zyklus 1 angehört und dieser für beide Stufen als
   obligatorische Schulzeit gelten sollte.
   

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll
in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche
Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn,
Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion 


 * Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
   Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Educationim EDK seit 2020 den
   Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1.
   
 * Anstellung in Stunden statt Lektionen
   seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1.
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der
   Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich
   erfüllen.
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   Im totalrevidierten Schulgesetz2013 wird der Kindergarten in Art. 6 Abs. 1
   explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt.

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mit Regierungsrat und Vorsteher EKUD JonDomenic Parolini
Kontakt
LEGR
legr.chgeschaeftsstelle@legr.ch

Kindergartenfraktion
Präsidium Kindergartenfraktion, Sarah Welschinger
kindergarten@legr.ch
Wir fordern
Anerkennung
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das Obligatorium

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll
in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche
Anstellungsbedingungen;


 * Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
   
 * Anstellung in Stunden statt Lektionen
   
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   
 * Obligatorium für den Kindergarten
   

Wir fordern die Gleichstellung des Kindergartens mit der Primarstufe. Dies soll
in der Revision des Schulgesetzes verankert werden. Wir fordern gleiche
Anstellungsbedingungen; Anstellung in Lektionen statt Stunden, Gleicher Lohn,
Obligatorium für den Kindergarten, Anerkennung der Klassenleitungsfunktion 


 * Anerkennung der Klassenleitfungsfunktion
   Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Educationim EDK seit 2020 den
   Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1.
   
 * Anstellung in Stunden statt Lektionen
   seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1.
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der
   Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich
   erfüllen.
 * Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
   Im totalrevidierten Schulgesetz2013 wird der Kindergarten in Art. 6 Abs. 1
   explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt.

Grundlage der Gleichstellung


Kindergartenlehrpersonen haben, adäquat zu  einer Primarlehrperson...

... die gleiche Ausbildung.

Abschluss in Bachelor of Arts in Pre-Primary Education
im EDK seit 2020 den Titel: Lehrperson Primar, Zyklus 1

.... den gleichen Lehrauftrag.

Seit 2018/19 Lehrplan 21, Zyklus 1

.... den gleichen Arbeitsaufwand.

Der Art. 59 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Lehrpersonen der
Bündner Volksschule, welche die Kindergartenlehrpersonen vollumfänglich
erfüllen.

... sind ein vollwertiger Teil vom Schulhaussystem.

Teilnahmen an Teamsitzungen, GST- Sitzungen, Arbeitsgruppen, SCHIWE, Anlässe,
Projekte

.... das gleiche Tätigkeitsfeld.

Im totalrevidierten Schulgesetz 2013 wird der Kindergarten
in Art. 6 Abs. 1 explizit zum Bestandteil der Volksschule erklärt